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1308/2024

Bauantrag nach §67 BauO NRW Sanierung Klettenbergpark-Weiher durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB), LB 3.18, EZ 2, Bezirk 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.04.2024

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Anlage 2: B-3-1a_Lageplan, Bestand

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Anlage 8: 20220425_DH_KPW (Erläuterungsbericht zum Bauantrag inkl. LBP)

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Anlage 4: B-4-4a_Lageplan_Baulogistik_Klettenbergparkweiher

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Anlage 5: B-5-1_LBP_Bestands_und_Konfliktplan_KPW

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Anlage 6: B-5-2_LBP_Maßnahmenplan_KPW

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Anlage 3: B-4-2-1a_Beckensanierung, Technischer Lageplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 7: BM-1_Lageplan_KPW

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Anlage 1: B-2_Uebersichtslageplan-Klettenbergpark

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Anlage 2: B-3-1a_Lageplan, Bestand

14636 Zeichen

Bi_06
TW_04
Er_36
W_07
W_10 W_09
W_08
Er_35
F_34
F_11
L_12
L_33
Z_13
Bi_28
Ei_31
Ei_32
B_16
B_15
Pa_14
L_56
Ei_54
Ei_55
ER_17
ER_58
ER_59
P_57
Er_65
Er_18
Er_19
A-27
A_26
A_25
A_24
A_23 A_22
A_20
A_21
A_60
R_61
Bi_64
A_67
B_62
A_66
ES_28
L_41 A_29
K_40
K_39
K_38
L_01
A_37
Bi_05
TW_03
Er_02
Es_46
A_45
A_44
U_43
K_42
S_48
Es_49
E_50
Ho_53
Ha_52
K_51
Unb_68
Unb_69 Unb_70
Unb_71
Unb_72
E_63
Hydrant
Schieberschacht
Schaltanlage Brunnen, 
Sprudler, Umwälzung
Versickerungsmulde
Wasserfontäne
GW-Brunnen zur 
Speisung des Weihers
Auslassbauwerk, 
Umwälzung und GW-Brunnen
Durchlass DN 400
Wasserfall über 
Steinbrocken
Pumpe Umwälzung
Zulaufleitung 
GW-Brunnen
Zulauf über Betonsohle
(trocken / abgeschiebert)
W W
W
W
W
W W
W
W
W
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
Strom- und Signalkabel
GW-Brunnen
Zeichenerklärung
Wurzeldurchmesser-Konfliktstufe I
Wurzeldurchmesser-Konfliktstufe II
Wurzeldurchmesser-Konfliktstufe III
AhornA
EicheE
MammutM
RosskastanieRk
EsskastanieEk
PlataneP
BucheB
LindeL
WeideW
ZederZ
TrauerweideTw
ErleEr
HainbucheHb
UnbestimmtUnb
SumpfzypresseS
G
F
E
W
Stromkabel
Gasleitung
Fernmeldekabel
Wasserleitung
Kanal Regenwasser
Kanal Schmutzwasser
asphaltierter Weg
wassergebundener
Weg
Pflasterfläche
Versorgungsleitungen:
Wege:
Bestand
Vorhandene Einzelbäume und Bauwurzeln
Betonfläche
Pumpe
Baum-Krone
Baum-Wurzel (abgeleitet)
EibeEi
BirkeBi
KornelkirscheK
FlügelnussF
UlmeU
N
9 0
2 4
2 6
9 6
8 5
8 2
3 0
3 5
9 9
7 6
8 9
8 0
7 4
8 3
9 8
7 5
9 3
3 7
7 9
7 3
9 5
5 5
5 7
7 2
2 9
7 8
8 3
8 4
7 5
6 5
6 3
7 8
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4 7
7 9
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9 5
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6 5
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4 2 8
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4 2 5
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4 1 3
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2 3 7
1 2 8
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1 7 6
1 9 7
1 4 0
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1 2 2
2 0 2
1 2 3
1 2 4
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1 2 5
1 2 0
1 3 0
1 2 9
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2 5 4
2 9 0
2 7 4
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2 6 3
3 3 3
3 1 7
3 3 6
1 3 0
2 4 5
2 7 2
1 5 1
2 3 4
2 2 7
4 0 5
2 7 6
2 7 1
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2 8 9
2 5 0
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2 8 2
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2 4 4
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4 4 2
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4 0 1
4 6 3
3 2 5
4 5 7
3 3 8
1 4 4
1 0 0
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2 6 3
2 6 6
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4 2 9
4 4 5
4 4 6
2 2 8
2 2 1
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1 4 7
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2 5 5
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1 9 0
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1 0 1
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3 1 5
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2 4 2
1 7 8
2 4 3
2 3 6
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2 6 5
2 6 7
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1 1 9
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6 1 0
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3 7 0
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9 4 5
2 3 9
3 6 9
4 8 6
9 9 6
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1 2 7
1 1 4
1 2 1
1 6 9
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2 4 4
3 2 4
3 2 9
3 2 0
4 1 7
2 1 1
5 3 0
9 4 8
9 5 4
1 3 0
3 8 8
7 9 0
9 3 5
1 4 3
1 3 9
1 0 2
1 1 1
1 3 3
1 3 5
2 9 9
2 6 2
2 3 7
2 6 4
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2 1 4
2 0 6
2 5 8
2 7 5
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4 8 5
4 5 9
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3 6 7
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1 0 2
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3 0 1
4 3 3
4 4 0
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1 5 7
2 2 9
9 6 9
7 9 2
2 7 4
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9 9 1
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1 1 7
1 3 3
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4 0 4
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1 7 7
3 0 3
1 4 3
2 3 3
2 3 1
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4 0 1
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4 1 8
3 1 1
9 1 7
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9 5 7
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1 3 8
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1 9 5
2 6 1
1 9 4
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1 7 2
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1 9 8
9 1 5
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1 9 0
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4 0 2
9 5 2
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9 7 1
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2 0 0
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1 7 0
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1 1 3
3 0 7
1 3 6
2 4 3
1 3 9
7 9 5
3 9 5
4 8 4
9 6 5
1 0 2
4 5 2
9 8 9
5 6 4
9 8 3
2 4 3
3 7 2
9 5 1
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1 3 7
2 1 5
2 0 9
2 1 0
2 0 0
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1 2 6
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2 6 1
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9 6 7
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1 6 8
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3 5 5
1 7 5
3 4 7
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1 9 6
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2 4 9
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1 0 5
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3 5 6
1 1 0
2 3 2
1 2 1
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3 2 1
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1 9 8
1 8 4
1 6 0
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2 / 4
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5 / 3
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1 1 / 3
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2 6 3 / 4
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7 9 2 / 2
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4 8 9 / 2
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5 3 3 / 3
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6 3 4 / 2
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2 7 0 / 4
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2 5 7 / 4
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4 3 2 / 4
5 2 3 / 2
4 8 7 / 2
6 3 9 / 2
8 3 1 / 2
2 7 3 / 4
2 5 4 / 4
5 2 4 / 4
3 3 9 / 4
5 4 6 / 4
2 7 9 / 4
3 3 8 / 4
8 3 7 / 2
8 4 9 / 2
7 1 6 / 5
4 7 5 / 4
5 5 9 / 4
7 9 3 / 2
9 3 1 / 2
5 3 2 / 3
6 1 2 / 3
8 2 1 / 2
6 5 0 / 3
2 7 5 / 4
3 5 3 / 4
7 0 3 / 5
3 3 7 / 4
5 1 9 / 2
8 0 9 / 2
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2 7 4 / 4
3 8 5 / 4
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2 6 8 / 4
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2 5 3 / 4
2 5 5 / 4
4 3 5 / 4
5 2 9 / 3
6 4 9 / 3
6 4 8 / 3
9 3 4 / 2
3 1 2 / 4
2 6 7 / 4
6 6 1 / 2
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8 3 0 / 3
4 5 2 / 9
6 4 1 / 2
6 4 6 / 3
8 2 2 / 2
4 0 8 / 4
2 6 9 / 4
4 5 5 / 4
2 6 5 / 4
8 3 6 / 2
7 8 0 / 2
6 1 1 / 3
8 2 5 / 3
5 4 4 / 4
7 2 5 / 4
5 2 1 / 2
5 3 6 / 3
8 2 8 / 3
8 4 8 / 2
9 3 2 / 2
7 9 6 / 3
8 1 5 / 2
8 2 6 / 3
6 3 5 / 2
6 4 3 / 3
3 6 / 1 2
3 7 7 / 4
8 4 1 / 2
5 6 6 / 2
4 9 1 / 2
8 3 5 / 2
9 3 3 / 2
8 4 2 / 2
8 4 6 / 2
8 3 9 / 2
6 3 7 / 2
6 2 9 / 2
5 2 8 / 3
4 1 0 / 4
3 5 4 / 4
2 8 1 / 4
2 8 3 / 4
6 2 1 / 3
4 8 2 / 2
7 8 2 / 2
8 2 0 / 2
8 1 6 / 2
7 2 2 / 5
3 7 6 / 4
5 7 4 / 3
3 5 6 / 4
3 7 2 / 4
4 3 4 / 4
8 0 8 / 2
7 4 4 / 5
7 8 3 / 2
4 8 0 / 2
5 6 7 / 2
8 1 9 / 2
6 5 1 / 3
3 9 6 / 4
2 8 0 / 4
4 7 6 / 4
4 8 7 / 4
3 6 9 / 4
8 3 4 / 2
8 2 9 / 3
4 9 0 / 2
8 1 8 / 2
8 1 3 / 2
8 1 7 / 2
8 3 8 / 2
5 8 1 / 5
4 2 4 / 4
2 5 9 / 4
4 5 7 / 4
4 9 5 / 4
3 5 7 / 4
3 0 1 / 4
5 2 0 / 2
6 4 7 / 3
8 3 2 / 2
3 5 5 / 4
7 2 4 / 4
3 3 6 / 4
5 6 9 / 4
8 1 1 / 2
4 6 7 / 4
5 9 1 / 2
6 1 6 / 3
6 4 0 / 2
6 3 6 / 2
6 3 2 / 2
3 4 7 / 1 7
3 4 4 / 1 7
2 2 1 5 / 8
2 2 7 5 / 8
1 9 9 8 / 8
2 2 9 1 / 8
2 2 4 5 / 8
1 8 7 9 / 8
2 2 5 2 / 8
1 8 8 0 / 8
6 1 2 / 1 1
3 9 7 / 2 3
2 7 8 / 2 1
3 6 1 / 1 7
2 2 5 3 / 8
3 9 6 / 2 3
3 9 9 / 2 3
5 6 2 / 5 9
4 3 8 / 2 3
4 3 2 / 2 7
4 3 3 / 3 1
6 9 2 / 5 8
1 7 1 0 / 8
2 2 5 4 / 8
1 8 5 7 / 8
2 2 4 7 / 8
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6 9 0 / 5 8
9 7 3 / 1 1
8 1 2 / 5 0
1 8 6 9 / 8
3 6 2 / 1 7
9 2 3 / 1 1
2 1 1 9 / 8
3 5 4 / 1 7
4 9 7 / 1 1
8 1 3 / 5 0
7 3 5 / 1 1
2 2 4 8 / 8
8 8 3 / 1 1
9 8 2 / 1 1
2 0 5 5 / 8
9 8 1 / 1 1
7 6 6 / 6 0
2 2 2 4 / 8
6 2 1 / 1 1
3 4 1 / 1 7
9 8 0 / 1 1
6 2 8 / 1 1
2 0 4 0 / 8
9 7 2 / 1 1
3 8 1 / 2 5
6 9 1 / 5 8
7 6 3 / 1 1
2 2 2 6 / 8
2 1 1 6 / 8
9 2 5 / 1 1
9 7 9 / 1 1
2 0 0 3 / 8
4 4 5 / 3 2
6 9 4 / 5 8
8 1 1 / 5 0
1 9 9 6 / 8
6 1 9 / 1 1
6 0 3 / 1 1
2 2 2 5 / 8
3 8 2 / 2 5
6 7 0 / 5 8
9 2 4 / 1 1
5 7 4 / 1 1
1 9 9 7 / 8
2 2 9 4 / 8
2 0 3 9 / 8
1 4 3 5 / 8
2 2 4 6 / 8
1 8 5 8 / 8
6 0 4 / 1 1
3 3 4 / 1 7
6 6 3 / 5 9
4 9 6 / 1 1
7 0 2 / 1 1
6 0 6 / 1 1
2 0 9 1 / 8
2 1 7 2 / 8
6 0 5 / 1 1
2 2 1 0 / 8
3 9 8 / 2 3
5 5 8 / 5 9
7 3 8 / 1 1
7 3 4 / 1 1
2 2 5 5 / 8
2 2 9 3 / 8
2 1 1 8 / 8
5 7 3 / 1 1
7 6 5 / 6 0
3 5 6 / 1 7
2 2 5 6 / 8
1 8 6 1 / 8
1 8 7 8 / 8
2 1 0 3 / 8
2 1 1 7 / 8
6 1 8 / 1 1
6 9 3 / 5 8
7 6 4 / 5 8
9 7 8 / 1 1
6 2 0 / 1 1
9 2 2 / 1 1
2 2 1 3 / 8
1 5 1 3 / 1 1
1 6 1 8 / 1 1
1 5 4 5 / 1 1
1 1 0 7 / 1 1
1 1 0 8 / 1 1
1 1 4 8 / 1 1
1 7 2 7 / 1 1
1 9 1 8 / 1 1
1 9 1 9 / 1 1
1 5 0 2 / 1 1
1 9 4 5 / 1 1
1 6 0 6 / 1 1
1 7 3 8 / 1 1
2 0 3 3 / 1 1
1 8 4 8 / 1 1
1 7 8 6 / 1 1
1 6 1 0 / 1 1
1 4 9 5 / 1 1
1 6 2 0 / 1 1
1 9 8 4 / 1 1
1 5 9 8 / 1 1
1 5 2 0 / 1 1
1 6 1 3 / 1 1
1 2 9 3 / 1 1
1 7 9 5 / 1 1
1 5 8 2 / 1 1
2 0 1 4 / 1 1
1 4 5 5 / 1 1
1 6 8 5 / 1 1
1 4 9 4 / 1 1
1 9 8 3 / 1 1
1 9 3 8 / 1 1
1 6 1 4 / 1 1
1 5 1 7 / 1 1
1 4 6 8 / 1 1
1 0 1 8 / 1 1
1 7 7 9 / 1 1
1 5 4 2 / 1 1
1 7 1 4 / 1 1
1 4 5 6 / 1 1
2 3 3 0 / 1 1
1 8 4 6 / 1 1
1 8 4 9 / 1 1
1 7 2 1 / 1 1
1 7 3 4 / 1 1
1 5 6 9 / 1 1
1 7 8 4 / 1 1
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1 3 2 0 / 1 1
7 7 1 / 1 0 7
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1 4 9 3 / 1 1
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1 5 5 0 / 1 1
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1 7 3 1 / 1 1
2 0 2 4 / 1 1
1 2 7 0 / 1 1
1 9 5 3 / 1 1
1 5 0 3 / 1 1
1 5 5 3 / 1 1
1 4 5 4 / 1 1
2 2 7 1 / 1 1
1 1 4 7 / 1 1
2 0 3 5 / 1 1
1 7 3 2 / 1 1
2 2 6 4 / 1 1
1 5 8 5 / 1 1
1 9 7 9 / 1 1
1 8 4 5 / 1 1
1 3 3 3 / 1 1
1 2 7 5 / 1 1
1 4 4 8 / 1 1
1 5 6 1 / 1 1
1 6 1 1 / 1 1
1 5 4 6 / 1 1
2 2 7 6 / 1 1
1 9 5 9 / 1 1
7 7 0 / 1 0 7
1 5 9 3 / 1 1
1 7 9 4 / 1 1
1 5 9 0 / 1 1
1 0 1 3 / 1 1
1 7 4 4 / 1 1
1 4 5 3 / 1 1
1 5 7 3 / 1 1
1 4 9 8 / 1 1
1 9 3 0 / 1 1
1 9 4 7 / 1 1
1 6 9 0 / 1 1
1 0 0 6 / 1 1
1 8 4 7 / 1 1
2 3 2 9 / 1 1
1 9 3 5 / 1 1
2 2 6 0 / 1 1
1 5 1 5 / 1 1
1 6 9 7 / 1 1
1 6 9 2 / 1 1
2 0 1 5 / 1 1
1 4 5 8 / 1 1
1 7 8 1 / 1 1
2 0 2 7 / 1 1
1 6 2 9 / 1 1
1 5 9 2 / 1 1
1 3 1 9 / 1 1
1 5 3 6 / 1 1
1 7 6 3 / 1 1
1 9 1 7 / 1 1
1 4 5 1 / 1 1
1 5 3 9 / 1 1
1 5 7 2 / 1 1
1 7 7 8 / 1 1
1 6 3 4 / 1 1
1 5 5 7 / 1 1
1 5 8 3 / 1 1
1 3 1 7 / 1 1
1 5 3 7 / 1 1
1 4 6 1 / 1 1
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1 6 3 5 / 1 1
2 0 1 1 / 1 1
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1 7 8 8 / 1 1
1 1 9 6 / 1 1
2 0 3 8 / 1 1
1 6 8 1 / 1 1
1 3 9 2 / 1 1
1 8 1 2 / 1 1
1 7 7 1 / 1 1
1 6 8 2 / 1 1
1 9 1 6 / 1 1
1 9 5 0 / 1 1
1 6 0 1 / 1 1
1 4 4 9 / 1 1
1 8 0 7 / 1 1
1 5 9 9 / 1 1
1 4 4 3 / 1 1
1 5 7 5 / 1 1
1 5 7 1 / 1 1
1 9 3 2 / 1 1
1 5 2 4 / 1 1
1 7 7 3 / 1 1
7 6 9 / 1 0 7
1 6 8 6 / 1 1
1 4 4 5 / 1 1
1 0 1 7 / 1 1
2 0 1 2 / 1 1
1 2 9 2 / 1 1
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2 0 1 0 / 1 1
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1 7 7 0 / 1 1
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1 6 2 4 / 1 1
1 8 2 4 / 1 1
1 8 4 3 / 1 1
1 6 5 9 / 1 1
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1 5 1 9 / 1 1
1 9 8 5 / 1 1
1 7 5 1 / 1 1
1 5 5 1 / 1 1
1 5 1 8 / 1 1
1 7 7 6 / 1 1
1 6 2 2 / 1 1
2 2 5 9 / 1 1
1 7 7 2 / 1 1
7 8 4 / 1 0 8
1 5 7 0 / 1 1
1 1 9 7 / 1 1
1 9 1 3 / 1 1
1 4 6 9 / 1 1
1 6 8 3 / 1 1
1 0 1 5 / 1 1
1 7 3 6 / 1 1
1 9 5 6 / 1 1
1 7 3 5 / 1 1
1 9 3 1 / 1 1
1 3 8 5 / 1 1
2 0 1 3 / 1 1
1 0 1 6 / 1 1
2 3 2 8 / 1 1
1 4 9 7 / 1 1
1 9 3 6 / 1 1
1 4 4 6 / 1 1
1 4 4 4 / 1 1
1 5 2 5 / 1 1
1 8 4 4 / 1 1
2 0 2 3 / 1 1
1 9 4 3 / 1 1
1 5 1 6 / 1 1
1 7 1 7 / 1 1
1 5 8 4 / 1 1
1 5 4 7 / 1 1
1 5 0 0 / 1 1
1 4 5 2 / 1 1
2 0 1 8 / 1 1
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1 9 5 5 / 1 1
2 0 3 4 / 1 1
7 8 1 / 1 0 8
8 6 3 / 1 0 7
1 7 8 7 / 1 1
1 8 0 9 / 1 1
1 6 5 8 / 1 1
1 6 0 9 / 1 1
2 1 1 2 / 1 1
1 5 5 6 / 1 1
1 9 5 1 / 1 1
1 5 6 8 / 1 1
1 4 6 0 / 1 1
1 9 2 0 / 1 1
1 5 4 0 / 1 1
1 9 5 2 / 1 1
1 6 1 6 / 1 1
1 4 5 7 / 1 1
1 7 2 6 / 1 1
1 3 2 1 / 1 1
1 7 1 5 / 1 1
2 2 8 3 / 5 4
1 7 3 0 / 1 1
2 0 1 6 / 1 1
1 9 4 6 / 1 1
1 7 6 9 / 1 1
1 8 1 1 / 1 1
1 7 1 9 / 1 1
2 2 1 6 / 1 1
1 3 1 8 / 1 1
1 5 6 3 / 1 1
1 4 9 9 / 1 1
1 5 4 3 / 1 1
1 3 3 6 / 1 1
1 6 1 2 / 1 1
1 5 7 6 / 1 1
1 7 8 0 / 1 1
2 2 6 2 / 1 1
1 7 1 8 / 1 1
1 5 7 8 / 1 1
1 8 2 2 / 1 1
1 4 7 9 / 1 1
1 7 2 2 / 1 1
1 5 0 1 / 1 1
1 4 6 2 / 1 1
1 7 4 3 / 1 1
1 7 1 2 / 1 1
1 5 7 7 / 1 1
2 3 3 1 / 1 1
1 9 1 1 / 1 1
2 0 3 7 / 1 1
1 9 4 2 / 1 1
1 1 3 6 / 1 1
1 0 1 4 / 1 1
2 0 3 6 / 1 1
2 2 1 1 / 1 1
1 8 0 2 / 1 1
1 5 5 5 / 1 1
1 5 3 4 / 1 1
1 7 1 6 / 1 1
1 8 2 3 / 1 1
1 7 2 9 / 1 1
1 4 9 6 / 1 1
1 7 5 3 / 1 1
1 7 5 2 / 1 1
1 3 2 9 / 1 1
1 7 5 4 / 1 1
1 5 9 5 / 1 1
1 5 9 6 / 1 1
1 9 3 7 / 1 1
1 7 7 7 / 1 1
1 5 5 4 / 1 1
1 5 4 1 / 1 1
1 9 4 8 / 1 1
1 0 0 7 / 1 1
1 5 3 5 / 1 1
1 0 0 8 / 1 1
1 9 3 9 / 1 1
1 6 8 4 / 1 1
1 6 0 7 / 1 1
1 5 4 4 / 1 1
1 3 3 4 / 1 1
1 5 3 8 / 1 1
1 6 2 3 / 1 1
2 1 8 4 / 1 1
1 9 1 2 / 1 1
1 5 6 4 / 1 1
1 5 5 9 / 1 1
1 5 7 4 / 1 1
1 9 4 1 / 1 1
1 6 1 5 / 1 1
1 5 8 6 / 1 1
1 5 1 4 / 1 1
2 2 6 1 / 1 1
1 3 8 7 / 1 1
1 3 2 8 / 1 1
7 6 8 / 1 0 7
1 5 8 0 / 1 1
1 9 3 4 / 1 1
1 9 3 3 / 1 1
1 5 9 7 / 1 1
1 9 4 9 / 1 1
1 8 4 2 / 1 1
1 6 0 8 / 1 1
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1 7 5 5 / 1 1
2 0 1 7 / 1 1
2 2 1 2 / 1 1
2 0 2 8 / 1 1
1 4 5 0 / 1 1
1 6 1 9 / 1 1
1 8 0 8 / 1 1
Blattgröße: 1189 x 841 mm
Plotdatum:
Abteilung TB Betrieb Klärwerke und Netze
Projektleiter
Hauptabteilungsleiter
Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter
Betrieb
Mitzeichnung
Abeko-Nr.
Datei
Zeichnung-Nr.
Abteilung Datum Name Datum Name
gepr.
bearb.
Lagenetz
Projekt-Nr.
Zeichnung-Nr.
Höhensystem
Format
Maßstab
Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand
Projektbezeichnung
Ostmerheimer Straße 55
D-51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
Zeichnung-Nr.
Datengrundlage
Topografie, Kanalkataster
und Vermessung:
Quelle Hintergrundkarte:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln
Land NRW (2018)
Amtliche Basiskarte https://www.geoportal.nrw/
dl-de/by-2-0 www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Web Map Service WebAtlasDE: https://www.wms.nrw.de/geobasis/webatlasde
Index Änderung Datum bearbeitet
Hinweis
Der Leitungsverlauf kann in der Örtlichkeit abweichen. Die Verlegetiefen sind unbekannt. 
Für die Richtigkeit der Bestandseintragungen übernimmt BCE keine Gewähr.
Die Lage der Bestandsleitungen sind vor der Bauausführung in der Örtlichkeit zu prüfen. 
Köln, im März 2024
N:\vkw2014121\03_Pl\11_BIM\06_Rev\05_Ausfue_KPW\02_ING\ING_LP05_KPW.rvt
13.03.2024 03:01:42
LP3 - Entwurfsplanung
R.Mora  / O.Caspari
S. Rubbert
Sanierung Klettenbergpark - Weiher
1 : 500
März 2024
März 2024
Lageplan
B-3.1a
2020141.21
DHHN92UTM1.8.4.00.001
Bestand 
Plandarstellung abgeleitet aus digitalem
Bauwerksinformationsmodell (BIM)
a Baumarten und Kronendurchmesser 08.03.2024 R.Mora  / O.Caspari B-3.1a
GI-WI  14.03.2024     Scholle
i. V. Dipl.-Ing. Ulrich Krath

Anlage 8: 20220425_DH_KPW (Erläuterungsbericht zum Bauantrag inkl. LBP)

227591 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Klettenbergpark-Weiher
Bauantrag
nach § 64 BauO NRW
Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Köln
Karlstraße 40-44, 50679 Köln
Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de
März 2023, DH, US, 2020141.21

N:\vkw2014121\03_Pl\04_Gen\02_KPW\03_Doku\20220425_DH_KPW.docx I
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungsbericht
1 Einleitung 1
1.1 Veranlassung 1
1.2 Zielsetzung 1
2 Grundlagen 1
2.1 Lage des Planungsraums 1
2.2 Bauliche Gegebenheiten 2
2.2.1 Bauliche Ausbildung des Weihers 2
2.2.2 Bauwerke im und am Weiher 4
2.2.3 Bestehende Anlagentechnik 4
2.3 Vorhandene Nutzungen 6
2.3.1 Entwässerungsanlagen / Kanalisation 6
2.3.2 Versorgungsleitungen 7
2.3.3 Gewerbliche Nutzungen 7
2.3.4 Nutzungen der Freiflächen 7
2.3.5 Sonstige Nutzungen 7
2.4 Planungsrelevante Vorgaben, Planungen Dritter 7
2.4.1 Bauleitplanung 7
2.4.2 Festsetzungen des Landschaftsplans 7
2.4.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft, schutzwürdige Biotope und Biotopverbund 8
2.4.4 Wasserschutzgebiete 9
2.4.5 Denkmalschutz 9
2.4.6 Sonstige Planungen Dritter 10
2.5 Naturschutzfachliche Grundlagen 10
2.5.1 Naturräumliche Einordnung des Planungsraums 10
2.5.2 Geologie und Boden 11
2.5.3 Biotopstrukturen 12
2.5.4 Tier- und Pflanzenarten 14
2.6 Vorbelastungen 19
2.6.1 Sedimentbeschaffenheit 19
2.6.2 Wasserbeschaffenheit 21

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II
2.6.3 Zustand vorhandener Bauwerke 23
2.6.4 Altlasten und Bodenverunreinigungen 23
2.6.5 Kampfmittel 24
2.7 Baugrund 25
2.7.1 Verfügbare Unterlagen 25
2.7.2 Baugrunderkundung 26
2.7.3 Wurzelräume 28
2.8 Wasserwirtschaftliche Grundlagen 29
2.8.1 Niederschlag und Verdunstung 29
2.8.2 Grundwasserverhältnisse 31
2.9 Liegenschaften 34
3 Entwurfsbeschreibung 34
3.1 Überblick 34
3.2 Ziele 34
3.3 Entleerung und Entschlammung 35
3.3.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 35
3.3.2 Technische Beschreibung 37
3.3.3 Berechnungen und Nachweise 39
3.4 Gütebewirtschaftung 44
3.4.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 44
3.4.2 Technische Beschreibung 47
3.5 Beckensanierung 51
3.5.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten 51
3.5.2 Technische Beschreibung 54
3.6 Technische Ausrüstung 62
3.6.1 Überblick 62
3.6.2 Weiher-Belüftung durch Schaumsprudler bzw. Schwimm-Fontäne 63
3.6.3 Optimiertes Zulaufsystem 63
3.6.4 Optimiertes Ablaufsystem 64
3.6.5 Rezirkulationspumpen 64
3.6.6 Optimierung der Frischwasserzuführung durch Grundwasser 65
3.6.7 Bewässerungssystem für Baumwurzeln 66
3.6.8 Steuerung 68
3.6.9 EMSR-Technik 68

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III
4 Landschaftspflegerische Begleitplanung 69
4.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 69
4.2 Eingriffe in Natur und Landschaft 70
4.3 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 73
4.4 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 74
4.5 Beurteilung des Vorhabens gegenüber der Eingriffsregelung 75
5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 75
5.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 75
5.2 Artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose 77
5.2.1 Planungsrelevante Arten 77
5.2.2 Weitere besonders geschützte oder gefährdete Arten / Artengruppen 78
5.2.3 Nicht besonders geschützte Arten (Fische, Gänse) 80
5.3 Artenschutzmaßnahmen 81
5.4 Artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens 82
6 Kostenberechnung 82
7 Liegenschaftsregelungen 83
8 Bauausführung 83
9 Weitere Projektabwicklung 85
10 Zusammenfassung 85

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Stadt Köln) 2
Abbildung 2 Wassertiefen und Bereich des Sohlbruchs (ILKON) 3
Abbildung 3 Zustand und Nacharbeitung der Tonsohle 2013/14 (ILKON) 4
Abbildung 4 Einlauf am Fuß der südöstlichen Zuwegungsrampe 6
Abbildung 5 Wasserschutzgebiete im Umfeld des Planungsraums [36] 9
Abbildung 6 Klettenbergpark-Weiher mit Röhrichten (Nordufer) innerhalb von Parkrasen
mit überwiegend altem Baumbestand 12
Abbildung 7 Teilweise ausgebrochene Pflasterung der Bastion 23
Abbildung 8 Lageplanausschnitt altlastenverdächtige Flächen im Bereich des
Klettenbergparks (Stadt Köln) 24
Abbildung 9 Geologische Voruntersuchung für die Installation des GW-Brunnens:
Ansatzpunkt der 2013 durchgeführten Inlinerbohrung am Brunnenstandort
[20] 26
Abbildung 10 Abgrenzung >Z2-klassifizierter Auffüllungen am Klettenbergpark-Weiher 27
Abbildung 11 Niederschlags-Einzugsgebiet Klettenbergpark-Weiher (Quelle DGM:TIM-
Online, Bezirksregierung Köln) 29
Abbildung 12 Geländeneigung im anliegenden Uferbereich 30
Abbildung 13 Gehweg-Rampen zur Parkanlage 30
Abbildung 14 Standort der Grundwassermessstelle (GWM) „Klett 431“ (ELWAS) 32
Abbildung 15 Grundwasser-Ganglinie der Messstelle KLETT 431 32
Abbildung 16 Korngrößenverteilung für das Sediment des Klettenbergpark-Weihers,
Randbereich 41
Abbildung 17 Korngrößenverteilung für das Sediment des Klettenbergpark-Weihers,
Zentralbereich 41
Abbildung 18 Feststoffkonzentration des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1);
Vergleichswert 127,5 g/l für die Entschlammung des Blücherpark-Weihers 42
Abbildung 19 Feststofffracht des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1);
Vergleichswert 3 kg/s für die Entschlammung des Blücherpark-Weihers 42
Abbildung 20 Schematische Darstellung der Maßnahme zur Gütebewirtschaftung
(Weiherbett in grauer Farbe / Blick aus nordwestlicher Richtung;
Baumwurzeln als farbige Kreise) 50
Abbildung 21 Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Beckensanierung“ (aus der
Vorplanung [61]) 54
Abbildung 22 Regelaufbau der Sohlabdichtung (DWA, 2012 [34]) 54
Abbildung 23 Beispiel KDB-Oberflächen mit Textur -
www.naue.com/de/geokunststoffe/kunststoffdichtungsbahn-carbofol/ 55
Abbildung 24 Schnitt durch den umlaufenden Einbindegraben an der Böschungsoberkante
der Tiefzone (vgl. Plan B-4.2.2) 57
Abbildung 25 Konstruktiver Abschluss der KDB in geböschten Uferabschnitten mit
Erdnägeln (vgl. Plan B-4.2.2) 58
Abbildung 26 Beispiel für ufernahen Baumbestand mit ausgeprägtem Wurzelansatz an der
Geländeoberkante 59

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH V
Abbildung 27 Neubau Bastion als Aussichtsplattform 60
Abbildung 28 Anschluss an Bauwerke mit Kunststoff-Einbetonierprofil [34] 60
Abbildung 29 Grundwasser-Ganglinie der Messstelle KLETT 431 mit Grundwasserstand
40,10 mNHN 61
Abbildung 30 Bewässerungsringleitung 62

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Geschützte Landschaftsbestandteile im Planungsraum [7] 8
Tabelle 2 Erfasste Biotoptypen (Biotoptypenkartierung v. 10.06.2021 nach LANUV-
Referenzliste), Biotopwerte (nach „Numerischer Bewertung“ [57] und
Flächensumme 12
Tabelle 3 Fischarten des Klettenbergpark-Weihers einschließlich Anzahl gefangener
Individuen im Rahmen der regelmäßigen Befischungen (ergänzt, nach
[25][26]) 15
Tabelle 4 Nachgewiesene Wasservogelarten im Klettenbergpark [1] 16
Tabelle 5 Planungsrelevante Vogelarten mit Brutvorkommen (ab 2000) im MTBQ
5007-4 [22], deren Vorkommen im Klettenbergpark aufgrund der
Lebensraumausstattung nicht grundsätzlich auszuschließen ist (grau
hinterlegt: ergänzt, nachgewiesene Wasservogelarten im Klettenbergpark
[1], ohne Angabe zu den Lebensräumen) 17
Tabelle 6 Nachgewiesene Amphibienarten im Klettenbergpark [1] 18
Tabelle 7 Einordnung Schlamm Klettenbergpark-Weiher nach LAGA [50] [1] mit x =
Überschreitung LAGA-Zuordnungswert 19
Tabelle 8 Ausgewählte physikalische Eigenschaften des Weiher-Schlamms [1] 20
Tabelle 9 Differenzierung der Siebrückstände nach Materialart, Randbereich 20
Tabelle 10 Zusammenfassung der physikalisch-chemischen Analyseergebnisse nach
A-2.1.1 21
Tabelle 11 Grenzen der Trophiebereiche nach [5] 22
Tabelle 12 Zusammengefasstes Schichtenverzeichnis der geologischen
Voruntersuchung am Brunnenstandort [20] 25
Tabelle 13 Mittlere Monatssummen von Niederschlag und Evaporation im
Planungsraum 31
Tabelle 14 Grundwasser-Einspeisung nach Zählerstand-Ablesung von 2017-2020
(StEB) 33
Tabelle 15 Überschlägige Ermittlung der Anzahl von LKW-Touren zum Abtransport der
Schlamm-Trockenmasse aus dem Absetzbecken 43
Tabelle 16 Übersicht Variantenbildung zur Erreichung einer mittleren Gesamt-P-
Konzentration von 45 µg/l 44
Tabelle 17 Bewertungsmatrix zur Gütebewirtschaftung des Klettenbergpark-Weihers 46
Tabelle 18 Empfohlene Dicke einer geotextilen Schutzschicht in Abhängigkeit vom
beanspruchenden Boden für KDB mit einer Dicke von mindestens 2,0 mm
[60] 56
Tabelle 19 Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren des Vorhabens, zu
erwartende Auswirkungen auf die Bestandteile des Naturhaushalts und das
Landschaftsbild im Wirkzusammenhang zum Vorhaben sowie Maßnahmen
von Naturschutz und Landschaftspflege zur Vermeidung und Kompensation
des Eingriffs 70

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VII
Tabelle 20 Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der
planungsrelevanten Arten (Artenspektrum nach [1] und [22], vgl. Kapitel
2.5.4) 77
Tabelle 21 Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der nicht-
planungsrelevanten, gefährdeten oder seltenen, besonders geschützten
Arten (vgl. Kapitel 2.5.4) 78
Tabelle 22 Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit übriger
besonders geschützter Arten (Artengruppen) 79
Tabelle 23 Übersicht Kostenberechnung(vgl. Anlage A-8.1) 83

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VIII
Anlagen
Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen
A-1 Grundlagenverzeichnis
A-2 Grundlagendaten
A-2.1 Analytik
A-2.1.1 Weiherwasser, allgemeine physikalisch-chemische Parameter, 2018 - 2020
A-2.1.2 Weiherwasser, Nährstoffe und Trophie, 2018 - 2020
A-2.1.3 Grundwasserspeisung
A-2.1.4 Sedimentanalyse
A-2.2 Abstimmungen
A-2.2.1 Protokoll zur Abstimmung mit Grünflächenamt und Denkmalschutz am 24.03.2021
A-2.2.2 Protokoll zur Abstimmung der Vorplanung am 29.06.2021
A-2.2.3 Protokoll zur Abstimmung der Entwurfsplanung am 09.11.2021
A-3 Bilddokumentation (Ist-Zustand)
A-4 Geotechnische Erkundung des Untergrundes
A-4.1 Fotodokumentation der Bohrkerne BS-1 bis BS-7
A-4.2 Bohrprofile BS-1 bis BS-7
A-4.3 Rammdiagramme RS-1, RS-4, RS-7
A-4.4 Laborprotokolle Seesediment/Kiese
A-4.5 Protokolle der chemischen Analytik
A-4.6 Versuchsprotokoll Infiltrometerversuch
A-5 Nachweise zur Entleerung und Entschlammung
A-5.1 Entschlammungsbilanz
A-5.2 Dimensionierung Absetzbecken
A-6 Nachweise zur Gütebewirtschaftung
A-6.1 Weiherbilanz, Ist-Zustand
A-6.2 Weiherbilanz, Planungszustand
A-7 Berechnungen zur Technischen Ausrüstung
A-7.1 Bemessung Rezirkulationspumpe
A-7.2 Bemessung Bewässerungspumpe
A-7.3 Bemessung Belüftung Schaumsprudler

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IX
A-7.4 Elektrischer Leistungsbedarf
A-7.5 Steuerungskonzept
A-8 Kostenberechnung
A-8.1 Zusammenstellung
A-8.2 Los 1 - Entleerung und Entschlammung
A-8.3 Los 2 - Beckensanierung
A-8.4 Los 3 - Technische Ausrüstung
A-8.5 Los 4 - Landschaftsbau
A-8.6 Los 5 - Armleuchteralgen
A-9 Landschaftspflegerische Begleitplanung
A-9.1 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
A-9.2 Eingriffsbilanzierung
A-10 Artenschutzrechtliche Betrachtung
A-10.1.1 Artenschutzprotokoll, Teil A) – Angaben zum Plan/Projekt
A-10.1.2 Artenschutzprotokoll, Teil B) – Art-für-Art-Protokolle
A-10.2 Artenschutzmaßnahmen
A-11 Unterlagen zum Bauantrag
A-11.1 Antragsformular
A-11.2.1 Baubeschreibung, Formular
A-11.2.2 Baubeschreibung, Beiblatt
A-11.3 Amtlicher Katasterauszug
Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab
B-1 Übersichtskarte 1 : 25.000
B-2 Übersichtslageplan 1 : 1.000
B-3 Bestand
B-3.1 Lageplan 1:500
B-4 Entwurfsdarstellung
B-4.0 Perspektiven
B-4.0.1 Planung, Blick aus südöstlicher Richtung
B-4.0.2 Planung, Blick aus nordwestlicher Richtung
B-4.1 Entleerung und Entschlammung
B-4.1.1 Lageplan und Schnitt 1:500 / 1:50

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH X
B-4.2 Beckensanierung
B-4.2.1 Technischer Lageplan 1:500
B-4.2.2 Schnitte 1:100/50
B-4.2.3 Details 1:100/50
B-4.3 Technische Ausrüstung
B-4.3.1 Lageplan Zulaufbereich 1:100
B-4.3.2 Pumpenschacht 1:25
B-4.3.3 Auslassbauwerk 1:25
B-4.3.4 Verfahrensfließbild o.M.
B-4.4 Lageplan Baulogistik 1:500
B-4.5 Lageplan nach BauPrüfVO 1:500
B-5 Landschaftspflegerische Begleitplanung
B-5.1 Bestands- und Konfliktplan 1:500
B-5.2 Maßnahmenplan 1:500
BM Geotechnische Erkundung des Untergrundes
BM-1 Geotechnischer Bericht, Lageplan 1:500
BM-2 Geotechnischer Bericht, Querschnitt 1:100

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XI
Verwendete Unterlagen
[1] ILKON
Zustandsbewertung von 7 Kölner Stadtweihern
Gutachten-Teilauszug für den Klettenbergpark-Weiher
2019
[2] Lampert, W. & Sommer, U.
Limnoökologie – 2. überarbeitete Auflage
1999
[3] DWA Regelwerk Merkblatt DWA-M 504-1
Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen - Entwurf
Juni 2016
[4] Wetzel, R. G. (Academic Press, ISBN 0-12-744760-1):
Limnology, Lake and River Ecosystems
2001
[5] LAWA (Kulturbuchverlag Berlin, 1999):
Gewässerbewertung – stehende Gewässer. Vorläufige Richtlinie für die Erstbewertung von
natürlich entstandenen Seen nach trophischen Kriterien
1999
[6] DWA Regelwerk Merkblatt DWA-M 606
Grundlagen und Maßnahmen der Seentherapie
Dezember 2016
[7] Stadt Köln
Landschaftsplan der Stadt Köln
Text und Erläuterungen zur Festsetzungs- und Entwicklungskarte
Band I und Band II – Digitale Fassung
1991, 12. Änderung vom 20.01.2021
[8] Grünflächenamt der Stadt Köln
Mdl. Mitteilungen vom 08.02.2021 und 09.02.2021
[9] Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln
Mdl. Mitteilung vom 15.03.2021 bzw. schriftliche Mitteilung vom 16.03.2021
[10] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Landschaftsinformationssammlung NRW (LINFOS)
http://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/
zuletzt abgerufen: 11/2021

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XII
[11] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Gesetzlich geschützte Biotope in NRW – Kartieranleitung
März 2008
[12] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.)
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Re-
gierungsbezirks Köln
2019
[13] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.)
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Re-
gierungsbezirks Köln. Anlage I.1 – Karten zum Biotopverbundsystem für die Städte Köln, Le-
verkusen und den Rhein-Erft-Kreis
2019
[14] Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung –
OGewV) vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 4 des
Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873)
[15] Umweltbundesamt
Chemische Güteklassifikation nach LAWA in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/dokumente/chemische_gu-
teklassifikation.pdf
zuletzt abgerufen: 02/2021
[16] Glässer, E.
Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Blatt 122/123 Köln, Aachen
1978
[17] Geologischer Dienst NRW
Geologischen Karte von Nordrhein-Westfalen. Blatt C 5106 (Köln)
Maßstab 1:100.000
1986
[18] Geologischer Dienst NRW
Ingenieurgeologische Karte von Nordrhein-Westfalen. Maßstab. Blatt 5007
Maßstab 1:25.000
1980
[19] Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Auskunft aus dem Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten
Schriftliche Mitteilung vom 02.02.2021

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIII
[20] Dr. Tillmanns und Partner GmbH
Geologische Voruntersuchungen zur Einrichtung einer Brunnenanlage für die Befüllung des
Weihers Klettenbergpark
2013
[21] Geologischer Dienst NRW
Informationssystem Bodenkarte 1:50.000
zuletzt abgerufen: 09/2021
[22] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt-Abfrage. Messtischblatt-Quadrant 5007-4 (Köln)
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt
zuletzt abgerufen: 11/2021
[23] Grünflächenamt Köln
Ergebnisse der Wildgänsezählung 2020
Schriftliche Mitteilung vom 19.01.2021
[24] Untere Jagd- und Fischereibehörde
Rückmeldung zu gewässerstrukturellen Bedingungen für einen Raubfischbesatz
Schriftliche Mitteilung vom 15.04.2021
[25] Rheinischer Fischereiverband
Steuerung der Fischbestandsentwicklung in Kölner Stadtgewässern. Bericht zum Bearbei-
tungsjahr 2017. Im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe Köln.
Stand 02/2018
[26] Rheinischer Fischereiverband
Steuerung der Fischbestandsentwicklung in Kölner Stadtgewässern. Bericht zum Bearbei-
tungsjahr 2020. Im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe Köln.
Stand 12/2020
[27] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Fische und Rundmäuler – Pisces et Cyclostoma – in
Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung.
Stand: Mai 2010
[28] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.)
Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung,
Stand: Juni 2016
[29] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Hrsg.)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Lurche – Amphibia – in Nordrhein-Westfalens

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIV
4. Fassung
Stand: September 2011
[30] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, MUNLV NRW
Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen („Blaue
Richtlinie“, 6. Auflage)
2010
[31] Murray, H., Wortelboer
Hochwasserschutz im Freistaat Sachen – Beräumung des Speichers Radeburg I mit Saug-
bagger und geotextilen Schläuchen
2016
[32] Stadt Köln
Amt für Liegenschaftskataster, Vermessung und Kataster, Katasterabteilung
Auszug Kanalnetz Klettenbergpark-Weiher
Februar 2021
[33] DWA Regelwerk DWA A 110
Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserleitungen und -kanälen
August 2006
[34] DWA Regelwerk Merkblatt DWA-M 512-1
Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 1: Erdbauwerke
Februar 2012
[35] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW)
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtli-
nien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder
Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz).
Runderlass vom 06.06.2016
[36] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Fachinformationssystem „elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Was-
serwirtschaftsverwaltung in NRW“ (ELWAS)
https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#
zuletzt abgerufen: 03/2021
[37] Stadt Köln
Kölner Bebauungspläne – Übersicht (online)
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/suche/index.html
zuletzt abgerufen: 03/2021

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XV
[38] Stadt Köln
Flächennutzungsplan
Stand 08/2018
[39] Stadt Köln
Geschützte Landschaftsbestandteile in Köln – Übersicht (online)
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/liste_der_landschaftsbestandteile.pdf
zuletzt abgerufen: 11/2021
[40] Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln
Schriftliche Mitteilung vom 30.11.2020
[41] Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln
Schriftliche Mitteilung vom 08.03.2021
[42] Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT)
Empfehlungen für die Ausführung von Asphaltarbeiten im Wasserbau
2008
[43] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrarstruktur
ZTV-W LB 210 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Böschungs- und Sohlsi-
cherungen
2015
[44] Deutsches Institut für Normung e.V.
DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Schutzt von Bäumen, Pflanzenbestän-
den und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
2014
[45] DIN 19661-1
Wasserbauwerke – Teil 1: Kreuzbauwerke; Durchleitungs- und Mündungsbauwerke
1998
[46] Detlef Aigner, Gerhard Bollrich
Handbuch der Hydraulik für Wasserbau und Wasserwirtschaft
2015
[47] Ashley, Richard
Solids in Sewers – Characteristics, effects and control of sewer solids and assocoated pollu-
tants
2004
[48] Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Sanierung des Blücherparkweihers – Erläuterungsbericht Entwurfsplanung
Juli 2018

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVI
[49] LWF aktuell 66/2008
Fachbeitrag der bayrischen LWF zum Wasserverbauch von Wäldern
2008
[50] Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20: Anforderungen an die stoffli-
che Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen – Technische Regeln
2003
[51] Arbeitsgruppe Characeen Deutschlands Hrsg. Springer Spektrum
Armleuchteralgen Die Characeen Deutschlands
2016
[52] Fa. Ludwig Kunststoffe GmbH
Mündliche Mitteilung vom 22.04.2021
[53] Avanco GmbH
https://www.gartenlexikon.de/teichgroesse/
zuletzt abgerufen: 04/2021
[54] Stadtentwässerungsbetriebe Köln
Mdl. Mitteilung am Ortstermin vom 19.03.2021 – siehe auch Vermerk Nr. 07 vom 26.03.2021
[55] Grünflächenamt Köln
Schriftl. Mitteilung vom 16.04.2021
[56] Grünflächenamt Köln
Mdl. Mitteilung am Ortstermin vom 24.03.2021 – siehe auch Vermerk Nr. 08 vom 31.03.2021
[57] Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW
Juni 2021
[58] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen,
Maßnahmen.
Dezember 2015
[59] ATV-Handbuch
Lehrbuch und Handbuch der Abwassertechnik, Bd. 3 Mechanische Abwasserreinigung
(ATV-Handbuch), 4. Auflage
Januar 1996

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVII
[60] Forschungsgruppe für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)
M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus
2016
[61] Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Erneuerung Klettenbergpark-Weiher – Erläuterungsbericht Grundlagen und Vorplanung
Juli 2021

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Klettenbergpark-Weiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 86
1 Einleitung
1.1 Veranlassung
Zum 01.06.2017 wurden 16 Parkweiher der Stadt Köln in die Zuständigkeit der Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR (StEB) übertragen. Grundlage hierfür ist ein Ergänzungsvertrag zum öffentlich-
rechtlichen Vertrag vom 07./21.12.2009 über Gewässerausbau und Hochwasserschutz. In diesem
Vertrag wird den StEB die Pflicht zur Unterhaltung und zum Ausbau der Weiher übertragen. Diese
Pflicht bezieht sich in der Regel auf die Wasserflächen, deren Randeinfassungen und die technischen
Anlagen zur Bewirtschaftung der Weiher. Die Parkanlagen um die Weiher verbleiben in der Zuständig-
keit des Grünflächenamtes.
Die StEB haben die Björnsen Beratenden Ingenieure GmbH mit der Planung, Ausschreibung und
Bauüberwachung für die Sanierung des Weihers im Klettenbergpark beauftragt.
1.2 Zielsetzung
Im Zuge der Sanierung des Klettenbergpark-Weihers soll das Becken zunächst entschlammt und an-
schließend umgebaut werden. Dabei soll das Becken in einen Zustand versetzt werden, der einerseits
die heute unplanmäßig auftretenden Wasserverluste minimiert und andererseits den Weiher nachhal-
tig ökologisch aufwertet. Die Erneuerung umfasst in diesem Sinne auch die technischen Anlagen wie
die Rezirkulation des Weiherwassers über eine Umwälzung und die Wasserfontäne mit Pumpe.
Die Sanierung muss die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllen und die ausgeprägte Ufervege-
tation des Naturgartens berücksichtigen.
Die Ziele der Sanierungsmaßnahme sind somit:
· Aufwertung des ökologischen Zustands (Erreichung eines Trophiegrads entsprechend der
OGewV, Ausbau der Artenvielfalt, Verhinderung einer Verlandung),
· Erhalt und Verbesserung der Freizeitnutzung des Weiher (Verbesserung der Wasserqualität,
Einschränkung für Naherholungssuchende während der Baumaßnahme),
· Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwands (Abdichtung des Wasserbeckens, Ver-
meidung von Wasserverlust und Senkung des Wasserverbrauchs).
2 Grundlagen
2.1 Lage des Planungsraums
Die Weiheranlage liegt zentral im Klettenbergpark, einer südwestlich des Stadtzentrums befindlichen
Parkanlage im Stadtteil Klettenberg, der dem Stadtbezirk Lindenthal angehört (siehe Übersichtskarte
und Übersichtslageplan, B-1 und B-2). Der Klettenbergpark befindet sich innerhalb eines Wohnbauge-
biets und zwischen den beiden Verkehrsachsen der Luxemburger Straße (mit Straßenbahnlinie und

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anliegender Haltestelle) im Nordwesten und der Haupt-Bahntrasse Süd-West mit dem Güterbahnhof
Eifeltor im Südwesten (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Stadt Köln)
2.2 Bauliche Gegebenheiten
2.2.1 Bauliche Ausbildung des Weihers
Der Klettenbergpark wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von Gartendirektor Fritz Enke als Naturgar-
ten angelegt, in dem verschiedene Landschaftsbilder (Wasserfall, Steinbrüche, Rosengarten) mit der
zentralen Auenlandschaft des Weihers vereint wurden. Der naturnah angelegte Weiher bildet mit sei-
ner geschwungenen Uferlinie und den anschließenden, seicht zum Weiher abfallenden Wiesen das
zentrale Landschaftsobjekt. Die Sohle ist mit einer Tonschicht abgedichtet. Die Ufervegetation ist mit
den anliegenden Bäumen und Schilfzonen ausgeprägt (siehe Anlage A-3, Bilddokumentation).
Wohnbaufläche
Bahnanlage
Grünfäche
Hauptverkehrszüge
Gemeinbedarfsfläche

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Abbildung 2 Wassertiefen und Bereich des Sohlbruchs (ILKON)
Der Weiher verfügt über eine ca. 6.500 m² große Wasseroberfläche. Mit einer mittleren Wassertiefe
von nur ca. 0,5 m (siehe Abbildung 2) ist er sehr flach angelegt. Geringe Wassertiefen von 0,4 – 0,6 m
verteilen sich über den gesamten Weiher. Nur im südöstlichen Bereich liegt die Sohle bei Wassertie-
fen von ca. 1,2 m deutlich niedriger. Da der Weiher sehr hohe Wasserverluste aufweist, wird hier eine
Unterspülung der mineralischen Dichtung und eine Vermengung mit Sedimenten und dem anstehen-
den Untergrund vermutet [1]. Unter Berücksichtigung der Zu- und Abflüsse infolge Niederschlag und
Evaporation ist von Wasserverlusten in der Höhe der Zuspeisung auszugehen (rd. 50.000 m³ pro
Jahr).
Die ursprüngliche Schichtdicke der Tonsohle ist nicht bekannt. Im Wasserbau sind Schichten mit einer
Mächtigkeit von 20 cm üblich [34]. Im Zuge einer Entschlammung 2013 wurden Proben der Tonsohle
entnommen und in mehreren Abschnitten ungenügende Schichtdicken von 0 – 5 cm und eine Durch-
setzung mit Sedimenten festgestellt (siehe Abbildung 3). Die Sohle wurde daraufhin mit einer 20 cm
dicken Schicht aus geschnetzeltem Ton und einer 10 cm dicken Schutzschicht aus Kies in den in Ab-
bildung 3 dargestellten ufernahen Bereichen (ca. 5 m breiter Streifen) ertüchtigt.
Insgesamt ist von einem heterogenen, jedoch stark abgängigen Zustand der Tonsohle auszugehen.
Vom ursprünglichen Schichtaufbau der Sohle sind keine Unterlagen vorhanden.
h = 0,4 – 0,6 m
h > 0,6 m

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Abbildung 3 Zustand und Nacharbeitung der Tonsohle 2013/14 (ILKON)
Das Becken wird über einen im Westen gelegenen künstlichen Bachlauf mit Wasserfall gespeist
(siehe A-3, Bilddokumentation), der im Vergleich zum Becken einen insgesamt guten baulichen Zu-
stand aufweist. Der Bach wird abhängig vom Wasserspiegelpegel des Weihers durch einen Grund-
wasser-Brunnen gespeist, der 2018 an der Siebengebirgsallee installiert wurde (vgl. Lageplan des Be-
stands, B-3.1). Zuvor wurde der als Betongerinne angelegte Oberlauf des Baches mit Trinkwasser ge-
speist. Der TW-Anschluss ist bereits länger abgeschiebert.
Die GW-Zulaufleitung mündet oberhalb des Wasserfalls unterhalb einer Natursteinplatte in das Wild-
bachgerinne (vgl. Lageplan B-3.1). Hier mündet auch die Druckleitung der Umwälzungsanlage in den
Bachlauf. Dafür fördert eine im Bereich der Wasserfontäne installierte Tauchmotorpumpe Weiherwas-
ser, um für einen kontinuierlichen Durchsatz im Zulauf zu sorgen und eine Durchströmung des Wei-
hers anzuregen.
2.2.2 Bauwerke im und am Weiher
Am südlichen Ufer liegt eine ca. 50 m² große Bastion, die geringfügig in die Wasserfläche hineinragt
und an der Oberfläche mit Natursteinpflaster ausgebildet ist. Im Unterschied zur restlichen Uferlinie
des Weihers wird an dieser Stelle ein Betonfundament als Übergang zum Weiher mit ausgebildetem
Sohlabsturz vermutet. Bestandsunterlagen liegen dazu nicht vor.
Ansonsten liegen keine weiteren Bauwerke im Bereich der Beckenanlage vor.
2.2.3 Bestehende Anlagentechnik
Die vorhandene Anlagentechnik besteht aus folgenden Komponenten (vgl. Lageplan B-3.1):

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· Grundwasserbrunnen mit Grundwasserpumpe, ca. 5 l/s Förderleistung, 3,7 kW/400V, Direkt-
schaltung, ohne FU, Pegelmessung, 2 Handabsperrschieber, Druckmesser (Manometer),
Durchflussmesser (Wasseruhr, und Analog-/Digital-Ausgang), Ausbaustück, DN 80, Über-
gang zu erdverlegtem PE-Rohr DN 80, Baujahr 2018, Hersteller: Fa. Robert Plängsken,
Neukirchen-Vluyn, voll funktionstüchtig.
Die Pumpe ist im Dauerbetrieb, um die Wasserverluste des Weihers auszugleichen.
· PE-Rohr DN 80, von GW-Brunnen bis Anfang Zulaufgerinne verlegt.
· Rezirkulationspumpe als Tauchmotorpumpe auf Stahlgestell im Weiher montiert, unbe-
kannte Leistung, nach Mitteilung der StEB funktionstüchtig, aber mit viel zu geringer Leis-
tung, abgesichert mit 3x400V, Bezeichnung „Sprinkler 2“, möglicherweise ähnliches Fabrikat
wie im Blücherpark-Weiher vor der Sanierung, also OASE Aquamax Expert/Profimax 30000,
650 W, ca. 3 A.
· PE-Rohr DN 50 zwischen Rezi-Pumpe und Anfang Zulaufgerinne, offen in Weiher, dann erd-
verlegt und teilweise in Zulaufgerinne verlegt.
· Fontäne mit Tauchmotorpumpe im Weiher an Stahlgestell montiert, unbekannte Leistung,
funktionstüchtig, aber offensichtig mit zu geringem Durchsatz, abgesichert mit 3x400V, Be-
zeichnung „Sprinkler 1“, die Fontäne ist in Dauerbetrieb und erzeugt eine ca. 3 m hohe
schmale Einzel-Fontäne, vermutlich ähnlicher Typ wie im Blücherpark-Weiher vor der Sanie-
rung, d.h. möglicherweise OASE-Schaumquell 75-20T mit SPA 35-23, 2,2 kW,
geschätzter Durchsatz: ca. 550 l/min bzw. 33 m³/h.
· Versorgungskabel zwischen Schaltanlage und o.g. Rezi-Pumpe und Fontäne in Schutzrohr,
teilweise erdverlegt, teilweise offen im Weiher verlegt.
· Schaltanlage, in Außen-Schaltschrank, Standort unmittelbar neben GW-Brunnen, für o.g.
Grundwasserbrunnen, Rezi-Pumpe und Fontäne, Zuleitung NYM-J 4 x 16 mm², mit Einspei-
sung TN-Netz, mit HAK 80 A/400V, Hauptschalter, EHZ-Zähler, Impulszähler, DEHN-Kombi-
Ableiter, Versorgung GW-Pumpe mit 9,3 A/400V, Versorgung „Sprinkler 1“ und „Sprinkler 2“
mit nicht eingetragener A-Zahl/400V, modulare WAGO-Steuerung, erweiterbar, WAGO-
Steuerspannung, digitale Durchfluss-Anzeige, DFÜ mit Baade-WebConnector, UMTS-Mo-
dem, Ortsteuerstellen für Brunnenpumpe, Sprinkler 1, Sprinkler 2, ca. 25 % Platzreserve auf
Hutschienen, Platzreserve im Schaltschrank für weitere Ortsteuerstellen, etc., hergestellt von
Fa. ESK, Baujahr 2018, voll funktionsfähig.
· In der Nähe der GW-Pumpe ist eine Trafostation, von wo ggf. weitere Schaltanlagen ver-
sorgt werden können.
· Oberhalb des Zulaufgerinnes befindet sich ein offenes Gerinne, über das vermutlich Oberflä-
chenwasser in den Weiher eingeleitet werden kann. Dieser Fall ist aber offenbar schon

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lange nicht mehr eingetreten.
· Am Anfang dieses Gerinnes befindet sich ein Schieberschacht, der aber außer Betrieb ist.
· Ferner befindet sich hier ein Unterflurhydrant zur Frischwasserzuführung. Hier vorgeschaltet
ist ein Zählerschacht, in dem das zugeführte Trinkwasser gemessen wird. Offensichtlich ist
aber auch Trinkwasser schon lange nicht mehr zugeführt worden, da der Ausgleich der Was-
serverluste im Weiher durch Grundwasser ausreichend ist.
2.3 Vorhandene Nutzungen
2.3.1 Entwässerungsanlagen / Kanalisation
Bis auf den abgeschieberten TW-Anschluss an den Bachlauf sind keine weiteren Be- oder Entwässe-
rungsanlagen bekannt (siehe Anlage B-3.1, Lageplan Bestand). Am Fuß der südöstlichen Zuwegung,
die von der Siebengebirgsallee zu erreichen ist, befindet sich ein in Pflaster eingefasster Einlauf
(siehe Abbildung unten). Für die vermutlich dazugehörigen Entwässerungsleitungen liegen keine Be-
standsunterlagen vor.
Abbildung 4 Einlauf am Fuß der südöstlichen Zuwegungsrampe

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2.3.2 Versorgungsleitungen
Für den Betrieb von Rezirkulationspumpe, Fontäne und Grundwasser-Brunnen sind Stromkabel ver-
legt. Weitere Versorgungsleitungen in der Parkanlage sind nicht bekannt.
2.3.3 Gewerbliche Nutzungen
Es sind keine gewerblichen Nutzungen innerhalb der Parkanlage bekannt.
2.3.4 Nutzungen der Freiflächen
Die Freiflächen abseits der Parkwege und aufgestellten Sitzgelegenheiten werden von den Parkbesu-
chern insbesondere bei schönem Wetter zu Freizeit- und Erholungszwecken genutzt. Veranstaltungen
sind nicht bekannt.
2.3.5 Sonstige Nutzungen
Die Befischung des Weihers erfolgt durch den Coelner Angel- und Gewässerschutzverein e.V. Ander-
weitige Nutzungen sind nicht bekannt.
2.4 Planungsrelevante Vorgaben, Planungen Dritter
2.4.1 Bauleitplanung
Der Klettenbergpark liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Köln [38]. Dieser
weist den Park als Grünfläche aus (siehe Abbildung 1). Dies sind „Flächen, die insbesondere der Er-
holung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen“. Der Weiher ist als Wasserflä-
che dargestellt.
Für die Flächen des Klettenbergparks liegt kein Bebauungsplan vor [37].
2.4.2 Festsetzungen des Landschaftsplans
Der Planungsraum befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt
Köln, in Kraft getreten im Jahr 1991 und derzeit in 12. Änderung vom 20.01.2021 vorliegend [7].
Das Ziel der Landschaftsentwicklung im Bereich des Planungsraums ist der Erhalt und die Weiterent-
wicklung vorhandener Grünanlagen (Entwicklungsziel 2). Im Planungsraum ist die Pflegemaßnahme
„Aufstellung von Pflegeplänen […]“ für den Klettenbergpark (Nr. 3.4-2) festgesetzt.
Die hier relevanten und für den Planungsraum festgesetzten Entwicklungsziele sind (vgl. Kapitel 2.4.3
zu geschützten Bestandteilen von Natur und Landschaft):

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· Sicherung, Pflege und Verbesserung von Parklandschaften,
· Bewahrung vor landschaftsschädigenden Eingriffen,
· Sicherung [der Parkflächen] als stadtteilbezogene Erholungs- und Freizeitanlagen, Entwick-
lung unter Beibehaltung dieser Funktionen i. S. d. Biotop- und Artenschutzes,
· Erhalt des Orts- und Landschaftsbilds, Förderung der naturnahen Entwicklung,
· Landschaftsgerechte Integration zweckgebundener Anlagen.
Eine konzeptionelle Pflege- und Entwicklungsplanung für den Klettenbergpark liegt nach Auskünften
des Grünflächenamts [8] und der Unteren Naturschutzbehörde [9] nicht vor.
2.4.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft, schutzwürdige Biotope und Biotopver-
bund
Der gesamte Klettenbergpark ist als geschützter Landschaftsbestandteil (§ 29 Bundesnaturschutz-
gesetz – BNatSchG) ausgewiesen (Tabelle 1) [7].
Tabelle 1 Geschützte Landschaftsbestandteile im Planungsraum [7]
Kennung Bezeichnung Schutzzweck Gebietsspezifische Gebote
LB 3.18 Klettenbergpark - zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
durch Erhaltung eines stadtklimatischen Ausgleichs-
raums,
- zur Belebung und Pflege des Orts- und Landschaftsbil-
des durch Erhaltung des alten Baumbestandes,
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen.
- Wiederherstellung des
Landschaftspark-Charak-
ters durch ein Pflegewerk
Darüber hinaus sind keine weiteren geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 23 -
28 und gem. § 30 BNatSchG im Planungsraum ausgewiesen [7][10]. Der Planungsraum zählt nicht
zum Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende
Grünzüge“ (LSG-50006-0023). Die Alleen entlang von Luxemburger Straße und Siebengebirgsallee
liegen außerhalb des Planungsraums.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 42 Landesnaturschutzgesetz –
LNatSchG NRW – sind im Planungsraum nicht ausgewiesen, besitzen jedoch auch ohne administra-
tive Ausweisung gesetzlichen Schutz (§ 42 (2) Satz 6 LNatSchG). Hierzu zählen auch Röhrichte (§ 30
(2) Nr. 2 BNatSchG). Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung erfassten Röhrichtbestände erfüllen
die Kriterien als gesetzlich geschütztes Biotop [11] insbesondere bezüglich der Mindestgröße von 500
m² nicht.
Schutzwürdige Biotope (Biotopkataster)
Im Planungsraum sind keine schutzwürdigen Biotope ausgewiesen [10].
Verbundflächen des landesweiten Biotopverbunds
Der Planungsraum ist kein Bestandteil des landesweiten Biotopverbundsystems [13].

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2.4.4 Wasserschutzgebiete
Der Klettenbergpark liegt in keinem festgesetzten Wasserschutzgebiet, allerdings in der geplanten
Schutzzone IIIb der Wassergewinnungsanlage Hürth-Efferen [36] (s. Abbildung 5).
Abbildung 5 Wasserschutzgebiete im Umfeld des Planungsraums [36]
Gemäß den geologischen Voruntersuchungen für die Grundwasserentnahme zur Teichbefüllung [20]
fördert die Anlage aus dem 2. Grundwasserstockwerk, wohingegen eine Entnahme zur Teichbefüllung
aus dem 1. Grundwasserstockwerk erfolgt. Eine wechselseitige Beeinflussung der Grundwasserent-
nahme sei demnach nicht zu besorgen.
2.4.5 Denkmalschutz
Der Klettenbergpark steht in seiner Gesamtheit als geschützter Landschaftsbestandteil (LB3.18) unter
Denkmalschutz [39]. Nach Auskunft des Amts für Denkmalschutz vom 30.11.2020 sind aus denkmal-
pflegerischer Sicht insbesondere das Wegesystem, die verschiedenen Sondergärten, Bauten, Pflan-
zungen und die Teichanlage von Relevanz [40]. Hinsichtlich der naturnah gestaltete Wasseranlage
werden der als Zulauf künstlich geschaffene Wasserfall, die Wasserfontäne und die geschwungene
Uferlinie als schützenswerte Merkmale hervorgehoben. Im Uferbereich kommt der Bestandsvegeta-
tion, insbesondere der historischen Bepflanzung, in der von Encke als Naturgarten geplanten Parkan-
lage eine zentrale Bedeutung zu.

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Als gestalterische Merkmale von denkmalpflegerischer Relevanz gelten [40]:
· das natürlich gestaltete Ufer mit den unterschiedlichen Böschungsneigungen,
· die Uferbepflanzung als Übergang zwischen Wasser und Ufer,
· die Uferlinie in ihrer derzeitigen Form,
· der Zulauf des Teichs durch den Wasserfall,
· die Wasserfontäne,
· Pflanzen und Bäume in und um den Teich.
Um den bestehenden Charakter der Parkanlage beizubehalten, sind darüber hinaus keine sichtbaren
technischen Anlagen oder zusätzlichen Röhrichtzonen, die die Sicht auf die freie Wasserflächen ein-
schränken, zulässig [41].
2.4.6 Sonstige Planungen Dritter
Spezifische Konzepte für die Park- und Weiherpflege oder Artenschutzkonzepte liegen nach Auskunft
von Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde nicht vor [8][9].
2.5 Naturschutzfachliche Grundlagen
2.5.1 Naturräumliche Einordnung des Planungsraums
Der Planungsraum ist folgenden naturräumlichen Groß- und Haupteinheiten zuzuordnen [16]:
55 - Niederrheinische Bucht
551 - Köln-Bonner-Rheinebene
551.3 - Linksrheinische Niederterrasse
551.30 - Köln-Bonner Niederterrasse
Zur Formulierung und Umsetzung der Ziele und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege
werden landschaftlich und kulturhistorisch vergleichsweise homogene Landschaftsräume ausgewie-
sen. Der Planungsraum ist diesbezüglich dem „Rheinischen Verdichtungsraum Köln-Leverkusen“ (LR-
II-010) zugeordnet [12]. Dieser ist durch eine starke anthropogene Überformung geprägt, in deren
Folge kaum noch naturnahe Strukturen vorhanden sind. Durch die dichte Verbauung herrscht ein spe-
zifisches, trocken-warmes Stadtklima vor, so dass den Grünanlagen grundsätzlich eine hohe Bedeu-
tung als wichtige Ökozellen innerhalb der Stadt-Landschaft zukommt [10]. Das Leitbild der Entwick-
lung ist die flächenschonende Entwicklung von Wohnen, Arbeiten und Erholen, wobei Freiräume ent-
wickelt und Biotopinseln vernetzt werden. Zielführende Maßnahmen umfassen im Kern die ökologi-
sche Aufwertung der urbanen Strukturen u. a. durch den Erhalt und die Entwicklung der Freiflächen
und die Verknüpfung der unterschiedlichen Frei-, Grün- und Waldflächen.

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2.5.2 Geologie und Boden
Die Köln-Bonner Rheinebene umfasst u. a. die holozäne Rheinaue und linksrheinische Niederter-
rasse. Der Gesamtbereich ist reliefarm. Den geologischen Untergrund bilden die fluviatilen Terrassen-
sande und -kiese des Rheins (Quartär) [10].
Der Planungsraum liegt in einer älteren Niederterrasse aus dem Oberpleistozän, die aus Lockerge-
stein mit Mittel- und Grobsand (fein- bis mittelkiesig, z. T. schluffig) und Kies (sandig), gelbbraun bis
grau, besteht [17]. Diese wird in den oberen zwei Metern von pleistozänem bis holozänem Hochflut-
lehm (Sand, schluffig bis stark schluffig, grau bis gelbbraun) überlagert. Die Mächtigkeit von Schluff
nimmt in West-Ost-Richtung zu [18].
Der Klettenbergpark wurde innerhalb einer ehemaligen Kiesgrube errichtet, weshalb er tiefer als die
umliegende Bebauung liegt [1]. Die gesamte Parkfläche ist als Altablagerung geführt; die ehemalige
Ziegeleiabgrabung wurde mit unbekanntem Material verfüllt [19] (vgl. Kap. 2.6.4).
Für geologische Voruntersuchungen zur Errichtung einer Brunnenanlage [20] wurde im westlichen Be-
reich des Parks eine Inlinerbohrung durchgeführt (vgl. Kap. 2.7). Im Ergebnis sind bis in eine Tiefe von
3,7 m Auffüllungen aus Bodenaushub festgestellt worden. Darunter findet sich eine ca. 0,2 m mäch-
tige Schicht aus holozänem Hochflutlehm in schluffig-sandiger, schwach toniger Ausbildung. Unter-
halb der Hochflutsedimente folgen die sandig-kiesigen Sedimente der pleistozänen Niederterrasse
des Rheins. Die Terrassensedimente haben eine Mächtigkeit von ca. 18 m [18]. Den tieferen Unter-
grund bilden tertiäre Feinsande und Tone mit Braunkohleeinschaltungen. Die pleistozänen Terras-
sensedimente stellen den Grundwasserleiter für das obere freie Grundwasserstockwerk dar.
Der Untergrund wurde zusätzlich im Jahr 2021 im Abgrabungsbereich und im Bereich der zukünftigen
Weihersohle untersucht. Detaillierte Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen sind in Anlage A-4 dar-
gestellt.
Demnach zeigen alle Bohrungen in der Seeperipherie einen vergleichbaren Aufbau. Ab Geländeober-
kante wurde ein bindige, vereinzelt in dünneren Schichtlagen auch kiesig-sandige Auffüllung aus ehe-
mals natürlichen Auenlehmen und Kiessanden mit geringen anthropogenen Beimengungen erbohrt.
Die Mächtigkeit schwankt zwischen 0,4 und 1,85 Metern. Ausnahme bildet eine Bohrung, die ca.
1,5 m über dem übrigen Geländeniveau liegt und Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von lokal rd. 5,4
m aufweist. Unter den Auffüllungen stehen pleistozäne Kiessande an.
Zur Beschreibung des Bodens im Planungsraum liegen ausschließlich Informationen der Bodenkarte
im Maßstab 1:50.000 vor [21]. Der Boden zählt demnach zu den überbauten, nicht grund- oder stau-
nassen Flächen. Weitergehende Angaben fehlen. Aufgrund der innerstädtischen Lage und histori-
schen Überprägung sind keine Sonderstandorte oder schutzwürdige Böden zu erwarten.

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2.5.3 Biotopstrukturen
Die Bestandsbeschreibung und -bewertung der Biotopstrukturen basiert auf einer Biotoptypenkartie-
rung (10.06.2021) nach LANUV-Referenzliste. Die kartierte Fläche erstreckt sich über rd. 2,8 ha und
umfasst alle bauzeitlich und dauerhaft beanspruchten Flächen. Die Ergebnisse der Biotoptypenkartie-
rung sind im Plan B-5.1 dargestellt.
Der Klettenbergpark liegt mehrere Meter unterhalb der umgebenden Wohnbebauung. Grundsätzlich
werden die kartierten Flächen durch den zentral gelegenen Klettenbergpark-Weiher sowie eine parkty-
pische Kombination von Wiesenflächen, Wegeverbindungen, Einzelbäumen und kleinen Gehölzbe-
ständen geprägt. Abbildung 6 zeigt einen repräsentativen Ausschnitt der Biotopstrukturen mit dem
zentral gelegenen Klettenbergpark-Weiher.
Abbildung 6 Klettenbergpark-Weiher mit Röhrichten (Nordufer) innerhalb von Parkrasen mit überwiegend altem Baumbestand
Die erfassten Biotoptypen mit ihren jeweiligen Biotopwerten sind in Tabelle 2 zusammengestellt und
im Plan B-5.1 verortet.
Tabelle 2 Erfasste Biotoptypen (Biotoptypenkartierung v. 10.06.2021 nach LANUV-Referenzliste), Biotopwerte (nach „Numerischer Be-
wertung“ [57]) und Flächensumme
Biotoptyp Wert/m²
[0 - 10]
Fläche
[m²]Code Bezeichnung Zusatz Bezeichnung
BA1 flächige Kleingehölze 100,
ta3-5, m
lebensraumtypische Baumarten 90 - 100 %,
Jungwuchs (ta5) bis Stangenholz (ta3), BHD ≤13
cm, mittel bis schlecht ausgeprägt
6 176
100,
ta1-2, m
…geringes (ta2) bis mittleres Baumholz (ta1),
BHD > 14 - 49 cm, mittel bis schlecht ausgeprägt
7 1.052
100, …gut ausgeprägt 8 1.751

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Biotoptyp Wert/m²
[0 - 10]
Fläche
[m²]Code Bezeichnung Zusatz Bezeichnung
ta1-2, g
BB11 Gebüsche 0 Anteil lebensraumtypischer Gehölzarten ≤ 50 % 4 74
70 … > 50 - 70 % 5 589
100 … > 70 % 6 1.002
BD3 Gehölzstreifen 100,
ta3-5
lebensraumtypische Baumarten > 70 %, Jung-
wuchs (ta5) bis- Stangenholz (ta3), BHD ≤ 13 cm
6 77
100,
ta1-2
… geringes (ta2) bis mittleres Baumholz (ta1),
BHD > 14 - 49 cm
7 427
100,
ta-ta11a
… starkes (ta) bis mächtiges Baumholz (ta11a),
BHD ≥ 50 cm
8 360
BF3 Einzelbaum 30/90, ta3-11a Stangenholz (ta3) bis mächtiges Baumholz
(ta11a)
130 Stk. 3 - 9
CF2 Röhrichtbestände neo2 mit Anteil Neo-, Nitrophyten > 25 % 6 1.057
FF1 Teich wf3 Bedingt naturnah 6 5.438
FL1 Wasserfälle wf4 naturfern 2 33
FN0 Gräben wf4, wx38, wb1 naturfern, Uferverbau (Pflaster unverfugt), perma-
nent wasserführend
2 21
wf4, wx40, wb naturfern (Betongerinne), Uferverbau (Beton),
temporär wasserführend
0 52
wf6, wx38 naturfremd, Uferverbau (Pflaster unverfugt) 3 14
GF0 Vegetationsarme/-frei Be-
reiche
me3 wassergebundene Decken 1 15
oq lückige Vegetationsdecke 1 570
HH0 Böschung stb2 Störungszeiger (Nährstoffanreicherung) 2 79
HH9 Stillgewässerböschung wx24 künstlich angelegte Uferböschung 0 326
HM4 Trittrasen, Parkrasen mc1 Trittrasen 2 8.121
HV4 Platz me1 Pflaster- und Plattenbeläge 0 72
KA2 Gewässerbegleitender
feuchter Saum
neo1 mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten < 25 % 6 63
KA5 feuchter Neophytensaum neo5 … > 75 % 3 16
VA3 Straße me2 Asphalt- und Betonflächen 0 123
VB5 Rad-, Fußweg me1 Pflaster- und Plattenbeläge 0 33
me2 Asphalt- und Betonflächen 0 1.836
me3 wassergebundene Decken 1 2.952
Im Zentrum des Klettenbergparks liegt der als bedingt naturnah einzustufende Weiher (FF1). Die Ufer-
kanten des Gewässers sind vergleichsweise steil. Auf einer Länge von 10 m wurde das südöstliche
Ufer des Weihers mit Beton befestigt (HH9) und wird daher als versiegelte Fläche mit der Wertstufe 0
berücksichtigt. Die Ufer sind lückenhaft mit uferbegleitenden Stauden bewachsen. Schwerpunktmäßig
im Nordwesten nehmen Röhrichte flächenhaft Flachwasserbereiche ein. In diesem Bereich wird das
Grundwasser zur Speisung des Weihers über einen künstlichen Wasserfall einem technisch gesicher-
ten Graben zugeführt und innerhalb der Röhrichtzone in den Weiher eingeleitet.

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Um den Weiher liegen mehrere, zum Teil zusammenhängende Rasenflächen, die als intensiv genutz-
ter Parkrasen mit häufigen Trittschäden einzustufen sind.
Mehrere Fuß und Radwegeverbindungen gliedern die Wiesenflächen. Die Wege sind mit Ausnahme
des nördlich parallel zur Luxemburger Straße verlaufenden, asphaltierten Weges mit einer wasserge-
bundenen Decke ausgestattet.
Flächige Kleingehölze unterschiedlicher Ausprägung sind südwestlich, nordwestlich und südöstlich
des Weihers vorhanden. Der überwiegende Anteil dieser Flächen ist durch einheimische Arten (u. a.
Ahorne, Linden, Eschen, Buchen) mittleren Baumholzes geprägt, die in seltenen Fällen über Baum-
quartiere (Spalten, Höhlen) und künstliche Quartiere (Nist-, Fledermauskasten) verfügen. Einen prä-
genden Charakter besitzen die teilweise sehr alten Einzelbäume, hierbei hervorzuheben die Weiden
südlich der Bastion und die Buchen und Pappel östlich des Weihers. Sie sind überwiegend einhei-
misch und weisen vereinzelt Stammdurchmesser > 1 m auf. Um diese flächigen Kleingehölze sowie in
weiteren Teilbereichen wurden Strauchgruppen, Gehölzstreifen und Gebüsche verortet.
2.5.4 Tier- und Pflanzenarten
Die im Planungsraum (potenziell) vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind gegenüber den allge-
meinen und besonderen artenschutzrechtlichen Anforderungen nach §§ 39 sowie 44 BNatSchG zu
berücksichtigen.
Datengrundlagen
Die Zusammenstellung der zu berücksichtigenden (potenziell) im Planungsraum vorkommenden Arten
basiert grundsätzlich auf den folgenden Quellen:
· Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“ (planungsrelevante Arten, Messtisch-
blatt-Quadrant 5007-4) [22],
· Fundortkataster [10],
· Wasservogelzählung 2019 [1],
· Hinweise auf Vorkommen weiterer Arten(-gruppen) aus Zustandsbeschreibung [1],
· Wildgänsezählung 2020 [23],
· Befischungsergebnisse 2017 [25] und 2020 [26],
· Informationen des Grünflächenamts (08.02.2021, 09.02.2021) [8],
· Informationen der Unteren Naturschutzbehörde (15.03.2021, 16.03.2021) [9],
· Regionalisierte Rote Listen NRW (u. a. [28][29]) (Auswahl der naturräumlich besonders ge-
schützten, gefährdeten Arten (Kategorien 1, 2, 3, R))
· Zufallsbeobachtungen im Zuge der Ortsbegehung (02.02.2021) oder Biotoptypenkartierung
(durch BCE, 10.06.2021).
Vorhabenbezogene Erfassungen einzelner Artengruppen erfolgten nach Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde [9] nicht.

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Der aus den o. g. Quellen hergeleitete Bestand der Tier- und Pflanzenarten wird nachfolgend auf
Ebene übergeordneter Artengruppen dargestellt.
Fische
Im Zuge der regelmäßig durchgeführten Befischungen sind insgesamt vier Fischarten im Klettenberg-
park-Weiher (bezogen auf die Jahre 2017 und 2020) festgestellt worden [25][26] (s. Tabelle 3). Wei-
tere Hinweise auf vorkommende Fischarten liegen nicht vor. Für die besonders geschützten und ge-
fährdeten Fischarten im Naturraum nach [27] kann ein natürliches Vorkommen im Weiher ausge-
schlossen werden.
Tabelle 3 Fischarten des Klettenbergpark-Weihers einschließlich Anzahl gefangener Individuen im Rahmen der regelmäßigen
Befischungen (ergänzt, nach [25][26])
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz Gefährdung1 Anzahl Individuen je Befischung
NRW TL 2017 2020
Giebel Carassius gibelio - * * 609 80
Nase Nasus nasus - V V 2 0
Gründling Gobio gobio - * * 0 1
Karpfen Cyprinus carpio - * D 0 70
1 nach Roter Liste NRW 2011 [27]. NRW und Tiefland (TL). * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend
Der Klettenbergpark-Weiher wurde 2013 nahezu vollständig trockengelegt [25].
Die Nase ist eine Art der Flüsse und in abgeschnittenen Stillgewässern üblicherweise nicht zu finden.
Sie wurde vermutlich aus einem Gartenteich/Aquarium eingebracht. Nasen wurden 2020 nicht nach-
gewiesen.
Der Giebel ist gegenüber Umwelteinflüssen vergleichsweise resistent und kann sich insbesondere bei
Abwesenheit von Raubfischen rasch vermehren. Die Art ist entweder 2013 im Weiher verblieben oder
danach eingebracht worden. 2020 lag die Anzahl gefangener Individuen deutlich niedriger. Sie wurden
aus dem Weiher entnommen.
Im Jahr 2020 konnten einige adulte und viele juvenile Karpfen nachgewiesen werden, die vermutlich
2017 bereits vorhanden waren und sich durch die warmen Sommer der letzten Jahre stark vermehren
konnten. Die adulten Karpfen wurden nach Fang entnommen.
Zudem wurde im Jahr 2020 ein Gründling gefangen, der vorher nicht nachgewiesen werden konnte.
Die rechnerische Bestandsdichte belief sich im Jahr 2017 auf 304 kg/ha, in 2020 auf 110 kg/ha. Die
Bestandsdichte 2020 gilt als unkritisch.
Für einen selbsterhaltenden Raubfischbestand verfügt der Klettenbergpark-Weiher nach Auskunft der
Jagd- und Fischereibehörde über keine ausreichende Tiefe [8].

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Avifauna
Für die Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Vogelarten kommen Nachweise vor Ort [1],
konkrete Hinweise zum Vorkommen im Klettenbergpark (u. a. aus [8], [9], [23]) und eine Potenzialana-
lyse auf Basis der planungsrelevanten Arten des Messtischblatt-Quadranten [22] zur Anwendung. Auf
eine tabellarische Darstellung der ausschließlich in der Roten Liste [28] genannten, in der Niederrhei-
nischen Bucht vorkommenden seltenen und gefährdeten Vogelarten wird an dieser Stelle verzichtet.
Sie werden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Beurteilung berücksichtigt.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt sieben Wasservogelarten nachgewiesen [1] (s. Tabelle 4). Die Arten
Blässhuhn, Teichhuhn und Stockente brüten sicher am oder im unmittelbaren Umfeld des Weihers.
Mit Nilgans und Kanadagans kommen zwei nicht-einheimische Gansarten vor, die mittlerweile jedoch
regelmäßig brütend im Naturraum verzeichnet werden. Sie können aufgrund ihrer Größe maßgeblich
den Nährstoffeintrag in das Gewässer beeinflussen, sind im Bestand jedoch nur in geringer Anzahl
vorhanden. Der Klettenbergpark-Weiher gilt gemäß Auskunft des Grünflächenamts [8] aufgrund feh-
lender offener Strukturen und Zugänge zum Weiher als nicht besonders attraktiv für Gänse, so dass
ihre Betrachtung/Beobachtung am Klettenbergpark-Weiher nur nachrangig erfolgt.
Die einheimischen Arten sind besonders geschützt, das Teichhuhn streng geschützt. Graureiher und
Kormoran zählen als Koloniebrüter grundsätzlich zu den planungsrelevanten Arten. Ihr Erhaltungszu-
stand ist günstig [22].
Die Vogelarten sind überwiegend ungefährdet. Ausnahme bilden die Stockente (Vorwarnliste) und das
Teichhuhn, das in der Niederrheinischen Bucht als gefährdet gilt [28].
Tabelle 4 Nachgewiesene Wasservogelarten im Klettenbergpark [1]
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz1 Gefährdung2 Bemerkung
NRW NB
Nilgans Alopochen aegyptiacus - - - Neoaves, regelmäßig brütend
Stockente Anas platyrhynchos § * V Brutvorkommen
Graureiher Ardea cinerea § * * Erhaltungszustand günstig
Kanadagans Branta candensis - - - Neoaves, regelmäßig brütend
Kormoran Phalacrocorax carbo § * * Erhaltungszustand günstig
Blässhuhn Fulica atra § * * Brutvorkommen
Teichhuhn Gallinula chloropus §§ V 3 Brutvorkommen
1  § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2  nach Roter Liste NRW 2016 [28]. Nur für einheimische Arten. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 =
gefährdet, V = Vorwarnliste
Im für den Klettenbergpark-Weiher relevanten Messtischblatt-Quadranten sind insgesamt 14 pla-
nungsrelevante Vogelarten vermerkt [22]. Diese Liste erhebt grundsätzlich keinen Anspruch auf Voll-
ständigkeit, dient jedoch orientierend für den zu erwartenden Bestand. Die o. g. Arten Graureiher und
Kormoran sind in den Landesdaten nicht genannt und hinzuzuzählen.

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Die methodischen Vorgaben des Landes zur artenschutzrechtlichen Prüfung [35] sehen eine Rele-
vanzprüfung vor, d. h. die Liste der Arten wird dahingehend plausibilisiert, ob ein Vorkommen nachge-
wiesen oder aufgrund der vorhandenen Lebensraumstrukturen überhaupt zu erwarten ist. Kann dies
verneint werden, wird die jeweilige Art von den Betrachtungen ausgeschlossen.
Die grundsätzlich im Klettenbergpark vorkommenden Fortpflanzungs-, Ruhe- und Nahrungshabitate
sind:
· Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken,
· Säume, Hochstaudenfluren,
· Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen,
· Stillgewässer,
· Höhlenbäume, Horstbäume,
· Röhrichte.
Für die im Messtischblatt-Quadranten aufgeführten Arten Feldlerche, Rauchschwalbe und Feldsper-
ling sind dabei die Lebensraumstrukturen im Klettenbergpark ungeeignet (Arten der offenen Feldflur,
in urbanen Lebensräumen i. d. R. nicht vorkommend) und ein Vorkommen daher unwahrscheinlich.
Die 13 verbleibenden Arten sind in Tabelle 5 charakterisiert.
Tabelle 5 Planungsrelevante Vogelarten mit Brutvorkommen (ab 2000) im MTBQ 5007-4 [22], deren Vorkommen im Klettenbergpark
aufgrund der Lebensraumausstattung nicht grundsätzlich auszuschließen ist (grau hinterlegt: ergänzt, nachgewiesene Wasser-
vogelarten im Klettenbergpark [1], ohne Angabe zu den Lebensräumen)
Deutscher
Name
Wissenschaftlicher
Name
Schutz1
Gefährdung2
Erhaltungszustand3
Lebensräume
NRW
NB
Kleingehölze, Al-
leen, Bäume, Ge-
büsche, Hecken
Säume, Hochstau-
denfluren
Gärten, Parkanla-
gen, Siedlungs-
brachen
Stillgewässer
Höhlenbäume
Horstbäume
Röhrichte
Bluthänfling Carduelis cannabina § 3 2 ? FoRu Na (FoRu),
(Na)
- - -
Graureiher 5 Ardea cinerea § * * G
Habicht Accipiter gentilis §§ 3 V G- (FoRu),
Na
- Na - - FoRu! -
Kleinspecht Dryobates minor § 3 3 U Na - Na - FoRu! - -
Kormoran 5 Phalacrocorax carbo § * * G
Mäusebussard Buteo buteo §§ * * G (FoRu) (Na) - - - FoRu! -
Mehlschwalbe Delichon urbica § 3 2 U - (Na) Na Na - - (Na)
Sperber Accipiter nisus §§ * * G (FoRu),
Na
Na Na - - FoRu! -
Star Sturnus vulgaris § 3 3 ? - Na Na - FoRu! - Ru
Turmfalke Falco tinnunculus §§ V 3 G (FoRu) Na Na - - FoRu -
Waldkauz Strix aluco §§ * * G Na Na Na - FoRu! - -
Waldohreule Asio otus §§ 3 2 U Na (Na) Na - - FoRu! -
Wanderfalke Falco peregrinus §§ * * G - - (Na) - - - -
1  Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2  nach Roter Liste NRW 2016 [28]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste3  Erhaltungszustand, atlantische Region: G = günstig, U = ungünstig, ? = unbekannt, - = negativer Trend

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Deutscher
Name
Wissenschaftlicher
Name
Schutz1
Gefährdung2
Erhaltungszustand3
Lebensräume
NRW
NB
Kleingehölze, Al-
leen, Bäume, Ge-
büsche, Hecken
Säume, Hochstau-
denfluren
Gärten, Parkanla-
gen, Siedlungs-
brachen
Stillgewässer
Höhlenbäume
Horstbäume
Röhrichte
4  Lebensräume: FoRu = Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Na = Nahrungshabitat, (…) = nachrangige Bedeutung im MTB-Q, !
= besondere Bedeutung im MTB-Q5  ergänzt (s. Tabelle 4); keine Angabe der Lebensräume
Säugetiere
Es liegen keine Nachweise zu vorkommenden Säugetierarten vor. Da Höhlenbäume vorhanden sind
und der Park ein grundsätzlich geeignetes Jagdrevier darstellt, ist nicht auszuschließen, dass der Pla-
nungsraum auch als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie Nahrungshabitat für verschiedene Fleder-
mausarten genutzt wird.
Amphibien
Für den Klettenbergpark liegen Hinweise auf ein Laichgeschehen einer lokalen Population von Erdkrö-
ten (Bufo bufo) vor [1]. Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über das Vorkommen weiterer Amphi-
bienarten vor.
Tabelle 6 Nachgewiesene Amphibienarten im Klettenbergpark [1]
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz1 Gefährdung2 Bemerkung
NRW NRBU
Erdkröte Bufo bufo § * * -
1 § = besonders geschützt nach BArtSchV2 nach Roter Liste NRW 2011 [29]. NRW und Niederrheinische Bucht (NRBU). * = ungefährdet
Reptilien
Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über vorkommende Reptilienarten vor.
Weichtiere
Im Zuge vergangener Entschlammungen wurde das Vorkommen von Muscheln festgestellt (Mitteilung
Grünflächenamt aus Ortstermin 9.12.20). Um welche Art es sich handelt, ist nicht bekannt. Aufgrund
der qualitativen Beeinträchtigungen der Wasserbeschaffenheit ist ein Vorkommen besonders ge-
schützter Arten unwahrscheinlich.
Schmetterlinge, Käfer, Libellen
Es liegen keine Hinweise/Erkenntnisse über vorkommende Arten der Schmetterlinge, Käfer und Libel-
len vor.

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Pflanzenarten
Aus den verwendeten Datengrundlagen ergehen keine Hinweise auf artenschutzrechtlich geschützte
oder gefährdete Pflanzenarten.
2.6 Vorbelastungen
2.6.1 Sedimentbeschaffenheit
Überblick
Die Grundlage zur Beurteilung der Schlammauflage im Weiher hinsichtlich der Verwertbarkeit und Ent-
sorgung ist eine Bestandserhebung der Sedimentmenge und der Sedimentbeschaffenheit des Ingeni-
eurbüros ILKON [1]. Die Sedimentbeschaffenheit ist diesbezüglich nach chemischen und physikali-
schen Eigenschaften zu unterteilen. Zusätzlich wurde im Zuge der geotechnischen Erkundung durch
BCE nach Entnahme des Schlamms eine Körnungsanalyse durchgeführt (siehe Anlage A-4).
Chemische Untersuchungen
Im Zuge der Zustandsbewertung des Klettenbergpark-Weihers durch ILKON Ingenieurbüro für limno-
logische Konzepte wurden am 28.03.2019 Sedimentproben aus dem Klettenbergpark-Weiher entnom-
men und analysiert. Informationen zur Probennahme (z. B. Angaben zur Mischprobenbildung) liegen
nicht vor. Die Ergebnisse der Beprobung sind der Anlage A-2.1.4 zu entnehmen.
Die folgende Tabelle stellt die Ergebnisse der Einordnung nach LAGA [50] dar. Es ist davon auszuge-
hen, dass es sich um Angaben zu einer repräsentativen Mischprobe handelt, die insofern für das ge-
samte Weihersediment homogen gültig sind.
Tabelle 7 Einordnung Schlamm Klettenbergpark-Weiher nach LAGA [50] [1] mit x = Überschreitung LAGA-Zuordnungswert
Parameter Z0
Sand
Z0
Lehm / Schluff
Z0
Ton
Z0 Z 1.1 Z 1.2 Z2
Blei (Pb) x
Cadmium (Cd) x
Kupfer (Cu) x
Nickel (Ni) x
Quecksilber (Hg) x x x x x x
Zink (Zn) x
TOC x x x x x x
Summe 16 EPA-PAK x x x x x x
Leitfähigkeit bei 25 °C x x x x x
Sulfat (SO4) x x x x x x x
Nach [1] weist der Klettenbergpark-Weiher eine hohe Salzbelastung mit Sulfaten auf, die zu einer Er-
höhung der Leitfähigkeit des Eluats und Einstufung des Schlamms in die LAGA-Zustandsklasse Z 2
führt.

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Nach [1] liegt außerdem eine Überschreitung der Schwelle zur LAGA-Zustandsklasse Z 1.2 für die Pa-
rameter Quecksilber, TOC und PAK vor.
Insgesamt kann der Schlamm nach LAGA in die Zustandsklasse Z 2 eingestuft werden.
Physikalische und sedimentologische Untersuchungen
Im Zuge der Probennahme durch ILKON wurden die entnommenen Sedimente neben der chemischen
Analyse ebenso auf ausgewählte physikalische und sedimentologische Parameter untersucht (Tabelle
8).
Tabelle 8 Ausgewählte physikalische Eigenschaften des Weiher-Schlamms [1]
Für die Bestimmung der Korngrößenverteilung hat BCE am 28.07.2021 eine Sedimentbeprobung im
fußläufig zugänglichen Uferbereich (maximale Entfernung von 5 m zum Seeufer) durchgeführt. Die
Sedimentproben wurden durch Unterwasserentnahme mit einem Rohrentnahmegerät gewonnen.
Es wurde eine massenbezogene Körnungskurve (vgl. Anlage A-4) und eine visuelle Bewertung (Ta-
belle 9) der einzelnen Siebschnitte durchgeführt.
Tabelle 9 Differenzierung der Siebrückstände nach Materialart, Randbereich
In der Anlage A-4 ist die Korngrößenverteilung dargestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in der
Körnung > 8 mm der Schlamm fast ausschließlich aus schwach zersetztem Pflanzenmaterial besteht.
Im Übergangsbereich < 8 mm bis 0,25 mm liegt ein teils mineralisches, teils organisches Gemisch vor.
Die rein mineralischen Anteile finden sich in den Körnungen < 0,25 mm (Feinsande, in geringerem
Umfang Schluffe und Tone).
Parameter Ergebnis Einheit
Wassergehalt 73 Gew.-%
Trockensubstanzgehalt 27 Gew.-% TS
Glühverlust 8,9 Gew.-% TS
Maschenweite [mm] Gewicht [g] Beschreibung Material
31,5 2,61 organisches Material (Blätter, Äste)
16 25,82 organisches Material (Blätter, Äste, Zapfen)
8 124,97 organisches Material (Blätter, Äste)
4 67,67 organisches und mineralisches Material
2 35,24 organisches und mineralisches Material
1 35,09 organisches und mineralisches Material
0,5 40,98 organisches und mineralisches Material
0,25 31,71 organisches und primär mineralisches Material
0,125 13,6 mineralisches Material
0,063 5,06 mineralisches Material
< 0,063 4,87 mineralisches Material

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Da das Sediment einen hohen Anteil grober organischer Feststoffe aufweist, also nur einen ver-
gleichsweise kleinen Massenanteil feinkörniger mineralischer Feststoffe, wie er zur Ableitung im Kanal
geeignet wäre, wurde nach Abstimmung mit den StEB am 22.09.2021 eine weitere Beprobung in den
tieferen Zentralbereichen des Weihers durchgeführt. Dazu wurden insgesamt vier Einzelproben mittels
Bodengreifer (kastenförmig,  mit Spannfederbacken) von einem Boot aus entnommen und eine dar-
aus erstellte Mischprobe bzgl. der Korngrößenverteilung untersucht. Die Korngrößenverteilung ist An-
lage A-4 zu entnehmen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die zentralen Sedimente einen deutlich hö-
heren Feinanteil aufweisen. Der Körnungsanteil < 0,063 mm liegt dort bei rd. 83 Gew.-%.
2.6.2 Wasserbeschaffenheit
Für die Bewertung der Wasserbeschaffenheit im Klettenbergpark-Weiher bilden analytische Untersu-
chungsreihen der StEB aus den Jahren 2018 bis 2020 die Datengrundlage. Dabei wurden physikali-
sche und chemische Parameter zur Untersuchung der Wasserqualität erhoben. Die Mess- und Bepro-
bungsergebnisse sind in den Anlagen A-2.1.1 und A-2.1.2 dargestellt.
Unter anderem mit Bezug auf physikalisch-chemische Qualitätskomponenten definiert die Oberflä-
chengewässerverordnung (OGewV) [14] für künstliche Seen Anforderungen an ein gutes ökologi-
sches Potenzial, die somit auch ein Maß für die Anforderungen an die zukünftige Güteentwicklung des
Klettenbergpark-Weihers darstellen. Für eine weitere, unverbindliche Beurteilung werden orientierend
auch die Zielwerte der Nährstoff-Parameter nach LAWA für die Güteklasse II [15] herangezogen.
In der ersten Messreihe (siehe Anlage A-2.1.1) wurden zu unterschiedlichen Monaten des Sommer-
halbjahres physikalisch-chemische Parameter an zwei unterschiedlichen Messstellen über unter-
schiedliche Entnahmetiefen gemessen. Umfang und Methodik der Messungen variieren im Mess-Zeit-
raum aus betrieblichen Gründen. Gemäß OGewV [14] liegt der Grenzbereich für die Sichttiefe eines
vergleichbaren Gewässers1 mit ökologisch gutem Potenzial im Saisonmittel bei ca. 1,3 bis 2,5 m. Im
Zuge der Beprobungsreihen wurden stets geringere Sichttiefen dokumentiert. Eine Zusammenfassung
der Ergebnisse ist in Tabelle 10 dargestellt.
Tabelle 10 Zusammenfassung der physikalisch-chemischen Analyseergebnisse nach A-2.1.1
Prüfparameter 2018 2019 2020
Temperatur (°C) 8,7 – 29,0 9,5 – 27,6 7,9 – 21,9
Sauerstoff (mg//L) 7,2 – 16,6 7,7 – 12,1 4,4 – 20,44
Leitfähigkeit (µS/cm) 683 - 852 774 – 852 827 – 1.034
pH-Wert 7,6 – 8,7 7,3 – 8,0 6,5 – 8,7
Sichttiefe (m) nicht dokumentiert 0,31 – 0,52 0,20 – 0,68
In der zweiten Messreihe wurden die Nährstoff-Konzentrationen von Gewässerproben von 2018 -
2020 untersucht, um Beurteilungen zur Trophie vornehmen zu können. Die Analysen umfassen die
1 Polymiktischer Tieflandsee – sehr flacher Seentyp (Gewässertyp 11,14)

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Parameter Silizium, Nitrat-Stickstoff, o-Phosphat-Phosphor, Gesamt-Phosphor, Nitrit-Stickstoff, Am-
monium-Stickstoff und Chloropyll a.
Der für die Gewässergüteentwicklung eines Standgewässers maßgebliche Prozess ist die Eutrophie-
rung, d.h. die (anthropogen beschleunigte) Zunahme von Nährstoffen, die eine erhöhte Primärproduk-
tion verursacht [2]. Neben der Verfügbarkeit von Nährstoffen hängt die Intensität der Primärproduktion
von weiteren Faktoren ab, insbesondere dem Lichtdargebot und der Temperatur [2].
Für die Eutrophierung kann in der Regel der Phosphor als maßgebender, weil in nahezu allen Stand-
gewässern wachstumslimitierender Wasserqualitätsparameter angesehen werden [5]. Nachfolgend
und insbesondere im Rahmen der Maßnahmen zur Gütebewirtschaftung (Kap. 3.4) stehen daher die
Höhe der Gesamtphosphor-Konzentration und mögliche Einwirkungen darauf im Zentrum der Betrach-
tung. In selteneren Fällen, z.B. bei sehr üppiger P-Versorgung, wirken andere Stoffgruppen wachs-
tumslimitierend, z.B. Stickstoff. Wenn eine üppige P-Versorgung der Auslöser für andere Limitierungs-
formen ist, stellt auch in diesen Fällen die Reduktion der Phosphor-Konzentration den entscheidenden
Ansatzpunkt für eine Begrenzung der Eutrophierung dar. Für den Klettenbergpark-Weiher liegen aber
keine Anzeichen oder Kenntnisse dahingehend vor, dass die Primärproduktion und somit die Trophie-
entwicklung nicht durch Phosphor limitiert wären.
Nach OGewV beträgt der Grenzbereich für Gesamtphosphor eines vergleichbaren Gewässers mit
ökologisch gutem Potenzial im Saisonmittel2 ca. 35 – 55 µg/L, was einem meso- bis eutrophen Tro-
phiegrad entspricht (eutroph 1, siehe Tabelle 11 nach LAWA [5]). Als Zielwert wird daher eine Ge-
samt-P-Konzentration von 45 µg/L festgelegt.
Tabelle 11 Grenzen der Trophiebereiche nach [5]
Gesamtphosphor [µg/l] (Jahresmittelwert) Trophiegrad
bis 15 oligotroph o
größer 15 bis 45 mesotroph m
größer 45 bis 85 eutroph e1
größer 85 bis 150 eutroph e2
größer 150 bis 230 polytroph p1
größer 230 polytroph p2
Für die Zuordnung des Trophiegrades gemäß Tabelle 11 kann orientierend auf die vorliegenden che-
mischen Voruntersuchungen der StEB aus dem Zeitraum 2018 – 2020 zurückgegriffen werden (siehe
Anlage A-2.1.2), sofern unterstellt wird, dass die aus den Einzelmessungen abgeleiteten Mittelwerte
hinreichend repräsentativ sind:
· 2018: mittlerer Gesamt-P = < 10 µg/l → oligotroph o
· 2019: mittlerer Gesamt-P =    70 µg/l → eutroph e1
· 2020: mittlerer Gesamt-P =    60 µg/l → eutroph e1
2 bei Gesamt-Phosphor Saisonmittel der Vegetationsperiode von 01. April – 31. Oktober

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Mit 57 µg/L entspricht der Mittelwert der Jahre 2018-2020 für die Gesamt-P-Konzentration einem mä-
ßigen ökologischen Potenzial. Für die Erreichung eines leitbildorientierten, guten ökologischen Poten-
zials im meso- bis eutrophen Grenzbereich nach OGewV sind Maßnahmen zur Gütebewirtschaftung
zu ergreifen.
2.6.3 Zustand vorhandener Bauwerke
Der Zustand der am Südufer gelegenen kleinen Bastion wird nach äußerem Eindruck insgesamt nur
als leicht sanierungsbedürftig bewertet, siehe Abbildung 7. Die Bastion soll in Ihrer Lage und Funktion
grundsätzlich erhalten bleiben, da sie von den Parkbesuchern als Ausblickplattform genutzt wird.
Abbildung 7 Teilweise ausgebrochene Pflasterung der Bastion
Ferner wurde der als künstlicher Bachlauf mit Wasserfall gestaltete Zulauf visuell auf Sanierungsbe-
darf geprüft. Hier lassen sich keine sichtbaren Mängel feststellen, und auch im Austausch mit den
StEB werden keine Mängel mitgeteilt. Der Bachlauf wird daher im Zuge der Planung nicht weiter be-
rücksichtigt und bleibt im Bestand erhalten.
2.6.4 Altlasten und Bodenverunreinigungen
Am 01.02.2021 wurde eine Altlastenanfrage an die Stadt Köln gerichtet. Nach Auskunft des Umwelt-
und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln (Aktenzeichen 573/1 – 40421-202) liegt der Klettenberg-
park innerhalb einer größeren ehemaligen Ziegeleiabgrabung (Nr. 30101 – siehe Abbildung 8), die
sich über die Stadtteile Klettenberg und Sülz ausbreitet und mit unbekanntem Material verfüllt wurde.
In Teilbereich der Altablagerungsfläche wurden zwar Untersuchungen durchgeführt, jedoch keine Bo-
den- oder Bodenluftbelastungen festgestellt.
Im Zuge einer Oberbodenuntersuchung im Bereich des Spielplatzes wurde kein Sanierungsbedarf
konstatiert. Für die angefragte Fläche im Klettenbergpark liegen von städtischer Seite darüber hinaus

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keine Untersuchungsergebnisse vor. Im Hinblick auf die derzeitigen Nutzungen werden schädliche
Bodenveränderungen und sonstige Gefährdungen ausgeschlossen.
Das Umwelt- und Verbraucheramt weist aber darauf hin, dass bei Nutzungsänderungen eine Neube-
wertung erforderlich ist, die eventuell weitere Maßnahmen zur Folge hätte.
Abbildung 8 Lageplanausschnitt altlastenverdächtige Flächen im Bereich des Klettenbergparks (Stadt Köln)
2.6.5 Kampfmittel
Am 27.01.2021 wurde beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln eine Anfrage nach einer mögli-
chen Belastung des Planungsraums mit Kampfmitteln gestellt (Luftbildauswertung). Mit Antwort vom
11.02.2021 wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (Az.: 322/40-
Ka-K), über das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln mitgeteilt, dass Luftbilder aus den Jahren
1939 - 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe liefern. Es wird daher eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel
im Bereich des Weihers empfohlen. Vor der Ausführung von Spezialtiefbaumaßnahmen mit erhebli-
chen mechanischen Belastungen (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.) wird zu
einer Sicherheitsdetektion mittels Abteufen von Sondierbohrungen durch den Bauherrn geraten.

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2.7 Baugrund
2.7.1 Verfügbare Unterlagen
In direkter Nähe des Weihers wurden in der Vergangenheit noch kein Bodenaufschlüsse zur Untersu-
chung des Baugrundes durchgeführt. Daher wurden vorerst die geologischen Voruntersuchungen zur
Einrichtung der Brunnenanlage [20] für eine Beschreibung der Untergrundverhältnissen herangezo-
gen. Dabei ist zu beachten, dass sich insbesondere der Aufbau der oberflächennahen Schichten in-
nerhalb der ehemaligen Kiesgrube vom Schichtenverzeichnis des Brunnenstandorts (siehe Abbildung
unten) unterscheiden kann.
An der Oberfläche steht demnach eine 3,7 m starke Schicht mit Auffüllungen an. Darunter befindet
sich eine Schicht geringer Mächtigkeit (20 cm) aus Hochflutsedimenten, an die die sandig-kiesigen
Sedimente der pleistozänen Niederterrasse des Rheins anschließen, die den Grundwasserleiter des
oberen freien Grundwasserstockwerks darstellen. Im Zuge der geologischen Voruntersuchung wurde
die gesamte Mächtigkeit dieses Grundwasserleiters nicht vollständig durchbohrt, weshalb für die Ter-
rassensedimente ausweislich der hydrologischen Karte eine Mächtigkeit von ca. 18 m angenommen
wird.
Tabelle 12 Zusammengefasstes Schichtenverzeichnis der geologischen Voruntersuchung am Brunnenstandort [20]
Den tieferen Untergrund bilden tertiäre Feinsande und Tone mit Braunkohleeinschaltungen. Die plei-
stozänen Terrassensedimente stellen den Grundwasserleiter für das obere freie Grundwasserstock-
werk dar.
Tiefe unter GOK Höhe [m NHN] Bodenart und Beimengungen
0 - 3,7 m 49,3 - 45,6 Auffüllungen (Schluff, Sand, Bauschutt)
3,7 - 3,9 m 45,6 - 45,4 Hochflutlehm (Schluff)
3,9 - ca. 21,9 m 45,4 - 27,4 Terrassensedimente (Feinkies, Grob- Mittelsand)

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Abbildung 9 Geologische Voruntersuchung für die Installation des GW-Brunnens: Ansatzpunkt der 2013 durchgeführten Inlinerbohrung am
Brunnenstandort [20]
2.7.2 Baugrunderkundung
Ergänzend zur Objektplanung beauftragten die StEB BCE mit einer Untergrund- und Sedimentunter-
suchungen für den Klettenbergpark-Weiher mit folgendem Inhalt:
· Ermittlung des geologischen Schichtenaufbaus im Abtragsbereich und an der zukünftigen
Weihersohle,
· Klassifikation des Untergrundes in Homogenbereiche entsprechend DIN ATV 18 300,
· Verwertungs-/ abfalltechnische Deklaration der Aushubmassen nach LAGA/ DepV (Sedi-
mente im Randbereich und Weihermitte sowie Baugrund),
· Versickerungsfähigkeit des Untergrunds der bestehenden Sickermulde.
Die detaillierten Ergebnisse können der Anlage A-4 entnommen werden du sind nachfolgend kurz zu-
sammengefasst
Die erforderlichen Feldarbeiten wurden am 08./09.07.2021 durch die Bohrgruppe der Björnsen Bera-
tende Ingenieure GmbH ausgeführt.
Es wurden sieben Kleinrammbohrungen (BS-1 bis BS-7) und drei schwere Rammsondierungen (RS-1,
RS-4, RS-7) umlaufend um das Gewässer abgeteuft.
Bohransatzpunkt

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Für die Untersuchung der Gewässerauflandungen hinsichtlich Körnung und Organikgehalt wurden aus
dem Gewässer-Randsaum ab Uferlinie (bis ca. 4 m in das Gewässer) umlaufend an mehreren Stellen
Proben händisch bis zum Erreichen der festen Seesohle entnommen. Ergänzend wurde zwischen
StEB und BCE eine zusätzliche Beprobung der Sedimente im Zentralbereich des Weihers vereinbart.
Abgeschlossen wurden die Untersuchungen mit einem Doppelring-Infiltrometerversuch auf der beste-
henden Muldenoberfläche zur Bestimmung der Versickerungskapazität.
Im Detail konnte der Schichtenaufbau genau bestimmt werden. Daraus konnten zwei Homogenberei-
che ermittelt werden. Dabei umfasst Homogenbereich 1 die Auffüllungen mit Sanden, Ziegelbruch,
etc., während sich der darunter gelagerte Homogenbereich 2 aus einem feinkiesigen, mittelsandigen,
leicht grobkieseigen, leicht grobkiesigen Mittelkies zusammensetzt.
Die Belastungen der Sedimente wie auch des zu erwartenden Aushubmaterials ergeben in den rele-
vanten Abgrabungsbereichen eine Z0-Bewertung nach LAGA/ DepV. Einzig ein überschaubarer Auf-
füllungsbereich im Nord-Westen des zu vertiefenden Beckenbereichs weist eine erhebliche Belastung
> Z2 infolge festgestellter Quecksilber-Konzentrationen auf (siehe Abbildung 10, vgl. Anlage A-4). Die
Fläche enthält stark verunreinigte Auffüllungen, die zu deponieren sind.
Abbildung 10 Abgrenzung >Z2-klassifizierter Auffüllungen am Klettenbergpark-Weiher
Die in der Versickerungsmulde des Klettenbergpark-Weihers ermittelte Infiltrationsrate von ca.
130 mm/h entspricht der Filtergeschwindigkeit, die in einem Sand-Schluff-Gemisch zu erwarten ist.
Rechnerisch kann auf Grundlage der mittleren Infiltrationsrate in der Mulde flächenspezifisch eine
Wassermenge von 0,13 m³/h/m² versickert werden.

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2.7.3 Wurzelräume
Insbesondere die schützenswerten Bäume im Uferbereich sind in der Planung zu berücksichtigen, da
in Anbetracht der hohen Wasserverluste von einer potenziellen Durchwurzelung der ufernahen Bo-
denzone unter der Weihersohle auszugehen ist. Diese sogenannten „Wurzelräume“ (im Weiteren ver-
wendeter Begriff) werden derzeit vermutlich durch Leckagen mit infiltriertem Weiher-Wasser versorgt.
Es ist davon auszugehen, dass die Versorgung der Wurzeln mit Weiherwasser für den Fortbestand
der Bäume bedeutsam ist.
Eine örtliche Aufnahme der dazugehörigen Bäume („Wurzelbäume“) wurde daher als Grundlage für
Abstimmungen im Rahmen der Vorplanung bereits durchgeführt (siehe „Wurzelbäume“ in Anlage A-
3).
Aus der geplante Abdichtung der Weihersohle resultiert für die Wurzelbäume eine Gefährdung des
Wurzelraums durch:
1. eine mechanische Beschädigung der Wurzeln, z.B. durch maschinelle Eingriffe beim Abbruch
der bestehenden Sohle oder Kappungen infolge einer Sohlvertiefung,
2. Wasserversorgungsdefizite in Teilflächen durch das eingesetzte Abdichtungssystem.
Die angenommenen Wurzelräume beruhen auf der artspezifischen Wurzelbildung und Größe der je-
weiligen Bäume, die im Zuge einer Ortsbesichtigung kartiert wurden. Dabei wurden Wurzeltyp und
Wuchsform jeder Baumart bestimmt und der spezifische geometrische Wurzelkörper durch die Para-
meter
· Formtyp (ellipsen- oder dreiförmig),
· Wurzelradius und
· Wurzeltiefe
anhand der gemessenen Kronenbreite skaliert. Sie sind im Bestandslageplan (Anlage B-3.1) darge-
stellt.
Je nach Baumart (Wurzeltyp), Größe und Standort sind die Wurzelbäume in unterschiedlichem Maße
von der Abdichtung betroffen, weshalb sie in drei Konfliktstufen eingeteilt werden:
Konfliktstufe 1:  keine wesentliche Betroffenheit (weder mechanisch noch hinsichtlich der Wasserver-
sorgung),
Konfliktstufe 2: mechanische Beschädigungen des Wurzelkörpers zu erwarten und Wasserversor-
gungsdefizite denkbar, aber ohne technisch gestützte Wasserverteilung unter der
zukünftigen Weihersohle durch zusätzliche Bewässerung zu beheben,
Konfliktstufe 3: mechanische Beschädigungen denkbar, Wasserversorgungsdefizite aufgrund einer
vermutlich großflächigen Überdeckung des Wurzelkörpers mit der zukünftig abge-
dichteten Sohle nur durch technische Wasserverteilung unterhalb der Sohlfläche si-
cher auszuschließen.

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2.8 Wasserwirtschaftliche Grundlagen
2.8.1 Niederschlag und Verdunstung
Zuflüsse aus Niederschlägen resultieren zum einen in Form von direktem Niederschlag über der Wei-
herfläche, zum anderen aus Oberflächenabflüssen des umliegenden Direkteinzugsgebiets. Dieses
wird auf Grundlage eines digitalen Geländemodells und nach Eindrücken der Ortsbesichtigung be-
stimmt (siehe Abbildung 11).
Abbildung 11 Niederschlags-Einzugsgebiet Klettenbergpark-Weiher (Quelle DGM:TIM-Online, Bezirksregierung Köln)
Das Gelände im Talkessel liegt rund um den Weiher auf einem relativ homogenen Höhenniveau mit
sehr geringen Höhendifferenzen < 1 m. Die an das Ufer anschließenden, teils versiegelten (Pflaster)
Flächen weisen wie der rundum laufende Gehweg (Asphalt oder wassergebundene Decke) ein leich-
tes Gefälle Richtung Weiher auf (siehe Abbildung 12). Zusammen mit den steiler abfallenden Geh-
weg-Rampen, die an den Weiher-Rundweg anschließen (siehe Abbildung 13), werden diese Flächen
zum Direkteinzugsgebiet gezählt.
Für die unversiegelten Flächen außerhalb der Gehwege wird unter der Annahme langer Fließwege
kein effektiver Niederschlagsabfluss angenommen. Eine detailliertere Betrachtung wäre ansonsten mit
einem Niederschlags-Abfluss-Modell möglich.

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Abbildung 12 Geländeneigung im anliegenden Uferbereich
Abbildung 13 Gehweg-Rampen zur Parkanlage
Für die Ermittlung von Niederschlagsdaten wurden über den ELWAS-WebService des Umweltministe-
riums NRW Monatsmittelwerte einer Langzeitbetrachtung von 1998 - 2019 bezogen und ausgewertet.
Hierfür wurden Wetterstationen mit unmittelbar räumlichem Bezug ausgewählt (Pulheim-Geyen und
Niederkassel, siehe Tabelle 13).

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Der Berechnung der Verdunstungsrate liegt mit der Penman-Formel ein halb physikalischer, halb em-
pirischer Ansatz zugrunde, der aus Energiebilanzverfahren und aerodynamischen Verfahren abgelei-
tet ist. Als Grundlage hierfür wurden ebenfalls meteorologische Messdaten umliegender Wetterstatio-
nen über einen Zeitraum von 18 Jahren (1996 bis 2016) bezogen und monatlich differenzierte Annah-
men zu verschiedenen Strahlungs-Parametern getroffen, die in den Wetterstationen nicht erhoben
werden. Das Ergebnis wurde anhand der Jahresmenge mit [4] verifiziert. Die ermittelten Monatssum-
men sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 13 Mittlere Monatssummen von Niederschlag und Evaporation im Planungsraum
2.8.2 Grundwasserverhältnisse
Für die Beschreibung der lokalen Grundwasserverhältnisse wurde der Webdienst ELWAS herangezo-
gen. Demnach liegt die aktive Grundwassermessstelle „KLETT 431“ (LGD-Nr. 073506813) im westli-
chen Randbereich des Klettenbergparks (siehe Abbildung 14).

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Abbildung 14 Standort der Grundwassermessstelle (GWM) „Klett 431“ (ELWAS)
Die seit 1967 aufgezeichneten Grundwasserstände sind in ELWAS online abrufbar (siehe Abbildung
14). Seit Oktober 2020 werden tägliche Messungen erhoben, vorher nur unregelmäßig, vorwiegend
monatlich, und teils mit relativ großen Datenlücken (2000-2014).
Abbildung 15 Grundwasser-Ganglinie der Messstelle KLETT 431

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Der Zeitreihe sind folgende Kennwerte zum Wasserstand zu entnehmen:
· mittlerer Wasserstand 39,17 m NHN
· höchster Wasserstand 40,82 m NHN (09.05.1988)
· niedrigster Wasserstand 37,76 m NHN (21.02.1973)
Ausweislich der geologischen Voruntersuchungen zur Einrichtung des neuen GW-Brunnens [20] stel-
len pleistozäne sandig-kiesige und kiesig-sandige Terrassensedimente mit einer hohen Durchlässig-
keit den Grundwasserleiter dar. Die durchschnittliche Höhe der GW-Leiterbasis wird etwa auf ca. 30 m
NHN vermutet. Die auf den Terrassensedimenten angelagerten Hochflutlehme wurden bei Bohrauf-
schlüssen auf ca. 44,5 m NHN angetroffen, so dass der GW-Spiegel zwischen ca. 37,5 bis 41 m NHN
frei schwankt.
Das Grundwasser wurde im Jahr 2018 hinsichtlich der Einspeisung in den Weiher auf Nährstoff-Kon-
zentrationen beprobt. Dabei wurden in Bezug auf die Gewässerklassifikation nach LAWA erhöhte Nit-
rat-Konzentrationen für ein Gewässer der Güteklasse II festgestellt. Für den Parameter Gesamt-Phos-
phor wurden jeweils Konzentrationen < 10 µg/l gemessen. Die Ergebnisse der Analytik sind in Anlage
A-2.1.3 dargestellt.
Gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis vom 14.05.2019 ist eine Entnahme von 13,3 m³/h, 320 m³/d und
47.000 m³/a über den neuen GW-Brunnen zur Speisung des Klettenbergpark-Weihers erlaubt. Die Er-
laubnis ist befristet bis zum 30.09.2034. Die durchschnittliche Förderrate der vergangenen Jahre lag
mit ca. 49.000 m³/a im Bereich der maximal erlaubten Entnahme (siehe Tabelle 14).
Tabelle 14 Grundwasser-Einspeisung nach Zählerstand-Ablesung von 2017-2020 (StEB)
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 *) Mittelwert
[m³] [m³] [m³] [m³] [m³] [m³]
Jan 8.294 1.864 2.480 3.446 4.021
Feb 2.451 3.770 3.053 4.524 3.450
Mrz 2.511 3.177 1.506 4.252 2.862
Apr 3.952 5.298 3.933 5.219 4.601
Mai 2.363 3.476 6.046 6.195 4.520
Jun 5.181 4.000 3.828 4.063 4.268
Jul 6.563 5.183 5.247 3.828 5.215 4.868
Aug 5.177 5.017 5.618 5.163 5.244
Sep 3.106 5.238 3.785 4.194 4.081
Okt 2.576 2.176 2.299 3.386 2.609
Nov 4.958 3.089 3.690 4.558 4.074
Dez 6.492 2.996 3.317 4.901 4.427
Summe 44.930 52.244 45.348 43.382 55.116 49.023
*) November und Dezembermengen auf Grundlage der Jahre 2017-2019 extrapoliert
Fehler in übermittelten Daten wurde durch BCE bereinigt

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2.9 Liegenschaften
Der Klettenbergpark-Weiher sowie die während der Bauzeit voraussichtlich in Anspruch genommenen
Freianlagen befinden sich in der Gemarkung Köln Rondorf, Flur 055 auf dem Flurstück 1107/11. Es
befindet sich im Eigentum der Stadt Köln.
3 Entwurfsbeschreibung
3.1 Überblick
Der vorliegende Entwurf für die Sanierung der Weiheranlage ist in die folgenden Teilbereiche unter-
gliedert:
· Entleerung und Entschlammung,
· Gütebewirtschaftung,
· Beckensanierung mit
o Wurzelschutz und
o Pflanzenbewässerung sowie
· Technische Ausrüstung.
Dabei machen die drei erstgenannten Teilbereiche den Kern der Weihersanierung aus (Entschlam-
mung, Gütebewirtschaftung, Beckensanierung).
Um eine bedarfsorientierte, adäquate Sanierung der Weiheranlage sicherzustellen, wurden im Zuge
der Vorplanung verschiedene Varianten als Lösungsmöglichkeiten untersucht und unter Berücksichti-
gung objektbezogener Planungsziele zum Teil auf Basis von Wertzahlmatrizen förmlich bewertet, um
Vorzugsvarianten herauszuarbeiten [61]. Die untersuchten Varianten werden in Unterkapiteln der Teil-
bereiche kurz zusammengefasst.
3.2 Ziele
Die grundsätzlichen Ziele der Sanierungsmaßnahmen des Klettenbergpark-Weihers liegen in
· der Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwands,
· der Aufwertung des ökologischen Zustands,
· der Schonung des vorhandenen Baumbestands,
· der Wahrung des Denkmalschutzes und des optischen Erscheinungsbildes sowie
· dem Erhalt und der Verbesserung der Freizeitnutzung.
Eine Reduktion des Betriebs- und Wartungsaufwands, welcher aktuell primär durch die hohen Was-
serverluste induziert wird, kann mittels einer adäquaten Abdichtung begegnet werden. Dies erlaubt es
zukünftig grundsätzlich, das Volumen des anfallenden Grundwasserverbrauchs zu verringern.
Hinsichtlich des Sohlabdichtungssystems sind vielfältige Anforderungen zu berücksichtigen. So erfor-
dert die Nähe zu den schützenswerten Uferbäume resistente Eigenschaften gegenüber Wurzelangrif-
fen einerseits und andererseits eine möglichst geringe Beanspruchung der anliegenden Wurzelräume,

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insbesondere beim Einbau. Diesbezüglich sollte sich das Abdichtungssystem im Hinblick auf die ge-
schwungene Weiherform und die unterschiedlichen Uferanschlüsse (Ufermauern, durchwurzelte Bö-
schungen) als praktikabel und flexibel in der Handhabung erweisen. Der Erhalt der naturnahen Uferli-
nie in ihrer derzeitigen Form und der Bestandsvegetation (Naturdenkmäler und Uferbäume) rund um
den Weiher ist sowohl aus landschaftlichen als auch denkmalpflegerischen Gesichtspunkten von ho-
her Relevanz.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass durch das Abdichtungssystem die Wurzelräume der rand-
ständigen Uferbäume teilweise überbaut bzw. versiegelt werden. Resultierende Wasserdefizite infolge
überbauter Wurzelräume sind durch zusätzliche Bewässerungs-(Schutz-) Maßnahmen auszugleichen.
Die Aufwertung des ökologischen Zustands, konkret die Erreichung eines Trophiegrads nach OGewV,
wird als Voraussetzung eines guten ökologischen Potenzials definiert. Hierfür wird eine mittlere Ge-
samt-P-Konzentration von 45 µg/l als Zielwert für einen leitbildorientierten Trophiegrad gewählt.
Dies erfolgt durch die Umsetzung wirksamer Gütemaßnahmen wie z.B. technische Maßnahmen zur
· Sauerstoffanreicherung und
· Verbesserung der Durchströmung,
aber auch durch Maßnahmen zur gezielten Nährstoffverwertung und -bindung (Initiierung von Makro-
phyten sowie Nahrungsnetzsteuerung durch Raubfischbesatz mit resultierender Erhöhung des
Fraßdrucks auf Phytoplankton).
Die Gütemaßnahmen werden durch eine morphologische Umgestaltung des Weihers (Eintiefung) un-
terstützt. Die bestehende, niedrige Wassertiefe und die fehlenden Pflanzenstrukturen bieten Raub-
fischen weder Deckungsraum noch Laichhabitat.
Ein weiterer Aspekt sowohl während als auch nach der Bauzeit ist der Erhalt und die Verbesserung
der Freizeitnutzung, was minimierte Einschränkungen für Naherholungssuchende während der Bau-
maßnahme und eine komplette Wiederherstellung der bestehenden Zugänglichkeit zum Wasser, die
Funktion der Bastion als Aussichtsplattform als auch das Freihalten von Sichtachsen durch Bewuchs
beinhaltet. Die zukünftige Gestaltung sollte auf eine hohe öffentliche Akzeptanz treffen.
3.3 Entleerung und Entschlammung
3.3.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten
Im Rahmen der Vorplanung wurde eine umfangreiche Variantenuntersuchung zur Entleerung und Ent-
schlammung des Weihers durchgeführt und in Anlehnung an die Blaue Richtlinie NRW [30] formal mit-
tels Wertzahlmatrizen ausgewertet. Als Überblick werden nachfolgend kurz die untersuchten Varian-
ten benannt. Die Wertzahlmatrix ist in Tabelle 15 dargestellt.

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Tabelle 15: Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Entleerung und Entschlammung“
In Variante 1 ist der Einsatz von schwimmenden Schlammräumern bzw. von Schwimmsaugbaggern
für die Entnahme des Schlamms im wassergefüllten Weiher vorgesehen. Anschließend findet die Ein-
dickung des Schlamms außerhalb des Weihers in geotextilen Schläuchen („Geotubes“) statt. Nach der
Entschlammung wird der Weiher über die Mischwasserkanalisation entleert. Die vom Gewebe der Ge-
otubes zurückgehaltene Festmasse ist erst nach einer Liegezeit von einigen Tagen bzw. wenigen Wo-
chen ausreichend entwässert, so dass der geotextile Schlauch aufgeschnitten und der nun stichfeste
Schlamm ausgebaggert und über LKWs abtransportiert werden kann. Insbesondere wegen des grö-
ßeren Raum- und Zeitbedarfs für die abgelagerten Geotubes, wegen der damit verbundenen Eingriffe
in den Park, wegen des zu erwartenden, größeren LKW-Verkehrs und wegen des Emissionspotenzi-
als während der Liegezeit der Geotubes wird diese Variante nicht weiterverfolgt.
Variante 2 beruht, wiederum nach der Entnahme über schwimmende Schlammräumer oder
Schwimmsaugbagger, auf einer technischen Eindickung durch eine mechanische Schlammentwässe-
rungsanlage mit anschließendem Abtransport des eingedickten Schlamms über LKW. Die anschlie-
ßende Entleerung erfolgt auch in Variante 2 über den Mischwasserkanal. Auch diese Variante wird
wegen größeren Raumbedarfs, längerer Bauzeiten, größeren Baustellenverkehrs und höherer poten-
zieller Emissionen nicht in Betracht gezogen.
Auch in Variante 3 ist der Einsatz von schwimmenden Schlammräumern bzw. von Schwimmsaugbag-
gern für die Entnahme des Schlamms im wassergefüllten Weiher vorgesehen. Die Entleerung erfolgt
gleichzeitig. Das entnommene Schlamm-Wasser-Gemisch wird über eine flexible Leitung zu einem
Absetzbecken auf der nordöstlich hergestellten Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche gefördert.
Das Absetzbecken stellt das Abscheiden von gröberen Feststoffen sicher. Das überlaufende

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Schlamm-Wasser-Gemisch wird über eine flexible Leitung in die städtische Mischwasserkanalisation
abgeleitet. Durch den Mischwasserkanal wird der Schlamm in die Kläranlage Stammheim transpor-
tiert. Das Absetzbecken wird entleert und das Absetzgut zur Entsorgung auf LKW verladen und ab-
transportiert. Durch die direkte Verfrachtung des noch wasserüberdeckten Schlamms in die geschlos-
sene Kanalisation werden Emissionen, LKW-Fahrten und bauzeitlicher Raumbedarf im Park minimiert.
Die Variante ergibt sich daher in der matriziellen Bewertung als Vorzugsvariante und Grundlage der
Entwurfsplanung.
Neben den benannten drei Varianten wurden weitere Lösungsmöglichkeiten betrachtet, zum Beispiel
die Lufttrocknung des Schlamms an der Beckensohle nach Entleerung mit anschließender Ausbagge-
rung, aber nach unterschiedlichen Kriterien – z. B. erwartete Emissionen - noch schlechter bewertet
und daher gar nicht erst in den formalen, matriziellen Bewertungsprozess einbezogen.
3.3.2 Technische Beschreibung
Die Entschlammung des Weihers wird durch einen schwimmenden Schlammräumer durchgeführt. Der
Schlammräumer nimmt den Schlamm durch einen Saug-/Spülkopf auf und verdünnt ihn mit dem um-
liegenden Weiherwasser. Das aufgenommene Schlamm-Wasser-Gemisch wird über flexible Leitun-
gen zunächst in ein Absetzbecken und von dort über eine flexible Leitung bis zum vorgesehenen Ein-
leitschacht nördlich der BE-Fläche in die MW-Kanalisation abgeleitet (vgl. Plan B-4.1.1).
Die Schwimmfähigkeit des Schlammräumers ist gewährleistet, wenn mindestens eine 50 cm tiefe
Wasserschicht über der Schlammschicht vorhanden ist. Somit ist sicherzustellen, dass zu jedem Zeit-
punkt der Entschlammung die Mindestwasserüberdeckung von 50 cm eingehalten wird. Aus diesem
Grund empfiehlt es sich, vor Beginn der Entleerungs- und Entschlammungsarbeiten zu prüfen, dass
der Soll-Wasserstand des Weihers von 42,40 mNN eingehalten ist. Dies bedeutet ein größtmögliches
Wasserreservoir.
Der Schlammräumer kann mittels eines mobilen Krans vom nordöstlichen Ufer aus in den Weiher be-
fördert werden.
Der Schlammräumer ist mit einer Schlammpumpe auszurüsten, die über eine Förderleistung von
24 l/s verfügt. Die Feststoffkonzentration der geförderten Schlammsuspension soll rd. 124 g/l betragen
(vgl. Kapitel 3.3.3 und Anlage A-5.1). Die Feststofffracht der geförderten Schlammsuspension soll rd.
3 kg/s betragen (vgl. Kapitel 3.3.3 und Anlage A-5.1). Die Werte werden durch Steuerung des Saug-
/Spülkopfes eingestellt. Zur Geräuschminimierung ist darauf zu achten, dass der Schalldruckpegel der
Pumpen am Ufer 35 dB nicht überschreitet. Dies ist während des gesamten Bearbeitungszeitraums
sicherzustellen.
Für die flexible Leitung ist eine Länge von mindestens 120 m vorzuhalten. Diese Länge reicht aus, um
den gesamten Weiher zu befahren sowie einen Anschluss an das vorgesehene Absetzbecken zu er-
möglichen. Die Leitung sollte einen Innendurchmesser von 150 mm aufweisen.

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Vor Einleitung des Schlamm-Wassergemischs in die Kanalisation ist ein Absetzbecken vorzuschalten.
Das Absetzbecken ist nordöstlich des Weihers auf der herzustellenden Baustelleneinrichtungsfläche
zu positionieren. Das Absetzbecken soll mineralische Feststofffraktionen zurückhalten, die im Durch-
messer größer als 0,63 mm sind (entsprechend Mittelsand und gröberen Material). Zusätzlich soll das
Absetzbecken organisches Material (etwa Blätter, Laub etc.) zurückhalten. Aufgrund der geringeren
Dichte der Organik im Vergleich zu den mineralischen Bestandteilen des Schlamms ist zusätzlich eine
physikalische Trennung im Absetzbecken herzustellen. Dazu kann eine Tauchwand mit einem Filter-
werkstoff (Maschenweite 0,63 mm) dienen. Während der Entschlammungsarbeiten ist das Absetzbe-
cken nach Erfordernis entsprechend zu entleeren. Das Absetzbecken kann bspw. als Container oder
Erdbecken ausgeführt werden. Für die Ausführung kann bspw. ein klassischer Muldencontainer mit
den Abmessungen L x B x H von 1,47 m x 2,25 m x 3,0 m dienen. Gemäß Dimensionierung (Anlage
A-5.2) ist ein solcher Container ausreichend groß. Im Plan B-4.1.1ist die Ausführung als Container
dargestellt. Zur Geruchsminimierung sollte das Absetzbecken geschlossen ausgeführt werden.
In einer gesonderten Kammer des Absetzbeckens, die dem Absetzvorgang nachgeschaltet ist, wird
eine Pumpe (Förderleistung rd. 24 l/s) mit einer weiteren flexiblen Leitung DN 150 aufgestellt, die bis
zum Einleitschacht 51809 in die Mischwasserkanalisation (DN 300) führt. Die Leitung ist bis zur Kanal-
sohle (47,60 mNN) zu erstrecken, so dass die Schlammsuspension in Fließrichtung der anschließen-
den Haltung H0053929 (Steinzeugkanal DN 300 mit 5,2 ‰ Gefälle) eingetragen wird. Dazu ist eine rd.
110 m lange Leitung erforderlich. Zur Ermittlung und Kontrolle wird die Durchflussmenge mit einem
IDM-Messgerät erfasst.
Zur Entschlammung ist ein Begleitprogramm bzw. ein Vermessungsprogramm für den Schlammräu-
mer aufzustellen, damit sichergestellt werden kann, dass die gesamte Schlammauflage aus dem Wei-
her entfernt wird. Der entnommene Schlamm ist durch ein begleitendes Monitoring mit einer laufenden
Echtzeit-Messung der transferierten Feststoffmassen zu erfassen und zu dokumentieren. Es ist weiter-
hin sicherzustellen, dass durch den Verfahrensablauf der Entschlammung eine möglichst saubere
Trennung der Schlammauflage vom darunterliegenden, mineralischen Sohlhorizont stattfindet, damit
die Qualität der Sohlaushubmassen nicht durch Reste der organischen Schlammauflage beeinträch-
tigt wird.
Die vorab durchgeführten Untersuchungen am Klettenbergpark-Weiher zeigen, dass im Rahmen der
Entschlammung mit der Aufwirbelung von Feinstmaterial der vorhandenen Tonabdichtung respektive
deren nachträglicher Reparaturauflage gerechnet werden muss. Es ist davon auszugehen, dass dies
zu einer mineralischen Trübung führt, die auf dem Fließweg bis zur Kläranlage erhalten bleibt. Von
Seiten der StEB liegt dazu die Mitteilung vor, dass etwaige Tonbeimengungen für die Behandlung in
der Kläranlage und die anschließende Einleitung in den Rhein kein Problem darstellen.
Zur Vermeidung von Ablagerungen auf dem Fließweg bis zum Großklärwerk Stammheim sollten in
regelmäßigen Abständen Inspektionen auf Ablagerungen und ggf. Kanalspülungen durchgeführt wer-
den.
Nach vollständiger Entschlammung des Weihers wird der schwimmende Schlammräumer mittels Mo-
bilkran aus dem Becken befördert. Zu diesem Zeitpunkt ist der Weiher aufgrund der erforderlichen

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Mindestwassertiefe zur Schwimmfähigkeit des Schlammräumers mit einer Restmenge an Weiherwas-
ser gefüllt. Das Restwasser wird nun vollständig abgepumpt und über eine flexible Leitung in den be-
nannten Einleitschacht der Kanalisation gefördert.
3.3.3 Berechnungen und Nachweise
Leistungsfähigkeit des Kanals
Im Zuge der Vorplanung wurde zunächst die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Anschlusshaltung zur
Ableitung des Weiherwassers auf Grundlage des DWA-A 110 „Hydraulische Dimensionierung und
Leistungsnachweis von Abwasser-leitungen und –kanälen“ [33] durchgeführt. Die detaillierten Ergeb-
nisse können der Vorplanung entnommen werden [61]. Im Folgenden werden kurz die Ergebnisse zu-
sammengefasst:
Der Einleitungsschacht der Kanalisation befindet sich nordöstlich des Weihers in der Nassestraße. Die
anschließende Haltung H0053929 weist eine Rohrnennweite von 300 mm (DN 300) auf. Bis zum
Großklärwerk Stammheim ist dies die am wenigsten leistungsfähige Haltung geringsten Durchmes-
sers, so dass der Kanal DN 300 den maximalen Einleitungsstrom des verdünnten Schlamms vorgibt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Bestandskanal DN 300 unter Berücksichtigung des Abflusses
bei Vollfüllung (0,077 m³/s) und dem Abfluss bei Trockenwetter (Annahme: 0,001 m³/s auf der siche-
ren Seite liegend gewählt, gemäß Kanalhydraulik der StEB: 0 l/s) grundsätzlich ein freies Abflussver-
mögen für die Weiherentleerung / Entschlammung von 0,076 m³/s aufweist.
Prüfung auf potenzielle Ablagerungen in der Kanalisation
Um Ablagerungen im Kanal durch das Einleiten des Schlamm-Wasser-Gemischs möglichst zu vermei-
den, wurden im Zuge der Vorplanung insgesamt drei Prüfungen durchgeführt. Die ersten beiden Prü-
fungen dienen der Abschätzung des maximalen Größtkorns, das in die Kanalisation eingeleitet wer-
den sollte. Die dritte Prüfung bezieht sich auf das maximale Feststofftransportvermögen des
Schlamms in der Kanalisation. Die detaillierten Ergebnisse und gewählten Parameter können der Vor-
planung entnommen werden [61]. Im Folgenden wird kurz auf die Ergebnisse dieser Prüfungen einge-
gangen.
Das maximale Größtkorn, das in die Kanalisation eingeleitet werden sollte, wurde überschlägig mit der
kritischen Sohlenschubspannung (Prüfung 1) und der kritischen Fließgeschwindigkeit (Prüfung 2) er-
mittelt. Exemplarisch wurde die Freigefällehaltung H0053929 zwischen Einleitschacht 51809 und
Schacht 55876 mit dem geringsten Durchmesser (DN 300) auf der Fließstrecke bis zum Rheindüker /
Großklärwerk Stammheim betrachtet. Die Berechnungsergebnisse der Vorplanung ergeben, dass auf
der sicheren Seite liegend maximal Korngrößen des Mittelsandes (< 0,63 mm) in die Kanalisation ein-
geleitet werden sollten [61].
Weiterhin wurde im Rahmen der Vorplanung die maximal zulässige Feststofffracht des Schlamm-
Wasser-Gemischs zur Einleitung in die Kanalisation anhand des theoretischen

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Feststofftransportvermögens (FTV) innerhalb der Kanalisation zunächst überschlägig abgeschätzt
(maximal eingeleitete Schlammfracht) (Prüfung 3) [61].
Von einer weiteren Vertiefung der Ergebnisse wird an dieser Stelle abgesehen, da gemäß Mitteilung
der StEB vom 01.07.2021 zur weiteren Prüfung, ob das Schlamm-Wasser-Gemisch in die Mischwas-
serkanalisation eingeleitet werden kann, Feststoffkonzentration und -fracht mit den rechnerischen
Werten des Referenzprojekts der StEB zur Sanierung des Blücherparkweihers (BPW) verglichen wer-
den sollen. Im genannten Referenzprojekt konnte die Entschlammung unter Berücksichtigung einer
rechnerischen Feststoffkonzentration von 127,45 g/l und einer rechnerischen Feststofffracht von rd.
3,02 kg/s erfolgreich durchgeführt werden [48]. Es entstanden keine betrieblichen Restriktionen. Die
Werte werden daher nachfolgend als Vergleichswerte für die Dimensionierung der Entschlammung
verwendet.
Berechnung Feststoffkonzentration und -fracht im Kanal
Zur Ermittlung der Feststoffkonzentration und - fracht, die im Zuge der Entschlammung in den Kanal
eingetragen wird, werden im Hinblick auf potenzielle Ablagerungen (siehe oben) nur Korngrößen
< 0,63 mm berücksichtigt. Die dazugehörige Entschlammungsbilanz wird gemäß Anlage A-5.1 ohne
Berücksichtigung einer externen Wasserzufuhr über das vorhandene Weihervolumen hinaus aufge-
stellt.
Die Einteilung der Kornfraktionen sowie die dazugehörigen durchschnittlichen Korngrößen und deren
Gewichtsanteile sind in Abbildung 16 (Weiherrandbereich) und Abbildung 17 (Weiher-Zentralbereich)
aufgeführt. Aus der ermittelten Kornverteilung geht hervor, dass rd. 17 Massenprozent der Sedimente
des Randbereichs kleiner 0,63 mm sind. Im Zentralbereich wurden rd. 91 Massenprozent der Sedi-
mente kleiner 0,63 mm angesprochen. Zwecks Ermittlung möglichst repräsentativer Angaben zur
Korngrößenverteilung der gesamten Sedimente wurde aufgrund der augenscheinlichen Gegebenhei-
ten in der Örtlichkeit sowie eines visuellen Vergleichs des Luftbilds mit und ohne Bewuchs (Baumkro-
nen) abgeschätzt, dass rd. 20 % der Gesamtweiherfläche den Randbereich darstellen, also denjeni-
gen Bereich, in den organisches Material unmittelbar von der Vegetation eingetragen wird (entspricht
Korngrößenverteilung Randbereich). Die „offene“ Wasserfläche wird demnach mit rd. 80 % abge-
schätzt (entspricht Korngrößenverteilung Zentralbereich). Daraus ergibt sich mit den Korngrößenver-
teilungen zu den beiden Bereichen, dass rd. 76 Prozent der gesamten Schlammfeststoffmasse in den
Kanal eingeleitet werden sollen. Dies entspricht rd. 285 t.

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Abbildung 16 Korngrößenverteilung für das Sediment des Klettenbergpark-Weihers, Randbereich
Abbildung 17 Korngrößenverteilung für das Sediment des Klettenbergpark-Weihers, Zentralbereich
Vereinfachend wird das entsprechende Nassschlammvolumen (insgesamt 1.155 m³) identisch der
Massenverteilung zu anteilig 881 m³ angesetzt, obwohl die Volumenverhältnisse aufgrund der unter-
schiedlichen Material- bzw. Korndichten der Massenfraktionen von den Massenverhältnissen abwei-
chen können.
Das Gesamtvolumen, das in den Mischwasserkanal gefördert werden soll, entspricht dem Gesamtvo-
lumen des Weihers (inklusive Schlamm) von 3.300 m³ [1] abzüglich des Nassschlammvolumens >
0,63 mm (274 m³) und beträgt somit rechnerisch rd. 3.026 m³.
Die an den Einleitungsschacht anschließende Haltung H0053929 gibt einen maximal möglichen Ent-
schlammungsabfluss in den Kanal von 76 l/s vor (siehe oben, Leistungsfähigkeit des Kanals). Durch
rechnerische Ermittlung der resultierenden Feststoffkonzentrationen und -frachten für unterschiedliche
Entschlammungsabflüsse ≤ 76 l/s wird ein Förderstrom von rd. 24 l/s ermittelt, für den die Werte des
Referenzprojekts Blücherpark-Weiher nicht überschritten werden (siehe Anlage A-5.1).
Mit diesem Förderstrom kann die Entschlammung in rd. 27 Stunden netto ausgeführt werden. Die
Feststoffkonzentration beträgt dabei rechnerisch rd. 123,50 g/l und die Feststofffracht rd. 3 kg/s (vgl.
Abbildung 18 und Abbildung 19).

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Abbildung 18 Feststoffkonzentration des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1); Vergleichswert 127,5 g/l für die Entschlammung des
Blücherpark-Weihers
Abbildung 19 Feststofffracht des Entschlammungsstroms (siehe Anlage A-5.1); Vergleichswert 3 kg/s für die Entschlammung des Blücher-
park-Weihers

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Dimensionierung Absetzbecken
Die rechnerische Dimensionierung des Absetzbeckens ist in Anlage A-5.2 dargestellt.
Demnach ergibt sich für das Absetzbecken rechnerisch, dass für die Ausführung bspw. ein klassischer
Muldencontainer mit den Abmessungen L x B x H von 1,47 m x 2,25 m x 3,0 m dienen kann.
Ermittlung Entsorgungsmassen Absetzbecken
Unter der Maßgabe, dass lediglich Korngrößen < 0,63 mm in die Kanalisation eingeleitet werden sol-
len, ergeben sich mit den ermittelten Kornverteilungen rd. 24 Massenprozent des Schlamms, die nach
Abtrennung auf anderem Wege zu entsorgen sind. Bei einer Gesamtfeststoffmasse des Schlamms
von 374 t [61] ergibt sich eine zu entsorgende Masse von rd. 89 t. Unter der Annahme eines kontinu-
ierlichen Massenanfalls über den Zeitraum der Entschlammung von netto rd. 27 Stunden (siehe oben)
bzw. rd. 4 Arbeitstagen ergibt sich ein täglicher Anfall von ca. 23 t.
Unter der Annahme einer Containerbefüllung bis auf ein Niveau von knapp 1,4 m (unter Einhaltung
der zulässigen horizontalen Fließgeschwindigkeiten nach Anlage A-5.2 in der noch verbliebenden
Wassersäule) ergibt sich bei B / L = 2,25 m / 3 m (siehe oben) je Containerfüllung ein realisierbares
Absetzvolumen von rd. 10 m³. Bei einer Lagerungsdichte des Absetzgutes von 2 t/m³ entspricht dies
rd. 20 t. Nach überschlägiger Prüfung ist also eine Entleerung des Absatzcontainers in einem unge-
fähr täglichen Turnus zu erwarten.
Die Entsorgung der Massen aus dem Absetzbecken kann über den Abtransport mit LKW erfolgen. Ta-
belle 16 zeigt die für unterschiedliche LKW-Typen ermittelte Anzahl an Touren insgesamt sowie (im
Mittel) pro Tag.
Vor dem Hintergrund der geplanten Baustraßen (siehe Lageplan Baustellenlogistik B-4.4) und des
vorgesehenen bauzeitlichen Wegebaus wird die Auswahl der Fahrzeuge dem beauftragten Bauunter-
nehmen überlassen.
Tabelle 16 Überschlägige Ermittlung der Anzahl von LKW-Touren zum Abtransport der Schlamm-Trockenmasse aus dem Absetzbecken
Fahrzeug Nutzlast
[t]
Anzahl Touren
gesamt
Anzahl Touren
pro Tag (i. M.)
2-Achs-Kipper 9 rd. 10 rd. 3
3-Achs-Kipper 15 rd. 6 rd. 2
4-Achs-Kipper 18 rd. 5 rd. 1 bis 2
Kipper mit Anhänger 25 rd. 4 rd. 1
Kippsattel 27 rd. 3 rd. 1

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3.4 Gütebewirtschaftung
3.4.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten
Durch Entschlammung, Entleerung und Wiederbefüllung des Weihers mit frischem Wasser sind kurz-
bis mittelfristig deutliche qualitative Verbesserungen zu erwarten.
Konkreter Handlungsbedarf leitet sich aus der Verlandungstendenz des Weihers ab, die insbesondere
auf die geringe Wassertiefe von ca. 50 cm zurückzuführen ist und zu Fäulnisbildung, temporären
Sauerstoffdefiziten bis 4 mg/l (2020) sowie einer allgemeinen Aufheizung führt.
Durch diverse Bewirtschaftungsmaßnahmen sollen das Gewässer ökologisch aufgewertet, der physi-
kalische wie chemische Zustand verbessert und die Sedimentation verringert werden. Dabei wird nach
Kapitel 2.6.2 eine mittlere Gesamt-P-Konzentration von 45mg/l angestrebt, Durch Kombination von
Maßnahmen wurden im Rahmen der Vorplanung unterschiedliche Varianten der Gütebewirtschaftung
gebildet [61]. Die Varianten („1a, 1b, 2c, 3b“) sind in Tabelle 17 dargestellt und werden nachfolgend
kurz vorgestellt.
Tabelle 17 Übersicht Variantenbildung zur Erreichung einer mittleren Gesamt-P-Konzentration von 45 µg/l
Die Bewirtschaftungsmaßnahmen verfolgen verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Seegüte,
z.B. den technischen Rückhalt von Nährstoffen durch den Einsatz einer Phosphor-Elimininations-An-
lage (PEA, G3.1 & G3.2), die Nährstoffbindung und -Entnahme durch die Etablierung von Raubfischen
(G6) und Wasserpflanzen (Makrophyten, G5) oder die Reduzierung der Nährstoffeinträge durch eine
Absenkung des Wasservogelbestands (G4). Durch Maßnahmen zur Anreicherung von Sauerstoff (G7
und G8) werden P-Rücklösungen aus der Sedimentoberfläche vermieden und die die Lebensbedin-
gungen für die angestrebte Biozönose verbessert. Durch die Eintiefung des Wasserkörpers (G1)

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werden die Voraussetzungen für Pflanzen- und Fischbesatz verbessert bzw. geschaffen und die stoff-
lichen Verhältnisse stabilisiert. Durchströmung und Austausch des Wasserkörpers (G2) verhindern ört-
liche Stagnationsbereiche und sorgen für eine Verdünnung der P-Konzentration des Wasservolu-
mens.
Die Maßnahmen G7 (Schaumsprudler) und G8 (Rezirkulation) waren bereits im Bestand vorhanden,
haben sich im Betrieb bewährt und wurden somit bereits eingangs beschlossen.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen G1 bis G6 auf den Phosphor-Haushalt wurde in den verschiedenen
Kombinationen der Varianten mit dem Vollenweider-Modell untersucht [61]. Der Maßnahmenumfang
wurde dabei mit Hilfe der Berechnung stets so dimensioniert, dass eine Zielkonzentration von 45mg/l
P erreicht wird. Für die Bindung von Phosphor durch die Maßnahmen G5 und G6 ist keine belastbare
Quantifizierung möglich, so dass die Maßnahmen in den Berechnungen nach Vollenweider nicht be-
rücksichtigt wurden.
Variante 1a: Sohlvertiefung mit Grundwasserzuspeisung
Variante 1a sieht eine Kombination der Maßnahmen G1 und G2 sowie G5 bis G8 vor. Unter Berück-
sichtigung der ursprünglichen Uferlinie, der wiederherzustellenden Ufervegetation und der zu erhalten-
den Flachwasserzonen wird die Beckensohle mit einer Böschungsneigung von 1:3 maximal vertieft,
woraus eine mittlere Wassertiefe von ca. 1,5 m resultiert. Die erforderliche Zuspeisung mit Grundwas-
ser zur Verdünnung des Weiherwassers stellt den Freiheitsgrad dar, der zur Einstellung der Zielkon-
zentration von 45 mg/l P genutzt wird.
Der Gesamt-P-Zielwert von 45 µg/l wird bei einer Ausschöpfung von 95 % der genehmigten GW-För-
derrechte erreicht, was einem kontinuierlichen Zustrom von 5 m³/h entspricht.
Variante 1b: Sohlvertiefung mit reduzierter GW-Zuspeisung und Wasservogelmanagement
Variante 1b sieht eine Kombination der Maßnahmen G1 und G2 sowie G4 bis G8 vor. Im Unterschied
zu Variante 1a wird der Wasservogelbestand durch geeignete Vergrämungsmaßnahmen um ca. 25 %
reduziert. Dadurch wird die erforderliche Zuspeisung mit Grundwasser zur Verdünnung des Weiher-
wassers auf ca. 75 % der Wasserrechte (Q = 4 m³/h) gesenkt, um den Zielwert von 45 µg P/l zu er-
reichen.
Variante 2c: Sohlvertiefung mit PEA
Variante 2c sieht eine Kombination der Maßnahmen G1 bis G3 und G5 bis G8 vor. Dabei wird ein
technischer Ansatz zur P-Eliminierung verfolgt (G3), um die GW-Förderung auf ein Minimum zu be-
grenzen, das allein dem Ausgleich sommerlicher Evaporationsverluste dient (550 m³/a). Unter An-
nahme zweier unterschiedlicher Wirkungsgrade der P-Eliminierung von 65% und 80% werden die er-
forderlichen jährlichen Durchlaufmengen ermittelt, die zur Erreichung der P-Zielkonzentration von 45
µg/l erforderlich sind.

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Variante 3b: Sohlabsturz mit reduzierter GW-Zuspeisung und Wasservogelmanagement
In Variante 3b werden die Maßnahmen G1 und G2 sowie G4 bis G8 kombiniert. Im Unterschied zu
den anderen Varianten wird die Sohlvertiefung in Teilen durch einen Sohlabsturz hergestellt, um einen
voluminöseren Wasserkörper und eine längere Verweilzeit zu schaffen. Die mittlere Wassertiefe be-
trägt dann 1,7 m. Die jährliche Zuspeisung von Grundwasser wird auf 75 % der genehmigten Förder-
rechte festgelegt, was einem kontinuierlichen Zustrom von ca. 4 m³/h entspricht. Als Freiheitsgrad wird
der Wasservogelbestand herangezogen. Unter den beschriebenen Voraussetzungen muss er durch
geeignete Maßnahmen um ca. 20 % reduziert werden, um eine P-Zielkonzentration von 45 µg/l zu er-
reichen.
Die Varianten werden in Anlehnung an die Blaue Richtlinie NRW [30] mit einer Wertzahlmatrix gegen-
übergestellt (Tabelle 18). Zusammengefasst geht Variante 1a daraus als Vorzugsvariante hervor. Ins-
besondere wegen der relativ niedrigen Nährstoffbelastung des Klettenbergpark-Weihers im Bestand
wird Variante 1a empfohlen. Für aufwendige technische Maßnahmen besteht kein Bedarf. Durch die
Maßnahmen der Variante, die verschiedene Ansätze zur Senkung der Phosphorkonzentration verfol-
gen (P-Bindung, Verdünnung, Verweilzeit) und den Weiher gleichermaßen ökologisch aufwerten, ist
eine Verbesserung des Nährstoffhaushalts im Vergleich zum Ist-Zustandes zu erwarten. Durch Zu-
speisung von Grundwasser zwecks Verdünnung im angegeben, weiterhin hohen Umfang (95% der
Entnahmerechte) kann die P-Konzentration bei Bedarf rechnerisch bis auf den Zielwert von 45mg/l
abgesenkt werden. Im Rahmen eines Monitoring kann aber zunächst beobachtet werden, ob schon
die übrigen, in der Bilanzierung nicht berücksichtigten Maßnahmen in ausreichendem Umfang zur
Verbesserung der Wasserqualität beitragen.
Ein Wasservogelmanagement wird in der verfolgten Variante 1a also nicht planmäßig in Ansatz ge-
bracht. Dennoch beabsichtigen die StEB grundsätzlich, ein Wasservogelmanagement zu verfolgen
und nach zukünftig gegebenen Möglichkeiten durchzusetzen.
Tabelle 18 Bewertungsmatrix zur Gütebewirtschaftung des Klettenbergpark-Weihers

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Die geplante technische Ausführung von Variante 1a wird im Folgekapitel beschrieben.
Das Ergebnis der Phosphor-Bilanzierung und des Vollenweider-Modells ist für diese Variante in An-
lage A-6.2 dargestellt. Rechnerisch kann demnach eine mittlere Gesamt-P-Konzentration von 45mg/l
bzw. ein mesotropher bis schwach eutropher Gewässerzustand erreicht werden. Da die Maßnahmen
G5 und G6 (Makrophyteninitiierung und Raubfischbesatz zur Beeinflussung der Nahrungskette) in der
Berechnung nicht berücksichtigt werden, besteht darüber hinaus das Potenzial einer nochmals günsti-
geren Beschaffenheitsentwicklung. Umgekehrt wird es möglich sein, den tatsächlichen Umfang der
Grundwasserzuspeisung von der sich einstellenden Gewässerbeschaffenheitsentwicklung abhängig
zu machen. Im Idealfall kann eine Grundwasserzuspeisung, die zukünftig nicht mehr zur Stützung des
Wasserspiegels, sondern zur Verdünnung der P-Konzentration stattfände, vollständig unterbleiben.
3.4.2 Technische Beschreibung
Folgende Maßnahmen der Gütebewirtschaftung kommen zur Ausführung.
Maßnahme G1: Änderung der Weihermorphologie
Durch die Vertiefung der Beckensohle wird die mittlere Wassertiefe erhöht und das Wasservolumen
vergrößert. Die Tiefe eines Gewässers beeinflusst die ökologische Entwicklung. Ferner korreliert das
Wasservolumen mit der Verweildauer des Wassers und der Wassertemperatur.
Die Tiefe des Wasserkörpers soll so bemessen sein, dass
· es immer noch zu einer weitreichenden Volldurchmischung der Wassersäule mit Sauer-
stoffversorgung der Sedimentoberfläche kommt (Vertikaldurchmischung), also keine interne
Düngung durch Rücklösung von P aus dem anaeroben Sediment statffindet,
· Makrophytenwachstum an der Sedimentoberfläche konkurrenzfähig ist, aber eine übermä-
ßige Entwicklung oberflächennaher Pflanzendichte vermieden wird,
· im Wasser und an der Sedimentoberfläche Temperaturspitzen vermieden werden können
und
· die Etablierung einer Raubfischpopulation möglich ist.
Mit einer mittleren Tiefe von zwei bis drei Metern bei örtlichen Maximalwerten nicht über vier Metern
kann diesen Kriterien erfahrungsgemäß entsprochen werden.
Für die Änderung der Weihermorphologie werden folgende Grundlagen berücksichtigt:
· Die aktuelle Ufergestaltung ermöglicht eine Anhebung des Wasserspiegels von 42,4 m NHN
auf 42,8 m NHN, ohne die Wasseroberfläche maßgeblich zu vergrößern. Die Böschungs-
oberkante muss dazu allerdings ertüchtigt werden, um die Dichtlinie im Uferbereich auf bis
zu 42,9 m NHN zu führen. Dies erfordert eine Anhebung der Böschungsoberkante auf
ca. 43,1 m NHN, wodurch gleichermaßen mehr Platz für den Uferanschluss des Dichtungs-
systems geschaffen wird, um mechanische Eingriffe in den Wurzelraum der Ufervegetation
zu vermeiden.

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· Im Hinblick auf die GW-Spiegelschwankungen im Klettenbergpark (siehe Abbildung 15) wird
als minimale Sohlhöhe ein Niveau von 40,3 mNHN angenommen, da ein GW-Stand von
> 40,0 mNHN (ungefähres Niveau der Dichtungslinie bei einer Sohlhöhe von 40,3 m NHN) in
den letzten 16 Jahren nicht mehr gemessen wurde und grundsätzlich nur sehr selten auftritt.
Durch die Begrenzung der Vertiefung auf dieses Höhenniveau soll das Risiko eines Auf-
schwimmens der Sohle gemindert werden, wie es bei hohem Grundwasser und leerem
Weiherbecken auftreten kann, wenn zukünftige Wartungsarbeiten eine gleichzeitige Entlee-
rung des Beckens erfordern.
· Aus den oben genannten Höhenlagen ergibt sich eine maximale Wassertiefe von 2,5 m, die
eine Entnahme von Makrophyten zur Beseitigung gebundenen Phosphors ermöglicht (siehe
Maßnahme G5) und ab der bereits ein Raubfischbesatz möglich ist.
· Unter Berücksichtigung einer Böschungsneigung von 1:3 resultiert für den Weiher eine mitt-
lere Wassertiefe von ca. 1,5 m
Maßnahme G2: Verbesserung der Durchströmung/Austausch des Wasserkörpers
Durch Zufluss aus dem Grundwasserbrunnen wird dem Weiher frisches, phosphorarmes Wasser zu-
geführt.
Das überschüssige Weiherwasser mit einer höheren P-Konzentration wird zum einen über die im Os-
ten befindliche Überlaufschwelle gezielt in die vorhandene Versickerungsmulde abgeschlagen (Ober-
kante bei 42,80 mNHN, entsprechend Sollwasserspiegel, vgl. Plan B-4.2.3). Zum anderen erfolgt an
den Stellen der bewässerungsbedürftigen Bäume (vgl. Kap. 2.7.3) ein planmäßiger Überlauf über den
dort streckenweise niedriger ausgebildeten Rand der Sohldichtung (Oberkante bei ca. 42,83 mNHN,
vgl. Kap. 3.5.2). Durch den Eintrag phosphorarmen Grundwassers bei gleichzeitiger Abgabe phos-
phorreicheren Weiherwassers wird eine Absenkung der P-Konzentration erzielt.
Die Versickerungsleistung der ca. 27 m² großen Versickerungsmulde beträgt nach den Ergebnissen
des Doppelring-Infiltrometerversuch mit den Angaben aus Kapitel 2.7.2 ca. 3,51 m³/h bzw. knapp 1 l/s.
Dem steht bei Ausschöpfung von 95% der jährlich erlaubten Grundwasserentnahme (0,95 x 47.000 =
44.650 m³/a, vgl. Kap. 2.8.2) eine mittlere mögliche Grundwassereinspeisung von rd. 1,4 l/s entgegen.
Grundsätzlich gelangt die Differenz zwischen eigespeistem Grundwasser und Ablauf über die Mulde
ohne weiteren Nachweis durch Überlauf über die abgesenkten Abschnitte der Sohlabdichtung im Be-
reich der Baumwurzeln zur Versickerung.
Planmäßig findet die Bewässerung der Bäume über das technische Bewässerungssystem statt. Die
zusätzliche Bewässerung durch Überlauf über den Weiherrand stellt lediglich eine räumliche Fokus-
sierung überschüssiger Weiherabflüsse auf die Bereiche der besonders wasserbedürftigen Bauwur-
zeln dar. Aus diesem Grund erfolgt in erster Instanz (42,80 mNHN) eine Regelung des Weiherwasser-
spiegels durch Überlauf in die Versickerungsmulde und erst in zweiter Instanz (42,83 mNHN), im
Sinne eines Notüberlaufs, ein Abschlag in Richtung der Ufervegetation.
Insgesamt kann der Wasseraustausch im Hinblick auf die P-Konzentration bedarfsgerecht im Rahmen
des verfügbaren Grundwasserdargebots gesteuert werden.

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Dadurch, dass Zu- und Überlauf an gegenüberliegenden Seiten des Weihers angeordnet sind, wird
eine Durchströmung des Weihers angeregt und der Wasseraustausch verbessert.
Um Totzonen in Bereichen zu vermeiden, die abseits der Strömungsachse vom Bachzulauf zur Versi-
ckerungsmulde bzw. der Entnahmeleitung für die Rezirkulation (siehe G8) liegen, wird zur Verbesse-
rung der Durchströmung eine zweite Zulaufleitung zum Nordufer des Weihers verlegt. Diese Leitung
kann nachts mit Grundwasser oder rezirkulierendem Weiherwasser beschickt werden, wenn der Ab-
fluss im künstlichen Bachlauf aus optischen Gründen nicht erforderlich ist.
Maßnahme G5: Initiierung von Makrophyten
Um dem Auftreten von Algenteppichen durch Massenentwicklungen aquatischer Neophyten (z. B. Elo-
dea nuttallii) vorzubeugen, stellt die Entwicklung und Verbreitung submerser Makrophyten, z.B. Arm-
leuchteralgen (Characeae), einen Weg dar. Die unterschiedlichen Arten der Gattungen von Armleuch-
teralgen zählen aus Sicht des Gewässer- und Naturschutzes zu den Zielarten eines Standgewässers.
Eine regelmäßige Entnahme (Mahd) der Makrophyten kann zur Entnahme des in der Biomasse ge-
bundenen Phosphors beitragen. Gegenüber anderen Algengattungen haben Armleuchteralgen unter
anderem den Vorteil begrenzter Wuchshöhen, so dass bei ausreichender Wassertiefe (siehe oben)
ein Aufwuchs bis zur Wasseroberfläche vermieden werden kann. Gleichzeitig ist die Wuchshöhe aber
noch so stark ausgeprägt, dass bei Bedarf eine Mahd von der Wasseroberfläche aus und auf diesem
Wege eine aktive Phosphor-Entnahme möglich ist [51].
Maßnahme G6: Nahrungsnetzsteuerung durch Raubfischbesatz (Biomanipulation)
Die Biomanipulation beruht darauf, dass eine Reduktion des planktivoren Fischbestands durch einen
Besatz mit Raubfischen hervorgerufen wird. Dies führt zu mehr und größerem Zooplankton (vor allem
in Form von Daphnien), stärkerem Fressdruck auf das Phytoplankton durch Zooplankton („Grazing“)
und schlussendlich klarem Wasser. Der Einsatz von Raubfischen hat somit zur Folge, dass sich der
Effekt über mehrere trophische Ebenen zieht, so dass sich langfristig der gesamte Weiher verändert,
nicht nur das Plankton.
Durch eine Nahrungsnetzmanipulation wird so der Konkurrenzdruck auf den Makrophytenbestand re-
duziert, d.h. die Makrophytendominanz gegenüber dem Phytplankton befördert, und auf diesem Wege
auch eine Abnahme der Sedimentation von Algen und algenbürtigem Detritus erwirkt.
Nach Auskunft der Unteren Jagd- und Fischereibehörde der Stadt Köln wird laut Landesfischereige-
setz grundsätzlich ein ausgewogener artenreicher Fischbestand gefordert [24]. Der erhöhte Raub-
fischbesatz ist auch für den vor Ort aktiven Angelverein interessant, der den Weiher bewirtschaftet.
Bei der Entnahme der Raubfische durch die Angler wird gleichzeitig auch in den Fischen gebundener
Phosphor dem Gewässer entzogen.

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Maßnahme G7: Sauerstoffanreicherung durch Schaumsprudler
Die Sauerstoffanreicherung durch Schaumsprudler betrifft nicht direkt, aber indirekt den Nährstoff-
haushalt des Weihers. Durch Sauerstoffzufuhr wird in Anbetracht einer vertikal durchmischten Was-
sersäule auch eine Sauerstoffversorgung der Sedimentoberfläche sichergestellt und auf diesem Wege
zur Vermeidung interner Düngung (P-Rücklösung) beigetragen. Auch im Sinne des Fischbestands
wird ein Beitrag zur Vermeidung kritischer Sauerstoffkonzentrationen geleistet.
Maßnahme G8: Sauerstoffanreicherung durch Rezirkulation
Durch den turbulenten Strömungsverlauf über den Wasserfall wird das Wasser im Zulauf ebenfalls mit
Sauerstoff angereichert. Die bestehende Tauchpumpe ist in der Weihermitte positioniert. Zur Unter-
stützung einer kontinuierlichen Durchströmung des gesamten Wasserkörpers ist eine Entnahme ge-
genüber vom Zulauf am südöstlichen Gewässerabschnitt zweckmäßig. Analog zur Sauerstoffanrei-
cherung durch Schaumsprudler werden so Sauerstoffkonzentration und -verteilung im Weiher verbes-
sert und homogenisiert. Da die Dimensionierung der bestehenden Rezirkulation nach Angabe der
StEB [54] nicht ausreicht, um ohne den Zulauf des Grundwasserbrunnens (Förderleistung ca. 5 l/s,
vgl. Kap. 2.2.3) einen ausreichenden Abfluss über den Wasserfall und das Zulaufgerinne zu erzeugen,
wird ein Rezirkulationsstrom von mindestens 20 l/s als erforderlich betrachtet.
Eine schematische Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Gütebewirtschaftung kann Abbildung
20 entnommen werden.
Abbildung 20 Schematische Darstellung der Maßnahme zur Gütebewirtschaftung (Weiherbett in grauer Farbe / Blick aus nordwestlicher Rich-
tung; Baumwurzeln als farbige Kreise)

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3.5 Beckensanierung
3.5.1 Kurze Zusammenfassung untersuchter Varianten
Bei der Wahl eines Abdichtungssystems liegt das Hauptaugenmerk nicht nur auf der Undurchlässig-
keit des Dichtungsmaterials, sondern insbesondere auch auf der konstruktiven Ausgestaltung von An-
schlüssen, Fugen, Nähten oder Überlappungen, die im Hinblick auf die Abdichtungsfunktion häufig
neuralgische Punkte darstellen. Daneben stellen Lage, Form und Ufervegetation des Klettenbergpark-
Weihers spezifische Ansprüche an die Beckensanierung, die bei der Bewertung und Wahl eines Ab-
dichtungssystems Berücksichtigung finden müssen.
In der Variantenbetrachtung der Vorplanung [61] wurden vier unterschiedliche Systeme zur Abdich-
tung der Weihersohle unter Hinzuziehung des DWA-Merkblatts M 512-1 zu Dichtungssystemen im
Wasserbau (Teil 1: Erdbauwerke) untersucht [34]:
Variante 1: Abdichtung mit einer Kunststoffdichtungsbahn
Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) werden aus polymeren Werkstoffen gefertigt und kommen als be-
währtes Dichtungssystem im Wasser- und Deponiebau zur Anwendung. Schon bei geringen Schicht-
dicken ab 2,0 mm weisen KDB eine hohe Wasserundurchlässigkeit auf und gelten aufgrund ihres Ver-
formungsverhaltens als relativ setzungsunempfindlich. Überdies gelten sie aufgrund ihres hohen Ein-
dringwiderstandes bei mangelfreier Ausbildung der Nähte als wurzelsicher und weisen eine relativ
lange Funktionsdauer von über 25 Jahren auf.
Als Unterbau ist ein verdichtetes Feinplanum erforderlich, auf dem eine geotextile Stützschicht ange-
ordnet wird. Auch über der KDB wird zum Schutz an der Oberfläche eine geotextile Schutzschicht ein-
gebaut. Darüber lässt sich der Einbau einer Vegetationsdecksicht realisieren. Da vergleichbare KDB
auch als Wurzelsperren eingesetzt werden, besteht auch in den Flachwasserzonen keine Gefahr,
dass Schilfrhizome die Dichtung durchdringen oder beschädigen, wie dies bei mineralischen Dichtun-
gen der Fall sein kann.
Die einzelnen ca. 5 bis 9 m breiten Bahnen werden mit Überlappungen verlegt (ca. 10 cm) und im
Nahtbereich verschweißt, vorzugsweise als Doppelschweißnaht. Durch ihre thermoplastischen Eigen-
schaften sind KDB bei Schmelztemperaturen formbar, was eine Anpassung im Bereich von Anschlüs-
sen, z.B. an Bestandsbauwerke, mit einbetonierten Kunststoffprofilen ermöglicht. Nach Herstelleran-
gaben [52] kommen bei unregelmäßigen Beckengeometrien in der Regel Schichtdicken von 2,0 mm
zum Einsatz, die aufgrund ihrer Flexibilität über eine höhere Anpassungsfähigkeit an eine naturnahe
Sohlform und eine bauaufsichtliche Zulassung als Dichtungssystem verfügen. Um Verschiebungen im
Böschungsbereich infolge des Eigengewichts zu vermeiden, werden KDB im Bereich der Böschungs-
schulter in einem Graben eingebunden.

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Variante 2: Abdichtung mit einer Betonsohle
Eine Oberflächendichtung aus Beton besteht aus Zement, einer Gesteinskörnung und Wasser. Durch
Zugabe von Zusatzstoffen können die Eigenschaften beim Einbau oder im erhärteten Zustand verän-
dert werden. Der Einbau von Bewehrungsmatten führt zu einer gleichmäßigen Verteilung von Rissen
und ist je nach Beanspruchung erforderlich. Bei einer Betonabdichtung sind die Untergrund-Bedingun-
gen von besonderer Relevanz. Aufgrund der geringen Verformungsbereitschaft besteht bei setzungs-
empfindlichen Böden eine erhöhte Gefahr von Leckagen infolge von Rissen. Der erhärtete Beton an
sich ist erosionssicher und bei mangelfreier Ausführung relativ resistent gegen Durchwurzelung. Die
Expositionsklassen des Betons müssen entsprechend der Wasserchemie von Oberflächen- und
Grundwasser gewählt werden.
Um eine ausreichende Tragfähigkeit des Unterbaus sicherzustellen, ist eine gleichmäßige Verdichtung
der darunterliegenden Schicht erforderlich. Bei nicht ausreichend tragfähigem Untergrund sollte eine
Tragschicht (ca. 20 cm) eingebaut werden. Der Einbau einer Sauberkeitsschicht ist nicht zwingend er-
forderlich, jedoch im Einzelfall abzuwägen. Bautechnisch bedingt ist eine Mindeststärke der Dicht-
schicht von 15 cm einzuhalten. Aus Beton lassen sich Oberflächenabdichtungen mit einer Neigung bis
zu 1: 1,5 herstellen. Je nach Neigung und Einbaugerät sind darüber hinaus Widerlager mit Pressfugen
am Böschungsfuß auszubilden, die ein Abrutschen der Dichtung verhindern.
Beim Trockeneinbau kommen unterschiedliche Einbauweisen zur Anwendung, z. B. Ortbeton, Fertig-
teile, Matten. Die Betonelemente werden maximal in Größen von ca. 10 – 12 m x 5 m erstellt, um hö-
here Zwangsspannungen zu vermeiden und Rissbreiten zu begrenzen. Hierfür ist die konstruktive
Ausbildung von Fugen von besonderer Bedeutung, die zwischen den einzelnen Betonelementen die
Bewegungsfähigkeit des Systems ermöglichen. Als abdichtende Elemente werden Fugenbänder aus
Kunststoff oder Gummi, Fugenbleche oder bituminöse Vergüsse angeordnet, um das Eindringen von
Wasser zu verhindern. Gleiches gilt für Arbeitsfugen an bestehenden Bauwerken.
Variante 3: Abdichtung mit Asphaltbeton
Asphaltbeton besteht aus einer abgestuften Gesteinskörnung und Bitumen. Im Vergleich zum Asphalt,
wie er im Straßenbau zur Anwendung kommt, zeichnet sich Asphaltbeton durch einen höheren Binde-
mittelgehalt und niedrigen Hohlraumgehalt aus (< 3 Vol.%). Durch Relaxation verfügt das Material
über eine gewisse Anpassungsfähigkeit an lokale Verformungen des Untergrundes, so dass Risse bei
geringen Zugspannungen vermieden werden können und die Dichtfunktion erhalten bleibt. Haftfestig-
keit und Verformungseigenschaften können durch Zugabe von Kunststoffadditiven als Zusatz- und
Bindemittel gezielt verbessert werden, und die Dichtungen gelten als erosionssicher. Laut [42] stellt
eine Durchwurzelung von Asphaltdichtungen grundsätzlich eine Gefahr für die Dichtheit des Systems
dar. Um Beeinträchtigungen vorzubeugen, wird eine ausreichende Dicke der gebundenen Schicht
(> 20 cm) oder eine Entfernung keimfähiger Pflanzenbestandteile empfohlen.
Der Einbau erfolgt mit einem Fertiger in vertikaler (in Böschungsfalllinie) oder horizontaler Bauweise
(Reduzierung der Nähte) auf einer ca. 20 cm dicken Schotter-Tragschicht, auf die eine Bitumenemul-
sion aufgetragen wird. Die Asphaltdichtung besteht aus Binder- und Dichtungsschicht und wird an der

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Oberfläche zusätzlich versiegelt. Mit Asphaltbeton lassen sich Oberflächenabdichtungen mit einer Nei-
gung bis zu 1 : 1,5 herstellen.
Die gebundenen Dichtungsschichten werden nach dem Einbau des bis zu 180°C heißen Asphaltbeton
mit Vibrationswalzen verdichtet. Die Nahtbereiche sind „heiß an warm“ (vorangegangene Bahn > 80
°C) einzubauen und gezielt zu verdichten, um einen gleichmäßigen und dichten Anschluss sicherzu-
stellen. Bei niedrigeren Temperaturn können die Anschlussbahnen mittels Infrarot-Heizleisten nachge-
heizt werden. Anschlüsse an bestehende Bauwerke lassen sich mithilfe von Dehnungselementen aus-
bilden, z.B. aus Elastomeren oder Metallbändern mit Moosgummi.
Variante 4: Abdichtung mit einer mineralischen Dichtungsschicht
Mineralische Dichtungen bestehen aus bindigen Böden wie Ton und Schluff oder Mineralstoffgemi-
schen unterschiedlicher Kornfraktionen (Sande, Kiese), die mit Füllern wie Schluffen oder Tonmehl
hergestellt werden. Dabei ist auf eine erosionsstabile und suffosionssichere Zusammensetzung zu
achten. Durch ihre hohe Flexibilität und Quellfähigkeit können sie sich Verformungen im Untergrund
anpassen, ohne dass die Dichtwirkung nennenswert beeinträchtigt wird. Mittel- bis langfristig besteht
die Gefahr lokaler Leckagen infolge Durchwurzelung.
Der Untergrund muss für den Auftrag ausreichend tragfähig und verdichtet sein. Eine Filterstabilität
gegenüber angrenzenden Schichten ist durch geotextile Trennschichten oder mineralische Schutz-
schichten sicherzustellen. Die erforderliche Schichtdicke der Dichtung ist vom Durchlässigkeitsbeiwert
des eingesetzten Materials abhängig. Im Wasserstraßenbau sind Schichtstärken von ca. 20 cm bei
einem geforderten k-Wert von ≤ 1 x 10-9 m/s üblich [43].
Für den Einbau wird dem Mineralstoffgemisch Wasser bis zum erforderlichen Einbaugehalt zugesetzt
bzw. entzogen. Bezogen auf die planmäßige Einbaustärke wird das Material überhöht aufgetragen
und lagenweise bis zum erforderlichen Verdichtungsgrad verdichtet und glatt gewalzt. Benachbarte
Spuren sind im Anschlussbereich überlappend auszuführen und einzubauen. Im Bereich von Be-
standsbauwerken werden zusätzliche Dichtungskeile mit höheren Einbautiefen zur Verlängerung der
Kontaktfläche eingebaut. Die eingebauten Abschnitte sind vor dem Austrocknen durch geeignete
Maßnahmen, z.B. Wiederbefeuchtung und Abdecken, vor dem Austrocknen zu schützen, um Trock-
nungsrisse zu vermeiden. Diese stellen Schwachstellen für Undichtigkeiten und folgende Durchwurze-
lung dar. Die zu realisierende Böschungsneigung hängt von Materialbeschaffenheit (Verdichtungs-
möglichkeit) und Standsicherheit der Böschung ab. Es wurden aber schon Neigungen von 1:3 erstellt.
Das Überfahren mit Baugeräten ist unter Berücksichtigung des Verdichtungsgrades grundsätzlich
möglich.
Variantenvergleich
Auf Grundlage einer Bewertung mittels Wertzahlmatrix stellt sich eine Abdichtung mittels KDB (Vari-
ante 1) als Vorzugsvariante dar (siehe Abbildung 21, [61]). Diese Bauweise wird insbesondere im Hin-
blick auf ihre Einbaueigenschaften sowie ihr Verhalten bei Verformung auf einem potenziell durchwur-
zelten Untergrund empfohlen. Im Vergleich mit anderen Abdichtungssystemen ist das Risiko von

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Leckagen am Klettenbergpark-Weiher unter Verwendung einer KDB geringer einzuschätzen. Im Be-
reich potenzieller Unterwurzelung der bestehenden Weihersohle (vgl. Kap. 2.7.3) ist gegenüber den
anderen Varianten ein besonders schonender Einbau möglich.
Abbildung 21 Wertzahlmatrix zum Variantenvergleich „Beckensanierung“ (aus der Vorplanung [61])
3.5.2 Technische Beschreibung
Regelaufbau des Dichtsystems
Der Regelaufbau der Sohlabdichtung (vgl. B-4.2.3) besteht aus einer Kunststoffdichtungsbahn, deren
Oberfläche gemäß [34] beidseitig durch geotextile Stützschichten geschützt wird (vgl. Abbildung 22).
Oberhalb des Dichtsystems wird eine 20 cm starke Deckschicht aus Grobsand hergestellt, die sowohl
dem gewässerseitigen Schutz der KDB als auch der Algenpflanzung dient.
Abbildung 22 Regelaufbau der Sohlabdichtung (DWA, 2012 [34])
Die KDB besteht aus Polyethylen, das bei einer hohen Dichte (PE HD) ein hohes Maß an Festigkeit
und Steifigkeit aufweist. Mit der vorgesehenen Schichtstärke von 2,0 mm lässt sich die KDB in der ge-
planten Beckengeometrie des Klettenbergpark-Weihers gut ausbilden. Für Abdichtungsmittel dieser
Art liegen bauaufsichtliche Zulassungen durch das DIBt Deutsches Institut für Bautechnik3 vor.
Die empfohlene maximale Einbauneigung für KDB von 1:3 [34] wird nicht überschritten. Im Hinblick
auf die Plastizität des PE HD-Materials wird die Tiefzone mit einheitlichen Höhenniveaus von
3 Beispiel: Dichtungsbahn „Carbofol PEHD 610“ der Naue GmbH

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Böschungsunterkante und Böschungsoberkante sowie weitestgehend gradlinig verlaufenden Kanten
geplant (vgl. Lageplan B-4.2.1). Diese Formgebung vereinfacht die Verlege- und Anpassungsarbeiten
der KDB in Fügezonen. Für eine höhere Reibung an den Kontaktflächen zu den Schutzvliesen werden
KDB-Oberflächen mit Textur zur Anwendung kommen.
Abbildung 23 Beispiel KDB-Oberflächen mit Textur - www.naue.com/de/geokunststoffe/kunststoffdichtungsbahn-carbofol/
Im Hinblick auf den Einbau von Stützschichten stellen sich Geotextilien gegenüber mineralischen
Schichten deutlich anwenderfreundlicher dar. Während Sandschichten im Bereich von Böschungen
häufig über die verlegte KDB abrutschen und nach dem Einbau nicht mehr betreten werden sollten,
stellen Vliesstoffe einen flächigen, betretbaren Verbund dar. Die Schichtstärke der geotextilen Stütz-
schichten wird auf Grundlage der beanspruchenden Bodenklasse nach DIN 18196 mit Hilfe des
FGSV-Merkblatts [60] bemessen (vgl. Tabelle 19). Als maßgebender, weil grobkörnigster Boden wird
die Bodenklasse der pleistozänen Kiessande bestimmt (Homogenbereich 2, Anlage A-4, dort Kap. 4.3
Abbildung 2). Als Grundlage wurde die Korngrößenverteilung einer Mischprobe des Homogenberei-
ches ausgesiebt, um die Bodenklasse der Kiessande repräsentativ zu bestimmen.

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Tabelle 19 Empfohlene Dicke einer geotextilen Schutzschicht in Abhängigkeit vom beanspruchenden Boden für KDB mit einer Dicke von
mindestens 2,0 mm [60]
Die Korngrößenverteilung der Mischprobe liegt im Grenzbereich von grobkörnigen zu gemischtkörni-
gen Boden (GU/GI) (vgl. Anlage A-4, dort Kap. 4.3 Abbildung 2). Präventiv wird für die untere Stütz-
schicht ein Schutzvlies mit einer Schichtstärke von 8 mm (Rundkorn) eingeplant. Für die obere ge-
otextile Stützschicht, die KDB und Grobsand trennt, reicht ein Schutzvlies mit einer Schichtstärke von
2,5 mm aus.
Wasserseitiger Einbindegraben
Um im Hinblick auf Eigenlast und resultierende Zugkräfte eine verschiebefreie Verlegung der KDB in
Böschungsbereichen zu gewährleisten, wird die KDB in der Regel am Ufer in einem Graben einge-
bunden ausgebildet. Für weite Uferabschnitte des Klettenbergpark-Weihers ist diese Methode jedoch
nicht geeignet, weil dazu umfangreiche Eingriffe in die dort bestehenden Wurzelräume erforderlich
wären. Da die einzigen Böschungen mit nennenswerten Höhendifferenzen zwischen Flachwasserzo-
nen und Tiefzone ausgebildet werden, wird ein solcher Einbindegraben wasserseitig an der Bö-
schungsoberkante der Vertiefung umlaufend ausgebildet (vgl. Abbildung 24 und Plan B-4.2.2). Die Be-
messung des Grabens erfolgt nach [34]. Der Graben wird mit Grobsand verfüllt und lagenweise ver-
dichtet.

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Abbildung 24 Schnitt durch den umlaufenden Einbindegraben an der Böschungsoberkante der Tiefzone (vgl. Plan B-4.2.2)
Uferanschlüsse
Die Uferanschlüsse des Dichtsystems werden so hergestellt, dass die denkmalgeschützte Uferlinie
des Weihers in der bestehenden Form erhalten bleibt.
Grundsätzlich wird das Dichtsystem in den Randbereichen mindestens 10 cm über das Stauziel von
42,80 m NN geführt, mit Ausnahme der Uferabschnitte mit wasserbedürftigen Bäumen. Zu unterschei-
den sind die Uferanschlüsse in geböschten Uferabschnitten und der kurze Abschnitt im Bereich der
Bastion mit einer zu schaffenden Wandstruktur, wo unterschiedliche Anschlusssysteme zur Anwen-
dung kommen. Diese werden in den Folgekapiteln beschrieben.
Anschluss an geböschten Ufern
Im Bereich geböschter Uferabschnitte wird die KDB mit einem Gefälle von 1:4 verlegt und 10 cm über
dem Stauziel, in der Regel auf einer Höhe von 42,90 m NN, landseitig mit Erdnägeln (L = ca. 80 cm)
im Untergrund verankert (vgl. Abbildung 25). Zur Vermeidung von Einrissen in der KDB infolge Loch-
leibung, die z.B. durch Zugkräfte bei Temperaturänderungen auftreten könnte, werden auf die KDB
Ankerplatten aus PE-HD aufgeschweißt und die Erdnägel durch vorgebohrte Löcher eingeschlagen.
Zum Schutz wird die KDB auch landseitig ca. 20 cm mit dem Aushubmaterial des Ufers überdeckt. Die
Schutzvliese werden beidseitig bis zur Ankerplatte mitgeführt.

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Abbildung 25 Konstruktiver Abschluss der KDB in geböschten Uferabschnitten mit Erdnägeln (vgl. Plan B-4.2.2)
Im Vergleich zu einem Einbindegraben wird für den Anschluss relativ wenig Platz benötigt, und in die
ufernahen Wurzelräume wird nur punktuell durch die Erdnägel eingegriffen. Bei Bedarf kann die Na-
gellage auch an größere Wurzeln angepasst werden.
In Abschnitten mit ufernahen Bäumen der Konfliktstufen II und III (vgl. B-4.2.1) wird die KDB nur ca. 3
cm über das Stauziel geführt (also auf ca. 42,83 mNHN), so dass der Anschluss landseitig noch weni-
ger Platz in Anspruch nimmt. Ein günstiger Nebeneffekt ist die Bewässerung der Wurzelräume in die-
sen Bereichen bei Überschreitung des Stauziels (vgl. Maßnahme G2 in Kap. 3.4.1).
Der Raumbedarf des Uferanschlusses ist im Hinblick auf die folgende Restriktionen, die das Weiher-
ufer betreffen, von Relevanz:
· Schutz/Erhalt der ufernahen Bäume (Wurzelräume),
· Erhalt der Uferlinie,
· Erhalt der kontinuierlich flach abfallenden Uferböschungen.
Unter diesen Randbedingungen stellt sich der Anschluss der KDB in Uferabschnitten, wo Bäume sehr
nah an der Uferlinie stehen oder deren Wurzelansatz ausgeprägt oberflächennah verläuft, schwierig
dar, weil wenig Gestaltungsraum für konstruktive Lösungen vorliegt (vgl. Abbildung 26).

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Abbildung 26 Beispiel für ufernahen Baumbestand mit ausgeprägtem Wurzelansatz an der Geländeoberkante
Welche Bäume in diesem Sinne als kritisch einzustufen sind, kann letztendlich erst im Zuge der Aus-
führung festgestellt werden, wenn die Uferlinie vor Ort abgesteckt ist und die entsprechenden An-
schlussbereiche freigelegt worden sind. Liegen Wurzeln ausgeprägt oberflächennah vor, bestehen
grundsätzlich folgende Lösungsmöglichkeiten:
· Kappung der Wurzeln,
· lokale Neuprofilierung des Böschungsabschnitts und Überdeckung des Wurzelwerks,
· lokale wasserseitige Verlegung der Uferlinie zur Erhöhung des Abstands vom betroffenen
Baum.
Nach Rücksprache mit dem Grünflächenamt sind Kappungen und Überdeckungen des Wurzelwerks
im Einzelfall vor Ort durch einen Baumkontrolleur zu prüfen. Ist dies nicht möglich, ist eine horizontale
Verlegung der Uferlinie erforderlich, um den Baumbestand zu schützen.
Anschluss Bastion mit Wandstruktur
Analog zu einigen Bereiche der Böschung wird auch die bestehende Uferbastion höhentechnisch an-
gepasst, da die bestehende GOK mit rd. 42,70 mNHN (vgl. Lageplan B-3.1) unter dem geplanten
Wasserspiegel liegt. Hierfür wird das bestehende Fundament im Uferbereich abgebrochen und mit-
hilfe von Winkelstützen neu aufgebaut (siehe Abbildung 27).

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Abbildung 27 Neubau Bastion als Aussichtsplattform
Der Anschluss des Dichtsystems an die Bastion mit neu geschaffener Wandstruktur (vgl. Plan B-
4.2.2.1) erfolgt durch Anschweißen der KDB mit Hilfe eines Einbetonierprofils aus PE HD unterhalb
der Wasserspiegellinie und somit außerhalb des sichtbaren Bereichs. Auf diese Weise wird ein dichter
Verbund zwischen der neuen Ortbetonwinkelstützwand und der KDB gemäß [34] geschaffen (vgl. Ab-
bildung 28).
Abbildung 28 Anschluss an Bauwerke mit Kunststoff-Einbetonierprofil [34]
Als zusätzliche Dichtmaßnahme wird der Wandbereich oberhalb der an das Einbetonierprofil ange-
schweißten KDB mithilfe von Flüssigkunststoff (FKL) abgedichtet. FKL werden gemäß DIN 18535
auch für flächige Abdichtungen von Behältern und Becken eingesetzt.
Grundwassereinfluss
Im tiefsten Bereich liegt die geplante Beckensohle bei 40,30 mNHN (vgl. Lageplan B-4.2.1). Der Aus-
hub erfolgt bis auf ein Niveau von 40,10 mNHN (siehe Schnitte in B-4.2.2). Mit Bezug auf Kapitel 2.8.2
bzw. Abbildung 29 liegt die Sohle damit im Bereich vergleichsweise seltener Grundwasserhochstände.

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Abbildung 29 Grundwasser-Ganglinie der Messstelle KLETT 431 mit Grundwasserstand 40,10 mNHN
Für den vollständig befüllten Weiher sind Grundwasserhochstände unter der abgedichteten Sohle im
Hinblick auf möglichen Sohlauftrieb unerheblich, weil der Sollwasserspiegel von 42,80 mNHN deutlich
oberhalb des höchsten gemessen Wertes von 40,82 mNHN liegt (vgl. Abbildung 29).
Insofern sind Grundwasserstände > 40,10 mNHN lediglich zum einen bauzeitlich relevant, zum ande-
ren für mögliche spätere Unterhaltungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsvorgänge mit entsprechen-
der Absenkung des Weiherwasserspiegels.
In Anbetracht einer voraussichtlichen Bauzeit von unter zwei Jahren ist es zweckmäßig, etwaige
Grundwasserhochstände im Rahmen eines bauzeitlichen Hochwasserschutzes zu fassen, d.h. im Fall
eines bauzeitlichen Grundwasserhochstands mit Vernässung der Baugrube wird die Baustelle gesi-
chert und geräumt, dann der Baubetrieb bis zum Abklingen des Grundwasserhochstands eingestellt.
Die Maßnahmen werden bauzeitlich durch Überwachung verfügbarer Pegel organisiert (Grundwasser,
ggf. Rheinhochwasser).
Spätere Unterhaltungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsvorgänge können unter Hinzuziehung des
verfügbaren Grundwasserstandsmonitoring planmäßig in Zeiträumen niedriger Grundwasserstände
durchgeführt werden.
Pflanzenbewässerung
Um bestehende ufernahe Bäume, für die durch die Sohlabdichtung ein erhöhtes Risiko lokaler Was-
serversorgungsdefizite besteht, bei Bedarf zusätzlich mit Wasser zu versorgen, wird eine Bewässe-
rungsringleitung um den Weiher verlegt (siehe Abbildung 30).

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Abbildung 30 Bewässerungsringleitung
Diese Form der zusätzlichen Wasserzufuhr zu ufernahen Bäumen der Konfliktstufen II und III wurde in
einem Abstimmungstermin vom Grünflächenamt festgelegt [56]. Der geplante Verlauf der Ringleitung
ist im Lageplan B-4.2.1 dargestellt. Die Leitung soll ufernah mit Rücksicht auf die örtlichen Bestands-
und Planungsstrukturen (Anschluss Dichtsystem oder Wurzelansätze) verlegt werden. Im Bereich der
zu bewässernden Wurzelräume erfolgt eine Verlegung perforierter Rohre, in den restlichen Abschnit-
ten (nur marginal betroffene Bäume, Wegeflächen, wurzelfreie Flächen) wird ein Vollrohr eingebaut.
Ferner wird das Randniveau der Sohlabdichtung in Wurzelbereichen auf 3 cm oberhalb des ange-
strebten Wasserspiegels begrenzt, um bei Überschreiten der Sollwasserspiegellage zur örtlichen Ver-
sickerung und Baumbewässerung beizutragen (vgl. Kap. 3.4.2 und 3.5.2).
3.6 Technische Ausrüstung
3.6.1 Überblick
Die Maßnahmen der Gütebewirtschaftung (G1 bis G7) sowie die Pflanzenbewässerung sind in Teilen
mit Anlagen der Technischen Ausrüstung verbunden.
Insbesondere handelt es sich um folgende Anlagen:
· ein neuer Schaumsprudler (Schwimmfontäne) zur Sauerstoffanreicherung im Wasser (zu
G7),
· zwei Rezirkulationspumpen (zu G8),
· die Optimierung der Wasserzuführung in den Weiher und der Wasserentnahme aus dem
Weiher zur besseren Durchströmung bei der Rezirkulation (zu G2),

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· die Optimierung der Frischwasserzuführung durch Grundwasser (zu G2),
· ein automatisches und dauerhaftes Bewässerungssystem für die ufernahen Gehölze,
· die dazu erforderliche Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (EMSR-Technik), verbun-
den mit einem Steuerungskonzept für alle wesentlichen Anlagenteile.
3.6.2 Weiher-Belüftung durch Schaumsprudler bzw. Schwimm-Fontäne
Die Abschätzung des erforderlichen Durchsatzes einer Fontäne, mit der bei einem zukünftigen Wei-
her-Volumen von ca. 9750 m³ die Sauerstoff-Konzentration von anfangs 3 mg/l auf mindestens 7 mg/l
innerhalb von ca. 7 Tagen erhöht werden kann, ergibt nach der Bemessung in Anlage A-7.3 einen
Mindest-Durchsatz von ca. 113 m³/h. Die zugrunde liegenden Bemessungsansätze entsprechen der
Vorgehensweise am Blücherpark-Weiher und gehen auf überlassene Erfahrungswerte der StEB für
den Aachener Weiher zurück.
Damit ist die heute installierte Fontäne mit ca. 550 l/min bzw. 33 m³/h nicht ausreichend und muss
durch ein größer dimensioniertes Modell ersetzt werden.
Nach der Sanierung ist der Einbau einer Fontäne geplant, die baugleich Blücherpark-Weiher bzw.
Kalscheurer Weiher gewählt wird, also Schwimm-Fontäne OASE AirFlo 4 kW/400V, mit Düse „Trum-
pet XL“, die bei 225 m³/h Durchsatz eine ca. 3 m hohe Fontäne mit ca. 10 m Durchmesser erzeugt.
3.6.3 Optimiertes Zulaufsystem
Um die zukünftige Durchströmung des Weihers zu verbessern, sollen sowohl der Zulauf als auch der
Ablauf des Zirkulationswassers optimiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das vorhandene
Zulaufgerinne weiter genutzt werden soll.
Zusätzlich zum bestehenden Zulaufgerinne ist ergänzend ein optimiertes Zulaufsystem geplant, beste-
hend aus einem Verteiler-Rohr DN 250 am Rand des Weihers, nordwestlich des Zulaufgerinnes (nahe
der jetzigen Schilfgürtel) verlegt, mit drei Auslässen DN 80 in den Weiher.
Dieses Zulaufsystem wird mit der Grundwasserpumpe über einen Abzweig verbunden. Die realisier-
bare Zulaufleistung entspricht der Leistung der GW-Pumpe (ca. 5 bis 7 l l/s).
Auf diese Weise kann bei Bedarf auf die Wasserqualität eingewirkt werden, indem die erforderliche
Menge an unbelastetem Grundwasser so nachgespeist wird, dass eine gleichmäßige Durchströmung
des Weihers gewährleistet ist, also auch potenzielle Totwasserzonen besser erfasst werden.
Ferner kann über dieses Zulaufsystem Rezirkulationswasser eingeleitet werden. Dazu wird im Pum-
penschacht der Rezirkulationspumpen ein Abzweig mit Motorventil vorgesehen. So kann beispiels-
weise tagsüber Rezirkulations-Wasser über das Zulaufgerinne und nachts über das optimierte Zu-
laufsystem eingespeist werden.

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3.6.4 Optimiertes Ablaufsystem
Zur weiteren Optimierung der Durchströmung ist ein optimiertes Ablaufsystem geplant, bestehend aus
einem Sammelrohr DN 250 am südöstlichen Rand des Weihers (nahe dem jetzigen Überlauf mit Ver-
sicherungsmulde) mit mindrei Einlässen DN 125, die mit speziellen Saugkörben ausgerüstet werden,
um das Ansaugen von Fischen und groben Verunreinigungen zu verhindern.
Dieses Ablaufsystem wird mit der Zulaufleitung der Rezirkulationspumpen („Rezi-Pumpen“) im Pum-
penschacht verbunden. Die Ablaufleistung entspricht derjenigen des Zulaufgerinnes, also ca. 50 l/s.
Optional ist eine automatische Abreinigung der Ansaugkörbe vorgesehen, indem durch Verbindung
des Ablaufsystems des Weihers mit der Druckseite der Rezi-Pumpen, Verbindung des Zulaufsystems
des Weihers mit der Saugseite der Rezi-Pumpen und automatische Steuerung mittels Motorschiebern
eine Strömungsumkehr im Leitungssystem erreicht wird. So können Verunreinigungen, die an den An-
saugkörben haften, automatisch ausgespült werden.
Das optimierte Ablaufsystem ist für den dauerhaften Betrieb vorgesehen. Zusätzlich wird ein Überlauf
mit Ablauf in eine Versickerungsmulde vorgehalten, analog zum Bestand. Durch niedrigere Ausbil-
dung des Rands der Sohlabdichtung im Bereiche bewässerungsbedürftiger Bäume besteht darüber
hinaus ein Notüberlauf.
3.6.5 Rezirkulationspumpen
Die Dimensionierung der bestehenden Rezirkulation reicht nach Angaben der StEB nicht aus, um
ohne Zulauf des Grundwasserbrunnens (Förderleistung 5 l/s, siehe Kap. 2.2.3) einen ausreichenden
Abfluss über den Wasserfall und das Zulaufgerinne zu erzeugen. In Abstimmung mit den StEB wird
ein Rezirkulationsstrom von mindestens 20 l/s als erforderlich betrachtet. Um eine ausreichende Re-
serve zu erhalten, wird von 50 l/s bzw. 180 m³/h ausgegangen.
Die vorhandene Rezirkulations-Pumpe muss also durch eine leistungsfähigere Pumpe ersetzt werden.
Zur Erhöhung der Betriebssicherheit ist ein redundantes Pumpensystem geplant.
Dazu werden zwei trocken aufgestellte Kreiselpumpen in einem unterirdischen Schacht installiert, von
denen zu jedem Zeitpunkt stets nur eine betrieben wird. Die zweite Pumpe bleibt als Reserve. Beide
Pumpen werden alternierend gefahren, damit sie auf gleiche Betriebsstunden kommen (vgl. Plan B-
4.3.2).
Der Schacht ist so tief angeordnet, dass die Ansaughöhe ca. 80 cm unter dem Wasserspiegel liegt, so
dass die Saugleitung automatisch befüllt bzw. entlüftet wird. Aufgrund des Druckverlustes in der Saug-
leitung entsteht zwar dennoch eine Saughöhe, die aber aufgrund der automatischen Entlüftung der
Leitung auch von nicht selbstansaugenden Pumpen, also konventionellen Kreiselpumpen, überwun-
den werden kann.

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Im Rahmen der Vorplanung [61] wurden drei unterschiedliche Dimensionierungen mit Rohrleitungen
DA 200 bis DA 250 sowie Pumpenleistungen zwischen 6 kW und 8,5 kW betrachtet. Im Ergebnis stel-
len Rohrleitungen mit einem ein Rohrdurchmesser von da=250 mm (bzw. Innendurchmesser von
220,4 mm bei PE100, SDR17 und s=14,8 mm) und eine Pumpennennleistung von 7,5 kW die wirt-
schaftlich optimale Lösung dar.
Die Anschlussmaße der Pumpe sind bei gängigen Herstellern für diese Leistungsklasse saug- und
druckseits DN 100 bis DN 150, so dass außerhalb des Pumpenschachtes noch eine Reduzierung der
Leitung von DN 250 auf DN 150 erfolgt.
Ferner ist geplant, im Pumpenschacht eine Durchflussmessung mittels magnetisch-induktiver Durch-
flussmessung (MID ) zu installieren, um den rezirkulierten Wasserstrom zu erfassen.
Das Schachtbauwerk ist unterhalb des Umfahrungsweges geplant und wird so tief gesetzt, dass spä-
ter nur die Einstiegsöffnung zu sehen ist, während gleichzeitig ausreichende Überdeckung für den
Wegeaufbau erhalten bleibt.
Zwischen Einstiegsöffnung und Schachtunterteil ist aufgrund der Gefälle-Verhältnisse ein Einstiegs-
schacht mit einer Höhe von ca. 100 cm (inkl. Deckenstärke des Schachtes) erforderlich. Mit der lichten
Höhe des Schachtunterteils von ca. 2,5 m beträgt damit die Gesamthöhe des Schachteinstieges, der
mit einer Leiter ausgerüstet wird, ca. 3,5 m.
Der Schacht wird mit mindestens einer Steckdose sowie einer Innenbeleuchtung ausgerüstet, die am
Einstieg geschaltet werden kann. Ferner werden Ortssteuerstellen bzw. Wartungsschalter für die
Pumpen vorgesehen.
Das Schachtbauwerk erhält ein Lüftungssystem in Form von Be- und Entlüftungsrohren DN 150 aus
Edelstahl, deren Ein- und Auslassrohre in den Böschungsbereich verlegt und mit Wetterschutzhauben
versehen werden.
3.6.6 Optimierung der Frischwasserzuführung durch Grundwasser
Der vorhandene Grundwasserbrunnen ist 2018 errichtet worden und uneingeschränkt funktionstüch-
tig. Er bleibt daher unverändert in Betrieb.
Im Regelbetrieb soll das Grundwasser über das oben genannte, optimierte Zulaufsystem eingespeist
werden. Es kann aber auch über das vorhandene Gerinne eingespeist werden. Dazu sind im geplan-
ten Auslassbauwerk am Zulauf des Gerinnes neben dem Abzweig für das optimierte Zulaufsystem
noch zwei Motorventile erforderlich (siehe Plan B-4.3.3). Mit diesen wird gesteuert, ob das Grundwas-
ser dem Zulaufgerinne oder dem optimierten Zulaufsystem zugeleitet wird.
Ferner wird durch das Auslassbauwerk (B-4.3.3) die Rezirkulationsleitung geführt, die kurz vor der
Wanddurchdringung noch von DN 250 auf DN 150 reduziert wird.

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Darüber hinaus ist im Schacht ein Durchleitungsrohr DN 300 geplant, das an die oberhalb des Zulauf-
Gerinnes verlegte Betonrinne angeschlossen wird, über das gelegentlich Oberflächenwasser in den
Weiher eingeleitet wird.
Somit erhält das Auslassbauwerk drei Ausläufe (siehe Plan B-4.3.3):
· DN 300 für Oberflächenwasser,
· DN 150 für Rezirkulationswasser,
· DN 80 für Grundwasser.
Das Schachtbauwerk ist dabei so geplant, dass es gut in den Bestand integriert werden kann. Die
Oberkante des Schachtes wird ca. 50 cm höher sein als die Abdeckplatte des bestehenden Zulaufs.
Dies ist notwendig aufgrund der geplanten Ventilantriebe und der Grundwasser-Zuleitung, die die
Oberflächenwasser-Durchführung kreuzt.
Durch eine Anpassung des Geländes am Schacht und Verblendung der nicht mit Boden angefüllten
Schachtwände mit Naturstein kann eine ähnliche Gestaltung des Zulaufbereiches erreicht werden wie
im Bestand.
Als Schachtabdeckung ist ein mehrteiliges System aus Tränenblech-Platten in Edelstahl geplant, die
auf Profilrahmen gelagert werden. Jede Platte ist begehbar und mit Löchern zum Ausheben und Ver-
schluss ausgerüstet, um unbefugtes Öffnen und Vandalismus zu vermeiden. Zum Öffnen und Aushe-
ben sind spezielle Bedienungsschlüssel erforderlich.
Eine Platte mit den lichten Maßen von ca. 90 x 90 cm wird so über den Motorventilen angeordnet,
dass zur Wartung der Ventile das Ausheben dieser Platte ausreicht.
Sind umfangreichere Wartungs- oder Reparatur-Arbeiten notwendig, können die übrigen Platten eben-
falls ausgehoben werden. Lediglich die Profilrahmen als Auflager, die mit Mauerankern an den Wän-
den fixiert sind, lassen sich nicht demontieren.
Die Platten, die nur selten ausgehoben werden müssen, sollen aus gestalterischen Gründen mit Na-
tursteinen belegt werden, was auch einem zusätzlichen Vandalismusschutz dient. Davon ist lediglich
die Platte über den Ventilen ausgenommen.
3.6.7 Bewässerungssystem für Baumwurzeln
Nach der Sanierung sind neben den bereits genannten Maßnahmen zur Weiher-Bewirtschaftung noch
Bäume bzw. deren Wurzeln zu bewässern, die aufgrund der Abdichtung des Weihers in Zukunft unter
Wassermangel zu leiden hätten.
Die erforderliche Bewässerungsleistung wurde über den Kronenraum der betroffenen Bäume ermittelt.
Für einen Kronenraum der überbauten Wurzelbäume von ca. 900 m² und eine täglich erforderliche
Wasserzufuhr von 5 l/m²/Tag [49] berechnet sich eine Bewässerungsmenge von 4,5 m³/d, die unter
Berücksichtigung von Sicherheiten auf 6,0 m³/d erhöht wird.

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Der geschätzte, maximale Wasserbedarf beträgt also ca. 6 m³/Tag. Dies entspricht ca. 0,25 m³/h bzw.
0,07 l/s.
Da der Phosphorgehalt bei der Baumwurzel-Bewässerung nicht nachteilig ist, sondern im Gegenteil
das Pflanzenwachstum fördert, soll die Bewässerung ausschließlich mit Weiher-Wasser erfolgen.
Aufgrund des geringen Fördervolumenstromes bei einer gleichzeitig erforderlichen Druckerhöhung
von ca. 6 m WS ist hier eine Verdrängerpumpe erforderlich. Derartige Aggregate haben auch eine
ausreichende Saughöhe, so dass kein Ansaugsystem erforderlich ist. Die Leistung ist mit ca. 0,3 kW
dennoch gering, dementsprechend auch der Stromverbrauch.
Die Fließgeschwindigkeit im Bewässerungsrohr DN 32 beträgt anfangs ca. 0,2 m/s und wird im weite-
ren Verlauf kontinuierlich geringer. Um eine gleichmäßige Bewässerung auf einer Länge von ca. 450
m (bzw. 2 x 225 m) zu bewirken, müssen die Perforationen bzw. Bauart und Anzahl der Tropfer in den
Bewässerungsabschnitten entsprechend angepasst werden.
Der Einbau der Bewässerungs-Pumpe ist am gleichen Ort geplant wie die Rezi-Pumpen, also im Pum-
penschacht (vgl. Plan B-4.3.2).
An den Auslässen werden sogenannte Strahler oder Tropfer angebracht, die einen gleichmäßigen
Austritt des Wassers bewirken sollen (meist 0,6 – 4 l/h) und eine Austrittsöffnung von 0,2 bis 2 mm ha-
ben. Ausgehend von den o.g. 0,25 m³/h wird die Wassermenge also auf 62 bis über 400 Tropfer ver-
teilt. Moderne Tropfer können bei Drücken von 0,5 bis 4 bar nahezu gleiche Wassermengen abgeben
und haben eine Selbstreinigungsfunktion.
Die Abstände der Tropfer werden dem Bedarf des zu bewässernden Gewächses angepasst. Bei grö-
ßeren Bäumen können zusätzlich Lateralschleifen verlegt werden. Dies sind Nebenleitungen kleineren
Durchmessers (z.B. DN 15 oder DN 20), die als Schleife um den Baum herum verlegt werden und so
eine gleichmäßigere Durchfeuchtung eines größeren Wurzelbereiches bewirken.
Die Rohrleitungen bestehen meist aus PVC, besser aus Polyethylen (PE), und werden so verlegt,
dass sie vor Sonneneinstrahlung geschützt sind.
Wichtig ist, dass das Wasser frei ist von Sedimenten und groben Verunreinigungen, damit die Aus-
trittsöffnungen bzw. Tropfer nicht verstopfen. Daher wird auf der Druckseite der Pumpe im Betriebs-
raum ein kleiner Scheiben-, Sieb- oder Sandfilter in die Druckleitung eingebaut.
Durch den geringen Volumenstrom ist der Druckverlust und damit die Pumpenleistung trotz der gro-
ßen Länge von insgesamt ca. 450 m (davon ca. 225 m perforiert) mit ca. 5,7 m relativ gering und im
Rahmen der Leistungsfähigkeit kleiner Kreiselpumpen bzw. Verdrängerpumpen gelegen, siehe Be-
messung der Bewässerungspumpe in Anlage A-7.2.

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Zur Versorgung und Steuerung der Bewässerungspumpe ist ein Anschluss an die vorhandene Schalt-
anlage beim GW-Brunnen über einen Zwischenzähler geplant. Zur Steuerung ist eine Zeitschaltuhr
oder die Anbindung an die SPS geplant.
Die Steuerung kann auch witterungsabhängig erfolgen, wenn sie an einen Regensensor gekoppelt
wird.
Ferner ist eine Durchflussmessung mittels IDM geplant, um den entnommenen Wasserstrom zu erfas-
sen.
Die Bewässerung der Bäume liegt im Aufgabenbereich des Grünflächenamtes und soll daher funktio-
nal von der Weiher-Bewirtschaftung getrennt werden, die im Aufgabenbereich der StEB liegt.
3.6.8 Steuerung
Das Steuerungskonzept des gesamten geplanten Systems kann der Anlage A-7.5 entnommen wer-
den. Hier ist insbesondere die tabellarische Zusammenstellung der Abhängigkeiten für die Steuerung
von Relevanz.
Für die Steuerung der gesamten Anlage ist eine Erweiterung der in der Schaltanlage des Grundwas-
serbrunnens vorhandenen SPS (WAGO) geplant. Dort ist eine DFÜ mit Baade-WebConnector und
UMTS-Modem vorhanden, mit der die Kommunikation mit der zentralen Leitwarte der StEB ermöglicht
wird.
Auf diese Weise ist nicht nur eine zusammenhängende Steuerung aller wesentlichen Anlagenbe-
standteile sichergestellt, was für die Funktion des Gesamtsystems erforderlich ist, sondern auch eine
Fernüberwachung der gesamten Anlage.
Ferner ist vorgesehen, die vorhandene Pegelmessung für den Wasserstand im Weiher nach der Sa-
nierung wieder zu installieren, um hierüber den Verlustausgleich durch Grundwasserzufuhr steuern zu
können. Dazu ist eine datentechnische Verbindung mit der SPS erforderlich. Außerdem können bei zu
hohem oder zu niedrigem Wasserstand Warn- oder Alarmmeldungen abgesetzt werden.
In der vorhandenen Schaltanlage des GW-Brunnens muss lediglich die Anbindung an die neue Steue-
rung vorgenommen und die Software entsprechend angepasst werden.
3.6.9 EMSR-Technik
Die Versorgung und Steuerung der Rezi-Pumpe(n), der Versorgungspumpe für das Baumwurzel-Be-
wässerungssystem sowie der Motorschieber können durch Erweiterungen der vorhandenen Schaltan-
lage beim Grundwasserbrunnen erfolgen. Nach Demontage der nicht mehr passenden Bestandteile
zur Steuerung und Versorgung der vorhandenen Rezi-Pumpe und Schaumsprudler wird eine Leis-
tungs- und Platz-Reserve im Schaltschrank vorhanden sein. Sollte sich im Zuge der detaillierteren
Ausführungsplanung herausstellen, dass die Reserve nicht ausreicht, wird die Schaltanlage um ein
daneben aufzustellendes Schaltschrankfeld gleicher Bauart erweitert.

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Neben den Ortssteuerstellen an der Schaltschrankfront werden auch Ortssteuerstellen bzw. War-
tungsschalter im Pumpenschacht installiert, um eine ortsnahe Schaltung zu ermöglichen.
Ferner wird der Pumpenschacht mit LED-Leuchten beleuchtet und mit einer Schuko-Steckdose aus-
gerüstet.
Auf allen neuen Kabeltrassen ist der Einbau von Kabel-Zugrohren DN 125 und Zugschächten geplant.
Der Abstand der Schächte untereinander bzw. bis zum nächsten Betriebspunkt (Schacht) ist nicht grö-
ßer als 60 m.
Das im Schaltschrank des GW-Brunnens vorhandene DFÜ-System (Baade-WebConnector mit UMTS-
Modem) wird zur Fernüberwachung der Pumpen, Schieber und Messsysteme mit genutzt.
Eine Zusammenstellung aller geplanten Stromverbraucher ist in Anlage A-7.4 enthalten.
Danach ist unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gleichzeitigkeitsfaktoren eine maximale Leis-
tungsaufnahme von ca. 15 kW zu erwarten, was bei einem angenommenen Leistungsfaktor cos(phi)
von 0,80 einer Scheinleistung von ca. 19 kVA entspricht. Dies führt zu einer maximalen Stromauf-
nahme von ca. 30 A Drehstrom bei 400V.
Der Hausanschlusskasten (HAK) der Schaltanlage ist auf 63 A ausgelegt. Davon werden ca. 9,3 A für
den Betrieb der  Grundwasserbrunnenpumpe benötigt.
Damit ist – auch unter Einrechnung sonstiger Verbraucher, wie Steuerung, Fernübertragung, Beleuch-
tung, etc. – noch ausreichend Leistungsreserve für die geplanten Verbraucher vorhanden, so dass
keine weiteren Maßnahmen zur Stromversorgung der Gesamtanlage erforderlich sind. Der gesamte
Stromverbrauch wird über einen EHZ-Zähler erfasst.
Wenn der Stromverbrauch der Bewässerungspumpe gesondert erfasst und abgerechnet werden soll,
weil er sich im Zuständigkeitsbereich des GFA befindet, so ist hierfür zusätzlich ein Zwischenzähler
einzubauen.
4 Landschaftspflegerische Begleitplanung
4.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen
Das geplante Vorhaben stellt einen Eingriff i. S. v. § 14 (1) BNatSchG dar. Der Verursacher eines Ein-
griffs hat vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (§ 15 (1)
BNatSchG) und nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zu kompensieren (§ 15 (2) BNatSchG). Ein Eingriff ist kompensiert, wenn und so-
bald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild in gleichartiger
(Ausgleich) bzw. in gleichwertiger Weise (Ersatz) wiederhergestellt sind.

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Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens sind Beeinträchtigungen der Belange von
Natur und Landschaft zu berücksichtigen (§ 64 (1) Nr. 1a BauO NRW i. V. m. § 35 (3) Nr. 5 BauGB).
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes können sich infolge bau-, anlage-
und betriebsbedingter Wirkfaktoren des Vorhabens ergeben.Baubedingte Wirkfaktoren lösen bau-
zeitlich auftretende Wirkungen, anlagenbedingte Wirkfaktoren hingegen dauerhafte Wirkungen durch
das Bauwerk selbst oder Eingriffe in die Landschaftsstrukturen aus.Betriebsbedingte Wirkfaktoren
beschreiben Funktionsweise, Nutzung und Betrieb der Anlage einschließlich der Unterhaltung.
Im Rahmen der Auswirkprognose zur Eingriffsregelung werden Wirkzusammenhänge zwischen die-
sen Wirkfaktoren und den Bestandteilen des Naturhaushalts (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere,
Pflanzen, Biotoptypen) sowie dem Landschaftsbild ermittelt und zu erwartende Eingriffe abgeleitet
(s. Kapitel 4.2). Die Auswirkprognose fokussiert sich auf zu erwartende Beeinträchtigungen (=nach-
teilige Auswirkungen) von Naturhaushalt und Landschaftsbild; im Einzelfall werden positive Aspekte
genannt. Sofern erforderlich, wird ein Nicht-Vorliegen einer Beeinträchtigung erläutert. Stehen Be-
standteile des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild in keinem relevanten Wirkzusammenhang
zum Vorhaben, sind Auswirkungen ausgeschlossen und Betrachtungen nicht erforderlich. Arten-
schutzrechtliche Belange (Tiere, Pflanzen) nach den §§ 39 und 44 BNatSchG (allgemeiner und be-
sonderer Artenschutz) werden im eigenständigen Kapitel 5 ausführlich thematisiert und im Rahmen
der Eingriffsregelung bereits stichpunktartig genannt.
Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, werden geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege (Vermeidung/Minimierung, Ausgleich, Ersatz) ermittelt (s. Tabelle 20 und Kapitel
4.3 sowie Anlage A-9.1).
Die Bilanzierung des Eingriffs auf Grundlage der Biotoptypen ist in Kapitel 4.4 dargestellt.
4.2 Eingriffe in Natur und Landschaft
Die Belange der Eingriffsregelung sind in Tabelle 20 zusammengefasst dargestellt. Die identifizierten
Eingriffe (Konflikte) sind im Plan B-5.1, die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Plan B-5.2 dargestellt. Die Zuordnung in den Plänen erfolgt über die nachfol-
gend genannten Bezeichnungsschlüssel.
Tabelle 20 Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren des Vorhabens, zu erwartende Auswirkungen auf die Bestandteile des Natur-
haushalts und das Landschaftsbild im Wirkzusammenhang zum Vorhaben sowie Maßnahmen von Naturschutz und Land-
schaftspflege zur Vermeidung und Kompensation des Eingriffs
Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild
(ausgegraut: keine / positive Auswirkung, nach-
richtliche Erläuterung)
Maßnahmen von Naturschutz / Land-
schaftspflege
Baubedingte Wirkfaktoren
Abgas-, Staub-,
Lärmemissionen; ggf.
Lichtemissionen; Risiko
Boden:
- Bod-1: Risiko der Bodenverschmutzung bei un-
sachgemäßem Umgang mit potenziellen Schad-
stoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe)
- V-5: Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen,
d. h. Anforderungen an den Umgang mit
Treib- und Schmierstoffen

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Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild
(ausgegraut: keine / positive Auswirkung, nach-
richtliche Erläuterung)
Maßnahmen von Naturschutz / Land-
schaftspflege
von Schadstoffemissio-
nen
- Baubeginn ab
Herbst, Großteil der
Arbeiten im Winter,
keine Arbeiten am
Wochenende (vgl.
Kapitel 8)
Wasser:
- Was-1: Risiko der Grundwasserverschmutzung
bei unsachgemäßem Umgang mit potenziellen
Schadstoffen (insb. Treib- und Schmierstoffe)
- V-6: Allgemeine Gewässerschutzmaßnah-
men, d. h. Anforderungen an den Umgang
mit Treib- und Schmierstoffen
Luft:
- Lu-1: Minimierte, nicht vollumfänglich zu vermei-
dende Beeinträchtigung der Luftqualität durch
Abgase und Staub
- V-4: Allgemeine Emissionsschutzmaßnah-
men (Luft, Schall), d. h. Maschinen nach
Stand der Technik und Maßnahmen zur
Staubminimierung [die Wahl der Baustra-
ßenführung (Vermeidung von Steilstre-
cken) trägt minimierend zu Fahrzeugemis-
sionen bei]
Tiere [vgl. Kapitel 5.2]:: keine lärmbedingte Beein-
trächtigung von potenziellen Lebensräumen
(Fortpflanzungs- und Ruhestätten) (wegen be-
stehender Vorbelastungen / intensive Parknut-
zung, Umgebungslärm); keine Beeinträchtigun-
gen von Nahrungshabitaten nachtaktiver Arten
(Beleuchtung; Park unbeleuchtet), da keine Bau-
aktivitäten in Dunkelheit (bei Bau in Winter))
nicht erforderlich; Auswirkungsprognose be-
rücksichtigt Wirkungen der Maßnahme V-2:
Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein
Baubetrieb am Wochenende und nachts)
Landschaftsbild:
- LB-1: Vorübergehende Beeinträchtigung (Erho-
lungsfunktion) durch Baulärm [Hinweis: die Lage
der Baustraßen ist im Zuge der Planung lärmmi-
nimierend optimiert worden]
- V-2: Zeitliche Regulierung des Baubetriebs
(kein Baubetrieb am Wochenende und
nachts), vgl. Kapitel 8
- V-4: Allgemeine Emissionsschutzmaßnah-
men (Luft, Schall)
Baubetrieb (Bewegung) Tiere [vgl. Kapitel 5.2]: keine relevante Beeinträchti-
gung (wegen bestehender Vorbelastungen / in-
tensive Parknutzung))
nicht erforderlich
Landschaftsbild:
- LB-2: Vorübergehende Beeinträchtigung (Erho-
lungsfunktion) durch Baubetrieb (Unruhe)
- V-2: Zeitliche Regulierung des Baubetriebs
(kein Baubetrieb am Wochenende und
nachts), d. h. komprimierte Maßnah-
menumsetzung, vgl. Kapitel 8
Vollständige Entleerung
des Weihers
- Dauer der Ent-
schlammung (netto)
rd. 4 bis 5 Tage (vgl.
Kapitel 3.3)
- Dauer zwischen Be-
ginn der Entleerung
und wiederherge-
stelltem Weiher bis
zu 1 Jahr
Wasser:
- Was-2: Vorübergehender Verlust des Oberflä-
chengewässers, dadurch bauzeitlich keine Infilt-
ration in das Grundwasser über defekte Sohlab-
dichtung
nicht möglich (anteilige Maßnahmenumset-
zung ist bautechnisch nicht zielführend; Wir-
kungen vorübergehend, keine nachhaltigen
Beeinträchtigungen)
Luft: Durch die Entschlammung wird dafür gesorgt,
dass geruchsrelevante organische Sedimente
möglichst vollständig vor der Entleerung entfernt
werden. Vorher sind die Sedimente stets wasser-
überdeckt. Das Verfahren der Entschlammung
wurde im Hinblick auf die Minimierung der Ge-
ruchsbelästigung ausgewählt
nicht erforderlich
Klima:
- Kli-1: Vorübergehender Verlust der kleinklimati-
schen Ausgleichsfunktion des Weihers
nicht möglich (vorübergehend, keine nachhal-
tigen Beeinträchtigungen)
Tiere, Pflanzen [vgl. Kapitel 5.2]:
- Art-1: Lebensraumverlust für (semi-) aquatische
Arten (Fortpflanzungs-, Ruhestätte), kein rele-
vanter Verlust von Nahrungshabitaten
(an/über/in Gewässern jagende Arten), positiv:
Entnahme nicht einheimischer Arten im Zuge der
Entleerung [vgl. Kapitel 5.2].
- VA-3: Entleerung außerhalb der Brutzeit
des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum
01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeit-
raum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe
durch ÖBB in Abstimmung mit UNB
- VA-4: Anlage (bauzeitlich) eines Ersatzge-
wässers
- VA-7: Bergung (Befischung) der Fisch-
fauna, Umsiedlung einheimischer Fische,
sinnvolle Verwertung nicht-einheimischer
Arten (kein Wiedereinbringen)

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Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild
(ausgegraut: keine / positive Auswirkung, nach-
richtliche Erläuterung)
Maßnahmen von Naturschutz / Land-
schaftspflege
- VA-8: Entleerung außerhalb der Schonzei-
ten der Nase, d. h. nicht im Zeitraum
01.03. - 30.04.
- VA-9: Bergung und Umsiedlung schüt-
zenswerter Muschel- und Krebsarten bei
Sichtung im Zuge der Entleerung / Ent-
schlammung (weiteres Vorgehen in Ab-
stimmung mit ÖBB und UNB)
- VA-11: Bergung von Schildkröten und Ab-
gabe an geeignete Halter, kein Wiederein-
bringen nicht-einheimischer Arten
Biotoptypen (ohne Bäume):
- Bio-1: vorübergehender Verlust des Gewässers
als Biotop
nicht möglich (vorübergehend, keine nachhal-
tigen Beeinträchtigungen)
Biotoptypen (Bäume):
- Bio-2: bauzeitliche Beeinflussung der Wasser-
versorgung des ufernahen Baumbestandes
- V-8: Bauzeitliche besondere Baumschutz-
maßnahmen (Schnitt, Bewässerung)
Landschaftsbild:
- LB-3: Ästhetische Beeinträchtigung
nicht möglich (vorübergehend, keine nachhal-
tigen Beeinträchtigungen)
Inanspruchnahme der
Uferbereiche für die
Maßnahmenumsetzung
Boden:
- Bod-2: Bauzeitlicher Verlust des Bodens im Ufer-
bereich
- A-5: Wiederherstellung des Bodens
Tiere [vgl. Kapitel 5.2]:
- Art-2: vorübergehender Lebensraumverlust für
(semi-) aquatische Arten und Vogelarten [vgl.
Kapitel 5.2].
- VA-1: Räumung von Sträuchern außerhalb
der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht
im Zeitraum 01.04. - 31.08
- VA-2: Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht
im Zeitraum 01.03. - 30.09
- VA-6: Einfangen und Umsiedlung von Li-
bellenlarven
Biotoptypen:
- Bio-3: Vorübergehender Verlust der Ufervegeta-
tion für die Herstellung der Sohldichtung; Verlust
der Röhrichtzone am Nordufer, Verlust der Versi-
ckerungsmulde einschließlich Bambusvegetation
(Beseitigung vorsorglich angenommen); Risiko
der Baumschädigung (Wurzeln) bei Entnahme
der vorhandenen Sohldichtung
- V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen
(Stamm-, Wurzelschutz)
- A-1: Strauchpflanzung (Wiederherstellung
der Gehölze)
- A-2: Verlegung von Fertigrasen (Wieder-
herstellung der Parkrasenflächen)
- A-3: Uferstaudenentwicklung (Wiederher-
stellung der Ufervegetation)
- A-4: Röhrichtpflanzung (Wiederherstellung
der Röhrichtzonen)
Landschaftsbild:
- LB-4: Ästhetische Beeinträchtigung (Erholungs-
funktion)
nicht möglich (vorübergehend, keine nachhal-
tigen Beeinträchtigungen)
Inanspruchnahme von
Flächen für die Baustel-
leneinrichtung
- Lager-, Arbeitsflä-
chen, Baustraßen
- kein Oberbodenab-
trag
Boden:
- Bod-3: Risiko der Bodenverdichtung in nicht be-
festigten Bereichen
- V-5: Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen
- A-5: Wiederherstellung des Bodens
Tiere [vgl. Kapitel 5.2]:
- Art-3: Verlust der Lebensraumfunktion im Be-
reich der Baustelleneinrichtungsflächen; Gefahr
der Einwanderung von Amphibien in die Bau-
stelle; keine relevante Barrierewirkung
- VA-2: Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht
im Zeitraum 01.03. - 30.09
- VA-10: Aufstellen eines Amphibienschutz-
zauns
Biotoptypen:
- Bio-4: Verlust der Biotoptypen im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen (Rasenflächen,
Einzelgehölze / Sträucher), Risiko der Schädi-
gung der Bäume (Stamm, Krone, Wurzeln) im
Bereich der Baustraßen und der Lagerflächen
[der Baumschutz wird im Zuge der konkreten
- A-1: Strauchpflanzung (Wiederherstellung
der Gehölze)
- V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen
(Stamm-, Wurzelschutz)
- A-2: Verlegung von Fertigrasen (Wieder-
herstellung der Parkrasenflächen)

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Wirkfaktoren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild
(ausgegraut: keine / positive Auswirkung, nach-
richtliche Erläuterung)
Maßnahmen von Naturschutz / Land-
schaftspflege
Abgrenzung von Lagerflächen vor Ort gewähr-
leistet]
Landschaftsbild:
- LB-5: Einschränkung der Erholungsfunktion
durch Barrierewirkung der Baumaßnahme
(Wegeverbindungen)
- V-2: Zeitliche Regulierung des Baubetriebs
(kein Baubetrieb am Wochenende und
nachts)
- V-3: Freigabe der Wegeverbindungen au-
ßerhalb der Bautätigkeiten
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Veränderung der Wei-
hermorphologie
(vgl. Kapitel 3.5.2)
Wasser: positive Auswirkungen (Reduzierung der
Versickerungsverluste, Stabilisierung der Was-
serqualität durch höhere Tiefenvarianz und ge-
förderter Artenvielfalt (Nährstoffabbau))
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Luft: positive Auswirkungen (Reduzierung der Ge-
ruchsbelästigung infolge der stabilisierten Was-
serqualität)
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Tiere, Pflanzen: positive Auswirkungen (Förderung
einer selbsterhaltenden aquatischen Artenviel-
falt, Erhöhung der Habitatqualität durch stabili-
sierte Wasserqualität); keine nachteiligen Aus-
wirkungen auf besonders geschützte Arten durch
veränderte Habitatbedingungen [vgl. Kapitel 5.2].
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Biotoptypen: positive Auswirkungen (Verbesse-
rung der Gewässerstruktur (Tiefenvarianz) und
Wasserqualität)); Erhöhung der Biotopvielfalt und
-qualität
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Landschaftsbild: positive Auswirkungen (optische
Aufwertung der Wasserfläche (verbesserte Was-
serqualität)), keine nachteiligen Auswirkungen
(oberflächige Gestaltung gemäß denkmalpflege-
rischen Anforderungen, vgl. Kapitel 2.4.5)
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Reduzierte bis unter-
bundene Infiltration
(Weiher > Grundwas-
ser)
Wasser: Stabilisierung der Wasserqualität des Wei-
hers, Reduzierung der Grundwasserentnahme
im Ergebnis aus Entnahme, Verdunstung und
Versickerung
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
Biotoptypen (Bäume):
- Bio-5: Mögliche Vitalitätseinschränkungen durch
Veränderung der Wasserversorgung
- V-9: Herstellung einer Bewässerungslei-
tung (Ringleitung zur Baumbewässerung)
- V-10: Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf.
Ergreifen bestandserhaltender Maßnah-
men
Gesteuerte Artenzu-
sammensetzung (Fisch-
besatz, Wasserpflan-
zen)
Tiere, Pflanzen: Nachhaltige Förderung der Arten-
vielfalt durch gezielten Fischbesatz (Hegeplan)
und Auswahl geeigneter Wasserpflanzen
Nicht erforderlich (positive Auswirkungen)
4.3 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Anforderungen und Gewährleistung der Umsetzung der
Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege wird eine Ökologische Baubegleitung als zent-
rale Maßnahme von Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen:
· V-1 – Ökologische Baubegleitung.

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Die in Tabelle 20 identifizierten Eingriffe in die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Land-
schaftsbild werden über folgende Maßnahmen vermieden und minimiert (V):
· V-2: Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts)
· V-3: Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten
· V-4: Allgemeine Emissionsschutzmaßnahmen (Luft, Schall)
· V-5: Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen
· V-6: Allgemeine Gewässerschutzmaßnahmen
· V-7: Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
· V-8: Bauzeitliche besondere Baumschutzmaßnahmen (Schnitt, Bewässerung)
· V-9: Herstellung einer Bewässerungsleitung (Ringleitung zur Baumbewässerung)
· V-10: Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnahmen
· V-11: Gezielter Randüberlauf im Bereich bewässerungsbedürftiger Wurzeln
Verbleibende Eingriffe werden über folgende Maßnahmen ausgeglichen (A) und ersetzt (E):
· A-1: Strauchpflanzung (Wiederherstellung der Gehölze)
· A-2: Verlegung von Fertigrasen (Wiederherstellung der Parkrasenflächen)
· A-3: Uferstaudenentwicklung (Wiederherstellung der Ufervegetation)
· A-4: Röhrichtpflanzung (Wiederherstellung der Röhrichtzonen)
· A-5: Wiederherstellung des Bodens
Im Rahmen des Vorhabens gehen baubedingt Gehölze, Uferstauden, Röhrichte und Rasenflächen
verloren, die nach der Baumaßnahme wiederhergestellt werden. Damit wird der Eingriff in die Biotop-
strukturen kompensiert.
Eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen ist in Anlage A-9.1 enthalten. Die Zuordnung der Maß-
nahmen zu den jeweils beeinträchtigten Bestandteilen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds
sowie zu den verursachenden Wirkfaktoren erfolgt über Tabelle 20. Die Nummerierung der Maßnah-
men dient der Zuordnung im Plan B-5.2. Artenschutzrechtlich relevante Maßnahmen (VA) werden in
Kapitel 5.2 erläutert.
4.4 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Die Bilanzierung des Eingriffs erfolgt flächenscharf anhand der Biotoptypen als Indikatoren für den Zu-
stand von Natur und Landschaft.
Der rechnerische Nachweis der Kompensation erfolgt über das Verfahren der „Numerischen Bewer-
tung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ [57]. Hierbei werden sämtliche nicht vermeid-
baren Eingriffe des Vorhabens dem geplanten Zustand der Biotoptypen einschließlich der Kompensa-
tionsmaßnahmen nach 30 Jahren (Bilanzierungshorizont) gegenübergestellt.
Insgesamt werden Biotoptypen mit einer Fläche von rd.1,31 ha beansprucht. Rodungen von Einzel-
bäumen sind nicht vorgesehen.

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Die Biotoptypen besitzen im Bestand einen ökologischen Wert i. H. v.47.066 ÖWE.
Die beanspruchten Biotoptypen werden überwiegend gleichwertig wiederhergestellt (vgl. Kapitel 4.3).
Die flächenhaften Ausdehnung können aufgrund der kleinräumigen Anpassungen der Weihermorpho-
logie geringfügig variieren. Unterschiede in der Wertigkeit der einzelnen Biotoptypen ergeben sich mit
Ausnahme des Weihers, der wegen der zu erwartenden verbesserten Tiefen- und Sohlstrukturen so-
wie Wasserqualität aufgewertet wird, nicht. Der zukünftige Wert der Biotoptypen (Zielbiotope) unter
Berücksichtigung der Wiederherstellungsmaßnahmen beläuft sich auf53.083 ÖWE.
Die Eingriffsbilanz weist demnach einen Kompensationsüberschuss von +6.018 ÖWE (+ 13 %) auf,
d. h. der Eingriff wird vollumfänglich kompensiert. Die Eingriffsbilanzierung ist in Anlage A-9.2 ausführ-
lich dokumentiert.
4.5 Beurteilung des Vorhabens gegenüber der Eingriffsregelung
Das Vorhaben geht mit überwiegend auf die Maßnahmenumsetzung beschränkten, bauzeitlichen Be-
einträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds einher. Unter
Berücksichtigung der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (s. Kap. 4.3) sind
daher keine nachhaltigen Eingriffe zu erwarten. So wird die Wasserversorgung weihernaher Bäume
durch gezielte Maßnahmen (angepasste Höhenlage der Dichtung, Bewässerungsleitung) gesichert.
Vielmehr trägt das Vorhaben durch die Umgestaltung der Weihermorphologie einschließlich der Sohl-
dichtung dazu bei, dass Wasserverluste reduziert und selbsterhaltende Bestände aquatischer Arten
gefördert werden. Dies unterstützt die nachhaltige Entwicklung des urban geprägten Ökosystems aus
Weiher und Park. Die Eingriffe können dabei durch die geplante Weihergestaltung vollumfänglich
kompensiert werden, so dass keine nachhaltigen erheblichen Auswirkungen verbleiben.
Da die Eingriffsflächen Teil des Parks und damit Bestandteil des geschützten Landschaftsbestandteils
sind, wird zusätzlich ein Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten für Handlungen
in geschützten Landschaftsbestandteilen nach § 29 (2) BNatSchG gestellt. In Ergänzung der o. g.
Aussagen zu den ausschließlich temporären Beeinträchtigungen ist diesbezüglich hervorzuheben,
dass der ökologisch und sozioökonomisch möglichst nachhaltige Betrieb des Weihers die Umsetzung
der Maßnahmen zur Unterbindung der Versickerungsverluste sowie die Verbesserung der Wasser-
qualität zwingend erfordert. Durch die Maßnahmenumsetzung wird der geschützte Landschaftsbe-
standteil nachhaltig gesichert und aufgewertet.
5 Artenschutzrechtliche Betrachtung
5.1 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen
Die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Vorhabenzulassung ergibt sich unmittel-
bar aus den Regelungen des besonderen Artenschutzes nach § 44 (1) BNatSchG i. V. m. §§ 44 (5)
und (6) sowie 45 (7) BNatSchG. Es ist demnach verboten, besonders geschützte Arten einschließlich
ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Tiere) bzw. Standorte (Pflanzen) zu schädigen, zu töten bzw.

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zu zerstören (§ 44 (1) Nr. 1, 3, 4) sowie streng geschützte Tierarten und europäische Vogelarten er-
heblich zu stören (§ 44 (1) Nr. 2).
Artenschutzrechtliche Belange sind grundsätzlich bei allen flächenbeanspruchenden, genehmigungs-
pflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.
Mit den „planungsrelevanten Arten“ [58] wird das Spektrum aller nach 7 (2) Nr. 13 und 14 BNatSchG
besonders und streng geschützter Arten auf eine Auswahl von FFH-Anhang IV-Arten und europäi-
schen Vogelarten begrenzt, deren vorhabenbedingte Beeinträchtigung auf Basis von Art-für-Art-Be-
trachtungen zu prüfen ist.
Diese Prüfung erfolgt nach den einschlägigen Vorgaben der „Verwaltungsvorschrift […] zum Arten-
schutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren“ (VV-Artenschutz) [35] in einem gestuften Ansatz, der
die Ermittlung etwaig betroffener Arten (Stufe I), die Eintrittsprognose artenschutzrechtlicher Zugriffs-
verbote (Stufe II) und ggf. die Prüfung der Ausnahmefähigkeit (Stufe III) vorsieht. Die Ergebnisse der
Stufen werden in einzelnen Protokollen dokumentiert (s. Anlage A-10.1.1 und A-10.1.2).
Die nicht-planungsrelevanten Arten werden i. d. R. nicht einzeln betrachtet, da grundsätzlich davon
auszugehen ist, dass sie durch den Schutz der planungsrelevanten Arten ebenfalls vor Beeinträchti-
gungen bewahrt werden können. Eine Beurteilung kann hier i. d. R. pauschalisiert erfolgen. Davon
ggf. auszunehmen sind nicht-planungsrelevante, besonders geschützte Arten, die aufgrund ihrer Ge-
fährdung oder Seltenheit im Naturraum einer Betrachtung bedürfen (nach [35], [58]). Gleiches gilt für
Arten, die unter § 19 (2) BNatSchG i. V. m. § 2 Nr. 1a Umweltschadengesetz – USchadG – fallen.
Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (04.08.2021) setzt sich dasbetrachtete Ar-
tenspektrum wie folgt zusammen:
· (potenziell) vorkommende planungsrelevante Arten; Betrachtung auf Art-für-Art-Ebene;
· nicht-planungsrelevante, nachgewiesene, besonders geschützte Arten (Betrachtung auf Art-
für-Art-Ebene) und nicht-planungsrelevante, nicht nachgewiesene, im Naturraum gefährdete
oder seltene, besonders geschützte Arten (Betrachtung auf Artengruppen-Ebene);
· nicht besonders geschützte Arten, sofern für die Weiherbewirtschaftung relevant (hier: Fi-
sche, Gänse).
Das zu betrachtende Artenspektrum ist konkret Kapitel 2.5.4 zu entnehmen. Sofern eine Betroffenheit
auf der jeweiligen Betrachtungsebene nicht auszuschließen ist (s. Kapitel 5.2), werden Artenschutz-
maßnahmen hergeleitet (für einzelne Arten oder Artengruppen/Gilden, s. Kapitel 5.3). Die Wirkung
dieser Maßnahmen fließt in die Beurteilung der artschutzrechtlichen Verträglichkeit des Vorhabens ein
(s. Kapitel 5.4).

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5.2 Artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose
5.2.1 Planungsrelevante Arten
In Tabelle 21 ist die Art-für-Art-Betrachtung der planungsrelevanten Arten dokumentiert, deren Vor-
kommen nach [1] und [22] nachgewiesen oder nicht auszuschließen ist. Da für die in [22] genannten
Arten Feldlerche, Feldsperling und Rauchschwalbe keine geeigneten (Teil-) Lebensräume vorhanden
sind, können Auswirkungen ausgeschlossen werden und weitere Betrachtungen unterbleiben. Treffen
für mehrere Arten die gleichen Begründungen für eine Betroffenheit zu, werden sie nachfolgend grup-
piert.
Tabelle 21 Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der planungsrelevanten Arten (Artenspektrum nach [1] und [22],
vgl. Kapitel 2.5.4)
Art
Schutz1
Gefähr-
dung2
Erhaltung3 (Potenzielle) Betroffenheit
Zugriff Ar-
tenschutz
NRW
NB
Ja /
NeinBegründung
Bluthänfling
Carduelis can-
nabina
§ 3 2 ? Ja s. Protokoll in Anlage A-10.1.2
Brütet in dichten Gebüschen (FoRu), Gebüsche teilweise beansprucht
für Herstellung der Sohlabdichtung, Brut in Gebüschen nicht auszu-
schließen.
Erforderliche Artenschutzmaßnahmen:
- VA-1: Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänf-
lings, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08
[Hinweis: Maßnahme wird über die Regelungen zum allgemeinen Ar-
tenschutz in Bezug auf den Eingriff in Gehölzbestände (§ 39 (5) Nr. 2
BNatSchG) außerhalb des Zeitraums 01.03 - 30.09. abgedeckt und
nachrichtlich geführt]
Relativ ortstreu, ausreichende potenzielle FoRu (Ausweichhabitate)
unmittelbar ortsnah vorhanden, daher ökologische Funktion weiterhin
gegeben. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats (u. a.
Säume, Gebüsche) bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate
vorhanden.
Nein
Graureiher
Ardea cinerea
§ * * G Nein Koloniebrüter; einmalige Beobachtung in drei Begehungen (1 Graurei-
her, 2 Kormorane), keine Brut- bzw. Kolonienachweise im Park be-
kannt, daher wahrscheinlich (sporadischer) Nahrungsgast. Kein Eingriff
in FoRu. Bauzeitlicher Verlust des Nahrungshabitats (Weiher), durch
sporadisches Aufsuchen wahrscheinlich andernorts in ausreichendem
Umfang vorhanden.
Nein
Kormoran
Phalacrocorax
carbo
§ * * G Nein
Habicht
Accipiter gentilis
§§ 3 V G- Nein Keine Inanspruchnahme von Horstbäumen (FoRu). Aufgrund der Vor-
belastung keine lärmbedingte Beeinträchtigung von Horsten, sofern im
Umfeld vorhanden. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungsha-
bitats (offene Flächen) bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate
vorhanden.
Nein
Mäusebussard
Buteo buteo
§ § * * G Nein
Waldkauz
Strix aluco
§ § * * G Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen (FoRu). Aufgrund der
Vorbelastung keine lärmbedingte Beeinträchtigung während der Ruhe
(tagsüber); nachtaktiv, daher keine Beeinträchtigung der Jagd. Keine
signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats bzw. bauzeitlich aus-
reichend Ausweichhabitate vorhanden.
Nein
Waldohreule
Asio otus
§ § 3 2 U
Kleinspecht
Dryobates minor
§ 3 3 U Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen oder anderen Höhlen-
strukturen (FoRu). Vergleichsweise lärmunempfindlich, Vorbelastun-
gen vorhanden. Keine signifikante Verkleinerung des Nahrungshabitats
bzw. bauzeitlich ausreichend Ausweichhabitate vorhanden.
Nein
Sperber § § * * G

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5.2.2 Weitere besonders geschützte oder gefährdete Arten / Artengruppen
Die (potenzielle) Betroffenheit nachgewiesener gefährdeter oder seltener besonders geschützter Arten
ist in Tabelle 22 dargestellt (für nicht-planungsrelevante Arten wird kein Art-für-Art-Protokoll erstellt).
Tabelle 22 Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit der nicht-planungsrelevanten, gefährdeten oder seltenen, beson-
ders geschützten Arten (vgl. Kapitel 2.5.4)
Art
Schutz1
Gefährdung2 (Potenzielle) Betroffenheit
Zugriff Ar-
tenschutz
NRW
NB
Ja /
NeinBegründung
Teichhuhn
Gallinula chloropus
§§ V 3 Ja Brutnachweise vorhanden (2019 [1]); Brutplatz üblicherweise in dich-
ter Ufervegetation, insbesondere in Stauden, ggf. in dichten Gebü-
schen. Bauzeitliche Beanspruchung der Uferbereich durch Sohlräu-
mung, dadurch Verlust möglicher FoRu; geeignete Ausweichhabitate
im Kölner Stadtrandgebiet vorhanden (äußerer Grüngürtel). Bauzeitli-
cher Verlust der Weiherfläche als geeignetes Nahrungshabitat; geeig-
nete Ausweichhabitate im Kölner Stadtrandgebiet vorhanden (äuße-
rer Grüngürtel). Nach Maßnahmenumsetzung stehen die FoRu in hö-
herwertigerer Qualität (Schilfinsel) mittelfristig wieder zur Verfügung.
Erforderliche Artenschutzmaßnahmen:
- VA-2: Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. -
30.09
- VA-3: Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h.
nicht im Zeitraum 01.04. - 31.08.; darüber hinaus im Zeitraum
01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstimmung mit
UNB
Nein
1 Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2 nach Roter Liste NRW 2016 [28]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste
Die Auswirkungsprognose für die übrigen besonders geschützten Arten (nachgewiesen/ungefährdet
(vgl. Kapitel 2.5.4) oder nicht nachgewiesenen, im Naturraum gefährdet/seltenen Arten (nach Rote
Liste NRW) ist nachfolgend auf Ebene von Artengruppen dargestellt.
Accipiter nisus
Star
Sturnus vulgaris
§ 3 3 ? Nein Keine Inanspruchnahme von Höhlenbäumen oder anderen Höhlen-
strukturen (FoRu). Vergleichsweise lärmunempfindlich, außerdem Ge-
wöhnung an Vorbelastung zu erwarten. Röhrichte können als Nah-
rungshabitat dienen; bauzeitlich stehen ausreichende Ausweichhabi-
tate (Grünland) im unmittelbaren Umfeld zur Verfügung.
Nein
Turmfalke
Falco tinnunculus
§ § V 3 G Nein Keine direkt Inanspruchnahme von Gebäuden (FoRu), keine geeigne-
ten Gebäude im Umfeld. Keine signifikante Verkleinerung des Nah-
rungshabitats (offene Flächen), ausreichende Nahrungshabitate vor-
handen.
Nein
Wanderfalke
Falco peregrinus
§ § * * G
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
§ 3 2 U Nein Keine direkte Inanspruchnahme von Gebäuden (FoRu), keine Nach-
weise an Gebäude an Weiher. Nachweise im Weiherumfeld unbekannt
Bekannte Kolonie in Südstadt > 500 m entfernt (üblicher Aktionsra-
dius), daher keine Beeinflussung des Nahrungshabitats der Kolonie.
Nein
1 Schutz: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt2  nach Roter Liste NRW 2016 [28]. NRW und Niederrheinische Bucht (NB). * = ungefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste3  Erhaltungszustand, atlantische Region: G = günstig, U = ungünstig, ? = unbekannt, - = negativer Trend

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Tabelle 23 Ermittlung der vorhabenbedingten (potenziellen) Betroffenheit übriger besonders geschützter Arten (Artengruppen)
Artengruppe (Potenzielle) Betroffenheit
Zugriff Ar-
tenschutz
Ja /
NeinBegründung
Säugetiere Nein Nachweise vorkommender Säugetierarten liegen nicht vor.
Im Naturraum sind mehrere Fledermausarten gefährdet. Eingriffe in Quartiere (Bäume, Gebäude)
erfolgen nicht, so dass Auswirkungen diesbezüglich auszuschließen sind. Der Weiher mitsamt den
Ufern kann als Nahrungshabitat dienen. Fledermäuse sind nachtaktiv, so dass kein zeitlicher Kon-
flikt zur Maßnahmenumsetzung auftritt. Eine nächtliche Maßnahmenumsetzung erfolgt nicht (vgl.
Maßnahme V-2: Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und
nachts), Kapitel 4.3), so dass dunkle Jagdbereiche nicht bauzeitlich beleuchtet werden. Da nicht in
lineare Strukturen eingriffen wird, ist ein erhöhtes Kollisionsrisiko nicht zu erwarten. Der bauzeitli-
che Verlust der Wasserfläche als Habitat von Beutetieren (Insekten) wird sich vorübergehend ein-
schränkend auf das Nahrungsangebot auswirken. Die Freiflächen zur Jagd bleiben jedoch beste-
hen. Beutetiere werden sich weiterhin in ausreichendem Maße (z. B. im Bereich der Beleuchtun-
gen) finden. Relevante Auswirkungen auf Fledermäuse sind demnach nicht zu erwarten.
Im Naturraum sind des Weiteren Arten der Mader und Nagetiere gefährdet. Es liegen keine Hin-
weise vor, die auf eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung dieser Artengruppen im städtisch ge-
prägten Umfeld schließen lassen.
Nein
Amphibien Ja Der Weiher dient der lokalen Erdkröten-Population als Laichgewässer. Diese besonders ge-
schützte Art ist ungefährdet. Bauzeitlich geht das Laichgewässer vollständig verloren. Zudem be-
steht die Gefahr, dass Individuen in die Baustelle einwandern und durch den Baubetrieb geschä-
digt werden. Artenschutzrechtliche Zugriffe werden über die folgenden Maßnahmen vermieden:
- VA-4: Anlage (bauzeitlich) eines Ersatzgewässers
- VA-10: Aufstellen eines Amphibienschutzzauns
- VA-5: Entleerung außerhalb der Laichzeit der Erdkröte, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. - 31.05.
Unmittelbar nach Maßnahmenumsetzung stehen der Art wieder hinreichend geeignete Strukturen
zur Verfügung. Die Umgestaltung des Weihers sowie die angestrebte Entwicklung der Fischfauna
hat keine nachteiligen Auswirkungen auf diese wenig anspruchsvolle Art.
Über die o. g. Maßnahmen werden alle weiteren lokal vorkommenden Amphibienarten geschützt.
Nachhaltige Beeinträchtigungen der Amphibien sind daher nicht zu erwarten.
Nein
Reptilien Ja Im Weiher ist das Vorkommen von Schildkrötenarten trotz fehlender Nachweise nicht auszuschlie-
ßen. Präventiv wird wie folgt vorgesehen:
- VA-11: Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen
nicht-einheimischer Arten
Nicht-einheimische Arten dürften nicht wieder in den Weiher gesetzt werden.
Relevante Wirkzusammenhänge zu heimischen gefährdeten Reptilienarten (div. Nattern und Ech-
sen) bzw. zu deren Lebensräumen bestehen nicht, so dass keine Beeinträchtigungen zu erwarten
sind.
Nein
Vögel
(Wasservögel)
Ja Nach [1] ist ein Brutvorkommen der Stockente und des Blässhuhns im/am Weiher zu erwarten (üb-
rige besonders geschützte Vogelarten s. Tabelle 21 und Tabelle 22). Für diese und sämtliche wei-
tere Wasservögel sind Beeinträchtigungen analog zum streng geschützten Teichhuhn (s. Tabelle
22) zu erwarten:
- VA-2: Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09
- VA-3: Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. -
31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstim-
mung mit UNB
Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass das wesentliche FoRu-Habitat nicht während der
Brutzeit ausfällt. Während der Brutzeit stehen im Äußeren Grüngürtel ausreichende Ausweichhabi-
tate zur Verfügung. Ein Fangen erfolgt nicht, um Verletzungen zu vermeiden. Eine Umsiedlung in
vorab ausgewählte Gewässer erscheint nicht zielführend, da nicht abzusehen ist, ob diese Gewäs-
ser angenommen werden. Eine eigenständige Suche durch die Arten wird hierbei als zielführender
Nein

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Artengruppe (Potenzielle) Betroffenheit
Zugriff Ar-
tenschutz
Ja /
NeinBegründung
erachtet. Ein relevantes Risiko nachhaltiger Beeinträchtigungen der Populationen ist nicht erkenn-
bar. Zur Vermeidung eines Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden die Weiher
strukturell gleichartig wiederhergestellt. Die Schilfinsel bietet bisher nicht vorhandene, störungs-
arme FoRu-Habitate.
Vögel
(Gebüschbrü-
ter)
Ja Für sämtliche gebüschbrütende Vogelarten sind Beeinträchtigungen analog zum planungsrelevan-
ten Bluthänfling (s. Tabelle 21) zu erwarten und über Bauzeitenregelungen (Räumungen außer-
halb der Brutzeit) zu vermeiden.
- VA-2: Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09
Nein
Vögel
(Baumbrüter)
Nein Eingriffe in Bäume mit Höhlen / Horsten (relevant für Höhlen- und Horstbrüter) erfolgen nicht. Eine
lärmbedingte Beeinträchtigung höhlen- bzw. horstbrütender Arten ist aufgrund der bestehenden
Vorbelastungen (intensive Parknutzung) nicht zu erwarten. Artenschutzmaßnahmen werden vor
diesem Hintergrund nicht erforderlich.
Nein
Weichtiere Nein Unter den Weichtieren werden Muscheln und Schnecken gezählt, von denen nur wenige Arten be-
sonders geschützt sind. Für den Weiher bestehen Hinweise auf ein Vorkommen von Muscheln.
Dass es sich hierbei um besonders geschützte Arten handelt, ist vor dem Hintergrund der beein-
trächtigten Wasserqualität und den diesbezüglich hohen Ansprüchen dieser Arten sehr unwahr-
scheinlich. Schutzmaßnahmen im Zuge der Entschlammung (z. B. durch Filtern vor Absaugen und
Einleiten des Schlamms in die Kanalisation) sind beim gewählten Verfahren zur Entschlammung
technisch nicht zielführend möglich. Nachhaltige bestandsgefährdende Beeinträchtigungen mögli-
cher Muschelarten durch die Maßnahmenumsetzung sind auf naturräumlicher Ebene auszuschlie-
ßen. Weitere Maßnahmen werden daher nicht vorgesehen.
Hinweise auf das Vorkommen schützenswerter Krebsarten liegen nicht vor. Sofern im Zuge der
Entleerung ein Vorkommen schützenswerter Arten (Flusskrebse, Edelkrebse) festgestellt wird,
werden nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (Mitteilung vom 01.09.2021) geeig-
nete Schutzmaßnahmen unter Einbeziehung der Ökologischen Baubegleitung und der Unterer Na-
turschutzbehörde ergriffen (vgl. Maßnahme VA-9: Bergung und Umsiedlung schützenswerter Mu-
schel- und Krebsarten bei Sichtung im Zuge der Entleerung / Entschlammung (weiteres Vorgehen
in Abstimmung mit ÖBB und UNB) ).
Nein
Schmetter-
linge, Käfer,
Libellen
Ja Nachweise vorkommender Schmetterlinge und Libellen liegen nicht vor. Im Naturraum sind grund-
sätzlich zahlreiche Arten besonders geschützt, so dass nicht auszuschließen ist, dass insbeson-
dere die Uferstauden bzw. Flachwasserbereiche Lebensraum für diese Arten darstellen. Im Zuge
der Baumaßnahme entfallen sämtliche Uferstrukturen und damit die (potenziellen) Lebensräume
dieser Arten. Vergleichbare Lebensräume stehen im Umfeld nicht zur Verfügung. Nach Maßnah-
menumsetzung stehen diese Lebensräume kurz- bis mittelfristig wieder zur Verfügung. Um eine
Schädigung dieser Arten zu vermeiden, kommt die folgende Maßnahme zum Tragen:
- VA-6: Einfangen und Umsiedlung von Libellenlarven
Käfer sind nur im Ausnahmefall besonders geschützt. Vor dem Hintergrund der innerstädtischen
Lage sind Beeinträchtigungen unwahrscheinlich. Explizite Schutzmaßnahmen werden nicht ergrif-
fen.
Nein
Pflanzenarten Nein Die Bäume sind artenschutzrechtlich nicht besonders geschützt. Auf intensiv genutzten Rasenflä-
chen sind keine artenschutzrechtlich relevanten Arten zu erwarten. Beeinträchtigungen sind nicht
anzunehmen. Spezifische Maßnahmen (über die allgemeinen Maßnahmen zum Baumschutz hin-
aus) werden daher nicht erforderlich.
Nein
5.2.3 Nicht besonders geschützte Arten (Fische, Gänse)
Die vorkommenden Fische, die nicht-einheimischen Individuen der Arten Nil- und Kanadagans sowie
bisher nicht thematisierte aquatische Arten sind artenschutzrechtlich nicht besonders geschützt, d. h.
sie unterliegen ausschließlich dem allgemeinen Artenschutz. Aufgrund ihrer Bindung an Wasserflä-
chen, dem temporären Verlust des Weihers sowie ihrer Bedeutung für die Weiherbewirtschaftung ist
der bauzeitliche Umgang mit Fischen und Gänsen gesondert zu betrachten.

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Der Lebensraum der Fische geht durch die vollständige Entleerung des Weiher bauzeitlich verloren.
Gemäß Tabelle 3 ist ein Vorkommen besonders geschützter Fischarten nicht bekannt.
Sämtliche nicht-einheimische Arten werden im Zuge der Entleerung entnommen. Für die Entnahme
und anschließende Weiterbehandlung der Tiere wird ein Konzept von Seiten eines gesonderten Fi-
schereisachverständigen aufgestellt.
Giebel, Nase, Gründling und Karpfen sind einheimische Arten mit Nachweisen durch die letzten Befi-
schungen. Die Nase befindet sich auf der Vorwarnliste der Roten Liste NRW. Der Lebensraum dieser
Arten geht durch die Entleerung des Weihers bauzeitlich verloren. Für sämtliche einheimische Arten
ist nach Mitteilung der Unteren Jagd- und Fischereibehörde vom 30.09.2021 eine Umsiedlung in an-
dere städtische Weiher vorgesehen. Die Jagd- und Fischereibehörde legt in Abstimmung mit dem fi-
schereiausübungsberechtigten Verein und dem Landesfischereiverband in Abhängigkeit der geborge-
nen Arten geeignete Weiher fest. Ein Wiedereinbringen dieser Arten in den Weiher nach dessen Wie-
derbefüllung ist nicht vorgesehen, da sich im Gewässer zuerst ein hinreichendes Nahrungsangebot
über einen Zeitraum weniger Jahre entwickeln muss. Sobald ein tragfähiges Nahrungsnetz vorliegt, ist
ein nachhaltiger Fischbesatz mit Raub- und Friedfischen vorgesehen.
Für die Entnahme der Nase sind Mindestmaße (30 cm nach § 3 LFischVO NRW) und Schonzeiten
(01.03. - 30.04. nach § 2 LFischVO NRW) vorgeschrieben. Die Anforderungen an die Mindestmaße
sind nicht einzuhalten, da eine vollständige Entnahme erfolgt; die Schonzeiten werden hingegen be-
rücksichtigt. Insgesamt werden zum Schutz der Fischfauna somit folgende Maßnahmen vorgesehen:
· VA-7: Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle
Verwertung nicht-einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen)
· VA-8: Entleerung außerhalb der Schonzeiten der Nase, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. -
30.04.
Im Klettenbergpark sind nur niedrige Individuenzahlen anGänsen zu erwarten [1]. Nil- und Kana-
dagans sind nicht besonders geschützt. Eine Schädigung der Arten ist nicht zu erwarten, da einzelne
Tiere am Betreten der Baustelle durch die Einzäunung der Baustelle gehindert werden. Eine relevante
Scheuchwirkung durch die Baumaßnahme ist nicht zu erwarten, da die Individuen an die innerstädti-
schen Störungen bereits vollständig angepasst / gewöhnt sind. Spezifische Artenschutzmaßnahmen
werden vor dem Hintergrund des allgemeinen Artenschutzes daher nicht erforderlich.
5.3 Artenschutzmaßnahmen
Artenschutzrechtliche Konflikte, die im Zuge der artenschutzrechtlichen Auswirkungsprognose identifi-
ziert wurden (s. Kapitel 5.2), werden über die folgenden Maßnahmen vermieden und minimiert (VA):
· VA-1: Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht im Zeit-
raum 01.04. - 31.08
· VA-2: Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09

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· VA-3: Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. -
31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in Abstim-
mung mit UNB
· VA-4: Anlage (bauzeitlich) eines Ersatzgewässers
· VA-5: Entleerung außerhalb der Laichzeit der Erdkröte, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. -
31.05.
· VA-6: Einfangen und Umsiedlung von Libellenlarven
· VA-7: Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle
Verwertung nicht-einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen)
· VA-8: Entleerung außerhalb der Schonzeiten der Nase, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. -
30.04.
· VA-9: Bergung und Umsiedlung schützenswerter Muschel- und Krebsarten bei Sichtung im
Zuge der Entleerung / Entschlammung (weiteres Vorgehen in Abstimmung mit ÖBB und
UNB)
· VA-10: Aufstellen eines Amphibienschutzzauns
· VA-11: Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen
nicht-einheimischer Arten
Eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen ist in Anlage A-10.2 enthalten. Die Nummerierung der
Maßnahmen dient der Zuordnung im Plan B-5.2.
5.4 Artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens
Für die Arten bzw. Artengruppen der gebüschbrütenden Vogelarten, Wasservögel, Amphibien, Libel-
len und Fische sind bauzeitliche Eingriffe in (potenzielle) Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Zuge
der Baufeldräumung und der Entleerung des Weihers zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen die-
ser Arten bzw. Artengruppen i. S. eines Verstoßes gegen die Anforderungen des allgemeinen und be-
sonderen Artenschutzes nach den §§ 39 und 44 BNatSchG werden durch eine Bauzeitenregelung,
Umsiedlungen und die Bereitstellung von bauzeitlichen Ersatzgewässern vermieden. Nachhaltige Be-
einträchtigungen sind nicht zu erwarten. Nach Umsetzung der Maßnahme und der Entwicklung des
Ökosystems Parkweiher stehen diesen Arten kurz- bis mittelfristig gleich- bis höherwertige Habitate
zur Verfügung, so dass das Vorhaben in Bezug auf den Artenschutz nachhaltig positiv wirkt.
6 Kostenberechnung
Aus den jeweiligen Kosten der Gewerke werden in Anlage A-8.1 die Gesamtbaukosten der Maß-
nahme zusammengestellt. Die folgende Tabelle 24 stellt eine Übersicht dar.

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Klettenbergpark-Weiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 83 von 86
Tabelle 24 Übersicht Kostenberechnung (vgl. Anlage A-8.1)
Gewerk Baukosten
Entschlammung und Entleerung 221.200 €
Beckensanierung 1.208.136 €
Technische Ausrüstung 270.218 €
Landschaftsbau 87.903
Armleuchteralgen 40.000 €
Netto (gerundet auf 1.000 €) 2.101.000 €
MwSt. (19 %)(gerundet auf 1.000 €) 399.000 €
Brutto (gerundet auf 1.000 €) 2.500.000 €
Inklusive Baunebenkosten betragen die Herstellkosten 2,55 Mio. € netto bzw. 3,0 Mio. € brutto. Dar-
aus berechnet sich ein auf die Weiherfläche von rd. 0,75 ha bezogener, spezifischer Kostenwert von
340 €/m² netto bzw. 400 €/m² brutto.
7 Liegenschaftsregelungen
Gemäß Kapitel 2.9 befinden sich der Klettenbergpark-Weiher sowie die während der Bauzeit in An-
spruch genommenen Freianlagen auf Liegenschaften der Stadt Köln. Für die Maßnahme sind keine
zusätzlichen Liegenschaftsregelungen erforderlich.
8 Bauausführung
Zeitliche Umsetzung
Für die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme (bestehend aus Tiefbau, technischer Ausrüstung und
Landschaftsbau) wird ein Zeitraum von rund neun Monaten angesetzt. Ein großer Teil der Arbeiten in
den einzelnen Gewerken (z.B. Beckensanierung und Neu-/Umbau der beiden Schachtbauwerke) kön-
nen aufgrund der Baulogistik prinzipiell parallel erfolgen.
Geplant ist, mit der Entschlammung im Herbst 2024 zu beginnen. Der Abtransport des Abbruchmateri-
als aus dem Becken und der Aushub für die Sohlvertiefung sollen direkt im Anschluss daran ausge-
führt werden, so dass Tiefbau- und Landschaftsbau sowie die Bauleistungen der Technischen Ausrüs-
tung im darauffolgenden Sommer abgeschlossen werden können.
Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme
Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme ist im Lageplan B-4.4 (Baulogistik) dargestellt.
Für die Entschlammung ist aufgrund des Einsatzes schwimmender Schlammräumer bzw. von
Schwimmsaugbaggern für die Entnahme des Schlamms lediglich die Inanspruchnahme einer Baustel-
leneinrichtungsfläche am Nordufer des Weihers erforderlich. Der Schlamm wird über eine flexible
Rohrleitung in das dort aufgestellte Absetzbecken gepumpt. Das verdünnte Schlamm-Wasser-Ge-
misch wird dann über eine flexible Leitung in die Kanalisation abgeleitet.

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Klettenbergpark-Weiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 84 von 86
Für den anschließenden Beckenumbau wird der einzutiefende Bereich der Weiherfläche in Anspruch
genommen. Teile des Beckens können zeitweise als Zwischenlagerstätte für Aushub oder Schüttgüter
des geplanten Sohlaufbaus genutzt werden. Da das Dichtungssystem im Uferbereich eingebunden
werden muss, ist ein Arbeitsraum von teils 3,0 m Breite landseitig der bestehenden Uferlinie erforder-
lich. In den Abschnitten mit ufernaher Bestandsvegetation wird ein geringerer Arbeitsraum für die Ein-
bindung der KDB organisiert.
Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen, umfangreichen Materialtransporte sollen auf einer
möglichst unkomplizierten Strecke durch den Park abgewickelt werden, um möglichst wenige Park-
wege hinsichtlich der wegbegleitenden Bäume in Anspruch zu nehmen, die Nutzung der Parkflächen
nicht so stark einzuschränken und Emissionsbelästigungen (Lärm, Abgase) unter Verzicht auf ausge-
prägte Steilpassagen so gering wie möglich zu halten.
Dazu ist eine Zufahrt aus Nordwesten von der Nassestraße über die Siebengebirgsallee vorgesehen
(vgl. Lageplan B-4.4). Sie führt im Parkbereich am Rosengarten und gesichertem Baumbestand in
südlicher Richtung vorbei, um dann an einer moderaten Rampe in Richtung Osten abzubiegen und
die geplante BE-Fläche und den Weiher zu erschließen. Die Ausfahrt erfolgt innerhalb des Parks auf
gleichem Weg. Im öffentlichen Verkehrsraum müssen aufgrund der vorhandenen Einbahnstraßenre-
gelungen die Siebengebirgsallee, die Löwenburgstrasse und die Geisbergstrasse genutzt werden, um
die Hauptverkehrsstraße (Luxemburger Straße) zu erreichen.
Die Zufahrtsmöglichkeit wurde mithilfe von Schleppkurven eines überlangen Sattelzug-Aufliegers ge-
prüft. Die Wegführung ist den entsprechenden Pfeilen im Baulogistikplan zu entnehmen.
Der Rampenbereich der Baustraße nutzt eine asphaltierte Wegefläche, der Rest des wassergebunde-
nen Zuwegungsbereichs wird mittels Schotter temporär ertüchtigt.
Für die umfangreichen Materialtransporte wird eine Baustelleneinrichtungs-, Wende- und Lagerfläche
vorgesehen, die sich auf der rd. 1.600 m² großen, bewuchs- und baumfreien Wiesenfläche befindet, in
unmittelbarer Nachbarschaft von der geplanten Zufahrtsrampe in den Weiher.
Das Weiherbecken wird über besagte Zufahrtsrampe am Südufer befahren, die aus dem Aushub der
anstehenden Kiessande und mit Verlegung von Baggermatratzen hergestellt wird.
Der Anschluss des Dichtungssystems im Uferbereich erfolgt nach Möglichkeit landseitig. Dabei sind
die potenziell durchwurzelten Abschnitte in Ufernähe zu berücksichtigen, auf denen der Baustellenver-
kehr auf ein Minimum zu reduzieren ist. Für ufernahe Bäume sind entsprechende Schutzmaßnahmen
zu beachten. Im Hinblick auf die Zugänglichkeit des Uferstreifens sollte dies rund um den Weiher
problemlos umsetzbar sein (entsprechende Buschrodung und Baumschutz im Nordosten vorausge-
setzt).

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Klettenbergpark-Weiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 85 von 86
Bauzeitliche Sicherungsmaßnahmen
Der Weiher soll als Baufläche für die Dauer der Bauzeit vollständig mit einem ortsfesten Bauzaun ge-
sichert werden. Dies trifft auch auf die Rampe von der Parkebene in das Wasserbecken und die
Baustelleneinrichtungsfläche auf der gegenüberliegenden Wiese zu. Im Bereich des Schachtbauwerks
wird während der dazugehörigen Bauzeit ein temporärer Bauzaun installiert, der nach Beendigung der
Arbeiten wieder entfernt werden kann und die Einschränkungen für Besucher weiter minimiert.
9 Weitere Projektabwicklung
Die Beauftragung der Freianlagenplanung zur Sanierung des Klettenbergpark-Weihers erfolgte im Ok-
tober 2020. Die Vorplanung zur Auswahl der Vorzugsvariante wurde im Juli 2021 abgeschlossen. Die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist mit dem hier vorgelegten Erläuterungsbericht beendet. Die
Planungsunterlagen werden als Bauantrag eingereicht.
Die Bearbeitung der Ausführungsplanung als Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe der Bau-
leistungen ist bis Anfang 2024 vorgesehen. Die Vergabe soll so erfolgen, dass mit den Bauarbeiten im
Herbst 2024 begonnen werden kann. Es wird eine Gesamtdauer der Bauarbeiten von ca. 9 Monaten
angesetzt. Mit einer Wiedereröffnung des Weihers ist im Sommer 2025 zu rechnen.
10 Zusammenfassung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, haben die Björnsen Beratenden Ingenieure GmbH mit
der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Sanierung des historischen Weihers im Klett-
enbergpark beauftragt.
Durch eine Entschlammung und den anschließenden Beckenumbau soll der Weiher saniert und öko-
logisch nachhaltig aufgewertet werden. Zentrale Planungsziele stellen die Verbesserung der Wasser-
qualität, der Ausbau der Artenvielfalt, die Verhinderung bzw. Verminderung künftiger Sedimentation
sowie die Reduzierung von Wasserverlusten über die Beckensohle dar.
Die vorliegende Entwurfsplanung gliedert sich in die folgende wesentlichen Bestandteile der Gesamt-
maßnahme:
· Entschlammung und Entleerung,
· Maßnahmen der zukünftigen Gütebewirtschaftung,
· Beckensanierung,
· Technische Ausrüstung.
Zentrale Gestaltungsmerkmale des Entwurfs lauten wie folgt:
· Gleichzeitige Entleerung und Entschlammung des Beckens unter Einsatz eines schwimmen-
den Schlammräumers,
· Einleitung des verdünnten Schlamms in den städtischen MW-Kanal,
· Bewahrung denkmalgeschützter Strukturen (insbesondere Bewuchs und Uferlinie),
· Abdichtung der Weihersohle mit einer Kunststoffdichtungsbahn,

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Sanierung Klettenbergpark-Weiher, Bauantrag nach § 64 BauO NRW - Erläuterungsbericht
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 86 von 86
· Vergrößerung von Beckenvolumen und Wassertiefe durch Vertiefung der Beckensohle,
· Verbesserung der Weiherdurchströmung,
· Förderung der Artenvielfalt durch einen Besatz mit Raubfischen,
· Verbesserung der Wasserqualität durch Ansiedlung von Makrophyten,
· Erneuerung und Dimensionierung, bzw. Sanierung eines Großteils der technischen Anlagen
zur (Güte-) Bewirtschaftung des Weihers und
· Bewässerung zukünftig „überbauter“ Wurzelräume im Uferbereich.
Die Baukosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf rund 2,1 Mio. € netto bzw. 2,5 Mio. €
brutto. Unter Berücksichtigung der Baunebenkosten betragen die Herstellkosten 2,55 Mio. € netto
bzw. 3,0 Mio. € brutto.
Der Beginn der Bauausführung ist für Herbst 2024 geplant, das Ende für Sommer 2025.
Aufgestellt:
Dipl.-Ing. Dietmar Heisler
Anna Hörter, M. Sc.
Dipl.-Ing. Klaus Mertens
Patrick Modrak, M. Sc.
Köln, März 2022
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Dipl.-Ing. Ulrich Krath ppa. Dr.-Ing. Sebastian Rubbert
Köln, März 2023

Anlage 4: B-4-4a_Lageplan_Baulogistik_Klettenbergparkweiher

2304 Zeichen

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Sattelzug_FW2
06
11
Lageplan Baulogistik
B- 4.4a1 : 500
DIN A0
050
1 : 2 000
200 m 100150
Änderung IndexDatumbearbeitetZeichnung-Nr.
Format
Maßstab Zeichnung-Nr.
Abeko-Nr.
Datei
Name Datum
Hauptabteilungsleiter
Zeichnung-Nr.
gepr.
bearb.
Name Datum
Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter
Mitzeichnung
Betrieb
Projektleiter
Abteilung
Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand
Projektbezeichnung
Höhensystem Lagenetz
Abteilung TB  Betrieb Klärwerke und Netze
Sanierung Klettenbergpark-Weiher
LP3 - Entwurfsplanung
Ostmerheimer Straße 555  
D - 51109 Köln 
Internet: www.steb-koeln.de 
Projekt-Nr.:2020141.21
Datengrundlage
Quelle Hintergrundkarte:Land NRW (2018)
Amtliche Basiskarte https://www.geoportal.nrw/
dl-de/by-2-0 www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Web Map Service WebAtlasDE: https://www.wms.nrw.de/geobasis/webatlasde
Topografie, Kanalkataster
und Vermessung:Stadtentwässerungsbetriebe Köln
Rasterbild als Übersichtszeichnung
1.8.4.00.001
Heisler/Melde April 2022
N
Blattgröße: 1189 x 841 mm, A = 1.00 m²
Gespeichert: 05.03.24 17:38:16  /  Plotdatum:  05.03.24 17:39:39 caspari
N:\vkw2014121\03_Pl\11_BIM\02_ACAD\03_Entw\B-4-4_Lageplan_Baulogistik.dwg / Layout: B-4.4a_Klettenbergparkweiher_1-500
01020
1 : 500
50 m 40 30
Hinweis:
Der Leitungsverlauf kann in der Örtlichkeit abweichen. Die Verlegetiefen sind unbekannt.
Für die Richtigkeit der Bestandseintragungen übernimmt BCE keine Gewähr.
Die Lage der Bestandsleitungen sind vor der Bauausführung in der Örtlichkeit zu prüfen.
asphaltierter Weg
wassergebundener Weg
Pflasterfläche
Bauzaun ortsfest
Bauzaun mobil
Baustraße Asphaltdecke
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche
allgemeiner Arbeitsraum
Amphibien-Ersatzgewässer
Fotos Baustraßen / BE-Flächen
Zeichenerklärung
Bestand:
Wege:
Planung:
Bestandsbaum (Krone und Stamm qualitativ)
Rubbert April 2022
Foto 12 Foto 11 Foto 10 Foto 09 Foto 08 Foto 07
Foto 06
Foto 05
Foto 04
Foto 03
Foto 02
Foto 01
Baustellenverkehr
Allgemeiner Baumschutz
aAndienungsweg, Standorte Schachtbauwerke, Leitungstrassen, BetongerinneCaspari 08.03.2024B- 4.4a
Schottertragschicht
Baustraßen-Querung an Wochenenden
GI-WI  14.03.2024     Scholle
Köln, im März 2024
i. V. Dipl.-Ing. Ulrich Krath

Anlage 6: B-5-2_LBP_Maßnahmenplan_KPW

7611 Zeichen

21.04.2022   Uhr: 14:38:50    Breaux   1:500 
\\bce01.de\nas\N\vkw2014121\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\kpw\B_5_2_LBP_Maßnahmenplan_KPW.mxd
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BF3,ta11a
BF3,ta11a
V-7
V-7
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V-8
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V-7V-7
V-7
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V-7
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VA-2
VA-2
VA-2
VA-2
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A-2 / A-5
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A-1 / A-5
A-1 / A-5
VA-4
VA-10VA-10
V-9
V-11
V-11
V-11
FF1 - wf3
VB5 - me3
HM4 - mc1
HM4 - mc1
VB5 - me2
HM4 - mc1
HM4 - mc1
HM4 - mc1
GF0 - oq
BA1 - lrt100, ta1-2, g
VB5 - me3
CF2 - neo1
HM4 - mc1
HM4 - mc1
HM4 - mc1
CF2 - neo1
BA1 - lrt100, ta1-2, g
BB11 - lrg70
HM4 - mc1
HM4 - mc1
HM4 - mc1
CF2 - neo1
HM4 - mc1
VB5 - me2
VA3 - me2
HM4 - mc1
BB11 - lrg100
HM4 - mc1
BA1 - lrt100, ta1-2, m
BB11 - lrg100
BD3 - lrg100, ta-11a
HH9 - wx38
BB11 - lrg70
BB11 - lrg100
BA1 - lrt100, ta1-2, m
HM4 - mc1
HM4 - mc1
BD3 - lrg100, ta1-2
HM4 - mc1
CF2 - neo1
BD3 - lrg100, ta1-2
BB11 - lrg70
HH9 - wx38
BB11 - lrg100
HM4 - mc1
BB11 - lrg100
HH0 - stb2
HV4, me1
BB11 - lrg100
HM4 - mc1
HM4 - mc1
BA1 - lrt100, ta1-2, m
BB11 - lrg100
BB11 - lrg100
BA1 - lrt100, ta1-2, m
BB11 - lrg50
BA1 - lrt100, ta1-2, m
HH9 - wx38
BD3 - lrg100, ta3-5
BD3 - lrg100, ta1-2
GF0 - oq
BB11 - lrg100
KA2 - neo1
HM4 - mc1
BA1 - lrt100, ta1-2, g
BA1 - lrt100, ta1-2, m
KA2 - neo1
FN0 - wf4, wx40, wb
FL1 - wf4, wx38
BB11 - lrg100
BB11 - lrg100
KA5 - neo5
VB5 - me1
VB5 - me1
FN0 - wf6, wx38
VB5 - me1
GF0 - me3
BB11 - lrg100
GF0 - me3
354000
354000
0 10 20 30 40 50 m
±
Zeichenerklärung
Grenze Planungsgebiet
Biotoptypen (Bestand)
Code
BA1 flächige Kleingehölze
BB11 Gebüsche mit vorwiegend heimischen Arten
BD3 Gehölzstreifen
CF2 Röhrichtbestände
FF1 Parkteich
FL1 Wasserfälle, Stromschnellen, Bachschwinden
FN0 Graben
GF0 vegetationsarme- oder -freie Bereiche
HH0 Böschung
HH9 Stillgewässerböschung, Uferrandstreifen
HM4 Trittrasen, Parkrasen
HV4 Platz
KA2 Gewässerbegleitender feuchter Saum
KA5 feuchter Neophytensaum
VA3 Gemeindestraße
VB5 Rad - und Fußweg
Datengrundlage
Topografie, Kanalkataster 
und Vermessung:                Stadtentwässerungsbertiebe Köln
Hintergrund:                        WMS NW DOP ©Geobasis NRW (2022) - Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Übersichtskarte:                  WMS NW DTK25 Geobasis NRW (2022) - Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
                                            www.geobasis@bezreg-koeln.nrw.de
Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege sowie Artenschutz
(mit raumkonkreter Darstellung)
Vermeidungsmaßnahmen
@ ( Allgemeiner Baumschutz
Bewässerungsleitung
Bewässerungsleitung perforiert
Randüberlauf
Kompensationsmaßnahmen
Verlegung von Fertigrasen/ Wiederherstellung Boden
Röhrichtpflanzung
Strauchpflanzung / Wiederherstellung Boden
Uferstauden / Wiederherstellung Boden
keine (Wasserfläche)
Wiederherstellung als Teil der Objektplanung
Artenschutzmaßnahmen
Amphibienschutzzaun (VA-10)
Ersatzgewässer
Nachrichtlich
Bauzaun mobil
Bauzaun ortsfest
Baumbestand
!. nicht-heimisch (BB2, BF3)
!. hemisch (BF3) 
Wurzelbereiche
Konfliktstufe II
Konfliktstufe III
Datum NameMitzeichnung Abteilung
Betrieb
Projektleiter
Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter
Hauptabteilungsleiter
Abeko-Nr. Lagenetz Höhensystem
Format
MaßstabZeichnungs-Nr.
Datei
Zeichnungs-Nr.
Projekt-Nr.
Datum Name
bearb.
gepr.
UTM DHHN92
B-5.2
2020141.21
Projektbezeichnung
Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
Abteilung TB Betrieb Klärwerke und Netze
LP 3 - Entwurfsplanung
Sanierung Klettenbergpark-Weiher
Maßnahmenplan
Index Änderung Datum bearbeitet Zeichnung-Nr.
1 : 500
BreauxMai 2022
Mai 2022 Rubbert
Köln, im Mai 2022
DIN A0
Maßnahmen
Nr. Maßnahmen von Naturschutz / Landschaftspflege
V-1 Ökologische Baubegleitung
V-2 Zeitliche Regulierung des Baubetriebs (kein Baubetrieb am Wochenende und nachts)
V-3 Freigabe der Wegeverbindungen außerhalb der Bautätigkeiten
V-4 Allgemeine Emissionsschutzmaßnahmen (Luft, Schall)
V-5 Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen
V-6 Allgemeine Gew ässerschutzmaßnahmen
V-7 Allgemeine Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Wurzelschutz)
V-8 Bauzeitliche besondere Baumschutzmaßnahmen (Schnitt, Bew ässerung)
V-9 Herstellung einer Bew ässerungsleitung (Ringleitung zur Baumbew ässerung)
V-10 Vitalitätskontrolle der Bäume, ggf. Ergreifen bestandserhaltender Maßnahmen
V-11 Gezielter Randüberlauf im Bereich bew ässerungsbedürftiger Wurzeln
A-1 Strauchpflanzung (Wiederherstellung der Gehölze)
A-2 Verlegung von Fertigrasen (Wiederherstellung der Parkrasenflächen)
A-3 Uferstaudenentw icklung (Wiederherstellung der Ufervegetation)
A-4 Röhrichtpflanzung (Wiederherstellung der Röhrichtzonen)
A-5 Wiederherstellung des Bodens
VA-1 Räumung von Sträuchern außerhalb der Brutzeit des Bluthänflings, d. h. nicht im 
Zeitraum  01.04. - 31.08
VA-2 Gehölz- / Röhrichtbeseitigung nicht im Zeitraum 01.03. - 30.09
VA-3 Entleerung außerhalb der Brutzeit des Teichhuhns, d. h. nicht im Zeitraum 01.04. - 
31.08.; darüber hinaus im Zeitraum 01.03. - 30.09. nur nach Freigabe durch ÖBB in 
Abstimmung mit UNB
VA-4 Anlage (bauzeitlich) eines Ersatzgew ässers
VA-5 Entleerung außerhalb der Laichzeit der Erdkröte, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. - 31.05.
VA-6 Einfangen und Umsiedlung von Libellenlarven
VA-7 Bergung (Befischung) der Fischfauna, Umsiedlung einheimischer Fische, sinnvolle 
Verw ertung nicht-einheimischer Arten (kein Wiedereinbringen)
VA-8 Entleerung außerhalb der Schonzeiten der Nase, d. h. nicht im Zeitraum 01.03. - 30.04.
VA-9 Bergung und Umsiedlung schützensw erter Muschel- und Krebsarten bei Sichtung im 
Zuge der Entleerung / Entschlammung (w eiteres Vorgehen in Abstimmung mit ÖBB und 
UNB) 
VA-10 Aufstellen eines Amphibienschutzzauns
VA-11 Bergung von Schildkröten und Abgabe an geeignete Halter, kein Wiedereinbringen nicht-
einheimischer Arten
Vermeidungsmaßnahmen (V) (ausgegraut = gilt flächendeckend)
Kompensationsmaßnahmen (A)
Artenschutzmaßnahmen (VA)
Köln, Dezember 2022
Dipl.-Ing. Ulrich Krath
TB-51    16.12.2022
TB-4     21.12.22

Anlage 3: B-4-2-1a_Beckensanierung, Technischer Lageplan

17452 Zeichen

Bi_06
TW_04
Er_36
W_07
W_10 W_09
W_08
Er_35
F_34
F_11
L_12
L_33
Z_13
Bi_28
Ei_31
Ei_32
B_16
B_15
Pa_14
L_56
Ei_54
Ei_55
ER_17
ER_58
ER_59
P_57
Er_65
Er_18
Er_19
A-27
A_26
A_25
A_24
A_23 A_22
A_20
A_21
A_60
R_61
Bi_64
A_67
B_62
A_66
ES_28
L_41 A_29
K_40
K_39
K_38
L_01
A_37
Bi_05
TW_03
Er_02
Es_46
A_45
A_44
U_43
K_42
S_48
Es_49
E_50
Ho_53
Ha_52
K_51
Unb_68
Unb_69 Unb_70
Unb_71
Unb_72
E_63
D-D
C-C
B-B
A-A
E_E
Schaltanlage Brunnen, 
Sprudler, Umwälzung
Versickerungsmulde
Betonüberlaufschwelle
Wasserfontäne, 
Schaumsprudler
GW-Brunnen zur 
Speisung des Weihers
Auslassbauwerk, 
Umwälzung und GW-Brunnen
Durchlass DN 400
Wasserfall über 
Steinbrocken
Stromversorgung
Kabelzugrohr/Fontäne
ACStrom- und Signalkabel
GW-Brunnen
Zulaufleitung 
GW-Brunnen
Hydrant
Schieberschacht
Zulauf über Betonsohle
(trocken / abgeschiebert)
+40,30
+40,30
+40,30
+40,30
+40,30
+40,30
+41,73
+41,73
+40,30
+40,90
+41,73
+40,90
+41,73
+41,73
+41,73
+41,73
+43,10
+41,73
+41,73
+41,73 +41,73
+41,73
+41,73
+43,10
+40,90
Anheben des ufernahen 
Geländes auf 43,10 m NHNPumpenschacht
Umwälzung und Bewässerung
Druckleitung Bewässerung PE100, 
SDR17, DA32
Druckleitung Grundwasser PE100, SDR 17, DA90
Druckleitung Rezirkulation PE100, SDR 17, DA250
zusätzliche Zulaufleitung PE 100, SDR 17, DA 250
zur Verbesserung der Durchströmung
Flachwasserzone A
Bastion / 
Aussichtsplattform
Baustelleneinrichtungs-
und Lagerfläche ca. 1.500 m²
Flachwasserzone B
Flachwasserzone C
Anheben des ufernahen 
Geländes auf 43,10 m NHN
Anheben des ufernahen 
Geländes auf 43,10 m NHN
+43,10
+43,10
+43,10
+43,10
+43,10
+43,10
+43,10
+43,10
Bewässerungsleitung
Bewässerungsleitung
Druckleitung Bewässerung PE100, 
SDR17, DA32
Kabelzugschacht
Druckleitung Umwälzung 
PE 100, SDR 17, DA 160
Saugleitung Rezirkulation
PE 100, SDR 17, DA 250
Anheben des ufernahen 
Geländes auf 43,10 m NHN
Anschluss an GW-Leitung Bestand
Verlegung im Leitungsgraben, 
siehe Plan 4.3.3a - Regelgrabenprofil
+40,90
KDB im Einbindegraben
KDB Anschluss an 
Baumbestand anpassen
KDB Anschluss an 
Baumbestand anpassen
KDB im Einbindegraben
Anbinden der KDB an neu 
aufgebaute Bastion
KDB im Einbindegraben
KDB Anschluss an 
Baumbestand anpassen
KDB Anschluss an 
Baumbestand anpassen
1:3
1:3
1:3
1:3
1:3
1:3
1:31:3
KDB im Einbindegraben
KDB Anschluss an 
Baumbestand anpassen
KDB Anschluss an 
Baumbestand anpassen
29,54 m
23,43 m
18,42 m
28,80 m
37,92 m
7,01 m
5,01 m
13,89 m
3,80 m
10,32 m
5,46 m
34,56 m
KDB im Einbindegraben
Erneuerung des 
Gerinnes
Erneuerung der Asphalt-Deckschicht 
nach Abschluss des Leitungsbaus
Anpassung Aussichtsplattform 
und Uferlinie an historische Form
Böschungsaufbau
neuer Verlauf 
BOK (43,10)
Kabelzugrohr PE, DN 110 (6 zügig, 
je 2 übereinander, 
Einbau mit Abstandhaltern)
Grabenwand
Grabenwand
+47,77Baugrubenwand
Kabelzugrohr PE, DN 110 (6 zügig, je 2 übereinander, 
Einbau mit Abstandhaltern)
2 x Kabelzugrohr DN 110
für Strom- und Signalkabel
Grabenwand
Kabelschutzrohr PE100, 
SDR 17, DN 125
Grabenwand
Druckleitung alternativer Zulauf 
PE100, SDR 17, DA250
Druckleitung Rezirkulation 
PE100, SDR 17, DA250
Be- und Entlüftungskamin
Be- und Entlüftungsleitung 
PE100, SDR 17, DA140
Druckentspannungsschacht und 
Anschluss an den bestehenden 
Durchlassdes Bestandsbauwerk
+ 47,69
G
F
E
W
Stromkabel
Gasleitung
Fernmeldekabel
Wasserleitung
Kanal Regenwasser
Kanal Schmutzwasser
asphaltierter Weg
wassergebundener
Weg
Pflasterfläche
Holzfläche
Betonfläche
Planung:
Druckleitung Umwälzung
Bewässerungsleitung perforierte Abschnitte
Stromversorgung
Natursteinplatten
Schutzrohr für Strom- und Signalkabel 
GW-Brunnen 
GW-Zulauf-Leitung
Versorgungsleitungen:
Wege:
Kanal Mischwasser
Erneuerung Asphaltdeckschicht
Zeichenerklärung
Wurzeldurchmesser-Konfliktstufe I
Wurzeldurchmesser-Konfliktstufe II
Wurzeldurchmesser-Konfliktstufe III
AhornA
EicheE
MammutM
RosskastanieRk
EsskastanieEk
PlataneP
BucheB
LindeL
WeideW
ZederZ
TrauerweideTw
ErleEr
HainbucheHb
UnbestimmtUnb
SumpfzypresseS
Bestand
Vorhandene Einzelbäume und Bauwurzeln
Baum-Krone
Baum-Wurzel 
(abgeleitet)
EibeEi
BirkeBi
KornelkirscheK
FlügelnussF
UlmeU
Böschungsaufbau
N
9 0
2 4
2 6
9 6
8 5
8 2
3 0
3 5
9 9
7 6
8 9
8 0
7 4
8 3
9 8
7 5
9 3
3 7
7 9
7 3
9 5
5 5
5 7
7 2
2 9
7 8
8 3
8 4
7 5
6 5
6 3
7 8
6 6
4 7
7 9
8 0
8 1
9 0
6 3
8 5
9 5
6 8
7 7
8 8
4 8
9 4
7 4
2 7
6 7
7 6
1 9
9 4
8 2
9 9
8 7
6 9
9 8
8 9
7 0
8 4
4 9
8 8
2 8
6 5
2 1 6
4 3 9
1 5 7
2 4 1
4 6 5
4 2 7
1 3 7
4 2 8
9 9 9
4 2 5
7 2 9
4 1 3
3 4 9
2 3 7
1 2 8
8 9 8
1 7 6
1 9 7
1 4 0
2 5 6
4 5 9
2 6 2
1 3 4
1 2 2
2 0 2
1 2 3
1 2 4
1 0 3
1 2 5
1 2 0
1 3 0
1 2 9
2 6 9
2 5 4
2 9 0
2 7 4
1 2 7
2 6 3
3 3 3
3 1 7
3 3 6
1 3 0
2 4 5
2 7 2
1 5 1
2 3 4
2 2 7
4 0 5
2 7 6
2 7 1
2 5 2
2 8 9
2 5 0
2 8 3
2 8 2
2 4 6
2 4 4
4 4 1
4 4 2
3 3 7
4 0 1
4 6 3
3 2 5
4 5 7
3 3 8
1 4 4
1 0 0
2 2 9
4 3 8
2 6 3
2 6 6
4 0 4
3 9 8
4 4 4
4 2 9
4 4 5
4 4 6
2 2 8
2 2 1
1 7 8
1 4 7
2 7 5
1 8 9
2 7 3
2 0 5
2 7 0
2 5 3
2 5 1
1 7 0
1 4 6
2 5 5
1 9 1
2 0 1
1 2 1
2 2 2
2 0 4
1 4 8
1 6 1
1 9 0
2 0 3
1 4 6
4 8 9
1 1 6
1 3 2
4 0 2
4 1 4
3 0 6
1 0 9
1 0 1
1 5 9
8 0 8
6 0 3
1 6 9
2 0 7
8 2 7
8 9 9
9 0 7
9 2 5
8 4 8
4 8 9
2 0 1
8 1 5
7 9 1
3 1 5
2 1 6
2 4 2
1 7 8
2 4 3
2 3 6
3 9 6
2 6 5
2 6 7
1 7 4
1 1 9
6 5 4
6 1 0
8 3 3
3 7 0
1 9 7
9 4 5
2 3 9
3 6 9
4 8 6
9 9 6
5 4 5
8 0 3
4 5 7
7 4 4
1 1 8
1 2 7
1 1 4
1 2 1
1 6 9
3 1 3
2 4 4
3 2 4
3 2 9
3 2 0
4 1 7
2 1 1
5 3 0
9 4 8
9 5 4
1 3 0
3 8 8
7 9 0
9 3 5
1 4 3
1 3 9
1 0 2
1 1 1
1 3 3
1 3 5
2 9 9
2 6 2
2 3 7
2 6 4
3 2 7
2 1 4
2 0 6
2 5 8
2 7 5
4 0 6
9 7 3
4 8 5
4 5 9
4 8 8
3 9 6
3 6 7
2 6 6
9 0 6
9 5 9
5 7 5
8 0 2
1 5 5
8 5 8
1 4 1
1 0 2
3 2 6
4 3 1
3 0 1
4 3 3
4 4 0
8 7 1
1 5 7
2 2 9
9 6 9
7 9 2
2 7 4
4 8 3
8 2 6
3 9 4
4 0 3
7 5 5
9 9 1
4 1 4
2 3 1
3 0 2
1 1 0
1 1 7
1 3 3
1 6 2
1 2 0
2 3 2
3 0 4
4 1 5
1 6 5
2 6 0
1 6 4
7 2 6
1 9 5
9 5 3
3 7 1
2 0 3
9 4 6
9 2 1
3 0 1
4 5 1
9 0 3
2 1 4
2 4 8
7 8 3
4 0 8
4 0 4
3 9 8
5 7 6
1 3 1
3 2 6
3 1 2
1 7 7
3 0 3
1 4 3
2 3 3
2 3 1
6 1 1
4 0 1
8 6 9
8 1 4
4 9 1
9 9 0
4 8 7
3 0 3
9 6 4
7 2 5
1 9 9
2 8 4
4 3 7
2 3 1
3 0 9
4 1 8
3 1 1
9 1 7
4 1 1
1 0 6
4 0 5
9 0 9
9 5 8
8 3 4
9 6 2
3 8 5
9 5 7
1 3 7
1 3 8
4 3 0
2 7 3
4 3 5
2 8 5
1 9 9
2 4 2
2 6 2
9 0 5
4 3 4
1 6 7
2 3 7
2 3 0
2 3 3
2 3 2
9 6 6
9 1 2
1 6 7
3 2 7
4 3 4
2 6 8
3 1 6
1 3 4
1 9 3
1 0 4
2 5 9
3 9 7
1 2 9
4 9 9
4 5 8
2 1 2
2 3 8
9 4 4
6 0 7
3 6 8
9 0 8
4 3 0
2 1 5
4 1 0
1 9 1
1 3 1
1 3 8
1 0 6
1 9 5
2 6 1
1 9 4
1 7 2
2 3 0
2 3 3
2 3 9
1 7 2
9 4 9
1 9 8
9 1 5
8 3 0
4 5 3
3 3 2
6 5 7
1 9 0
9 8 1
4 0 2
9 5 2
4 9 8
2 7 7
3 1 4
2 4 2
2 1 1
3 1 0
1 1 2
4 9 0
9 5 0
9 5 5
9 7 1
1 9 3
2 0 8
1 6 2
2 0 0
1 6 1
1 7 0
9 1 6
1 4 2
1 0 4
1 1 9
2 9 1
3 2 5
1 1 3
3 0 7
1 3 6
2 4 3
1 3 9
7 9 5
3 9 5
4 8 4
9 6 5
1 0 2
4 5 2
9 8 9
5 6 4
9 8 3
2 4 3
3 7 2
9 5 1
7 6 7
1 3 7
2 1 5
2 0 9
2 1 0
2 0 0
1 3 2
2 5 7
3 5 8
7 3 2
7 6 0
2 7 7
8 0 0
9 7 2
7 6 1
1 2 6
9 3 6
2 6 0
2 6 1
9 6 1
9 6 7
1 7 3
1 6 8
2 6 6
1 9 6
3 5 5
1 7 5
3 4 7
7 5 9
4 0 7
2 0 6
2 1 3
5 2 9
1 7 1
4 1 5
9 6 3
1 9 4
1 9 6
2 4 4
2 4 9
6 1 3
7 9 3
1 0 3
3 0 5
1 0 5
1 2 0
3 5 6
1 1 0
2 3 2
1 2 1
1 6 6
2 0 8
1 5 8
4 0 9
2 4 7
9 4 7
9 7 0
9 9 5
2 4 6
7 9 4
4 2 7
9 6 8
7 6 9
8 0 1
1 0 5
4 8 8
1 7 1
3 1 8
3 2 1
1 1 6
1 9 8
1 8 4
1 6 0
4 5 6
9 9 7
2 3 6
4 0 0
8 5 6
2 2 8
9 6 0
4 5 0
2 3 5
8 7 6
8 3 2
3 6 6
9 8 8
3 9 2
4 1 2
2 4 5
4 3 6
1 6 0
2 7 8
1 4 0
1 5 6
3 0 8
2 8 1
2 4 8
2 3 8
2 0 9
2 1 7
3 5 0
1 5 9
8 0 4
3 9 9
9 5 6
2 4 0
8 3 5
4 9 3
9 3 7
1 3 6
4 8 7
3 2 2
3 0 2
2 0 7
8 3 1
2 3 4
3 9 1
1 6 8
9 8 2
3 9 7
4 9 2
5 9 3
6 0 6
6 0 9
1 1 1 3
1 0 5 2
1 0 6 8
1 0 5 6
1 0 2 8
1 1 1 1
1 0 1 0
1 0 3 4
1 0 3 2
1 0 2 9
1 0 9 9
1 0 9 7
1 1 0 2
1 0 3 6
1 0 5 0
1 1 0 1
1 0 8 2
1 0 8 0
1 0 5 5
1 1 1 2
1 1 0 4
1 0 3 5
1 0 6 5
1 0 7 2
1 0 6 6
1 1 0 0
1 0 9 6
1 1 0 6
1 0 6 7
1 0 6 1
1 0 2 5
1 0 9 2
1 0 2 0
1 0 1 7
1 0 1 1
1 0 3 8
1 0 7 4
1 0 1 9
1 0 4 0
1 0 2 4
1 0 0 9
1 0 7 1
1 0 3 9
1 0 3 0
1 0 7 0
1 0 8 6
1 0 8 5
1 1 0 3
1 1 0 5
1 0 6 9
1 0 8 4
1 0 6 2
1 0 7 3
1 0 5 3
1 0 5 9
1 0 6 0
1 0 3 7
1 0 9 8
1 1 0 7
1 0 3 3
1 0 8 9
1 0 5 7
1 0 5 4
1 0 5 8
1 0 3 1
5 / 6
2 / 7
2 / 1
2 / 4
5 / 1
5 / 7
5 / 2
5 / 3
2 / 2
2 / 8
6 6 / 6
2 2 / 2
1 1 / 4
5 8 / 4
1 1 / 3
7 9 1 / 2
4 3 0 / 4
7 4 3 / 5
5 8 0 / 5
2 8 3 / 7
8 2 7 / 3
7 9 9 / 3
5 6 9 / 2
2 6 4 / 4
2 6 3 / 4
7 7 4 / 2
4 5 6 / 4
4 8 8 / 2
6 2 4 / 3
5 5 2 / 4
4 7 1 / 4
2 8 6 / 4
5 7 2 / 5
4 0 9 / 4
2 6 6 / 4
3 1 1 / 4
6 0 9 / 2
7 9 2 / 2
8 4 0 / 2
8 3 3 / 2
4 8 1 / 2
7 7 5 / 2
8 2 4 / 2
4 6 3 / 3
8 1 4 / 2
6 1 7 / 3
6 4 2 / 2
5 5 0 / 4
6 9 7 / 5
3 8 7 / 4
7 9 0 / 2
4 8 5 / 2
4 8 4 / 2
4 8 9 / 2
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5 3 3 / 3
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Blattgröße: 1189 x 841 mm
Plotdatum:
Abteilung TB Betrieb Klärwerke und Netze
Projektleiter
Hauptabteilungsleiter
Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter
Betrieb
Mitzeichnung
Abeko-Nr.
Datei
Zeichnung-Nr.
Abteilung Datum Name Datum Name
gepr.
bearb.
Lagenetz
Projekt-Nr.
Zeichnung-Nr.
Höhensystem
Format
Maßstab
Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand
Projektbezeichnung
Ostmerheimer Straße 55
D-51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
Zeichnung-Nr.
Datengrundlage
Topografie, Kanalkataster
und Vermessung:
Quelle Hintergrundkarte:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln
Land NRW (2018)
Amtliche Basiskarte https://www.geoportal.nrw/
dl-de/by-2-0 www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Web Map Service WebAtlasDE: https://www.wms.nrw.de/geobasis/webatlasde
Index Änderung Datum bearbeitet
Hinweis
Der Leitungsverlauf kann in der Örtlichkeit abweichen. Die Verlegetiefen sind unbekannt. 
Für die Richtigkeit der Bestandseintragungen übernimmt BCE keine Gewähr.
Die Lage der Bestandsleitungen sind vor der Bauausführung in der Örtlichkeit zu prüfen. 
Köln, im März 2024
N:\vkw2014121\03_Pl\11_BIM\06_Rev\05_Ausfue_KPW\02_ING\ING_LP05_KPW.rvt
09.03.2024 20:39:49
LP3 - Entwurfsplanung
R.Mora  / O.Caspari
S. Rubbert
Sanierung Klettenbergpark - Weiher
1 : 500
März 2024
März 2024
Beckensanierung, Technischer Lageplan
B-4.2.1a
2020141.21 DIN A0
DHHN92UTM1.8.4.00.001
Plandarstellung abgeleitet aus digitalem
Bauwerksinformationsmodell (BIM)
Entwurfsdarstellung
a
Verschiebung Schachtbauwerke, Anpassung Leitungsbau, 
Gerinneerneuerung, Baumarten 08.03.2024 R.Mora  / O.Caspari B-4.2.1a
GI-WI  14.03.2024     Scholle
i. V. Dipl.-Ing. Ulrich Krath

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9162 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1308/2024 
Freigabedatum  23.04.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bauantrag nach §67 BauO NRW Sanierung Klettenbergpark-Weiher durch die 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB), LB 3.18, EZ 2, Bezirk 3 
Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß §67 
Bundesnaturschutzgesetz 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1107/11)  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die Sanierung des Klettenbergpark-Wei-
hers entsprechend der vorgelegten Planungen durchgeführt wird. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Abs.1 Nr. 1 BNatSchG zu. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land-
schaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. 
 
  
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 06.05.2024

2 
 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme 
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) der Stadt Köln planen die Sanierung des Klettenberg-
park-Weihers auf dem Gelände des gemäß Festsetzung des Landschaftsplans (LP) der Stadt 
Köln geschützten Landschaftsbestandteils 3.18 „Klettenbergpark“. 
Die 1906 - 1907 in der Stilart des Jugendstils angelegte Parkanlage mit offenem Wasser ent-
stand als „Rekultivierungsmaßnahme“ aus einer ehemaligen Abgrabung. 
Da der Weiher sehr hohe Wasserverluste aufweist, wird hier eine Unterspülung der minerali-
schen Dichtung vermutet. Unter Berücksichtigung der Zu- und Abflüsse infolge Niederschlag 
und Evaporation ist von Wasserverlusten in der Höhe der Zuspeisung auszugehen (rd. 50.000 
m³ pro Jahr). 
 
Die ursprüngliche Schichtdicke der Tonsohle ist nicht bekannt. Im Wasserbau sind Schichten 
mit einer Mächtigkeit von 20 cm üblich. Im Zuge einer Entschlammung 2013 wurden Proben 
der Tonsohle entnommen und in mehreren Abschnitten ungenügende Schichtdicken von 0 – 
5 cm und eine Durchsetzung mit Sedimenten festgestellt. Die Sohle wurde daraufhin mit einer 
20 cm dicken Schicht aus geschnetzeltem Ton und einer 10 cm dicken Schutzschicht aus 
Kies stellenweise ertüchtigt. 
 
Die Sanierung des Weihers ist daher notwendig, um zum einen die hohen unplanmäßigen 
Wasserverluste, die durch Brunnenwasser kontinuierlich ausgeglichen werden müssen, zu un-
terbinden und zum anderen den Weiher ökologisch aufzuwerten. Eine ausführliche Beschrei-
bung der Maßnahme kann dem beigefügten LBP und den Karten entnommen werden. 
 
Bestand  
Der Klettenbergpark liegt mehrere Meter unterhalb der umgebenden Wohnbebauung. Grund-
sätzlich werden die in Anspruch genommenen ca. 1,3 ha durch den zentral gelegenen Klett-
enbergpark-Weiher sowie eine parktypische Kombination von Wiesenflächen, Wegeverbin-
dungen, Einzelbäumen und kleinen Gehölzbeständen geprägt.  
Der Weiher verfügt über eine ca. 6.500 m² große Wasseroberfläche. Mit einer mittleren Was-
sertiefe von nur ca. 0,5 m ist er sehr flach angelegt. Der naturnah angelegte Weiher bildet mit 
seiner geschwungenen Uferlinie und den anschließenden, seicht zum Weiher abfallenden 
Wiesen das zentrale Landschaftsobjekt. Die Sohle ist mit einer Tonschicht abgedichtet. Insge-
samt ist von einem heterogenen, jedoch stark abgängigen, Zustand der Tonsohle auszuge-
hen. Die Ufervegetation ist mit den anliegenden Bäumen und Schilfzonen ausgeprägt. 
 
Entwicklungsziel: 
Für den Klettenbergpark ist das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhan-
dener Grünanlagen“ dargestellt. Mit dem Entwicklungsziel 2 sind im Wesentlichen angelegte 
und durch intensive Erholungsnutzung geprägte Grünanlagen wie Parks, Dauerkleingärten, 
Friedhöfe und Sportanlagen dargestellt, die mit natürlichen Landschaftselementen gestaltet 
und regelmäßig gepflegt sind. Die Nutzung in diesen Landschaftsräumen soll erhalten bleiben 
und die Landschaft ist naturnah weiterzuentwickeln. 
 
 
Eingriffsregelung: 
Um die Belange der Eingriffsregelung abzuarbeiten wurde das Büro Björnsen Beratende Inge-
nieure beauftragt einen LBP zu erstellen. 
Die Flächeninanspruchnahme für die geplante Maßnahme beträgt insgesamt rd. 1,3 ha. Da-
von sind rund 0,6 ha Wasserfläche und 0,7 ha Grün- und Wegefläche. Durch die bauliche 
Maßnahme wird die Sohle des Weihers vertieft und durch eine Folie abgedichtet. Es ist nicht 
geplant Bäume zu entfernen. Für die Modernisierung des künstlich angelegten Wasserzulaufs 
ist eine neue Pumpanlage geplant. 
Die Zufahrt zu der Baustelle erfolgt an der Ostseite von der Nessestraße Ecke Siebenge-
birgsallee über die bestehenden befestigten Wege bis zu der nördlich des Weihers liegenden 
Freifläche die als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt wird. In Bezug auf die Dimension und 
das Gewicht der Baufahrzeuge ist es erforderlich diese Wege schwerlastgerecht auszubauen.

3 
Dazu wird eine Schotter- und Asphaltschicht aufgebracht. Ein entsprechender Bodenschutz 
wird ebenfalls auf der Baustelleneinrichtungsfläche aufgebaut. Je nach geplanter Belastung 
wird entweder eine Schotterschicht aufgebracht oder Stahlplatten verlegt. 
 
Die gesamte Erfassung, Beschreibung und Bewertung der Funktionen von Natur und Land-
schaft sowie die Ableitung und Begründung von Vermeidungs- wie auch Kompensationsmaß-
nahmen sind im LBP des Büros Björnsen Beratende Ingenieure nachvollziehbar vorgenom-
men worden.  
Alle Eingriffe in Natur und Landschaft werden vermieden bzw. nach Abschluss der Arbeiten 
vor Ort wieder ausgeglichen. Die gesamte Maßnahme zielt darauf ab, dass der Weiher nach 
Abschluss der Arbeiten einen höheren ökologischen Zustand hat. Durch die Vertiefung des 
Weihers wird insbesondere die Qualität der Gewässerökologie verbessert. 
 
Artenschutz: 
Die im Planungsraum (potenziell) vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind gegenüber den 
allgemeinen und besonderen artenschutzrechtlichen Anforderungen nach §§ 39 sowie 44 
BNatSchG zu berücksichtigen. Zusammen mit dem LBP wurde durch das Büro Björnsen Be-
ratende Ingenieure GmbH auch eine Artenschutzprüfung (ASP) erstellt, die analog zum LBP 
Teil des Bauantrags ist. 
Nach fachlicher sowie rechtlicher Prüfung durch die UNB ist davon auszugehen, dass die ar-
tenschutzrechtlichen Belange in der ASP in angemessener Form dargestellt und bewertet 
wurden. Die vorhabenbedingten Wirkfaktoren und das sich daraus ableitende artenschutz-
rechtliche Konfliktpotential wurden nachvollziehbar erläutert. 
 
Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen: 
Nach § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG in Verbindung mit § 66 Abs. 1 Ziff. 3. ist vor der Erteilung 
einer Befreiung und wesentlichen Ausnahmen von Verboten zum Schutz von geschützten 
Landschaftsbestandteilen den anerkannten Naturschutzvereinigungen Gelegenheit zur Stel-
lungnahme und Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben.  
Die Beteiligung richtet sich nach § 67 LNatSchG NRW. Den Naturschutzvereinigungen steht 
für die Stellungnahme eine Frist von einem Monat nach Übersendung zu. Die Beteiligung wur-
den im Dezember 2023 gestartet, die Frist hierfür lief bis zum 12.01.2024.  
Bis zum Ablauf der Frist ist keine Stellungnahme eingegangen. 
 
Befreiung 
Der Weiher weist eine geringe Wassertiefe auf, der unter anderem zu einem schlechten öko-
logischen Zustand geführt hat. Des Weiteren ist der jährliche Wasserverlust durch eine abgän-
gige Abdichtung sehr hoch, so dass dieser durch kontinuierlichen Wasserzulauf unter, Ver-
wendung einer Grundwasserpumpe, ausgeglichen werden muss. Eine 2013 durchgeführte 
Entschlammung des Weihers mit anschließender Ausbesserung der vorhandenen Abdichtung 
mit Ton hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt. 
Durch die geplanten Maßnahmen im LBP werden unter anderem eine Verlandung des Wei-
hers verhindert, seine Funktionen für die Artenvielfalt, das lokale Klima als Parkanlage mit 
wichtiger Bedeutung für die Naherholung und das Ortsbild erhalten und der Betriebs- und 
Wartungsaufwand verringert.  
Ein wesentliches Merkmal des Vorhabens ist die Vermeidung von Eingriffen und die vollstän-
dige Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen vor Ort. Nach dem Ende der Bauzeit und 
der Wiederbegrünung beanspruchter Flächen wird die bauliche Maßnahme schon kurzfristig 
nicht mehr erkennbar sein. 
Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Maßnahme überwiegt damit gegenüber 
dem Interesse, dass die Verbote des LP eingehalten werden. Die Maßnahmen entsprechen 
auch dem Entwicklungsziel 2. Auf der Grundlage des vorliegenden Bauantrags mit den ent-
sprechenden Unterlagen beabsichtige die UNB der StEB die beantragten naturschutzrechtli-
chen Befreiungen und Genehmigungen zu erteilen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: B-2_Uebersichtslageplan-Klettenbergpark

4 
Anlage 2: B-3-1a_Lageplan, Bestand 
Anlage 3: B-4-2-1a_Beckensanierung, Technischer Lageplan 
Anlage 4: B-4-4a_Lageplan_Baulogistik_Klettenbergparkweiher 
Anlage 5: B-5-1_LBP_Bestands_und_Konfliktplan_KPW 
Anlage 6: B-5-2_LBP_Maßnahmenplan_KPW 
Anlage 7: BM-1_Lageplan_KPW 
Anlage 8: 20220425_DH_KPW (Erläuterungsbericht zum Bauantrag inkl. LBP)

Anlage 7: BM-1_Lageplan_KPW

2348 Zeichen

M
M
M
MBank
Bank
Bank
Bank
Bank
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Bank
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Bank
Bank
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M
M
M
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C
C
A
A
B
B
BS 1
RS 1
BS 7
RS 7
BS 2
BS 3
BS 4A
RS 4A
BS 5A
BS 6
Sondierungspunkte
Punktbezeichnung x-Koordinate y-Koordinate Höhe mNHN
353862.58 5641714.07 42.80
353941.89 5641715.17 43.05
353983.25 5641678.94 42.82
353989.35 5641627.54 43.14
353908.91 5641667.48 43.10
353869.60 5641683.02 42.91
353813.64 5641707.85 44.67
353862.38 5641714.58 42.79
353989.64 5641628.06 43.13
353813.17 5641707.92 44.73
BM-1 1 : 500
Schleich / Kravcovs
DIN A0
ÄnderungIndex Datum bearbeitet Zeichnung-Nr.
Format
MaßstabZeichnung-Nr.
Abeko-Nr.
Datei
NameDatum
Hauptabteilungsleiter
Zeichnung-Nr.
gepr.
bearb.
NameDatum
Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter
Mitzeichnung
Betrieb
Projektleiter
Abteilung
Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand
Projektbezeichnung
HöhensystemLagenetz
Abteilung TB  Betrieb Klärwerke und Netze
Sanierung Klettenbergpark-Weiher
LP 2 - Vorplanung
Ostmerheimer Straße 555  
D - 51109 Köln 
Internet: www.steb-koeln.de 
Projekt-Nr.: 2020141.21
Datengrundlage
Quelle Hintergrundkarte: Land NRW (2018)
Amtliche Basiskarte https://www.geoportal.nrw/
dl-de/by-2-0 www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Web Map Service WebAtlasDE: https://www.wms.nrw.de/geobasis/webatlasde
Topografie, Kanalkataster
und Vermessung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln
Rasterbild als Übersichtszeichnung
1.8.4.00.001
N
Februar 2022
Zeichenerklärung
Blattgröße: 841 x 420 mm, A = 0.35 m²
Gespeichert: 01.02.22 15:47:04  /  Plotdatum:  01.02.22 16:19:07 Kravcovs
\\bce01.de\nas\N\vkw2014121\03_Pl\11_BIM\02_ACAD\02_Vor\Arbeitsplaene\B-3-1_Lageplan_Bestand_GEO_20220131.dwg / Layout: BM-1_LP_Bestand_KPW
0 10 20
1 : 500
50 m4030
Hinweis:
Der Leitungsverlauf kann in der Örtlichkeit abweichen. Die Verlegetiefen sind unbekannt.
Für die Richtigkeit der Bestandseintragungen übernimmt BCE keine Gewähr.
Die Lage der Bestandsleitungen sind vor der Bauausführung in der Örtlichkeit zu prüfen.
Rubbert
asphaltierter Weg
wassergebundener Weg
Pflasterfläche
Schilfzone
Wege:
Sonstiges:
Pumpe
Holzfläche
Betonfläche
Bohrsondierung mit Nummer
Rammsondierung mit Nummer
BS 4
RS 1
BS 1
BS 2
BS 3
BS 5A
BS 6
BS 7
BS 4A
RS 1
RS 4A
RS 7
Doppelringinfiltrometer-Versuch
Geotechnischer Bericht
Lageplan
Februar 2022
Köln, Dezember 2022
Dipl.-Ing. Ulrich Krath
TB-51    16.12.2022
TB-4     21.12.22

Anlage 1: B-2_Uebersichtslageplan-Klettenbergpark

1251 Zeichen

B-3.1
N
Blattgröße: 594 x 420 mm
Gespeichert: 26.04.22 17:30:42  /  Plotdatum:  26.04.22 17:40:19 Wuest
\\bce01.de\nas\N\vkw2014121\03_Pl\11_BIM\02_ACAD\03_Entw\B-2_Uebersichtslageplan.dwg / Layout: Klettenbergpark
Übersichtslageplan
B-21:2000
Heisler / Hirschberg
DIN A1
050
1 : 2 000
200 m 100150
April 2022
Änderung IndexDatumbearbeitetZeichnung-Nr.
Format
Maßstab Zeichnung-Nr.
Abeko-Nr.
Datei
Name Datum
Hauptabteilungsleiter
Zeichnung-Nr.
gepr.
bearb.
Name Datum
Abteilungsleiter/Sachgebietsleiter
Mitzeichnung
Betrieb
Projektleiter
Abteilung
Zeichnungsinhalt und Dokumentationsstand
Projektbezeichnung
Höhensystem Lagenetz
Abteilung TB  Betrieb Klärwerke und Netze
Sanierung Klettenbergpark-Weiher
LP3 - Entwurfsplanung
Ostmerheimer Straße 555  
D - 51109 Köln 
Internet: www.steb-koeln.de 
Projekt-Nr.:2020141.21
Datengrundlage
Quelle Hintergrundkarte:Land NRW (2018)
Amtliche Basiskarte https://www.geoportal.nrw/
dl-de/by-2-0 www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Web Map Service WebAtlasDE: https://www.wms.nrw.de/geobasis/webatlasde
Topografie, Kanalkataster
und Vermessung:Stadtentwässerungsbetriebe Köln
Rasterbild als Übersichtszeichnung
1.8.4.00.001
April 2022Rubbert
Köln, Dezember 2022
Dipl.-Ing. Ulrich Krath
TB-51    16.12.2022
TB-4
22.12.22

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1308/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.04.2024
Erstellt
16.04.2024 15:44