AN/0337/2018
Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zur Aufklärung der Verantwortlichkeiten für die Ursachen des „Bühnendebakels“
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FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Bühnen Frau Dr. Eva Bürgermeister An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.03.2018 AN/0337/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 06.03.2018 Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zur Aufklärung der Verantwortlichkeiten für die Ursachen des „Bühnendebakels„ Sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 06.03.2018 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu dem bereits vorliegenden Gutachten der Kanz- lei Hecker Werner Himmelreich vom 28.08.2017 über die „Prüfung der Störungen des Pro- jektes Sanierung Bühnen Köln“ gem. dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 (AN/0533/2016) und (AN/0891/2016) und dem Beschluss des Rechnungsprü- fungsausschusses der Stadt Köln vom 24.11.2016 (AN/1987/16) einem unabhängigen Sach- verständigen den Auftrag zu erteilen, ein Gutachten zu den Verantwortlichkeiten für die die Ursachen des „Bühnendebakels“ zu erstellen. Begründung: Das Gutachten der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich vom 28.08.2017 zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln sollte im Betriebsausschuss Bühnen be- reits am 10.10.2017 behandelt werden, wurde aber ohne Begründung von der Tagesordnung genommen und steht nun erneut auf der Tagesordnung im Betriebsausschuss am 06.03.2018. Die renommierte Kanzlei Hecker Werner Himmelreich mit Sitz in Köln ist seit mehreren Jah- ren für die Stadt Köln tätig. Daher ist sie nicht ausreichend unabhängig, um das Fehlverhal- ten ihrer Auftraggeberin und deren Verwaltung objektiv zu untersuchen und die Ursachen hierzu festzustellen. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Aus diesem Grunde hätte die Stadt Köln den Gutachterauftrag einem externen Sachverstän- digen übertragen müssen, der nicht auf der Payroll der Stadt Köln steht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.11.2016 sich damit einverstanden erklärt, die Kanzlei Hecker Werner Himmelreich mit der Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln zu betrauen. Der Ausschuss hat darüber hinaus beschlossen: „Der Rechnungsprüfungsausschuss behält sich nach Vorlage des vorgenannten Berichts vor, die Verwaltung zu beauftragen, einen zusätzlichen Gutachter zu betrauen, der Einzelas- pekte untersuchen soll.“ Vor dem Hintergrund der weiteren anstehenden Großprojekte in Köln müssen neben der Analyse des Organisationsversagens und der Identifizierung der Verantwortlichkeiten insbe- sondere dringend auch Handlungsempfehlungen für die Zukunft erarbeitet werden. Es ist daher notwendig, ein weiteres Gutachten an einen externen Sachverständigen zu ver- geben, um hinsichtlich des offensichtlichen Organisationsverschuldens aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, um für die Zukunft geeignete, überzeugende Organisationsformen zu finden. Als Sachverständigen empfehlen wir Univ.-Prof. Dr.-ing. Mike Gralla, Inhaber des Lehrstuhls Baubetrieb und Bauprozessmanagement an der Technischen Universität Dortmund. Als Lehrstuhlinhaber, Sachverständiger und Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichts- tages e.V. berät Professor Dr. Gralla sowohl öffentliche Auftraggeber als auch bauausfüh- rende Unternehmen, um technische, bauablauftechnische und organisatorische Probleme ganzzeitlich zu analysieren. Begründung der Dringlichkeit: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2018 das Gutachten zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln zur Kenntnis genommen, je- doch trotz des eindeutigen Beschlusses des Hauptausschusses vom 03.08.2015 die Verwal- tung nicht beauftragt, ein weiteres Gutachten für die uneingeschränkte Aufklärung der Ursa- chen für die Verschiebung des geplanten Premierentermins am 07.11.2015 um mindestens 8 Jahre sowie über die Verantwortlichkeit für das Organisationsversagen einzuholen. Dies ist aber dringend geboten. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0337/2018
- Typ
- FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12
- Datum
- 05.03.2018
- Erstellt
- 01.03.2018 12:04