AN/0250/2017
Ergänzungsantrag zur Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord (3492/2016)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Änderungsantrag (SPD BV1)
2446 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 07.02.2017 Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tag esordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Ergänzungsantrag zur Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln- Neustadt/Nord (3492/2016) Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt wird über Bauanträge, die nach dieser Satzung b e- schieden bzw. behandelt werden (insb. Zulassung bzw. Nichtzulassung einer Ausnahme gemäß § 4 der Satzung), mit einer entsprechenden Bewertung der Verwaltung informiert. 3. Die V erwaltung wird aufgefordert, das Bebauungsplan -Verfahren schnellstmöglich abzu- schließen und den politischen Gremien die notwendigen Beschlussvorlagen zur Beratung und Entscheidung vorzulegen, um den unentschiedenen Schwebezustand zu beenden. Begründung Die Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans impliziert noch nicht die Entscheidung, ob für ein bestimmtes Gebiet am Ende tatsächlich ein Bebauungsplan festge- setzt wird. So wurde auch seitens der Verwaltung beim Aufstellungsbeschluss für e inen Be- bauungsplan Belgisches Viertel immer argumentiert, dass dieser Prozess ergebnisoffen ge- führt wird. Die Aufstellung der Veränderungssperrensatzung kann zur Erhaltung des Status quo im Plangebiet nur akzeptiert werden, wenn es zu einem raschen Abschlu ss des aus Sicht der Antragsteller im Ausgang noch offenen Bebauungsplanverfahrens kommt. Erfahrungsgemäß kommt es in Zeiten der Veränderungssperre bei der Genehmigung von Bauanträgen zu Ermessensentscheidungen. Die Bezirksvertretung Innenstadt soll über die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt -koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - Entscheidung über Bauanträge im Gebiet der Veränderungssperre informiert werden. So erhält sie einen Eindruck, inwieweit im Belgischen Viertel tatsächlich Entwicklungen zu ve r- zeichnen sind, die der Korrektur durch einen Bebauungsplan bedürfen. Ebenso werden Här- tefälle transparent. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0250/2017
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (SPD)
- Datum
- 08.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27