2696/2017
16. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation
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16. Flüchtlingsbericht
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Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen 16. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 07.09.2017 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln 2.1 Unterbringung und soziale Betreuung 2.1.1 Leitgedanke 2.1.2 Aktuelle Themen 2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen 2.1.2.2 Ausblick des weiteren Zugangs an Flüchtlingen 2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation 2.1.2.4 Mindeststandards der Flüchtlingsunterbringung 2.1.2.5 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze 2.1.2.6 Rückgabe ehemals genutzter Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten 2.1.2.7 Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet 2.1.2.8 Auszugsmanagement 2.1.2.9 Kooperations‐ und Kinderschutzvereinbarung 2.1.2.10 Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt 2.2 Gesundheitliche Versorgung 2.2.1 Leitgedanke 2.2.2 Aktuelle Themen 2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung 2.2.2.3 Zahngesundheit 2.2.2.3.1 Zahnärztliche Untersuchungen in den städtischen Notunterkünften 2.2.2.3.2 Zahnprophylaxe in den städtischen Notunterkünften 2.2.2.3.3 Begutachtungen nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz 2.2.2.4 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder‐ und Jugendgesundheitsdienstes 2.2.2.5 Beratungsleistungen des kinder‐ und Jugendpsychiatrischen Dienstes 2.2.2.6 Beratungsangebot der Abteilung soziale Psychiatrie 2.2.2.7 Ärztliche Begutachtung zur Unterbringung von Geflüchteten 2.2.2.8 Sexuelle und reproduktive Gesundheit 2.2.2.9 Psychosoziale Betreuung 2.3 Diversity 2.3.1 Leitgedanke 2.3.2 Aktuelle Themen 3 Integrationspolitische Handlungsfelder 3.1 Sprache und Bildung 3.1.1 Leitgedanke 3.1.2 Aktuelle Themen 3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I 3.1.2.2 Sekundarstufe II 3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums im Bereich Schule 3.1.2.4 Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittler*innen 3.1.2.5 Angebote im Bereich kulturelle Bildung 3.1.2.6 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung 3.2 Weiterbildung und Förderung 3 3.2.1 Leitgedanke 3.2.2 Aktuelle Themen 3.2.2.1 Sprachförderung 3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung 3.2.2.3 Angebote im Bereich Mensch, Gesellschaft, Politik 3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren 3.3 Kinder‐ und Jugendhilfe 3.3.1 Leitgedanke 3.3.2 Aktuelle Themen 3.3.2.1 Unbegleitet minderjährige Ausländer 3.3.2.2 Präventive Kinder‐ und Jugendhilfe 3.3.2.3 Kindertagesbetreuung 3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung 3.4 Integration in den Arbeitsmarkt 3.4.1 Leitgedanke 3.4.2 Aktuelle Themen 3.4.2.1 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundes 3.4.2.2 Einrichtung von Basiskonten 3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt 3.5.1 Leitgedanke 3.5.2 Aktuelle Themen 3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge 3.6 Ehrenamt und freie Träger 3.6.1 Leitgedanke 3.6.2 Aktuelle Themen 3.7 Sport 3.7.1 Leitgedanke 3.7.2 Aktuelle Themen 3.7.2.1 Sport‐ und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer 3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport 3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen 3.7.2.4 Bereitstellung von Sportflächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften 3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 3.8.1 Leitgedanke 3.8.2 Aktuelle Themen 3.8.2.1 Angebot der Familienberatung 3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes 3.9 Integrationsübergreifende Projekte 4 Weiterentwicklung des Asyl‐ und Ausländerrechts 4.1 Leitgedanke 4.2 Aktuelle Themen 4.2.1 Zahlen 4.2.2 Änderungen im Asyl‐ und Ausländerrecht 4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde 5 Controlling 5.1 Finanzcontrolling 5.2 Personalcontrolling 4 1 Vorwort Im Jahr 2017 sind gegenüber den Vorjahren deutlich weniger schutzsuchende Menschen in Deutschland angekommen. Die weltpolitische Lage ist jedoch weiterhin instabil und hat nicht kalkulierbare Auswirkungen auf Fluchtbewegungen und damit die Anzahl der Menschen, die nach Deutschland kommen und von den Kommunen aufgenommen werden müssen. In den Vorjahren lag die Priorität auf der raschen Unterbringung der ankommenden Menschen. Durch einen Rückgang der jüngeren Flüchtlingszahlen kann sich die Verwaltung auf andere Ziele fokussieren. Hierzu gehört der Freizug von Turnhallen ‐dies konnte bereits im Juni 2017 realisiert werden‐, die Aufgabe von teuren Unterkunftsplätzen in Hotelbetrieben sowie die Verbesserung von Unterbringungen in Objekten mit wenig Privatsphäre durch Reduzierung der Belegung oder Verlegung der Bewohner in andere Unterkünfte. Die Schaffung von konventionellem Wohnungsbau und damit Förderung der Integration in die Bevölkerung ist langfristiges Planungsziel. Der vorliegende Bericht widmet daher dem Aspekt „Integration“ einen Schwerpunkt, erweitert um die Darstellung der aktuellen Unterbringungssituation in Köln. Die Leserinnen und Leser erhalten eine Übersicht der aktuellen Entwicklungen (Zahlen, Daten, Fakten) sowie Informationen zu aktuellen Themen, Maßnahmen oder Projekten verschiedener Dienststellen, die umgesetzt werden. Der nächste Bericht erfolgt wieder zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.11.2017. 2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln 2.1 Unterbringung und soziale Betreuung 2.1.1 Leitgedanke Die Fluchtgründe der ankommenden Menschen sind individuell verschieden, einen jedoch alle ein Ziel: Die Suche nach einer besseren Lebensperspektive für sich und ihre Familie. Inwieweit die angeführten Fluchtgründe ausreichend für einen Asylanspruch sind, entscheidet sich nach der jeweiligen Gesetzeslage und muss ‐ sowohl für die Menschen selbst, als auch für die Kommunen ‐ schnellstmöglich geklärt und kommuniziert werden. Die Stadt folgt bei der Unterbringung und sozialen Betreuung Ihrem gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und gewährt allen Geflüchteten eine Unterbringung. Ein „Unterbringungsmix“ verschiedener Unterkunftsarten sichert die Bereitstellung der nötigen Unterkunftsplätze. Flüchtlingsunterkünfte umfassen dabei aktuell die Unterbringung in Leichtbauhallen, mobilen Wohneinheiten, Systembauten bis hin zu konventionellen Häusern. Ergänzt wird das Unterbringungskonzept um ein städtisches Auszugsmanagement, welches in Kooperation mit dem Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat durch gezielte Beratung und Kontakte zu Vermietern zugewiesenen Flüchtlingen dabei hilft, im Stadtgebiet „regulären“ Wohnraum zu finden und anzumieten. Integration und „Ankommen“ funktioniert aber nicht alleine über eine Unterkunft/Wohnung, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, 5 sondern insbesondere über die soziale Betreuung, die durch städtisches Personal und in Zusammenarbeit mit freien Trägern, sowie einer Vielzahl von Ehrenamtlern erfolgt. Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind dabei besonders wichtige Hilfestellungen, um den Geflüchteten die Integration zu erleichtern. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal bzw. von Sprach‐ und Integrationsmittlern besonders wichtig. 2.1.2 Aktuelle Themen 2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen Die Zahl der durch die Stadt Köln untergebrachten Menschen ist zurzeit rückläufig. Mit Stand 23.08.2017 waren 11.079 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht. Dies ist ein deutlicher Rückgang der Zahlen zum Vorjahr. Zum 31.12.2016 waren noch 13.253 Personen im städtischen Unterbringungssystem versorgt. Während des dritten Quartals 2016 wurde mit 13.862 ein zwischenzeitlicher Höchststand in der Unterbringung erreicht. Aktuell übertrifft die Stadt Köln Ihre Aufnahmequote. Mit der Bezirksregierung Arnsberg konnte daher ein Zuweisungsstopp bis zum 31.12.2017 vereinbart werden. Innerhalb des Unterbringungssystems der Stadt Köln besteht eine ständige Fluktuation. Zum einen erfolgt durch das Auszugsmanagement der Stadt Köln eine kontinuierliche Vermittlung von Bewohnern aus städtischen Unterkünften in regulären Wohnraum. Des Weiteren werden unerlaubt eingereiste Flüchtlinge der Bezirksregierung gemeldet und diese dann teilweise anderen Kommunen zugewiesen. In wenigen Fällen erhalten Geflüchtete eine Änderung der Zuweisung und ziehen eigenständig in eine andere Stadt. Andere gehen freiwillig zurück in ihr Heimatland – oftmals ohne Angabe von Gründen und ohne sich bei der Behörde abzumelden. Eine Übersicht der aktuellen Unterbringungszahlen liefern nachfolgende Grafiken. Quelle: eigene Darstellung 4.053 3.079 2.341 1.960 1.626 1.548 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.253 11.079 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl an Geflüchteten, die durch die Stadt Köln untergebracht werden (Stand 23.08.2017) 6 Quelle: eigene Darstellung 2.1.2.2 Ausblick des weiteren Zugangs an Flüchtlingen Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt es bereits seit Sommer 2015 keine offizielle Prognose, die Grundlage städtischen Handelns sein könnte. Die Stadt Köln ist daher gezwungen, den Blick auf die eigenen Erfahrungswerte zu richten und hieraus mögliche Szenarien für 2017 und die darauffolgenden Jahre zu entwickeln. Im Jahr 2015 und 2016 stellten die sehr hohen Ankunftszahlen die Stadt vor große organisatorische Herausforderungen. Erst im Frühjahr 2016 gingen die Zugangszahlen merklich zurück. Abkommen auf zwischenstaatlicher Ebene sowie die Grenzsicherung durch einzelne Staaten haben mit dazu beigetragen, dass sich der Zugang von Geflüchteten Anfang des Jahres 2017 noch einmal reduziert hat. Auch wenn die weltpolitische Lage aufgrund diverser Krisenherde und Kriegsgebiete instabil bleibt und deren Auswirkungen auf Fluchtbewegungen nicht kalkulierbar sind, kann aufgrund des Betrachtungszeitraumes ab August 2016 von einer Verstetigung der rückläufigen Unterbringungszahlen gesprochen werden, deren Fortschreibung unter Anmahnung diverser, nicht steuerbarer Einflussfaktoren und kurzfristiger Veränderungen bis ins Jahr 2018 erfolgt. Zur internen Planung des weiteren Unterkunftsbedarfes ab 2017 wurden daher 3 Annahmen über die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen getroffen: Szenario 1 rechnet mit einer gleichbleibenden Flüchtlingszahl Szenario 2 geht von einem Abgang von rund 50 Personen je Monat aus. Szenario 3 rechnet mit einem größeren Abgang von 100 Personen je Monat. Diese Szenarien wurden im Juli 2017 erstellt und werden im Oktober 2017 erneut auf ihre Aktualität überprüft. Welches Szenario greift, kann nicht abschließend und gesichert prognostiziert werden. Anhand der Entwicklung in den letzten Monaten kann durchaus ‐229 ‐95 ‐29 ‐80 ‐156 ‐278 ‐462 ‐107 ‐263 ‐255 ‐359 ‐329 ‐121 13.613 11.079 ‐500 1.500 3.500 5.500 7.500 9.500 11.500 13.500 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Unterbringung von Geflüchteten durch die Stadt Köln August 2016 bis 23. August 2017 mtl. Veränderung untergebrachte Flüchtlinge 7 Szenario 3 als realistische Variante für die weiteren Planungen der Verwaltung zugrunde gelegt werden. 2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation Die Unterbringung in Turnhallen konnte zu Mitte des Jahres 2017 komplett beendet werden. Dennoch sind weiterhin rund 2.700 Personen (Stand 23.08.2017) in Notunterkünften sowie Unterkünften mit einem Minimum an Privatsphäre untergebracht. Diese Unterkunftsformen sollen jedoch sukzessive abgebaut bzw. auf ein geringes Belegungsniveau gebracht werden. Als weiteres Ziel wird die Verwaltung im Rahmen der dann vorhandenen Möglichkeiten als nächstes diejenigen Unterkünfte aufgeben, die sich nur bedingt zur Unterbringung von Flüchtlingen eignen. Dies können beispielsweise Objekte mit maroder Bausubstanz, Unterkünfte mit Gemeinschaftsverpflegung oder auch besonders teure Objekte sein. Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Strategiepapier, welches dem Ausschuss für Soziales und Senioren am 09.11.2017 vorgelegt wird. Neben der Neu‐Errichtung und Akquise zusätzlicher Unterkünfte wird aber vor allem die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen entscheidenden Einfluss auf das Tempo haben, mit der die Stadt Köln beim Abbau der Notunterkünfte vorankommen kann. Es bleibt damit auch für das Jahr 2017 eine schwierige Aufgabe für alle beteiligten Ämter und Dienststellen, die Unterbringungssituation der Flüchtlinge kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig zu einer erfolgreichen Integration der geflüchteten Menschen in Köln beizutragen. 2.1.2.4 Mindeststandards der Flüchtlingsunterbringung Der Rat hat die Vorlage 0544/2017/1 der Verwaltung zum Thema Mindeststandards am 11.07.2017 beschlossen. Das Konzept beinhaltet Ergänzungen zu den bestehenden Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung und setzt verbindliche Mindeststandards insbesondere in den Bereichen Betreuungsschlüssel, Ehrenamt und medizinische Versorgung. Am 29.08.2017 traf sich der AK Mindeststandards, um die Umsetzung der vom Rat beschlossenen standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler durch freie Träger voranzutreiben. Die Ergebnisse werden zum nächsten Bericht am 09.11.2017 nachgereicht. 2.1.2.5 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze Zur Verbesserung der Unterbringungssituation für die geflüchteten Menschen müssen besonders Unterkünfte geschaffen werden, in denen die Geflüchteten einen selbststrukturierten Tagesablauf verwirklichen können. Aktuell verteilen sich die Unterbringungsplätze auf folgende Unterkunftsarten: 8 Quelle: eigene Darstellung Die Möglichkeit der eigenständigen Versorgung und Strukturierung von Tagesabläufen bietet sich insbesondere in abgeschlossenen Wohneinheiten, weshalb das Hauptaugenmerk der Verwaltung auf der Errichtung eben dieser Unterkünfte liegt. Die Verwaltung setzt daher bereits jetzt ein Bündel an Maßnahmen um, welche abgeschlossene Wohnungen oder zumindest eine wohnungsähnliche Unterbringung gewährleisten soll. Nachfolgende Übersichten zeigen die bereits umgesetzten Maßnahmen mit insgesamt über 1.400 neu geschaffenen Unterbringungsplätzen seit dem 1.1.2017 sowie die weiteren Planungen der Verwaltung bis September 2018. Unterkunft Straße Stadtteil Bezirk Plätze Bezug Belegung Wohnhaus Potsdamer Straße Weiden 3 70 08.02.2017 Familien Mobile Wohneinheiten Aachener Straße Weiden 3 68 15.02.2017 Familien Wohnhaus (Kirche) Am Pantaleonsberg Altstadt‐Süd 1 124 01.03.2017 Gemischt Hotel Blaubach Altstadt Süd 1 82 01.03.2017 Frauen Mobile Wohneinheiten Westerwaldstraße Humboldt/ Gremberg 8 60 März 2017 Familien Wohnungen zum Schutz von LSBTTI Personen 4 20 April 2017 LGBTIQ 14,65% 21,92% 9,92% 12,69% 9,90% 1,77% 24,50% 4,65% Verteilung der Unterbringungsarten im System der Stadt Köln, die durch das Amt für Wohnungswesen sozialarbeiterisch begleitet werden (Stand 08/2017) NOTUNTERKÜNFTE IN BESTANDSGEBÄUDEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN PENSIONEN/HOTELS UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN LEICHTBAUHALLEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNCONTAINERN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNHÄUSERN SYSTEMBAUWEISEUNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN EINZELWOHNUNGEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNHEIMEN/WOHNHÄUSERN NOTAUFNAHME (Herkulesstraße) 9 Wohnhaus Methweg Neu‐ Ehrenfeld 4 60 April 2017 Familien ehem. Schwimmbad (Investor) Ostlandstraße Weiden 3 150 Mai 2017 Familien Leichtbauhallen Butzweilerhof‐Allee Ossendorf 4 480 Mai 2017 Gemischt Wohnhaus Bonner Straße Bayenthal 2 152 August 2017 Männer Systembau (GAG) Neubrücker Ring Neubrück 8 168 August 2017 Familien Neu errichtete Unterkunftsplätze seit 01.01. 2017 1.434 Plätze Unterkunft Straße Stadtteil Bezirk Plätze Prognose Bezug Geplante Belegung Wohnhaus (Investor) Alte Heide Wahnheide 7 55 September 2017 Familien Hotel Dellbrücker Hauptstraße Dellbrück 9 43 Oktober 2017 Frauen/ Familien Wohnhaus Äußere Kanalstraße Bickendorf 4 22 Oktober 2017 Familien ehem. Hochbunker Rothenburger Straße Vingst 9 50 November 2017 Familien Wohnhaus (Diakonie) Brandenburger Straße Altstadt‐Nord 1 32 Dezember 2017 Familien Hotel Methweg Neu‐Ehrenfeld 4 89 IV Quartal 2017 Männer Wohnhaus Blaubach Altstadt‐Süd 1 100 IV Quartal 2017 Familien Projektierte Unterkunftsplätze bis Ende 2017 391 Plätze ehem. Bürogebäude (HGK) Oskar‐Jäger‐Straße Ehrenfeld 4 105 I Quartal 2018 Familien Mobile Wohneinheiten Aloys‐Boecker‐ Straße Lind 7 320 I Quartal 2018 Überwiegend Familien Container Haferkamp Flittard 9 320 I Quartal 2018 Überwiegend Familien Systembau Im Grund/Pastor‐ Wolff‐Straße Niehl 5 150 I Quartal 2018 Überwiegend Familien Container Wilhelm‐Schreiber‐ Straße Ossendorf 4 240 I Quartal 2018 Familien Wohnhaus Zülpicher Straße Lindenthal 3 60 I Quartal 2018 Familien Systembau Dürener Straße Lindenthal 3 50 I Quartal 2018 Familien Container Josef‐Broicher‐ Straße Urbach 7 400 II Quartal 2018 überwiegend Familien Systembau Schlagbaumsweg Holweide 9 400 II Quartal 2018 Überwiegend Familien ehem. Friedrich‐ Eil 7 200 III Quartal Familien 10 Bürogebäude Naumann‐Straße 2018 Systembau Lindweiler Weg Longerich 5 78 III Quartal 2018 Familien Systembau Sinnersdorfer Straße Roggendorf 6 240 III Quartal 2018 Überwiegend Familien Systembau Neusser Landstraße Fühlingen 6 240 III Quartal 2018 Familien Systembau ‐ Holz Erbacher Weg Lindweiler 6 150 III Quartal 2018 Familien Projektierte Unterkunftsplätze bis 09/2018 2.953 Plätze Diesen, in Projektion befindlichen Plätzen stehen jedoch weiterhin noch Unterbringungen von 2.700 Menschen in Notunterkünften sowie rund 2.600 Menschen in Beherbergungsbetrieben gegenüber. Beide Unterbringungsarten müssen in den kommenden Monaten/Jahren deutlich reduziert werden. 2.1.2.6 Rückgabe ehemals genutzter Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten Die Belegung der Turnhallen mit Geflüchteten konnte im Juni 2017 erfreulicher Weise beendet werden. Unmittelbar nach der Räumung jeder Turnhalle wurde der erforderliche Rückbau in die Wege geleitet. Je nach Umfang der notwendigen Arbeiten konnte die Freigabe der Halle in einigen Fällen bereits nach rund 5 Wochen erfolgen. Arbeiten am Hallenboden benötigten häufig eine längere Bearbeitungszeit, auch weil die hierfür erforderlichen Fachfirmen erst beauftragt und freie Kapazitäten haben mussten. festgelegte Rangfolge Straße Stadtteil Soll‐ Plätze Freigabe für Schule/Spor t Bemerkungen 0 Görlinger Zentrum Bocklemünd 130 13.07.2016 Schul‐ und Sportnutzung 0 Neuhöffer Straße 12 Deutz 72 13.07.2016 Schul‐ und Sportnutzung 0 Volkhovener Weg Heimersdorf 60 22.07.2016 Schul‐ und Sportnutzung 1 Herler Ring 10 (M) Buchheim 200 09.11.2016 Schul‐ und Sportnutzung 2 Heerstraße 7a Zündorf 345 07.11.2016 Schul‐ und Sportnutzung 3 Niehler Kirchweg 35 (M) Nippes 200 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung 4 Kolkrabenweg 10a Vogelsang 200 09.01.2017 Schul‐ und Sportnutzung 4 Vogelsanger Straße 1a Neustadt‐ Nord 200 11.01.2017 Schul‐ und Sportnutzung 6 Reitweg 10 Deutz 196 ca. 2018 lang geplante Sanierung wird durchgeführt 7 Ostlandstraße 39 Weiden 200 19.05.2017 Schul‐ und Sportnutzung 8 Kantstraße 1a (M) Kalk 120 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung 9 Dorotheenstr. 1a Porz 192 17.05.2017 Schul‐ und Sportnutzung 9 Westerwaldstraße 92a Humboldt‐ Gremberg 192 14.06.2017 Schul‐ und Sportnutzung 11 Am Portzenacker 1e Dünnwald 66 02.06.2017 Schul‐ und Sportnutzung 12 Beuthener Straße Buchheim 192 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung 13 Nesselrodestraße Niehl 72 06.03.2017 Schul‐ und Sportnutzung 14 Soldiner Straße 68a Lindweiler 160 NN Erneuerung des Hallenbodens sowie der 11 Unterkonstruktion 15 Burgwiesenstraße Holweide 192 09.06.2017 Schul‐ und Sportnutzung 16 Escher Straße 247 (M) Bilderstöck‐ chen 200 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung 17 Hermesgasse 120 (M) Niehl 70 22.06.2017 Schul‐ und Sportnutzung 18 Mainstraße 75 Rodenkirchen 200 NN Wasserschaden erfordert Teilsanierung des Bodens 19 Kopernikusstraße Buchforst 84 20.07.2017 Schul‐ und Sportnutzung 20 Merianstraße 6 Seeberg 94 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung 21 Rochusstraße 80 Bickendorf 60 23.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung 22 Im Kamp 16 Widdersdorf 78 25.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung 23 Lindenbornstraße 15 Ehrenfeld 50 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung 24 Schulstraße 16 Pesch 80 09.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung Dennoch wurde das im Juni ausgerufene Ziel, alle ehemals belegten Turnhallen zum neuen Schuljahr wieder für Schule und Sport nutzbar zu machen, fast erreicht. Der Reitweg in Deutz wird bereits seit Dezember 2016 nicht mehr zur Flüchtlingsunterbringung genutzt. Hier haben unmittelbar nach Freizug die lange geplanten und umfangreichen Sanierungsarbeiten der Halle begonnen. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Darüber hinaus stehen nur noch 2 weitere von ehemals 27 gesperrten Hallen nicht zur Nutzung bereit. In der Soldiner Straße in Lindweiler hat sich die Verwaltung entschieden, den Hallenboden komplett zu erneuern. Darüber hinaus werden Dachinstandsetzungsarbeiten vorgenommen. Die jahrelange Schul‐ und Sportnutzung als auch die zuletzt intensive Nutzung als Notunterkunft haben den Boden in der Form beansprucht, dass eine reine Ausbesserung nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Die Halle in der Mainstraße in Rodenkirchen hat beim letzten Starkregen in Köln einen Wasserschaden erlitten, so dass die nahezu wiederhergestellte Turnhalle erneut einer längerfristigen Sperrung und Sanierung unterliegen muss. An beiden Turnhallen wird die Fertigstellung priorisiert vorangetrieben, ein genaues Datum der Fertigstellung kann derzeit jedoch noch nicht genannt werden. 2.1.2.7 Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet Durch die weitere Reduzierung von Notunterkunftsplätzen (siehe Ziffer 2.1.2.3) sowie der Errichtung neuer Unterkünfte unterliegt der prozentuale Anteil an Unterkunftsplätzen im Verhältnis zur Einwohnerzahl einer kontinuierlichen Veränderung. Der Abbau von Notunterkünften wird perspektivisch zu einer merklichen prozentualen Reduzierung der Flüchtlingsquote im Stadtteil/Stadtbezirk führen. Zum Stand August 2017 stellt sich die Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte und das Verhältnis zur Einwohnerzahl wie folgt dar: Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze 23.08.2017 Anteil der Plätze je Einwohner 23.08.2017 belegbare Plätze 30.09.2018 Anteil der Plätze je Einwohner 30.09.2018 101 Altstadt-Süd 27.68 9 618 2,24% 718 2,60% 102 Neustadt-Süd 38.388 347 0,90% 347 0,90% 103 Altstadt-Nord 18.11 9 313 1,71% 388 2,12% 104 Neustadt-Nord 28.424 89 0,31% 89 0,31% 105 Deutz 15.412 426 2,75% 426 2,75% Bezirk 1 128.032 1. 792 1,40% 1.967 1,53% 12 201 Bayenthal 9.238 49 0,51% 49 0,51% 202 Marienburg 6.361 186 2,77% 338 5,04% 203 Raderberg 5.929 11 0,17% 11 0,17% 204 Raderthal 4.761 32 0,67% 32 0,67% 205 Zollstock 22.360 0 0,00% 0 0,00% 206 Rondorf 9.435 198 2,06% 198 2,06% 207 Hahnwald 2.076 0 0,00% 0 0,00% 208 Rodenkirchen 16.320 821 4,71% 821 4,71% 209 Weiß 5.922 0 0,00% 0 0,00% 210 Sürth 10.850 0 0,00% 0 0,00% 211 Godorf 2.432 179 7,07% 179 7,07% 212 Immendorf 2.032 0 0,00% 0 0,00% 213 Meschenich 7.630 0 0,00% 0 0,00% Bezirk 2 105.346 1. 476 1,36% 1.628 1,51% 301 Klettenberg 10.620 0 0,00% 0 0,00% 302 Sülz 36.478 72 0,20% 72 0,20% 303 Lindenthal 30.276 23 0,08% 133 0,44% 304 Braunsfeld 11.603 66 0,56% 66 0,56% 305 Müngersdorf 8.557 0 0,00% 0 0,00% 306 Junkersdorf 13.81 3 326 2,25% 326 2,25% 307 Weiden 17.207 595 3,44% 595 3,44% 308 Lövenich 8.922 56 0,61% 56 0,61% 309 Widdersdorf 11.569 0 0,00% 0 0,00% Bezirk 3 149.045 1. 139 0,75% 1.249 0,83% 401 Ehrenfeld 36.971 50 0,13% 200 0,54% 402 Neuehrenfeld 24.546 657 2,69% 746 3,05% 403 Bickendorf 16.606 25 0,15% 25 0,15% 404 Vogelsang 8.458 0 0,00% 0 0,00% 405 Bocklemünd/Mengenich 10.669 0 0,00% 0 0,00% 406 Ossendorf 10.123 796 7,61% 1.036 9,90% Bezirk 4 107.373 1. 529 1,42% 2.008 1,86% 501 Nippes 35.683 264 0,73% 264 0,73% 502 Mauenheim 5.643 0 0,00% 0 0,00% 503 Riehl 11.623 493 4,10% 493 4,10% 504 Niehl 19.935 188 0,93% 338 1,67% 505 Weidenpesch 13.961 22 0,15% 22 0,15% 506 Longerich 13.607 128 0,93% 206 1,50% 507 Bilderstöckchen 15. 735 184 1,15% 184 1,15% Bezirk 5 116.187 1. 278 1,08% 1.506 1,28% 601 Merkenich 5.771 43 0,73% 43 0,73% 602 Fühlingen 2.072 0 0,00% 240 11,69% 603 Seeberg 11.499 100 0,86% 100 0,86% 604 Heimersdorf 5.955 0 0,00% 0 0,00% 605 Lindweiler 3.460 0 0,00% 150 4,14% 606 Pesch 7.627 0 0,00% 0 0,00% 607 Esch/Auweiler 6.701 129 1,87% 129 1,87% 608 Volkhoven/Weiler 6.082 0 0,00% 0 0,00% 609 Chorweiler 13.816 0 0,00% 0 0,00% 610 Blumenberg 5.650 104 1,85% 104 1,85% 611 Roggendorf/Thenhoven 4.109 0 0,00% 240 5,64% 612 Worringen 9.911 120 1,16% 120 1,16% Bezirk 6 82.653 496 0,59% 1.126 1,35% 701 Poll 11.533 271 2,36% 271 2,36% 702 Westhoven 5.254 0 0,00% 0 0,00% 13 703 Ensen 7.321 169 2,23% 169 2,23% 704 Gremberghoven 2. 984 96 3,13% 96 3,13% 705 Eil 9.301 246 2,62% 446 4,75% 706 Porz 14.963 11 0,07% 11 0,07% 707 Urbach 12.414 70 0,56% 505 4,04% 708 Elsdorf 1.623 0 0,00% 0 0,00% 709 Grengel 5.498 0 0,00% 0 0,00% 710 Wahnheide 7.786 83 1,06% 138 1,76% 711 Wahn 7.009 201 2,84% 201 2,84% 712 Lind 3.420 18 0,52% 338 9,69% 713 Libur 1.115 0 0,00% 0 0,00% 714 Zündorf 12.288 86 0,72% 86 0,72% 715 Langel 3.439 0 0,00% 0 0,00% 716 Finkenberg 6.871 0 0,00% 0 0,00% Bezirk 7 112.819 1. 251 1,10% 2.261 1,99% 801 Humboldt/Gremberg 15. 480 54 0,35% 54 0,35% 802 Kalk 23.638 487 2,01% 487 2,01% 803 Vingst 13.093 0 0,00% 0 0,00% 804 Höhenberg 12.479 63 0,50% 63 0,50% 805 Ostheim 12.637 372 2,75% 372 2,75% 806 Merheim 11.035 254 2,26% 254 2,26% 807 Brück 10.269 177 1,71% 177 1,71% 808 Rath/Heumar 11.608 0 0,00% 0 0,00% 809 Neubrück 8.816 170 1,92% 170 1,92% Bezirk 8 119.055 1. 407 1,16% 1.577 1,30% 901 Mülheim 42.638 802 1,86% 852 1,97% 902 Buchforst 7.364 0 0,00% 0 0,00% 903 Buchheim 13.327 0 0,00% 0 0,00% 904 Holweide 21.252 105 0,50% 505 2,38% 905 Dellbrück 21.517 209 0,97% 252 1,17% 906 Höhenhaus 15.213 394 2,54% 394 2,54% 907 Dünnwald 11.599 16 0,14% 16 0,14% 908 Stammheim 7.883 29 0,36% 29 0,36% 909 Flittard 7.889 0 0,00% 320 4,04% Bezirk 9 148.682 1. 556 1,04% 2.369 1,58% Die Verwaltung ist bestrebt, eine möglichst gleichmäßige Verteilung der untergebrachten Flüchtlinge über das gesamte Stadtgebiet zu erreichen, auch wenn dies nicht in jedem Stadtteil gelingen kann. Hier spielen die Verfügbarkeit städtischer Grundstücke sowie deren Eignung für eine Flüchtlingsunterkunft eine entscheidende Rolle. Da die Anzahl städtischer Flächen zur Errichtung dauerhaften Wohnraums begrenzt ist, muss die Verwaltung jetzt und in Zukunft weitere Wohnbaupotenziale schaffen, damit auf diesen neuen Flächen neben dringend benötigtem Wohnraum für die Kölner Bevölkerung auch Wohnraum für Flüchtlinge realisiert werden kann. Darüber hinaus gelingt es mit Hilfe von Investoren konventionell errichtete Gebäude zu akquirieren, die langfristig per Mietvertrag als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden können. 2.1.2.8 Auszugsmanagement Seit 2011 unterstützt das Projekt Auszugsmanagement Geflüchtete bei der Wohnungssuche. Die beauftragten Träger der Flüchtlingshilfe (Kölner Flüchtlingsrat, Deutsches Rotes Kreuz und Caritas) unterstützen interessierte Vermieter bei der Auswahl des Mieters und begleiten den Prozess bis zur erfolgreichen Wohnraumvermittlung. 14 Im aktuellen Projektzeitraum, der am 15.10.15 startete und noch bis 31.12.17 läuft, konnten bereits 1.409 Menschen aus städtischen Unterkünften in eine private Wohnung vermittelt werden. Der Bezug einer Privatwohnung ist ein wichtiger Schritt zur Integration und mindert zusätzlich den städtischen Unterbringungsdruck. Übersicht über die vermittelten Personen und Wohnungen 2.1.2.9 Kooperations ‐ und Kinderschutzvereinbarung Das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte unter Einbeziehung aller mit der Betreuung in Flüchtlingsunterkünften beauftragten Träger eine Kooperations‐ und Kinderschutzvereinbarung. Diese Vereinbarung wurde im Oktober 2016 von allen beteiligten Ämtern und Trägern unterzeichnet und legt damit verbindliche Vorgehensweisen und Maßnahmen fest, die beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung einzuleiten sind. Anschließend wurden sowohl alle städtischen Fachkräfte der Sozialen Arbeit wie auch die bei den Betreuungsträgern angestellten hinsichtlich der Inhalte der Kooperations‐ und Kinderschutzvereinbarung geschult. 2.1.2.10 Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt Das Kölner Netzwerk gegen häusliche Gewalt (Amt für Kinder, Jugend und Familie; SKF; Agisra; Diakonie Michaelshoven und die Polizei) erarbeitete mit dem Amt für Wohnungswesen ein Handlungsleitfaden für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen. Der Handlungsleitfaden bietet Informationen und Handlungsempfehlungen, mit denen beim Auftreten häuslicher Gewalt reagiert werden muss. Ergänzend zum Leitfaden haben alle städtischen Fachkräfte der Sozialen Arbeit Fortbildungen durch in diesem Themenkreis erfahrene Fachleute erhalten. 2.2 Gesundheitliche Versorgung 2.2.1 Leitgedanke Nach dem aktuellen Stand des Wissens und den vorliegenden Erfahrungen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass von Flüchtlingen weder für die Allgemeinbevölkerung noch für helfende Personen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht. Aufgrund der gesundheitlichen Belastungen vor und während der Flucht sowie der zum Teil 201 665 856 372 67 231 298 138 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 2014 2015 2016 2017 (bis 08/17) Personen Wohnungen 15 immer noch prekären Unterbringungssituation besteht jedoch besonderer Handlungsbedarf für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Gesundheitsamt erfüllt im Rahmen der Versorgung von Flüchtlingen Aufgaben, welche zum Schutz der Gesundheit der Flüchtlinge und der Kölner Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen werden. Aufgabenschwerpunkte sind derzeit: Infektionsschutz Untersuchung auf übertragbare Krankheiten Nach § 62 AsylG bzw. § 36 (4) des IfSG sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Hier ist vor allem die Untersuchung auf Tuberkulose erforderlich. Das Gesundheitsamt unterstützt die Einrichtungen bei der Prüfung ob die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt worden sind und koordiniert gegebenenfalls die notwendige Untersuchungen. Hygiene in Unterkünften Wichtiger als ein umfassendes Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen. Das Gesundheitsamt prüft vor der Eröffnung von Einrichtungen deren Eignung unter umwelt‐ und infektionsmedizinischen Gesichtspunkten sowie die einrichtungsbezogenen Hygienepläne und kontrolliert deren Umsetzung kontinuierlich im laufenden Betrieb. Ausbruchsmanagement Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie z. B. Masern oder Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen. Organisation von Impfkampagnen Das Gesundheitsamt organisiert in Kooperation mit niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten und ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie ehrenamtlich tätigem Gesundheitsfachpersonal Impfaktionen zur Grundimmunisierung und saisonale Influenza‐Impfungen. Individuelle Versorgung niedrigschwellige Versorgung vor Ort Asylsuchende haben mit der Registrierung Anspruch auf eine Versorgung im medizinischen Regelsystem nach der Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes. Durch eine zusätzliche niedrigschwellige Sprechstunde vor Ort in den Einrichtungen, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Fachpersonal der Träger geleistet wird, soll eine Notfallversorgung ermöglicht und der Zugang ins Regelsystem erleichtert werden. Dass Gesundheitsamt koordiniert dieses Angebot zwischen den Beteiligten (Träger, KVNO, Berufsverbänden der Kinderärzte und ehrenamtlich Tätige). zusätzliche Angebote des Gesundheitsamtes 16 Die „Frühen Hilfen“ unterstützen, beraten und begleiten Schwangere, Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren in schwierigen Lebenssituationen und insbesondere auch junge Schwangere und Mütter unter 23 Jahren. In Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt wird (nach Möglichkeit) geprüft, ob die Unterbringung angemessen ist oder ob ggf. Gründe für den Umzug in eine besser geeignete Unterkunft erkennbar sind. Gemeinsam mit dem DRK ist ein sog. Starter‐Paket (Erstlingsausstattung / Hygieneartikel etc.) für Wöchnerinnen, Neugeborene und Säuglinge entwickelt worden und steht bereits seit geraumer Zeit in allen Notunterkünften für diese Personengruppe zur Verfügung. „Fachärztliche Beratung in Notaufnahmeeinrichtungen“ Das im Juli 2016 gestartete und von 533/2 durchgeführte Projekt „Fachärztliche Beratung in Notaufnahmeeinrichtungen“ wird seit November 2016 als Regelangebot mit 1,0 Arztstelle und 1,0 Sozialarbeiterstelle weitergeführt. Ein detaillierter Leistungsbericht wird im kommenden vollumfänglichen Flüchtlingsbericht veröffentlicht. Fortbildungsangebote und Gutachten Fortbildungen und Informationsveranstaltungen im ärztlichen Bereich: Das Gesundheitsamt hat bisher regelmäßig Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzten aus Krankenhäusern und Praxen sowie ehrenamtlich Tätige angeboten oder organisierte diese in Kooperation mit Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und anderen Institutionen. Seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete hat der Informationsbedarf kontinuierlich abgenommen. Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notunterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B. von Trägern von Gemeinschaftseinrichtungen und von Ämtern der Stadt Köln bietet das Gesundheitsamt regelmäßig Fortbildung zu Gesundheitsthemen an; zuletzt fand eine Informationsveranstaltung zum Thema „Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Säuglingen“ statt. Das nächste Treffen ist für September 2017 angesetzt. Fachaustausch mit Flüchtlingsberatungsstellen: Das Gesundheitsamt organisiert regelmäßige Treffen zum Fachaustausch zwischen den Flüchtlingsberatungsstellen und dem Gesundheitsamt zu Gesundheitsthemen. Gutachten bei Wechsel der Unterbringungsform: Der Amtsärztliche Dienst, der Kinder‐ und Jugendgesundheits‐ Dienst sowie der Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung beantragt wird. 2.2.2 Aktuelle Themen 2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 17 Seit dem 1. April 2016 erhalten der Stadt Köln zugewiesene Flüchtlinge eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese verbessert die medizinische Versorgung der Menschen, indem sie Erkrankten den direkten Weg in eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung eröffnet. Kommunaler Krankenkassen‐Partner der Stadt Köln im Rahmen der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ist die DAK‐Gesundheit. Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden Flüchtlinge unmittelbar bei ihrer ersten Vorsprache beim Amt für Soziales und Senioren bei der DAK‐Gesundheit angemeldet. Die DAK‐Gesundheit schickt die Gesundheitskarte den Menschen später zu. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine eigene Gesundheitskarte. Um die gesundheitliche Versorgung ab dem ersten Tag sicherzustellen und den zeitlichen Vorlauf zu überbrücken, den die Produktion der Gesundheitskarten beansprucht, erhalten die Empfänger zunächst einen vorläufigen Behandlungsschein der DAK‐Gesundheit, mit dem sie ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen direkt in Anspruch nehmen können. Bislang wurden 14.237 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei der DAK‐Gesundheit angemeldet (Stand 17.08.2017). Aktuell werden rund 1.000 Personen von der DAK betreut. Die übrigen Personen befinden sich nach Ablauf der 15 Monate Grundleistungsbezug im Asylverfahren (dann erhalten sie eine anschließende Gesundheitskarte) oder beziehen nach positivem Abschluss des Asylverfahrens (Bleiberecht) Leistungen nach SGB II durch das Jobcenter Köln; in diesen Fällen werden sie erstmalig Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. 2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesentlicher Bestandteil von Integration. Die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zu allen Präventionsangeboten ist das oberste Ziel. Sie soll durch spezielle Angebote vorübergehend bzw. flankierend ergänzt werden. Dies betrifft: schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seiteneinsteiger durch den Kinder‐ und Jugendgesundheitsdienst; diese werden mittlerweile durch ein Impfangebot zur Grundimmunisierung ergänzt. Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, teilweise in Kooperation mit freien Trägern, z. B. Hebammennetzwerke, Versicherungskarte, sozialpsychiatrische Versorgung, Schwangerenberatung; bedarfsweise Erweiterung und inhaltliche Anpassung sexualpädagogischer Angebote, z.B. für Schulen oder Wohneinrichtungen für minderjährige Flüchtlinge; Einsatz für den Aufbau eines Dolmetscherpools (Sprach‐ und Kulturmittler) für den Gesundheitsbereich. 2.2.2.3 Zahngesundheit 2.2.2.3.1 Zahnärztliche Untersuchungen in den städtischen Notunterkünften Der Umfang und die Inhalte der zahnärztlichen Betreuung in den Notunterkünften sind im Vergleich zum letzten Bericht gleich geblieben. Die Prophylaxe‐Sprechstunden in den verschiedenen Unterkünften für Geflüchtete sollen noch dieses Jahr durch die Nutzung eines Schwarzlichtzeltes, das Dank Zuschussmitteln des Landes angeschafft werden kann, inhaltlich ergänzt werden. Da für 2017 noch keine aktuellen Zahlen vorliegen, muss diesbezüglich auf den letzten Bericht und die Angaben für 2016 verwiesen werden. 18 2.2.2.4 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder‐ und Jugendgesundheitsdienstes Die Durchführung der Seiteneinsteigeruntersuchungen wird seit dem letzen Bericht kontinuierlich fortgeführt. Die aktuelle Entwicklung zeigt einen rückläufigen, aber weiterhin anhaltenden Bedarf. Entwicklung der durchgeführten Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in den Internationalen Förderklassen: 2.2.2.5 Beratungsleistungen des Kinder‐ und Jugendpsychiatrischen Dienstes 2016 wurden insgesamt 150 Kinder und Jugendliche und deren Familien wurden auf Anfrage aufgesucht und vor Ort beraten. Die Sozialarbeiter der Unterkünfte stellten bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen den ersten Kontakt zur Beratungsstelle her. Von Januar bis Ende Juni 2017 haben bisher 73 Sprechstunden stattgefunden. 2.2.2.6 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie Zum 19.01.2017 wurde, wie im Vorbericht erwähnt, eine „multiprofessionelle Clearingfunktion“ im Sozialpsychiatrischen Dienst eingeführt. Unabhängig von eingehenden Meldungen über individuelle Auffälligkeiten oder Anfragen zur Notwendigkeit eines Umzugs wurden die Einrichtungen besucht, deren Schließung bevorstand und deren Bewohner umverteilt werden sollten, um ungeeignete Zuweisungen zu vermeiden, Kontakt zu Personen zu knüpfen, bei denen weiterer Hilfebedarf absehbar ist sowie Situationen zu klären, so lange noch ein leichter Zugang zu Sprachmittlern und Einschätzungen Dritter besteht Alle Turnhallen konnten mehrfach vor deren jeweiliger Schließung besucht werden. Inzwischen wird das Konzept in den verbliebenen Sammelunterkünften mit eingeschränkter Privatsphäre fortgesetzt. Ein erfreulicher Begleiteffekt ist der hierdurch entstandene gute Bekanntheitsgrad des Dienstes beim Betreuungspersonal der Einrichtungen. Bis 30.6.2017 wurden insgesamt 618 Personen erreicht, davon 415 im Rahmen des multiprofessionellen Clearing und 203 über Gutachten für das Wohnungsamt. Zum Teil 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Entwicklung der durchgeführten Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in den International Förderklassen Stand: 24.07.2017 19 ergaben sich längerfristige und zeitintensive Begleitungen, insbesondere bei gleichzeitigem Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Bei der Vermittlung in die psychiatrisch‐psychotherapeutische Behandlung stellt weiterhin die Sprache eine erhebliche Barriere dar. 2.2.2.7 Ärztliche Begutachtung zur Unterbringung von Geflüchteten Seit Jahren nimmt das Gesundheitsamt zu ärztlichen Attesten der Geflüchteten aus fachlicher Sicht Stellung. Die Übermittlung der Atteste erfolgt durch das Wohnungsamt. Die Fallzahl der Begutachtungen ist in den letzten Jahren stark steigend (siehe Grafik). Die Gutachtenaufträge werden federführend von dem amtsärztlichen Dienst und den Frühen Hilfen, je nach Einzelfall unter Hinzuziehung des Kinder‐ und Jugendärztlichen Dienstes bzw. der Kinder‐ und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle (KJP) und des Sozialpsychiatrischen Dienstes, bearbeitet. Die Grafik bildet ausschließlich die Zahlen des Amtsärztlichen Dienstes und des Kinder‐ und Jugendgesundheitsdienstes ab 2.2.2.8 Sexuelle und reproduktive Gesundheit Hier hat sich im Laufe der Umsetzung gezeigt, dass die ursprüngliche Planung nicht ganz in der angedachten Form umsetzbar war. Deshalb folgende Änderungen: Aufgrund einer Förderung des Landes NRW (Beginn November 2016) finden im Rahmen der aufsuchenden Arbeit Basisschulungen für die pädagogischen und medizinischen Fachkräfte der Unterkünfte statt. Die Basisschulungen befassen sich vor allem mit der Erklärung relevanter Bereiche des deutschen Gesundheitssystems und der Familien‐ und Frauengesundheit. Die Schwerpunkte des Projekts liegen in den großen Themenbereichen geplante / ungeplante Schwangerschaft, Geburt, Verhütung (insbesondere Kupferspiralen/IUPs und Kondome), Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten inklusive dem Humanen Immundefizienz‐Virus (HIV) / Acquired Immune Deficiency Syndrome (Aids). Zielsetzung des Projekts ist es, die gesundheitliche Situation von Flüchtlingen, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu verbessern. 18 49 91 283 1278 460 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 2012 2013 2014 2015 2016 2017Ärztliche Begutachtungen zur Frage des Umzuges im Auftrag des Wohnungsamtes Stand: 30.07.2017 20 Darüber hinaus wird angestrebt, dass Menschen mit Fluchthintergrund noch stärker in das Blickfeld von Schwangeren‐/ psychosozialen Beratungsstellen genommen werden und dass die Themen rund um sexuelle und reproduktive Gesundheit angemessen in der Flüchtlingsarbeit berücksichtigt werden. Eine weitere Zielsetzung ist die Verbesserung von Abläufen, zum Beispiel die Verringerung der Hürden für einen notwendigen Arztbesuch. Das Gesundheitsamt stellt die Homepage www.zanzu.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor. Die medizinischen und pädagogischen Fachkräfte vor Ort können die Homepage für die Arbeit vor Ort aktiv nutzen. Weiterhin werden Plakate und Visitenkarten der Homepage zur Verfügung gestellt. So können Menschen mit Fluchthintergrund die Homepage selbst aktiv nutzen um sich gezielt über individuelle Fragen zu informieren. Vor Ort werden zudem Kondome als niedrigschwellige Verhütungsmittel ausgegeben. In diesem Zusammenhang werden MitarbeiterInnen wichtige Informationen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit an die Hand gegeben (z.B. Broschüren zur Herausgabe an Geflüchtete, Zanzu.de, Ausführliche Beratungsmappen zur reproduktiven und sexuellen Gesundheit, Vernetzungswissen zu anderen Beratungsstellen und Trägern,…) Die Umsetzung wird flexibel an die Gegebenheiten vor Ort angepasst. Die Besuche werden im Sinne einer Bedarfsanalyse in Kurzprotokollen anonymisiert dokumentiert. Gleichzeitig werden während des Projektes die Bedarfe zur reproduktiven und sexuellen Gesundheit erhoben. Die Erfahrung zeigt, dass einzelne Angebote nicht genutzt werden (wie z.B. ein Schwangerencafé). Die Erkenntnisse aus den Besuchen vor Ort und den Bedürfnissen der Fachkräfte werden in Form von Kurzprotokollen anonymisiert zusammengefasst. Das Projekt startete mit dem Ziel, möglichst viele Notunterkünfte aufzusuchen und soll bis Ende 2017 weitergeführt werden, da das Land NRW für diesen Zeitraum entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat. 2.2.2.9 Psychosoziale Betreuung Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes Köln erhält seit Jahren eine institutionelle Förderung von derzeit ca. 37.000 € p.a. aus dem städtischen Haushalt. In 2015 wurde diese Förderung zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung insbesondere der verstärkten Zuwanderung durch Geflüchtete über Das Integrationsbudget der Stadt Köln um 120.000 € auf ca. 157.000 € p.a. erhöht. 2.3 Diversity 2.3.1 Leitgedanke Die Stadt Köln setzt mit dem Leitgedanken Diversity ein deutliches Zeichen für Vielfalt und stellt damit ihre positive Haltung und Bewusstsein in den Vordergrund. Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit verschiedenem Bildungsstand. 21 Die „Gruppe“ der Flüchtlinge ist in sich individuell und divers und muss als solche betrachtet werden. Dies muss von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet werden. Insbesondere bei der Unterbringung wird die vorhandene Heterogenität von geflüchteten Personen deutlich. Hier treffen zum Teil Menschen aufeinander, die im schlechtesten Fall vor Beginn ihrer Flucht Feinde im eigenen Land waren und vor Verfolgung und Unterdrückung fliehen mussten. Eine besonders kritische Situation, die bei wenig geeignetem Wohnraum nur schwerlich vermieden werden kann. Bisher liegen weder auf der Bundes‐ noch auf der Landes‐ und Kommunalebene Daten über die verschiedenen Bedarfe, die Geflüchtete mit sich bringen, vor. So wissen wir beispielsweise noch nicht, wie viele Personen von einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder einem Trauma betroffen sind. Wir kennen auch keine Zahlen über den Personenkreis mit einem LSBTTI‐Hintergrund (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender und Intersexuell). Aufgrund von statistischen Einschätzungen lässt sich sagen, dass ca. 5‐10% der Bevölkerung einen LSBTTI Hintergrund haben, somit lässt sich eine Quote für geflüchtete Personen, die hier in Deutschland / in Köln ankommen und leben, schätzen. Allerdings muss man davon ausgehen, dass diese Quote höher ist, da das Thema Homo‐ oder Transsexualität in vielen Ländern weiterhin tabuisiert wird oder Homo‐ oder Transsexuelle verfolgt werden. Folglich fliehen gerade aus diesem Personenkreis besonders viele Menschen. Ähnlich verhält es sich bei Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Ende 2013 waren in Köln 87.606 Einwohnerinnen und Einwohner als schwerbehinderte Personen erfasst (8,4 %). Geht man davon aus, dass eine ähnliche Quote bei geflüchteten Menschen besteht, müssen entsprechend viele Angebote vorgehalten bzw. initiiert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ein besonderer Blick auf die besonders schutzbedürftigen Personen gerichtet wird. In der EU‐Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG zählen hierzu Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. In seiner Sitzung am 10.09.2015 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, für den Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen, hierzu zählen neben den bereits aufgeführten Personen, im Sinne des Rates auch Personen mit einem LSBTTI‐Hintergrund, zukünftig besondere Anstrengungen zu unternehmen. 2.3.2 Aktuelle Themen Das Themenfeld der besonders schutzbedürftigen Personen konnte durch die Fachtagung am 16.09.2016 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ in Kooperation mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen deutlich in den Mittelpunkt gerückt werden. In sieben verschiedenen Workshops wurden jeweils 5 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die hier kurz dargestellt sind. Themen wie „Identifizierung/ Datenerhebung von Personen mit besonderem Schutzbedarf“ und Sensibilisierung/ Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche in Flüchtlingsunterkünften und anderen Einrichtungen, wurden in allen sieben Workshopgruppen als zwingend notwendig erachtet. 22 Die Ergebnisse dieser Workshops werden hier kurz dargestellt. Eine ausführliche Darstellung erfolgt durch eine eigene Mitteilung in die entsprechend Ausschüsse. Workshop 01: „Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge“ Empfehlungen 1 Notunterkünfte ohne abgetrennte Wohnbereiche (insbesondere Turnhallen) sollten schnellstmöglich aufgelöst werden, in den weiteren Ausbauplanungen soll vom Konzept der „Leichtbauhallten „ Abstand genommen werden. 2 Die durch die Arbeitsgruppe des runden Tisches für Flüchtlingsfragen erstellten „Mindeststandards“ sollen sofort dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde. 3 Bei der Personalausstattung in den Gemeinschaftseinrichtungen sollen pädagogische Fachkräfte als Ansprech- und Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Dabei soll eine Erreichbarkeit auch in den Abendstunden gewährleistet sein. 4 An die Betreuungsträger ist die Anforderung zu stellen, mit Inbetriebnahme einer neuen Einrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen. 5 Es sind ausreichende Schutzplätze zu schaffen und Verfahrenswege und Zuständigkeiten zu klären, damit die Beschulung ohne Wartezeit erfolgen kann. Workshop 02: „Verfahrensberatung für UMF“ Empfehlungen 1 Identifizierung und Deckung individueller Bedürfnisse In der Stadt Köln soll ein Identifikationsinstrumentarium entwickelt und umgesetzt werden, um unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre besonderen individuellen Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und den Stellen, die diese Bedürfnisse decken können, zuzuführen. Hierbei ist vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und für einen der körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung des Kindes angemessenen Lebensstandard zu sorgen. Minderjährige, die Opfer irgendeiner Form von Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gewesen sind oder unter bewaffneten Konflikten gelitten haben, sollen zeitnah die erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Ihnen soll im Bedarfsfall eine geeignete psychologische Betreuung und eine qualifizierte Beratung angeboten werden. 2 Unterbringung und Wohnung Für begleitete Kinder soll das Amt für Wohnungswesen im Rahmen eines Belegungsmanagements sicherstellen, dass bei der Unterbringung ihr Wohl und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Es soll auch konzeptionell sichergestellt werden, dass aufgrund von individuellen Bedarfen von UMF, insbesondere wenn bei ihnen weitere Kriterien für einen besonderen Schutzbedarf vorliegen, diese auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Einrichtungen der Jugendhilfe verbleiben. 3 Unabhängige Beratung Die Stadt Köln soll systematisch dafür Sorge tragen, dass UMF a) frühzeitig und b) rechtzeitig vor Vollendung des 18. Lebensjahres das Angebot einer unabhängigen asyl- 23 und aufenthaltsrechtlichen sowie einer unabhängigen Integrationsberatung in Anspruch nehmen können. Die hierfür vorgesehenen unabhängigen Beratungsstellen sind finanziell angemessen auszustatten. 4 Vernetzungsstruktur In der Stadt Köln soll ein Netzwerk mit klaren Aufgaben und Zuständigkeiten bestehend aus relevanten Akteuren im Bereich der Arbeit mit UMF geschaffen werden. Dieses Netzwerk soll insbesondere auch eine Bestandsaufnahme der Lage der UMF in der Stadt Köln durchführen sowie thematische und konzeptionelle Arbeit leisten. 5 Bildungs- und Qualifizierungsangebote Neben der Herausforderung, Schulplätze für alle in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, sollen zusätzlich geeignete Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Kinder und Jugendliche entwickelt und umgesetzt werden. Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll die Möglichkeit zum Erreichen eines Schulabschlusses geschaffen werden. Das Projekt „Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch Patinnen und Paten“ soll personell und finanziell ausgeweitet werden. Workshop 03: Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer „Schutzbedürftigkeit“ Empfehlungen 1 Die Verwaltung wird gebeten, für geflüchtete Frauen angemessene Räumlichkeiten in Form von geschützten Räumen sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Unterbringungen vorhalten. Besondere Berücksichtigung sollen hierbei der Schutz der Privatsphäre und die gute und angstfreie Erreichbarkeit von Wohn- und geschlechtergetrennten Sanitär-Räumen finden. In Flüchtlingsunterkünften sind geschützte Räume für 4-Augen-Gespräche insbesondere für traumatisierte Frauen unverzichtbar. Es wird um eine Verankerung dieser spezifischen Bedarfe im Konzept „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“ gebeten. 2 Die Verwaltung wird gebeten, ein besonderes Augenmerk auf den Informationsfluss bezüglich der besonderen Belange geflüchteter Frauen zu legen. Aufgrund der „doppelten Sprachlosigkeit“ geflüchteter Frauen – der Sprachbarriere und des Schweigens resultierend aus traumatischen Erlebnissen, benötigen diese Frauen deutlich mehr Unterstützung durch gute, schnelle Informationen, Berater*innen und Sprachmittler*innen. Notwendig ist hier eine bessere Vernetzung der Ansprechpartner*innen, die verstärkte Öffnung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen für frauenspezifische Themen, eine Informationsplattform der Stadt Köln zu frauenspezifischen Themen und Netzwerken und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit (häuslicher) Gewalt. 3 Die Verwaltung wird gebeten, Frauen- und Trauma spezifische Fortbildungen für alle involvierten Berufsgruppen anzubieten. Besonders hingewiesen wird neben „Trauma-Sensibilisierung“ auch auf „Geschlechter- Sensibilisierung“ und „Kultur-Sensibilisierung“ für ehrenamtliche Helfer*innen, Sozialarbeiter*innen, aber auch Mitarbeiter*Innen in anderen städt. Dienststellen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erarbeitung von definierten Qualitätsmerkmalen, klaren Verfahrensabläufen und Handlungsempfehlungen (z.B. zum Thema „Gewalt“). 5 Die Verwaltung wird gebeten, eine oder ggf. mehrere Stellen für Frauenbeauftragte als Vermittlerin und Ansprechpartnerin für die Belange geflüchteter Frauen einzurichten. Denkbar wäre eine Anzahl solcher Stellen im Rahmen einer bestimmten Frauenquote je Flüchtlingsunterkunft. 24 Workshop 04: Geflüchtete mit Behinderung Empfehlungen 1 Es soll ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entwickelt und anwendet werden. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierungen von Krankheitsbildern vermieden werden. 2 Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der bestehenden Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / -armen Unterkünfte gezielt mit Flüchtlingen, die auf diese Unterkünfte angewiesen sind. 3 Standardisiertes Verfahren für die Koordination des Umzugsmanagements. 4 Das über das „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung“ angeregte und im Bürgerzentrum Deutz und darüber hinaus auch im Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) angewandte „Peer Counceling“ (Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung / Geflüchtete beraten Geflüchtete) soll fortgesetzt und gestärkt werden. 5 Adaption des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Workshop 05: Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Traumaerfahrungen Empfehlungen 1 Transparente Ansprechpartner Die Ansprechpartner vor Ort müssen für alle vor Ort Lebenden und Tätigen bekannt sein. Hierzu zählen insbesondere Kultur- und Sprachmittler, psychosoziale und Notfallansprechpartner in bedarfsdeckender Anzahl, aber auch feste Ansprechpartner zu bestimmten Fragestellungen für das Personal. Wichtig ist es, dass zum Beispiel in Heimen nicht nur der Sicherheitsdienst nachts ansprechbar ist, sondern auch Fachpersonal, insbesondere für den Kreis der traumatisierten Geflüchteten. Unabhängig von der Unterbringung in Heimen ist das gleiche Angebot an Ansprechpartnern und der Zugang zu diesen auch für anderweitig Unterbrachte sicherzustellen. Informationsveranstaltungen, Flyer und Aushänge in verschiedenen (Mutter-)Sprachen sind eine Möglichkeit zur Aufklärung über das vorhandene Angebot und wie hierauf zugegriffen werden kann. 2 Vernetzung Eine Vernetzung aller im Hilfesystem Tätigen ist wünschenswert. Hierfür bedarf es der Schaffung entsprechender Strukturen inklusive Steuerung und Koordinierung. Der Informationsfluss muss stadtweit gleich laufen. Standards müssen geschaffen werden. Wichtig ist, dass alle unterschiedlichen Unterbringungskonzepte mit berücksichtigt und eingebunden werden und auch eine Strategie für die Nachbetreuung über die Zeit des Aufnahmeverfahrens/Asylverfahrens hinaus besteht. 3 Identifikation Zur Identifikation der Zielgruppe ist es notwendig, ausreichend Struktur in Qualität wie Quantität zu haben; mehr hierzu in den spezifischen Handlungsempfehlungen weiter unten. Hierzu zählen Fach- und Clearingstellen(unabhängig vom Aufnahme und Asylverfahren), ambulante Anlaufstellen, regelmäßige Therapeutengespräche/Angebote, Einzelfallkonferenzen, Beibehaltung räumlicher Bezüge, Abbau von 25 Kommunikationsschwierigkeiten durch verbesserte Verständigung und Lösung von Sprachbarrieren. Infoveranstaltungen und Fragebögen in den unterschiedlichen (Herkunfts-)Sprachen können ein weiterer Ansatz sein, über die Thematik Traumatisierung und Hilfsmöglichkeiten zu informieren und eine Identifikation erleichtern bzw. auch die Zielgruppe selbst aufklären. 4 Quantität Unter der Handlungsempfehlung der Quantität wird verstanden, dass bereits bestehende themenspezifische Angebote bedarfsdeckend ausgeweitet werden, aber auch neue Instrumente bedarfsdeckend eingeführt werden. Das können unter anderem eine ausreichende Ausstattung mit Personal und Räumen, aber auch beispielsweise eine ausreichende Anzahl von Therapiemöglichkeiten und der Zugang zu solchen und anderweitigen Diensten sein. 5 Qualität Die Handlungsempfehlung Qualität ist differenziert zu betrachten. Einerseits bezieht sich der Aspekt auf die Geflüchteten selbst, andererseits auf die hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die in diesem Themenbereich unterwegs sind. Hauptamtliche Mitarbeitende müssen ausreichend für die Thematik aus- und fortgebildet sein/werden. Für Ehrenamtliche mehr (teils niederschwellige) Qualifizierungen wünschenswert. Die Gruppe der Geflüchteten wird bislang außer Acht gelassen. Hier liegt eine wertvolle Ressource, die genutzt werden kann. Durch Empowerment Stärkung der Selbsthilfe und Selbstorganisation fördern. Geflüchtete wertschätzend mit einbinden und qualifizieren. Ein Instrument hierzu könnten in einem ersten Schritt Infoveranstaltungen in den jeweiligen (Herkunfts-) Sprachen sein oder auch Fragebögen, um Interesse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu eruieren. Wichtig ist es insbesondere, bestehende räumliche und soziale Bezüge zu erhalten, was jedoch einer Schaffung von positiven Kontrasten nicht widerspricht. Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung der Beteiligten, aber auch der Gesamtbevölkerung über die Diversität der Geflüchteten ist ein weiterer Punkt, der mit dazu beiträgt, die einzelnen Schutzbedarfe zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Workshop 06: Menschen mit LSBTTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover Empfehlungen 1 Sicherer Raum: Es sollen Schulungsangebote entwickelt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen an den Fortbildungsmaßnahmen, die speziell auch die Bedürfnisse des Personenkreises LSBTTI berücksichtigen, teilnehmen. 2 Anonyme sichere Unterkunft: Den Geflüchteten aus dem Personenkreis der LGBTI sollen anonyme, dezentrale Wohneinheiten angeboten werden. Es gibt bereits ein Wohnprojekt beim Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) für 5 Personen, weitere Wohneinheiten sollen in Kürze zur Verfügung stehen. Die Umsetzung wurde bereits in der StadtAG LST am 15.12.2016 erläutert und durch eine Pressemitteilung der Stadt Köln veröffentlicht. 3 Kompetenter Betreuungs-Verein: Die LGBTI-Geflüchteten sollen kompetent betreut werden. Dazu arbeitet die Verwaltung eng mit den Organisationen der LGBTI-Community zusammen. Es gibt bereits einen runden Tisch bei 56, an dem Aidshilfe Köln, Rubicon e.V, Rainbow- Refugees und die Fachstelle für LST mitwirken. 26 4 Sensibilisierte Ansprechpartner: Bei der Stadt Köln sollte eine Stelle für sensibilisierte Ansprechpartner eingerichtet werden, die die Bedürfnisse der LGBTI-Geflüchteten kennt und diese bei Problemen unterstützt. Nach Wunsch des Workshops sollte diese bei der Fachstelle für LST angesiedelt werden. 5 Gesamtkonzept Stadt Köln: Es soll ein Gesamtkonzept der Stadt Köln für alle besonders schutzbedürftigen Geflüchteten entwickelt werden. Damit können die einzelnen Gruppen nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden. Das Konzept soll als Richtschnur für alle besonders Schutzbedürftigen gelten. Workshop 07: Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften Empfehlungen 1 Feststellung der Schutzbedürftigkeit: die Mindeststandards verpflichten zur Prüfung des besonderen Schutzbedarfes. Im Falle von Schwangeren bedarf es eines systematischen Vorgehens zur Identifikation: 1. Sehen 2. Hören 3. Screening (Schwangerschaftstest) auf freiwilliger Basis für jede Frau zugänglich und kostenfrei möglich. Bei Neugeborenen handelt es sich definitionsgemäß um ein Kind nach der Geburt bis zu einem Alter von 4 Wochen. Sie haben aufgrund ihres Alter und ihrer erhöhte Vulnerabilität auch ohne Prüfung einen besonderen Schutzbedarf. Hier bedarf es keinerlei besonderer Instrumente zur Identifikation. 2 Verabschiedung der Mindeststandards: In der 2.Handlungsempfehlung wird ausdrücklich empfohlen sich bezüglich der Ansprüche an den Belegungsbedarf und dem damit verbundenen Belegungsmanagement an den verabschiedeten Mindeststandards zu orientieren bzw. diese umzusetzen - Hauptziel: keine Unterbringung von Schwangeren oder Familien mit Neugeborenen in Notunterkünften - alternativ: Wahrung der Privatsphäre (Rückzugsraum in NU), Erhöhung des Betreuungsschlüssels, Personalausstattung verbessern (Hebammen, Kinderkrankenschwestern), selbstbestimmtes Kochen für Schwangere ermöglichen 3 Abgeschlossene Wohneinheiten: Darunter wird verstanden, dass es sich hierbei um die einzige Alternative zur Deckung des Schutzbedarfes handelt 4 Personal/Rahmenbedingungen: Hier ist gemeint, das ausreichend Personal zur Verfügung stehen bzw. die Rahmenbedingungen es ermöglichen sollten, dass - Dolmetscherdienste gewährleisten sind, - Gynäkologen sowie Hebammen für die Vor- und Nachsorge der Schwangeren zur Verfügung stehen , - Geburtskliniken und Kinderärzte (kurze Wege, gute Erreichbarkeit, Gewährleistung der Vorsorge- untersuchungen), - Schwangerenberatung und Geburtsvorbereitungskurse sowie - Beratung in rechtlichen Fragen rund um und nach der Geburt ermöglicht werden 27 5 Dolmetscher/Aufklärungsarbeit/Supervision: Hierunter wird verstanden, dass der Übersetzungspool der Stadt, der Video-Dolmetscher oder auch andere Dolmetscherdienste stärker genutzt bzw. ausgebaut werden sollten. Zudem gibt es einen großen Bedarf an Aufklärungsarbeit z. Bsp. im Bereich Sexualität, Verhütung und gynäkologischen Fragen. Es sollte angestrebt werden betreiberunabhängig eine externe Beschwerdestelle mit fachlicher Expertise zu implementieren und eine Möglichkeit der Supervision gegeben werden. Im Bereich Geflüchtete mit LSBTTI Hintergrund: Im Sommer 2016 wurde eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern der LSBTTI‐Community mit Amt für Wohnungswesen und Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender gebildet, die in regelmäßigen Treffen eine Strategie für geflüchtete Personen aus dem Personenkreis der Lesben, Schwulen, Bi‐, Trans‐ und Intersexuellen entwickelt . In der Arbeitsgruppe sind Rubicon e.V., Aidshilfe Köln, Rainbow‐Refugees Cologne und der SKM sowie die genannten städtischen Dienststellen tätig. In der Sitzung der StadtAG LST am 15.12.2016 informierte das Amt für Wohnungswesen darüber, dass die Stadt nun spezielle Wohneinheiten für Geflüchtete bereitstellen kann, die dem Personenkreis der Lesben, Schwulen, Bi‐, Trans‐ und Intersexuellen angehören. Die ersten fünf Plätze in einem Gebäude, das vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) betreut wird, konnten bereits bezogen werden. Weitere Wohneinheiten werden folgen: In Kürze können zwei Wohngemeinschaften für 3‐6 Personen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus hat die Stadt ein Gebäude akquiriert, in dem bis zu 20 Geflüchtete in kleineren Wohngruppen zusammen leben. Einvernehmen gibt es auch im Hinblick darauf, Personen, die mit den Geflüchteten arbeiten, besonders zu schulen. Dies betrifft nicht nur die sozialarbeiterisch‐ und pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen. Die für Anti‐Gewaltarbeit im Verein rubicon Tätigen planen eine Veranstaltung für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. Zudem soll ein Arbeitskreis aller Organisationen der Community eingerichtet werden, die sich mit Migration und Flucht befassen, um die größtmögliche Vernetzung in der Begleitung und Beratung von Geflüchteten zu erreichen und Synergieeffekte zu nutzen. Die Personen, die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen besonders geschult werden. 3 Integrationspolitische Handlungsfelder 3.1 Sprache und Bildung 3.1.1 Leitgedanke Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche , die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe werden in der Regel Vorbereitungsklassen gebildet. Zwar gilt auch für diese Schülerinnen und Schüler der Gedanke der Inklusion. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst in diesen Klassen sprachlich besonders zu fördern. 28 Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen sind die Schulen verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, um zugewanderten Schülerinnen und Schülern einen Einstieg in das deutsche Schulsystem zu ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es erforderlich an so vielen Schulstandorten wie möglich bis zu zwei Klassenräume für eine Vorbereitungsklasse vorzuhalten. In einigen Schulen wurden mittlerweile bereits mehr al zwei Vorbereitungsklassen gebildet. Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland nach Köln kommen und dort mit Wohnsitz gemeldet werden, erhält die Fachverwaltung eine entsprechende Information durch das Einwohnermeldewesen. Die Eltern werden dann schriftlich aufgefordert, ihr Kind an einer Schule anzumelden oder – falls das Kind keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzt – eine Beratung im Kommunalen Integrationszentrum wahrzunehmen, damit im nächsten Schritt eine Zuweisung durch das Schulamt für die Stadt Köln in eine Vorbereitungsklasse erfolgen kann. Zudem ist eine Schuleingangsuntersuchung erforderlich. Unerlaubt eingereiste Flüchtlinge, die in einer der Notaufnahmen untergebracht sind, werden erst dann in Köln angemeldet, wenn sie Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Erst dann greift für diese Kinder auch die Schulpflicht. Auch Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind nicht schulpflichtig. In Köln bestehen Vorbereitungsklassen in allen Schulformen. Allerdings ist die Einrichtung dieser Klassen gekoppelt an die Bewilligung von Integrationsstellen. Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Lehrerstellen bereit. Die Vorbereitungsklassen sind vielfach sehr heterogen zusammengesetzt mit sehr unterschiedlichen Bildungsbiografien und verschiedenen Altersgruppen. Die Schülerinnen und Schüler kommen im Schuljahr laufend hinzu. Eine Vielzahl der Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg und deren Eltern sind traumatisiert. Auch dies wirkt sich auf den Schulalltag und auf den Zugang der Betroffenen zu Bildung aus. Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach außerunterrichtliche und außerschulische Betreuung und Unterstützung. Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der OGS ist mittlerweile möglich, soweit Platzkapazitäten bestehen, zudem erhalten die OGS‐Träger soweit bestimmte Kriterien erfüllt sind, zusätzliche Fördermittel für diese Kinder durch das Land. Viele Kinder und Jugendliche benötigen auch eine intensive sozialpädagogische Begleitung. Der weitere Einsatz von Schulsozialarbeitern an den besonders betroffenen Schulen ist daher unabdingbar. Derzeit haben allerdings nicht alle Schulen mit Vorbereitungsklassen Schulsozialarbeiterstellen. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Sprachförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. 29 3.1.2 Aktuelle Themen 3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I Nachfolgendes Zahlenwerk umfasst alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendliche. Flüchtlinge machen derzeit rd. 75% der zugereisten Kinder und Jugendlichen aus. Anzahl der Vorbereitungsklassen (und Plätze in Einzelintegration) zum Stand 30.06.2017: Primarstufe 82 Vorbereitungsklassen und rd. 400 Plätze in Einzelintegration Sekundarstufe I 113 Vorbereitungsklassen (inkl. zentrale Vorbereitungsklassen in Kalk und Sülz) Zum neuen Schuljahr werden in der Sekundarstufe I bedarfsgerecht sukzessive bis zu 20 neue Vorbereitungsklassen eingerichtet. Die derzeit bereits vorhandenen Plätze reichen ‐ unter Berücksichtigung der aktuellen Zuzugszahlen ‐ voraussichtlich noch bis zu den Herbstferien aus. Vermutlich werden erst danach ggf. weitere Klassen eingerichtet. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell auf steigende Bedarfe reagieren zu können. Gesamt: 195 Vorbereitungsklassen Der Schulträger hat zusammen mit der Schulaufsicht die Zahl der Vorbereitungsklassen kontinuierlich erhöht, um ausreichend Plätze zu schaffen. In den letzten drei Schuljahren wurden rund 5.100 Seiteneinsteiger mit Schulplätzen versorgt, davon alleine 2.764 im Schuljahr 2015/2016. Die Zahl der im Schuljahr 2016/2017 vorgenommen Zuweisungen bewegt sich mit 2.233 ebenfalls auf hohem Niveau. Die Zahl der aktuell belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt 3.440 Plätze. Davon entfallen 1.933 auf den SEK I‐Bereich und 1.517 Plätze auf den Primarbereich. Vor diesem Hintergrund wird es zunehmend schwieriger ausreichend und bedarfsgerecht neue Vorbereitungsklassen im vorhandenen Baubestand einzurichten. Aktuell können alle schulpflichtigen Schüler/innen mit Schulplätzen versorgt werden. Vor dem Hintergrund, dass für das laufende aber auch für das neue Schuljahr dringend weitere Klassen benötigt werden, wurden alle rund 270 städtische Schulgebäude nochmals auf letzte Raumreserven hin überprüft. Konkret bedeutet dies, dass an Schulen zum Teil vorübergehend Fach‐ oder Ganztagsbetreuungsräume aufgegeben und für die Beschulung der Vorbereitungsklassen genutzt werden müssen, da keine weiteren Raumkapazitäten bestehen. Parallel werden auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten, wie die Nutzung von Räumen in Jugendeinrichtungen oder die Zwischennutzung von vorübergehend leerstehenden Schulgebäuden geprüft Da diese Räume jedoch nur befristet zur Verfügung stehen und in der Regel nicht in unmittelbarer Nähe der aufnehmenden Schulen gelegen sind, birgt die Nutzung erhebliche Probleme für die Organisation des Unterrichts und die Integration der Flüchtlingskinder in den Schulalltag. 30 Die Einrichtung der Vorbereitungsklassen erfolgt in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, die die zusätzlichen Lehrkräfte für die neuen Vorbereitungsklassen stellen muss. Anzahl der Zuweisungen für sog. Wechsler, die aufgrund von Umzügen, Wechsel von Primar‐ in Sekundarstufe u.ä. Gründen während des laufenden Besuchs von Vorbereitungsklassen notwendig wurden (1.08.2016 bis 01.08.2017): 1.180 Zuweisungen (davon entfallen 750 auf den Primar‐ und 430 auf den Sekundarbereich. Die Anzahl der Wechsler soll durch ein intelligentes Belegungsmanagement künftig möglichst gering gehalten werden. Neu zugereiste Schulneulinge, die ohne ausreichende Sprachkenntnisse ab dem 01.08.2017 beschult werden, erhalten ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder in einer Schule mit der Möglichkeit der pädagogischen Einzelintegration. Anzahl Beratungen / Herkunftsländer und Sprachen Beim Kommunalen Integrationszentrum werden im Rahmen der Schulberatungen für den Primar‐ und Sekundarbereich I die Herkunftsländer und Familiensprachen der Kinder erfasst. Im Zeitraum 4.5.16 – 30.06.17 wurden im KI Schulberatungen wie dargestellt – sortiert nach Altersgruppen (beinhaltet auch 16‐jährige, die auf Grundlage der Stichtagsregelung in den Sekundarbereich I fallen) durchgeführt. 31 Die Kinder‐ und Jugendlichen kamen aus 74 Herkunftsländern. Kinder und Jugendliche aus Syrien stellten mit 23% den größten Anteil, gefolgt von jungen Menschen irakischer (21%) und afghanischer (10%) Herkunft. Mit 22% war Kurdisch* die am häufigsten genannte Sprache, gefolgt von Arabisch. 32 *Nicht erhoben wurden Dialektgruppen, wie z.B.: Kurmandschi, Sorani, Südkurdisch **Andere Sprachen: Afrikaans, Albanisch, Aramäisch, Armenisch, Bosnisch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Filipino, Fula , Griechisch, Georgisch, Hindi, Indonesisch, Japanisch, Katalanisch, Kirgisisch, Koreanisch, Kroatisch, Litauisch, Mandinka, Mara thi, Mazedonisch, Moldawisch, Mongolisch, Montenegrinisch, Niederländisch, Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Somali, Spanisch, Swahili, Tadschikisch, Thailändisch, Tigrinya, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch, Vietnam, Yoruba 3.1.2.2 Sekundarstufe II Im Schuljahr 2014/15 wurden 278 Jugendliche in Internationalen Förderklassen (IFKs) an Berufskollegs beschult, sukzessive und deutlich wurde zum 1.12.2016 auf über 900 Plätze in 50 Klassen zuzüglich 2 Teilzeit IFK ausgebaut. Die Aufnahme in IFK bzw. in „ Fit für Mehr“‐ Klassen erfolgt seit Kurzem auch unterjährig. Im 2. Halbjahr des Schuljahres 2016 /17 wurde erstmals ein Berufsorientierungsangebot in den IFK’s , nämlich „KAoA kompakt“ durchgeführt. Dieses Angebot wird im Schuljahr 2017/18 weitergeführt. Aktuelle Projekte 1. Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch ehrenamtliche Patinnen und Paten Projektverantwortliche: Kölner Freiwilligenagentur und Kölner Flüchtlingsrat Die Projektförderung endet zum 30.4.2018 Aktueller Stand: Das Projekt wird sehr erfolgreich durchgeführt. Sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen für das Ehrenamt als auch die Integration der Kinder haben sich im Projekt bewährt. Aufgrund der hohen Akzeptanz und Nachfrage wurden bereits einige der Patenrunden vorgezogen. Eine Verstetigung des Projektes soll geprüft werden. 2. Projekt „Paten für jugendliche Flüchtlinge“des Vereins Ceno e.V. Pat*innen nach der Erwerbs‐ oder Familienphase unterstützen und begleiten für 2 bis 3 Jahre Jugendliche mit Fluchtgeschichte bei ihrem „Ankommen“ in Deutschland. Sie unterstützen die Jugendlichen u. A. beim Erlernen der Sprache, bei der Orientierung in schulischen Belangen und im neuen Schulsystem und entwickeln mit ihnen eine Zukunftsperspektive. Das Projekt wird seit Dezember 2015 auf‐ bzw. ausgebaut. 3. Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Köln) Laufzeit: seit Mai 2014 Seit dem Wintersemester 2015/16 wird das Projekt nicht mehr nur in der Herkulesstraße, die einst größte Notunterkunft in Köln angeboten, sondern umfasst weitere vier Kölner und eine Düsseldorfer Notunterkunft. Denn es steigt nicht nur der Bedarf an ausgebildeten SprachförderlehrerInnen in den Notunterkünften, sondern auch bei Lehramtsstudierenden findet dieses Projekt großen Anklang. Aktuelle Informationen finden Sie hier: http://zfl.uni‐koeln.de/prompt.html?&L=0 4. Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V. Bis Ende 2018 setzt der Rom e.V. mit ESF‐Förderung 3 Fachkräfte als „Integrationslotsen“ und Begleiter/innen ein für Kinder und Jugendliche und ihre Familien, sowie als Kooperationspartner von schulischen Institutionen, Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe u.a.. Insbesondere für 33 Schüler/innen aus Roma‐ Zuwanderfamilien bieten sie Unterstützung an z.B. als Mediator/innen und Übersetzer und sozialpädagogische Begleitung. 5. Landesprogramm „Fit für Mehr“ Seit 1.2.2017 können in einem noch nicht geregelten Verfahren 16‐25 Jährige Neu Zugewanderte ohne ausreichende Deutsch‐Sprachkenntnisse unterjährig jeweils am 1.8., 1.11., 1.2. und 1.5. eines Jahres in„ Fit für Mehr“(FfM)‐Klassen einsteigen. Die Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer IFK haben (noch keine 18 Jahre alt sind), können nach Besuch einer FfM zum Schuljahreswechsel in eine IFK übergehen. Für die über 18‐ Jährigen braucht es andere Übergänge in (Aus‐)Bildung oder Beruf. 3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums im Bereich Schule Die Angebote des KI – vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern‐ orientieren sich zum einen an den Zielen der interkulturellen Schulentwicklung, zum anderen an aktuellen Bedarfen der Schulen. 1. Initiierung von Bildungsangeboten in Kooperation mit verschiedenen Akteuren für Jugendliche im Sek II‐Bereich 2. Angebote mit dem Ziel, die Willkommens‐ und Anerkennungskultur in Schule und Schulumfeld zu verbessern und die interkulturelle Schulentwicklung zu fördern.: 3. Angebote mit dem Ziel der Steigerung der Sprachkompetenz 4. Angebote mit dem Ziel der Stärkung interkultureller Kompetenz 5. Angebote, mit denen das KI auf Bedarfe von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*innen und Eltern reagiert hat wie z.B. regelmäßige Vernetzungstreffen 6. Angebote des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) wie z.B. Fachtagungen und Fortbildungen 3.1.2.4 Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittler*innen Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittler*innen vor. Aus dem Integrationsbudget wird seit Ende 2015 jährlich 200.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Kölner Schulen, städtische Kitas und städtische Dienststellen können auf diese Unterstützung in besonders komplexen und/oder kultursensiblen Angelegenheiten zugreifen. Dieser Dienst wird zunehmend gerne in Anspruch genommen. Im Jahr 2016 wurden 539 Einsätze geleistet, in den ersten sechs Monaten im Jahr 2017 waren es bereits 825 Einsätze. 3.1.2.5 Angebote im Bereich kulturelle Bildung Das Amt für Schulentwicklung fördert im Rahmen des Landesprogramms „Kulturrucksack NRW“ Projekte der kulturellen Bildung. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren. Seit Ende 2013 gibt es auch spezielle Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die den Integrationsprozess ohne die Aufgabe der eigenen kulturellen Identität wirksam unterstützen sollen. In unterschiedlichen Sparten und durch vielfältige Ansätze sind Annäherung und gegenseitige Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen möglich und gewünscht. Die künstlerischen Aktivitäten fördern den Austausch mit hier bereits lebenden Kindern und Jugendlichen und somit das Finden von Gemeinsamkeiten. Dadurch entwickelt sich das Erleben kultureller Unterschiede nicht zur unüberwindbaren Barriere. Vielmehr entsteht die Bereitschaft eines bereichernden gesellschaftlichen Miteinanders. 34 Nach derzeitigem Stand werden 2017 voraussichtlich 17 Projekte mit einem Fördervolumen von 72.389,84 € mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden können. Förderung bürgerschaftlicher Musikprojekte durch den Landesmusikrat NRW Der Landesmusikrat NRW fördert bereits mit dritter Ausschreibung Musikprojekte mit Geflüchteten in ganz NRW. Auch in Köln haben 2016 eine Vielzahl an Vereinen und Initiativen Fördermittel beantragt, um gemeinsam mit Flüchtlingen zu musizieren. So wurden in Köln‐Porz Eltern‐Kind‐Angebote geschaffen, in denen ein wöchentliches Musikangebot für Eltern mit Kindern von 2‐6 Jahren angeboten wurde. Gefördert wurde auch die Gründung einer Singgruppe in Flüchtlingsheimen für Frauen – angestoßen durch das Internationale Netzwerk zur Förderung des Singens in Gesundheitseinrichtungen, Köln. Die Förderprojekte reichen von diversen Musikangeboten als Integration in den Schulalltag bis hin zum Seniorenangebot „Spielbar meets Refugees“, in dem Musiker des Ensembles Musikfabrik Flüchtlinge und Senioren zusammen bringen, um gemeinsam einfache Stücke der Neuen Musik zu spielen. 3.1.2.6 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung Mit Beginn des Schuljahres 2017/ 2018 stehen voraussichtlich 25 der ursprünglich 27 von der Stadt zur Unterbringung Geflüchteter in Anspruch genommenen Turnhallen wieder für den Schul‐ und Vereinssport zur Verfügung. Die Sanierungsarbeiten in den Turnhallen Mainstr. in Rodenkirchen und in der Soldiner Str. in Lindweiler dauern noch an. Das Amt für Schulentwicklung bietet den betroffenen Schulen Ausweichmöglichkeiten für den Schulsport an. Es werden freie Hallenzeiten der umliegenden Schulen genutzt. Außerdem erfolgen Anmietungen bei externen Sportstätten, wie zum Beispiel in Kletter‐ und Boulderhallen, Sport‐ und Fitnesscenter, Soccer‐ und Badmintonhallen. Darüber hinaus werden Sportaktionswochen angeboten. Die Maßnahmen können gegebenenfalls nicht mehr den Mindestanforderungen des Schulsports genügen. Für den Transport von Schülerinnen und Schülern zu den Sportstätten, die nicht fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, können Schulbusse zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Weiterbildung und Förderung 3.2.1 Leitgedanke Die Volkshochschule Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung der Kölner Stadtgesellschaft. Es geht um eine interkulturelle und inklusive Gesellschaft, deren Mitglieder Vielfalt als Stärke und Chance begreifen ‐ um eine Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein. Die VHS beteiligt sich in vielfacher Weise an diesem fortwährenden Prozess ‐ insbesondere mit ihrem Angebot im Programmsegment Sprachen sowie im Bereich „Mensch – Gesellschaft – Politik“. Denn das Erlernen der Landessprache durch die zugewanderten Menschen ist für eine dauerhafte Integration ebenso unerlässlich wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der einheimischen Bevölkerung. Bewährt haben sich insbesondere 35 die zahlreichen und differenzierten VHS‐Angebote in den Bereichen Alphabetisierung, Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Bildung. Fakt ist: Integration ist ein Prozess, der über mehrere Phasen verläuft. Sprachkurse und Alltagsorientierung sind dabei die ersten Stadien. Zentraler Baustein ist die Sprache – ohne Sprache ist Integration nicht möglich. Gelungene Integration benötigt aber ebenso den Bezug zum Lebensumfeld, die Vermittlung der Sprache in erlebbaren Situationen, Anlässen zur Anwendung sowie eine Verstehen der gesellschaftlichen Zusammenhänge. Die qualifizierten Integrationsdienstleistungen der VHS werden von Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Partizipation in unserer Gesellschaft. Ein breites Netzwerk auf kommunaler Ebene trägt dazu bei, diese Ziele zu verwirklichen und dauerhaft zu sichern. Mit ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und ihrem wohnortnahen Angebot ist die VHS zugleich ein gefragter Partner für verschiedene Akteure im Netzwerk der Kölner Integrationspolitik. 3.2.2 Aktuelle Themen 3.2.2.1 Sprachförderung Die Volkshochschule Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache mit jährlich ca. 700 Veranstaltungen ein breites und sehr differenziertes Angebot an, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau). Das Leistungsspektrum der VHS im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: Eine individuelle Sprachberatung, eine gezielte Bedarfsanalyse und die Einstufungstestung, die dem Kursbesuch vorgeschaltet sind, gewährleisten eine erfolgreiche Kurswahl. Ergänzend wird eine Lernberatung angeboten. Alphabetisierungskurse und Angebote der Grundbildung wenden sich speziell an Teilnehmende, die auch in ihrer Muttersprache nicht alphabetisiert sind bzw. der lateinischen Schrift unkundig sind. Die Kurse in Deutsch als Zweitsprache werden auf allen Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens (A1 ‐ C2) angeboten. Die allgemeinen Integrationskurse, die vom BAMF gefördert werden, wenden sich an neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer (mit längerfristigem Aufenthalt), schon länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten und EU‐Bürger. Seit Ende 2015 sind die Integrationskurse auch für bestimmte Gruppen der Flüchtlinge geöffnet. Seit Ende 2016 werden Jugendintegrationskurse für nicht mehr schulpflichtige junge Menschen unter 27 Jahren angeboten. Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen das Programm. (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). Mit Mitteln des Landes NRW können 2017 fünf kostenlose Kurse zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren eingerichtet werden. Auf allen Sprachniveaus können an der VHS international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration. In Kooperation mit den Prüfungsanbietern Telc und dem Goetheinstitut werden die Prüfungen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen Kursen auf die Prüfung vorzubereiten. 1.800 – 2.000 Personen lernen täglich Deutsch an der VHS Köln 36 Zahlen Deutsch als Fremdsprache und Integrationskursen Januar – Juli 2017 437 Kurse bzw. Kursmodule (2016 gesamt: 587) 7.633 Teilnehmerbuchungen (2016 gesamt: 10.952) 1.377 Kandidatinnen und Kandidaten in Prüfungen (2016 gesamt: 1.806) An der VHS Köln finden monatlich Einbürgerungstests statt. Januar – Juli 2017 gab es 1086 Kandidatinnen und Kandidaten (2016 gesamt: 1.463). Auf der Basis von drei vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Beschlussvorlagen wurden die Bereiche Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse durch Zusetzung von Personal, Raumressourcen und Honorarmitteln ausgebaut. Die neue Unterrichtsstätte in Köln‐Mülheim wird sehr gut angenommen. Hier finden schwerpunktmäßig Jungendintegrationskurse statt. 3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung ESF‐BAMF‐Programm "Berufsbezogene Deutschförderung" Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seit dem 1. Januar 2012 den Zugang für Flüchtlinge und Bleiberechtigte mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder BüMA (= Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) und einem nachhaltigen Arbeitsmarktzugang für den Besuch der ESF–BAMF Berufsbezogenen Sprachmaßnahmen geöffnet. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit 2016 sind die Kurse nur noch für die Asylbewerber geöffnet, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Voraussetzung ist die Zuweisung der Personen durch das ESF‐Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge („Netzwerk Chance plus‐Bleiberecht am Rhein“). Auch in der neuen Förderperiode 2014 – 2020 können diese berufsbezogenen Sprachmaßnahmen fortgeführt werden. Die VHS führt spezielle berufsorientierende Sprachmaßnahmen für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte durch, die das Sprachniveau A1 nachweisen und keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Ziele sind eine berufliche Erstorientierung und das Sprachniveau A2 /B1. Die Kurse umfassen 730 Ustd, d. h. 540 Ustd. Deutsch, 90 Ustd. EDV‐Training, Berufsorientierung, Bewerbungstraining und Betriebsbesichtigungen ein 100‐ stündiges betriebliches Praktikum und die abschließende Telc‐Zertifikatsprüfung. Die Kurse werden während der gesamten Projektlaufzeit sozialpädagogisch begleitet. Sie sind alle refinanziert und für die Teilnehmenden kostenfrei. Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Der Bund hat daher die berufsbezogene Sprachförderung neu aufgestellt. Seit 27.11.2016 bietet die VHS Köln Module der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz an, die ab Mitte 2018 die ESF‐BAMF‐berufsbezogenen Sprachkurse ganz ersetzen werden. Im Angebot sind derzeit B2‐ und C1‐Basismodule sowie B1‐Spezialmodule. Weitere Module sind in Planung. Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. ESF‐Richtlinienprogramm zur basalen Sprachförderung 37 In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die VHS Sprachkurse für Flüchtlinge aus Ländern mit (ehemals) besonders hoher Bleibeprognose (Ägypten, Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch. Weiterhin dürfen den Kursen keine Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a AsylG zugewiesen werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie erworbene arbeitsmarktrelevante Berufs‐, Studien‐ oder Schulabschlüsse. Es werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch den „IntegrationPoint“ der Arbeitsagentur. 3.2.2.3 Angebote im Programmbereich Mensch, Gesellschaft, Politik, Kultur In Vorbereitung sind für 2017‐2 und 2018‐1 in Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur jeweils ein Einführungs‐ und ein interkultureller Workshop für das Projekt Welcome Walk – Kölner Freiwillige und Geflüchtete treffen sich für Willkommensspaziergänge durch die Stadt. Im letzten Jahr hat es eine gute Resonanz gegeben, und viele Geflüchtete in Köln haben großes Interesse an der Fortführung des Projekts. Eine Herausforderung stellt die Gewinnung von teilnehmenden Kölner Freiwilligen dar, womit Dialog‐ und Austauschmöglichkeiten auf persönlicher Ebene sowie das Einleben in eine neue Umgebung gefördert werden können. Für Freiwillige bietet dies oftmals eine neue interkulturelle Erfahrung, auf die ein kompakter und professioneller interkultureller Qualifizierungsworkshop in den Räumen der VHS eingeht. Um auf das Projekt weiter aufmerksam zu machen, soll ein kurzer Informationsworkshop stattfinden. Weiterhin ist in Planung, mit Kooperationspartnern in der Freiwilligenarbeit rechtsrheinisch eine Informationsmesse anzubieten. Kolleginnen und Kollegen aus anderen Programmbereichen melden den starken Bedarf an Begegnungen zwischen Geflüchteten und Kölnerinnen und Kölnern, und auch darüber hinaus ist die Herausforderung bekannt, Menschen zusammenzubringen und über die Engagement‐Möglichkeiten kompakt und greifbar zu informieren. Hier ist der Versuch angedacht, eine solche Infomesse im VHS‐Saal in Mülheim anzubieten, um auch Zielgruppen gewinnen zu können, die in anderen Stadträumen Kölns wohnen und leben. talentCAMPus In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum hat die Volkshochschule Köln den talentCAMPus für die ersten beiden Wochen der Sommerferien wiederaufgelegt. 19 Auszubildende der Stadt Köln wurden freigestellt und haben das Projekt engagiert unterstützt. In diesem Jahr wird sich der talentCAMPus in besonderer Weise an Kinder und Jugendliche wenden, die nach wie vor in Flüchtlingsunterkünften untergebracht und die auch noch keiner Schule zugewiesen worden sind. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen und an Empowerment–Programmen teilhaben zu lassen. Kein Kind soll zurückgelassen werden. Die Angebote wurden während der Sommerferien vom 17. – 28.07. 2017 von montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr umgesetzt. Inzwischen blicken wir auf eine fünfjährige Erfahrung zurück. Mit jedem Jahr konnten wir mehr Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren motivieren, sich auf Neues einzulassen, Neugier zu entwickeln und ihre Potenziale zu entdecken in Kreativ‐ und 38 Kompetenzangeboten auszuprobieren. 2017 waren 312 Kinder und Jugendliche angemeldet, davon mehr als die Hälfte aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Somalia und Eritrea. Geplant war wieder ein kreatives und vielschichtiges Kursangebot, das sich schon in den vergangenen Jahren bewährt hat: „Beatboxing, "Let's dance", „Comunity reporter“, „Foto‐ Workshops“, Kreatives Schreiben in Verbindung mit RAP, Unterschiedliche Drucktechniken, Handwerkliches Arbeiten mit Ton und Holz, Textildesign interkulturell, sowie Angebote im Bereich der interkulturellen, kommunikativen, sprachlichen und Medienkompetenz sowie Angebote im Bereich der Ernährung. Neu war in diesem Jahr eine Fahrradwerkstatt für die städtische Mitarbeitende ihre Keller und Garagen aufgeräumt haben und gebrauchsfähige, alte Fahrräder geschenkt haben. Im Rahmen dieses Workshops haben Experten der Kölner Polizei Fahrradtraining durchgeführt und standen für die vielfältigen Fragen der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung. Ziel war es positive Begegnungsmöglichkeiten zwischen der Polizei und den Schülern und Schülerinnen zu ermöglichen. Neue Erfahrungsräume werden im MINT‐Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik eröffnet. Stadtralleys, Besuche in den Museen, der Stadtbibliothek, Comedia Theater und dem urban gardening Projekt „Neuland“. erweitern den Erfahrungs‐ und Orientierungshorizont. Fester Bestandteil ist inzwischen die bewegte Mittagspause: Angebote wie Gymnastik und Entspannung, Karate. Der Turnverein der Mülheimer Ringer und Raufer hat sich als zuverlässiger Kooperationspartner etabliert. 25 parallel laufende Workshops wurden vorgehalten und am 28. Juli fand im Beisein der Beigeordneten Dr. Klein, eine abwechslungsreiche und dynamische Abschlusspräsentation statt. 3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren Die Integration von Flüchtlingen gehört zu den herausragenden gesellschaftlichen Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu im Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr‐ und Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Flüchtlinge zu informieren und zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte Medienprodukte Stigmatisierungs‐ und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken. Workshops für Flüchtlinge und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! Der Kompaktworkshop „Community Reporter – Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören!“ richtet sich an Flüchtlinge in Köln sowie an Multiplikatoren, die in Flüchtlingsheimen oder anderen Einrichtungen mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Die beiden Dozentinnen sind viersprachig und verstehen es, ihre sprachlichen sowie ihre interkulturellen Kompetenzen in die Workshops einzubringen. Ziel dieser Workshops ist es, neben der Motivation und der medialen Ausbildung der Flüchtlinge (Video, Audio, Schreiben im Web) auch die Kommunikation untereinander und den Abbau von Vorurteilen zu fördern. Gleichzeitig soll durch die Ausbildung der Multiplikatoren das Projekt auch in den Flüchtlingsheimen dauerhaft umgesetzt und weitergeführt werden können. Kooperationspartner: Amt für Weiterbildung/VHS Köln, E‐Government‐Onlinedienste, Lernende Region Netzwerk Köln 39 3.3 Kinder‐ und Jugendhilfe 3.3.1 Leitgedanke Unbegleitete minderjährige Ausländer Gemäß Kinder‐ und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Jugendamt Köln verpflichtet jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), der um Hilfe bittet, vorläufig in Obhut zu nehmen. Nach dem seit 01.11.2015 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ soll die Aufgabenstellung der Betreuung der UMA bundesweit gleichmäßig durch alle Jugendämter übernommen werden. Städte, die überdurchschnittlichen Zulauf haben, können UMA zu Verteilung anmelden und müssen insofern für alle Jugendlichen, die über der eigenen Zuweisungsquote liegen, nur noch die den Zeitraum zwischen Erstaufnahmezeit bis zur Verteilung in eigener Zuständigkeit gestalten. Hierzu muss eine ausreichende Zahl von Aufnahmegruppen geschaffen werden. Für die Kinder und Jugendlichen, die in der Zuständigkeit des Jugendamtes Köln verbleiben, müssen ebenfalls ausreichend und bedarfsgerechte Betreuungsplätze in Wohngruppen oder Gastfamilien vorgehalten werden. Präventive Kinder‐ und Jugendhilfe Der Rat der Stadt Köln beauftragte in den Sitzungen vom 16.12.2014 (DS Nr. AN/1784/2014) und 24.03.2015 (Nr. 0425/2015) die Verwaltung, im Bereich der präventiven Kinder‐ und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderungs‐ und Flüchtlingsfamilien die bestehenden Strukturen der offenen Kinder‐ und Jugendarbeit zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. Die Offene Kinder‐ und Jugendarbeit (OKJA) stellt mit ihren 73 Kinder‐ und Jugendeinrichtungen, mobilen und aufsuchenden Angeboten, 9 Jugendtreffs sowie unterschiedlichen Jugendprojekten eine wesentliche Infrastruktur für außerschulische Freizeit‐ und Bildungsarbeit dar. Zielgruppe sind alle Kinder‐ und Jugendliche, insbesondere bildungs‐ und sozialbenachteiligte. Für die Einbindung von geflüchteten und zugewanderten Kindern und Jugendlichen in das Regelsystem der OKJA stehen zusätzliche Finanzressourcen zur Verfügung, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für integrationsfördernde Maßnahmen und Projekte abgerufen werden können. Wesentlich sind hier die Schaffung von niederschwelligen Freizeit‐, Sport‐ und Gruppenangeboten sowie bedarfsorientierten Unterstützungs‐ und Beratungsangeboten. Die Förderung eines verträglichen sozialen Miteinanders sowie die Förderung der interkulturellen Kompetenzen aller Besucherinnen und Besucher sind bei allen Planungen und Angeboten von zentraler Bedeutung. Mit dem informellen Bildungsauftrag der OKJA ist die jeweilige Jugendeinrichtung im Sozialraum verortet und kann von dort im jeweiligen Einzugsgebiet eine hohe Integrationsleistung erbringen. Synergieeffekte ergeben sich durch die Kooperation mit dem Amt für Schulentwicklung durch die Kulturrucksackprojekte, die in Einrichtungen der OKJA durchgeführt werden, außerdem mit dem Sportamt im Bereich der vereinsungebundenen Sportangebote. Kindertagesbetreuung Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder von Flüchtlingsfamilien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der 40 Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der Stadt Köln fließen die Zahlen der Flüchtlingskinder in die Gesamtplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein. Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung Für die Koordination von familiären Hilfen und Unterstützungsleistungen für Familien innerhalb der Jugendhilfe ist der Interkulturelle Dienst im ASD (IKD) zuständig. Der Rat der Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung (DS Nr. AN/1784/2014) für Flüchtlingskinder und ‐ jugendliche im Bereich der vorschulischen Bildung die bestehenden Strukturen des interkulturellen Dienstes (IKD) zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. Der Interkulturelle Dienst übernimmt eine Brückenfunktion zu den im Stadtbezirk vorhandenen Einrichtungen. Neben der Bereitstellung der eigenen Ressourcen in Form von Beratungsangeboten, im Rahmen von Sprechstunden und Gruppenangeboten im Stadtbezirk, arbeitet der IKD mit ASD, GSD und freien Trägern im Bezirk zusammen. Darüber hinaus ist der IKD in allen relevanten bezirklichen Netzwerkstrukturen, Stadtteilkonferenzen, Runden Tischen und Arbeitskreisen aktiv eingebunden. Der IKD eruiert aktuelle Bedarfslagen der Zielgruppen der Jugendhilfe, die für die Konzeptionierung und Entwicklung einer entsprechenden Angebotsstruktur in den Wohnheimen und im Stadtbezirk maßgeblich ist. Die intensive Vernetzung des IKD zu Kitas ,Schulen sowie allen relevanten freien Trägern aus den Bereichen Bildung, Beratung, Jugendhilfe, Gesundheit, Soziales, Kirche und Migrantenselbstorganisationen im Bezirk bietet eine gute Grundlage um inhaltliche – finanzielle und räumliche Ressourcen im Bezirk zu bündeln , und bedarfsgerechte Jugendhilfeangebote zur Integration von Flüchtlingsfamilien zu entwickeln. 3.3.2 Aktuelle Themen 3.3.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer In 2016 baten 711 neu eingereiste UMA (2015:Vorjahr 1.145 UMA) im Jugendamt um Inobhutnahme. Davon wurden 482 UMA zur Verteilung auf andere Jugendämter gemeldet. 195 UMA wurden in die Zuständigkeit der Stadt Köln übernommen und 34 Heranwachsende wegen Zweifel an den Altersangaben abgelehnt. Zum 30. 04. 2017 lag die vom Land NRW festgelegte Unterbringungsquote für UMA bei 758. Dem gegenüber standen zu diesem Zeitpunkt 521 minderjährige und 220 junge Volljährige, die in der Zuständigkeit des Jugendamtes Köln untergebracht waren. In den ersten 4 Monaten sind 133 Minderjährige erstmalig in Köln registriert worden. Die Hauptherkunftsländer sind derzeit Guinea, Eritrea, Marokko und Afghanistan. Hinzu kamen eine Reihe von Inobhutnahmen von UMA aus vielen verschiedenen Herkunftsländern, die über eine Zuweisung in eine andere Kommune verfügen, aber sich gleichwohl immer wieder im Stadtgebiet Köln aufhalten. 3.3.2.2 Präventive Kinder‐ und Jugendhilfe Damit Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund in die Offene Kinder‐ und Jugendarbeit eingebunden werden können, haben für das Jahr 2017 bislang 36 anerkannte Träger der Jugendhilfe insgesamt 93 Anträge für zusätzliche Integrationsmaßnahmen gestellt. Diese werden aktuell von 62 Einrichtungen der Offenen Kinder‐ und Jugendarbeit umgesetzt. Viele der niederschwelligen Freizeitangebote, die vor allem in Jugendeinrichtungen und in mobiler sowie aufsuchender Form auf Spiel‐ und Bolzplätzen oder vor und in Flüchtlings‐ 41 unterkünften durchgeführt werden, sind Fortsetzungsmaßnahmen, die bereits 2016 erfolg‐ reich gestartet sind. Die Angebote aus vielfältigen Bereichen, wie z.B. Spiel, Sport, Musik, Malen und Gestalten, Computer, Kochen, Deutschsprachförderung, Stadterkundungen und Ferienmaßnahmen werden möglichst zusammen mit einheimischen Kindern und Jugend‐ lichen durchgeführt, die häufig auch als „Integrationslotsen“ beim Ankommen der Neuen sehr behilflich sind. Einige der Angebote sind geschlechtsspezifisch für Jungen oder Mädchen ausgerichtet, in Einzelfällen sind auch Familien/Eltern einbezogen. Die gezielte Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern sowie Kindern und Jugendlichen in den Flüchtlingsunterkünften, aber auch die Sprachmittlung und die Wegbegleitung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zum jeweiligen Veran‐ staltungsort sind wichtiger Bestandteil vieler der Maßnahmen und tragen maßgeblich zu deren Gelingen bei. Für die Weiterqualifizierung des Fachpersonals ist für 2017/2018, nach bereits zwei erfolg‐ reich durchgeführten Fachtagungen in den Vorjahren, das Format einer vertiefenden Supervision / eines Coachings geplant. Es werden dazu zwei Gruppen mit jeweils acht Terminen angeboten, in denen gezielt Fragestellungen und Fallbesprechungen aus dem beruflichen Kontext, vor allem vor dem Hintergrund der Zielsetzung „Integration/Inklusion“ erörtert werden können. 3.3.2.3 Kindertagesbetreuung Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder von Flüchtlingsfamilien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der Stadt Köln fließen die Zahlen der Flüchtlingskinder in die Gesamtplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein. Um Flüchtlingsfamilien, die noch nicht sofort mit einem Platz versorgt werden können einen Übergang zu ermöglichen haben Träger von Kindertagesstätten in Köln Landesmittel für sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Über diesen Weg wurden bis August Januar 2017 insgesamt für 35 45 Maßnahmen (Eltern‐Kind‐Gruppen, Angebote in Kooperation mit Familienzentren oder Spielgruppen) laut vorläufiger Maßnahmenplanung des Landesjugendamtes mit einem Gesamtvolumen von jährlich 1,94 Mio. € von ca. 1,4 Mio € für 2017 beantragt. 3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung Derzeit ist der Interkulturelle Dienst an 130 Flüchtlingsstandorten tätig, und arbeitet hier eng zusammen mit den örtlichen Trägern der Wohnheime – Wohnungsamt – Bezirksjugendpflege – sozialen Einrichtungen und freien Trägern aus dem Bezirk sowie Vertretern der Willkommensinitiativen. Der IKD greift hier aktuelle Bedarfe auf und entwickelt aus den o.g. Mitteln entsprechende Jugendhilfeangebote in enger Kooperation mit den Trägern im Bezirk.Ziel aller Angebote ist die Integration in bestehende oder neu konzipierte Regelangebote im Bezirk. Diese reichen aber bisher nicht aus, um den spezifischen Bedarfen der Flüchtlinge Rechnung zu tragen. Hinzu kommt eine vielfach bestehende Traumatisierung der Familien, die besondere Angebote erfordert, welche über die Regelangebote nicht abgedeckt werden können. 42 Die über den Interkulturellen Dienst entwickelten Angebote werden überwiegend in enger Kooperation mit freien Trägern in den Bezirken durchgeführt – z.T. vor Ort in den Flüchtlingsunterkünften ‐ z.T. durch Nutzung räumlicher Ressourcen im sozialen Umfeld. Die Aufgabenfelder des IKD umfassen gemäß dem Ratsbeschluss folgende Maßnahmen: Initiierung von Sprachförderangeboten und Alphabetisierung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Niederschwellige Familienbegleitende Angebote zur Stärkung der interkulturellen und Erziehungskompetenz der Eltern Initiierung von Mütter– oder Elterngesprächskreisen zu alltagsrelevanten Themen der Gesundheit, Ernährung, Kindererziehung sowie Kennenlernen der bestehenden Regelangebote Niederschwellige Angebote der Gesundheitsversorgung in Kooperation mit den Netzwerken Frühe Hilfen Angebote der Vorschulförderung für Kinder – pädagogische Spielgruppen – soziale Gruppenarbeit , Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, etc. Einschulungshilfen, schulbegleitende Hilfen Alphabetisierung, Sprachförderung, Hausaufgabenhilfe etc. für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder nicht ausreichend vorhanden sind Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, Schule, Aus‐und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit, etc. Einsatz von pädagogisch und interkulturell geschulten Stadtteilmüttern, Integrationslotsen, Sprach‐und Kulturmittlern, Dolmetschern etc. zur Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende Regelangebote Pädagogische, sportliche und Kulturelle Angebote der Freizeitgestaltung zur Strukturierung des Alltags und Stärkung des Selbstbewusstseins Initiierung interkultureller Begegnungs‐ und Austauschmöglichkeiten im sozialen Umfeld Starthilfe für Flüchtlingsfamilien in eigenen Wohnungen – Beratung und Unterstützung bei der Orientierung im jeweiligen Stadtbezirk Die Integration von Flüchtlingsfamilien bleibt eine dauerhafte kommunale Aufgabe, die zum Ziel hat, zugewanderten Menschen eine integrative Perspektive in Köln zu bieten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es der Bereitstellung entsprechender zusätzlicher Ressourcen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Unterstützungsbedarf für die Familien und deren Kinder sehr hoch ist, und die Angebote überwiegend sehr gut angenommen werden. Insbesondere die niederschwelligen Angebote, die sich direkt an der Lebenslage der Familien orientieren, bieten eine gute Basis zum Vertrauensaufbau in mögliche Unterstützungssysteme. Dabei ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung der eigenen Fluchtgeschichte als Voraussetzung für einen gelingenden Integrationsprozess bei vielen Familien erst dann wirksam entwickelt werden kann, wenn die Aufenthaltsrechtliche Perspektive und die Wohnsituation sich entsprechend verfestigen. 43 3.4 Integration in den Arbeitsmarkt 3.4.1 Leitgedanke Der Integration Point hat sich strukturell und personell weiterentwickelt. Er ist als zuverlässiger Partner in verschiedenen Netzwerken und Projekten etabliert, beispielsweise im Ehrenamtsnetzwerk oder im Projekt „Einwanderung gestalten“ der Stadt Köln. Der im Oktober 2016 angestoßene Veränderungsprozess in der Aufbau‐ und Ablauforganisation des Integration Point des Jobcenters konnte planmäßig und erfolgreich unter Einbeziehung der Mitarbeitenden und Netzwerkpartner abgeschlossen werden. Das Konzept des Jobcenters „Dynamische Strategie für die integrative Arbeit mit Geflüchteten im Jobcenter Köln“ wurde kontinuierlich fortgeschrieben und verbessert. Im Integration Point des Jobcenters gibt es zwei Teams, die für die Integration der Menschen mit Fluchthintergrund in den Ausbildungs‐ und Arbeitsmarkt zuständig sind. Zusätzlich wurden spezialisierte Stellen eingerichtet, wie beispielsweise die Talentscouts im Bereich der über 25‐jährigen (Ü25). Weiterhin wurden Teamworkshops durchgeführt. Inhalt war unter anderem die Rollenschärfung der Integrationsfachkräfte im Integration Point. Eine Strategie zur erfolgreichen Integration von Geflüchteten in den deutschen Ausbildungs‐ und Arbeitsmarkt in Form einer Förderkette wurde erarbeitet. Auch diese wird kontinuierlich überprüft und angepasst. Der Kundenkreis des Integration Point SGB III (Sozialgesetzbuch Drei) hat sich zum 01.07.2017 verändert. Der Integration Point der Agentur für Arbeit Köln betreut Geflüchtete mit einer positiven Bleibeperspektive und die Menschen, die vor dem 31.08.2015 ihren Asylantrag gestellt haben. Personen aus den sicheren Herkunftsländern werden wieder über die reguläre arbeitnehmerorientiere Vermittlung der Agentur für Arbeit Köln betreut. Zu den sicheren Herkunftsländern zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Montenegro, Senegal, Serbien und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Derzeit werden ca. 5975 Geflüchtete in beiden Rechtskreisen (Stand Juni 2017) im Integration Point betreut. Seit März 2017 sind die Zahlen im Zugang des gemeinsamen Integration Point deutlich rückläufig. Im SGB II‐Bereich (Sozialgesetzbuch Zwei) ist im Juni 2017 gegenüber dem Monat März 2017 ein Rückgang der antragsstellenden Bedarfsgemeinschaften von 39% zu verzeichnen. Im Rechtskreis SGB III (Sozialgesetzbuch Drei) ist der Gesamtkundenbestand seit Beginn des Berichtsjahres bis heute um 21,9 % gesunken. Der Anteil der Personen aus den 5 Herkunftsländern (Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) sogar um 49% (rund 277 Kundinnen und Kunden). Dieser Trend setzt sich weiter fort. Im benannten Zeitraum fanden 416 Rechtskreiswechsel in das SGB II statt. Das Erlernen der deutschen Sprache ist weiterhin die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Die Herausforderung ist es, einen sinnvollen und nahtlosen Übergang zwischen den Sprachförderungsinstrumenten (z.B. Integrationskurs und nationale Deutschförderung) herzustellen. Das gelingt an einigen Stellen nicht immer. Um dies zu verbessern, finden Abstimmungsgespräche mit der Regionalkoordination des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den zugelassenen Sprachkursträgern für die 44 nationale Deutschförderung (DeuFöV) statt. Ebenfalls ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bereich Integration der Ausländerbehörde in Arbeit. Die Ausländerbehörde verpflichtet die Menschen auch zur Teilnahme an Integrationskursen. Durch die Kooperation der verpflichtenden Stellen kann ein nachhaltiger Übergang zwischen den Sprachförderungsinstrumenten sichergestellt werden. Das Jobcenter Köln arbeitet mit den Abteilungen der Stadt Köln intensiv zusammen, um den Integrationsprozess zu optimieren. Geplant sind wechselseitige Hospitationen zwischen der Ausländerbehörde und dem Integration Point des Jobcenters. Um den Übergang der Menschen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Zuständigkeit des Jobcenters nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu verbessern, wurden mehrsprachige Merkblätter entwickelt. 3.4.2 Aktuelle Themen Verweis auf Nr. 3 des jeweils aktuellen, im Ausschuss Soziales und Senioren vorgestellten Jobcenter‐Berichtes zum Integration Point. 3.4.2.1 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundes Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 27.07.2016 die Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm FIM veröffentlicht. Mit diesem Programm sollen niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen geschaffen werden, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden. Nach intensiver Prüfung ist die Einschätzung der Verwaltung, das Programm unter den derzeitigen dort vorgesehenen Rahmenbedingungen nicht zu nutzen. Insoweit wird auf die Mitteilung im Ausschuss für Soziales und Senioren und weiteren Ausschüssen unter der Vorlagen‐Nr. 0239/2017 verwiesen. 3.4.2.2 Einrichtung von Basiskonten Seit Ende Juni 2016 verpflichtet das Zahlungskontengesetz (ZKG) alle Banken, auf Antrag eines Berechtigten ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, ein sog. Basiskonto, zu führen. Diese Möglichkeit steht auch Asylsuchenden sowie geduldeten Personen offen, also Menschen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Ziel des Basiskontos ist es, die vollständige Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Die Sparkasse KölnBonn konnte vom Amt für Soziales und Senioren gewonnen werden, den Asylsuchenden im Gebäude der leistungsgewährenden Stelle „Asylbewerberleistungsgesetz“ in der Neusser Straße 155 die Möglichkeit anzubieten, bereits dort ein solches Basiskonto zu eröffnen. Während der Öffnungszeiten standen drei Mitarbeiter/innen der Sparkasse KölnBonn vor Ort zur Verfügung. Die anschließenden Dienstleistungen der Sparkasse KölnBonn wurden dann in den Filialen wahrgenommen. In der Zeit vom 08.09.2016 bis 13.07.2017 wurden ca. 1.400 Konten in diesem Verfahren eröffnet. Aufgrund des seit dem Frühjahr geltenden Zuweisungsstopps gelangen keine Flüchtlinge mehr nach Köln, die die erforderlichen Voraussetzungen des Zahlungskontengesetzes erfüllen. Da die Bereitstellung von Personal für die Sparkasse KölnBonn unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr vertretbar war, wurde die Zusammenarbeit vor Ort in der Neusser Str. am 14.07.2017 beendet. Die Eröffnung von Konten erfolgt nun, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, in einer wohnortnahen Filiale. 45 3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt 3.5.1 Leitgedanke Die aktuelle Lage auf dem Mietwohnungsmarkt ist gerade im unteren und mittleren Preissegment mehr als angespannt, was zu beständig steigenden Mieten und einem sich verknappenden Angebot führt. Nach Erhebungen des städtischen Amtes für Stadtentwicklung und Statistik im Jahr 2014 hatten rechnerisch 45 % der Kölner Haushalte Anspruch auf eine preisgünstige geförderte Mietwohnung – Tendenz steigend. Dabei liegt das Mietenniveau in Köln 29 % über dem bundesweiten Durchschnitt; die Mietpreise steigen weiter an, ebenso wie die Baulandpreise im Geschosswohnungsbau seit 2010. Als Reaktion wurde im Juli 2015 die sog. Mietpreisbremse in Kraft gesetzt. Trotz reger Bauaktivität auf dem Gesamtmarkt wird in der Regel nur dann preiswerter neuer Mietwohnraum angeboten, wenn das Bauvorhaben durch Fördermittel des Landes Nordrhein‐Westfalen subventioniert wird. Die von der Landesregierung für das Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 beschlossenen Leitziele sind unter anderen für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum bereitzustellen und die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen, die Quartiere demografiefest und sozialadäquat weiter zu entwickeln, um Segregationsprozessen entgegen zu wirken (Familien mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen), die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualitätsvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen, Flüchtlingen und Asylbewerbern geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration dieser Personengruppe zu leisten. Um das zu erreichen, wird jährlich ein Darlehensvolumen von 800 Mio. € landesweit zu überaus günstigen Konditionen bereitgestellt. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde für die örtliche Wohnraumförderung erhält davon auch im Jahr 2017 ein Globalbudget in Höhe von 75 Mio. €, wobei dieser Betrag bei Bedarf aufgestockt werden kann. Die Förderdarlehen, die bis zu 80% der Kosten betragen können, sind in den ersten 10 Jahren zinslos und bleiben auch danach günstig. Im Gegenzug wird eine Mietpreis‐ und Belegungsbindung vereinbart, so dass der Bezug der voraussetzt und die Kaltmiete im gängigen Fördertyp A 6,25 € je qm monatlich nicht überschreiten darf. Durch die Förderdarlehen mit mehr als 25% Tilgungsnachlass wird also auch bei günstigen Mieten noch eine attraktive Rendite bei den Investoren erzielt. So konnten im vergangenen Jahr 2016 in Köln wieder 877 Wohnungen gefördert werden, davon 785 in Neubauten und 90 bei Umbau im Wohnungsbestand. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines setzt einen gesicherten Aufenthaltsstatus voraus, den Asylbewerber und Flüchtlinge (noch) nicht haben. Da sich die bisherige Wohnraumförderung nur auf Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen bezog, hat das zuständige Ministerium seit Juni 2015 eine eigene Richtlinie zur Wohnraumversorgung von Flüchtlingen erlassen Diese ist eng an die bisherigen Wohnraumförderungsbestimmungen angelehnt und fordert weiterhin qualitativ hochwertigen Wohnungsbau. Die Fördermittel sind in Darlehens‐höhe und –bedingungen weitgehend identisch. Zur Steigerung der Attraktivität des Programms wurde der Tilgungsnachlass auf die Grundpauschale zunächst um 10 Prozentpunkte erhöht und ein individuell festzusetzender Zuschlag für erhöhte Fluktuation und andere Kosten 46 ermöglicht. Das hat im Jahr 2016 in Köln dazu geführt, dass insgesamt 127 (von 785) Neubauwohnungen nach dieser Richtlinie für Flüchtlinge gefördert werden konnten. Im Hinblick auf den landesweiten Rückgang der Flüchtlingszahlen und der Zunahme von Anerkennungen hat das Land NRW die „Anschubförderung“ (Erhöhung des Tilgungsnachlasses um 10 %) für 2017 wieder auf das generelle Niveau der Wohnraumförderungsbestimmungen zurückgeführt. Damit sollen Fehlanreize vermieden und der Bedarf an preiswertem Wohnraum für alle Haushalte (unabhängig vom Status) gedeckt werden. 3.5.2 Aktuelle Themen 3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge Wie bereits ausgeführt, haben der erhöhte Tilgungsnachlass und der mögliche Zuschlag zur Miete auch in Kombination mit einem langfristigen Mietvertrag durch die Abteilung für Wohnraumversorgung des Wohnungsamtes – im vergangenen Jahr zur Förderung von 127 Neubauwohnungen für Flüchtlinge geführt. Welches Ausmaß die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge auch im aktuellen Förderjahr erreichen kann, hängt weiter davon ab, wie vielen der interessierten Investoren es gelingt, ein geeignetes baureifes Grundstück zu erwerben. 3.6 Ehrenamt und freie Träger 3.6.1 Leitgedanke Der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe kommt eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl Engagierter bietet z.B. Lotsendienste, Leseangebote, Hausaufgabenbetreuung oftmals begleitet von einem Träger an. Das Spektrum an ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit sowohl in den Angeboten als auch in den begleitenden Trägern ist groß. In mittlerweile ca. 40 überwiegend nachbarschaftlich organisierten ehrenamtlichen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölnerinnen und Kölner. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch ein breites Spektrum an Angeboten von Sprachkursen für unterschiedliche Altersklassen über Begleitung zu Ämtern und Ärzten bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Mit diesem Engagement stärken die Engagierten die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten ein, um die geflüchteten Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zu Recht zu finden und nicht zuletzt stärken sie die Neu Zugewanderten, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie unterstützen damit in besonderer Weise die regulären Betreuungsstrukturen und tragen sehr praktisch zu einer Entlastung der z.Zt. oft am Limit arbeitenden Sozialen Dienste der Stadt und der Träger bei. Die oft lange Zeit des Wartens auf Entscheidungen zu einem ausländerrechtlichen Status und einem damit verbundenen Anspruch auf Integrationsangebote helfen ehrenamtliche Strukturen, zumindest abzumildern oder sinnvoller zu nutzen. Antirassismusarbeit ist zu allen Zeiten eine wichtige Präventionsarbeit. Laut Innenminister NRW Jäger haben sich die rechtsextremistisch motivierten Straftaten von 25 in 2014 auf 214 in 2015 mehr als verachtfacht. Insofern muss den Anstrengungen gegen Rassismus insbesondere wegen der Entwicklung der Flüchtlingssituation eine aktuell steigend große Bedeutung zukommen. 47 3.6.2 Aktuelle Themen Ob Unterstützung beim Deutsch lernen, Begleitung bei Arzt‐ oder Behördengängen, Angebote zur Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, Organisation gemeinsamer Feste oder auch ein Rundgang durch die Umgebung mit Tipps, wo was im Stadtteil zu finden ist – Einsatzfelder gibt es viele, Ideen sind immer gefragt. Flüchtlingsberatungsstellen Das interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht u.a. vor, fünf halbe Stellen zur Flüchtlingsberatung städtisch zu fördern. Diese Stellenanteile wurden bei den Trägern des „Beratungsnetzwerks Menschen ohne Papiere“ angesiedelt. Die Finanzierung dieser dringend notwendigen Beratungsarbeit wird seit Ende 2015 aus dem Integrationsbudget sichergestellt. Für die Jahre 2016/2017 wurden diese Stellen um jeweils eine halbe Stelle auf jeweils eine volle Stelle mit städtischen Mitteln aufgestockt Ob diese Aufstockung ab 2018 weiter finanziert werden kann, ist derzeit unklar. Wohlfahrtsverbände Ehrenamtliche Unterstützung hat bei den Wohlfahrtsverbänden eine lange Tradition. Die Verbände arbeiten in ihren Arbeitsfeldern mit ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/innen. Die Wohlfahrtsverbände legen hier großen Wert auf eine qualifizierte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von ehrenamtlichen/freiwilligen und hauptberuflichen Mitarbeiter/innen. Integrationsagenturen In Köln sind 12 Integrationsagenturen verortet. Integrationsagenturen sind angesiedelt bei Wohlfahrtsverbänden und werden aus Landesmitteln finanziert für ihre strukturelle Arbeit in den Themenfeldern Bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Interkulturelle Öffnung, Sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Sie sind wesentliche Akteure auch in der Flüchtlingsarbeit, z.B. durch ihre Angebote zur Interkulturellen Öffnung für MultiplikatorInnen oder den Einsatz in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit. Spezielle Angebote halten Rubicon e.V. mit seiner Arbeit im Bereich LST und OEGG e.V. mit seinem Schwerpunkt auf Antirassismus‐, Antidiskriminierungsarbeit vor. Ausdrücklich geht es dabei um die strukturelle Arbeit vor allem mit MultiplikatorInnen, nicht um die Beratung von Einzelfällen. s. auch „Programm KOMM_AN NRW“ Interkulturelle Zentren 2016 gibt es 39 anerkannte Interkulturelle Zentren in der Stadt Köln. Grundangebote aller Zentren sind Soziale Beratung, Sprachförderung und interkultureller Austausch. Jedes Zentrum verfügt über einen offenen Treffbereich, in dem Begegnung stattfinden kann. Die Interkulturellen Zentren legen Wert darauf, dass sie sich in das Thema der Flüchtlingsarbeit insbesondere über ihre Kernaufgabe der nachhaltigen Integration einbringen. Im Fokus der Arbeit stehen in den Zentren im Allgemeinen weniger die Aufgaben der Erstversorgung von Flüchtlingen. Sehr wohl gibt es aus vielen Zentren heraus, die zu einem Großteil von Migrantenorganisationen getragen werden, ein starkes bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete. Einige Zentren sind unmittelbar in Willkommensinitiativen engagiert. Die Angebote der Zentren stehen ebenso länger in Deutschland lebenden wie Neuzugewanderten zur Verfügung. Oft sind sie erste Anlaufstelle für Neuzugewanderte. 48 Insbesondere besteht in den Zentren eine langjährige Erfahrung mit niederschwelligen Alphabetisierungs‐ und Sprachförderangeboten, die meist der erste Zugang auch zu den Beratungsangeboten sind. Ein Aspekt der sozialen Beratung in den Interkulturellen Zentren ist die Verweisberatung in die Regelsysteme. Damit dienen sie als Drehscheibe für weiterführende Hilfen. Darüber hinaus bieten die Interkulturellen Zentren Raum für die Selbstorganisation von Flüchtlingen und anderen Migrantengruppen. Insbesondere der offene Rahmen der Förderung der Zentren bietet die Möglichkeit unkompliziert und situationsangemessen bedarfsgerechte Aktivitäten zu entwickeln. Seit 2015 werden zusätzliche Ressourcen durch die Aufstockung der Fördermittel im Rahmen des Integrationsbudgets in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt, die jedoch nicht explizit für die Flüchtlingsarbeit vorgesehen sind. Kirchengemeinden In vielen Stadtteilen gibt es aktive Einzelpersonen wie auch Gruppen von Kölner Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei der Betreuung einzelner Flüchtlinge oder in bestimmten Wohnheimen engagieren. Die Koordinationsstelle der „Aktion Neue Nachbarn in Köln“ unterstützt in Kirchengemeinden, Willkommensinitiativen, Verbänden, Schulen, Unternehmen und Institutionen den Aufbau und die Begleitung von Projekten. Sie berät engagierte Einzelne und Gruppen, informiert über Veranstaltungen und Entwicklungen in Köln, bietet Fortbildungsangebote und vermittelt finanzielle Fördermöglichkeiten. Willkommensinitiativen Zwischenzeitlich hat sich auf dem Kölner Stadtgebiet eine Reihe von Willkommensinitiativen gebildet. In der Melanchthon Akademie finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung dieser Willkommensinitiativen statt. Zielsetzung ist es, eine nachhaltige Struktur „Willkommen in Köln“ anzustreben, um sich auszutauschen, sich gegenseitig und in Kooperation mit den Beratungseinrichtungen zu unterstützen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein Umsetzungskonzept zur Stärkung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und insbesondere der Willkommensinitiativen. Forum für Willkommenskultur Alle beteiligten Akteure verstehen Ehrenamt und freiwilliges Engagement als eine Tätigkeit, zu der man sich freiwillig, d.h. ohne vertragliche Verpflichtung, jedoch verlässlich entscheiden kann. Dies kann einmalig und stundenweise sein, oder bei regelmäßigen Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt und freiwilliges Engagement geschieht unentgeltlich. Unentgeltlich heißt insbesondere, dass kein Geld für die freiwillig erbrachte Zeit, maximal eine Aufwandsentschädigung, gezahlt wird. Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellenwert bei den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem Zentrum für Willkommenskultur. Das Amt für Wohnungswesen finanziert um zwei weitere Jahre bis 15.02.2019 das Projekt „Zentrum für Willkommenskultur“ durch den Flüchtlingsrat und die Freiwilligenagentur. Deren Aufgabe ist es, Willkommensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen Austausch sicher‐zustellen. Die Verzahnung der vielfältigen Institutionen, die sich den Flüchtlingen annehmen, wie z.B. der Kirche und der Wohlfahrtsverbände, und der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf. 49 Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur arbeiten mit den Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaftlicher Willkommensinitiativen. Mentoren/‐innen für Flüchtlingsfamilien Über das Projekt „Mentoren/‐innen für Flüchtlingsfamilien“ übernehmen Freiwillige für ein halbes Jahr eine Mentorenschaft für neu nach Köln zugewiesene Flüchtlingsfamilien. Kontakte auf Augenhöhe sollen Neuankömmlinge bei der Orientierung unterstützen und eine Willkommenskultur in der Stadt fördern. Das Projekt wird durchgeführt von Kölner Freiwilligenagentur e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. Antirassismusarbeit Die Stadt Köln fördert Projekte zu „Antirassismus‐Training“ mit aktuell 50.000 € p.a. Die beiden Antidiskriminierungs‐Beratungsstellen von Caritas e.V. und OEGG e.V. werden mit aktuell ca. 51.000 € p.a. städtisch bezuschusst. Projekt „Integrationslotsinnen und‐ lotsen“ Fünf Kölner Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster Treff) setzen ca. 70 Lots*innen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung z.B. zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu Beratungsstellen ein. Als eine im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms beschlossene Maßnahme konnte die Zahlung des Zuschusses Ende 2015 aus dem Integrationsbudget in Höhe von 23.000 € p.a. wieder aufgenommen werden. Zunächst nur für die Jahre 2016/2017 werden weitere 10.000 € aus dem städt. Haushalt eingesetzt. Programm KOMM‐AN NRW Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW, mittlerweile das Ministerium für Kinder, Familie, Fluchtlinge und Integration(MKFFI), hat für die Jahre 2016 und 2017 das Programm KOMM‐AN NRW zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe mit folgenden Bausteinen aufgelegt: I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI) II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA) IV. Erstellung einer Wertebroschüre Die Förderlaufzeit endet zum 31.12.2017 Das KI Köln erhält aus Teil I dieses Programms eine Festbetragsfinanzierung für 2 Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang einer Integrationskette. Dabei wird das Ehrenamt ausdrücklich einbezogen. Die Aufgaben der Stelleninhaber/innen ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio eines KI unter anderem in der Implementierung von Angeboten für erwachsene Flüchtlinge und der Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen, die sich um ehrenamtliche Tätigkeiten kümmern. (…) 50 In Kooperation mit dem Forum für Willkommenskultur werden Bedarfe eingeschätzt und entsprechende Angebote für Flüchtlinge sowie für ehrenamtlich Engagierte entwickelt und gefördert. Im Laufe der vergangenen Monate haben sich diese Bedarfe deutlich verändert, von der Aufgabe der Organisation, des Aufbaus und der Ausstattung von Ankommenstreffpunkten hin zu einer größeren Angebotspalette für Geflüchtete und insbesondere dem Schwerpunkt des Erhalts und der Stabilisierung des ehrenamtlichen Engagements beispielsweise in Form von Coaching‐ und Qualifizierungsangeboten. Aus Teil II erhält Köln knapp 400.000 € jeweils für 2016 und 2017 für „Bedarfsgerechte Maßnahmen vor Ort“ für die A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung C. Förderung von Maßnahmen zur Informations‐ und Wissensvermittlung D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit, die z.B. an Willkommensinitiativen, Kirchen‐ und Moscheegemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige Freie Träger, Institutionen, Sportvereine weitergeleitet werden können und in Köln weitergeleitet werden. Auch 2017 zeigen Träger, Initiativen und Vereine in Köln wieder ein großes Interesse an den verschiedenen Fördermöglichkeiten des Programms. Bislang können in diesem Jahr 58 unterschiedliche Organisationen Fördermittel erhalten, in 2016 waren es insgesamt 64 geförderte Organisationen. Zahlreiche Antragsteller aus dem vergangenen Jahr sind auch 2017 wieder mit fortlaufenden Angeboten am Programm beteiligt. Neu hinzugekommen sind in erster Linie Migranten‐Selbstorganisationen. Teil III stärkt die landesgeförderten Integrationsagenturen, in dem sich diese verstärkt auf Prävention und Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus ausrichten und die Menschen vor Ort, Einheimische und Flüchtlinge gleichermaßen in den Blick nehmen. Gefördert werden Maßnahmen der Integrationsagenturen, die darauf ausgerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu begleiten, die sich in den nachfolgenden Themen‐ und Handlungsfeldern verorten lassen: o Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen, o Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung o Konfliktmediation, z.B. in den Stadtteilen 51 o Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum, z.B. Lücken der Angebote/Leistungen für die Integration von Flüchtlingen zu identifizieren und zu schließen, o Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge, z.B. im Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen, Hintergrundinformationen zur Fluchtursachen Teil IV Erstellung einer Wertebroschüre Zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung hat das MAIS eine Broschüre „Demokratie für mich. Grundrechte in Deutschland“ als Leitfaden für Geflüchtete und ihre Helferinnen und Helfer entwickelt und herausgegeben. 3.7 Sport 3.7.1 Leitgedanke Gemeinsamer Sport und gemeinsame Bewegung können Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich körperlicher und geistiger Voraussetzungen sowie unterschiedlicher Herkunft zusammenführen. Im Sport findet so seit vielen Jahren gelebte Integration statt, insbesondere in ehrenamtlich arbeitenden Sportvereinen, aber auch im freien und z. T. kommerziellen Sport. Dieses Potential gilt es für die Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern (FlüZu) gezielt zu nutzen, ohne den Sport mit seinen ehrenamtlichen Strukturen auszunutzen oder mit Ansprüchen zu überfordern! Dabei bietet es sich an, gezielt Sport‐ und Bewegungsangebote auf unterschiedlichen Niveaus mit am jeweiligen Bedarf angepassten Zielen für FlüZu einzurichten (vgl. Pkt. 3.7.2.1) oder freie Kapazitäten in bestehenden Sportgruppen zu nutzen. Grundsätzliche Voraussetzungen für solche und allgemeine Sportangebote sind aber zu allererst zur Verfügung stehende Sportstätten, Turn‐ und Sporthallen sowie alternative Sporträume und Außensportanlagen (vgl. Pkt. 3.7.2.3), aber auch finanzielle Mittel, z. B. für den Einsatz entsprechend qualifizierter Sportbetreuer/innen! 3.7.2 Aktuelle Themen Vor diesem Hintergrund werden seitens der Sportverwaltung finanzielle Mittel zur Einrichtung von entsprechenden Sportangeboten für junge FlüZu bereitgestellt, zur Qualifizierung von Sportbetreuern/innen, darüber hinaus Finanzmittel, um aufgrund der Belegung von zahlreichen Turn‐ und Sporthallen mit FlüZu entstandene finanzielle Probleme von betroffenen Sportvereinen aufzufangen. 3.7.2.1 Sport‐ und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer Die Zahl der Zuwanderer, die nach Köln kommen, müssen an die Stadtgesellschaft herangeführt und aufgenommen, d. h. integriert werden. Adäquate und ausreichende Unterstützungsangebote, insbesondere auch im Sport, helfen, um Hemmschwellen und Sprachbarrieren zu überwinden, Freizeit zu gestalten und zum anderen gesundheitlichen Aspekten Rechnung zu tragen. Es gilt daher auch, situations‐ und zielgruppen‐orientierte Ansätze im Sport zu entwickeln. Hierzu wurden seitens der Sportverwaltung Finanzmittel bereitgestellt, die auf Antrag nach Rahmenvorgaben an Sportanbieter vergeben werden können. In dieses Verfahren werden die Bezirksjugendpflegen involviert. 52 Mittlerweile sind 29 Sportangebote an überwiegend festen Standorten in 8 Stadtbezirken entstanden. Das Angebot für Jungen und Mädchen und gemischte Gruppen reicht u.a. von Fußball, Basketball, Schwimmen, Tanzsport bis Boxen. 3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport Über die s. g. Qualifizierungsoffensive im Sport werden seitens der Sportverwaltung Lizenzierungen im Sport im Rahmen des Lizensierungssystems des Deutschen Olympischen Sportbundes bezuschusst. Da es mittlerweile auch Lizenzierungsmodule für die Flüchtlingsarbeit gibt, können diese über die vorhandenen Finanzmittel bezuschusst werden. Ein anderer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit für Flüchtlinge, sich für Sportgruppenbetreuungen bzw. –leitungen zu qualifizieren. 3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen Um die ankommenden Flüchtlinge in Köln unterbringen zu können, wurden notgedrungen zahlreiche Turn‐ und Sporthallen in provisorische Flüchtlingsnotunterkünfte umgewandelt. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Vereins‐ und Schulsport und damit auch auf eine mögliche Integrationsleistung von Sportvereinen, die dadurch gemindert wird. Quantifizierbar sind in diesem Zusammenhang finanzielle Einbußen der Sportvereine, die sich aus Vereinsaustritten, zusätzlichen Fahrwegen, Strafen wegen ausgefallener Liga‐ Begegnungen, zusätzlichen Kosten für Raumanmietungen usw. ergeben. Nur ein Teil der weggefallenen Hallenzeiten konnte adäquat anderweitig aufgefangen werden. Um diese finanziellen Einbußen zumindest teilweise auffangen zu können, wurde seitens der Sportverwaltung ein s. g. „Notfalltopf“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von 210.000€ bereitgestellt. Die Mittel werden nach Kriterien, die in Verbindung mit dem Stadtsportbund Köln e.V. erarbeitet wurden, von diesem auf schriftlichem Antrag hin vergeben. Die nicht quantifizierbaren Auswirkungen können hierdurch nicht aufgefangen werden. Für den Erhalt der bestehenden Vereinsstrukturen ist es notwendig, die derzeitige Rückgabe der Sporthallen an den Schul‐ und Vereinssport schnellstmöglich fortzuführen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, den Zeitraum zwischen Auszug der Flüchtlinge und Bereitstellung für den Sport so gering wie möglich zu halten. Eine Rangfolge, in der die Turnhallen sukzessive geräumt werden sollen, wurde festgelegt (siehe hierzu Punkt 2.1.2.5). 3.7.2.4 Bereitstellung von Sportflächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften Zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, u.a. in Form von Leichtbauhallen, wurden einige gering genutzte Sportaußenflächen zur Verfügung gestellt. Dabei ist das Ziel, weitere Belegungen von Turn‐ und Sporthallen zu vermeiden und darüber hinaus die Freigabe von derzeit mit Flüchtlingen belegten Sporthallen einzuleiten, um diese dem Schul‐und Vereinssport wieder zurück zu geben. 3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 3.8.1 Leitgedanke Familienberatung und Schulpsychologie in Köln arbeiten im Rahmen der jeweiligen Auftragsgrundlagen sowohl für ratsuchende Menschen als auch im Kontext von Systemberatung. Hier werden insbesondere für Fachkräfte im Elementar‐ sowie Primarbereich und in der Sekundarstufe I und II Informationsveranstaltungen zur Unterstützung der Arbeit mit Menschen mit Fluchterfahrung vorgehalten. 53 3.8.2 Aktuelle Themen 3.8.2.1 Angebot der Familienberatung Erzieherinnen und Erzieher sowie andere Fachkräfte in den Kindertagesstätten und Familienzentren leisten täglich, im Kontakt mit den ihnen anvertrauten Kindern und deren Eltern, eine verantwortungsvolle Arbeit. Die Herausforderungen, denen sie in Ihrem Arbeitsalltag begegnen sind vielfältig. Der Umgang mit den oftmals stark verunsicherten und teilweise auch traumatisierten Flüchtlingskindern ist nur eine von vielen Aufgaben, die in den letzten Jahren hinzugekommen ist. Die Familienberatung der Stadt Köln hat ein psychoedukatives Informationsangebot für Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren entwickelt, mit dem Ziel sowohl deren Resilienz, als auch kultursensibles Denken und Handeln zu fördern. Die Belastungsfaktoren von Flucht, Information über Traumatisierung sowie Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, was Fachkräfte für diese Kinder tun können, sind Inhalte des Angebots. Des Weiteren werden insbesondere in Familienzentren, die mit unseren Beratungsstellen kooperieren, regelmäßige Möglichkeiten angeboten, einzelne Fälle zu reflektieren und sich professionell auszutauschen. 3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung brauchen wertschätzende Beziehungen, Stabilität, einen sicheren Rahmen und Struktur. Der Schulbesuch bedeutet für Kinder und Jugendliche wieder einen geregelten Tagesablauf. Um das Ankommen und das Lernen in der Schule für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten, bietet der Schulpsychologische Dienst Unterstützung an. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung. Wenn die Eltern einverstanden sind, kann auch eine Unterrichtshospitation durchgeführt werden. In den angebotenen Supervisions‐ und Fallbesprechungsgruppen des Schulpsychologischen Dienstes für Lehrkräfte können Einzelfälle auch speziell bezogen auf das Thema Flucht ausführlich besprochen und reflektiert sowie Handlungsalternativen entwickelt werden. Jede Woche findet eine telefonische Sprechstunde für Lehrkräfte von Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung statt. Für Teilkollegien oder ganze Kollegien bietet der Schulpsychologische Dienst eine Informationsveranstaltung zum Thema „Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung durch die Schule“ an. Inhaltlich wird vor allem auf Belastungsfaktoren, mögliche Reaktionen von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung und sehr konkret auf die für diese Schülerinnen und Schüler notwendige Unterstützung durch die Lehrkräfte eingegangen, damit die Schule als sicherer Ort erlebt wird. 3.9 Integrationsübergreifende Projekte Projekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) In Köln hat zum 1. Mai 2017 das Team der „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“, die Arbeit aufgenommen. Der entsprechende Beschluss wurde in der Ratssitzung vom 20.12.2016 gefasst. Das Kommunale Integrationszentrum und 54 das Regionale Bildungsbüro führen das auf zwei Jahre angelegte Projekt gemeinsam durch. Zwei Bildungskoordinatorinnen sind bei dem Kommunalen Integrationszentrum angesiedelt und ein Bildungskoordinator im Regionalen Bildungsbüro. Integration durch Bildung ist eine Querschnittaufgabe, an der viele verschiedene Akteure beteiligt sind – die vielfältigen Bildungsbedarfe und ‐angebote im Lebensverlauf transparent darzustellen ist eine Hauptaufgabe der Bildungskoordination. Dazu soll im Projekt eine Informationsplattform entwickelt werden, die zur Vermittlung von Informationen über die Bildungsangebote genutzt werden kann und den Zugang zu diesen Angeboten erleichtern soll. Die Bildungskoordinatorinnen und der Bildungskoordinator tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, die Bildungssituation für Neuzugewanderte zu analysieren, sie decken Lücken in den Angebotsstrukturen und Zugängen auf, erarbeiten Empfehlungen für eine abgestimmte Weiterentwicklung der Bildungslandschaft für Neuzugewanderte und tragen so dazu bei, dass das Ziel ,Integration durch Bildung für Neuzugewanderte‘ in Köln noch besser gelingen kann. In enger Abstimmung mit anderen Beteiligten wird außerdem ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement für die Neuzugewanderten entwickelt, um bedarfsgerechte Angebote in der Stadt zu sichern. Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Teilnahme der Stadt Köln am Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung gestalten NRW“ im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019 beschlossen (Vorlage 0554/2017). Im Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ werden die bestehenden Verwaltungsabläufe und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, die mit der Unterbringung, Betreuung und Integration Geflüchteter befasst sind, überprüft und analysiert. Es soll ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen Behörden und den externen Beteiligten entwickelt werden, in dessen Mittelpunkt der zugewanderte Mensch mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht. Der aktuelle Projektsachstand kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln (Mitteilung 2561/2017) eingesehen werden. Projekt Flüchtlingsdatenmanagement Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 30.05.2017 den Entschluss gefasst, das Amt 12 mit der Einführung eines gesamtstädtischen Flüchtlingsdatenmanagements zu beauftragen (Vorlage 1171/2017). Mit dem bis zum Jahr 2019 angelegten Projekt soll in den vielen beteiligten Ämtern die Basis für die Hebung vielfältiger Potentiale geschaffen werden. Hier können beispielsweise die Digitalisierung und Optimierung der städtischen Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation sowie die Reduzierung von Personalaufwand für redundante Datenerfassung und Fehlerkorrekturen angeführt werden. Bislang wird trotz breiter Datenbasis für die dienststellenübergreifenden Prozesse im Kontext Geflüchtete weitgehend auf die Nutzung verknüpfter Datenquellen verzichtet. Die akuten Herausforderungen liegen daher in der Verbesserung der Datenbasis einerseits sowie in der datenschutzkonformen automatisierten medienbruchfreien Einbindung der Daten in 55 die flüchtlingsrelevanten Prozesse andererseits. Hierbei sind nicht nur die innerstädtischen Prozesse zu betrachten und zu digitalisieren, sondern auch die übergreifende Prozesslandkarte mit Land und Bund organisatorisch und technisch einzubinden. Die drei Projekte haben Überschneidungen in den Aufgabenfeldern. Die Verantwortlichen arbeiten deshalb in enger Abstimmung, um die jeweiligen Projektziele möglichst effektiv für Köln umzusetzen. 4 Weiterentwicklung des Asyl‐ und Ausländerrechts 4.1 Leitgedanke Mit dem Asyl‐ und Ausländerrecht wird rechtlich die Weiche gestellt, ob ein Flüchtling eine Bleibeperspektive im Bundesgebiet hat oder nicht. Wenn eine Bleibeperspektive besteht, sollen Maßnahmen zur Integration ansetzen. Wenn keine Perspektive für einen Verbleib im Bundesgebiet besteht, sollen Asylverfahren zeitnah abgeschlossen werden und eine Rückkehrberatung für die freiwillige Ausreise stattfinden. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, wird die Abschiebung eingeleitet. Darüber hinaus regelt das Ausländerrecht den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Rechte und Pflichten zur Teilnahme an Integrationskursen. Die Ausländerbehörde fördert die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Integrationsprojekte anderer Akteure. Personen ohne gesetzlich geregelte Bleibeperspektive werden auf die Ausreisepflicht verwiesen und über die Möglichkeiten und Unterstützungen einer freiwilligen Ausreise beraten. Sie werden auch darüber aufgeklärt, dass andernfalls die Abschiebung eingeleitet wird. Es gibt verschiedene Gründe, warum die ggf. erforderliche Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nicht immer zeitnah umgesetzt werden kann. Zum einen steht den Betroffenen der Rechtsweg gegen die Ablehnung des Asylantrags offen. Zum anderen werden häufig Anträge auf Erteilung eines sonstigen humanitären Aufenthaltstitels gestellt. Diese Anträge bedürfen der Prüfung und Bescheidung. Auch dies wird ggf. gerichtlich überprüft. Häufige Hindernisse einer Abschiebung sind fehlende Pässe in Verbindung mit teilweise falschen oder unzureichenden Angaben über die Identität durch die Betroffenen und einer häufig aufwändigen Passersatzpapierbeschaffung. 4.2 Aktuelle Themen 4.2.1 Zahlen Um die stark gestiegene Bedeutung des Themas Flüchtlinge einordnen zu können, werden nachstehend die Zahlen von 2013 bis Ende Juli 2017 aufgeführt. 56 Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln für die Jahre 2013‐2017: 2013 – 907 Personen 2014 – 1.963 Personen 2015 – 6.975 Personen 2016 – 8.730 Personen Vom 01.01.2017 bis 31.07.2017 – 515 Personen. Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln für die Jahre 2013‐2017 (jeweils am 31.12.): 2013 – 1.263 Personen 2014 – 2.299 Personen 2015 – 7.765 Personen 2016 – 9.360 Personen Aktuell am 31.07.017 ‐ 7.218 Personen. Insgesamt hat das BAMF 2015 1.887 Entscheidungen für Kölner Asylflüchtlinge getroffen: 1.122 Anerkennungen und 765 Ablehnungen. 2016 hat das BAMF 6.679 Verfahren von in Köln lebenden Asylantragstellern beendet. 4.720 Anträge wurden anerkannt, 1.959 Anträge wurden abgelehnt. Bis zum 31.07.2017 wurden 3.334 Entscheidungen vom BAMF getroffen. 1.838 Verfahren endeten positiv für den Antragsteller und 1.497 Anträge wurden abgelehnt. Darüber hinaus haben in 2017 bisher 1032 (Stand 31.07.2017) Personen bei der Anlauf‐ und Beratungsstelle der Stadt Köln für unerlaubt Eingereiste vorgesprochen. (2016: 2.515 Personen, 2015: 3.882, 2014 2.951 und 2013 1.284 Personen.) Darunter waren 214 Personen unbegleitete minderjährige Ausländer. 335 Personen wurden nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung zur Asylantragstellung an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW weitergeleitet. Bei 51 Personen wurden Übernahmeersuchen nach dem Dubliner Übereinkommen gestellt. Bisher sind 206 Personen Köln (davon 144 UMA) zugewiesen und 201 Personen an andere Ausländerbehörden verteilt worden. In 130 Fällen ist unmittelbar eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung unter Fertigung einer Rückkehrentscheidung mit Androhung der Abschiebung getroffen worden. Zusätzlich wurden 857 (2016: 1711) Ausländerinnen und Ausländer durch die Polizei zugeführt, bei denen der Verdacht auf illegalen Aufenthalt bestand oder zumindest der legale Aufenthalt ohne konkrete aufenthaltsrechtliche Prüfung nicht sofort festgestellt werden konnte. Zudem wurden 55 (2016: 79) Personen im Rahmen von Kontrollmaßnahmen oder Dokumentenprüfungen wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthaltes oder mittelbarer Falschbeurkundung durch 323 vorläufig festgenommen und zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen dem Polizeipräsidium Köln zugeführt. Es wurden 36 (2016: 51) Haftanträge gestellt. 124 Personen (2016: 87) wurden bisher in ihr Herkunftsland oder in einen sicheren Drittstaat rückgeführt. 57 4.2.2 Änderungen im Asyl‐ und Ausländerrecht Am 29.07.2017 ist das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft getreten. Insbesondere sind Regelungen getroffen worden, die es ermöglichen, sog. „Gefährder“, sofern sie ausreisepflichtig sind, leichter in Abschiebhaft zu nehmen oder vor ihrer Abschiebung stärker zu überwachen. Des Weiteren wird die Möglichkeit der räumlichen Beschränkung eingeführt, für Personen, deren geduldeter Aufenthalt allein und nur darauf zurückzuführen ist, dass der Ausländer über seine Identität täuscht und/oder den ihm zumutbaren Mitwirkungshandlungen zur Beseitigung des Ausreisehindernisses nicht nachkommt. In das neue Gesetz wurden auch Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen aufgenommen. Auch enthalten ist eine Ermächtigung für die Länder, die Befristung der Verpflichtung für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, zu verlängern (längstens für 24 Monate). 4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde Die Ausländerbehörde erarbeitet mit den Mitgliedern der Ausländerrechtlichen Beratungskommission (ABK) Verfahren und Leitlinien, die den Umsetzungsprozess der gesetzlichen Bleiberechtsmöglichkeiten für langjährig geduldete Ausländerinnen und Ausländer fördern und ergänzen sollen. 5 Controlling 5.1 Finanzcontrolling Die Verantwortung für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die Forderungen der Kommunen nach einer auskömmlichen Kostenerstattung wurden und werden gegenüber dem Land durch die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Bereits im Dezember 2015 vereinbarten die Koalitionsfraktionen von SPD/Bündnis 90 ‐ Die Grünen mit den kommunalen Spitzenverbänden NRW die gemeinsame Durchführung einer Ist‐Kosten‐Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ist‐Kostenerhebung sollen die Erstattungssätze für das Jahr 2018 festgelegt werden. Weitere Informationen zu den Erhebungen sind den Ausführungen im 14. Bericht zu entnehmen. Für die Erhebungen wurden die Meldungen für das 1. und 2. Quartal an IT.NRW übermittelt. In der vom Land vorgegebenen Systematik wurden für das erste Halbjahr 2017 für den Personenkreis der AsylbLG‐Empfänger und den darin enthaltenen, kleineren Personenkreis der nach dem FlüAG abrechenbaren Personen die folgenden Werte gemeldet. Die letzte Auswertung wurde zum 04.08.2017 vorgenommen und gibt den entsprechenden Buchungsstand wieder. Die Werte aus beiden Quartalsmeldungen werden im Folgenden für das 1. Halbjahr 2017 kumuliert wiedergegeben. 58 * Die Systematik der Erhebung gibt ausdrücklich vor, dass die Landeserstattung nach dem FlüAG nicht Bestandteil der Erhebung ist. Die Werte können noch nicht als final angesehen werden. Es stehen u.a. noch Abrechnungen mit Bewachungsunternehmen, Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder für Leistungen in Verbindung mit dem Turnhallenrückbau aus, die dem 1. Halbjahr 2017 zuzuordnen sind. Die Rechnungsstellung durch Dritte erfolgt häufig in unregelmäßigen Abständen und eine monatsscharfe Zuordnung der Leistungen wird nicht vollzogen. Insbesondere umfasst dies auch die Abrechnungen im Zusammenhang mit den Leistungen der Krankenhilfe. Dieser Umstand betrifft alle Kommunen und wurde bereits an den Städtetag NRW kommuniziert als das Design der Erhebung entworfen wurde. Eine belastbare Aussage über die tatsächlichen mit der Unterbringung und der Versorgung von Flüchtlingen verbundenen Aufwendungen der Stadt Köln kann also erst mit der Betrachtung des gesamten Jahres 2017 getroffen werden. Die Prognose im Berichtswesen zum Buchungsstand 30.06.2017 weist die FlüAG‐Erstattung für das Jahr 2017 mit in Summe rd. 75 Mio. € aus. Diese Prognose ist jedoch mit hoher Unsicherheit behaftet, da die Erstattung von der Entwicklung der Anzahl an abrechnungsfähigen Personen abhängt. Bereits mit der frühen Auswertung für das 1. Halbjahr im Rahmen der Erhebung ist diese Finanzierung, die für das volle Jahr 2017 gelten soll, bereits nahezu ausgeschöpft. Es zeigt sich, dass die bislang durch das Land NRW zugebilligte Kostenerstattung in Höhe von 866 € pro Monat und nach dem FlüAG abrechnungsfähiger Personen bei Weitem nicht auskömmlich ist, um die entstehenden Kosten zu decken. Anzahl der Leistungsempfänger Regelerhebung (AsylbLG) Sondererhebung (FlüAG) Durchschnittliche Personenzahl (gerundet) 11.260 7.540 Kategorie nach Vorgabe der Erhebungssystematik Regelerhebung (AsylbLG) Sondererhebung (FlüAG) 01 ‐ Unterkunft: Neubau von Gemeinschaftsunterkünften 14.445.114 9.647.955 03 ‐ Unterkunft und Heizung: Sonstige 14.342.224 9.415.092 05 ‐ Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs‐ und Verbrauchsgüter 28.343.341 13.661.480 06 ‐ Sicherheit, Ordnung, Betreuung 24. 087.746 16.050.255 08 ‐ Leistungen entsprechend §§ 34, 34a und 34b SGB XII 616.833 412.995 09 ‐ Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände 8.291.092 4.294.800 10 ‐ Zur Verfügung Stellen von Arbeitsgelegenheiten 181.491 113.806 11 ‐ Sach‐ oder Geldleistung 547.330 508.470 15 ‐ ReisebeihilfenLeistungen gem. § 11 Abs. 2a AsylbLG 47.000 47.000 16 ‐ Leistungen für Menschen mit Behinderung 102.586 65.301 20 ‐ Hilfe zur Pflege 82.997 38.319 21 ‐ Versicherungsbeiträge (Analogbezieher) 10.711 957 22 ‐ Gemeinkosten Asylbereich u. Gesundheitsamt 2. 201.562 1.466.679 18 ‐ Verwaltungsleistungen und Overhead‐Aufwand 1.160.582 774.909 Aufwendungen 94. 460.610 56.498.018 Erträge 318.333 ‐ 222.437 ‐ Nicht durch Erträge gedeckte Aufwendungen 94. 142.278 56.275.581 59 5.2 Personalcontrolling Zur Steuerung, operativen Begleitung und Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen bedarf es adäquat zu der Entwicklung der Flüchtlingszahlen einer entsprechenden Stellen‐ und Personalausstattung bei der Stadt Köln, die permanent den aktuellen Erfordernissen angepasst wird. Das Amt für Personal, Organisation und Innovation steht hierzu mit den operativ agierenden Fachdienststellen zur Sicherstellung der notwendigen Bedarfe in engem Kontakt. Genauere Ausführungen zu den erfolgten Maßnahmen und weiteren Schritten im Personalbereich kann dem jährlich erscheinenden Personalbericht entnommen werden.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / 562/5 Vorlagen-Nummer 2696/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Integrationsrat 11.09.2017 Sportausschuss 14.09.2017 Gesundheitsausschuss 19.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 16. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in Form des 16. Flüchtlingsberichts zur Verfügung. Der nächste Flüchtlingsbericht ergeht an die Fachgremien im November 2017. Anlage 16. Bericht zur Flüchtlingssituation Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2696/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.09.2017
- Erstellt
- 30.08.2017 12:58