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16. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation

Mitteilung Ausschuss 2696/2017 vom 04.09.2017

Stand: Am 25.09.2017 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • 16. Flüchtlingsbericht

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    Aktuelle Informationen zur  Unterbringung und  Integration von Flüchtlingen      16. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren   zur Sitzung am 07.09.2017 2    Inhaltsverzeichnis    1 Vorwort    2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln    2.1 Unterbringung und soziale Betreuung  2.1.1 Leitgedanke  2.1.2 Aktuelle Themen  2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen  2.1.2.2 Ausblick des weiteren Zugangs an Flüchtlingen  2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation  2.1.2.4 Mindeststandards der Flüchtlingsunterbringung  2.1.2.5 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze  2.1.2.6 Rückgabe ehemals genutzter Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten  2.1.2.7 Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet  2.1.2.8 Auszugsmanagement  2.1.2.9 Kooperations‐ und Kinderschutzvereinbarung  2.1.2.10 Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt  2.2 Gesundheitliche Versorgung  2.2.1 Leitgedanke  2.2.2 Aktuelle Themen  2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte  2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung  2.2.2.3 Zahngesundheit  2.2.2.3.1 Zahnärztliche Untersuchungen in den städtischen Notunterkünften  2.2.2.3.2 Zahnprophylaxe in den städtischen Notunterkünften  2.2.2.3.3 Begutachtungen nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz  2.2.2.4 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder‐ und Jugendgesundheitsdienstes  2.2.2.5 Beratungsleistungen des kinder‐ und Jugendpsychiatrischen Dienstes  2.2.2.6 Beratungsangebot der Abteilung soziale Psychiatrie  2.2.2.7 Ärztliche Begutachtung zur Unterbringung von Geflüchteten  2.2.2.8 Sexuelle und reproduktive Gesundheit  2.2.2.9 Psychosoziale Betreuung  2.3 Diversity  2.3.1 Leitgedanke  2.3.2 Aktuelle Themen    3 Integrationspolitische Handlungsfelder  3.1 Sprache und Bildung  3.1.1 Leitgedanke  3.1.2 Aktuelle Themen  3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I  3.1.2.2 Sekundarstufe II  3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums im Bereich Schule  3.1.2.4 Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittler*innen  3.1.2.5 Angebote im Bereich kulturelle Bildung  3.1.2.6 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung  3.2 Weiterbildung und Förderung 3    3.2.1 Leitgedanke  3.2.2 Aktuelle Themen  3.2.2.1 Sprachförderung  3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung  3.2.2.3 Angebote im Bereich Mensch, Gesellschaft, Politik  3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren  3.3 Kinder‐ und Jugendhilfe  3.3.1 Leitgedanke  3.3.2 Aktuelle Themen  3.3.2.1 Unbegleitet minderjährige Ausländer  3.3.2.2 Präventive Kinder‐ und Jugendhilfe  3.3.2.3 Kindertagesbetreuung  3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung  3.4 Integration in den Arbeitsmarkt  3.4.1 Leitgedanke  3.4.2 Aktuelle Themen  3.4.2.1 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundes  3.4.2.2 Einrichtung von Basiskonten  3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt  3.5.1 Leitgedanke  3.5.2 Aktuelle Themen  3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge  3.6 Ehrenamt und freie Träger  3.6.1 Leitgedanke  3.6.2 Aktuelle Themen  3.7 Sport  3.7.1 Leitgedanke  3.7.2 Aktuelle Themen  3.7.2.1 Sport‐ und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer  3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport  3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen  3.7.2.4 Bereitstellung von Sportflächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften  3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst  3.8.1 Leitgedanke  3.8.2 Aktuelle Themen  3.8.2.1 Angebot der Familienberatung  3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes  3.9 Integrationsübergreifende Projekte    4 Weiterentwicklung des Asyl‐ und Ausländerrechts  4.1 Leitgedanke  4.2 Aktuelle Themen  4.2.1 Zahlen  4.2.2 Änderungen im Asyl‐ und Ausländerrecht  4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde    5 Controlling  5.1 Finanzcontrolling  5.2 Personalcontrolling 4    1 Vorwort    Im Jahr 2017 sind gegenüber den Vorjahren deutlich weniger schutzsuchende Menschen in  Deutschland angekommen. Die weltpolitische Lage ist jedoch weiterhin instabil und hat nicht  kalkulierbare Auswirkungen auf Fluchtbewegungen und damit die Anzahl der Menschen, die  nach Deutschland kommen und von den Kommunen aufgenommen werden müssen.  In  den  Vorjahren  lag  die  Priorität  auf  der  raschen  Unterbringung  der  ankommenden  Menschen. Durch einen Rückgang der jüngeren Flüchtlingszahlen kann sich die Verwaltung  auf andere Ziele fokussieren. Hierzu gehört der Freizug von Turnhallen ‐dies konnte bereits  im  Juni  2017  realisiert  werden‐,  die  Aufgabe  von  teuren  Unterkunftsplätzen  in  Hotelbetrieben  sowie  die  Verbesserung  von  Unterbringungen  in  Objekten  mit  wenig  Privatsphäre  durch  Reduzierung  der  Belegung  oder  Verlegung  der  Bewohner  in  andere  Unterkünfte.  Die  Schaffung  von  konventionellem  Wohnungsbau  und  damit  Förderung  der  Integration  in  die Bevölkerung ist langfristiges Planungsziel.    Der  vorliegende  Bericht  widmet  daher  dem  Aspekt  „Integration“  einen  Schwerpunkt,  erweitert um die Darstellung der aktuellen Unterbringungssituation in Köln. Die  Leserinnen  und  Leser  erhalten  eine  Übersicht  der  aktuellen  Entwicklungen  (Zahlen,  Daten,  Fakten)  sowie  Informationen  zu  aktuellen  Themen,  Maßnahmen  oder  Projekten  verschiedener  Dienststellen, die umgesetzt werden.     Der nächste Bericht erfolgt wieder zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am  09.11.2017.     2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln  2.1 Unterbringung und soziale Betreuung    2.1.1 Leitgedanke  Die  Fluchtgründe  der  ankommenden  Menschen  sind  individuell  verschieden,  einen  jedoch  alle  ein  Ziel:  Die  Suche  nach  einer  besseren  Lebensperspektive  für  sich  und  ihre  Familie.  Inwieweit  die  angeführten  Fluchtgründe  ausreichend  für  einen  Asylanspruch  sind,  entscheidet  sich  nach  der  jeweiligen  Gesetzeslage  und  muss ‐   sowohl  für  die  Menschen  selbst, als auch für die Kommunen ‐ schnellstmöglich geklärt und kommuniziert werden.     Die Stadt folgt bei der Unterbringung und sozialen Betreuung Ihrem gesetzlichen Auftrag aus  dem  Flüchtlingsaufnahmegesetz  (FlüAG)  und  gewährt  allen  Geflüchteten  eine  Unterbringung.  Ein  „Unterbringungsmix“  verschiedener  Unterkunftsarten  sichert  die  Bereitstellung der nötigen Unterkunftsplätze. Flüchtlingsunterkünfte umfassen dabei aktuell  die  Unterbringung  in  Leichtbauhallen,  mobilen  Wohneinheiten,  Systembauten  bis  hin  zu  konventionellen  Häusern.  Ergänzt  wird  das  Unterbringungskonzept  um  ein  städtisches  Auszugsmanagement,  welches  in  Kooperation  mit  dem  Caritasverband,  dem  Deutschen  Roten  Kreuz  und  dem  Kölner  Flüchtlingsrat  durch  gezielte  Beratung  und  Kontakte  zu  Vermietern zugewiesenen Flüchtlingen dabei hilft, im Stadtgebiet „regulären“ Wohnraum zu  finden und anzumieten.    Integration  und  „Ankommen“  funktioniert  aber  nicht  alleine  über  eine  Unterkunft/Wohnung,  in  der  sich  ein  selbststrukturierter  Tagesablauf  verwirklichen  lässt, 5    sondern  insbesondere  über  die  soziale  Betreuung,  die  durch  städtisches  Personal  und  in  Zusammenarbeit  mit  freien  Trägern,  sowie  einer  Vielzahl  von  Ehrenamtlern  erfolgt.  Die  individuelle  Beratung  schutzsuchender  Menschen,  die  Begleitung  zu  Behördengängen  und  die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten  sind  dabei  besonders  wichtige  Hilfestellungen,  um  den  Geflüchteten  die  Integration  zu  erleichtern.  Zugänge  zu  diesen  Angeboten  müssen  sprachlich  und  kultursensibel  geöffnet  werden.  Neben  mehrsprachigen  Materialien  ist  dabei  der  Einsatz  von  mehrsprachigem  Personal bzw. von Sprach‐ und Integrationsmittlern besonders wichtig.    2.1.2 Aktuelle Themen  2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen  Die Zahl der durch die Stadt Köln untergebrachten Menschen ist zurzeit rückläufig.   Mit  Stand  23.08.2017  waren  11.079  Personen  in  städtischen  Unterkünften  untergebracht.  Dies ist ein deutlicher Rückgang der Zahlen zum Vorjahr. Zum 31.12.2016 waren noch 13.253  Personen im städtischen Unterbringungssystem versorgt.   Während des dritten Quartals 2016 wurde mit 13.862 ein zwischenzeitlicher Höchststand in  der  Unterbringung  erreicht.  Aktuell  übertrifft  die  Stadt  Köln  Ihre  Aufnahmequote.  Mit  der  Bezirksregierung Arnsberg konnte daher ein Zuweisungsstopp bis zum 31.12.2017 vereinbart  werden.   Innerhalb des Unterbringungssystems der Stadt Köln besteht eine ständige Fluktuation. Zum  einen erfolgt durch das Auszugsmanagement der Stadt Köln eine kontinuierliche Vermittlung  von  Bewohnern  aus  städtischen  Unterkünften  in  regulären  Wohnraum.  Des  Weiteren  werden  unerlaubt  eingereiste  Flüchtlinge  der  Bezirksregierung  gemeldet  und  diese  dann  teilweise  anderen  Kommunen  zugewiesen.  In  wenigen  Fällen  erhalten  Geflüchtete  eine  Änderung  der  Zuweisung  und  ziehen  eigenständig  in  eine  andere  Stadt.  Andere  gehen  freiwillig zurück in ihr Heimatland – oftmals ohne Angabe von Gründen und ohne sich bei der  Behörde abzumelden.     Eine Übersicht der aktuellen Unterbringungszahlen liefern nachfolgende Grafiken.       Quelle: eigene Darstellung    4.053 3.079 2.341 1.960 1.626 1.548 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.253 11.079 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl an Geflüchteten, die durch die Stadt Köln     untergebracht werden  (Stand 23.08.2017) 6        Quelle: eigene Darstellung    2.1.2.2 Ausblick des weiteren Zugangs an Flüchtlingen  Durch  das  Bundesamt  für  Migration  und  Flüchtlinge  (BAMF)  gibt  es  bereits  seit  Sommer  2015  keine  offizielle  Prognose,  die  Grundlage  städtischen  Handelns  sein  könnte.  Die  Stadt  Köln ist daher gezwungen, den Blick auf die eigenen Erfahrungswerte zu richten und hieraus  mögliche Szenarien für 2017 und die darauffolgenden Jahre zu entwickeln.     Im  Jahr   2015  und  2016  stellten  die  sehr  hohen  Ankunftszahlen  die  Stadt  vor  große  organisatorische  Herausforderungen.  Erst  im  Frühjahr  2016  gingen  die  Zugangszahlen  merklich zurück. Abkommen auf zwischenstaatlicher Ebene sowie die Grenzsicherung durch  einzelne Staaten haben mit dazu beigetragen, dass sich der Zugang von Geflüchteten Anfang  des Jahres 2017 noch einmal reduziert hat.     Auch wenn die weltpolitische Lage aufgrund diverser Krisenherde und Kriegsgebiete instabil  bleibt  und  deren  Auswirkungen  auf  Fluchtbewegungen  nicht  kalkulierbar  sind,  kann  aufgrund  des  Betrachtungszeitraumes  ab  August  2016  von  einer  Verstetigung  der  rückläufigen  Unterbringungszahlen  gesprochen  werden,  deren  Fortschreibung  unter  Anmahnung diverser, nicht steuerbarer Einflussfaktoren und kurzfristiger Veränderungen bis  ins  Jahr  2018   erfolgt.  Zur  internen  Planung  des  weiteren  Unterkunftsbedarfes  ab  2017  wurden daher 3 Annahmen über die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen getroffen:     Szenario 1 rechnet mit einer gleichbleibenden Flüchtlingszahl   Szenario 2 geht von einem Abgang von rund 50 Personen je Monat aus.   Szenario 3 rechnet mit einem größeren Abgang von 100 Personen je Monat.      Diese Szenarien wurden im Juli 2017 erstellt und werden im Oktober 2017 erneut auf ihre  Aktualität  überprüft.  Welches  Szenario  greift,  kann  nicht  abschließend  und  gesichert  prognostiziert  werden.  Anhand  der  Entwicklung  in  den  letzten  Monaten  kann  durchaus  ‐229 ‐95 ‐29 ‐80 ‐156 ‐278 ‐462 ‐107 ‐263 ‐255 ‐359 ‐329 ‐121 13.613 11.079 ‐500 1.500 3.500 5.500 7.500 9.500 11.500 13.500 Aug 16 Sep  16 Okt  16 Nov 16 Dez 16 Jan  17 Feb  17 Mrz 17 Apr  17 Mai  17 Jun  17 Jul  17 Aug  17 Unterbringung von Geflüchteten durch die Stadt Köln  August 2016 bis 23. August 2017 mtl. Veränderung untergebrachte Flüchtlinge 7    Szenario  3  als  realistische  Variante  für  die  weiteren  Planungen  der  Verwaltung  zugrunde  gelegt werden.    2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation  Die Unterbringung in Turnhallen konnte zu Mitte des Jahres 2017 komplett beendet werden.   Dennoch sind weiterhin rund 2.700 Personen (Stand 23.08.2017) in Notunterkünften sowie  Unterkünften mit einem Minimum an Privatsphäre untergebracht. Diese Unterkunftsformen  sollen jedoch sukzessive abgebaut bzw. auf ein geringes Belegungsniveau gebracht werden.  Als weiteres Ziel wird die Verwaltung im Rahmen der dann vorhandenen Möglichkeiten als  nächstes  diejenigen  Unterkünfte  aufgeben,  die  sich  nur  bedingt  zur  Unterbringung  von  Flüchtlingen  eignen.  Dies  können  beispielsweise  Objekte  mit  maroder  Bausubstanz,  Unterkünfte  mit  Gemeinschaftsverpflegung  oder  auch  besonders  teure  Objekte  sein.  Die  Verwaltung erarbeitet derzeit ein Strategiepapier, welches dem Ausschuss für Soziales und  Senioren am 09.11.2017 vorgelegt wird.  Neben  der  Neu‐Errichtung  und  Akquise  zusätzlicher  Unterkünfte  wird  aber  vor  allem  die  weitere  Entwicklung  der  Flüchtlingszahlen  entscheidenden  Einfluss  auf  das  Tempo  haben,  mit der die Stadt Köln beim Abbau der Notunterkünfte vorankommen kann.   Es bleibt damit auch für das Jahr 2017 eine schwierige Aufgabe für alle beteiligten Ämter und  Dienststellen,  die  Unterbringungssituation  der  Flüchtlinge  kontinuierlich  zu  verbessern  und  gleichzeitig  zu  einer  erfolgreichen  Integration  der  geflüchteten  Menschen  in  Köln  beizutragen.    2.1.2.4 Mindeststandards der Flüchtlingsunterbringung  Der Rat hat die Vorlage 0544/2017/1 der Verwaltung zum Thema Mindeststandards am  11.07.2017 beschlossen. Das Konzept beinhaltet Ergänzungen zu den bestehenden Kölner  Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung und setzt verbindliche Mindeststandards  insbesondere in den Bereichen Betreuungsschlüssel, Ehrenamt und medizinische  Versorgung. Am 29.08.2017 traf sich der AK Mindeststandards, um die Umsetzung der vom  Rat beschlossenen standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler durch  freie Träger voranzutreiben. Die Ergebnisse werden zum nächsten Bericht am 09.11.2017  nachgereicht.     2.1.2.5 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze  Zur  Verbesserung  der  Unterbringungssituation  für  die  geflüchteten  Menschen  müssen  besonders  Unterkünfte  geschaffen  werden,  in  denen  die  Geflüchteten  einen  selbststrukturierten  Tagesablauf  verwirklichen  können.  Aktuell  verteilen  sich  die  Unterbringungsplätze auf folgende Unterkunftsarten: 8      Quelle: eigene Darstellung    Die Möglichkeit der eigenständigen Versorgung und Strukturierung von Tagesabläufen bietet  sich  insbesondere  in  abgeschlossenen  Wohneinheiten,  weshalb  das  Hauptaugenmerk  der  Verwaltung  auf  der  Errichtung  eben  dieser  Unterkünfte  liegt.  Die  Verwaltung  setzt  daher  bereits  jetzt  ein  Bündel  an  Maßnahmen  um,  welche  abgeschlossene  Wohnungen  oder  zumindest  eine  wohnungsähnliche  Unterbringung  gewährleisten  soll.  Nachfolgende  Übersichten  zeigen  die  bereits  umgesetzten  Maßnahmen  mit  insgesamt  über  1.400  neu  geschaffenen  Unterbringungsplätzen  seit  dem  1.1.2017  sowie  die  weiteren  Planungen  der  Verwaltung bis September 2018.        Unterkunft  Straße  Stadtteil  Bezirk  Plätze Bezug  Belegung  Wohnhaus  Potsdamer Straße  Weiden  3 70 08.02.2017  Familien  Mobile  Wohneinheiten  Aachener Straße  Weiden  3 68 15.02.2017  Familien  Wohnhaus (Kirche)  Am Pantaleonsberg  Altstadt‐Süd  1 124 01.03.2017  Gemischt  Hotel  Blaubach  Altstadt Süd  1 82 01.03.2017  Frauen  Mobile  Wohneinheiten  Westerwaldstraße  Humboldt/  Gremberg  8 60 März 2017  Familien  Wohnungen  zum Schutz von  LSBTTI Personen      4 20 April 2017  LGBTIQ  14,65% 21,92% 9,92% 12,69% 9,90% 1,77% 24,50% 4,65% Verteilung der Unterbringungsarten im System  der Stadt Köln, die durch das Amt für  Wohnungswesen sozialarbeiterisch begleitet  werden (Stand 08/2017) NOTUNTERKÜNFTE IN BESTANDSGEBÄUDEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN PENSIONEN/HOTELS UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN LEICHTBAUHALLEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNCONTAINERN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNHÄUSERN SYSTEMBAUWEISEUNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN EINZELWOHNUNGEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNHEIMEN/WOHNHÄUSERN NOTAUFNAHME (Herkulesstraße) 9    Wohnhaus  Methweg  Neu‐ Ehrenfeld  4 60 April 2017  Familien  ehem.  Schwimmbad  (Investor)  Ostlandstraße  Weiden  3 150 Mai 2017  Familien  Leichtbauhallen  Butzweilerhof‐Allee  Ossendorf  4 480 Mai 2017  Gemischt  Wohnhaus  Bonner Straße  Bayenthal  2 152 August 2017  Männer  Systembau (GAG)  Neubrücker Ring  Neubrück  8 168 August 2017  Familien  Neu errichtete Unterkunftsplätze seit 01.01. 2017   1.434 Plätze      Unterkunft  Straße  Stadtteil  Bezirk Plätze Prognose  Bezug  Geplante   Belegung  Wohnhaus  (Investor)  Alte Heide  Wahnheide  7  55  September  2017  Familien  Hotel  Dellbrücker  Hauptstraße  Dellbrück  9  43  Oktober 2017  Frauen/  Familien  Wohnhaus  Äußere  Kanalstraße  Bickendorf  4  22  Oktober 2017  Familien  ehem.  Hochbunker  Rothenburger  Straße  Vingst  9  50  November  2017  Familien  Wohnhaus  (Diakonie)  Brandenburger  Straße  Altstadt‐Nord  1  32  Dezember  2017  Familien  Hotel  Methweg  Neu‐Ehrenfeld  4  89  IV Quartal  2017  Männer  Wohnhaus  Blaubach  Altstadt‐Süd  1  100  IV Quartal  2017  Familien  Projektierte Unterkunftsplätze bis Ende 2017   391 Plätze               ehem.  Bürogebäude  (HGK)  Oskar‐Jäger‐Straße  Ehrenfeld  4  105  I Quartal  2018  Familien  Mobile  Wohneinheiten  Aloys‐Boecker‐ Straße  Lind  7  320  I Quartal  2018  Überwiegend  Familien  Container  Haferkamp  Flittard  9 320 I Quartal  2018  Überwiegend  Familien  Systembau  Im Grund/Pastor‐ Wolff‐Straße  Niehl  5 150 I Quartal  2018  Überwiegend  Familien  Container  Wilhelm‐Schreiber‐ Straße  Ossendorf  4 240 I Quartal  2018  Familien  Wohnhaus  Zülpicher Straße  Lindenthal  3 60 I Quartal  2018  Familien  Systembau  Dürener Straße  Lindenthal  3 50 I Quartal  2018  Familien  Container  Josef‐Broicher‐ Straße  Urbach  7 400 II Quartal  2018  überwiegend  Familien  Systembau  Schlagbaumsweg  Holweide  9 400 II Quartal  2018  Überwiegend  Familien  ehem.  Friedrich‐ Eil  7 200 III Quartal  Familien 10    Bürogebäude  Naumann‐Straße  2018  Systembau  Lindweiler Weg  Longerich  5 78 III Quartal  2018  Familien  Systembau  Sinnersdorfer  Straße  Roggendorf  6 240 III Quartal  2018  Überwiegend  Familien  Systembau  Neusser  Landstraße  Fühlingen  6 240 III Quartal  2018  Familien  Systembau ‐  Holz  Erbacher Weg  Lindweiler  6 150 III Quartal  2018  Familien  Projektierte Unterkunftsplätze bis 09/2018   2.953 Plätze    Diesen,  in  Projektion  befindlichen  Plätzen  stehen  jedoch  weiterhin  noch  Unterbringungen  von  2.700  Menschen  in  Notunterkünften  sowie  rund  2.600  Menschen  in  Beherbergungsbetrieben gegenüber. Beide Unterbringungsarten müssen in den kommenden  Monaten/Jahren deutlich reduziert werden.     2.1.2.6 Rückgabe ehemals genutzter Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten  Die  Belegung  der  Turnhallen  mit  Geflüchteten  konnte  im  Juni  2017  erfreulicher  Weise  beendet  werden.  Unmittelbar  nach  der  Räumung  jeder  Turnhalle  wurde  der  erforderliche  Rückbau  in  die  Wege  geleitet.  Je  nach  Umfang  der  notwendigen  Arbeiten  konnte  die  Freigabe  der  Halle  in  einigen  Fällen  bereits  nach  rund  5  Wochen  erfolgen.  Arbeiten  am  Hallenboden  benötigten  häufig  eine  längere  Bearbeitungszeit,  auch  weil  die  hierfür  erforderlichen Fachfirmen erst beauftragt und freie Kapazitäten haben mussten.     festgelegte   Rangfolge   Straße  Stadtteil  Soll‐ Plätze Freigabe für  Schule/Spor t  Bemerkungen  0  Görlinger Zentrum  Bocklemünd  130 13.07.2016 Schul‐ und Sportnutzung  0  Neuhöffer Straße 12  Deutz  72 13.07.2016 Schul‐ und Sportnutzung  0  Volkhovener Weg   Heimersdorf  60 22.07.2016 Schul‐ und Sportnutzung  1  Herler Ring 10 (M)  Buchheim  200 09.11.2016 Schul‐ und Sportnutzung  2  Heerstraße 7a  Zündorf  345 07.11.2016 Schul‐ und Sportnutzung  3  Niehler  Kirchweg 35 (M)  Nippes  200 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung  4  Kolkrabenweg 10a  Vogelsang  200 09.01.2017 Schul‐ und Sportnutzung  4  Vogelsanger Straße  1a  Neustadt‐ Nord  200 11.01.2017 Schul‐ und Sportnutzung  6  Reitweg 10  Deutz  196 ca. 2018 lang geplante Sanierung  wird durchgeführt  7  Ostlandstraße 39  Weiden  200 19.05.2017 Schul‐ und Sportnutzung  8  Kantstraße 1a (M)  Kalk  120 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung  9  Dorotheenstr. 1a   Porz  192 17.05.2017 Schul‐ und Sportnutzung  9  Westerwaldstraße  92a  Humboldt‐ Gremberg  192 14.06.2017  Schul‐ und Sportnutzung  11  Am Portzenacker 1e  Dünnwald  66 02.06.2017  Schul‐ und Sportnutzung  12  Beuthener Straße  Buchheim  192 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung  13  Nesselrodestraße   Niehl  72 06.03.2017 Schul‐ und Sportnutzung  14  Soldiner Straße 68a  Lindweiler  160 NN  Erneuerung des  Hallenbodens sowie der 11    Unterkonstruktion  15  Burgwiesenstraße   Holweide  192 09.06.2017 Schul‐ und Sportnutzung  16  Escher Straße 247 (M)   Bilderstöck‐ chen  200 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung  17  Hermesgasse 120 (M)  Niehl  70 22.06.2017 Schul‐ und Sportnutzung  18  Mainstraße 75  Rodenkirchen 200 NN  Wasserschaden erfordert  Teilsanierung des Bodens  19  Kopernikusstraße  Buchforst  84 20.07.2017 Schul‐ und Sportnutzung  20  Merianstraße 6  Seeberg  94 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung  21  Rochusstraße 80  Bickendorf  60 23.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung  22  Im Kamp 16  Widdersdorf  78 25.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung  23  Lindenbornstraße 15  Ehrenfeld  50 30.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung  24  Schulstraße 16  Pesch  80 09.08.2017 Schul‐ und Sportnutzung    Dennoch wurde das im Juni ausgerufene Ziel, alle ehemals belegten Turnhallen zum neuen  Schuljahr wieder für Schule und Sport nutzbar zu machen, fast erreicht.   Der  Reitweg  in  Deutz  wird  bereits  seit  Dezember  2016  nicht  mehr  zur  Flüchtlingsunterbringung genutzt. Hier haben unmittelbar nach Freizug die lange geplanten  und  umfangreichen  Sanierungsarbeiten  der  Halle  begonnen.  Die  Fertigstellung  ist  für  das  Jahr 2018 vorgesehen.   Darüber  hinaus  stehen  nur  noch  2  weitere  von  ehemals  27  gesperrten  Hallen  nicht  zur  Nutzung bereit. In der Soldiner Straße in Lindweiler hat sich die Verwaltung entschieden, den  Hallenboden  komplett  zu  erneuern.  Darüber  hinaus  werden  Dachinstandsetzungsarbeiten  vorgenommen.  Die  jahrelange  Schul‐  und  Sportnutzung  als  auch  die  zuletzt  intensive  Nutzung  als  Notunterkunft  haben  den  Boden  in  der  Form  beansprucht,  dass  eine  reine  Ausbesserung nicht wirtschaftlich gewesen wäre.   Die  Halle  in  der  Mainstraße  in  Rodenkirchen  hat  beim  letzten  Starkregen  in  Köln  einen  Wasserschaden  erlitten,  so  dass  die  nahezu  wiederhergestellte  Turnhalle  erneut  einer  längerfristigen  Sperrung  und  Sanierung  unterliegen  muss.  An  beiden  Turnhallen  wird  die  Fertigstellung priorisiert vorangetrieben, ein genaues Datum der Fertigstellung kann derzeit  jedoch noch nicht genannt werden.     2.1.2.7 Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet  Durch die weitere Reduzierung von Notunterkunftsplätzen (siehe Ziffer 2.1.2.3) sowie der  Errichtung neuer Unterkünfte unterliegt der prozentuale Anteil an Unterkunftsplätzen im  Verhältnis zur Einwohnerzahl einer kontinuierlichen Veränderung. Der Abbau von  Notunterkünften wird perspektivisch zu einer merklichen prozentualen Reduzierung der  Flüchtlingsquote im Stadtteil/Stadtbezirk führen. Zum Stand August 2017 stellt sich die  Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte und das Verhältnis zur Einwohnerzahl wie folgt dar:    Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze 23.08.2017 Anteil der Plätze je Einwohner 23.08.2017 belegbare Plätze 30.09.2018 Anteil der Plätze je Einwohner 30.09.2018 101 Altstadt-Süd 27.68 9 618 2,24% 718 2,60% 102 Neustadt-Süd 38.388 347 0,90% 347 0,90% 103 Altstadt-Nord 18.11 9 313 1,71% 388 2,12% 104 Neustadt-Nord 28.424 89 0,31% 89 0,31% 105 Deutz 15.412 426 2,75% 426 2,75% Bezirk 1 128.032 1. 792 1,40% 1.967 1,53% 12    201 Bayenthal 9.238 49 0,51% 49 0,51% 202 Marienburg 6.361 186 2,77% 338 5,04% 203 Raderberg 5.929 11 0,17% 11 0,17% 204 Raderthal 4.761 32 0,67% 32 0,67% 205 Zollstock 22.360 0 0,00% 0 0,00% 206 Rondorf 9.435 198 2,06% 198 2,06% 207 Hahnwald 2.076 0 0,00% 0 0,00% 208 Rodenkirchen 16.320 821 4,71% 821 4,71% 209 Weiß 5.922 0 0,00% 0 0,00% 210 Sürth 10.850 0 0,00% 0 0,00% 211 Godorf 2.432 179 7,07% 179 7,07% 212 Immendorf 2.032 0 0,00% 0 0,00% 213 Meschenich 7.630 0 0,00% 0 0,00% Bezirk 2 105.346 1. 476 1,36% 1.628 1,51% 301 Klettenberg 10.620 0 0,00% 0 0,00% 302 Sülz 36.478 72 0,20% 72 0,20% 303 Lindenthal 30.276 23 0,08% 133 0,44% 304 Braunsfeld 11.603 66 0,56% 66 0,56% 305 Müngersdorf 8.557 0 0,00% 0 0,00% 306 Junkersdorf 13.81 3 326 2,25% 326 2,25% 307 Weiden 17.207 595 3,44% 595 3,44% 308 Lövenich 8.922 56 0,61% 56 0,61% 309 Widdersdorf 11.569 0 0,00% 0 0,00% Bezirk 3 149.045 1. 139 0,75% 1.249 0,83% 401 Ehrenfeld 36.971 50 0,13% 200 0,54% 402 Neuehrenfeld 24.546 657 2,69% 746 3,05% 403 Bickendorf 16.606 25 0,15% 25 0,15% 404 Vogelsang 8.458 0 0,00% 0 0,00% 405 Bocklemünd/Mengenich 10.669 0 0,00% 0 0,00% 406 Ossendorf 10.123 796 7,61% 1.036 9,90% Bezirk 4 107.373 1. 529 1,42% 2.008 1,86% 501 Nippes 35.683 264 0,73% 264 0,73% 502 Mauenheim 5.643 0 0,00% 0 0,00% 503 Riehl 11.623 493 4,10% 493 4,10% 504 Niehl 19.935 188 0,93% 338 1,67% 505 Weidenpesch 13.961 22 0,15% 22 0,15% 506 Longerich 13.607 128 0,93% 206 1,50% 507 Bilderstöckchen 15. 735 184 1,15% 184 1,15% Bezirk 5 116.187 1. 278 1,08% 1.506 1,28% 601 Merkenich 5.771 43 0,73% 43 0,73% 602 Fühlingen 2.072 0 0,00% 240 11,69% 603 Seeberg 11.499 100 0,86% 100 0,86% 604 Heimersdorf 5.955 0 0,00% 0 0,00% 605 Lindweiler 3.460 0 0,00% 150 4,14% 606 Pesch 7.627 0 0,00% 0 0,00% 607 Esch/Auweiler 6.701 129 1,87% 129 1,87% 608 Volkhoven/Weiler 6.082 0 0,00% 0 0,00% 609 Chorweiler 13.816 0 0,00% 0 0,00% 610 Blumenberg 5.650 104 1,85% 104 1,85% 611 Roggendorf/Thenhoven 4.109 0 0,00% 240 5,64% 612 Worringen 9.911 120 1,16% 120 1,16% Bezirk 6 82.653 496 0,59% 1.126 1,35% 701 Poll 11.533 271 2,36% 271 2,36% 702 Westhoven 5.254 0 0,00% 0 0,00% 13    703 Ensen 7.321 169 2,23% 169 2,23% 704 Gremberghoven 2. 984 96 3,13% 96 3,13% 705 Eil 9.301 246 2,62% 446 4,75% 706 Porz 14.963 11 0,07% 11 0,07% 707 Urbach 12.414 70 0,56% 505 4,04% 708 Elsdorf 1.623 0 0,00% 0 0,00% 709 Grengel 5.498 0 0,00% 0 0,00% 710 Wahnheide 7.786 83 1,06% 138 1,76% 711 Wahn 7.009 201 2,84% 201 2,84% 712 Lind 3.420 18 0,52% 338 9,69% 713 Libur 1.115 0 0,00% 0 0,00% 714 Zündorf 12.288 86 0,72% 86 0,72% 715 Langel 3.439 0 0,00% 0 0,00% 716 Finkenberg 6.871 0 0,00% 0 0,00% Bezirk 7 112.819 1. 251 1,10% 2.261 1,99% 801 Humboldt/Gremberg 15. 480 54 0,35% 54 0,35% 802 Kalk 23.638 487 2,01% 487 2,01% 803 Vingst 13.093 0 0,00% 0 0,00% 804 Höhenberg 12.479 63 0,50% 63 0,50% 805 Ostheim 12.637 372 2,75% 372 2,75% 806 Merheim 11.035 254 2,26% 254 2,26% 807 Brück 10.269 177 1,71% 177 1,71% 808 Rath/Heumar 11.608 0 0,00% 0 0,00% 809 Neubrück 8.816 170 1,92% 170 1,92% Bezirk 8 119.055 1. 407 1,16% 1.577 1,30% 901 Mülheim 42.638 802 1,86% 852 1,97% 902 Buchforst 7.364 0 0,00% 0 0,00% 903 Buchheim 13.327 0 0,00% 0 0,00% 904 Holweide 21.252 105 0,50% 505 2,38% 905 Dellbrück 21.517 209 0,97% 252 1,17% 906 Höhenhaus 15.213 394 2,54% 394 2,54% 907 Dünnwald 11.599 16 0,14% 16 0,14% 908 Stammheim 7.883 29 0,36% 29 0,36% 909 Flittard 7.889 0 0,00% 320 4,04% Bezirk 9 148.682 1. 556 1,04% 2.369 1,58%   Die  Verwaltung  ist  bestrebt,  eine  möglichst  gleichmäßige  Verteilung  der  untergebrachten  Flüchtlinge  über  das  gesamte  Stadtgebiet  zu  erreichen,  auch  wenn  dies  nicht  in  jedem  Stadtteil gelingen kann. Hier spielen die Verfügbarkeit städtischer Grundstücke sowie deren  Eignung  für  eine  Flüchtlingsunterkunft  eine  entscheidende  Rolle.  Da  die  Anzahl  städtischer  Flächen zur Errichtung dauerhaften Wohnraums begrenzt ist, muss die Verwaltung jetzt und  in  Zukunft  weitere  Wohnbaupotenziale  schaffen,  damit  auf  diesen  neuen  Flächen  neben  dringend benötigtem Wohnraum für die Kölner Bevölkerung auch Wohnraum für Flüchtlinge  realisiert  werden  kann.  Darüber  hinaus  gelingt  es  mit  Hilfe  von  Investoren  konventionell  errichtete Gebäude zu akquirieren, die langfristig per Mietvertrag als Flüchtlingsunterkunft  genutzt werden können.    2.1.2.8 Auszugsmanagement  Seit 2011 unterstützt das Projekt Auszugsmanagement Geflüchtete bei der Wohnungssuche.  Die  beauftragten  Träger  der  Flüchtlingshilfe  (Kölner  Flüchtlingsrat,  Deutsches  Rotes  Kreuz  und Caritas) unterstützen interessierte Vermieter bei der Auswahl des Mieters und begleiten  den Prozess bis zur erfolgreichen Wohnraumvermittlung. 14    Im aktuellen Projektzeitraum, der am 15.10.15 startete und noch bis 31.12.17 läuft, konnten  bereits  1.409  Menschen  aus  städtischen  Unterkünften  in  eine  private  Wohnung  vermittelt  werden.  Der  Bezug  einer  Privatwohnung  ist  ein  wichtiger  Schritt  zur  Integration  und  mindert  zusätzlich den städtischen Unterbringungsdruck.     Übersicht über die vermittelten Personen und Wohnungen       2.1.2.9 Kooperations ‐ und Kinderschutzvereinbarung  Das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte unter  Einbeziehung  aller  mit  der  Betreuung  in  Flüchtlingsunterkünften  beauftragten  Träger  eine  Kooperations‐  und  Kinderschutzvereinbarung.  Diese  Vereinbarung  wurde  im  Oktober  2016  von  allen  beteiligten  Ämtern  und  Trägern  unterzeichnet  und  legt  damit  verbindliche  Vorgehensweisen und Maßnahmen fest, die beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung  einzuleiten  sind.  Anschließend  wurden  sowohl  alle  städtischen  Fachkräfte  der  Sozialen  Arbeit  wie  auch  die  bei  den  Betreuungsträgern  angestellten  hinsichtlich  der  Inhalte  der  Kooperations‐ und Kinderschutzvereinbarung geschult.      2.1.2.10 Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt  Das  Kölner  Netzwerk  gegen  häusliche  Gewalt  (Amt  für  Kinder,  Jugend  und  Familie;  SKF;  Agisra;  Diakonie  Michaelshoven  und  die  Polizei)  erarbeitete  mit  dem  Amt  für  Wohnungswesen  ein  Handlungsleitfaden  für  Fachkräfte  der  Sozialen  Arbeit  in  Flüchtlingseinrichtungen.  Der  Handlungsleitfaden  bietet  Informationen  und  Handlungsempfehlungen,  mit  denen  beim  Auftreten  häuslicher  Gewalt  reagiert  werden  muss.  Ergänzend  zum  Leitfaden  haben  alle  städtischen  Fachkräfte  der  Sozialen  Arbeit  Fortbildungen durch in diesem Themenkreis erfahrene Fachleute erhalten.      2.2 Gesundheitliche Versorgung  2.2.1 Leitgedanke  Nach  dem  aktuellen  Stand  des  Wissens  und  den  vorliegenden  Erfahrungen  kann  grundsätzlich  davon  ausgegangen  werden,  dass  von  Flüchtlingen  weder  für  die  Allgemeinbevölkerung  noch  für  helfende  Personen  ein  erhöhtes  Infektionsrisiko  ausgeht.  Aufgrund der gesundheitlichen Belastungen vor und während der Flucht sowie der zum Teil  201 665 856 372 67 231 298 138 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 2014 2015 2016 2017  (bis 08/17) Personen Wohnungen 15    immer noch prekären Unterbringungssituation besteht jedoch besonderer Handlungsbedarf  für den öffentlichen Gesundheitsdienst.  Das Gesundheitsamt erfüllt im Rahmen der Versorgung von Flüchtlingen Aufgaben, welche  zum  Schutz  der  Gesundheit  der  Flüchtlinge  und  der  Kölner  Bürgerinnen  und  Bürger  wahrgenommen werden. Aufgabenschwerpunkte sind derzeit:    Infektionsschutz   Untersuchung auf übertragbare Krankheiten   Nach  §  62  AsylG  bzw.  §  36  (4)  des  IfSG  sind  Personen  vor  der  Aufnahme  in  Gemeinschaftseinrichtungen  verpflichtet,  eine  ärztliche  Untersuchung  auf  übertragbare  Erkrankungen  einschließlich  einer  Röntgenaufnahme  der  Atmungsorgane  zu  dulden.  Hier  ist  vor  allem  die  Untersuchung  auf  Tuberkulose  erforderlich.  Das  Gesundheitsamt  unterstützt  die  Einrichtungen  bei  der  Prüfung  ob  die  erforderlichen  Untersuchungen  durchgeführt  worden  sind  und  koordiniert  gegebenenfalls die notwendige Untersuchungen.     Hygiene in Unterkünften   Wichtiger  als  ein  umfassendes  Infektionsscreening  ist  die  Einhaltung  von  Hygienestandards in den Einrichtungen. Das Gesundheitsamt prüft vor der Eröffnung  von  Einrichtungen  deren  Eignung  unter  umwelt‐  und  infektionsmedizinischen  Gesichtspunkten  sowie  die  einrichtungsbezogenen  Hygienepläne  und  kontrolliert  deren Umsetzung kontinuierlich im laufenden Betrieb.      Ausbruchsmanagement   Bei  Ausbruch  ansteckender  Erkrankungen  wie  z.  B.  Masern  oder  Windpocken  trifft  das  Gesundheitsamt  in  Abstimmung  mit  den  Trägern  der  Einrichtungen  die  notwendigen  Maßnahmen  wie  Quarantäne,  aktive  und  passive  Immunisierung,  Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen.     Organisation von Impfkampagnen   Das  Gesundheitsamt  organisiert  in  Kooperation  mit  niedergelassenen  Kinderärztinnen  und  Kinderärzten  und  ehrenamtlich  tätigen  Ärztinnen  und  Ärzten  sowie  ehrenamtlich  tätigem  Gesundheitsfachpersonal  Impfaktionen  zur  Grundimmunisierung und saisonale Influenza‐Impfungen.    Individuelle Versorgung   niedrigschwellige Versorgung vor Ort   Asylsuchende haben mit der Registrierung Anspruch auf eine Versorgung im  medizinischen Regelsystem nach der Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes.  Durch eine zusätzliche niedrigschwellige Sprechstunde vor Ort in den Einrichtungen,  die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Fachpersonal der Träger  geleistet wird, soll eine Notfallversorgung ermöglicht und der Zugang ins Regelsystem  erleichtert werden. Dass Gesundheitsamt koordiniert dieses Angebot zwischen den  Beteiligten (Träger, KVNO, Berufsverbänden der Kinderärzte  und ehrenamtlich  Tätige).     zusätzliche Angebote des Gesundheitsamtes 16    Die „Frühen Hilfen“ unterstützen, beraten und begleiten Schwangere, Familien mit  Kindern von 0 – 3 Jahren in schwierigen Lebenssituationen und insbesondere auch  junge Schwangere und Mütter unter 23 Jahren. In Zusammenarbeit mit dem  Wohnungsamt wird (nach Möglichkeit)  geprüft, ob die Unterbringung angemessen  ist oder ob ggf. Gründe für den Umzug in eine besser geeignete Unterkunft  erkennbar sind. Gemeinsam mit dem DRK ist ein sog. Starter‐Paket  (Erstlingsausstattung / Hygieneartikel etc.) für Wöchnerinnen, Neugeborene und  Säuglinge entwickelt worden und steht bereits seit geraumer Zeit in allen  Notunterkünften für diese Personengruppe zur Verfügung.     „Fachärztliche Beratung in Notaufnahmeeinrichtungen“  Das im Juli 2016 gestartete und von 533/2 durchgeführte Projekt „Fachärztliche  Beratung in Notaufnahmeeinrichtungen“ wird seit November 2016 als Regelangebot  mit 1,0 Arztstelle und 1,0 Sozialarbeiterstelle weitergeführt. Ein detaillierter  Leistungsbericht wird im kommenden vollumfänglichen Flüchtlingsbericht  veröffentlicht.    Fortbildungsangebote und Gutachten   Fortbildungen und Informationsveranstaltungen im ärztlichen Bereich:   Das Gesundheitsamt hat bisher regelmäßig Fortbildungen und  Informationsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzten aus Krankenhäusern und  Praxen sowie ehrenamtlich Tätige angeboten oder organisierte diese in Kooperation  mit Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und anderen Institutionen. Seit der  Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete hat der  Informationsbedarf kontinuierlich abgenommen.      Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter in Notunterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete:  Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B. von Trägern von  Gemeinschaftseinrichtungen und von Ämtern der Stadt Köln bietet das  Gesundheitsamt regelmäßig Fortbildung zu Gesundheitsthemen an; zuletzt fand eine  Informationsveranstaltung zum Thema „Versorgung von Schwangeren, jungen  Müttern und Säuglingen“ statt. Das nächste Treffen ist für September 2017  angesetzt.     Fachaustausch mit Flüchtlingsberatungsstellen:  Das Gesundheitsamt organisiert regelmäßige Treffen zum Fachaustausch zwischen  den Flüchtlingsberatungsstellen und dem Gesundheitsamt zu Gesundheitsthemen.         Gutachten bei Wechsel der Unterbringungsform:  Der Amtsärztliche Dienst, der Kinder‐ und Jugendgesundheits‐ Dienst sowie der  Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen  gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der  Unterbringung beantragt wird.    2.2.2 Aktuelle Themen  2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 17    Seit  dem  1.  April  2016  erhalten  der  Stadt  Köln  zugewiesene  Flüchtlinge  eine  elektronische  Gesundheitskarte  (eGK).  Diese  verbessert  die  medizinische  Versorgung  der  Menschen,  indem  sie  Erkrankten  den  direkten  Weg  in  eine  ärztliche  oder  zahnärztliche  Behandlung  eröffnet.  Kommunaler  Krankenkassen‐Partner  der  Stadt  Köln  im  Rahmen  der  Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ist die DAK‐Gesundheit.  Mit  Einführung  der  elektronischen  Gesundheitskarte  werden  Flüchtlinge  unmittelbar  bei  ihrer  ersten  Vorsprache  beim  Amt  für  Soziales  und  Senioren  bei  der  DAK‐Gesundheit  angemeldet.  Die  DAK‐Gesundheit  schickt  die  Gesundheitskarte  den  Menschen  später  zu.  Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine eigene Gesundheitskarte.   Um  die  gesundheitliche  Versorgung  ab  dem  ersten  Tag  sicherzustellen  und  den  zeitlichen  Vorlauf  zu  überbrücken,  den  die  Produktion  der  Gesundheitskarten  beansprucht,  erhalten  die Empfänger zunächst einen vorläufigen Behandlungsschein der DAK‐Gesundheit, mit dem  sie ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen direkt in Anspruch nehmen können.     Bislang  wurden  14.237  Leistungsbezieherinnen  und  Leistungsbezieher  nach  dem  Asylbewerberleistungsgesetz  (AsylbLG)  bei  der  DAK‐Gesundheit  angemeldet  (Stand  17.08.2017).   Aktuell  werden  rund  1.000  Personen  von  der  DAK  betreut.  Die  übrigen  Personen  befinden  sich  nach  Ablauf  der  15  Monate  Grundleistungsbezug  im  Asylverfahren  (dann  erhalten  sie  eine  anschließende  Gesundheitskarte)  oder  beziehen  nach  positivem  Abschluss des Asylverfahrens (Bleiberecht) Leistungen nach SGB II durch das Jobcenter Köln;  in diesen Fällen werden sie erstmalig Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.    2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung  Gesundheit  ist  ebenso  wie  Bildung  Voraussetzung  und  damit  ein  wesentlicher  Bestandteil  von Integration. Die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zu allen  Präventionsangeboten ist das oberste Ziel. Sie soll durch spezielle Angebote vorübergehend  bzw. flankierend ergänzt werden. Dies betrifft:   schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seiteneinsteiger durch den Kinder‐  und Jugendgesundheitsdienst; diese werden mittlerweile durch ein Impfangebot zur  Grundimmunisierung ergänzt.    Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen,  teilweise in Kooperation mit freien Trägern, z. B. Hebammennetzwerke,  Versicherungskarte, sozialpsychiatrische Versorgung, Schwangerenberatung;   bedarfsweise Erweiterung und inhaltliche Anpassung sexualpädagogischer Angebote,  z.B. für Schulen oder Wohneinrichtungen für minderjährige Flüchtlinge;   Einsatz für den Aufbau eines Dolmetscherpools (Sprach‐ und Kulturmittler) für den  Gesundheitsbereich.    2.2.2.3 Zahngesundheit  2.2.2.3.1 Zahnärztliche Untersuchungen in den städtischen Notunterkünften  Der  Umfang  und  die  Inhalte  der  zahnärztlichen  Betreuung  in  den  Notunterkünften  sind  im  Vergleich  zum  letzten  Bericht  gleich  geblieben.  Die  Prophylaxe‐Sprechstunden  in  den  verschiedenen Unterkünften für Geflüchtete sollen noch dieses Jahr durch die Nutzung eines  Schwarzlichtzeltes,  das  Dank  Zuschussmitteln  des  Landes  angeschafft  werden  kann,  inhaltlich ergänzt werden.  Da  für  2017  noch  keine  aktuellen  Zahlen  vorliegen,  muss  diesbezüglich  auf  den  letzten  Bericht und die Angaben für 2016 verwiesen werden. 18    2.2.2.4 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder‐ und Jugendgesundheitsdienstes  Die  Durchführung  der  Seiteneinsteigeruntersuchungen  wird  seit  dem  letzen  Bericht  kontinuierlich fortgeführt. Die aktuelle Entwicklung zeigt einen rückläufigen, aber weiterhin  anhaltenden Bedarf.   Entwicklung  der  durchgeführten  Seiteneinsteigeruntersuchungen  inkl.  der  Untersuchungen  in den Internationalen Förderklassen:          2.2.2.5 Beratungsleistungen des Kinder‐ und Jugendpsychiatrischen Dienstes  2016 wurden insgesamt 150 Kinder und Jugendliche und deren Familien wurden auf Anfrage  aufgesucht und vor Ort beraten. Die Sozialarbeiter der Unterkünfte stellten bei  Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen den ersten Kontakt zur  Beratungsstelle her. Von Januar bis Ende Juni 2017 haben bisher 73 Sprechstunden  stattgefunden.    2.2.2.6 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie  Zum 19.01.2017 wurde, wie im Vorbericht erwähnt, eine „multiprofessionelle  Clearingfunktion“ im Sozialpsychiatrischen Dienst eingeführt.   Unabhängig von eingehenden Meldungen über individuelle Auffälligkeiten oder Anfragen zur  Notwendigkeit eines Umzugs wurden die Einrichtungen besucht, deren Schließung  bevorstand und deren Bewohner umverteilt werden sollten, um ungeeignete Zuweisungen  zu vermeiden, Kontakt zu Personen zu knüpfen, bei denen weiterer Hilfebedarf absehbar ist  sowie Situationen zu klären, so lange noch ein leichter Zugang zu Sprachmittlern und  Einschätzungen Dritter besteht  Alle Turnhallen konnten mehrfach vor deren jeweiliger Schließung besucht werden.  Inzwischen wird das Konzept in den verbliebenen Sammelunterkünften mit eingeschränkter  Privatsphäre fortgesetzt. Ein erfreulicher Begleiteffekt ist der hierdurch entstandene gute  Bekanntheitsgrad des Dienstes beim Betreuungspersonal der Einrichtungen.  Bis 30.6.2017 wurden insgesamt 618 Personen erreicht, davon 415 im Rahmen des  multiprofessionellen Clearing und 203 über Gutachten für das Wohnungsamt. Zum Teil  0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Entwicklung der durchgeführten  Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der  Untersuchungen in den International Förderklassen Stand: 24.07.2017 19    ergaben sich längerfristige und zeitintensive Begleitungen, insbesondere bei gleichzeitigem  Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Bei der Vermittlung in die  psychiatrisch‐psychotherapeutische Behandlung stellt weiterhin die Sprache eine erhebliche  Barriere dar.    2.2.2.7 Ärztliche Begutachtung zur Unterbringung von Geflüchteten  Seit  Jahren  nimmt  das  Gesundheitsamt  zu  ärztlichen  Attesten  der  Geflüchteten  aus  fachlicher Sicht Stellung. Die Übermittlung der Atteste erfolgt durch das Wohnungsamt. Die  Fallzahl  der  Begutachtungen  ist  in  den  letzten  Jahren  stark  steigend  (siehe  Grafik).  Die  Gutachtenaufträge  werden  federführend  von  dem  amtsärztlichen  Dienst  und  den  Frühen  Hilfen, je nach Einzelfall unter Hinzuziehung des Kinder‐ und Jugendärztlichen Dienstes bzw.  der  Kinder‐  und  Jugendpsychiatrischen  Beratungsstelle  (KJP)  und  des  Sozialpsychiatrischen  Dienstes, bearbeitet. Die Grafik bildet ausschließlich die Zahlen des Amtsärztlichen Dienstes  und des Kinder‐ und Jugendgesundheitsdienstes ab        2.2.2.8 Sexuelle und reproduktive Gesundheit  Hier hat sich im Laufe der Umsetzung gezeigt, dass die ursprüngliche Planung nicht ganz in  der angedachten Form umsetzbar war. Deshalb folgende Änderungen:    Aufgrund einer Förderung des Landes NRW (Beginn November 2016) finden im Rahmen der  aufsuchenden Arbeit Basisschulungen für die pädagogischen und medizinischen Fachkräfte  der Unterkünfte statt. Die Basisschulungen befassen  sich vor allem mit der Erklärung  relevanter Bereiche des deutschen Gesundheitssystems und der Familien‐ und  Frauengesundheit. Die Schwerpunkte des Projekts liegen in den großen Themenbereichen  geplante / ungeplante Schwangerschaft, Geburt, Verhütung (insbesondere  Kupferspiralen/IUPs und Kondome), Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten inklusive  dem Humanen Immundefizienz‐Virus (HIV) / Acquired Immune Deficiency Syndrome (Aids).  Zielsetzung des Projekts ist es, die gesundheitliche Situation von Flüchtlingen, insbesondere  im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu verbessern.   18 49 91 283 1278 460 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 2012 2013 2014 2015 2016 2017Ärztliche Begutachtungen zur Frage des  Umzuges im Auftrag des Wohnungsamtes Stand: 30.07.2017 20      Darüber hinaus wird angestrebt, dass Menschen mit Fluchthintergrund noch stärker in das  Blickfeld von Schwangeren‐/ psychosozialen Beratungsstellen genommen werden und dass  die Themen rund um sexuelle und reproduktive Gesundheit angemessen in der  Flüchtlingsarbeit berücksichtigt werden. Eine weitere Zielsetzung ist die Verbesserung von  Abläufen, zum Beispiel die Verringerung der Hürden für einen notwendigen Arztbesuch. Das  Gesundheitsamt stellt die Homepage www.zanzu.de der Bundeszentrale für gesundheitliche  Aufklärung vor. Die medizinischen und pädagogischen Fachkräfte vor Ort können die  Homepage für die Arbeit vor Ort aktiv nutzen. Weiterhin werden Plakate und Visitenkarten  der Homepage zur Verfügung gestellt. So können Menschen mit Fluchthintergrund die  Homepage selbst aktiv nutzen um sich gezielt über individuelle Fragen zu informieren.     Vor Ort werden zudem Kondome als niedrigschwellige Verhütungsmittel ausgegeben. In  diesem Zusammenhang werden MitarbeiterInnen wichtige Informationen zur sexuellen und  reproduktiven Gesundheit an die Hand gegeben (z.B. Broschüren zur Herausgabe an  Geflüchtete, Zanzu.de, Ausführliche Beratungsmappen zur reproduktiven und sexuellen  Gesundheit, Vernetzungswissen  zu anderen Beratungsstellen und Trägern,…)   Die Umsetzung wird flexibel an die Gegebenheiten vor Ort angepasst.   Die Besuche werden im Sinne einer Bedarfsanalyse in Kurzprotokollen anonymisiert  dokumentiert. Gleichzeitig werden während des Projektes die Bedarfe zur reproduktiven  und sexuellen Gesundheit erhoben. Die Erfahrung zeigt, dass einzelne Angebote nicht  genutzt werden (wie z.B. ein Schwangerencafé). Die Erkenntnisse aus den Besuchen vor Ort  und den Bedürfnissen der Fachkräfte werden in Form von Kurzprotokollen anonymisiert  zusammengefasst.    Das Projekt startete mit dem Ziel, möglichst viele Notunterkünfte aufzusuchen und soll bis  Ende 2017 weitergeführt werden, da das Land NRW für diesen Zeitraum entsprechende  Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat.    2.2.2.9 Psychosoziale Betreuung  Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes Köln erhält seit Jahren eine  institutionelle Förderung von derzeit ca. 37.000 € p.a. aus dem städtischen Haushalt.  In 2015 wurde diese Förderung zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung  insbesondere der verstärkten Zuwanderung durch Geflüchtete über Das Integrationsbudget  der Stadt Köln um 120.000 € auf ca. 157.000 € p.a. erhöht.      2.3 Diversity  2.3.1 Leitgedanke  Die Stadt Köln setzt mit dem Leitgedanken Diversity ein deutliches Zeichen für Vielfalt und  stellt damit ihre positive Haltung und Bewusstsein in den Vordergrund.  Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen  und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es  fliehen  Familien,  alleinerziehende  Mütter  und  Väter,  alleinstehende  Frauen  und  Männer,  Lebensältere  und  Jüngere,  Menschen  mit  einer  körperlichen  und/oder  geistigen  Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit  und  ohne  Religionszugehörigkeit,  aus  unterschiedlichen  sozialen  Schichten  und  mit  verschiedenem Bildungsstand. 21    Die „Gruppe“ der Flüchtlinge ist in sich individuell und divers und muss als solche betrachtet  werden.  Dies  muss  von  Beginn  an  bei  der  Unterbringung  bis  hin  zu  ihrem  Weg  in  die  schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet werden.   Insbesondere  bei  der  Unterbringung  wird  die  vorhandene  Heterogenität  von  geflüchteten  Personen deutlich. Hier treffen zum Teil Menschen aufeinander, die im schlechtesten Fall vor  Beginn  ihrer  Flucht  Feinde  im eigenen  Land  waren  und  vor  Verfolgung  und  Unterdrückung  fliehen  mussten.  Eine  besonders  kritische  Situation,  die  bei  wenig  geeignetem  Wohnraum  nur schwerlich vermieden werden kann.    Bisher liegen weder auf der Bundes‐ noch auf der Landes‐ und Kommunalebene Daten über  die  verschiedenen  Bedarfe,  die  Geflüchtete  mit  sich  bringen,  vor.  So  wissen  wir  beispielsweise  noch  nicht,  wie  viele  Personen  von  einer  körperlichen  und/oder  geistigen  Behinderung  oder  einem  Trauma  betroffen  sind.  Wir  kennen  auch  keine  Zahlen  über  den  Personenkreis  mit  einem  LSBTTI‐Hintergrund  (Lesbisch,  Schwul,  Bisexuell,  Transsexuell,  Transgender und Intersexuell). Aufgrund von statistischen Einschätzungen lässt sich sagen, dass  ca. 5‐10% der Bevölkerung einen LSBTTI Hintergrund haben, somit lässt sich eine Quote für  geflüchtete  Personen,  die  hier  in  Deutschland  /  in  Köln  ankommen  und  leben,  schätzen.  Allerdings muss man davon ausgehen, dass diese Quote höher ist, da das Thema Homo‐ oder  Transsexualität  in  vielen  Ländern  weiterhin  tabuisiert  wird  oder  Homo‐  oder  Transsexuelle   verfolgt  werden.  Folglich  fliehen  gerade  aus  diesem  Personenkreis  besonders  viele  Menschen.  Ähnlich  verhält  es  sich  bei  Menschen  mit  einer  körperlichen  und/oder  geistigen  Behinderung.  Ende  2013  waren  in  Köln  87.606  Einwohnerinnen  und  Einwohner  als  schwerbehinderte Personen erfasst (8,4 %). Geht man davon aus, dass eine ähnliche Quote  bei geflüchteten Menschen besteht, müssen entsprechend viele Angebote vorgehalten bzw.  initiiert werden.  Aus  diesem  Grund  ist  es  wichtig,  dass  ein  besonderer  Blick  auf  die  besonders  schutzbedürftigen Personen gerichtet wird. In der EU‐Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG zählen  hierzu Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von  Menschenhandel,  Personen  mit  schweren  körperlichen  Erkrankungen,  Personen  mit  psychischen  Störungen  und  Personen,  die  Folter,  Vergewaltigung  oder  sonstige  schwere  Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.  In  seiner  Sitzung  am  10.09.2015  hat  der  Rat  der  Stadt  Köln  entschieden,  für  den  Personenkreis  der  besonders  Schutzbedürftigen,  hierzu  zählen  neben  den  bereits  aufgeführten  Personen,  im  Sinne  des  Rates  auch  Personen  mit  einem  LSBTTI‐Hintergrund,  zukünftig besondere Anstrengungen zu unternehmen.    2.3.2 Aktuelle Themen  Das   Themenfeld  der  besonders  schutzbedürftigen  Personen  konnte  durch  die  Fachtagung  am 16.09.2016 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ in Kooperation mit dem Runden  Tisch  für  Flüchtlingsfragen  deutlich  in  den  Mittelpunkt  gerückt  werden.  In  sieben  verschiedenen  Workshops  wurden  jeweils  5  Handlungsempfehlungen  erarbeitet,  die  hier  kurz  dargestellt  sind.  Themen  wie  „Identifizierung/  Datenerhebung  von  Personen  mit  besonderem  Schutzbedarf“  und  Sensibilisierung/  Schulungsangebote  für  Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche in Flüchtlingsunterkünften und anderen Einrichtungen,  wurden in allen sieben Workshopgruppen als zwingend notwendig erachtet. 22    Die Ergebnisse dieser Workshops werden hier kurz dargestellt. Eine ausführliche Darstellung  erfolgt durch eine eigene Mitteilung in die entsprechend Ausschüsse.    Workshop 01: „Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge“ Empfehlungen 1 Notunterkünfte ohne abgetrennte Wohnbereiche (insbesondere Turnhallen) sollten schnellstmöglich aufgelöst werden, in den weiteren Ausbauplanungen soll vom Konzept der „Leichtbauhallten „ Abstand genommen werden. 2 Die durch die Arbeitsgruppe des runden Tisches für Flüchtlingsfragen erstellten „Mindeststandards“ sollen sofort dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde. 3 Bei der Personalausstattung in den Gemeinschaftseinrichtungen sollen pädagogische Fachkräfte als Ansprech- und Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Dabei soll eine Erreichbarkeit auch in den Abendstunden gewährleistet sein. 4 An die Betreuungsträger ist die Anforderung zu stellen, mit Inbetriebnahme einer neuen Einrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen. 5 Es sind ausreichende Schutzplätze zu schaffen und Verfahrenswege und Zuständigkeiten zu klären, damit die Beschulung ohne Wartezeit erfolgen kann. Workshop 02: „Verfahrensberatung für UMF“ Empfehlungen 1 Identifizierung und Deckung individueller Bedürfnisse In der Stadt Köln soll ein Identifikationsinstrumentarium entwickelt und umgesetzt werden, um unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre besonderen individuellen Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und den Stellen, die diese Bedürfnisse decken können, zuzuführen. Hierbei ist vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und für einen der körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung des Kindes angemessenen Lebensstandard zu sorgen. Minderjährige, die Opfer irgendeiner Form von Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gewesen sind oder unter bewaffneten Konflikten gelitten haben, sollen zeitnah die erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Ihnen soll im Bedarfsfall eine geeignete psychologische Betreuung und eine qualifizierte Beratung angeboten werden. 2 Unterbringung und Wohnung Für begleitete Kinder soll das Amt für Wohnungswesen im Rahmen eines Belegungsmanagements sicherstellen, dass bei der Unterbringung ihr Wohl und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Es soll auch konzeptionell sichergestellt werden, dass aufgrund von individuellen Bedarfen von UMF, insbesondere wenn bei ihnen weitere Kriterien für einen besonderen Schutzbedarf vorliegen, diese auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Einrichtungen der Jugendhilfe verbleiben. 3 Unabhängige Beratung Die Stadt Köln soll systematisch dafür Sorge tragen, dass UMF a) frühzeitig und b) rechtzeitig vor Vollendung des 18. Lebensjahres das Angebot einer unabhängigen asyl- 23    und aufenthaltsrechtlichen sowie einer unabhängigen Integrationsberatung in Anspruch nehmen können. Die hierfür vorgesehenen unabhängigen Beratungsstellen sind finanziell angemessen auszustatten. 4 Vernetzungsstruktur In der Stadt Köln soll ein Netzwerk mit klaren Aufgaben und Zuständigkeiten bestehend aus relevanten Akteuren im Bereich der Arbeit mit UMF geschaffen werden. Dieses Netzwerk soll insbesondere auch eine Bestandsaufnahme der Lage der UMF in der Stadt Köln durchführen sowie thematische und konzeptionelle Arbeit leisten. 5 Bildungs- und Qualifizierungsangebote Neben der Herausforderung, Schulplätze für alle in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, sollen zusätzlich geeignete Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Kinder und Jugendliche entwickelt und umgesetzt werden. Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll die Möglichkeit zum Erreichen eines Schulabschlusses geschaffen werden. Das Projekt „Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch Patinnen und Paten“ soll personell und finanziell ausgeweitet werden. Workshop 03: Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer „Schutzbedürftigkeit“ Empfehlungen 1 Die Verwaltung wird gebeten, für geflüchtete Frauen angemessene Räumlichkeiten in Form von geschützten Räumen sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Unterbringungen vorhalten. Besondere Berücksichtigung sollen hierbei der Schutz der Privatsphäre und die gute und angstfreie Erreichbarkeit von Wohn- und geschlechtergetrennten Sanitär-Räumen finden. In Flüchtlingsunterkünften sind geschützte Räume für 4-Augen-Gespräche insbesondere für traumatisierte Frauen unverzichtbar. Es wird um eine Verankerung dieser spezifischen Bedarfe im Konzept „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“ gebeten. 2 Die Verwaltung wird gebeten, ein besonderes Augenmerk auf den Informationsfluss bezüglich der besonderen Belange geflüchteter Frauen zu legen. Aufgrund der „doppelten Sprachlosigkeit“ geflüchteter Frauen – der Sprachbarriere und des Schweigens resultierend aus traumatischen Erlebnissen, benötigen diese Frauen deutlich mehr Unterstützung durch gute, schnelle Informationen, Berater*innen und Sprachmittler*innen. Notwendig ist hier eine bessere Vernetzung der Ansprechpartner*innen, die verstärkte Öffnung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen für frauenspezifische Themen, eine Informationsplattform der Stadt Köln zu frauenspezifischen Themen und Netzwerken und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit (häuslicher) Gewalt. 3 Die Verwaltung wird gebeten, Frauen- und Trauma spezifische Fortbildungen für alle involvierten Berufsgruppen anzubieten. Besonders hingewiesen wird neben „Trauma-Sensibilisierung“ auch auf „Geschlechter- Sensibilisierung“ und „Kultur-Sensibilisierung“ für ehrenamtliche Helfer*innen, Sozialarbeiter*innen, aber auch Mitarbeiter*Innen in anderen städt. Dienststellen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erarbeitung von definierten Qualitätsmerkmalen, klaren Verfahrensabläufen und Handlungsempfehlungen (z.B. zum Thema „Gewalt“). 5 Die Verwaltung wird gebeten, eine oder ggf. mehrere Stellen für Frauenbeauftragte als Vermittlerin und Ansprechpartnerin für die Belange geflüchteter Frauen einzurichten. Denkbar wäre eine Anzahl solcher Stellen im Rahmen einer bestimmten Frauenquote je Flüchtlingsunterkunft. 24    Workshop 04: Geflüchtete mit Behinderung Empfehlungen 1 Es soll ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entwickelt und anwendet werden. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierungen von Krankheitsbildern vermieden werden. 2 Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der bestehenden Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / -armen Unterkünfte gezielt mit Flüchtlingen, die auf diese Unterkünfte angewiesen sind. 3 Standardisiertes Verfahren für die Koordination des Umzugsmanagements. 4 Das über das „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung“ angeregte und im Bürgerzentrum Deutz und darüber hinaus auch im Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) angewandte „Peer Counceling“ (Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung / Geflüchtete beraten Geflüchtete) soll fortgesetzt und gestärkt werden. 5 Adaption des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Workshop 05: Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Traumaerfahrungen Empfehlungen 1 Transparente Ansprechpartner Die Ansprechpartner vor Ort müssen für alle vor Ort Lebenden und Tätigen bekannt sein. Hierzu zählen insbesondere Kultur- und Sprachmittler, psychosoziale und Notfallansprechpartner in bedarfsdeckender Anzahl, aber auch feste Ansprechpartner zu bestimmten Fragestellungen für das Personal. Wichtig ist es, dass zum Beispiel in Heimen nicht nur der Sicherheitsdienst nachts ansprechbar ist, sondern auch Fachpersonal, insbesondere für den Kreis der traumatisierten Geflüchteten. Unabhängig von der Unterbringung in Heimen ist das gleiche Angebot an Ansprechpartnern und der Zugang zu diesen auch für anderweitig Unterbrachte sicherzustellen. Informationsveranstaltungen, Flyer und Aushänge in verschiedenen (Mutter-)Sprachen sind eine Möglichkeit zur Aufklärung über das vorhandene Angebot und wie hierauf zugegriffen werden kann. 2 Vernetzung Eine Vernetzung aller im Hilfesystem Tätigen ist wünschenswert. Hierfür bedarf es der Schaffung entsprechender Strukturen inklusive Steuerung und Koordinierung. Der Informationsfluss muss stadtweit gleich laufen. Standards müssen geschaffen werden. Wichtig ist, dass alle unterschiedlichen Unterbringungskonzepte mit berücksichtigt und eingebunden werden und auch eine Strategie für die Nachbetreuung über die Zeit des Aufnahmeverfahrens/Asylverfahrens hinaus besteht. 3 Identifikation Zur Identifikation der Zielgruppe ist es notwendig, ausreichend Struktur in Qualität wie Quantität zu haben; mehr hierzu in den spezifischen Handlungsempfehlungen weiter unten. Hierzu zählen Fach- und Clearingstellen(unabhängig vom Aufnahme und Asylverfahren), ambulante Anlaufstellen, regelmäßige Therapeutengespräche/Angebote, Einzelfallkonferenzen, Beibehaltung räumlicher Bezüge, Abbau von 25    Kommunikationsschwierigkeiten durch verbesserte Verständigung und Lösung von Sprachbarrieren. Infoveranstaltungen und Fragebögen in den unterschiedlichen (Herkunfts-)Sprachen können ein weiterer Ansatz sein, über die Thematik Traumatisierung und Hilfsmöglichkeiten zu informieren und eine Identifikation erleichtern bzw. auch die Zielgruppe selbst aufklären. 4 Quantität Unter der Handlungsempfehlung der Quantität wird verstanden, dass bereits bestehende themenspezifische Angebote bedarfsdeckend ausgeweitet werden, aber auch neue Instrumente bedarfsdeckend eingeführt werden. Das können unter anderem eine ausreichende Ausstattung mit Personal und Räumen, aber auch beispielsweise eine ausreichende Anzahl von Therapiemöglichkeiten und der Zugang zu solchen und anderweitigen Diensten sein. 5 Qualität Die Handlungsempfehlung Qualität ist differenziert zu betrachten. Einerseits bezieht sich der Aspekt auf die Geflüchteten selbst, andererseits auf die hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die in diesem Themenbereich unterwegs sind. Hauptamtliche Mitarbeitende müssen ausreichend für die Thematik aus- und fortgebildet sein/werden. Für Ehrenamtliche mehr (teils niederschwellige) Qualifizierungen wünschenswert. Die Gruppe der Geflüchteten wird bislang außer Acht gelassen. Hier liegt eine wertvolle Ressource, die genutzt werden kann. Durch Empowerment Stärkung der Selbsthilfe und Selbstorganisation fördern. Geflüchtete wertschätzend mit einbinden und qualifizieren. Ein Instrument hierzu könnten in einem ersten Schritt Infoveranstaltungen in den jeweiligen (Herkunfts-) Sprachen sein oder auch Fragebögen, um Interesse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu eruieren. Wichtig ist es insbesondere, bestehende räumliche und soziale Bezüge zu erhalten, was jedoch einer Schaffung von positiven Kontrasten nicht widerspricht. Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung der Beteiligten, aber auch der Gesamtbevölkerung über die Diversität der Geflüchteten ist ein weiterer Punkt, der mit dazu beiträgt, die einzelnen Schutzbedarfe zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Workshop 06: Menschen mit LSBTTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover Empfehlungen 1 Sicherer Raum: Es sollen Schulungsangebote entwickelt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen an den Fortbildungsmaßnahmen, die speziell auch die Bedürfnisse des Personenkreises LSBTTI berücksichtigen, teilnehmen. 2 Anonyme sichere Unterkunft: Den Geflüchteten aus dem Personenkreis der LGBTI sollen anonyme, dezentrale Wohneinheiten angeboten werden. Es gibt bereits ein Wohnprojekt beim Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) für 5 Personen, weitere Wohneinheiten sollen in Kürze zur Verfügung stehen. Die Umsetzung wurde bereits in der StadtAG LST am 15.12.2016 erläutert und durch eine Pressemitteilung der Stadt Köln veröffentlicht. 3 Kompetenter Betreuungs-Verein: Die LGBTI-Geflüchteten sollen kompetent betreut werden. Dazu arbeitet die Verwaltung eng mit den Organisationen der LGBTI-Community zusammen. Es gibt bereits einen runden Tisch bei 56, an dem Aidshilfe Köln, Rubicon e.V, Rainbow- Refugees und die Fachstelle für LST mitwirken. 26    4 Sensibilisierte Ansprechpartner: Bei der Stadt Köln sollte eine Stelle für sensibilisierte Ansprechpartner eingerichtet werden, die die Bedürfnisse der LGBTI-Geflüchteten kennt und diese bei Problemen unterstützt. Nach Wunsch des Workshops sollte diese bei der Fachstelle für LST angesiedelt werden. 5 Gesamtkonzept Stadt Köln: Es soll ein Gesamtkonzept der Stadt Köln für alle besonders schutzbedürftigen Geflüchteten entwickelt werden. Damit können die einzelnen Gruppen nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden. Das Konzept soll als Richtschnur für alle besonders Schutzbedürftigen gelten. Workshop 07: Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften Empfehlungen 1 Feststellung der Schutzbedürftigkeit: die Mindeststandards verpflichten zur Prüfung des besonderen Schutzbedarfes. Im Falle von Schwangeren bedarf es eines systematischen Vorgehens zur Identifikation: 1. Sehen 2. Hören 3. Screening (Schwangerschaftstest) auf freiwilliger Basis für jede Frau zugänglich und kostenfrei möglich. Bei Neugeborenen handelt es sich definitionsgemäß um ein Kind nach der Geburt bis zu einem Alter von 4 Wochen. Sie haben aufgrund ihres Alter und ihrer erhöhte Vulnerabilität auch ohne Prüfung einen besonderen Schutzbedarf. Hier bedarf es keinerlei besonderer Instrumente zur Identifikation. 2 Verabschiedung der Mindeststandards: In der 2.Handlungsempfehlung wird ausdrücklich empfohlen sich bezüglich der Ansprüche an den Belegungsbedarf und dem damit verbundenen Belegungsmanagement an den verabschiedeten Mindeststandards zu orientieren bzw. diese umzusetzen - Hauptziel: keine Unterbringung von Schwangeren oder Familien mit Neugeborenen in Notunterkünften - alternativ: Wahrung der Privatsphäre (Rückzugsraum in NU), Erhöhung des Betreuungsschlüssels, Personalausstattung verbessern (Hebammen, Kinderkrankenschwestern), selbstbestimmtes Kochen für Schwangere ermöglichen 3 Abgeschlossene Wohneinheiten: Darunter wird verstanden, dass es sich hierbei um die einzige Alternative zur Deckung des Schutzbedarfes handelt 4 Personal/Rahmenbedingungen: Hier ist gemeint, das ausreichend Personal zur Verfügung stehen bzw. die Rahmenbedingungen es ermöglichen sollten, dass - Dolmetscherdienste gewährleisten sind, - Gynäkologen sowie Hebammen für die Vor- und Nachsorge der Schwangeren zur Verfügung stehen , - Geburtskliniken und Kinderärzte (kurze Wege, gute Erreichbarkeit, Gewährleistung der Vorsorge- untersuchungen), - Schwangerenberatung und Geburtsvorbereitungskurse sowie - Beratung in rechtlichen Fragen rund um und nach der Geburt ermöglicht werden 27    5 Dolmetscher/Aufklärungsarbeit/Supervision: Hierunter wird verstanden, dass der Übersetzungspool der Stadt, der Video-Dolmetscher oder auch andere Dolmetscherdienste stärker genutzt bzw. ausgebaut werden sollten. Zudem gibt es einen großen Bedarf an Aufklärungsarbeit z. Bsp. im Bereich Sexualität, Verhütung und gynäkologischen Fragen. Es sollte angestrebt werden betreiberunabhängig eine externe Beschwerdestelle mit fachlicher Expertise zu implementieren und eine Möglichkeit der Supervision gegeben werden.   Im Bereich Geflüchtete mit LSBTTI Hintergrund:  Im Sommer 2016 wurde eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern der LSBTTI‐Community mit Amt  für  Wohnungswesen  und  Fachstelle  für  Lesben,  Schwule  und  Transgender  gebildet,  die  in  regelmäßigen  Treffen  eine  Strategie  für  geflüchtete  Personen  aus  dem  Personenkreis  der  Lesben,  Schwulen,  Bi‐,  Trans‐  und  Intersexuellen  entwickelt  .  In  der  Arbeitsgruppe  sind  Rubicon e.V., Aidshilfe Köln, Rainbow‐Refugees Cologne und der SKM sowie die genannten  städtischen Dienststellen tätig.    In  der  Sitzung  der  StadtAG  LST  am  15.12.2016  informierte  das  Amt  für  Wohnungswesen  darüber, dass die Stadt nun spezielle Wohneinheiten für Geflüchtete bereitstellen kann, die  dem  Personenkreis  der  Lesben,  Schwulen,  Bi‐,  Trans‐  und  Intersexuellen  angehören.  Die  ersten  fünf  Plätze  in  einem  Gebäude,  das  vom  Sozialdienst  Katholischer  Männer  (SKM)  betreut  wird,  konnten  bereits  bezogen  werden.  Weitere  Wohneinheiten  werden  folgen:  In  Kürze  können  zwei  Wohngemeinschaften  für  3‐6  Personen  zur  Verfügung  gestellt  werden.  Darüber  hinaus  hat  die  Stadt  ein  Gebäude  akquiriert,  in  dem  bis  zu  20  Geflüchtete  in  kleineren Wohngruppen zusammen leben.     Einvernehmen gibt es auch im Hinblick darauf, Personen, die mit den Geflüchteten arbeiten,  besonders zu schulen. Dies betrifft nicht nur die sozialarbeiterisch‐ und pädagogisch tätigen  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen. Die für Anti‐Gewaltarbeit  im Verein rubicon  Tätigen planen eine Veranstaltung für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.  Zudem  soll  ein  Arbeitskreis  aller  Organisationen  der  Community  eingerichtet  werden,  die  sich mit Migration und Flucht befassen, um die größtmögliche Vernetzung in der Begleitung  und Beratung von Geflüchteten zu erreichen und Synergieeffekte zu nutzen. Die Personen,  die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen besonders geschult werden.      3 Integrationspolitische Handlungsfelder  3.1 Sprache und Bildung    3.1.1 Leitgedanke  Neben  der  Wohnsituation  stellt  insbesondere  die  Erfüllung  der  Schulpflicht  für  Kinder  und  Jugendliche  ,  die  ohne  oder  nur  mit  rudimentären  Deutschkenntnissen  nach  Deutschland  kommen  und  darüber  hinaus  in  manchen  Fällen  noch  nicht  alphabetisiert  sind,  eine  besondere  Herausforderung  dar.  Für  diese  Schülergruppe  werden  in  der  Regel  Vorbereitungsklassen  gebildet.  Zwar  gilt  auch  für  diese  Schülerinnen  und  Schüler  der  Gedanke der Inklusion. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst  in diesen Klassen sprachlich besonders zu fördern. 28    Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen sind die Schulen verpflichtet, ihren Beitrag zu  leisten,  um  zugewanderten  Schülerinnen  und  Schülern  einen  Einstieg  in  das  deutsche  Schulsystem  zu  ermöglichen.  Um  die  Beschulung  von  schulpflichtigen  Zuwanderern  weiterhin sicher zu stellen, ist es erforderlich an so vielen Schulstandorten wie möglich bis zu  zwei  Klassenräume  für  eine  Vorbereitungsklasse  vorzuhalten.  In  einigen  Schulen  wurden  mittlerweile bereits mehr al zwei Vorbereitungsklassen gebildet.    Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland nach Köln kommen  und  dort  mit  Wohnsitz  gemeldet  werden,  erhält  die  Fachverwaltung  eine  entsprechende  Information  durch  das  Einwohnermeldewesen.  Die  Eltern  werden  dann  schriftlich  aufgefordert, ihr Kind an  einer Schule anzumelden oder – falls das Kind keine ausreichenden  Deutschkenntnisse  besitzt  –  eine  Beratung  im  Kommunalen  Integrationszentrum  wahrzunehmen, damit im nächsten Schritt eine Zuweisung durch das Schulamt für die Stadt  Köln in eine Vorbereitungsklasse erfolgen kann. Zudem ist eine Schuleingangsuntersuchung  erforderlich.  Unerlaubt  eingereiste  Flüchtlinge,  die  in  einer  der  Notaufnahmen  untergebracht  sind,  werden  erst  dann  in  Köln  angemeldet,  wenn  sie  Köln  durch  die  Bezirksregierung  Arnsberg  zugewiesen werden.  Erst  dann  greift  für  diese Kinder  auch  die  Schulpflicht.  Auch Kinder  in  Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind nicht schulpflichtig.    In  Köln  bestehen  Vorbereitungsklassen  in  allen  Schulformen.  Allerdings  ist  die  Einrichtung  dieser  Klassen  gekoppelt  an  die  Bewilligung  von  Integrationsstellen.  Das  Land  NRW  stellt  laufend bedarfsgerecht Lehrerstellen bereit.   Die  Vorbereitungsklassen  sind  vielfach  sehr  heterogen  zusammengesetzt  mit  sehr  unterschiedlichen  Bildungsbiografien  und  verschiedenen  Altersgruppen.  Die  Schülerinnen  und Schüler kommen im Schuljahr laufend hinzu. Eine Vielzahl der Kinder und Jugendlichen  im  Seiteneinstieg  und  deren  Eltern  sind  traumatisiert.  Auch  dies  wirkt  sich  auf  den  Schulalltag und auf den Zugang der Betroffenen zu Bildung aus.    Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach  außerunterrichtliche und außerschulische Betreuung und Unterstützung.     Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der OGS ist mittlerweile  möglich,  soweit  Platzkapazitäten  bestehen,  zudem  erhalten  die  OGS‐Träger  soweit  bestimmte  Kriterien  erfüllt  sind,  zusätzliche  Fördermittel  für  diese  Kinder  durch  das  Land.  Viele Kinder und Jugendliche benötigen auch eine intensive sozialpädagogische Begleitung.  Der  weitere  Einsatz  von  Schulsozialarbeitern  an  den  besonders  betroffenen  Schulen  ist  daher  unabdingbar.  Derzeit  haben  allerdings  nicht  alle  Schulen  mit  Vorbereitungsklassen  Schulsozialarbeiterstellen.    Zur Verbesserung der Situation werden auch eine  Reihe von Projekten zur Sprachförderung  und  zur  außerschulischen  Betreuung  durch  das  Kommunale  Integrationszentrum,  Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. 29    3.1.2 Aktuelle Themen  3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I  Nachfolgendes  Zahlenwerk  umfasst  alle  aus  dem  Ausland  zugereisten  Kinder  und  Jugendliche.  Flüchtlinge  machen  derzeit  rd.  75%  der  zugereisten  Kinder  und  Jugendlichen  aus.    Anzahl der Vorbereitungsklassen (und Plätze in Einzelintegration) zum Stand 30.06.2017:    Primarstufe   82 Vorbereitungsklassen und rd. 400 Plätze in Einzelintegration  Sekundarstufe I  113  Vorbereitungsklassen  (inkl.  zentrale  Vorbereitungsklassen  in  Kalk  und Sülz)  Zum  neuen  Schuljahr  werden  in  der  Sekundarstufe  I  bedarfsgerecht  sukzessive  bis  zu  20  neue  Vorbereitungsklassen  eingerichtet.  Die  derzeit  bereits  vorhandenen  Plätze  reichen ‐   unter  Berücksichtigung  der  aktuellen  Zuzugszahlen ‐   voraussichtlich  noch  bis  zu  den  Herbstferien  aus.  Vermutlich  werden  erst  danach  ggf.  weitere  Klassen  eingerichtet.  Die  Entwicklung  der  tatsächlichen  Zuzugszahlen  wird  regelmäßig  ausgewertet,  um  schnell  auf  steigende Bedarfe reagieren zu können.    Gesamt: 195 Vorbereitungsklassen    Der  Schulträger  hat  zusammen  mit  der  Schulaufsicht  die  Zahl  der  Vorbereitungsklassen  kontinuierlich  erhöht,  um  ausreichend  Plätze  zu  schaffen.  In  den   letzten  drei  Schuljahren  wurden  rund  5.100  Seiteneinsteiger  mit  Schulplätzen  versorgt,  davon  alleine  2.764  im  Schuljahr  2015/2016.  Die  Zahl  der  im  Schuljahr  2016/2017  vorgenommen  Zuweisungen  bewegt sich mit 2.233 ebenfalls auf hohem Niveau. Die Zahl der aktuell belegten Schulplätze  in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt 3.440  Plätze. Davon entfallen 1.933 auf  den SEK I‐Bereich und 1.517 Plätze auf den Primarbereich. Vor diesem Hintergrund wird es  zunehmend  schwieriger  ausreichend  und  bedarfsgerecht  neue  Vorbereitungsklassen  im  vorhandenen Baubestand einzurichten.    Aktuell können alle schulpflichtigen Schüler/innen mit Schulplätzen versorgt werden.     Vor  dem  Hintergrund,  dass  für  das  laufende  aber  auch  für  das  neue  Schuljahr  dringend  weitere  Klassen benötigt werden, wurden alle rund 270 städtische Schulgebäude nochmals  auf  letzte  Raumreserven  hin  überprüft.  Konkret  bedeutet  dies,  dass  an  Schulen  zum  Teil  vorübergehend  Fach‐  oder  Ganztagsbetreuungsräume  aufgegeben  und  für  die  Beschulung  der  Vorbereitungsklassen  genutzt  werden  müssen,  da  keine  weiteren  Raumkapazitäten  bestehen.    Parallel  werden  auch  alternative  Unterbringungsmöglichkeiten,  wie  die  Nutzung  von   Räumen  in  Jugendeinrichtungen  oder  die  Zwischennutzung  von  vorübergehend  leerstehenden  Schulgebäuden  geprüft  Da  diese  Räume  jedoch  nur  befristet  zur  Verfügung  stehen  und  in  der  Regel  nicht  in  unmittelbarer  Nähe  der  aufnehmenden  Schulen  gelegen  sind,  birgt  die  Nutzung  erhebliche  Probleme  für  die  Organisation  des  Unterrichts  und  die  Integration der Flüchtlingskinder in den Schulalltag. 30    Die Einrichtung der Vorbereitungsklassen erfolgt in enger Abstimmung mit der  Bezirksregierung Köln, die die zusätzlichen Lehrkräfte für die neuen Vorbereitungsklassen  stellen muss.   Anzahl der Zuweisungen für sog. Wechsler, die aufgrund von Umzügen, Wechsel von Primar‐  in  Sekundarstufe  u.ä.  Gründen  während  des  laufenden  Besuchs  von  Vorbereitungsklassen  notwendig wurden (1.08.2016 bis 01.08.2017): 1.180 Zuweisungen (davon entfallen 750 auf  den Primar‐ und 430 auf den Sekundarbereich.    Die Anzahl der Wechsler soll durch ein intelligentes Belegungsmanagement künftig  möglichst gering gehalten werden.   Neu zugereiste Schulneulinge, die ohne ausreichende Sprachkenntnisse ab dem 01.08.2017  beschult  werden,  erhalten  ein  Schulplatzangebot  in  einer  wohnortnahen  Vorbereitungsklasse  oder  in  einer  Schule  mit  der  Möglichkeit  der  pädagogischen  Einzelintegration.     Anzahl Beratungen / Herkunftsländer und Sprachen   Beim Kommunalen Integrationszentrum werden im Rahmen der Schulberatungen für den  Primar‐ und Sekundarbereich I die Herkunftsländer und Familiensprachen der Kinder erfasst.     Im Zeitraum 4.5.16 – 30.06.17 wurden im KI Schulberatungen wie dargestellt – sortiert nach  Altersgruppen  (beinhaltet  auch  16‐jährige,  die  auf  Grundlage  der  Stichtagsregelung  in  den  Sekundarbereich I fallen) durchgeführt. 31    Die Kinder‐ und Jugendlichen kamen aus 74 Herkunftsländern. Kinder und Jugendliche aus  Syrien stellten mit 23% den größten Anteil, gefolgt von jungen Menschen irakischer (21%)  und afghanischer (10%) Herkunft.      Mit 22% war Kurdisch* die am häufigsten genannte Sprache, gefolgt von Arabisch. 32      *Nicht erhoben wurden Dialektgruppen, wie z.B.: Kurmandschi, Sorani, Südkurdisch **Andere Sprachen: Afrikaans, Albanisch, Aramäisch, Armenisch, Bosnisch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Filipino, Fula , Griechisch, Georgisch, Hindi, Indonesisch, Japanisch, Katalanisch, Kirgisisch, Koreanisch, Kroatisch, Litauisch, Mandinka, Mara thi, Mazedonisch, Moldawisch, Mongolisch, Montenegrinisch, Niederländisch, Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Somali, Spanisch, Swahili, Tadschikisch, Thailändisch, Tigrinya, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch, Vietnam, Yoruba     3.1.2.2 Sekundarstufe II  Im Schuljahr 2014/15 wurden 278 Jugendliche in Internationalen Förderklassen (IFKs) an  Berufskollegs beschult, sukzessive und deutlich wurde zum 1.12.2016 auf über 900 Plätze in  50 Klassen zuzüglich 2 Teilzeit IFK ausgebaut. Die Aufnahme in IFK bzw. in „ Fit für Mehr“‐ Klassen erfolgt seit Kurzem auch unterjährig.  Im 2. Halbjahr des Schuljahres 2016 /17 wurde erstmals ein Berufsorientierungsangebot in den IFK’s ,  nämlich „KAoA kompakt“ durchgeführt. Dieses Angebot wird im Schuljahr 2017/18 weitergeführt.     Aktuelle Projekte  1. Außerschulische  Betreuung  von  Flüchtlingskindern  durch  ehrenamtliche  Patinnen  und Paten  Projektverantwortliche: Kölner Freiwilligenagentur und Kölner Flüchtlingsrat  Die Projektförderung endet zum 30.4.2018    Aktueller Stand:  Das  Projekt  wird  sehr  erfolgreich  durchgeführt.  Sowohl  die  Qualifizierungsmaßnahmen  für  das  Ehrenamt  als  auch  die  Integration  der  Kinder  haben  sich  im  Projekt  bewährt.  Aufgrund  der  hohen  Akzeptanz  und  Nachfrage  wurden bereits einige der Patenrunden vorgezogen. Eine Verstetigung des Projektes  soll geprüft werden.    2. Projekt „Paten für jugendliche Flüchtlinge“des Vereins Ceno e.V.  Pat*innen nach der Erwerbs‐ oder Familienphase unterstützen und begleiten für 2 bis  3 Jahre Jugendliche mit Fluchtgeschichte bei ihrem „Ankommen“ in Deutschland. Sie  unterstützen die Jugendlichen u. A. beim Erlernen der Sprache, bei der Orientierung  in  schulischen  Belangen  und  im  neuen  Schulsystem  und  entwickeln  mit  ihnen  eine  Zukunftsperspektive. Das Projekt wird seit Dezember 2015 auf‐ bzw. ausgebaut.    3. Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Köln)  Laufzeit: seit Mai 2014  Seit  dem  Wintersemester  2015/16  wird  das  Projekt  nicht  mehr  nur  in  der  Herkulesstraße, die einst größte Notunterkunft in Köln angeboten, sondern umfasst  weitere vier Kölner und eine Düsseldorfer Notunterkunft. Denn es steigt nicht nur der  Bedarf  an  ausgebildeten  SprachförderlehrerInnen  in  den  Notunterkünften,  sondern  auch bei Lehramtsstudierenden findet dieses Projekt großen Anklang.   Aktuelle Informationen finden Sie hier:  http://zfl.uni‐koeln.de/prompt.html?&L=0    4. Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V.  Bis  Ende  2018  setzt  der  Rom  e.V.  mit  ESF‐Förderung  3  Fachkräfte  als  „Integrationslotsen“  und  Begleiter/innen  ein  für  Kinder  und  Jugendliche  und  ihre  Familien,  sowie  als  Kooperationspartner  von  schulischen  Institutionen,  Bildungsträgern,  Trägern  und  Institutionen  der  Jugendhilfe  u.a..  Insbesondere  für 33    Schüler/innen  aus  Roma‐  Zuwanderfamilien  bieten  sie  Unterstützung  an  z.B.  als  Mediator/innen und Übersetzer und sozialpädagogische Begleitung.    5. Landesprogramm „Fit für Mehr“  Seit  1.2.2017  können  in  einem  noch  nicht  geregelten  Verfahren  16‐25  Jährige  Neu  Zugewanderte  ohne  ausreichende  Deutsch‐Sprachkenntnisse  unterjährig  jeweils  am  1.8.,  1.11.,  1.2.  und  1.5.  eines  Jahres  in„  Fit  für  Mehr“(FfM)‐Klassen  einsteigen.  Die Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer IFK haben  (noch  keine  18  Jahre  alt  sind),  können  nach  Besuch  einer  FfM  zum  Schuljahreswechsel in eine IFK übergehen.  Für die über 18‐ Jährigen braucht es andere Übergänge in (Aus‐)Bildung oder Beruf.    3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums im Bereich Schule  Die Angebote des KI – vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern‐ orientieren sich zum  einen  an  den  Zielen  der  interkulturellen  Schulentwicklung,  zum  anderen  an  aktuellen  Bedarfen der Schulen.   1. Initiierung  von  Bildungsangeboten  in  Kooperation  mit  verschiedenen  Akteuren  für  Jugendliche im Sek II‐Bereich  2. Angebote  mit  dem  Ziel,  die  Willkommens‐  und  Anerkennungskultur  in  Schule  und  Schulumfeld zu verbessern und die  interkulturelle Schulentwicklung zu fördern.:   3. Angebote mit dem Ziel der Steigerung der Sprachkompetenz   4. Angebote mit dem Ziel der Stärkung interkultureller Kompetenz   5. Angebote,  mit  denen  das  KI  auf  Bedarfe  von  Lehrkräften,  Schulsozialarbeiter*innen  und Eltern reagiert hat wie z.B. regelmäßige Vernetzungstreffen  6. Angebote  des  Zentrums  für  Mehrsprachigkeit  und  Integration  (ZMI)  wie  z.B.  Fachtagungen und Fortbildungen     3.1.2.4 Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittler*innen  Das  Interkulturelle  Maßnahmenprogramm  der  Stadt  Köln  sieht  die  Einrichtung  eines  gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittler*innen vor. Aus  dem  Integrationsbudget  wird  seit  Ende  2015  jährlich  200.000  €  für  diesen  Zweck  zur  Verfügung gestellt. Kölner Schulen, städtische Kitas und städtische Dienststellen können auf  diese  Unterstützung  in  besonders  komplexen  und/oder  kultursensiblen  Angelegenheiten  zugreifen. Dieser Dienst wird zunehmend gerne in Anspruch genommen.  Im  Jahr  2016  wurden  539  Einsätze  geleistet,  in  den  ersten  sechs  Monaten  im  Jahr  2017  waren es bereits 825 Einsätze.    3.1.2.5 Angebote im Bereich kulturelle Bildung  Das  Amt  für  Schulentwicklung  fördert  im  Rahmen  des  Landesprogramms  „Kulturrucksack  NRW“ Projekte der kulturellen Bildung. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von  10 bis 14 Jahren. Seit Ende 2013 gibt es auch spezielle Angebote für geflüchtete Kinder und  Jugendliche, die den Integrationsprozess ohne die Aufgabe der eigenen kulturellen Identität  wirksam unterstützen sollen. In unterschiedlichen Sparten und durch vielfältige Ansätze sind  Annäherung  und  gegenseitige  Auseinandersetzung  von  Kindern  und  Jugendlichen  möglich  und  gewünscht.  Die  künstlerischen  Aktivitäten  fördern  den  Austausch  mit  hier  bereits  lebenden  Kindern  und  Jugendlichen  und  somit  das  Finden  von  Gemeinsamkeiten.  Dadurch  entwickelt  sich  das  Erleben  kultureller  Unterschiede  nicht  zur  unüberwindbaren  Barriere.  Vielmehr entsteht die Bereitschaft eines bereichernden gesellschaftlichen Miteinanders. 34      Nach derzeitigem Stand werden 2017 voraussichtlich 17 Projekte mit einem Fördervolumen  von 72.389,84 € mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden können.    Förderung bürgerschaftlicher Musikprojekte durch den Landesmusikrat NRW  Der  Landesmusikrat  NRW  fördert  bereits  mit  dritter  Ausschreibung  Musikprojekte  mit  Geflüchteten  in  ganz  NRW.  Auch  in  Köln  haben  2016  eine  Vielzahl  an  Vereinen  und  Initiativen  Fördermittel  beantragt,  um  gemeinsam  mit  Flüchtlingen  zu  musizieren.  So  wurden  in  Köln‐Porz  Eltern‐Kind‐Angebote  geschaffen,  in  denen  ein  wöchentliches  Musikangebot  für  Eltern  mit  Kindern  von  2‐6  Jahren  angeboten  wurde.  Gefördert  wurde  auch  die  Gründung  einer  Singgruppe  in  Flüchtlingsheimen  für  Frauen  –  angestoßen  durch  das Internationale Netzwerk zur Förderung des Singens in Gesundheitseinrichtungen, Köln.   Die Förderprojekte reichen von diversen Musikangeboten als Integration in den Schulalltag  bis  hin  zum  Seniorenangebot  „Spielbar  meets  Refugees“,  in  dem  Musiker  des  Ensembles  Musikfabrik  Flüchtlinge  und  Senioren  zusammen  bringen,  um  gemeinsam  einfache  Stücke  der Neuen Musik zu spielen.     3.1.2.6 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung  Mit Beginn des Schuljahres 2017/ 2018 stehen voraussichtlich 25 der ursprünglich 27 von der  Stadt zur Unterbringung Geflüchteter in Anspruch genommenen Turnhallen wieder für den  Schul‐ und Vereinssport zur Verfügung.    Die Sanierungsarbeiten in den Turnhallen Mainstr. in Rodenkirchen und in der Soldiner Str.  in Lindweiler dauern noch an. Das Amt für  Schulentwicklung bietet den betroffenen Schulen  Ausweichmöglichkeiten für den Schulsport an. Es werden freie Hallenzeiten der umliegenden  Schulen genutzt. Außerdem erfolgen Anmietungen bei externen Sportstätten, wie zum  Beispiel in Kletter‐ und Boulderhallen, Sport‐ und Fitnesscenter, Soccer‐ und  Badmintonhallen. Darüber hinaus werden Sportaktionswochen angeboten. Die Maßnahmen  können gegebenenfalls nicht mehr den Mindestanforderungen des Schulsports genügen.    Für den Transport von Schülerinnen und Schülern zu den Sportstätten, die nicht fußläufig  oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, können Schulbusse zur Verfügung  gestellt werden.      3.2 Weiterbildung und Förderung  3.2.1 Leitgedanke  Die Volkshochschule Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein  kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr Handeln  zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung der Kölner Stadtgesellschaft. Es  geht um eine interkulturelle und inklusive Gesellschaft, deren Mitglieder Vielfalt als Stärke  und Chance begreifen ‐ um eine Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein.   Die VHS beteiligt sich in vielfacher Weise an diesem fortwährenden Prozess ‐ insbesondere  mit ihrem Angebot im Programmsegment Sprachen sowie im Bereich „Mensch –  Gesellschaft – Politik“. Denn das Erlernen der Landessprache durch die zugewanderten  Menschen ist für eine dauerhafte Integration ebenso unerlässlich wie die Teilhabe am  gesellschaftlichen Leben der einheimischen Bevölkerung. Bewährt haben sich insbesondere 35    die zahlreichen und differenzierten VHS‐Angebote in den Bereichen Alphabetisierung,  Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Bildung.   Fakt ist: Integration ist ein Prozess, der über mehrere Phasen verläuft. Sprachkurse und  Alltagsorientierung sind dabei die ersten Stadien. Zentraler Baustein ist die Sprache – ohne  Sprache ist Integration nicht möglich. Gelungene Integration benötigt aber ebenso den  Bezug zum Lebensumfeld, die Vermittlung der Sprache in erlebbaren Situationen, Anlässen  zur Anwendung sowie eine Verstehen der gesellschaftlichen Zusammenhänge.   Die qualifizierten Integrationsdienstleistungen der VHS werden von Migrantinnen und  Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen. Mit einem speziell  ausgearbeiteten Programm fördert die VHS den Spracherwerb, Kommunikation und  Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und  Partizipation in unserer Gesellschaft. Ein breites Netzwerk auf kommunaler Ebene trägt dazu  bei, diese Ziele zu verwirklichen und dauerhaft zu sichern.   Mit ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und ihrem wohnortnahen Angebot ist die VHS zugleich  ein gefragter Partner für verschiedene Akteure im Netzwerk der Kölner Integrationspolitik.    3.2.2 Aktuelle Themen  3.2.2.1 Sprachförderung  Die  Volkshochschule  Köln  bietet  im  Bereich  Deutsch  als  Zweitsprache/Fremdsprache  mit  jährlich  ca.  700  Veranstaltungen  ein  breites  und  sehr  differenziertes  Angebot  an,  von  Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau).  Das Leistungsspektrum der VHS im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote:     Eine  individuelle  Sprachberatung,  eine  gezielte  Bedarfsanalyse  und  die  Einstufungstestung,  die  dem  Kursbesuch  vorgeschaltet  sind,  gewährleisten  eine  erfolgreiche Kurswahl. Ergänzend wird eine Lernberatung angeboten.   Alphabetisierungskurse  und  Angebote  der  Grundbildung  wenden  sich  speziell  an  Teilnehmende,  die  auch  in  ihrer  Muttersprache  nicht  alphabetisiert  sind  bzw.  der  lateinischen Schrift unkundig sind.    Die  Kurse  in  Deutsch  als  Zweitsprache  werden  auf  allen  Niveaustufen  des  Europäischen Referenzrahmens (A1 ‐ C2) angeboten.    Die allgemeinen Integrationskurse, die vom BAMF gefördert werden, wenden sich an  neu  zugewanderte  Ausländerinnen  und  Ausländer  (mit  längerfristigem  Aufenthalt),  schon  länger  in  Deutschland  lebende  Migrantinnen  und  Migranten  und  EU‐Bürger.  Seit  Ende  2015  sind  die  Integrationskurse  auch  für  bestimmte  Gruppen  der  Flüchtlinge geöffnet. Seit Ende 2016 werden Jugendintegrationskurse für nicht mehr  schulpflichtige junge Menschen unter 27 Jahren angeboten.   Weitere  spezielle  Angebote,  die  sich  teilweise  an  bestimmte  Zielgruppen  wenden,  ergänzen das Programm. (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr).   Mit Mitteln des Landes NRW können 2017 fünf kostenlose Kurse zur Sprachförderung  für  neu  zugewanderte  Erwachsene  und  Jugendliche  ab  16  Jahren  eingerichtet  werden.   Auf  allen  Sprachniveaus  können  an  der  VHS  international  anerkannte  Sprachprüfungen  abgelegt  werden.  Diese  Sprachnachweise  sind  ein  wichtiger  Baustein für die Integration. In Kooperation mit den Prüfungsanbietern Telc und dem  Goetheinstitut werden die Prüfungen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich  in speziellen Kursen auf die Prüfung vorzubereiten.   1.800 – 2.000 Personen lernen täglich Deutsch an der VHS Köln 36      Zahlen Deutsch als Fremdsprache und Integrationskursen Januar – Juli 2017     437 Kurse bzw. Kursmodule (2016 gesamt: 587)   7.633 Teilnehmerbuchungen (2016 gesamt: 10.952)   1.377 Kandidatinnen und Kandidaten in Prüfungen (2016 gesamt: 1.806)    An der VHS Köln finden monatlich Einbürgerungstests statt. Januar – Juli 2017 gab es  1086 Kandidatinnen und Kandidaten (2016 gesamt: 1.463).   Auf  der  Basis  von  drei  vom  Rat  der  Stadt  Köln  verabschiedeten  Beschlussvorlagen  wurden  die  Bereiche  Deutsch  als  Fremdsprache  und  Integrationskurse  durch  Zusetzung  von  Personal,  Raumressourcen  und  Honorarmitteln  ausgebaut.  Die  neue  Unterrichtsstätte  in  Köln‐Mülheim  wird  sehr  gut  angenommen.  Hier  finden  schwerpunktmäßig Jungendintegrationskurse statt.    3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung    ESF‐BAMF‐Programm "Berufsbezogene Deutschförderung"  Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seit dem 1. Januar 2012 den Zugang für  Flüchtlinge und Bleiberechtigte mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder BüMA (=  Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) und einem nachhaltigen  Arbeitsmarktzugang für den Besuch der ESF–BAMF Berufsbezogenen Sprachmaßnahmen  geöffnet. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um Empfänger von Leistungen nach dem  Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit 2016 sind die Kurse nur noch für die  Asylbewerber geöffnet, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben.  Voraussetzung ist die Zuweisung der Personen durch das ESF‐Bundesprogramm für  Bleibeberechtigte und Flüchtlinge („Netzwerk Chance plus‐Bleiberecht am Rhein“). Auch in  der neuen Förderperiode 2014 – 2020 können diese berufsbezogenen Sprachmaßnahmen  fortgeführt werden. Die VHS führt spezielle berufsorientierende Sprachmaßnahmen für  Flüchtlinge und Bleibeberechtigte durch, die das Sprachniveau A1 nachweisen und keinen  Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Ziele sind eine berufliche Erstorientierung und  das Sprachniveau A2 /B1. Die Kurse umfassen 730 Ustd, d. h. 540 Ustd. Deutsch, 90 Ustd.  EDV‐Training, Berufsorientierung, Bewerbungstraining und Betriebsbesichtigungen ein 100‐ stündiges betriebliches Praktikum und die abschließende Telc‐Zertifikatsprüfung. Die Kurse  werden während der gesamten Projektlaufzeit sozialpädagogisch begleitet. Sie sind alle  refinanziert und für die Teilnehmenden kostenfrei.  Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)  Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt.  Der Bund hat daher die berufsbezogene Sprachförderung neu aufgestellt. Seit 27.11.2016  bietet die VHS Köln Module der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) gemäß §  45a Aufenthaltsgesetz an, die ab Mitte 2018 die ESF‐BAMF‐berufsbezogenen Sprachkurse  ganz ersetzen werden.   Im Angebot sind derzeit B2‐ und C1‐Basismodule sowie B1‐Spezialmodule. Weitere Module  sind in Planung.    Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. ESF‐Richtlinienprogramm  zur basalen Sprachförderung 37    In  Kooperation  mit  dem  Modellprojekt  „Early  Intervention“  der  Arbeitsagentur  zur  frühzeitigen  Arbeitsmarktintegration  von  Asylbewerberinnen  und  Asylbewerbern  führt  die  VHS Sprachkurse für Flüchtlinge aus Ländern mit (ehemals) besonders hoher Bleibeprognose  (Ägypten,  Pakistan,  Sri  Lanka,  Afghanistan)  durch.  Weiterhin  dürfen  den  Kursen  keine  Personen  aus  sogenannten  „sicheren  Herkunftsländern“  nach  §  29a  AsylG  zugewiesen  werden.    Voraussetzung  für  die  Teilnahme  ist  die  Herkunft  aus  den  angegebenen  Ländern  sowie  erworbene  arbeitsmarktrelevante  Berufs‐,  Studien‐  oder  Schulabschlüsse.  Es  werden  keine  Sprachkenntnisse  vorausgesetzt,  Zielsprachniveau  ist  A1  GER.  Die  Zuweisung  erfolgt  durch  den „IntegrationPoint“ der Arbeitsagentur.    3.2.2.3 Angebote im Programmbereich Mensch, Gesellschaft, Politik, Kultur  In Vorbereitung sind für 2017‐2 und 2018‐1 in Kooperation mit der Kölner Freiwilligen  Agentur jeweils ein Einführungs‐ und ein interkultureller Workshop für das Projekt Welcome  Walk – Kölner Freiwillige und Geflüchtete treffen sich für Willkommensspaziergänge durch  die Stadt. Im letzten Jahr hat es eine gute Resonanz gegeben, und viele Geflüchtete in Köln  haben großes Interesse an der Fortführung des Projekts. Eine Herausforderung stellt die  Gewinnung von teilnehmenden Kölner Freiwilligen dar, womit Dialog‐ und  Austauschmöglichkeiten auf persönlicher Ebene sowie das Einleben in eine neue Umgebung  gefördert werden können. Für Freiwillige bietet dies oftmals eine neue interkulturelle  Erfahrung, auf die ein kompakter und professioneller interkultureller  Qualifizierungsworkshop in den Räumen der VHS eingeht. Um auf das Projekt weiter  aufmerksam zu machen, soll ein kurzer Informationsworkshop stattfinden.  Weiterhin ist in Planung, mit Kooperationspartnern in der Freiwilligenarbeit rechtsrheinisch  eine Informationsmesse anzubieten. Kolleginnen und Kollegen aus anderen  Programmbereichen melden den starken Bedarf an Begegnungen zwischen Geflüchteten  und Kölnerinnen und Kölnern, und auch darüber hinaus ist die Herausforderung bekannt,  Menschen zusammenzubringen und über die Engagement‐Möglichkeiten kompakt und  greifbar zu informieren. Hier ist der Versuch angedacht, eine solche Infomesse im VHS‐Saal  in Mülheim anzubieten, um auch Zielgruppen gewinnen zu können, die in anderen  Stadträumen Kölns wohnen und leben.  talentCAMPus In  Kooperation  mit  der  Lernenden  Region  und  dem  Kommunalen  Integrationszentrum  hat  die  Volkshochschule  Köln  den  talentCAMPus  für  die  ersten  beiden  Wochen  der  Sommerferien  wiederaufgelegt.  19  Auszubildende  der  Stadt  Köln  wurden  freigestellt  und  haben das Projekt engagiert unterstützt.  In diesem Jahr wird sich der talentCAMPus in besonderer Weise an Kinder und Jugendliche  wenden,  die  nach  wie  vor  in  Flüchtlingsunterkünften  untergebracht  und  die  auch  noch  keiner  Schule  zugewiesen  worden  sind.  Ziel  ist  es,  Kinder  und  Jugendliche  unabhängig  von  ihren  Herkunftsländern  zusammenzuführen  und  an  Empowerment–Programmen  teilhaben  zu lassen. Kein Kind soll zurückgelassen werden.  Die  Angebote  wurden während  der  Sommerferien  vom  17.  –  28.07.  2017  von  montags  bis  freitags von 9 bis 17 Uhr umgesetzt.  Inzwischen  blicken  wir  auf  eine  fünfjährige  Erfahrung  zurück.  Mit  jedem  Jahr  konnten  wir  mehr  Kinder  und  Jugendliche  zwischen  10  und  18  Jahren  motivieren,  sich  auf  Neues  einzulassen,  Neugier  zu  entwickeln  und  ihre  Potenziale  zu  entdecken  in  Kreativ‐  und 38    Kompetenzangeboten auszuprobieren. 2017 waren 312 Kinder und Jugendliche angemeldet,  davon mehr als die Hälfte aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Somalia und Eritrea.   Geplant  war  wieder  ein  kreatives  und  vielschichtiges  Kursangebot,  das  sich  schon  in  den  vergangenen  Jahren  bewährt  hat:  „Beatboxing,  "Let's  dance",  „Comunity  reporter“,  „Foto‐ Workshops“, Kreatives Schreiben in Verbindung mit RAP,  Unterschiedliche Drucktechniken,  Handwerkliches  Arbeiten  mit   Ton  und  Holz,  Textildesign  interkulturell,  sowie  Angebote  im  Bereich  der  interkulturellen,  kommunikativen,  sprachlichen  und  Medienkompetenz  sowie  Angebote im Bereich der Ernährung. Neu war in diesem Jahr eine Fahrradwerkstatt für die  städtische  Mitarbeitende  ihre  Keller  und  Garagen  aufgeräumt  haben  und  gebrauchsfähige,  alte Fahrräder geschenkt haben. Im Rahmen dieses Workshops haben Experten der Kölner  Polizei Fahrradtraining durchgeführt und standen für die vielfältigen Fragen der Kinder und  Jugendlichen  zur  Verfügung.  Ziel  war  es  positive  Begegnungsmöglichkeiten  zwischen  der  Polizei und den Schülern und Schülerinnen zu ermöglichen. Neue Erfahrungsräume werden  im  MINT‐Bereich  (Mathematik,  Informatik,  Naturwissenschaften,  Technik  eröffnet.  Stadtralleys, Besuche in den Museen, der Stadtbibliothek, Comedia Theater und dem urban  gardening Projekt „Neuland“. erweitern den Erfahrungs‐ und Orientierungshorizont.   Fester  Bestandteil  ist  inzwischen  die  bewegte  Mittagspause:  Angebote  wie  Gymnastik  und  Entspannung,  Karate.  Der  Turnverein  der  Mülheimer  Ringer  und  Raufer  hat  sich  als  zuverlässiger Kooperationspartner etabliert.   25  parallel  laufende  Workshops  wurden  vorgehalten  und  am  28.  Juli  fand  im  Beisein  der  Beigeordneten  Dr.  Klein,  eine  abwechslungsreiche  und  dynamische  Abschlusspräsentation  statt.    3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren  Die  Integration  von  Flüchtlingen  gehört  zu  den  herausragenden  gesellschaftlichen  Herausforderungen  für  die  nächsten  Jahre.  Bildung  kommt  dabei  eine  Schlüsselrolle  zu  im  Hinblick  auf  Qualifizierung,  Integration  und  Partizipation.  Digitale  Lehr‐  und  Lernangebote  können einen wichtigen Beitrag leisten, Flüchtlinge zu informieren und zu qualifizieren, Hilfe  zur  Selbsthilfe  zu  organisieren  und  durch  kompetenzorientierte  Medienprodukte  Stigmatisierungs‐ und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken.    Workshops für Flüchtlinge und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe  Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören!  Der Kompaktworkshop „Community Reporter – Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie  hören!“ richtet sich an Flüchtlinge in Köln sowie an Multiplikatoren, die in Flüchtlingsheimen  oder  anderen  Einrichtungen  mit  den  Betroffenen  zusammenarbeiten.  Die  beiden  Dozentinnen  sind  viersprachig  und  verstehen  es,  ihre  sprachlichen  sowie  ihre  interkulturellen Kompetenzen in die Workshops einzubringen.  Ziel  dieser  Workshops  ist  es,  neben  der  Motivation  und  der  medialen  Ausbildung  der  Flüchtlinge  (Video,  Audio,  Schreiben  im  Web)  auch  die  Kommunikation  untereinander  und  den  Abbau  von  Vorurteilen  zu  fördern.  Gleichzeitig  soll  durch  die  Ausbildung  der  Multiplikatoren  das  Projekt  auch  in  den  Flüchtlingsheimen  dauerhaft  umgesetzt  und  weitergeführt werden können.   Kooperationspartner:  Amt  für  Weiterbildung/VHS  Köln,  E‐Government‐Onlinedienste,  Lernende Region Netzwerk Köln 39    3.3 Kinder‐ und Jugendhilfe  3.3.1 Leitgedanke    Unbegleitete minderjährige Ausländer  Gemäß  Kinder‐  und  Jugendhilfegesetz  SGB  VIII  ist  das  Jugendamt  Köln  verpflichtet  jeden  unbegleiteten  minderjährigen  Ausländer  (UMA),  der  um  Hilfe  bittet,  vorläufig  in  Obhut  zu  nehmen. Nach dem seit 01.11.2015 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Verbesserung der  Unterbringung,  Versorgung  und  Betreuung  ausländischer  Kinder  und  Jugendlicher“  soll  die  Aufgabenstellung der Betreuung der UMA bundesweit gleichmäßig durch alle Jugendämter  übernommen  werden.  Städte,  die  überdurchschnittlichen  Zulauf  haben,  können  UMA  zu  Verteilung  anmelden  und  müssen  insofern  für  alle  Jugendlichen,  die  über  der  eigenen  Zuweisungsquote  liegen,  nur  noch  die  den  Zeitraum  zwischen  Erstaufnahmezeit  bis  zur  Verteilung  in  eigener  Zuständigkeit  gestalten.  Hierzu  muss  eine  ausreichende  Zahl  von  Aufnahmegruppen  geschaffen  werden.  Für  die  Kinder  und  Jugendlichen,  die  in  der  Zuständigkeit  des  Jugendamtes  Köln  verbleiben,  müssen  ebenfalls  ausreichend  und  bedarfsgerechte Betreuungsplätze in Wohngruppen oder Gastfamilien vorgehalten werden.    Präventive Kinder‐ und Jugendhilfe  Der Rat der Stadt Köln beauftragte in den Sitzungen vom 16.12.2014 (DS Nr. AN/1784/2014)  und  24.03.2015  (Nr.  0425/2015)  die  Verwaltung,  im  Bereich  der  präventiven  Kinder‐  und  Jugendhilfe  für  Kinder  und  Jugendliche  aus  Zuwanderungs‐  und  Flüchtlingsfamilien  die  bestehenden Strukturen der offenen Kinder‐ und Jugendarbeit zu nutzen und entsprechende  Angebote zu schaffen.  Die  Offene  Kinder‐  und  Jugendarbeit  (OKJA)  stellt  mit  ihren  73  Kinder‐  und  Jugendeinrichtungen,  mobilen  und  aufsuchenden  Angeboten,  9  Jugendtreffs  sowie  unterschiedlichen  Jugendprojekten  eine  wesentliche  Infrastruktur  für  außerschulische  Freizeit‐ und Bildungsarbeit dar. Zielgruppe sind alle Kinder‐ und Jugendliche, insbesondere  bildungs‐ und sozialbenachteiligte.     Für  die  Einbindung  von  geflüchteten  und  zugewanderten  Kindern  und  Jugendlichen  in  das  Regelsystem  der  OKJA  stehen  zusätzliche  Finanzressourcen  zur  Verfügung,  die  von  anerkannten  Trägern  der  Jugendhilfe  für  integrationsfördernde  Maßnahmen  und  Projekte  abgerufen  werden  können.  Wesentlich  sind  hier  die  Schaffung  von  niederschwelligen  Freizeit‐,  Sport‐  und  Gruppenangeboten  sowie  bedarfsorientierten  Unterstützungs‐  und  Beratungsangeboten.  Die  Förderung  eines  verträglichen  sozialen  Miteinanders  sowie  die  Förderung  der  interkulturellen  Kompetenzen  aller  Besucherinnen  und  Besucher  sind  bei  allen  Planungen  und  Angeboten  von  zentraler  Bedeutung.  Mit  dem  informellen  Bildungsauftrag  der  OKJA  ist  die  jeweilige  Jugendeinrichtung  im  Sozialraum  verortet  und  kann  von  dort  im  jeweiligen  Einzugsgebiet  eine  hohe  Integrationsleistung  erbringen.  Synergieeffekte  ergeben  sich  durch  die  Kooperation  mit  dem  Amt  für  Schulentwicklung  durch  die  Kulturrucksackprojekte,  die  in  Einrichtungen  der  OKJA  durchgeführt  werden,  außerdem mit dem Sportamt im Bereich der vereinsungebundenen Sportangebote.    Kindertagesbetreuung  Neben  der  reinen  Unterbringung  und  dem  Zugang  zu  Hilfsangeboten  tragen  eine  vorschulische  Bildung  und  Erziehung  sowie  Angebote  zur  Kinderbetreuung  erheblich  zur  erfolgreichen  Integration  bei.  Die  der  Stadt  Köln  zugewiesenen  und  angemeldeten  Kinder  von  Flüchtlingsfamilien  haben  mit  Vollendung  des  1.  Lebensjahres  bis  zum  Beginn  der 40    Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der  Stadt  Köln  fließen  die  Zahlen  der  Flüchtlingskinder  in  die  Gesamtplanung  zum  bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein.     Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung  Für  die  Koordination  von  familiären  Hilfen  und  Unterstützungsleistungen  für  Familien  innerhalb der Jugendhilfe ist der Interkulturelle Dienst im  ASD (IKD) zuständig. Der Rat der  Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung (DS Nr. AN/1784/2014)  für  Flüchtlingskinder  und ‐ jugendliche  im  Bereich  der  vorschulischen  Bildung  die  bestehenden  Strukturen  des  interkulturellen  Dienstes  (IKD)  zu  nutzen  und  entsprechende  Angebote zu schaffen.   Der  Interkulturelle  Dienst  übernimmt  eine  Brückenfunktion  zu  den  im  Stadtbezirk  vorhandenen Einrichtungen. Neben der Bereitstellung der eigenen Ressourcen in Form von  Beratungsangeboten,  im  Rahmen  von  Sprechstunden  und  Gruppenangeboten  im  Stadtbezirk, arbeitet der IKD mit ASD, GSD und freien Trägern im Bezirk zusammen. Darüber  hinaus ist der IKD in allen relevanten bezirklichen Netzwerkstrukturen, Stadtteilkonferenzen,  Runden Tischen und Arbeitskreisen aktiv eingebunden.  Der  IKD  eruiert  aktuelle  Bedarfslagen  der  Zielgruppen  der  Jugendhilfe,  die  für  die  Konzeptionierung  und   Entwicklung  einer  entsprechenden  Angebotsstruktur  in  den  Wohnheimen und im Stadtbezirk maßgeblich ist.   Die intensive Vernetzung des IKD zu Kitas ,Schulen sowie allen relevanten freien Trägern aus  den  Bereichen  Bildung,  Beratung,  Jugendhilfe,  Gesundheit,  Soziales,  Kirche  und  Migrantenselbstorganisationen  im  Bezirk  bietet  eine  gute  Grundlage  um  inhaltliche  –  finanzielle  und  räumliche  Ressourcen  im  Bezirk  zu  bündeln  ,  und  bedarfsgerechte  Jugendhilfeangebote zur Integration von Flüchtlingsfamilien zu entwickeln.    3.3.2 Aktuelle Themen  3.3.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer  In 2016 baten 711 neu eingereiste UMA (2015:Vorjahr 1.145 UMA) im Jugendamt um  Inobhutnahme. Davon wurden 482 UMA zur Verteilung auf andere Jugendämter gemeldet.  195 UMA wurden in die Zuständigkeit der Stadt Köln übernommen und 34 Heranwachsende  wegen Zweifel an den Altersangaben abgelehnt.   Zum 30. 04. 2017 lag die vom Land NRW festgelegte Unterbringungsquote für UMA bei 758.  Dem gegenüber standen zu diesem Zeitpunkt 521 minderjährige und 220 junge Volljährige,  die in der Zuständigkeit des Jugendamtes Köln untergebracht waren. In den ersten 4  Monaten sind 133 Minderjährige erstmalig in Köln registriert worden. Die  Hauptherkunftsländer sind derzeit Guinea, Eritrea, Marokko und Afghanistan.  Hinzu kamen eine Reihe von Inobhutnahmen von UMA aus vielen verschiedenen  Herkunftsländern, die über eine Zuweisung in eine andere Kommune verfügen, aber sich  gleichwohl immer wieder im Stadtgebiet Köln aufhalten.    3.3.2.2 Präventive Kinder‐ und Jugendhilfe  Damit Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund in die Offene Kinder‐ und Jugendarbeit  eingebunden  werden  können,  haben  für  das  Jahr  2017  bislang  36  anerkannte  Träger  der  Jugendhilfe  insgesamt  93  Anträge  für  zusätzliche  Integrationsmaßnahmen  gestellt.  Diese  werden aktuell von 62 Einrichtungen der Offenen Kinder‐ und Jugendarbeit umgesetzt.  Viele  der  niederschwelligen  Freizeitangebote,  die  vor  allem  in  Jugendeinrichtungen  und  in  mobiler  sowie  aufsuchender  Form  auf  Spiel‐  und  Bolzplätzen  oder  vor  und  in  Flüchtlings‐ 41    unterkünften durchgeführt werden, sind Fortsetzungsmaßnahmen, die bereits 2016 erfolg‐ reich  gestartet  sind.  Die  Angebote  aus  vielfältigen  Bereichen,  wie  z.B.  Spiel,  Sport,  Musik,  Malen  und  Gestalten,  Computer,  Kochen,  Deutschsprachförderung,  Stadterkundungen  und  Ferienmaßnahmen  werden  möglichst  zusammen  mit  einheimischen  Kindern  und  Jugend‐ lichen  durchgeführt,  die  häufig  auch  als  „Integrationslotsen“  beim  Ankommen  der  Neuen  sehr  behilflich  sind.   Einige  der  Angebote  sind  geschlechtsspezifisch  für  Jungen  oder  Mädchen ausgerichtet, in Einzelfällen sind auch Familien/Eltern einbezogen.  Die  gezielte  Kontaktaufnahme  zu  den  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeitern,  Eltern  sowie  Kindern und Jugendlichen in den Flüchtlingsunterkünften, aber auch die Sprachmittlung und  die  Wegbegleitung  der  teilnehmenden  Kinder  und  Jugendlichen  zum  jeweiligen  Veran‐ staltungsort  sind  wichtiger  Bestandteil  vieler  der  Maßnahmen  und  tragen  maßgeblich  zu  deren Gelingen bei.   Für die Weiterqualifizierung des Fachpersonals ist für 2017/2018, nach bereits zwei erfolg‐ reich  durchgeführten  Fachtagungen  in  den  Vorjahren,  das  Format  einer  vertiefenden  Supervision  /  eines  Coachings  geplant.  Es  werden  dazu  zwei  Gruppen  mit  jeweils  acht  Terminen  angeboten,  in  denen   gezielt  Fragestellungen  und  Fallbesprechungen  aus  dem  beruflichen Kontext, vor allem vor dem Hintergrund der Zielsetzung „Integration/Inklusion“  erörtert werden können.    3.3.2.3 Kindertagesbetreuung  Neben  der  reinen  Unterbringung  und  dem  Zugang  zu  Hilfsangeboten  tragen  eine  vorschulische  Bildung  und  Erziehung  sowie  Angebote  zur  Kinderbetreuung  erheblich  zur  erfolgreichen  Integration  bei.  Die  der  Stadt  Köln  zugewiesenen  und  angemeldeten  Kinder  von  Flüchtlingsfamilien  haben  mit  Vollendung  des  1.  Lebensjahres  bis  zum  Beginn  der  Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der  Stadt  Köln  fließen  die  Zahlen  der  Flüchtlingskinder  in  die  Gesamtplanung  zum  bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein.   Um Flüchtlingsfamilien, die noch nicht sofort mit einem Platz versorgt werden können einen  Übergang zu ermöglichen haben Träger von Kindertagesstätten in Köln Landesmittel für  sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Über diesen Weg wurden bis August Januar 2017  insgesamt für 35 45 Maßnahmen (Eltern‐Kind‐Gruppen, Angebote in Kooperation mit  Familienzentren oder Spielgruppen) laut vorläufiger Maßnahmenplanung des  Landesjugendamtes mit einem Gesamtvolumen von jährlich 1,94 Mio. €  von ca. 1,4 Mio €  für 2017 beantragt.   3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung  Derzeit ist der Interkulturelle Dienst an 130 Flüchtlingsstandorten tätig, und arbeitet hier eng  zusammen  mit  den  örtlichen  Trägern  der  Wohnheime  –  Wohnungsamt  –  Bezirksjugendpflege  –  sozialen  Einrichtungen  und  freien  Trägern  aus  dem  Bezirk  sowie  Vertretern der Willkommensinitiativen.  Der IKD greift hier aktuelle Bedarfe auf und entwickelt aus den o.g. Mitteln entsprechende  Jugendhilfeangebote in enger Kooperation mit den Trägern im Bezirk.Ziel aller Angebote ist  die Integration in bestehende oder neu konzipierte Regelangebote im Bezirk. Diese reichen  aber  bisher  nicht  aus,  um  den  spezifischen  Bedarfen  der  Flüchtlinge  Rechnung  zu  tragen.  Hinzu  kommt  eine  vielfach  bestehende  Traumatisierung  der  Familien,  die  besondere  Angebote erfordert, welche über die Regelangebote nicht abgedeckt werden können. 42    Die  über  den  Interkulturellen  Dienst  entwickelten  Angebote  werden  überwiegend  in  enger  Kooperation  mit  freien  Trägern  in  den  Bezirken  durchgeführt  –  z.T.  vor  Ort  in  den  Flüchtlingsunterkünften ‐ z.T. durch Nutzung räumlicher Ressourcen im sozialen Umfeld.    Die Aufgabenfelder des IKD umfassen gemäß dem Ratsbeschluss folgende Maßnahmen:   Initiierung von Sprachförderangeboten und Alphabetisierung für  Kinder,  Jugendliche und Erwachsene    Niederschwellige Familienbegleitende Angebote zur Stärkung der interkulturellen  und Erziehungskompetenz der Eltern   Initiierung von Mütter– oder Elterngesprächskreisen zu alltagsrelevanten Themen  der Gesundheit, Ernährung, Kindererziehung sowie Kennenlernen der  bestehenden Regelangebote   Niederschwellige Angebote der Gesundheitsversorgung in Kooperation mit den  Netzwerken Frühe Hilfen   Angebote der Vorschulförderung für Kinder – pädagogische Spielgruppen –  soziale Gruppenarbeit , Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, etc.   Einschulungshilfen, schulbegleitende Hilfen Alphabetisierung, Sprachförderung,  Hausaufgabenhilfe etc. für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder  nicht ausreichend vorhanden sind   Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita,  Schule, Aus‐und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit, etc.   Einsatz von pädagogisch und interkulturell geschulten Stadtteilmüttern,  Integrationslotsen, Sprach‐und Kulturmittlern, Dolmetschern etc. zur  Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende Regelangebote   Pädagogische, sportliche und  Kulturelle Angebote der Freizeitgestaltung zur  Strukturierung des Alltags und Stärkung des Selbstbewusstseins   Initiierung interkultureller Begegnungs‐ und Austauschmöglichkeiten im sozialen  Umfeld   Starthilfe für Flüchtlingsfamilien in eigenen Wohnungen – Beratung und  Unterstützung bei der Orientierung im jeweiligen Stadtbezirk    Die Integration von Flüchtlingsfamilien bleibt eine dauerhafte kommunale Aufgabe, die zum  Ziel hat, zugewanderten Menschen eine integrative Perspektive in Köln zu bieten. Um dieser  Aufgabe  gerecht  zu  werden,  bedarf  es  der  Bereitstellung  entsprechender  zusätzlicher  Ressourcen.  Die  bisherigen  Erfahrungen  zeigen,  dass  der  Unterstützungsbedarf  für  die  Familien  und  deren Kinder sehr hoch ist, und die Angebote überwiegend sehr gut angenommen werden.  Insbesondere die niederschwelligen Angebote, die sich direkt an der Lebenslage der Familien  orientieren,  bieten  eine  gute  Basis  zum  Vertrauensaufbau  in  mögliche  Unterstützungssysteme.    Dabei  ist  davon  auszugehen,   dass  die  Bearbeitung  der  eigenen  Fluchtgeschichte  als  Voraussetzung  für  einen  gelingenden  Integrationsprozess  bei  vielen  Familien  erst  dann  wirksam  entwickelt  werden  kann,  wenn  die  Aufenthaltsrechtliche  Perspektive  und  die  Wohnsituation sich entsprechend verfestigen. 43    3.4 Integration in den Arbeitsmarkt  3.4.1 Leitgedanke  Der Integration Point hat sich strukturell und personell weiterentwickelt. Er ist als  zuverlässiger Partner in verschiedenen Netzwerken und Projekten etabliert, beispielsweise  im Ehrenamtsnetzwerk oder im Projekt „Einwanderung gestalten“ der Stadt Köln.     Der im Oktober 2016 angestoßene Veränderungsprozess in der Aufbau‐ und  Ablauforganisation des Integration Point des Jobcenters konnte planmäßig und erfolgreich   unter Einbeziehung der Mitarbeitenden und Netzwerkpartner abgeschlossen werden. Das  Konzept des Jobcenters „Dynamische Strategie für die integrative Arbeit mit Geflüchteten im  Jobcenter Köln“ wurde kontinuierlich fortgeschrieben und verbessert.   Im Integration Point des Jobcenters gibt es zwei Teams, die für die Integration der Menschen  mit Fluchthintergrund in den Ausbildungs‐ und Arbeitsmarkt zuständig sind. Zusätzlich  wurden spezialisierte Stellen eingerichtet, wie beispielsweise die Talentscouts im Bereich der  über 25‐jährigen (Ü25).     Weiterhin wurden Teamworkshops durchgeführt. Inhalt war unter anderem die  Rollenschärfung der Integrationsfachkräfte im Integration Point.   Eine Strategie zur erfolgreichen Integration von Geflüchteten in den deutschen Ausbildungs‐  und Arbeitsmarkt in Form einer Förderkette wurde  erarbeitet. Auch diese wird kontinuierlich  überprüft und angepasst.     Der Kundenkreis des Integration Point SGB III (Sozialgesetzbuch Drei) hat sich zum  01.07.2017 verändert. Der Integration Point der Agentur für Arbeit Köln betreut Geflüchtete  mit einer positiven Bleibeperspektive und die Menschen, die vor dem 31.08.2015 ihren  Asylantrag gestellt haben. Personen aus den  sicheren Herkunftsländern werden wieder über  die reguläre arbeitnehmerorientiere Vermittlung der Agentur für Arbeit Köln betreut. Zu den  sicheren Herkunftsländern zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo,  Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Montenegro, Senegal, Serbien und die  Mitgliedstaaten der Europäischen Union.    Derzeit werden ca. 5975 Geflüchtete in beiden Rechtskreisen (Stand Juni 2017) im   Integration Point betreut. Seit März 2017 sind die Zahlen im Zugang des gemeinsamen  Integration Point deutlich rückläufig. Im SGB II‐Bereich (Sozialgesetzbuch Zwei) ist im Juni  2017 gegenüber dem Monat März 2017 ein Rückgang der antragsstellenden  Bedarfsgemeinschaften von 39% zu verzeichnen.   Im Rechtskreis SGB III (Sozialgesetzbuch Drei) ist der Gesamtkundenbestand seit Beginn des  Berichtsjahres bis heute um 21,9 % gesunken. Der Anteil der Personen aus den 5  Herkunftsländern (Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) sogar um 49% (rund 277 Kundinnen  und Kunden). Dieser Trend setzt sich weiter fort. Im benannten Zeitraum fanden 416  Rechtskreiswechsel in das SGB II statt.     Das Erlernen  der deutschen Sprache ist weiterhin die wichtigste Grundlage für eine  erfolgreiche Integration. Die Herausforderung ist es, einen sinnvollen und nahtlosen  Übergang zwischen den Sprachförderungsinstrumenten (z.B. Integrationskurs und nationale  Deutschförderung) herzustellen. Das gelingt an einigen Stellen nicht immer. Um dies zu  verbessern, finden Abstimmungsgespräche mit der Regionalkoordination des Bundesamtes  für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den zugelassenen Sprachkursträgern für die 44    nationale Deutschförderung (DeuFöV) statt. Ebenfalls ist eine Kooperationsvereinbarung mit  dem Bereich Integration der Ausländerbehörde in Arbeit. Die Ausländerbehörde verpflichtet  die Menschen auch zur Teilnahme an Integrationskursen. Durch die Kooperation der  verpflichtenden Stellen kann ein nachhaltiger Übergang zwischen den  Sprachförderungsinstrumenten sichergestellt werden.   Das Jobcenter Köln arbeitet mit den Abteilungen der Stadt Köln intensiv zusammen, um den  Integrationsprozess zu optimieren. Geplant sind wechselseitige Hospitationen zwischen der  Ausländerbehörde und dem Integration Point des Jobcenters.   Um den Übergang der Menschen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Zuständigkeit  des Jobcenters nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu verbessern, wurden  mehrsprachige Merkblätter entwickelt.    3.4.2 Aktuelle Themen  Verweis  auf  Nr.  3  des  jeweils  aktuellen,  im  Ausschuss  Soziales  und  Senioren  vorgestellten  Jobcenter‐Berichtes zum Integration Point.    3.4.2.1 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundes  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 27.07.2016 die Richtlinie für  das  Arbeitsmarktprogramm  FIM  veröffentlicht.  Mit  diesem  Programm  sollen  niedrigschwellige  Beschäftigungsmöglichkeiten  für  geflüchtete  Menschen  geschaffen  werden,  die  sich  noch  im  laufenden  Asylverfahren  befinden.   Nach  intensiver  Prüfung  ist  die  Einschätzung  der  Verwaltung,  das  Programm  unter  den  derzeitigen dort vorgesehenen Rahmenbedingungen nicht zu nutzen. Insoweit wird auf die  Mitteilung  im  Ausschuss  für  Soziales  und  Senioren  und  weiteren  Ausschüssen  unter  der  Vorlagen‐Nr. 0239/2017 verwiesen.    3.4.2.2 Einrichtung von Basiskonten  Seit  Ende  Juni  2016  verpflichtet  das  Zahlungskontengesetz  (ZKG)  alle  Banken,  auf  Antrag  eines Berechtigten ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, ein sog. Basiskonto, zu  führen. Diese Möglichkeit steht auch Asylsuchenden sowie geduldeten Personen offen, also  Menschen  ohne  Aufenthaltstitel,  die  aus  rechtlichen  oder  tatsächlichen  Gründen  nicht  abgeschoben  werden  können.  Ziel  des  Basiskontos  ist  es,  die  vollständige  Teilhabe  am  wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen.    Die Sparkasse KölnBonn konnte vom Amt für Soziales und Senioren gewonnen werden, den  Asylsuchenden im Gebäude der leistungsgewährenden Stelle „Asylbewerberleistungsgesetz“  in der Neusser Straße 155 die Möglichkeit anzubieten, bereits dort ein solches Basiskonto zu  eröffnen.  Während  der  Öffnungszeiten  standen  drei  Mitarbeiter/innen  der  Sparkasse  KölnBonn  vor  Ort  zur  Verfügung.  Die  anschließenden  Dienstleistungen  der  Sparkasse  KölnBonn  wurden  dann  in  den  Filialen  wahrgenommen.   In  der  Zeit  vom  08.09.2016  bis  13.07.2017 wurden ca. 1.400 Konten in diesem Verfahren eröffnet.    Aufgrund  des  seit  dem  Frühjahr  geltenden  Zuweisungsstopps  gelangen  keine  Flüchtlinge  mehr  nach  Köln,  die  die   erforderlichen  Voraussetzungen  des  Zahlungskontengesetzes  erfüllen.  Da  die  Bereitstellung  von  Personal  für  die  Sparkasse  KölnBonn  unter  diesen  Rahmenbedingungen nicht mehr vertretbar war, wurde die Zusammenarbeit vor Ort in der  Neusser  Str.  am  14.07.2017  beendet.  Die  Eröffnung  von  Konten  erfolgt  nun,  sofern  die  rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, in einer wohnortnahen Filiale. 45    3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt  3.5.1 Leitgedanke  Die  aktuelle  Lage  auf  dem  Mietwohnungsmarkt  ist  gerade  im  unteren  und  mittleren  Preissegment  mehr  als  angespannt,  was  zu  beständig  steigenden  Mieten  und  einem  sich  verknappenden  Angebot  führt.  Nach  Erhebungen  des  städtischen  Amtes  für  Stadtentwicklung und Statistik im Jahr 2014 hatten rechnerisch 45 %  der Kölner Haushalte  Anspruch auf eine preisgünstige geförderte Mietwohnung – Tendenz steigend.  Dabei liegt das Mietenniveau in Köln 29 % über dem bundesweiten Durchschnitt;  die  Mietpreise  steigen  weiter  an,  ebenso  wie  die  Baulandpreise  im  Geschosswohnungsbau  seit 2010. Als Reaktion wurde im Juli 2015 die sog. Mietpreisbremse in Kraft gesetzt.    Trotz reger Bauaktivität auf dem Gesamtmarkt wird in der Regel nur dann preiswerter neuer  Mietwohnraum  angeboten,  wenn  das  Bauvorhaben  durch  Fördermittel  des  Landes  Nordrhein‐Westfalen  subventioniert  wird.  Die  von  der  Landesregierung  für  das  Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 beschlossenen Leitziele sind unter anderen     für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum bereitzustellen und  die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen,   die  Quartiere  demografiefest  und  sozialadäquat  weiter  zu  entwickeln,  um  Segregationsprozessen  entgegen  zu  wirken  (Familien  mit  Kindern,  ältere  Menschen  und Menschen mit Behinderungen),   die  Entwicklung  und  Erneuerung  von  Wohnquartieren  durch  Neuschaffung  von  qualitätsvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen,   Flüchtlingen und Asylbewerbern geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und  damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration dieser Personengruppe zu leisten.    Um  das  zu  erreichen,  wird  jährlich  ein  Darlehensvolumen  von  800  Mio.  €  landesweit  zu  überaus günstigen Konditionen bereitgestellt. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde für die  örtliche Wohnraumförderung erhält davon auch im Jahr 2017 ein Globalbudget  in Höhe von  75 Mio. €,  wobei dieser Betrag bei Bedarf  aufgestockt werden kann. Die Förderdarlehen, die  bis  zu  80%  der  Kosten  betragen  können,  sind  in  den  ersten  10  Jahren  zinslos  und  bleiben  auch danach günstig.   Im Gegenzug wird eine Mietpreis‐ und Belegungsbindung vereinbart, so dass der Bezug der  voraussetzt  und  die  Kaltmiete  im  gängigen  Fördertyp  A  6,25  €  je  qm  monatlich  nicht  überschreiten  darf.  Durch  die Förderdarlehen mit  mehr  als  25%  Tilgungsnachlass  wird  also  auch  bei  günstigen  Mieten  noch  eine  attraktive  Rendite  bei  den  Investoren  erzielt.  So   konnten  im  vergangenen  Jahr  2016   in  Köln  wieder   877  Wohnungen   gefördert  werden,  davon  785 in Neubauten und  90 bei Umbau im Wohnungsbestand.   Die  Erteilung  eines  Wohnberechtigungsscheines  setzt  einen  gesicherten  Aufenthaltsstatus  voraus,  den  Asylbewerber  und  Flüchtlinge  (noch)  nicht  haben.  Da  sich  die  bisherige  Wohnraumförderung  nur  auf  Inhaber  von  Wohnberechtigungsscheinen  bezog,  hat  das  zuständige Ministerium seit Juni 2015 eine eigene Richtlinie zur Wohnraumversorgung von  Flüchtlingen erlassen    Diese ist eng an die bisherigen Wohnraumförderungsbestimmungen angelehnt und fordert  weiterhin qualitativ hochwertigen Wohnungsbau.   Die Fördermittel sind in Darlehens‐höhe  und  –bedingungen  weitgehend  identisch.  Zur  Steigerung  der  Attraktivität  des  Programms  wurde der Tilgungsnachlass auf die Grundpauschale zunächst um 10 Prozentpunkte erhöht  und  ein  individuell  festzusetzender  Zuschlag  für  erhöhte  Fluktuation  und  andere  Kosten 46    ermöglicht.  Das  hat  im  Jahr  2016  in  Köln  dazu  geführt,  dass  insgesamt  127  (von  785)  Neubauwohnungen  nach  dieser  Richtlinie  für  Flüchtlinge  gefördert  werden  konnten.   Im  Hinblick  auf  den  landesweiten  Rückgang  der  Flüchtlingszahlen  und  der  Zunahme  von  Anerkennungen  hat  das  Land  NRW  die  „Anschubförderung“  (Erhöhung  des  Tilgungsnachlasses  um  10  %)  für  2017  wieder  auf  das  generelle  Niveau  der  Wohnraumförderungsbestimmungen  zurückgeführt.  Damit  sollen  Fehlanreize  vermieden  und  der  Bedarf  an  preiswertem  Wohnraum  für  alle  Haushalte  (unabhängig  vom  Status)  gedeckt werden.    3.5.2 Aktuelle Themen  3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge  Wie bereits ausgeführt, haben der erhöhte Tilgungsnachlass und der mögliche Zuschlag zur  Miete  auch  in  Kombination  mit  einem  langfristigen  Mietvertrag  durch  die  Abteilung  für  Wohnraumversorgung  des  Wohnungsamtes  –  im  vergangenen  Jahr  zur  Förderung  von  127  Neubauwohnungen für Flüchtlinge geführt. Welches Ausmaß die Schaffung von Wohnraum  für  Flüchtlinge  auch  im  aktuellen  Förderjahr  erreichen  kann,  hängt  weiter  davon  ab,  wie  vielen  der  interessierten  Investoren  es  gelingt,  ein  geeignetes  baureifes  Grundstück  zu  erwerben.  3.6 Ehrenamt und freie Träger  3.6.1 Leitgedanke  Der  ehrenamtlichen  Flüchtlingshilfe  kommt  eine  große  Bedeutung  zu.  Eine  Vielzahl  Engagierter  bietet  z.B.  Lotsendienste,  Leseangebote,  Hausaufgabenbetreuung  oftmals  begleitet von einem Träger an. Das Spektrum an ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit sowohl in  den  Angeboten  als  auch  in  den  begleitenden  Trägern  ist  groß.  In  mittlerweile  ca.  40 überwiegend  nachbarschaftlich  organisierten  ehrenamtlichen  Willkommensinitiativen  engagieren sich Kölnerinnen und Kölner. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch  ein  breites  Spektrum  an  Angeboten  von  Sprachkursen  für  unterschiedliche  Altersklassen  über  Begleitung  zu  Ämtern  und  Ärzten  bis  hin  zu  gemeinsamen  Freizeitaktivitäten.  Mit  diesem Engagement stärken die Engagierten die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen  ihre  Fähigkeiten  ein,  um  die  geflüchteten  Menschen  zu  unterstützen,  sich  in  Deutschland  und  Köln  zu  Recht  zu  finden  und  nicht  zuletzt  stärken  sie  die  Neu  Zugewanderten,  ihre  Potenziale  in  die  neue  Lebenssituation  einzubringen  und  perspektivisch  unabhängig  von  Hilfe  zu  leben.  Sie  unterstützen  damit  in  besonderer  Weise  die  regulären  Betreuungsstrukturen  und  tragen  sehr  praktisch  zu  einer  Entlastung  der  z.Zt.  oft  am  Limit  arbeitenden  Sozialen  Dienste  der  Stadt  und  der  Träger  bei.  Die  oft  lange  Zeit  des  Wartens  auf  Entscheidungen  zu  einem  ausländerrechtlichen  Status  und  einem  damit  verbundenen   Anspruch  auf  Integrationsangebote  helfen  ehrenamtliche  Strukturen,  zumindest  abzumildern oder sinnvoller zu nutzen.   Antirassismusarbeit  ist  zu  allen  Zeiten  eine  wichtige  Präventionsarbeit.  Laut  Innenminister  NRW Jäger haben sich die rechtsextremistisch motivierten Straftaten von 25 in 2014 auf 214  in  2015  mehr  als  verachtfacht.  Insofern  muss  den  Anstrengungen  gegen  Rassismus  insbesondere  wegen  der  Entwicklung  der  Flüchtlingssituation  eine  aktuell  steigend  große  Bedeutung zukommen. 47    3.6.2 Aktuelle Themen  Ob  Unterstützung  beim  Deutsch  lernen,  Begleitung  bei  Arzt‐  oder  Behördengängen,  Angebote  zur  Freizeitgestaltung  für  Kinder,  Jugendliche  oder  Erwachsene,  Organisation  gemeinsamer  Feste  oder  auch  ein  Rundgang  durch  die  Umgebung  mit  Tipps,  wo  was  im  Stadtteil zu finden ist – Einsatzfelder gibt es viele, Ideen sind immer gefragt.    Flüchtlingsberatungsstellen  Das  interkulturelle  Maßnahmenprogramm  der   Stadt  Köln  sieht  u.a.  vor,  fünf  halbe  Stellen  zur  Flüchtlingsberatung  städtisch  zu  fördern.  Diese  Stellenanteile  wurden  bei  den  Trägern  des „Beratungsnetzwerks Menschen ohne Papiere“ angesiedelt.   Die Finanzierung dieser dringend notwendigen Beratungsarbeit wird seit Ende 2015 aus dem  Integrationsbudget sichergestellt. Für die Jahre 2016/2017 wurden diese Stellen um jeweils  eine  halbe  Stelle  auf  jeweils  eine  volle  Stelle  mit  städtischen  Mitteln  aufgestockt  Ob  diese  Aufstockung ab 2018 weiter finanziert werden kann, ist derzeit unklar.    Wohlfahrtsverbände  Ehrenamtliche Unterstützung hat bei den Wohlfahrtsverbänden eine lange Tradition.   Die  Verbände  arbeiten  in  ihren  Arbeitsfeldern  mit  ehrenamtlichen  und  hauptberuflichen  Mitarbeiter/innen.  Die  Wohlfahrtsverbände  legen  hier  großen  Wert  auf  eine   qualifizierte,  partnerschaftliche  Zusammenarbeit  von  ehrenamtlichen/freiwilligen  und  hauptberuflichen  Mitarbeiter/innen.    Integrationsagenturen  In  Köln  sind  12  Integrationsagenturen  verortet.  Integrationsagenturen  sind  angesiedelt  bei  Wohlfahrtsverbänden und werden aus Landesmitteln finanziert für ihre strukturelle Arbeit in  den  Themenfeldern  Bürgerschaftliches  Engagement  von  und  für  Menschen  mit  Zuwanderungsgeschichte,  Interkulturelle  Öffnung,  Sozialraumorientierte  Arbeit  und  Antidiskriminierungsarbeit.  Sie  sind  wesentliche  Akteure  auch  in  der  Flüchtlingsarbeit,  z.B.  durch ihre Angebote zur Interkulturellen Öffnung für MultiplikatorInnen oder den Einsatz in  der  ehrenamtlichen  Flüchtlingsarbeit.  Spezielle  Angebote  halten  Rubicon  e.V.  mit  seiner   Arbeit  im  Bereich  LST  und  OEGG  e.V.  mit  seinem  Schwerpunkt  auf  Antirassismus‐,  Antidiskriminierungsarbeit  vor.  Ausdrücklich  geht  es  dabei  um  die  strukturelle  Arbeit  vor  allem mit MultiplikatorInnen, nicht um die Beratung von Einzelfällen.  s. auch „Programm KOMM_AN NRW“    Interkulturelle Zentren  2016  gibt  es  39  anerkannte  Interkulturelle  Zentren  in  der  Stadt  Köln.  Grundangebote  aller  Zentren  sind  Soziale  Beratung,  Sprachförderung  und  interkultureller  Austausch.  Jedes  Zentrum verfügt über einen offenen Treffbereich, in dem Begegnung stattfinden kann.  Die  Interkulturellen  Zentren  legen  Wert  darauf,  dass  sie  sich  in  das  Thema  der  Flüchtlingsarbeit  insbesondere  über  ihre  Kernaufgabe  der  nachhaltigen  Integration  einbringen. Im Fokus der Arbeit stehen in den Zentren im Allgemeinen weniger die Aufgaben  der  Erstversorgung  von  Flüchtlingen.  Sehr  wohl  gibt  es  aus  vielen  Zentren  heraus,  die  zu  einem  Großteil  von  Migrantenorganisationen  getragen  werden,  ein  starkes  bürgerschaftliches  Engagement  für  Geflüchtete.  Einige  Zentren  sind  unmittelbar  in  Willkommensinitiativen engagiert.   Die  Angebote  der  Zentren  stehen  ebenso  länger  in  Deutschland  lebenden  wie  Neuzugewanderten  zur  Verfügung.  Oft  sind  sie  erste  Anlaufstelle  für  Neuzugewanderte. 48    Insbesondere  besteht  in  den  Zentren  eine  langjährige  Erfahrung  mit  niederschwelligen  Alphabetisierungs‐  und  Sprachförderangeboten,  die  meist  der  erste  Zugang  auch  zu  den  Beratungsangeboten sind. Ein Aspekt der sozialen Beratung in den Interkulturellen Zentren  ist  die  Verweisberatung  in  die  Regelsysteme.  Damit  dienen  sie  als  Drehscheibe  für  weiterführende  Hilfen.  Darüber  hinaus  bieten  die  Interkulturellen  Zentren  Raum  für  die  Selbstorganisation  von  Flüchtlingen  und  anderen  Migrantengruppen.  Insbesondere  der  offene  Rahmen  der  Förderung  der  Zentren  bietet  die  Möglichkeit  unkompliziert  und  situationsangemessen bedarfsgerechte Aktivitäten zu entwickeln.   Seit  2015  werden  zusätzliche  Ressourcen  durch  die  Aufstockung  der  Fördermittel  im  Rahmen  des  Integrationsbudgets  in  Höhe  von  50.000  Euro  bereitgestellt,  die  jedoch  nicht  explizit für die Flüchtlingsarbeit vorgesehen sind.    Kirchengemeinden  In vielen Stadtteilen gibt es aktive Einzelpersonen wie auch Gruppen von Kölner Bürgerinnen  und  Bürgern,  die  sich  bei  der  Betreuung  einzelner  Flüchtlinge  oder  in  bestimmten  Wohnheimen  engagieren.  Die  Koordinationsstelle  der  „Aktion  Neue  Nachbarn  in  Köln“  unterstützt  in  Kirchengemeinden,  Willkommensinitiativen,  Verbänden,  Schulen,  Unternehmen  und   Institutionen  den  Aufbau  und  die  Begleitung  von  Projekten.   Sie  berät  engagierte  Einzelne  und  Gruppen,  informiert  über  Veranstaltungen  und  Entwicklungen  in  Köln, bietet Fortbildungsangebote und vermittelt finanzielle Fördermöglichkeiten.    Willkommensinitiativen  Zwischenzeitlich hat sich auf dem Kölner Stadtgebiet eine Reihe von Willkommensinitiativen  gebildet. In der Melanchthon Akademie finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung dieser  Willkommensinitiativen  statt.  Zielsetzung  ist  es,  eine  nachhaltige  Struktur  „Willkommen  in  Köln“  anzustreben,  um  sich  auszutauschen,  sich  gegenseitig  und  in  Kooperation  mit  den  Beratungseinrichtungen  zu  unterstützen.  Derzeit  erarbeitet  die  Verwaltung  ein  Umsetzungskonzept  zur  Stärkung  der  ehrenamtlichen  Flüchtlingsarbeit  und  insbesondere  der Willkommensinitiativen.    Forum für Willkommenskultur  Alle beteiligten Akteure verstehen Ehrenamt und freiwilliges Engagement als eine Tätigkeit,  zu  der  man  sich  freiwillig,  d.h.  ohne  vertragliche  Verpflichtung,  jedoch  verlässlich  entscheiden  kann.  Dies  kann  einmalig  und  stundenweise  sein,  oder  bei  regelmäßigen  Diensten  auch  einen  höheren  zeitlichen  Umfang  haben.  Ehrenamt  und  freiwilliges  Engagement  geschieht  unentgeltlich.  Unentgeltlich  heißt  insbesondere,  dass  kein  Geld  für  die freiwillig erbrachte Zeit, maximal eine Aufwandsentschädigung, gezahlt wird.  Die  Vorbereitung,  Begleitung  und  Fortbildung  der  freiwillig  Engagierten  in  ihrer  karitativen  Arbeit,  die  Möglichkeit  des  Erfahrungsaustauschs  und  die  Kultur  der  Anerkennung  haben  einen  hohen  Stellenwert  bei  den  Wohlfahrtsverbänden,  Kirchengemeinden  und  dem  Zentrum für Willkommenskultur.    Das  Amt  für  Wohnungswesen  finanziert  um  zwei  weitere  Jahre  bis  15.02.2019  das  Projekt  „Zentrum  für  Willkommenskultur“  durch  den  Flüchtlingsrat  und  die  Freiwilligenagentur.  Deren  Aufgabe  ist  es,  Willkommensinitiativen  zu  vernetzen  und  ihren  gegenseitigen  Austausch  sicher‐zustellen.  Die  Verzahnung  der  vielfältigen  Institutionen,  die  sich  den  Flüchtlingen  annehmen,  wie  z.B.  der  Kirche  und  der  Wohlfahrtsverbände,  und  der  vielen  ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf. 49    Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur arbeiten mit den Bürgerämtern zusammen und leisten  ihnen  gegenüber  Unterstützung  bei  der  Beratung  und  Koordination  bürgerschaftlicher  Willkommensinitiativen.    Mentoren/‐innen für Flüchtlingsfamilien   Über das Projekt „Mentoren/‐innen für Flüchtlingsfamilien“ übernehmen Freiwillige für ein  halbes Jahr eine Mentorenschaft für neu nach Köln zugewiesene Flüchtlingsfamilien.  Kontakte auf Augenhöhe sollen Neuankömmlinge bei  der Orientierung unterstützen und  eine Willkommenskultur in der Stadt fördern.  Das Projekt wird durchgeführt von Kölner Freiwilligenagentur e.V. und Kölner Flüchtlingsrat  e.V.     Antirassismusarbeit  Die Stadt Köln fördert Projekte zu „Antirassismus‐Training“ mit aktuell 50.000 € p.a.  Die  beiden  Antidiskriminierungs‐Beratungsstellen  von  Caritas  e.V.  und  OEGG  e.V.  werden  mit aktuell ca.  51.000 € p.a. städtisch bezuschusst.       Projekt „Integrationslotsinnen und‐ lotsen“  Fünf  Kölner  Integrationsagenturen  (AWO,  Caritas,  DRK,  Synagogengemeinde  und  Vingster  Treff)  setzen  ca.  70  Lots*innen  mit  eigener  Migrationsgeschichte  zur  Begleitung  z.B.  zu  Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu Beratungsstellen ein.  Als  eine  im  Rahmen  des  Interkulturellen  Maßnahmenprogramms  beschlossene   Maßnahme  konnte  die  Zahlung  des  Zuschusses  Ende  2015  aus  dem  Integrationsbudget  in  Höhe  von  23.000 € p.a. wieder aufgenommen werden. Zunächst nur für die Jahre 2016/2017  werden weitere 10.000 € aus dem städt. Haushalt eingesetzt.    Programm KOMM‐AN NRW   Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW, mittlerweile das  Ministerium für Kinder, Familie, Fluchtlinge und Integration(MKFFI), hat für die Jahre 2016  und 2017 das Programm KOMM‐AN NRW zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in  den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der  Flüchtlingshilfe mit folgenden Bausteinen aufgelegt:  I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)  II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort  III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA)  IV. Erstellung einer Wertebroschüre  Die Förderlaufzeit endet zum 31.12.2017     Das KI Köln erhält aus Teil I dieses Programms eine Festbetragsfinanzierung für 2  Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im  Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang  einer Integrationskette. Dabei wird das Ehrenamt ausdrücklich einbezogen. Die  Aufgaben der Stelleninhaber/innen ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio  eines KI unter anderem in der Implementierung von Angeboten für erwachsene  Flüchtlinge und der Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen, die sich um  ehrenamtliche Tätigkeiten kümmern. (…) 50    In Kooperation mit dem Forum für Willkommenskultur werden Bedarfe eingeschätzt  und entsprechende Angebote für Flüchtlinge sowie für ehrenamtlich Engagierte  entwickelt und gefördert.  Im Laufe der vergangenen Monate haben sich diese Bedarfe deutlich verändert, von  der Aufgabe der Organisation, des Aufbaus und der Ausstattung von  Ankommenstreffpunkten hin zu einer größeren Angebotspalette für Geflüchtete und  insbesondere dem Schwerpunkt des Erhalts und der Stabilisierung des  ehrenamtlichen Engagements beispielsweise in Form von Coaching‐ und  Qualifizierungsangeboten.     Aus Teil II erhält Köln knapp 400.000 € jeweils für 2016 und 2017 für  „Bedarfsgerechte Maßnahmen vor Ort“ für die  A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von  Ankommenstreffpunkten  B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und  Begleitung  C. Förderung von Maßnahmen zur Informations‐ und Wissensvermittlung  D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der  Begleitung ihrer Arbeit,  die z.B. an Willkommensinitiativen, Kirchen‐ und Moscheegemeinden, Träger der  Freien Wohlfahrtspflege, sonstige Freie Träger, Institutionen, Sportvereine  weitergeleitet werden können und in Köln weitergeleitet werden. Auch 2017 zeigen  Träger, Initiativen und Vereine in Köln wieder ein großes Interesse an den  verschiedenen Fördermöglichkeiten des Programms. Bislang können in diesem Jahr  58 unterschiedliche Organisationen Fördermittel erhalten, in 2016 waren es  insgesamt 64 geförderte Organisationen.  Zahlreiche Antragsteller aus dem vergangenen Jahr sind auch 2017 wieder mit  fortlaufenden Angeboten am Programm beteiligt. Neu hinzugekommen sind in erster  Linie Migranten‐Selbstorganisationen.     Teil III stärkt die landesgeförderten Integrationsagenturen, in dem sich diese  verstärkt auf Prävention und Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung,  Islamfeindlichkeit und Antisemitismus ausrichten und die Menschen vor Ort,  Einheimische und Flüchtlinge gleichermaßen in den Blick nehmen.  Gefördert werden Maßnahmen der Integrationsagenturen, die darauf ausgerichtet  sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten, abgestimmt mit  den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu  begleiten, die sich in den nachfolgenden Themen‐ und Handlungsfeldern verorten  lassen:  o Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen,  o Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus,  Islamfeindlichkeit und Diskriminierung  o Konfliktmediation, z.B. in den Stadtteilen 51    o Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum, z.B. Lücken  der Angebote/Leistungen für die Integration von Flüchtlingen zu identifizieren  und zu schließen,   o Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und  Mitarbeitern der Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge, z.B. im Hinblick  auf interkulturelle Kompetenzen, Hintergrundinformationen zur  Fluchtursachen   Teil IV Erstellung einer Wertebroschüre  Zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung hat das MAIS eine Broschüre  „Demokratie für mich. Grundrechte in Deutschland“ als Leitfaden für Geflüchtete und  ihre Helferinnen und Helfer entwickelt und herausgegeben.    3.7 Sport  3.7.1 Leitgedanke  Gemeinsamer  Sport  und  gemeinsame  Bewegung  können  Menschen  mit  unterschiedlichen  Voraussetzungen  hinsichtlich  körperlicher  und  geistiger  Voraussetzungen  sowie  unterschiedlicher  Herkunft  zusammenführen.  Im  Sport  findet  so  seit  vielen  Jahren  gelebte  Integration  statt,  insbesondere  in  ehrenamtlich  arbeitenden  Sportvereinen,  aber  auch  im  freien und z. T. kommerziellen Sport.  Dieses Potential gilt es für die Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern (FlüZu) gezielt  zu  nutzen,  ohne  den  Sport  mit  seinen  ehrenamtlichen  Strukturen  auszunutzen  oder  mit  Ansprüchen zu überfordern!  Dabei  bietet  es  sich  an,  gezielt  Sport‐  und  Bewegungsangebote  auf  unterschiedlichen  Niveaus mit am jeweiligen Bedarf angepassten Zielen für FlüZu einzurichten (vgl. Pkt. 3.7.2.1)  oder freie Kapazitäten in bestehenden Sportgruppen zu nutzen.  Grundsätzliche  Voraussetzungen  für  solche  und  allgemeine  Sportangebote  sind  aber  zu  allererst  zur  Verfügung  stehende  Sportstätten,  Turn‐  und  Sporthallen  sowie  alternative  Sporträume und Außensportanlagen (vgl. Pkt. 3.7.2.3), aber auch finanzielle Mittel, z. B. für  den Einsatz entsprechend qualifizierter Sportbetreuer/innen!  3.7.2 Aktuelle Themen  Vor  diesem  Hintergrund  werden  seitens  der  Sportverwaltung  finanzielle  Mittel  zur  Einrichtung  von  entsprechenden  Sportangeboten  für  junge  FlüZu  bereitgestellt,  zur  Qualifizierung  von  Sportbetreuern/innen,  darüber  hinaus  Finanzmittel,  um  aufgrund  der  Belegung von zahlreichen Turn‐ und Sporthallen mit FlüZu entstandene finanzielle Probleme  von betroffenen Sportvereinen aufzufangen.    3.7.2.1 Sport‐ und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und  Zuwanderer  Die  Zahl  der  Zuwanderer,  die  nach  Köln  kommen,   müssen  an  die  Stadtgesellschaft  herangeführt  und  aufgenommen,  d.  h.  integriert  werden.  Adäquate  und  ausreichende  Unterstützungsangebote,  insbesondere  auch  im  Sport,  helfen,  um  Hemmschwellen  und  Sprachbarrieren  zu  überwinden,  Freizeit  zu  gestalten  und  zum  anderen  gesundheitlichen  Aspekten Rechnung zu tragen.   Es gilt daher auch, situations‐ und zielgruppen‐orientierte Ansätze im Sport zu entwickeln.   Hierzu wurden seitens der Sportverwaltung Finanzmittel bereitgestellt, die auf Antrag nach  Rahmenvorgaben  an  Sportanbieter  vergeben  werden  können.  In  dieses  Verfahren  werden  die Bezirksjugendpflegen involviert. 52    Mittlerweile  sind  29  Sportangebote  an  überwiegend  festen  Standorten  in  8  Stadtbezirken  entstanden. Das Angebot für Jungen und Mädchen und gemischte Gruppen reicht u.a. von  Fußball, Basketball, Schwimmen, Tanzsport bis Boxen.    3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport  Über  die  s.  g.  Qualifizierungsoffensive  im  Sport  werden  seitens  der  Sportverwaltung  Lizenzierungen  im  Sport  im  Rahmen  des  Lizensierungssystems  des  Deutschen  Olympischen  Sportbundes  bezuschusst.  Da  es  mittlerweile  auch  Lizenzierungsmodule  für  die  Flüchtlingsarbeit gibt, können diese über die vorhandenen Finanzmittel bezuschusst werden.    Ein  anderer  Aspekt  in  diesem  Zusammenhang  ist  die  Möglichkeit  für  Flüchtlinge,  sich  für  Sportgruppenbetreuungen bzw. –leitungen zu qualifizieren.    3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen  Um  die  ankommenden  Flüchtlinge  in  Köln  unterbringen  zu  können,  wurden  notgedrungen  zahlreiche  Turn‐  und  Sporthallen  in  provisorische  Flüchtlingsnotunterkünfte  umgewandelt.  Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Vereins‐ und Schulsport und damit auch auf eine  mögliche Integrationsleistung von Sportvereinen, die dadurch gemindert wird.   Quantifizierbar  sind  in  diesem  Zusammenhang  finanzielle  Einbußen  der  Sportvereine,  die  sich  aus  Vereinsaustritten,  zusätzlichen  Fahrwegen,  Strafen  wegen  ausgefallener  Liga‐ Begegnungen,  zusätzlichen  Kosten  für  Raumanmietungen  usw.  ergeben.  Nur  ein  Teil  der  weggefallenen Hallenzeiten konnte adäquat anderweitig aufgefangen werden.  Um diese finanziellen Einbußen zumindest teilweise auffangen zu können, wurde seitens der  Sportverwaltung  ein  s.  g.  „Notfalltopf“  mit  einer  Gesamtsumme  in  Höhe  von  210.000€  bereitgestellt. Die Mittel werden nach Kriterien, die in Verbindung mit dem Stadtsportbund  Köln e.V. erarbeitet wurden, von diesem auf schriftlichem Antrag hin vergeben.  Die nicht quantifizierbaren Auswirkungen können hierdurch nicht aufgefangen werden. Für  den Erhalt der bestehenden Vereinsstrukturen ist es notwendig, die derzeitige  Rückgabe der  Sporthallen  an  den  Schul‐  und  Vereinssport  schnellstmöglich  fortzuführen.  Ein  besonderes  Augenmerk  wird  darauf  gelegt,  den  Zeitraum  zwischen  Auszug  der  Flüchtlinge  und  Bereitstellung für den Sport so gering wie möglich zu halten.  Eine  Rangfolge,  in  der  die  Turnhallen  sukzessive  geräumt  werden  sollen,  wurde  festgelegt  (siehe hierzu Punkt 2.1.2.5).     3.7.2.4 Bereitstellung von Sportflächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften  Zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, u.a. in Form von Leichtbauhallen, wurden einige  gering  genutzte  Sportaußenflächen  zur  Verfügung  gestellt.  Dabei  ist  das  Ziel,  weitere  Belegungen  von  Turn‐  und  Sporthallen  zu  vermeiden  und  darüber  hinaus  die  Freigabe  von  derzeit  mit  Flüchtlingen  belegten  Sporthallen  einzuleiten,  um  diese  dem  Schul‐und  Vereinssport wieder zurück zu geben.    3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst  3.8.1 Leitgedanke  Familienberatung und Schulpsychologie in Köln arbeiten im Rahmen der jeweiligen  Auftragsgrundlagen sowohl für ratsuchende Menschen als auch im Kontext von  Systemberatung. Hier werden insbesondere für Fachkräfte im Elementar‐ sowie  Primarbereich und in der Sekundarstufe I und II Informationsveranstaltungen zur  Unterstützung der Arbeit mit Menschen mit Fluchterfahrung vorgehalten. 53    3.8.2 Aktuelle Themen  3.8.2.1 Angebot der Familienberatung  Erzieherinnen  und  Erzieher  sowie  andere  Fachkräfte  in  den  Kindertagesstätten  und  Familienzentren  leisten  täglich,  im  Kontakt  mit  den  ihnen  anvertrauten  Kindern  und  deren  Eltern,  eine  verantwortungsvolle  Arbeit.  Die  Herausforderungen,  denen   sie  in  Ihrem  Arbeitsalltag begegnen sind vielfältig. Der Umgang mit den oftmals stark verunsicherten und  teilweise  auch  traumatisierten  Flüchtlingskindern  ist  nur  eine  von  vielen  Aufgaben,  die  in  den letzten Jahren hinzugekommen ist.    Die  Familienberatung  der  Stadt  Köln  hat  ein  psychoedukatives  Informationsangebot  für  Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren entwickelt, mit dem Ziel  sowohl  deren  Resilienz,  als  auch  kultursensibles  Denken  und  Handeln  zu  fördern.  Die  Belastungsfaktoren  von  Flucht,  Information  über  Traumatisierung  sowie  Handlungsmöglichkeiten  aufzuzeigen,  was  Fachkräfte  für  diese  Kinder  tun  können,  sind  Inhalte  des  Angebots.  Des  Weiteren  werden  insbesondere  in  Familienzentren,  die  mit  unseren Beratungsstellen kooperieren, regelmäßige Möglichkeiten angeboten, einzelne Fälle  zu reflektieren und sich professionell auszutauschen.    3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes  Kinder  und  Jugendliche  mit  Fluchterfahrung  brauchen  wertschätzende  Beziehungen,  Stabilität,  einen  sicheren  Rahmen  und  Struktur.  Der  Schulbesuch  bedeutet  für  Kinder  und  Jugendliche wieder einen geregelten Tagesablauf. Um das Ankommen und das Lernen in der  Schule   für  alle  Beteiligten  erfolgreich  zu  gestalten,  bietet  der  Schulpsychologische  Dienst  Unterstützung an.     Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen  und  Schülern  mit  Fluchterfahrung.  Wenn  die  Eltern  einverstanden  sind,  kann  auch  eine  Unterrichtshospitation  durchgeführt  werden.  In  den  angebotenen  Supervisions‐  und  Fallbesprechungsgruppen  des  Schulpsychologischen  Dienstes  für  Lehrkräfte  können  Einzelfälle  auch  speziell  bezogen  auf  das  Thema  Flucht  ausführlich  besprochen  und  reflektiert  sowie  Handlungsalternativen  entwickelt  werden.  Jede  Woche  findet  eine  telefonische Sprechstunde für Lehrkräfte von Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung  statt.     Für  Teilkollegien  oder  ganze  Kollegien  bietet  der  Schulpsychologische  Dienst  eine  Informationsveranstaltung  zum  Thema  „Unterstützung  von  Schülerinnen  und  Schülern  mit  Fluchterfahrung  durch  die  Schule“  an.  Inhaltlich  wird  vor  allem  auf  Belastungsfaktoren,  mögliche  Reaktionen  von  Kindern  und  Jugendlichen  mit  Fluchterfahrung  und  sehr  konkret  auf die für diese Schülerinnen und Schüler notwendige Unterstützung durch die Lehrkräfte  eingegangen, damit die Schule als sicherer Ort erlebt wird.    3.9 Integrationsübergreifende Projekte     Projekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“  des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)  In Köln hat zum 1. Mai 2017 das Team der „Bildungskoordination für  Neuzugewanderte“, die Arbeit aufgenommen. Der entsprechende Beschluss wurde in  der Ratssitzung vom 20.12.2016 gefasst. Das Kommunale Integrationszentrum und 54    das Regionale Bildungsbüro führen das auf zwei Jahre angelegte Projekt gemeinsam  durch. Zwei Bildungskoordinatorinnen sind bei dem Kommunalen  Integrationszentrum angesiedelt und ein Bildungskoordinator im Regionalen  Bildungsbüro.  Integration durch Bildung ist eine Querschnittaufgabe, an der viele verschiedene  Akteure beteiligt sind – die vielfältigen Bildungsbedarfe und ‐angebote im  Lebensverlauf transparent darzustellen ist eine  Hauptaufgabe der  Bildungskoordination. Dazu soll im Projekt eine Informationsplattform entwickelt  werden, die zur Vermittlung von Informationen über die Bildungsangebote genutzt  werden kann und den Zugang zu diesen Angeboten erleichtern soll.   Die Bildungskoordinatorinnen und der Bildungskoordinator tragen mit ihrer Arbeit  dazu bei, die Bildungssituation für Neuzugewanderte zu analysieren, sie decken  Lücken in den Angebotsstrukturen und Zugängen auf, erarbeiten Empfehlungen für  eine abgestimmte Weiterentwicklung der Bildungslandschaft für Neuzugewanderte  und tragen so dazu bei, dass das Ziel ,Integration durch Bildung für  Neuzugewanderte‘ in Köln noch besser gelingen kann.    In enger Abstimmung mit anderen Beteiligten wird außerdem ein datenbasiertes  kommunales Bildungsmanagement für die Neuzugewanderten entwickelt, um  bedarfsgerechte Angebote in der Stadt zu sichern.     Projekt „Einwanderung gestalten NRW“  Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Teilnahme der Stadt Köln am  Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung gestalten NRW“ im Zeitraum  01.04.2017 bis 31.03.2019 beschlossen (Vorlage 0554/2017). Im Projekt  „Einwanderung gestalten NRW“ werden die bestehenden Verwaltungsabläufe und  die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, die mit der Unterbringung,  Betreuung und Integration Geflüchteter befasst sind, überprüft und analysiert. Es soll  ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen  Behörden und den externen Beteiligten entwickelt werden, in dessen Mittelpunkt der  zugewanderte Mensch mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht. Der  aktuelle Projektsachstand kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln (Mitteilung  2561/2017) eingesehen werden.     Projekt Flüchtlingsdatenmanagement  Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 30.05.2017 den Entschluss gefasst,  das  Amt  12  mit  der  Einführung  eines  gesamtstädtischen  Flüchtlingsdatenmanagements zu beauftragen (Vorlage 1171/2017).  Mit dem bis zum Jahr 2019 angelegten Projekt soll in den vielen beteiligten Ämtern  die  Basis  für  die  Hebung  vielfältiger  Potentiale  geschaffen  werden.  Hier  können  beispielsweise  die  Digitalisierung  und  Optimierung  der  städtischen  Leistungserbringung  im  Zusammenhang  mit  der  Flüchtlingssituation  sowie  die  Reduzierung  von  Personalaufwand  für  redundante  Datenerfassung  und  Fehlerkorrekturen  angeführt  werden.  Bislang  wird  trotz  breiter  Datenbasis  für  die  dienststellenübergreifenden  Prozesse  im  Kontext  Geflüchtete  weitgehend  auf  die  Nutzung verknüpfter Datenquellen verzichtet. Die akuten Herausforderungen liegen  daher  in  der  Verbesserung  der  Datenbasis  einerseits  sowie  in  der  datenschutzkonformen automatisierten medienbruchfreien Einbindung der Daten in 55    die  flüchtlingsrelevanten  Prozesse  andererseits.  Hierbei  sind  nicht  nur  die  innerstädtischen  Prozesse  zu  betrachten  und  zu  digitalisieren,  sondern  auch  die  übergreifende  Prozesslandkarte  mit  Land  und  Bund  organisatorisch  und  technisch  einzubinden.    Die  drei  Projekte  haben  Überschneidungen  in  den  Aufgabenfeldern.  Die  Verantwortlichen  arbeiten  deshalb  in  enger  Abstimmung,  um  die  jeweiligen  Projektziele möglichst effektiv für  Köln umzusetzen.       4 Weiterentwicklung des Asyl‐ und Ausländerrechts  4.1 Leitgedanke  Mit dem Asyl‐ und Ausländerrecht wird rechtlich die Weiche gestellt, ob ein Flüchtling eine  Bleibeperspektive  im  Bundesgebiet  hat  oder  nicht.  Wenn  eine  Bleibeperspektive  besteht,  sollen Maßnahmen zur Integration ansetzen. Wenn keine Perspektive für einen Verbleib im  Bundesgebiet  besteht,  sollen  Asylverfahren  zeitnah  abgeschlossen  werden  und  eine  Rückkehrberatung  für  die  freiwillige  Ausreise  stattfinden.  Erfolgt  keine  freiwillige  Ausreise,  wird die Abschiebung eingeleitet. Darüber hinaus regelt das Ausländerrecht den Zugang zum  Arbeitsmarkt und die Rechte und Pflichten zur Teilnahme an Integrationskursen.    Die  Ausländerbehörde  fördert  die  Integration  von  Flüchtlingen  mit  Bleibeperspektive  im  Rahmen  der  rechtlichen  Möglichkeiten  und  unterstützt  Integrationsprojekte  anderer  Akteure.    Personen  ohne  gesetzlich  geregelte  Bleibeperspektive  werden  auf  die  Ausreisepflicht  verwiesen  und  über  die  Möglichkeiten  und  Unterstützungen  einer  freiwilligen  Ausreise  beraten.  Sie  werden  auch  darüber  aufgeklärt,  dass  andernfalls  die  Abschiebung  eingeleitet  wird.    Es  gibt  verschiedene  Gründe,  warum  die  ggf.  erforderliche  Durchsetzung  der  Ausreiseverpflichtung  nicht  immer  zeitnah  umgesetzt  werden  kann.  Zum  einen  steht  den  Betroffenen  der  Rechtsweg  gegen   die  Ablehnung  des  Asylantrags  offen.  Zum  anderen  werden häufig Anträge auf Erteilung eines sonstigen humanitären Aufenthaltstitels gestellt.  Diese  Anträge  bedürfen  der  Prüfung  und  Bescheidung.  Auch  dies  wird  ggf.  gerichtlich  überprüft.    Häufige  Hindernisse  einer  Abschiebung  sind  fehlende  Pässe  in  Verbindung  mit  teilweise  falschen oder unzureichenden Angaben über die Identität durch die  Betroffenen und einer  häufig aufwändigen Passersatzpapierbeschaffung.      4.2 Aktuelle Themen  4.2.1 Zahlen  Um  die  stark  gestiegene  Bedeutung  des  Themas  Flüchtlinge  einordnen  zu  können,  werden  nachstehend die Zahlen von 2013 bis Ende Juli 2017 aufgeführt. 56    Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln für die Jahre 2013‐2017:   2013 –     907 Personen  2014 – 1.963 Personen  2015 – 6.975 Personen  2016 – 8.730 Personen  Vom 01.01.2017 bis 31.07.2017 – 515 Personen.    Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln für die Jahre 2013‐2017 (jeweils  am 31.12.):  2013 – 1.263 Personen  2014 – 2.299 Personen  2015 – 7.765 Personen  2016  – 9.360 Personen  Aktuell am 31.07.017 ‐ 7.218 Personen.  Insgesamt  hat  das  BAMF  2015  1.887  Entscheidungen  für  Kölner  Asylflüchtlinge  getroffen:  1.122 Anerkennungen und 765 Ablehnungen.   2016 hat das BAMF  6.679 Verfahren von in Köln lebenden Asylantragstellern beendet. 4.720  Anträge wurden anerkannt, 1.959 Anträge wurden abgelehnt.  Bis  zum  31.07.2017  wurden  3.334  Entscheidungen  vom  BAMF  getroffen.  1.838  Verfahren  endeten positiv für den Antragsteller und 1.497 Anträge wurden abgelehnt.    Darüber  hinaus  haben  in  2017  bisher  1032  (Stand  31.07.2017)  Personen  bei  der  Anlauf‐  und  Beratungsstelle  der  Stadt  Köln  für  unerlaubt  Eingereiste  vorgesprochen.  (2016:  2.515  Personen, 2015: 3.882, 2014 2.951 und 2013 1.284 Personen.) Darunter waren 214 Personen  unbegleitete  minderjährige  Ausländer.  335  Personen  wurden  nach  erfolgter  erkennungsdienstlicher  Behandlung  zur  Asylantragstellung  an  die  Erstaufnahmeeinrichtungen  des  Landes  NRW  weitergeleitet.  Bei  51  Personen  wurden  Übernahmeersuchen nach dem Dubliner Übereinkommen gestellt. Bisher sind 206 Personen  Köln (davon 144 UMA) zugewiesen und 201 Personen an andere Ausländerbehörden verteilt  worden.  In  130  Fällen  ist  unmittelbar  eine  aufenthaltsrechtliche  Entscheidung  unter  Fertigung einer Rückkehrentscheidung mit Androhung der Abschiebung getroffen worden.  Zusätzlich  wurden  857  (2016:  1711)  Ausländerinnen  und  Ausländer  durch  die  Polizei  zugeführt,  bei  denen  der  Verdacht  auf  illegalen  Aufenthalt  bestand  oder  zumindest  der  legale  Aufenthalt  ohne  konkrete  aufenthaltsrechtliche  Prüfung  nicht  sofort  festgestellt  werden konnte. Zudem wurden 55 (2016: 79) Personen im Rahmen von Kontrollmaßnahmen  oder  Dokumentenprüfungen  wegen  des  Verdachtes  der  unerlaubten  Einreise,  des  unerlaubten  Aufenthaltes  oder  mittelbarer  Falschbeurkundung  durch  323  vorläufig  festgenommen  und  zur  Durchführung  strafprozessualer  Maßnahmen  dem  Polizeipräsidium  Köln zugeführt.  Es wurden 36 (2016: 51) Haftanträge gestellt. 124 Personen (2016: 87) wurden bisher in ihr  Herkunftsland oder in einen sicheren Drittstaat rückgeführt. 57    4.2.2 Änderungen im Asyl‐ und Ausländerrecht  Am  29.07.2017  ist  das  Gesetz  zur  besseren  Durchsetzung  der  Ausreisepflicht  in  Kraft  getreten.  Insbesondere  sind  Regelungen  getroffen  worden,  die  es  ermöglichen,  sog.  „Gefährder“, sofern sie ausreisepflichtig sind, leichter in Abschiebhaft zu nehmen oder vor  ihrer  Abschiebung  stärker  zu  überwachen.  Des  Weiteren  wird  die  Möglichkeit  der  räumlichen Beschränkung eingeführt, für Personen, deren geduldeter Aufenthalt allein und  nur darauf zurückzuführen ist, dass der Ausländer über seine Identität täuscht und/oder den  ihm  zumutbaren  Mitwirkungshandlungen  zur  Beseitigung  des  Ausreisehindernisses  nicht  nachkommt.  In  das  neue  Gesetz  wurden  auch  Regelungen  zur  Verhinderung  missbräuchlicher  Vaterschaftsanerkennungen  aufgenommen.  Auch  enthalten  ist  eine  Ermächtigung  für  die  Länder,  die  Befristung  der  Verpflichtung  für  Asylsuchende  ohne  Bleibeperspektive, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, zu verlängern (längstens für 24  Monate).     4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde  Die Ausländerbehörde erarbeitet mit den Mitgliedern der Ausländerrechtlichen  Beratungskommission (ABK) Verfahren und Leitlinien, die den Umsetzungsprozess der  gesetzlichen Bleiberechtsmöglichkeiten für langjährig geduldete Ausländerinnen und  Ausländer fördern und ergänzen sollen.      5 Controlling  5.1 Finanzcontrolling  Die Verantwortung für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten liegt bei Bund und  Ländern.  Die  Forderungen  der  Kommunen  nach  einer  auskömmlichen  Kostenerstattung  wurden  und  werden  gegenüber  dem  Land  durch  die  kommunalen  Spitzenverbände  vertreten. Bereits im Dezember 2015 vereinbarten die Koalitionsfraktionen von SPD/Bündnis  90 ‐   Die  Grünen  mit  den  kommunalen  Spitzenverbänden  NRW  die  gemeinsame  Durchführung  einer  Ist‐Kosten‐Erhebung  der  tatsächlich  in  den  Kommunen  anfallenden  Kosten  für  die  Unterbringung  von  Flüchtlingen.  Unter  Berücksichtigung  der  Ergebnisse  der  Ist‐Kostenerhebung sollen die Erstattungssätze für das Jahr 2018 festgelegt werden. Weitere  Informationen zu den Erhebungen sind den Ausführungen im 14. Bericht zu entnehmen.    Für die Erhebungen wurden die Meldungen für das 1. und 2. Quartal an IT.NRW übermittelt.  In  der  vom  Land  vorgegebenen  Systematik  wurden  für  das  erste  Halbjahr  2017  für  den  Personenkreis  der  AsylbLG‐Empfänger  und  den  darin  enthaltenen,  kleineren  Personenkreis  der  nach  dem  FlüAG  abrechenbaren  Personen  die  folgenden  Werte  gemeldet.  Die  letzte  Auswertung  wurde  zum  04.08.2017  vorgenommen  und  gibt  den  entsprechenden  Buchungsstand wieder.    Die  Werte  aus  beiden  Quartalsmeldungen  werden  im  Folgenden  für  das  1.  Halbjahr  2017  kumuliert wiedergegeben. 58      *  Die  Systematik  der  Erhebung  gibt  ausdrücklich  vor,  dass  die  Landeserstattung  nach  dem  FlüAG  nicht  Bestandteil der Erhebung ist.      Die Werte können noch nicht als final angesehen werden.     Es  stehen  u.a.  noch  Abrechnungen  mit  Bewachungsunternehmen,  Trägern  der  freien  Wohlfahrtspflege  oder  für  Leistungen  in  Verbindung  mit  dem  Turnhallenrückbau  aus,  die  dem 1. Halbjahr 2017 zuzuordnen sind. Die Rechnungsstellung durch Dritte erfolgt häufig in  unregelmäßigen  Abständen  und  eine  monatsscharfe  Zuordnung  der  Leistungen  wird  nicht  vollzogen.  Insbesondere  umfasst  dies  auch  die  Abrechnungen  im  Zusammenhang  mit  den  Leistungen der Krankenhilfe. Dieser Umstand betrifft alle Kommunen und wurde bereits an  den Städtetag NRW kommuniziert als das Design der Erhebung entworfen wurde.   Eine belastbare Aussage über die tatsächlichen mit der Unterbringung und der Versorgung  von  Flüchtlingen  verbundenen  Aufwendungen  der  Stadt  Köln  kann  also  erst  mit  der  Betrachtung des gesamten Jahres 2017 getroffen werden.     Die Prognose im Berichtswesen zum Buchungsstand 30.06.2017 weist die FlüAG‐Erstattung  für  das  Jahr  2017  mit  in  Summe  rd.  75  Mio.  €  aus.  Diese  Prognose  ist  jedoch  mit  hoher  Unsicherheit  behaftet,  da  die  Erstattung  von  der  Entwicklung  der  Anzahl  an  abrechnungsfähigen  Personen  abhängt.  Bereits  mit  der  frühen  Auswertung  für  das  1.  Halbjahr im Rahmen der Erhebung ist diese Finanzierung, die für das volle Jahr 2017 gelten  soll, bereits nahezu ausgeschöpft.   Es zeigt sich, dass die bislang durch das Land NRW zugebilligte Kostenerstattung in Höhe von  866  €  pro  Monat  und  nach  dem  FlüAG  abrechnungsfähiger  Personen  bei  Weitem  nicht  auskömmlich ist, um die entstehenden Kosten zu decken.        Anzahl der Leistungsempfänger Regelerhebung (AsylbLG) Sondererhebung (FlüAG) Durchschnittliche  Personenzahl  (gerundet) 11.260                                      7.540                                       Kategorie nach Vorgabe der Erhebungssystematik Regelerhebung (AsylbLG) Sondererhebung (FlüAG) 01 ‐ Unterkunft: Neubau von Gemeinschaftsunterkünften 14.445.114                             9.647.955                               03 ‐ Unterkunft und Heizung: Sonstige 14.342.224                             9.415.092                               05 ‐ Kleidung,  Gesundheitspflege,  Gebrauchs‐ und Verbrauchsgüter 28.343.341                             13.661.480                            06 ‐ Sicherheit,  Ordnung, Betreuung 24. 087.746                            16.050.255                            08 ‐ Leistungen  entsprechend  §§ 34, 34a und 34b SGB XII 616.833                                   412.995                                  09 ‐ Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände 8.291.092                                4.294.800                               10 ‐ Zur Verfügung  Stellen  von Arbeitsgelegenheiten 181.491                                   113.806                                  11 ‐ Sach‐ oder Geldleistung 547.330                                   508.470                                  15 ‐ ReisebeihilfenLeistungen  gem. § 11 Abs. 2a AsylbLG 47.000                                      47.000                                     16 ‐ Leistungen  für Menschen mit Behinderung 102.586                                   65.301                                     20 ‐ Hilfe  zur Pflege 82.997                                      38.319                                     21 ‐ Versicherungsbeiträge  (Analogbezieher) 10.711                                      957                                           22 ‐ Gemeinkosten  Asylbereich  u. Gesundheitsamt 2. 201.562                               1.466.679                               18 ‐ Verwaltungsleistungen  und Overhead‐Aufwand 1.160.582                                774.909                                  Aufwendungen 94. 460.610                            56.498.018                            Erträge 318.333  ‐                                 222.437 ‐                                 Nicht durch Erträge gedeckte Aufwendungen 94. 142.278                            56.275.581 59    5.2 Personalcontrolling  Zur Steuerung, operativen Begleitung und Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen bedarf  es  adäquat  zu  der  Entwicklung  der  Flüchtlingszahlen  einer  entsprechenden  Stellen‐  und  Personalausstattung  bei  der  Stadt  Köln,  die  permanent  den  aktuellen  Erfordernissen  angepasst  wird.  Das  Amt  für  Personal,  Organisation  und  Innovation  steht  hierzu  mit  den  operativ agierenden Fachdienststellen zur Sicherstellung der notwendigen Bedarfe in engem  Kontakt.    Genauere  Ausführungen  zu  den  erfolgten  Maßnahmen  und  weiteren  Schritten  im  Personalbereich kann dem jährlich erscheinenden Personalbericht entnommen werden.
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / 562/5 Vorlagen-Nummer 2696/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Integrationsrat 11.09.2017 Sportausschuss 14.09.2017 Gesundheitsausschuss 19.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 16. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in Form des 16. Flüchtlingsberichts zur Verfügung. Der nächste Flüchtlingsbericht ergeht an die Fachgremien im November 2017. Anlage 16. Bericht zur Flüchtlingssituation Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2017

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 11.09.2017

    Integrationsrat

    TOP 5.15, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 14.09.2017

    Sportausschuss

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 19.09.2017

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 25.09.2017 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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