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AN/0250/2017

Ergänzungsantrag zur Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord (3492/2016)

Änderungsantrag BV1 (SPD) 08.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.02.2017, TOP 3.14.1

Änderungsantrag (SPD BV1)

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Änderungsantrag (SPD BV1)

2446 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Köln, 07.02.2017 
 
 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tag esordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n-
stadt zu setzen: 
 
 
Ergänzungsantrag zur Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich 
der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-
Neustadt/Nord (3492/2016) 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 
 
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt wird über Bauanträge, die nach dieser Satzung b e-
schieden bzw. behandelt werden (insb. Zulassung bzw. Nichtzulassung einer Ausnahme 
gemäß § 4 der Satzung), mit einer entsprechenden Bewertung der Verwaltung informiert. 
 
3. Die V erwaltung wird aufgefordert, das Bebauungsplan -Verfahren schnellstmöglich abzu-
schließen und den politischen Gremien die notwendigen Beschlussvorlagen zur Beratung 
und Entscheidung vorzulegen, um den unentschiedenen Schwebezustand zu beenden. 
 
 
Begründung 
Die Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans impliziert noch nicht die 
Entscheidung, ob für ein bestimmtes Gebiet am Ende tatsächlich ein Bebauungsplan festge-
setzt wird. So wurde auch seitens der Verwaltung beim Aufstellungsbeschluss für e inen Be-
bauungsplan Belgisches Viertel immer argumentiert, dass dieser Prozess ergebnisoffen ge-
führt wird. 
Die Aufstellung der Veränderungssperrensatzung kann zur Erhaltung des Status quo im 
Plangebiet nur akzeptiert werden, wenn es zu einem raschen Abschlu ss des aus Sicht der 
Antragsteller im Ausgang noch offenen Bebauungsplanverfahrens kommt. 
 
Erfahrungsgemäß kommt es in Zeiten der Veränderungssperre bei der Genehmigung von 
Bauanträgen zu Ermessensentscheidungen. Die Bezirksvertretung Innenstadt soll über die 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail SPD-BV1@stadt -koeln.de 
web www.koelnspd.de

- 2 - 
 
Entscheidung über Bauanträge im Gebiet der Veränderungssperre informiert werden. So 
erhält sie einen Eindruck, inwieweit im Belgischen Viertel tatsächlich Entwicklungen zu ve r-
zeichnen sind, die der Korrektur durch einen Bebauungsplan bedürfen. Ebenso werden Här-
tefälle transparent. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
 
Dr. Regina Börschel

Beratungsverlauf (1)

09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0250/2017
Typ
Änderungsantrag BV1 (SPD)
Datum
08.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27