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AN/0094/2018

Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Neusser Straße zwischen Viersener Straße und Baudistraße

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 18.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.02.2018, TOP 8.1.7

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2516 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.01.2018 
AN/0094/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 
 
Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Neusser Straße zwischen Viersener Straße 
und Baudistraße 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – 
 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zebrastreifen auf der Neusser Straße zwischen Vier-
sener Straße und Baudristraße (Höhe Hausnummer 269) einzurichten. 
 
 
Begründung: 
 
Auf der Neusser Straße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Dies betrifft alle Verkehrs-
teilnehmer/innen, sowohl Autofahrer/innen als auch Radfahrer/innen und Fußgänger/innen. 
Auf dem Abschnitt zwischen den bereits bestehenden Ampelanlagen an der Wilhelmstraße 
und der Florastraße (letztere Ampel ist zudem sehr kurz geschaltet) befinden sich beidseitig 
eine Vielzahl von Geschäften. Der Bedarf, die Straßenseite zu wechseln, ist dort sehr hoch. 
Fußgänger/innen kreuzen auf dem Weg vom/zum Markt im Bereich der Viersener Straße 
immer wieder ungesichert die Neusser Straße. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die Fuß-
gänger/innen, sondern auch für die auf der Straße fahrenden Verkehrsteil-nehmer/innen dar. 
Ein „Umweg“ über die bestehenden Ampelanlagen wird auch aufgrund der hohen Anzahl 
sich auf dem Fußweg befindender Fußgänger/innen selten genutzt. 
 
 
 
/-2- 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

2 
 
 
Die Umgestaltung der Neusser Straße ist vor kurzem auf einen Termin frühestens im Jahr 
2021 verschoben worden. Es kann also nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich 
die Situation in absehbarer Zeit verbessert. Sicher ist aber, dass das Verkehrsaufkommen, 
u.a. auch wegen der Fertigstellung des Clouth-Geländes, stetig steigt. 
Das bisher von der Verwaltung vorgebrachte Argument, dass der Abstand zwischen den 
vorgenannten Ampelanlagen ausreichend gering und ein weiterer Überweg daher nicht nötig 
sei, wird durch die beschriebene, alltäglich zu beobachtende Verkehrssituation widerlegt. 
Eine deutlich engere Taktung von Fußgängerüberwegen ist, wie an der Haltestelle Neusser 
Straße / Gürtel ersichtlich, durchaus möglich und sinnvoll. 
 
 
 
 
 
         . 
gez. Helmut Metten       gez. Anke Mönnink

Beratungsverlauf (1)

01.02.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0094/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
18.01.2018
Erstellt
18.01.2018 12:12