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0657/2019

Mittel für Städtepartnerschaftsvereine

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.02.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.04.2019, TOP 2.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11193 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/3 
 
Vorlagen-Nummer 28.02.2019 
 0657/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
 
Mittel für Städtepartnerschaftsvereine 
Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, Vorla-
gen-Nummer AN/0154/2019: 
 
Die Vereine zur Förderung der Städtepartnerschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gestal-
tung und Pflege der Städtepartnerschaften. Diese Vereine sind privilegierte Partner der Verwaltung 
bei der Planung und Umsetzung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten und erhalten daher eine speziel-
le finanzielle Förderung. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Erstellung einer Übersicht der letzten 5 Jahre, 
welche Mittel pro Kalenderjahr für die Städtepartnerschaftsvereine gesamt zur Verfügung gestanden 
haben (einschließlich 2018) und inwieweit diese Mittel auf welche Städtepartnerschaftsvereine in wel-
cher Höhe verteilt wurden. 
 
Die Beantwortung der Anfrage bitten wir auch dem Finanzausschuss zur Verfügung zu stellen. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
1)  Zuschuss für die Vereinsarbeit (Verwaltungskostenzuschuss) 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln stehen den von der Verwaltung anerkannten Vereinen und 
Gesellschaften zur Förderung der Kölner Städtepartnerschaften seit 2007 - unabhängig von projekt-
gebundenen Förderungen - für ihre Vereinsarbeit jährlich exklusiv insgesamt 20.000 € zur Verfügung. 
Dem Gleichheitsgrundsatz folgend, werden diese Mittel pro Partnerstadt zu gleichen Teilen an alle 
nachweislich aktiven Fördervereine aufgeteilt. In den Fällen, in denen auf bürgerschaftlicher Ebene 
mehrere Vereine die Beziehungen zu einer Partnerstadt fördern (aktuell je zwei Vereine zur Förde-
rung der städtepartnerschaftlichen Beziehungen mit Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis), wird 
dieser anteilige Betrag zwischen den betreffenden Vereinen geteilt.  
 
In den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2018 konnte dieser Gesamtförderbetrag von 20.000 € vom Büro 
für europäische und internationale Angelegenheiten (01/3) aus Haushaltsmittel aufgestockt werden, 
die eigentlich für die originäre Sacharbeit der Verwaltung im  Bereich Europa / Städtepartnerschaften 
/ kommunale Entwicklungszusammenarbeit / Internationales bestimmt waren, und zwar wie folgt: 
 
2014: 20.000 € plus 4.750 € aus dem Budget von 01/3 = 24.750 € 
2015: 20.000 € plus 5.000 € aus dem Budget von 01/3 = 25.000 € 
2016: 20.000 € plus 5.000 € aus dem Budget von 01/3 = 25.000 € 
2018: 20.000 € plus 1.000 € aus dem Budget von 01/3 = 21.000 €

2 
 
In 2017 war eine Aufstockung nicht möglich gewesen, da zum einen die dem Büro für europäische 
und internationale Angelegenheiten (01/3) in jenem Jahr zur Verfügung stehenden Sachmittel gegen-
über den Vorjahren im Zuge der Haushaltskonsolidierung gekürzt werden mussten (Ansätze 2014 bis 
2018 im Einzelnen: 2014: 121.056 €; 2015: 86.192 €; 2016: 89.045 €; 2017: 66.542 €; 2018: 71.691 
€) und zum anderen diese gekürzten Mittel durch Maßnahmen der Verwaltung im Bereich Europa / 
Städtepartnerschaften / kommunale Entwicklungszusammenarbeit / Internationales, inklusive der Fi-
nanzierung des notwendigen Eigenanteils bei drittmittelgeförderten Projekten (s.u.), gebunden waren. 
 
Gemäß der o.g. Kriterien erhielten die in dem betreffenden Haushaltsjahr aktiven Fördervereine für 
ihre Vereinsarbeit folgende Zuschüsse: 
 
2014: jeweils 1.302 €; im Falle Rio de Janeiro je 651 € 
2015: jeweils 1.250 €; im Falle Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis je 625 € 
2016: jeweils 1.250 €; im Falle Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis je 625 € 
2017: jeweils 1.000 €; im Falle Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis je 500 € 
2018: jeweils 1.000 €; im Falle Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis je 500 €. 
 
2)  Fördertopf “Städtepartnerschaften gestalten“ (Projektförderung) 
Darüber hinaus stehen mit Beschluss des Rates der Stadt Köln seit dem Haushaltsjahr 2011 im 
Budget des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten (01/3) Fördermittel für städte-
partnerschaftliche Maßnahmen mit einem Regelbetrag in Höhe von 59.200 € zur Verfügung. 
 
Antragsberechtigt sind gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen, Bildungsein-
richtungen (Schulen, Hochschulen) und Kirchengemeinden mit Sitz in Köln. Die anerkannten Vereine 
zur Förderung der Städtepartnerschaften sind dabei die wichtigsten Partner der Stadt Köln. Projekte 
und Aktivitäten, die von den Städtepartnerschaftsvereinen oder in Kooperation mit ihnen initiiert und 
durchgeführt werden, werden beim Fördertopf `Städtepartnerschaften gestalten´ entsprechend der 
vom Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschlosse-
nen Förderrichtlinien besonders berücksichtigt. 
 
Durch die Übertragung von Haushaltsmitteln aus den jeweiligen Vorjahren lagen die in den Haus-
haltsjahren 2014 bis 2018 zur Verfügung stehenden Fördermittel de facto über der Regelförderung 
i.H. von 59.200 €, und zwar wie folgt: 
 
2014: 63.919 € 
2015: 69.568 € 
2016: 61.911 € 
2017: 81.838 € 
2018: 69.428 € 
 
Im Haushalt 2019 steht für die Förderung von Städtepartnerschaftsmaßnahmen der Regelbetrag i.H. 
von 59.200 € zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung hat den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Interna-
tionales in den zurückliegenden Jahren regelmäßig in Form schriftlicher Mittelungen über die Ver-
wendung der Fördermittel informiert. Auf diese Mitteilungen wird verwiesen. 
 
3)  Weitere Mittel für Städtepartnerschaftsmaßnehmen 
Darüber hinaus stehen den Vereinen und Gesellschaften zur Förderung der Städtepartnerschaften 
sowie für Städtepartnerschaftsmaßnahmen weitere Finanzmittel zur Verfügung, die im Zuge der Er-
stellung des dem Rat in Kürze zur Beschlussfassung vorliegenden `Konzepts zur Weiterentwicklung 
der Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln´ exemplarisch für die Haushaltsjahre 2016-2018 aufge-
listet wurden. Im Einzelnen:

3 
 
 
Städtischer Fördertopf „Kommu-
nale Entwicklungszusammenar-
beit (KEZ) 
2016: 17.000 € (beantragt: 37.069 €) 
2017: 17.000 € (beantragt: 31.928 €) 
2018: 30.000 € (beantragt: 37.958 €) 
Finanziell bezuschusst werden aus diesem Fördertopf 
auch Projekte in Kölner Partnerstädten, die zu den 
Zielländern der EZ zählen. Maßnahmen werden auf 
Antrag von 01/3 gefördert. 
Städtischer Fördertopf für Schü-
leraustausche  
2016: 17.177 € 
2017: 16.449 € 
2018: 15.119 € 
Schüleraustausche mit Partnerstädten werden auf 
Antrag vom Amt für Schulentwicklung gefördert (s.a. 
Schlussbemerkung).  
Städtischer Fördertopf für Sport-
austausche  
2016: 23.674 € 
2017: 22.288 € 
2018: 19.135 € 
Sportaustausche mit Partnerstädten Kölns werden auf 
Antrag vom Amt für Schulentwicklung bzw. Sportamt 
gefördert (s.a. Schlussbemerkung).  
Rest Cent-Spendentopf der städti-
schen Bediensteten 
Jährlich ca. 40.000 € 
Mit Hilfe der Rest-Cent Spende werden humanitäre 
Projekte in Partnerstädten sowie Kommunen nach 
Naturkatastrophen unterstützt. Über die Mittelvergabe 
entscheiden die Oberbürgermeisterin und der Vorsit-
zende des Gesamtpersonalrats auf Vorschlag von 
01/3.  
Die betreffenden Städtepartnerschaftsvereine werden 
ihrerseits im Vorfeld von 01/3 konsultiert. 
Von Büro für europäische und 
internationale Angelegenheiten 
(01/3) akquirierte Fördermittel aus 
der erfolgreichen Teilnahme an 
Wettbewerben  
Aktuell: Hauptstadt des Fairen Handels 60.000 € 
Die Mittel werden per Ausschreibung und durch Jury-
Entscheidung an gemeinnützige Vereine vergeben, 
die im Bereich Fairer Handel engagiert sind.  
Von 01/3 erfolgreich beantragte 
Projektfördermittel des Bundes  
seit 2014 ca. 2,2 Mio. € (davon in 2018 ca. 500.000 €) 
Hierzu zählen durch 01/3 z.B. bei Engagement Global 
(BMZ) beantragte Mittel im Bereich kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit für Kooperationsprojekte 
mit Bethlehem, Corinto / El Realejo, Rio de Janeiro 
und Tunis, inklusive der notwendigen Eigenmittel.  
EU-Fördermittel, insb. Programm 
„Europa für Bürgerinnen und 
Bürger“ 
Die EU-Kommission fördert mit diesem Programm 
städtepartnerschaftliche Maßnahmen. Neben den 
Städten selbst sind auch Städtepartnerschaftsvereine 
antragsberechtigt. 01/3 hat dazu in 2017 eine Infor-

4 
 
mationsveranstaltung durchgeführt und berät auf 
Nachfrage bei der Antragstellung. Bislang wurde von 
dieser Fördermöglichkeit nicht Gebrauch gemacht. 
 
Rechnet man alle Mittel zusammen, die 2018 zur Förderung von Städtepartnerschaftsmaßnahmen 
zur Verfügung standen, kommt man auf einen gerundeten Betrag von insgesamt ca. 750.000 €, von 
denen allerdings der größere Anteil, nämlich ca. 560.000 €, von 01/3 zusätzlich zu den originär städti-
schen Haushaltsmitteln für entwicklungspolitische Kooperationsprojekte mit Bethlehem, Corinto / El 
Realejo, Rio de Janeiro und Tunis sowie für Maßnahmen im Bereich Fairer Handel akquiriert wurden. 
 
An der Durchführung des BMZ-finanzierten Klimaschutzprojekts mit Corinto / El Realejo ist der Verein 
zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln – Corinto / El Realejo maßgeblich beteiligt. Und der Ver-
ein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Bethlehem hat mit Unterstützung der Verwaltung in 
2018 bei Engagement Global erfolgreich Mittel für die Einladung von Mitgliedern der palästinensi-
schen NGO `Right to Movement´ zum Köln-Marathon eingeworben. 
 
Nicht berücksichtigt ist bei dieser Aufstellung das EU-Projekt Grow Smarter: Zusammen mit der 
Partnerstadt Barcelona und der Stadt Stockholm haben die Stadt Köln und die städtische Tochter 
Rheinenergie sowie 37 weitere Partnerinnen und Partner aus Industrie und Wissenschaft für das Pro-
jekt `Grow Smarter´ 2014 von der EU-Kommission den Zuschlag für eine Förderung aus dem For-
schungsrahmenprogramm Horizon 2020 bekommen. Das Projekt hat ein Gesamtfördervolumen für 
das europäische Konsortium von 25 Mio. € und eine Laufzeit bis 2019/20. Ziel des Förderprogramms 
ist es, besonders im urbanen Raum die Luftqualität zu verbessern, die Feinstaubbelastung und den 
Energieverbrauch zu senken sowie einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität zu leisten. Intelligen-
te Lösungen, die im Rahmen des Projektes entwickelt wurden, sollen von fünf sogenannten `Nach-
ahmer´-Städten (Graz, Suceava, Malta, Porto, Cork) in Teilen exemplarisch umgesetzt werden.  
 
Ebenfalls unberücksichtigt sind die Mittel der Wirtschaftsförderung, für deren Standortmarketing Köl-
ner Partnerstädte eine wichtige Rolle spielen, sowie Haushaltsmittel, die von einzelnen Dezernaten 
und Fachämtern für Fachaustausche mit Kolleginnen und Kollegen in Partnerstädten aus eigenen 
Budgets eingesetzt werden. 
 
Schlussbemerkung: 
Zusätzlich zu den o.g. Mitteln stehen für den Jugend-, Schul- und Sportaustausch mit den Partner-
städten über den politischen Veränderungsnachweis im Haushalt 2019 weitere 200.000 € zur Verfü-
gung, einschließlich 50.000 € für den Jugendaustausch mit Tel Aviv-Yafo. Die Förderrichtlinien wer-
den zurzeit von der Verwaltung erarbeitet. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0657/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.02.2019
Erstellt
22.02.2019 19:00