AN/0094/2018
Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Neusser Straße zwischen Viersener Straße und Baudistraße
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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
2516 Zeichen
www.gruenekoeln.de
Herrn
Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.01.2018
AN/0094/2018
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018
Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Neusser Straße zwischen Viersener Straße
und Baudistraße
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen –
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zebrastreifen auf der Neusser Straße zwischen Vier-
sener Straße und Baudristraße (Höhe Hausnummer 269) einzurichten.
Begründung:
Auf der Neusser Straße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Dies betrifft alle Verkehrs-
teilnehmer/innen, sowohl Autofahrer/innen als auch Radfahrer/innen und Fußgänger/innen.
Auf dem Abschnitt zwischen den bereits bestehenden Ampelanlagen an der Wilhelmstraße
und der Florastraße (letztere Ampel ist zudem sehr kurz geschaltet) befinden sich beidseitig
eine Vielzahl von Geschäften. Der Bedarf, die Straßenseite zu wechseln, ist dort sehr hoch.
Fußgänger/innen kreuzen auf dem Weg vom/zum Markt im Bereich der Viersener Straße
immer wieder ungesichert die Neusser Straße. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die Fuß-
gänger/innen, sondern auch für die auf der Straße fahrenden Verkehrsteil-nehmer/innen dar.
Ein „Umweg“ über die bestehenden Ampelanlagen wird auch aufgrund der hohen Anzahl
sich auf dem Fußweg befindender Fußgänger/innen selten genutzt.
/-2-
Bezirksvertretung Nippes
Neusser Str. 450
50733 Köln-Nippes
Tel.: 0221 221 95309
Fax.: 0221 221 95394
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de
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Die Umgestaltung der Neusser Straße ist vor kurzem auf einen Termin frühestens im Jahr
2021 verschoben worden. Es kann also nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich
die Situation in absehbarer Zeit verbessert. Sicher ist aber, dass das Verkehrsaufkommen,
u.a. auch wegen der Fertigstellung des Clouth-Geländes, stetig steigt.
Das bisher von der Verwaltung vorgebrachte Argument, dass der Abstand zwischen den
vorgenannten Ampelanlagen ausreichend gering und ein weiterer Überweg daher nicht nötig
sei, wird durch die beschriebene, alltäglich zu beobachtende Verkehrssituation widerlegt.
Eine deutlich engere Taktung von Fußgängerüberwegen ist, wie an der Haltestelle Neusser
Straße / Gürtel ersichtlich, durchaus möglich und sinnvoll.
.
gez. Helmut Metten gez. Anke Mönnink
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0094/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 18.01.2018 12:12