0657/2019
Mittel für Städtepartnerschaftsvereine
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 28.02.2019 0657/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Mittel für Städtepartnerschaftsvereine Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, Vorla- gen-Nummer AN/0154/2019: Die Vereine zur Förderung der Städtepartnerschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gestal- tung und Pflege der Städtepartnerschaften. Diese Vereine sind privilegierte Partner der Verwaltung bei der Planung und Umsetzung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten und erhalten daher eine speziel- le finanzielle Förderung. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Erstellung einer Übersicht der letzten 5 Jahre, welche Mittel pro Kalenderjahr für die Städtepartnerschaftsvereine gesamt zur Verfügung gestanden haben (einschließlich 2018) und inwieweit diese Mittel auf welche Städtepartnerschaftsvereine in wel- cher Höhe verteilt wurden. Die Beantwortung der Anfrage bitten wir auch dem Finanzausschuss zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 1) Zuschuss für die Vereinsarbeit (Verwaltungskostenzuschuss) Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln stehen den von der Verwaltung anerkannten Vereinen und Gesellschaften zur Förderung der Kölner Städtepartnerschaften seit 2007 - unabhängig von projekt- gebundenen Förderungen - für ihre Vereinsarbeit jährlich exklusiv insgesamt 20.000 € zur Verfügung. Dem Gleichheitsgrundsatz folgend, werden diese Mittel pro Partnerstadt zu gleichen Teilen an alle nachweislich aktiven Fördervereine aufgeteilt. In den Fällen, in denen auf bürgerschaftlicher Ebene mehrere Vereine die Beziehungen zu einer Partnerstadt fördern (aktuell je zwei Vereine zur Förde- rung der städtepartnerschaftlichen Beziehungen mit Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis), wird dieser anteilige Betrag zwischen den betreffenden Vereinen geteilt. In den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2018 konnte dieser Gesamtförderbetrag von 20.000 € vom Büro für europäische und internationale Angelegenheiten (01/3) aus Haushaltsmittel aufgestockt werden, die eigentlich für die originäre Sacharbeit der Verwaltung im Bereich Europa / Städtepartnerschaften / kommunale Entwicklungszusammenarbeit / Internationales bestimmt waren, und zwar wie folgt: 2014: 20.000 € plus 4.750 € aus dem Budget von 01/3 = 24.750 € 2015: 20.000 € plus 5.000 € aus dem Budget von 01/3 = 25.000 € 2016: 20.000 € plus 5.000 € aus dem Budget von 01/3 = 25.000 € 2018: 20.000 € plus 1.000 € aus dem Budget von 01/3 = 21.000 € 2 In 2017 war eine Aufstockung nicht möglich gewesen, da zum einen die dem Büro für europäische und internationale Angelegenheiten (01/3) in jenem Jahr zur Verfügung stehenden Sachmittel gegen- über den Vorjahren im Zuge der Haushaltskonsolidierung gekürzt werden mussten (Ansätze 2014 bis 2018 im Einzelnen: 2014: 121.056 €; 2015: 86.192 €; 2016: 89.045 €; 2017: 66.542 €; 2018: 71.691 €) und zum anderen diese gekürzten Mittel durch Maßnahmen der Verwaltung im Bereich Europa / Städtepartnerschaften / kommunale Entwicklungszusammenarbeit / Internationales, inklusive der Fi- nanzierung des notwendigen Eigenanteils bei drittmittelgeförderten Projekten (s.u.), gebunden waren. Gemäß der o.g. Kriterien erhielten die in dem betreffenden Haushaltsjahr aktiven Fördervereine für ihre Vereinsarbeit folgende Zuschüsse: 2014: jeweils 1.302 €; im Falle Rio de Janeiro je 651 € 2015: jeweils 1.250 €; im Falle Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis je 625 € 2016: jeweils 1.250 €; im Falle Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis je 625 € 2017: jeweils 1.000 €; im Falle Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis je 500 € 2018: jeweils 1.000 €; im Falle Rio de Janeiro, Thessaloniki und Tunis je 500 €. 2) Fördertopf “Städtepartnerschaften gestalten“ (Projektförderung) Darüber hinaus stehen mit Beschluss des Rates der Stadt Köln seit dem Haushaltsjahr 2011 im Budget des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten (01/3) Fördermittel für städte- partnerschaftliche Maßnahmen mit einem Regelbetrag in Höhe von 59.200 € zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen, Bildungsein- richtungen (Schulen, Hochschulen) und Kirchengemeinden mit Sitz in Köln. Die anerkannten Vereine zur Förderung der Städtepartnerschaften sind dabei die wichtigsten Partner der Stadt Köln. Projekte und Aktivitäten, die von den Städtepartnerschaftsvereinen oder in Kooperation mit ihnen initiiert und durchgeführt werden, werden beim Fördertopf `Städtepartnerschaften gestalten´ entsprechend der vom Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschlosse- nen Förderrichtlinien besonders berücksichtigt. Durch die Übertragung von Haushaltsmitteln aus den jeweiligen Vorjahren lagen die in den Haus- haltsjahren 2014 bis 2018 zur Verfügung stehenden Fördermittel de facto über der Regelförderung i.H. von 59.200 €, und zwar wie folgt: 2014: 63.919 € 2015: 69.568 € 2016: 61.911 € 2017: 81.838 € 2018: 69.428 € Im Haushalt 2019 steht für die Förderung von Städtepartnerschaftsmaßnahmen der Regelbetrag i.H. von 59.200 € zur Verfügung. Die Verwaltung hat den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Interna- tionales in den zurückliegenden Jahren regelmäßig in Form schriftlicher Mittelungen über die Ver- wendung der Fördermittel informiert. Auf diese Mitteilungen wird verwiesen. 3) Weitere Mittel für Städtepartnerschaftsmaßnehmen Darüber hinaus stehen den Vereinen und Gesellschaften zur Förderung der Städtepartnerschaften sowie für Städtepartnerschaftsmaßnahmen weitere Finanzmittel zur Verfügung, die im Zuge der Er- stellung des dem Rat in Kürze zur Beschlussfassung vorliegenden `Konzepts zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln´ exemplarisch für die Haushaltsjahre 2016-2018 aufge- listet wurden. Im Einzelnen: 3 Städtischer Fördertopf „Kommu- nale Entwicklungszusammenar- beit (KEZ) 2016: 17.000 € (beantragt: 37.069 €) 2017: 17.000 € (beantragt: 31.928 €) 2018: 30.000 € (beantragt: 37.958 €) Finanziell bezuschusst werden aus diesem Fördertopf auch Projekte in Kölner Partnerstädten, die zu den Zielländern der EZ zählen. Maßnahmen werden auf Antrag von 01/3 gefördert. Städtischer Fördertopf für Schü- leraustausche 2016: 17.177 € 2017: 16.449 € 2018: 15.119 € Schüleraustausche mit Partnerstädten werden auf Antrag vom Amt für Schulentwicklung gefördert (s.a. Schlussbemerkung). Städtischer Fördertopf für Sport- austausche 2016: 23.674 € 2017: 22.288 € 2018: 19.135 € Sportaustausche mit Partnerstädten Kölns werden auf Antrag vom Amt für Schulentwicklung bzw. Sportamt gefördert (s.a. Schlussbemerkung). Rest Cent-Spendentopf der städti- schen Bediensteten Jährlich ca. 40.000 € Mit Hilfe der Rest-Cent Spende werden humanitäre Projekte in Partnerstädten sowie Kommunen nach Naturkatastrophen unterstützt. Über die Mittelvergabe entscheiden die Oberbürgermeisterin und der Vorsit- zende des Gesamtpersonalrats auf Vorschlag von 01/3. Die betreffenden Städtepartnerschaftsvereine werden ihrerseits im Vorfeld von 01/3 konsultiert. Von Büro für europäische und internationale Angelegenheiten (01/3) akquirierte Fördermittel aus der erfolgreichen Teilnahme an Wettbewerben Aktuell: Hauptstadt des Fairen Handels 60.000 € Die Mittel werden per Ausschreibung und durch Jury- Entscheidung an gemeinnützige Vereine vergeben, die im Bereich Fairer Handel engagiert sind. Von 01/3 erfolgreich beantragte Projektfördermittel des Bundes seit 2014 ca. 2,2 Mio. € (davon in 2018 ca. 500.000 €) Hierzu zählen durch 01/3 z.B. bei Engagement Global (BMZ) beantragte Mittel im Bereich kommunale Ent- wicklungszusammenarbeit für Kooperationsprojekte mit Bethlehem, Corinto / El Realejo, Rio de Janeiro und Tunis, inklusive der notwendigen Eigenmittel. EU-Fördermittel, insb. Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ Die EU-Kommission fördert mit diesem Programm städtepartnerschaftliche Maßnahmen. Neben den Städten selbst sind auch Städtepartnerschaftsvereine antragsberechtigt. 01/3 hat dazu in 2017 eine Infor- 4 mationsveranstaltung durchgeführt und berät auf Nachfrage bei der Antragstellung. Bislang wurde von dieser Fördermöglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Rechnet man alle Mittel zusammen, die 2018 zur Förderung von Städtepartnerschaftsmaßnahmen zur Verfügung standen, kommt man auf einen gerundeten Betrag von insgesamt ca. 750.000 €, von denen allerdings der größere Anteil, nämlich ca. 560.000 €, von 01/3 zusätzlich zu den originär städti- schen Haushaltsmitteln für entwicklungspolitische Kooperationsprojekte mit Bethlehem, Corinto / El Realejo, Rio de Janeiro und Tunis sowie für Maßnahmen im Bereich Fairer Handel akquiriert wurden. An der Durchführung des BMZ-finanzierten Klimaschutzprojekts mit Corinto / El Realejo ist der Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln – Corinto / El Realejo maßgeblich beteiligt. Und der Ver- ein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Bethlehem hat mit Unterstützung der Verwaltung in 2018 bei Engagement Global erfolgreich Mittel für die Einladung von Mitgliedern der palästinensi- schen NGO `Right to Movement´ zum Köln-Marathon eingeworben. Nicht berücksichtigt ist bei dieser Aufstellung das EU-Projekt Grow Smarter: Zusammen mit der Partnerstadt Barcelona und der Stadt Stockholm haben die Stadt Köln und die städtische Tochter Rheinenergie sowie 37 weitere Partnerinnen und Partner aus Industrie und Wissenschaft für das Pro- jekt `Grow Smarter´ 2014 von der EU-Kommission den Zuschlag für eine Förderung aus dem For- schungsrahmenprogramm Horizon 2020 bekommen. Das Projekt hat ein Gesamtfördervolumen für das europäische Konsortium von 25 Mio. € und eine Laufzeit bis 2019/20. Ziel des Förderprogramms ist es, besonders im urbanen Raum die Luftqualität zu verbessern, die Feinstaubbelastung und den Energieverbrauch zu senken sowie einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität zu leisten. Intelligen- te Lösungen, die im Rahmen des Projektes entwickelt wurden, sollen von fünf sogenannten `Nach- ahmer´-Städten (Graz, Suceava, Malta, Porto, Cork) in Teilen exemplarisch umgesetzt werden. Ebenfalls unberücksichtigt sind die Mittel der Wirtschaftsförderung, für deren Standortmarketing Köl- ner Partnerstädte eine wichtige Rolle spielen, sowie Haushaltsmittel, die von einzelnen Dezernaten und Fachämtern für Fachaustausche mit Kolleginnen und Kollegen in Partnerstädten aus eigenen Budgets eingesetzt werden. Schlussbemerkung: Zusätzlich zu den o.g. Mitteln stehen für den Jugend-, Schul- und Sportaustausch mit den Partner- städten über den politischen Veränderungsnachweis im Haushalt 2019 weitere 200.000 € zur Verfü- gung, einschließlich 50.000 € für den Jugendaustausch mit Tel Aviv-Yafo. Die Förderrichtlinien wer- den zurzeit von der Verwaltung erarbeitet. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0657/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.02.2019
- Erstellt
- 22.02.2019 19:00