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2010/0299

Aktuelle Situation der ARGE Darmstadt

Magistratsvorlage 12.07.2010

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2010/0299

5536 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.07.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat        an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Dezernat V 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0299 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Aktuelle Situation der ARGE Darmstadt 
 
Vorlage vom: 12.07.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage mit Informationen zum Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2010, 
der Neuorganisation im SGB II und dem Haushalt 2010 der ARGE zur Kenntnis. 
 
 
Anlagen: Arbeitsmarktprogramm_2010_ARGE_Darmstadt 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.07.10 
 
Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2010 
Mit dem Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2010 stellt die ARGE Darmstadt die strategischen 
Ansätze für die Integrationsarbeit im Jahr 2010 dar. Es analysiert die regionale Lage auf dem Arbeits- 
und Ausbildungsmarkt, stellt die Instrumente und Maßnahmen zur Zielerreichung vor und geht auf 
einzelne Zielgruppen ein. Alle Handlungen und Entscheidungen unterliegen der Beachtung der Prinzi-
pien der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Im Jahr 2010 steht die Qualifizierung von erwerbsfähi-
gen Hilfebedürftigen im Fokus der ARGE Darmstadt. Das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 
2010 ist Grundlage der Zusammenarbeit mit allen regionalen Akteuren auf dem Arbeits- und Ausbil-
dungsmarkt und dient gleichzeitig als Handlungsleitfaden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
ARGE Darmstadt. Es wurde am 01.03.2010 von der Trägerversammlung der ARGE einstimmig be-
schlossen.  
 
Haushalt der ARGE Darmstadt 2010
 
Bis zum 06.04.2010 wurde der Haushalt der ARGE Darmstadt aufgrund der verzögerten Verabschie-
dung des Haushalts auf Bundesebene vorläufig geführt, außerdem wurden Mittel aufgrund einer Auf-
lage des Haushaltsauschusses des Bundestages in Höhe von 900 Mio. € bundesweit erst am 
22.04.2010 freigegeben. Die vorläufigen Mittelzuteilungen fielen für die ARGE mit 5,8 Mio. € im Ein-
gliederungsbudget im Vergleich zu anderen ARGEn stark unterdurchschnittlich aus, hierdurch kam es 
bei den Eingliederungsleistungen zu Mittelengpäßen, z. T. mussten Anträge auf Eingliederungsmaß-
nahmen abgelehnt werden. Zwischenzeitlich ist die endgültige Mittelzuteilung in Höhe von 10,5 Mio. € 
erfolgt. Die Bundesregierung plant Etatkürzungen, so dass perspektivisch in den folgenden Jahren mit 
einem weiter zurückgehenden Budget zu rechnen ist. 
 
Beschäftigungszuschuss (§16 e SGB II): Durch die Eingliederungsmittel-Verordnung des Bundes 
wurden die finanziellen Mittel der ARGE Darmstadt für den Beschäftigungszuschuss begrenzt, diese 
können in 2010 nicht mehr durch den restlichen Haushalt der ARGE verstärkt werden. Zudem ist die 
hier bereits am 03.03.2010 erfolgte Zuteilung  mit 1,38 Mio. €  um knapp 240 T€ niedriger als erwartet 
ausgefallen. Aus diesen Gründen ist das Budget der ARGE Darmstadt bereits um etwa 100 T€ über-
schritten, hier können keine weiteren Bewilligungen erfolgen. Dies trifft auch auf die Verlängerung 
bestehender Förderungen zu. 
 
Neuorganisation SGB II
 
Am 20.12.2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II 
für verfassungswidrig erklärt, da sie dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung 
widersprechen und somit mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Der Gesetzgeber ist seither damit 
beauftragt, bis spätestens 31.12.2010 eine gesetzliche Neuregelung herbeizuführen. 
 
Mit Beschluss vom 17.12.2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat damit beauf-
tragt, sich dafür einzusetzen, die Möglichkeit der Übertragung der Zuständigkeit für das SGB II in 
kommunaler Trägerschaft (Options-Modell) zu nutzen und sicherzustellen. Im Anschluss daran wurde

3 
... 
durch Stadtrat Jochen Partsch eine ämter- und dezernatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, die 
den Auftrag hat, die Organisationsszenarien „Zugelassene kommunale Trägerschaft (Option)“ bzw. 
„Fortführung der gemeinsamen Trägerschaft (ARGE-Nachfolgemodell)“ zu prüfen. Stadtrat Jochen 
Partsch hat zu diesem Zweck zwei Arbeitsgruppen eingesetzt. Eine ARGE-interne Arbeitsgruppe prüft 
zurzeit u. a., wie die Aufgaben für die Kundinnen und Kunden zukünftig am besten wahrgenommen 
werden können. Die zweite Arbeitsgruppe mit Beteiligung anderer städtischer Ämter, insbesondere 
der Querschnittsämter unter Beteiligung des Personalrates, prüft u. a. die Umsetzbarkeit unter perso-
nellen, finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten.  
 
Der Bundesrat hat am 09.07.2010 sowohl das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) 
als auch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende 
beschlossen. Damit ist abschließend geklärt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit 
hat, sich bis zum 31.12.2010 als zugelassener kommunaler Träger für das Optionsmodell zu bewer-
ben.   
 
Die Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppen werden dem Magistrat und der Stadtverordnetenver-
sammlung fristgerecht vorgelegt.  
 
 
Darmstadt, 12.07.2010 
Eid / Ka 
 
Dezernat V       
 
 
 
Jochen Partsch   
Stadtrat

anlage 1

88776 Zeichen

Integrations- und Arbeitsmarkt-
programm 2010

Herausgeber:

ARGE Darmstadt

Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung
Groß-Gerauer-Weg 3

64295 Darmstadt

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

11 Rückblick 2009 - Ein J ahr der Veränderungen und der Weiterentwicklung....4

1.2 _Zielsystem des SGB Il
1.2.1 2009 - Was haben wir erreicht?
1.2.2 2010 - Was wollen wir erreichen? ....
2. Arbeitsmarktlage - Entwicklung, Perspektiven und Prognose für 2010 ......... 8
3. Aktive Förderung - Planung 2010 ...uueessunneesnennnensnnnnensnennnennnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnnn nun 8

3.1  Mittelsituation 2010: Eingliederungs- und Verwaltungsbudget

3 Strategien der Zielerreichung
.1 Handlungsprogramm Neukunden..
.2 Fokussierung auf integrationsnahe H g
.3 Weiterentwicklung des gemeinsamen Arbeitgeberservice.

‚2
3.
3.
3.
3.2.4 Vermeidung Langzeitbezug

2
2
2
2

3.3 Darstellung der Instrumente zur Zielerreichung
3.3.1 Qualifizierungsförderung / Bildungszielplanung 2010 ..
3.3.2 Bildungsbörse 2010 ............
3.3.3 Absolventenmanagement...

3.4 Förderung von Zielgruppen
3.4.1 Bundesprojekt „Gute Arbeit für Alleinerziehende
3.4.2 Suchterkrankte.............

3.4.3 Projekt „obs für bestlagers“.. .16
3.4.4 J) ugendliche unter 25 J ahren .. .19
3.4.5 Migranten... .20

3.4.6 Arbeitsgelegenheiten und Beschäftigungszuschuss.
3.4.7 Menschen mit Schwerbehinderung

4. Kooperationen und Netzwerke

5. Gender Mainstreaming .........euuraannsnnannnonnununnnnnannnannenannnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnann 25

Anlagen

Anlage 1: Eintrittsplanung 2010

Anlage 2: Bildungszielplanung 2010

Anlage 3: Geschäftspolitische Schwerpunkte 2010

Anlage 4: Geschäftspolitische Schwerpunkte 2010 - Strategische Verknüpfung von Sozial-,
Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik

1. Einleitung

Mit dem Arbeitsmarktprogramm 2010 stellt die ARGE Darmstadt die strategischen Ansätze
für die Integrationsarbeit im J ahr 2010 dar. Ziel des Handelns der ARGE Darmstadt ist, die
Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB Il von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen und deren Familien. Und dies im Bewusstsein, dass das J ahr 2010 auf-
grund der Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise eine besondere Her-
ausforderung darstellt. Das Arbeitsmarktprogramm 2010 soll die Grundlage der Zusammen-
arbeit mit allen regionalen Akteuren auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt sein und gleich-
zeitig als Handlungsleitfaden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Darmstadt
dienen.

1.1 Rückblick 2009 - Ein J ahr der Veränderungen und der Weiterentwicklung

Das J ahr 2009 war für die ARGE Darmstadt ein Jahr der Veränderung und Weiterentwick-
lung. Es erfolgte eine Neuorganisation der Strukturen innerhalb ARGE. Des Weiteren wurde
zur rechtskreisunabhänigigen Betreuung der jungen Erwachsenen in Darmstadt, in Koopera-
tion mit der Agentur für Arbeit Darmstadt und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die J u-
gendberufsagentur eingerichtet. Darüberhinaus betreiben die ARGE Darmstadt und die A-
gentur für Arbeit Darmstadt seit 2009 einen gemeinsamen Arbeitgeberservice.

Geänderte Rahmenbedingungen, die immer höher werdenden Anforderungen an die Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter durch Gesetzesänderungen und Rechtssprechung waren einige
der Gründe für die Entscheidung Fallmanagement und Leistungsgewährung von einander
zu trennen. Der Beschluss zur Neuorganisation wurde im Spätsommer 2008 getroffen. Ab
diesem Zeitpunkt wurde intensiv an dem Projekt gearbeitet. Mehr als die Hälfte aller Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter haben in den einzelnen Projektgruppen mitgearbeitet und ihr
Wissen, ihre Kreativität und ihre Ideen eingebracht. Umgesetzt wurde die Neuorganisation
im März 2009. Ziel der Neuorganisation war es, eine Qualitätssteigerung in der Beratung zu
erreichen. Und zwar sowohl im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes, als auch im
Bereich der Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Dieses Ziel wurde
aus heutiger Sicht erreicht.

Eine systematische und verstetigte Zusammenarbeit und
Vernetzung wesentlicher, an der beruflichen Integration
junger Menschen beteiligter Akteure ist das primäre Ziel |
der Jugendberufsagentur. Unter deren Dach arbeiten 7
die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Darmstadt, die
J ugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt und $ \
das Team U 25 der ARGE Darmstadt in den Räumen der ES |
Agentur für Arbeit Darmstadt auf einer Etage eng zu- Ci.jochen Partsch (Stadtrat), Birgit Forster (Vorstzende der
sammen. Die J] ugendberufsagentur nahm im März 2009 sSeschäftsführung der Agentur für Arbeit Darmstadt)
ihre Arbeit auf, hier werden die wesentlichen berufsbezogenen Leistungsangebote der Ko-
operationspartner an einem zentralen Ort unter einem Dach gebündelt sowie Doppelstruktu-
ren und Irrwege vermieden. Zudem können die Maßnahmeangebote nach SGB Il, SGB Ill
und SGB VIII unter Einbindung aller vorhandenen Ressourcen übergreifend koordiniert
werden. Im Jahr 2010 soll die Arbeit der ] ugendberufsagentur weiterentwickelt und verbes-
sert werden.

Ebenfalls seit März 2009 haben sich die ARGE Darmstadt und die Agentur für Arbeit Darm-
stadt in einer Kooperationsvereinbarung für einen gemeinsamen Arbeitsgeberservice
ausgesprochen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die passgenaue, zeitnahe und dauerhafte
Integration aller Arbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt. Insbesondere werden durch die Zu-
sammenarbeit die vorhandenen Kompetenzen gebündelt für

eine optimale Marktausschöpfung (Ausbildungs- und Arbeitsmarkt)

einen möglichst hohen Einschaltungsgrad im Bereich Arbeitgeberarbeit

eine Steigerung der Marktdurchdringung

eine Ausschöpfung der Beschäftigungs-, und Ausbildungs- und Integrationspotentials

Es gilt der Grundsatz, dass ein Arbeitgeber einen Ansprechpartner hat, der ihn mit allen
Dienstleistungen und Auskünften zum Kräfte- und Förderangebot aus den Rechtskreisen
SGB II und SGB Ill bedient. Motto der Zusammenarbeit ist „Unser Service hat jetzt ein Ge-
sicht“.

Im Rahmen des gemeinsamen Arbeitgeberservice wurden Mitarbeiter der ARGE Darmstadt
in die bestehenden Teams des Arbeitgerberservice der Agentur integriert.

1.2 Zielsystem des SGB Il

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von
der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Die Träger der
Grundsicherung erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirt-
schaftlichkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen. Die-
se Regelung soll es den Akteuren vor Ort ermöglichen, auf die konkreten Probleme des Hil-
febedürftigen zugeschnittene individuelle Lösungen zu finden. Zur Erreichung dieser Ziele
schließt das Bundesministerium Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit eine
bundesweite Zielvereinbarung hinsichtlich der Leistungen, für die die Bundesagentur für
Arbeit nach 8 6 Abs. 1Nr. 1SGB Il die Verantwortung als Leistungsträger innehat, ab. Die
Bundesagentur für Arbeit wiederum führt den Zielplanungsprozess des Bundes mit den
ARGEn vor Ort durch. In den lokalen Zielvereinbarungen wird die bundesweite Zielvereinba-
rung konkretisiert, Ziele der kommunalen Träger festgelegt und regionalen Gegebenheiten
Rechnung getragen. Die in der Zielvereinbarung vorgesehenen Ziele, Zielindikatoren und
Richtgrößen sollen die zur Aufgabenerfüllung notwendige Orientierung geben.

1.2.1 2009 - Was haben wir erreicht?
Die ARGE Darmstadt blickt auf ein erfolgreiches J ahr 2009 zurück. Sämtliche Bundesziele
für 2009 wurden erreicht bzw. übertroffen. Dies ist umso bemerkenswerter, da die Neuorga-

nisation der ARGE im laufenden Geschäft geplant und umgesetzt wurde.

Das (Bundes)Zielsytem 2009 sah wie folgt aus:

Ziel Zielindikator

Verringerung der Hilfebedürftigkeit Summe passive Leistungen 1
Verbesserung der Integration in Erwerbs- Int ti te ?

tätigkeit ntegrationsquote

Langzeitbezug vermeiden Bestand Kunden im Kundenkontakt mit

Dauer über 24 Monate

! Die Summe passiver Leistungen ist definiert als die Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne
kommunale Leistungen nach $ 7 Abs. 1 Ziffer 2 SGB Il sowie Beiträge zur Sozialversicherung).

? Die Integrationsquote gibt den Anteil der in Erwerbstätigkeit (Aufnahme einer selbständigen oder sozialversicherungspflichti-
gen Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt) oder in Ausbildung integrierten Kunden im Kundenkontakt, gemessen an allen
Kunden im Kundenkontakt, an.

5

Die (Bundes)Ziele 2009 wurden zunächst auf Basis der Einschätzung der gesamtwirtschaft-
lichen Eckwerte der Bundesregierung vom Herbst 2008 vereinbart. Im Frühjahr 2009 erfolg-
te wegen der wirtschaftlichen Entwicklung auf Basis der Einschätzung der gesamtwirtschaft-
lichen Eckwerte der Bundesregierung vom Mai 2009 eine Anpassung der Zielwerte für das
J ahr 2009. Der nachfolgenden Übersicht können die Erwartungswerte sowie die Zielerrei-
chung entnommen werden:

Ziel Erwartungswerte Zielerreichung
Verringerung der Hilfebedürftigkeit 29,7 Mio. € 27,9 Mio. € 3
Verbesserung der Integration in | 16,9% - 1575 20,7% =1905 3

Erwerbstätigkeit (Integrationsquote)

Langzeitbezug vermeiden Bestand soll Durchschnitt des Jah- | 1782 ?
res 2009 (1987) nicht übersteigen

Im Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 wurden insgesamt 1905 ? erwerbsfähige Hilfebedürf-
tige in Erwerbstätigkeit integriert.

In der lokalen Zielvereinbarung waren folgende Ziele für das ] ahr 2009 vereinbart:

Ziel Zielindikator
A der Kosten der Unterkunft und Leis- Ausgaben Kosten der Unterkunft und Leistung

wirkungsorientierte Auslastung Eingliede-

i )
rungsbudget mindestens 90 %

Der nachfolgenden Übersicht können die endgültigen Erwartungswerte sowie die Zielerrei-
chung der lokalen Zielvereinbarung entnommen werden:

Ziel Erwartungswerte Zielerreichung
Begrenzung der Steigerung der Leistun- | 31,0 Mio. € 30,3 Mio.€ *
gen für Unterkunft und Heizung gegen-

über 2008

wirkungsorientierte Auslastung des Ein- | mindestens 90 % 92,42 %
gliederungsbudget

Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung musste im Laufe des J ahres 2009 das Ziel ‚Sen-
kung der Leistungen und Unterkunft“ angepasst werden. Hierbei orientierte man sich an
dem Verfahren des Bundes zur Anpassung der Bundesziele.

3 Quelle: Kreisreport Dezember 2009; vorläufiger Stand 12/2009; revidierte Daten stehen erst mit einer Wartezeit von 3 Mona-
ten zur Verfügung

* Quelle: Bundesagentur für Arbeit; vorläufiger Stand 12/2009; revidierte Daten stehen erst mit einer Wartezeit von 3 Monaten
zur Verfügung

1.2.2 2010- Was wollen wir erreichen?

Das (Bundes)Zielsytem 2010 sieht wie folgt aus:

Ziel Zielindikator

Verringerung der Hilfebedürftigkeit Summe passive Leistungen

Yerbesserung der Integration in Erwerbstätig- Integrationsquote

. . Bestand Kunden im Kundenkontakt mit Dauer
Langzeitbezug vermeiden über 24 Monate

Kundenzufriedenheit Index aus Kundenzufriedenheit ?

Die Ziele für das Jahr 2010 sind geprägt von den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise. Der deutsche Arbeitsmarkt ist mittlerweile voll erfasst und die Wirtschafts-
krise wirkt sich inzwischen auch auf den Bereich SGB Il aus. Dies wurde bei der Festlegung
der Ziele 2010 berücksichtigt.

Ziel Erwartungswerte

Verringerung der Hilfebedürftigkeit +12,8%

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit | - 11,7%

Langzeitbezug vermeiden Bestand soll Durchschnitt des J ahres 2008 (die-
ser lag bei 1990) nicht übersteigen

Kundenzufriedenheit Niveau von 2009 soll nicht überschritten werden

In der lokalen Zielvereinbarung wurden folgende Ziele vereinbart:

Ziel Zielindikator

Begrenzung der Kosten der Unterkunft und Ausgaben Kosten der Unterkunft und Leistung
Leistung

wirkungsorientierte Auslastung Eingliede-

rungsbudget Ausgaben

Projekt „ obs für bestlagers“ Integrationen

°Durch das Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragung werden pro Jahr vier Befragungen durchgeführt. Sie erfassen die
Zufriedenheit der Arbeitnehmerkunden mit dem Service und der Dienstleistungsqualität der ARGE.

Ziel Erwartungswert

Begrenzung der Steigerung der Leistungen | +19,9 %
für Kosten für Unterkunft und Heizung

wirkungsorientiete Auslastung Eingliede- | mindestens 90 %
rungsbudget

Integrationen Projekt „) obs für bestlagers!“ 200

Die Zielerreichung wird durch Fachaufsicht, teambezogenes Controlling und Zielnachhaltung
begleitet, um Fehlentwicklungen schneller zu erkennen und (Gegen)Steuerungsmaßnahmen
einzuleiten.

2. Arbeitsmarktlage - Entwicklung, Perspektiven und Prognose für 2010

Seit dem Herbst 2008 wird die globale Wirtschaftskrise in den Arbeitsmarktdaten - vor allem
bei der Kurzarbeit, aber auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der
Arbeitslosigkeit - sichtbar.

Die Rezession hat zwar Spuren auf dem deutschen Arbeitsmarkt hinterlassen, angesicht der
wirtschaftlichen Rahmendaten sind die Auswirkungen der Krise auf Erwerbstätigkeit, sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigung und Arbeitslosigkeit jedoch relativ moderat und insge-
samt deutlich geringer als noch zu Beginn des Jahres 2009 erwartet. Betrachtet man die
Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach beiden Rechtskreisen so wird deutlich, dass sich der
Anstieg der Arbeitslosigkeit insbesondere auf den Bereich der Arbeitslosenversicherung
konzentriert hat. Im Bereich der Grundsicherung fiel der Anstieg vergleichsweise gering aus.

Aufgrund des Auslaufens der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes ist in 2010 in Folge
der Krise auch im Bereich der Grundsicherung mit einer Steigerung der Zugangszahlen zu
rechnen. Inwieweit die Talsohle der Krise erreicht ist und in den kommenden Monaten ein
Anziehen der Arbeitskräftenachfrage erfolgt, bleibt abzuwarten. Das Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (lAB) geht für das J ahr 2010 von einer stark steigenden Arbeitslosig-
keit aus. Es ist zu erwarten, dass die Situation am Arbeitsmarkt in 2010 angespannt sein
wird.

3. Aktive Förderung - Planung 2010

3.1 Mittelsituation 2010: Eingliederungs- und Verwaltungsbudget

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 werden in 2010 sowohl im Verwaltungshaushalt als
auch für den Eingliederungstitel mehr Mittel zur Verfügung gestellt:

Jahr Eingliederungstitel Verwaltungshaushalt

2009 8,7 Mio EUR 6,5 Mio EUR

2010 8,8 Mio EUR 6,9 Mio EUR

Dennoch wird unter anderem aufgrund der finanziellen Verpflichtungen, die die ARGE
Darmstadt insbesondere im Rahmen der verstärkten Aktivitäten im zweiten Halbjahr des
J ahres 2009 und für das J ahr 2010 eingegangen ist, der Spielraum für Neuaktiviäten im Be-
reich der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik deutlich geringer ausfallen als im Vor-
jahr (ca. 1,4 Mio geringer als in 2009).

Verwaltungsbudget und Einliederungtitel 2009 und 2010 (in TEUR)

9.000 €-5 8.712€ 8.816 €

1980€ 2.000€

In der Konsequenz wird der Schwerpunkt des operativen Geschäfts im neuen Jahr auf die
Förderung von Maßnahmen gelegt, die die Möglichkeit der unmittelbaren Einmündung der
Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt entscheidend verbessern. Handlungsrahmen in den
Bereichen $ 45 (Vermittlungsbudget) und der Arbeitgeberzuschüsse (insbesondere Einglie-
derungszuschüsse) dienen dazu, den Mitteleinsatz pro Hilfebedürftigem wirtschaftlich weiter
zu optimieren. Die Verteilung der für den Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel auf die einzelnen Zweckbestimmungen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Wegen des Ziels, eine kontinuierliche Personalplanung umzusetzen und eingearbeitete
Kräfte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter zu beschäftigen, wurde im Laufe des
J ahres 2009 der Personalkörper der ARGE Darmstadt deutlich von ca. 160 auf 188 Mitarbei-
ter aufgestockt. In der Folge ergibt sich zwangsläufig ein Kostenbedarf, der nicht allein aus
dem für 2010 zugeteilten Budget bestreitbar ist, so dass aus dem Eingliederungstitel ein
Betrag in Höhe von 2 Mio. EUR zur Kostendeckung erforderlich ist (der Umschichtungsbe-
trag 2010 bewegt sich knapp über dem Betrag, der in 2009 aus dem Eingliederungstitel in
den Verwaltungshaushalt umgeschichtet worden ist).

3.1.1 Mitarbeiterqualifizierung

Die positive Entwicklung in der ARGE Darmstadt in 2009 wurde durch die kontinuierliche
Fortbildung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flankiert. Hierfür steht
zum einen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das umfangreiche Bildungsangebot des
Bildungsinstitutes der Bundesagentur für Arbeit offen. Den kommunalen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der ARGE steht zusätzlich das Angebot des städtischen Fortbil-
dungsprogrammes offen. Ergänzend dazu gestaltet die ARGE ihre bereits Anfang 2006

9

hausintern ins Leben gerufene Reihe „Permanente Fortbildung“ nach aktuellen Bedarfen,
um die fachliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig zu erhalten und zu
optimieren. Schulungen werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
ARGE, die als Multiplikatoren oder Trainer ausgebildet sind, oder von ausgebildeten Trai-
nern der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit abgehalten. Für spezielle
fachliche Themen nutzt die ARGE Darmstadt externe Dozenten.

Wie in den vergangenen Jahren, nahmen auch in 2009 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Bereiches Markt und Integration an der berufsbegleitenden Weiterbildung „] obPromotor“ der
Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences - teil, um ihre Fähigkei-
ten und Kenntnisse zu erweitern. Bei dieser Weiterbildung handelt es sich um eine internati-
onal zertifizierte Ausbildung für die Felder Berufsberatung, J] obCoaching, Arbeitsvermittlung,
Integrationsmanagement und Karriereberatung. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
ARGE Darmstadt haben diese Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.

Eine wichtige Aufgabe ist auch die umfangreiche Qualifizierung von neu eingestelltem Per-
sonal. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten grundsätzlich eine 1-wöchige
Grundschulung zum SGB Il. Darüberhinaus werden die Schulungen an das jeweilige Ar-
beitsgebiet und weitestgehend den individuellen Qualifizierungsbedarfen des Einzelnen an-
gepasst.

Auch die Führungskräfte der ARGE Darmstadt nehmen regelmäßig an Weiterbildungssemi-
naren und Coachings teil. Die Teamleitungen nehmen an der Seminarreihe „In Führung ge-
hen“ der Bundesagentur für Arbeit oder der Fortbildungsreihe für Führungskräfte der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt teil. Ergänzend dazu bietet die Geschäftsführung der ARGE
Darmstadt ihren Führungskräften ein Coaching durch einen externen Anbieter an.

Großen Raum nahmen und nehmen auch Supervisionen für alle Teams der ARGE ein. Die
Supervisionen bieten den Teams die Möglichkeit der Bearbeitung von Schwierigkeiten und
Problemen, die sich aus der beruflichen Interaktion ergeben. Darüberhinaus dienen sie dem
Teamfindungsprozess.

3.2 Strategien der Zielerreichung

3.2.1 Handlungsprogramm Neukunden

Die Vermeidung des Langzeitbezuges ist eine wichtige Aufgabe. Um dies zu erreichen ist
die unverzügliche Einleitung von Integrationsbemühungen direkt nach erstmaliger Antrag-
stellung erforderlich. Je weniger sich die Arbeitslosigkeit verfestigt und je präsenter die
Kenntnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Erwerbstätigkeit sind, desto besser können
die Chancen auf dem Arbeitsmarkt genutzt werden. Die umgehende Aktivierung des neu
vorsprechenden Hilfebedürftigen „von der ersten Stunde an“ hat daher in der ARGE Darm-
stadt höchste Priorität. Aus diesem Grund werden bereits am Tag der Antragstellung im
Rahmen der vermittlerischen Erstberatung erste Maßnahmen zur Eingliederung in den Ar-
beitsmarkt eingeleitet.

Definition Neukunde
Neukunden sind,
- Arbeitslose, die zuvor keine Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB Ill erworben
haben, dass heißt nur kurzfristig oder nie in einem sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis standen

- Arbeitslose, deren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB Ill ausgelaufen oder de-
ren Anspruch nicht hoch genug ist, um den Lebensunterhalt zu decken

10

- ehemals Selbständige, deren Betrieb in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist
oder aufgegeben wurde bzw. Selbständige mit einer den Lebensunterhalt nicht de-
ckenden Erlössituation

- mit zunehmender Tendenz Erwerbstätige in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, deren
Einkommen nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu sichern

- arbeitslose Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis

-  Studienabgänger, die auch mit abgeschlossenem Studium keine Stelle finden

- Schulabgänger und -abbrecher, die weder Arbeit noch einen Ausbildungsplatz fin-
den können

- Personen nach Trennung vom Lebenspartner und Alleinerziehende, die aufgrund
fehlender oder unzureichender Unterhaltszahlungen hilfebedürftig sind und wegen
Kinderbetreuung nicht bzw. nicht in auskömmlichem Umfang arbeiten können

Mit allen Neukunden über 25 Jahren ist innerhalb von 15 Arbeitstagen ein qualifiziertes
Erstberatungsgespräch mit ausführlichem Profiling zu führen; mit allen Neukunden unter 25
J ahren innerhalb von 10 Arbeitstagen. In diesem Erstberatungsgespräch wird eine Integrati-
onsstrategie erarbeitet. Die Beratung erfolgt, wie bei allen anderen Hilfebedürftigen auch,
qualifiziert und zielgerichtet. Hauptziel aller Beratungsaktivitäten ist die Integration in den
Arbeitsmarkt; möglichst innerhalb der ersten 6 Monate nach Antragstellung. Jede Beratung
endet mit konkreten Angeboten und Vereinbarungen, muss einen Integrationsfortschritt wi-
derspiegeln, muss Einzelfallbezogen und zeitlich angemessen erfolgen.

Handlungsprogramme für Neukunden

Folgende Handlungsprogramme gelten als verbindliche Qualitätsstandards für Fallmanage-
rinnen und Fallmanager für die Förderung und Aktivierung von Neukunden:

- Nutzung Sofortangebot Bewerberzentrum, zur Überarbeitung von Lebenslauf und
Profil

-  _Terminierung beim Fallmanager innerhalb 3 Wochen nach Antragstellung zur Einhal-
tung der Mindeststandards

- Meldung beim gemeinsamen Arbeitgeberservice

- Anregung zur Bewerbung bei Personaldienstleistern

- Intensive Betreuung während der ersten 6 Monate der Arbeitslosigkeit monatliche
Kontaktdichte

- regelmäßige Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen

- Prüfung der Notwendigkeit einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung

3.2.2 Fokussierung auf integrationsnahe Hilfebedürftige
Wer sind integrationsnahe Hilfebedürftige?

Integrationsnahe Hilfebedürftige haben eine Integrationsprognose für eine Eingliederung in
den ersten Arbeitsmarkt von weniger als 12 Monaten und gliedern sich in

1. Hilfebedürftige mit Marktprofil, dass heißt Hilfebedürftige ohne Vermittlungshemmnisse
bzw. vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe, die Integrationswahrscheinlichkeit in
den ersten Arbeitsmarkt beträgt bis zu 6 Monaten

2. Hilfebedürftige mit Aktivierungsprofil, dass heißt Hilfebedürftige mit vermittlungsrele-
vantem Handlungsbedarf in der Schlüsselgruppe „Motivation“, die Integrationswahr-
scheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt beträgt bis zu 6 Monaten. Diese Hilfebedürf-
tigen bedürfen primär der Aktivierung (Fordern), ihre Qualifikation wird am Arbeits-
markt prinzipiell nachgefragt, aber sie bewegen sich ggf. in einem für ihre Situation
ungünstigen regionalem und / oder fachlichem Arbeitsmarkt ; ggf. muss eine berufliche
Alternative erarbeitet oder die Bereitschaft zur Mobilität / Flexibilität erhöht werden.

11

3. Hilfebedürftige mit Förderprofil, dass heißt Hilfebedürftige mit vermittlungsrelevanten
Handlungsbedarfen in einer der drei Schlüsselgruppen „Qualifikation“, „Leistungsfähig-
keit“ oder „Rahmenbedingungen“ (alle drei Schlüsselgruppen tangieren den Bereich
„Fördern“), die Integrationswahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt beträgt bis zu
12 Monaten. Übersteigt die Integrationsprognose nur deshalb zwölf Monate, weil der
Hilfebedürftige eine Umschulung bzw. Maßnahme zur Förderung der beruflichen Wei-
terbildung nach $ 77 SGB Ill in Verbindung mit $ 16 Abs. 1 SGB Il von mehr als neun
Monaten durchlaufen soll, ist der Fall dem Förderprofil zuzuordnen. Auch nach absol-
vierter Förderung ist der Hilfebedürftige im Rahmen des „Absolventenmanagements“
immer noch als Förderprofil zu führen.

Strategien bzw. Handlungsprogramme:

- regelmäßige Erstellung von Vermittlungsvorschlägen
- Aufnahme in den Bewerberpool des gemeinsamen Arbeitgeberservice
- Angebot Personaldienstleister-, Bildungs- und Arbeitsmarkt-Börsen

Angebote von passgenauen Eingliederungsleistungen wie bspw.:

- Ganzheitliche Integrationsleistung (GANZIL)

-  Bewerbungstraining

- Maßnahme bei einem Träger oder Arbeitgeber

-  Eingliederungszuschuss zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
-  Einstiegsgeld

-  Vermittlungsgutschein

-  Qualifizierungsmaßnahme zum Erwerb oder Anpassung notwendiger Kenntnisse

3.2.3 Weiterentwicklung des gemeinsamen Arbeitgeberservice

Die Arbeit des gemeinsamen Arbeitgeberservice wird in 2010, wie unter Ziffer 1.1 beschrie-
ben, fortgeführt. Ziel in diesem J ahr ist es, noch mehr SGB Il-Bezieherinnen und Bezieher
erfolgreich auf gemeldete Stellen zu vermitteln. Dabei ist der Einsatz von passgenauen För-
derinstrumenten wie zum Beispiel Maßnahmen bei Arbeitgebern zur Erprobung sowie die
Gewährung von Eingliederungszuschüssen besonders wichtig, um gegebenenfalls beste-
hende Minderleistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers auszugleichen.

3.2.4 Vermeidung Langzeitbezug

Bereits 2009 wurde das Ziel „Langzeitbezug vermeiden“ in das Zielsystem des SGB Il auf-
genommen. Durch die Einführung dieses neuen Zieles wurde der Fokus des SGB Il-
Zielsystemes auch auf die SGB Il- Hilfebedürftigen gelegt, die bereits länger arbeitslos oder
in Maßnahmen sind. Somit korrespondiert dieses Ziel mit dem 1. Bundesziel „Verringerung
der Hilfebedürftigkeit“.

Wer sind langzeitarbeitslose Kunden?
-  Langzeitarbeitslos sind Kunden, die länger als 24 Monate arbeitslos gemeldet sind

-  Langzeitarbeitslos sind Kunden, die bereits 2005 aus den Systemen Bundessozialhilfe
und Arbeitslosenhilfe als Langzeitarbeitslose in das SGB Il „wechselten“

Handlungsprogramme

-  Abarbeitung vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe
- Angebot von Kenntnisvermittlungen

12

- Sonstige Weiterbildungsangebote durch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung
- Angebot Arbeitsgelegenheiten

3.3 Darstellung der Instrumente zur Zielerreichung
3.3.1 Qualifizierungsförderung / Bildungszielplanung 2010

Die Qualifizierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen steht im J ahr 2010 im Fokus unserer
Arbeit. Aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an die Qualifikationen zukünftiger Ar-
beitnehmer sind rund 17 % des für das J ahr 2010 vorgesehenen Budgets für Qualifizierung
für den Bereich der beruflichen Weiterbildung und Umschulung über das Bildungsgutschein-
verfahren gemäß $ 79 SGB Ill vorgesehen.

Die ARGE Darmstadt nutzt für den Personenkreis im SGB Il das Instrument der bis zu 12
Wochen umfassenden Maßnahmen zur ‚Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach
8 46 SGB Ill als Baustein. Hierüber kann insbesondere erfolgreich für angelernte Tätigkeiten
im gewerblichen Bereich qualifiziert werden. Hierfür wurden für das 1. Halbjahr 2010 bereits
100 verfügbare Maßnahmeplätze eingekauft; der Einkauf für das 2. Halbjahr wird entspre-
chend des Bedarfes erfolgen bis zu maximal 100 weiteren Aktivierungsmaßnahmen mit
Kenntnisvermittlung.

Dies allein ist aufgrund der größeren Arbeitsmarktferne der Personen im Rechtskreis SGB II
gegenüber denen im Rechtskreis SGB Ill für eine individuelle Bildungszielplanung jedoch
nicht ausreichend. Für das kommende ] ahr sind daher insgesamt ca. 200 Eintritte in zertifi-
zierte Qualifizierungsmaßnahmen über das Bildungsgutscheinverfahren geplant. Dabei sind
Bildungsgutscheine für Weiterbildungsmaßnahmen geplant. Diese beinhalten Teilqualifizie-
rungsangebote im kaufmännischen, gewerblichen-technischen sowie im sozialen Bereich.

Geringqualifizierte

Der nachträgliche Erwerb eines beruflichen Abschlusses durch eine betriebliche oder über-
betriebliche Einzelumschulung soll in 2010 in stärkerem Umfang gefördert werden. Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit und der höheren Eingliederungsaussichten im Anschluss,
sollen hierbei betriebliche Umschulungen bevorzugt werden.

Darüber hinaus soll auch die Externenprüfung einschließlich einer Vorbereitungsmaßnahme
zum Nachholen des Berufsabschlusses gefördert werden. Aufgrund nachgewiesener Be-
rufserfahrung und Kenntnissen kann hierdurch in wesentlich kürzerer Zeit ein Berufsab-
schluss erreicht werden und die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Fachkräfte stehen
schneller zur Verfügung.

Unter den Arbeitslosen befinden sich 65 % ohne Berufsabschluss. In vielen Fällen ist ein
nachträglicher Erwerb eines Berufsabschlusses nicht realisierbar. Deshalb stehen für diesen
Personenkreis Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung, die für angelernte Tätigkeiten
qualifizieren.

Um flexibel und individuell auf Angebote und Herausforderungen des Arbeitsmarktes reagie-
ren zu können, sind zudem Bildungsgutscheine für Einzelfallentscheidungen vorgesehen.
Mit diesen Gutscheinen können notwendige Qualifizierungen gefördert werden, die nicht
explizit in der Bildungszielplanung der ARGE Darmstadt aufgeführt sind.

Die Bildungszielplanung 2010 kann der Übersicht in Anlage 2 entnommen werden.

13

3.3.2 Bildungsbörse 2010

Die ARGE Darmstadt veranstaltete am 20.
und 21. J anuar 2010 eine Bildungsbörse in
der Darmstädter Orangerie. Hierzu wurden
alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der
ARGE eingeladen. Unter dem Motto ‚Quali-
fizierung gegen Krise“ konnten sich die Hil-
febedürftigen an Messeständen regionaler
Bildungsträger über aktuelle Angebote rund
um die Themen Weiterbildung, Ausbildung,
Erwerb von Schulabschlüssen, Umschulung
sowie beschäftigungsbegleitende Qualifizie-
rung informieren. An der Veranstaltung
nahmen alle Fach- und Führungskräfte des
Bereiches Markt und Integration teil. Ziel der Veranstaltung war auch, die Netzwerkarbeit
aller Akteure zu verbessern. Die Veranstaltung wurde begleitet durch Fachvorträge zu be-
rufskundlichen Themen und Projekten, unter anderem durch das Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung, die Randstad Akademie sowie freien Bildungsträgern. Daneben stand
ein Team von Fallmanagerinnen und Fallmanagern den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vor
Ort für eine direkte Beratung zur Verfügung. Ein Angebot zur Kinderbetreuung, Typberatung
und Styling für ein professionelles Auftreten im Beruf sowie ein Fotograf für die Erstellung
von professionellen Bewerbungsfotos rundeten das Programm ab.

3.3.3 Absolventenmanagement

In 2010 erfordern knapper werdende Ressourcen für Maßnahmen der aktiven Arbeitsförde-
rung einen effizienten und wirkungsorientierten Mitteleinsatz. Ziel ist, jede Förderung in eine
erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu verwandeln. Um dieses Ziel zu errei-
chen, hat die ARGE Darmstadt ein Konzept zur intensiven Betreuung von Maßnahmeteil-
nehmern und potentiellen Absolventen erstellt. Die Aktivitäten werden mit den Teilnehmerin-
nen und Teilnehmern bereits vor Beginn der Maßnahme vereinbart und in der Eingliede-
rungsvereinbarung festgehalten.

Aufgabe des Absolventenmanagements ist die rechtzeitige Einleitung von konkreten Ver-
mittlungsaktivitäten bereits während der Teilnahme an der Fördermaßnahme sowie deren
Nachhaltung.

3.4 Förderung von Zielgruppen
3.4.1 Bundesprojekt „Gute Arbeit für Alleinerziehende“

Alleinerziehende haben ein besonders hohes Risiko, dauerhaft im SGB Il-Leistungsbezug
zu bleiben. Obwohl sie häufig gut qualifiziert und motiviert sind, haben sie nach Analysen
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von allen Bedarfsgemeinschaften die
längste Verweildauer im Leistungsbezug. Vor allem Kinderbetreuungsprobleme verhindern
die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit. Bei den Integrationsbemühungen
greifen die vorhandenen Regelinstrumente oft nicht. Die Personengruppe der Alleinerzie-
henden hat einen spezifischen Bedarf. Ihre Betreuung muss auf ihre individuellen Problem-
lagen zugeschnitten sein.

Der Zielgruppe der Alleinerziehenden wird in 2010 in der ARGE Darmstadt besondere Auf-
merksamkeit gewidmet, da die Notwendigkeit besteht diese Zielgruppe bei der Eingliede-

14

rung in den ersten Arbeitsmarkt und in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu unterstützen.
In der ARGE Darmstadt sind 6.145 Bedarfsgemeinschaften 8.444 erwerbsfähigen Hilfebe-
dürftigen gemeldet. 1.200 davon gehören dem Personenkreis der Alleinerziehenden an
(1.247 Frauen, 53 Männer) ®.

Für Alleinerziehende ist es aufgrund spezifischer Problemlagen (mangelnde Flexibilität we-
gen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Brüche in der Erwerbsbiographie etc.) oft
sehr schwer wieder in eine Erwerbstätigkeit einzusteigen. Allerdings liegen die Probleme
nicht immer im persönlichen Bereich, sondern es treten auch häufig Probleme auf, die struk-
turell bedingt sind (Rollenzuweisungen, Geschlechterdiskriminierung etc.).

Um diesem Aspekt gerecht zu werden, startet in Darmstadt in 2010 ein neues innovatives
Projekt. Die BAFF-Frauen-Kooperation gemeinnützige GmbH hat diesbezüglich den Zu-
schlag für das Bundesprojekt „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ bekommen. Das überwie-
gend aus Sondermitteln (ESF) finanzierte Projekt trägt den Namen „DANA - Darmstädter
Netzwerk Alleinerziehender“ und hat zur Aufgabe, die Integration und Beschäftigung von
Alleinerziehenden nachhaltig zu verbessern. Die ARGE Darmstadt ist Kooperationspartner
dieses Projektes und wird neben der Kofinanzierung das Projekt in der praktischen Umset-
zung unterstützen, insbesondere durch aktive Zuweisung der Zielgruppe in das Projekt.

Die Alleinerziehenden sollen dazu befähigt werden ihre Potentiale flexibel dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind familienfreundlichere Arbeitsbedingungen (zum Bei-
spiel familienfreundlichere Arbeitszeiten, Teilzeitarbeitsplätze) notwendig um die Möglichkeit
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Im Rahmen des Projekts sollen dabei
beide Richtungen, das Arbeiten mit den Alleinerziehenden auf der einen Seite und die
Netzwerkarbeit mit geeigneten Kooperationspartnern der freien Wirtschaft auf der anderen
Seite, berücksichtigt werden.

Das Projekt DANA will Alleinerziehende durch einen ganzheitlichen Ansatz in der Betreu-
ung, Beratung und Vermittlung dabei unterstützen ihre Lebenssituation nachhaltig zu
verbessern. Die wesentlichen Leitlinien in diesem Projekt sind die Hilfe zur Selbsthilfe, die
Motivation zur Eigeninitiative sowie der Grundsatz des Fördern und Forderns.

3.4.2 Suchterkrankte

Personen, die Suchtmittel abhängig waren, Sucht gefährdet sind oder sich in einer Substitu-
tion befinden, benötigen im Prozess der Arbeitsuche und Integration auf dem ersten Ar-
beitsmarkt eine besondere Hilfestellung. Häufig handelt es sich hierbei um Langzeitarbeits-
lose mit einem umfassenden Stabilisierungsbedarf. Für diesen Personenkreis führt die
ARGE Darmstadt mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft eine Maßnahme zur
Stabilisierung durch. Das Angebot wird darüber hinaus getragen von der Wissenschafts-
stadt Darmstadt durch die Bereitstellung von Mitteln aus der Kommunalisierung sozialer Hil-
fen. Wichtig für die wirkungsvolle Umsetzung einer solchen Maßnahme ist die Einbindung in
das kommunale und regionale Netzwerk der Sucht- und Drogenhilfe, welches im Amt für
Soziales und Prävention durch die Koordinationsstelle Sucht- und Drogenhilfe organisiert
wird.

Die Maßnahme richtet sich an die Teilnehmer, die

- auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizie-
rung oder eine Beschäftigungsaufnahme zu motivieren und schrittweise heranzuführen

- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch
nicht eingegliedert werden können

6 Quelle: Kreisreport Dezember 2009; vorläufiger Stand 12/2009; revidierte Daten stehen erst mit einer Wartezeit von 3 Mona-
ten zur Verfügung

15

- über persönliche und soziale Problemlagen verfügen.

Zusätzlich zu der oben genannten Maßnahme besteht seit März 2006 eine Kooperations-
vereinbarung mit dem Caritasverband Darmstadt e. V. Diese Kooperationsvereinbarung hat
zum Ziel, den Zugang zu den Angeboten der Sucht- und Drogenhilfe in Darmstadt für die
Betroffenen zu optimieren und die Hilfsangebote zielgerichtet und transparent zu organisie-
ren. Für Menschen mit einer Suchtproblematik soll durch adäquate Maßnahmen die Rein-
tegration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Zustande gekommen ist die Kooperations-
vereinbarung Sucht durch die gute fachliche Koordination der Koordinationsstelle Sucht- und
Drogenhilfe im Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Diese
Koordination war notwendig, um eine Regelung zu finden, die sowohl für Hilfebedürftige im
Rechtskreis des SGB Il, als auch im Rechtskreis des SGB XIl praktikabel ist, ohne dass sie
bei einem Wechsel des Rechtskreises die Beratungsstelle wechseln müssen.

3.4.3 Projekt „J obs für best!agers“

Zwischen den J ahren 2010 und 2020 werden die geburtenstarken J ahrgänge aus den Jah-
ren 1960 bis 1969 die Altersgrenze von 50 J ahren überschreiten. Schaut man sich hierzu
die Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes” mit den entsprechen-
den Prognosen an, wird ersichtlich, dass unsere Gesellschaft - auch schon heute - einen
erheblichen Überhang an Personen über 45 Jahre haben wird. Das Alterssegment der 50
bis 65 Jährigen wird von heute 10,9 % im J ahr 2020 auf 13,2 % gestiegen sein. Dieser
Wandel zeigt in allen sozialen und gesellschaftlichen Ebenen Folgen, die sich auch in der
Bevölkerungsgruppe der Langzeitarbeitslosen widerspiegelt.

Die Personengruppe 50plus gewinnt im gesellschaftlichen Kontext einen immer größer wer-
denden Stellenwert, letztendlich dadurch, dass sie durch ihre Arbeitsleistung einerseits die
wirtschaftliche Stabilität garantiert, andererseits durch ihre Finanzleistung an die sozialen
Sicherungssysteme deren Stabilität sichert.

Somit ist der Erhalt der Arbeitsleistung der Personen-
gruppe 50plus im zentralen Fokus mittel- und langfristiger
(politischer) Planungen angesiedelt. Unter diesem Hin-
tergrund wurde durch das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales am 30. November 2005 das Projekt „Per-
spektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den
Regionen“ gestartet, dem sich die ARGE Darmstadt in
Kooperation mit dem Rhein-Main Jobcenter Frankfurt
angeschlossen hat. Ziel ist „.. die Chancen von älteren
Langzeitarbeitslosen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Das Projektteam „obs für bestiagers” der ARGE Darmstadt
Leben und an der Arbeitswelt zu verbessern. Die nachhaltige und den Lebensunterhalt si-
chernde Integration in eine Erwerbstätigkeit ist das einfachste Mittel, dieses Ziel zu errei-
chen.“® Der Handlungsansatz des Projektes ist offen. Je nach regionaler Gegebenheit und
innovativem Engagement haben die angeschlossenen Projektpartner die Möglichkeit, den
Langzeitarbeitslosen, individuelle Leistungen und Maßnahmen anbieten zu können um de-
ren langfristige (R e)Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Die mit dem Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ angesprochene Zielgruppe ‚ältere
Langzeitarbeitslose“ ist sehr heterogen, da sie außer dem Alter und der Hilfebedürftigkeit
wenig gemein hat. Zwar sammeln sich allgemein in der Grundsicherung typische Arbeits-
marktrisiken, wie geringe Qualifikation oder schlechter Gesundheitszustand; jedoch hat das
Arbeitsmarktrisiko „Alter“ einen starken eigenständigen Effekt?. Die Gründe der Arbeitslosig-

? Siehe: www.destatis.de unter „Bevölkerung“
® Kodex für Perspektive 50plus aus Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
° Quelle: ZEW /IAQ /TNS Emnid 2007: 105f.

16

keit sind vielfältig und lassen sich kaum kausal beschreiben. Neben den persönlichen Grün-
den wie mangelnde Qualifikation, verpasste Weiterbildung, Brüche in der Biografie durch
Kündigung oder Scheidung, Verlust des Führerscheins, Überschuldung oder wachsende
gesundheitliche Einschränkungen sind die Gegebenheiten am Arbeitsmarkt von entschei-
dender Bedeutung. Hier zeigt sich, dass sich die Unternehmen in den vergangenen Jahren
ihrer Verantwortung, ausgelöst durch den im Rhein-Main-Gebiet stark zu spürenden Fach-
kräftemangel, bewusst geworden sind und vermehrt Einstellungen von älteren Arbeitneh-
mern vornehmen.

Hierbei sind es vor allem kleine und mittlere Firmen die die Scheu vor einer Einstellung ei-
nes „Älteren“ verloren haben. Allerdings ist festzustellen, dass diese Einstellungen nur zu
Stande kommen, wenn Qualifikation, Berufserfahrung, Gesundheitszustand und die persön-
lichen Rahmenbedingungen stimmen"”,

Die entscheidenden Punkte einer erfolgreichen und nachhaltigen Vermittlung von Langzeit-
arbeitslosen aus der Personengruppe 50plus sind somit nicht das Alter als solches oder der
Mangel an entsprechenden Arbeitsplätzen sondern das Vorhandensein einer aktuellen, auf
dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikation, ein guter und stabiler Gesundheitszustand,
tragbare Rahmenbedingungen in finanzieller und familiärer Hinsicht, Bereitschaft zur Mobili-
tät und Bereitschaft zur Weiterbildung. Hinzu kommt, dass viele Langzeitarbeitslosen aus
der Personengruppe 50plus massiv dem Vorurteil unterliegen, lediglich auf Grund ihres Al-
ters keine Arbeitsstelle zu finden.

Analysieren, Aktivieren, Motivieren, Mobilisieren und Qualifizieren; dies sind die zentralen
Handlungsansätze im Projekt best! agers in der ARGE Darmstadt.

Mit Neugestaltung der Teamstrukturen und Zuständigkeiten innerhalb der ARGE Darmstadt
im Frühjahr 2009, wurde das Angebot des Bundesprogramms Perspektive 50plus dem ge-
samten Personenkreis der Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld Il ab einem
Alter von 50 J ahren im Projekt best! agers zugänglich gemacht. In Zahlen ausgedrückt sind
zum Stand Oktober 2009 1981 Personen oder rund 20 % aller Arbeitslosengeld Il-
Empfängerinnen bzw. Empfänger der Stadt Darmstadt dem Projekt bestlagers zugeordnet.

Unter dem Fokus der bisher dargestellten Ausgangssituation beraten acht besonders quali-
fizierte Fallmanagerinnen und Fallmanager die Personengruppe 50plus und unterstützen
diese durch passgenaue Angebote wie Teilnahme an Kursen zur Gesundheitsförderung,
Kursen zur Motivationsbildung oder Angeboten zur Weiterbildung und Qualifizierung. Wich-
tigster Bestandteil der erfolgreichen Vermittlungsarbeit ist das persönliche Gespräch und der
Aufbau einer empathischen Ebene zwischen Fallmanagerin bzw. Fallmanager und Hilfebe-
dürftigem. Hier finden die entscheidenden Aktivierungen der Hilfe zur Selbsthilfe statt. Infor-
mationen über die Möglichkeiten an besonderen Förderinstrumenten sowohl aus dem
Regelangebot des SGB Il / Ill, als auch im Rahmen des Projektes bestlagers geben den
Hilfebedürftigen Ansporn und Zuversicht, auch im vorgeschnittenen Alter noch realistische
Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Allerdings setzt dies bei den Hilfebedürftigen ein
Minimum an Kritikfähigkeit und Wille voraus, an der bestehenden Situation etwas verändern
zu wollen und mit Hilfe von Weiterbildung / Qualifizierung dem Ziel der Integration in den
Arbeitsmarkt näher zu kommen.

Zusätzlich zu einer intensivierten Beratung / Betreuung der Personengruppe 50plus ist der
direkte Kontakt zu den potenziellen Arbeitgebern von entscheidender Bedeutung, wobei
überwiegend Betriebe bis zu einer Mitarbeiteranzahl von ca. 50 Personen im direkten Fokus
der Vermittlungstätigkeiten stehen. Hier lassen sich zwischen Vermittler, Personalentschei-
der / Chef vertrauensvolle und tragfähige Beziehungen aufbauen, die im Rahmen eines ge-

10 Quelle: IAB-Betriebspanel in: www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,428037,00.html

17

genseitigen Verständnisses für die Personengruppe 50plus Vermittlung in der Fläche erst
ermöglicht.

Um das Engagement der Firmen im Rahmen des Projek-
tes „Perspektive 5Oplus,zu würdigen, vergibt das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales jährlich in den ein-
zelnen Projekten auf lokaler Ebene die Auszeichnung
„Unternehmen mit Weitblick“. Diese ist gedacht für Fir-
men, „die in ihrer Personalpolitik über einschlägige Erfah-
rungen mit alternden Belegschaften oder mit der Einstel-
lung älterer Arbeitnehmer verfügen“. In Darmstadt erhielt
diese Auszeichnung der Sportverein SKV Rot-Weiß
Darmstadt 1954 e. V. Der Verein engagierte sich inner-
halb kurzer Zeit so entschieden, dass die Einstellung von
drei älteren Leistungsbeziehern der ARGE und die Schaf-

Stadt), Norvent Kastner (Oberbürgerneister von Conug), TUNG einer weiteren Stelle einer Arbeitsgelegenheit reali-
Weiland Referatliter in Bundesminsterum tür Adetung SIETt Werden konnte. Bei der bundesweiten Prämierung

Soziales), Hans-Jürgen Glusa (Projektkoordinator Rhein- „U nternehmen mit Weitblick” am 02.12.2009 in Coburg

Main-) obcenter Frankfurt) " . - e ol -
überreichte im Namen der Bundesministerin für Arbeit

und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen der Referatsleiter, Herr Martin Weiland in An-
wesenheit des Oberbürgermeisters von Coburg, Herr Norbert Kastner dem Vereinsvorstand
Herrn Harry Distelmann die Auszeichnung. Frau Ursel Bechtel als Vertreterin der ARGE
Darmstadt und gleichzeitig Teamleiterin Projekt bestlagers bedankte sich hierbei besonders
über die Offenheit des Vereins und das Engagement ihres Teams.

Nachdem im Frühjahr 2009 das Projekt bestlagers vergrößert wurde, erreichte das Team
die anvisierten Vermittlungszahlen von 150 Integrationen älterer Arbeitsnehmerinnen und
Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt bereits Ende Oktober 2009. Bis J ahresende 2009 konnten
über 200 Altere erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dieser beachtliche
Erfolg soll auch im J ahr 2010 fortgesetzt werden. Schwerpunkt des Angebotes bleibt weiter-
hin die intensivierte Beratung und Qualifizierung der Personengruppe 50plus.

Das Projekt bestlagers wird in 2010 in der ARGE Darmstadt erweitert. Das bestehende
Team wird aufgestockt durch vier weitere Fallmanagerinnen bzw. Fallmanager, so dass für
die Beratung der Projektteilnehmer mehr Beraterinnen bzw. Berater zur Verfügung stehen
und dadurch eine häufigere, intensivere Betreuung des einzelnen Hilfebedürftigen möglich
wird. Dazu werden spezielle Maßnahmen konzipiert und eingerichtet, die sich von dem übli-
chen Regelangebot unterscheiden und passgenau auf die individuellen Befürfnisse der Pro-
jekteilnehmer zugeschnitten sind.

Der Einsatz einer Projektkoordinatorin / eines Projektkoordinators soll dazu beitragen, dass
das Projekt bestlagers in der Öffentlichkeit mehr Bekanntsheitsgrad erhält. Durch spezielle
Aktivitäten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie gesonderter Informationsveranstal-
tungen und durch die Beteiligung an Messen, sollen insbesondere Arbeitgeber auf das Pro-
jekt aufmerksam gemacht werden, um ihnen die Vorteile der Einstellung älterer Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer aufzuzeigen. Auch Vereine sollen weiterhin als Kooperations-
partner für die Umsetzung des Projektes gewonnen werden.

Dabei erfolgt eine Information und Beratung zu den Fördermöglichkeiten aus Projektmitteln,
die sich aufgrund der Besonderheit des Projektes von den üblichen Förderinstrumenten un-
terscheiden können. Hierzu ist ein Informationsabend im Frühjahr 2010 in Planung. In 2010
soll zudem ein Ausbau direkter Kontakte zu Arbeitgebern erfolgen, um künftig die Zahl der
erfolgreichen Integrationen noch zu steigern.

Zusätzlich soll ein besonderes Augenmerk auf die größer werdende Personengruppe der
schwer Vermittelbaren geworfen werden. Hierfür hat das Bundesministerium für Arbeit und

18

Soziales für 2010 weitere Projektmittel zur Verfügung gestellt, um innovative Integrationsan-
sätze zu erproben. Personen dieser Zuordnungsgruppe verfügen über multiple Vermitt-
lungshemmnisse die eine direkte Vermittlung, auch in den 2. Arbeitsmarkt, kaum ermögli-
chen. Oftmals wurde diesen Personen aus medizinischer Sicht eine in Art und Umfang stark
eingeschränkte tägliche Arbeitsfähigkeit zwischen 3 bis 6 Stunden attestiert. Dieser Perso-
nengruppe werden zukünftig sowohl aus Projektmitteln als auch aus dem Regelangebot
vermehrt spezifische Angebote zur Aktivierung unterbreitet und im Rahmen eines langfristig
angelegten Fallmanagements an den Arbeitsmarkt herangeführt.

Da bei dieser Personengruppe bisherige Fördermaßnahmen nicht gegriffen haben, ist es
eine wesentliche Aufgabe im Rahmen dieses Teilprojektes neue Eingliederungsmethoden
zu entwickeln. Hierbei sind auch Hemmnisse im persönlichen Bereich dieser Hilfebedürfti-
gen zu berücksichtigen und aktiv in die Berufswegplanung einzubeziehen. Das Team best!
agers wird versuchen, diese Projekteilnehmerinnen und -teilnehmer in speziellen
Workshops zu aktivieren. Hierbei sind wesentliche Ziele die Herstellung / Erhaltung der Ei-
genständigkeit, der Kontaktpflege zu übrigen Betroffenen und der Aktivierung der Hilfe zur
Selbsthilfe.

3.4.4) ugendliche unter 25 J) ahren

Besonders stark von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise sind J ugendliche
betroffen. Die ] ugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB Il betrug in Darmstadt in 2009 3,8
%.

Auch der Zielgruppe der J] ugendlichen unter 25 J ahre gilt weiterhin besondere Aufmerksam-
keit. Ca. zwei Drittel der bei der ARGE Darmstadt gemeldeten J ugendlichen sind durch ihre
Eltern Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Ein Drittel der gemeldeten Jugendlichen bilden
allein, mit Partnerin bzw. Partner oder Familie eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

J ugendliche bedürfen bis zur Eingliederung in Arbeit und Ausbildung einer besonderen Be-
gleitung und Betreuung. Ein großer Anteil der gemeldeten J ugendlichen ist zum Beispiel
durch Sprachdefizite oder familiäre Probleme sozial benachteiligt. Schulabschlüsse werden
häufig außerhalb der allgemeinbildenden Schulen erworben. Sowohl das Zugangs- als auch
das Verbleibsrisiko in Arbeitslosigkeit sind für J ugendliche wegen geringer Berufserfahrung
und fehlenden Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen erhöht.

Ziele für 2010:

1. | ugendarbeitslosigkeit weiterhin senken

Dieses Ziel soll insbesondere durch Intensivierung der Vermittlungsprozesse in Arbeit und
Ausbildung erreicht werden. Ein qualifizierter Berufsabschluss senkt das Risiko von Arbeits-
losigkeit und schafft langfristig Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen. Die ARGE
Darmstadt nimmt die Vermittlung in Ausbildung eigenständig wahr. 2009 konnten 219 ] u-
gendliche in schulische und betriebliche Ausbildung integriert werden. Diese Anzahl wird
auch für 2010 angestrebt. Durch monatlichen Kontakt zu allen arbeitslosen J ugendlichen,
Erhöhung der Vermittlungsangebote, Kooperation zu Zeitarbeitsunternehmen und assistierte
Vermittlung soll die Integration in Arbeit erreicht werden. Die Teilnahme an Maßnahmen
dient auch der Aktivierung von J ugendlichen. Die Anzahl der Eintritte in Maßnahmen soll
2010 gesteigert werden.

19

2. Verkürzung des Integrationsprozesses in Ausbildung und Arbeit

Der Übergang von Schule in Beruf ist 2010 Arbeitsschwerpunkt des Team U 25 der ARGE
Darmstadt. Nur durch Kontakt zu allen Schülern kann rechtzeitig mit Vermittlung in Ausbil-
dung und Arbeit begonnen werden. Auch eine Einsteuerung in besondere Bildungsgänge
(im allgemein bildenden oder beruflichen Schulbereich), in Maßnahmen und Hilfesysteme ist
bei Schülern leichter möglich. Die ARGE Darmstadt nimmt frühzeitig Kontakt zu allen poten-
ziellen Schulabgängern auf. Durch Berufsorientierung an Schulen hat die Berufsberatung
direkten Kontakt zu allen Schülern. Durch die Kooperation J ugendberufsagentur möchte die
ARGE Darmstadt diesen (Erst-)Kontakt für ein verbessertes Übergangsmanagement nut-
zen. Die ARGE Darmstadt ist zudem Vertragspartner im Projekt „Optimierung der lokalen
Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen in Hessen (O-
loV)". Die Vereinbarungen im Rahmen dieses Projektes dienen auch der Verbesserung des
Übergangsprozesses.

Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele

Für Jugendliche gilt ein gesetzlicher Betreuungsschlüssel von 1:75. Die Einhaltung dieses
Betreuungsschlüssels wird in der ARGE Darmstadt konsequent umgesetzt. Ab J anuar 2010
wird das Team verstärkt, sodass der tatsächliche Betreuungsschlüssel in der ARGE Darm-
stadt kleiner ausfällt als die gesetzliche Vorgabe. Dies ermöglicht eine intensive Betreuung
jedes einzelnen J ugendlichen für ein eine individuelle Unterstützung. In 2010 sollen J ugend-
liche noch häufiger in Eingliederungsmaßnahmen eintreten als in der Vergangenheit. Ziel ist
es, jedem J ugendlichen ein passendes Angebot zu unterbreiten und dadurch seine Einglie-
derungschancen deutlich zu erhöhen.

Allgemeine Angebote

Alle Eingliederungsmaßnahmen wie Qualifizierungsmaßnahmen, Bewerbungstraining, Ein-
gliederungszuschüsse etc., können auch für ] ugendliche genutzt werden. Die ARGE Darm-
stadt wird auch 2010 J ugendliche aktiv in diese Maßnahmen einsteuern.

Spezielle Angebote für ] ugendliche

-  Beschäftigungsprojekt nach $ 16f SGB Il (Freie Förderung) mit intensiver sozialpäda-
gogischer Begleitung und Angebot einer Erprobung in verschiedenen Berufsfeldern

- Maßnahmen nach 8 46 SGB Ill zur Vermittlung in Arbeit / Ausbildung und zur Aktivie-
rung von jugendlichen Neukunden

-  Aktivierungshilfen für nicht berufsreife ] ugendliche mit dem Ziel der Einsteuerung in be-
rufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder Aufnahme einer Ausbildung

- betriebliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (baE) für lernbeeinträchtig-
te und / oder sozial benachteiligte J ugendliche. baE werden in integrativer Form (bei
Bildungsträger) oder kooperativer Form (in Kooperation mit einem Ausbildungsbetrieb)
angeboten; aufgrund der Eingliederungschancen legt die ARGE Darmstadt Schwer-
punkt auf die kooperative Form

-  ausbildungsbegleitende Hilfen für Teilnehmer an Einstiegsqualifizierungen und betrieb-
licher Ausbildung

3.4.5 Migranten

Nach einer Statistik des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt betrug der Ausländeranteil, der im September 2009 in Darmstadt lebenden Men-
schen 16,1 %. Stellen wir diesem den Anteil Arbeitslose / Arbeitssuchenden ohne deutsche
Staatsangehörigkeit gegenüber, die sich zum gleichen Zeitpunkt im Arbeitslosengeld Il Be-
zug der ARGE Darmstadt befanden, so war dieser mehr als doppelt so hoch, nämlich 34,6

20

%. Nicht erfasst in dieser Erhebung ist die Anzahl der Zuwanderer, die die deutsche Staats-
bürgerschaft besitzen. Diese Menschen sind zwar im Besitz eines deutschen Passes, ihre
persönliche und berufliche Problematik kann jedoch oftmals mit der der Zielgruppe vergli-
chen werden.

Allein diese Zahlen und Fakten verdeutlichen, dass Migrantinnen und Migranten überpro-
portional mehr von Arbeitslosigkeit bedroht und betroffen sind als andere Menschen in der
Bevölkerung. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Hauptursachen liegen in mangelnden
Sprachkenntnissen, in fehlenden Schul- und Berufsausbildungen sowie in der Nichtaner-
kennung ihrer in der Heimat erworbenen Studien- und Berufsabschlüsse.

Auf diese Sachverhalte bezogen, ergeben sich für die ARGE Darmstadt folgende Hand-
lungsfelder:

Die im Auftrag des Bundesamtes für Migrations- und Flüchtlingshilfe durchgeführten Integ-
rationskurse werden von der ARGE nach wie vor unterstützt. Da die im Integrationskurs er-
worbenen Sprachkenntnisse oftmals nicht ausreichen um in den allgemeinen Arbeitsmarkt
einmünden zu können, werden zusätzlich, berufsbezogene Integrationskurse aus Mitteln
des Europäischen Sozial Fonds angeboten.

Ein besonderer Focus wird auf das Förderprogramm „Perspektive Berufsabschluss“ gelegt,
da bei Menschen mit Migrationshintergrund ein hoher Nachqualifizierungsbedarf festgestellt
wurde. Das Programm sieht zudem umfangreiche Hilfen vor, um im Dschungel der Anner-
kennungsverfahren professionelle Unterstützung zu erhalten - sprich - um die im Heimat-
land erworbenen Schul- und Bildungsabschlüsse anerkannt zu bekommen (näheres hierzu
siehe Kapitel 5, Kooperationen und Netzwerke).

Alle Maßnahmen und Bildungsangebote der ARGE sind auch für Menschen mit Migrations-
hintergrund aufgestellt und zugänglich. Weitergehende Hilfen werden durch individuelle För-
derungen angeboten, die sich am konkreten Bedarf des Einzelfalls ausrichten.

Um die Integration dieser Personengruppe auf breiter Basis zielgerecht und ganzheitlich zu
unterstützen wurde Anfang 2007 eine Kooperationsvereinbarung mit den Migrationserstbe-
ratungsstellen abgeschlossen (näheres hierzu siehe Kapitel 5, Kooperationen und Netzwer-
ke). Demzufolge werden Arbeitskreise und Koordinationstreffen regelmäßig von Mitarbei-
tern der ARGE aufgesucht. Durch all diese Maßnahmen, sollen weitergehende wie auch
weiterreichende Voraussetzungen für eine Integration dieser Menschen in die Gesellschaft
und in den Arbeitsmarkt geschaffen werden.

3.4.6 Arbeitsgelegenheiten und Beschäftigungszuschuss

Ziel von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung ist es, schwer vermittelbare
Langzeitarbeitslose wieder an eine Erwerbstätigkeit heranzuführen.

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind Tätigkeiten, die im öffentlichen
Interesse liegen, zusätzlich, wettbewerbsneutral und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sind.
Die bzw. der erwerbsfähige Hilfebedürftige erhält während der Teilnahme zuzüglich zum
Arbeitslosengeld II eine angemessene Mehraufwandsentschädigung.

Neben den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gibt es auch Arbeitsge-
legenheiten in der Entgeltvariante. Der Unterschied besteht darin, dass erwerbsfähige Hilfe-
bedürftige während der Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante ein
Arbeitsentgelt (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) erhalten.

21

Das Förderinstrument Arbeitsgelegenheit wurde in vielen Prüfberichten (zum Beispiel Inter-
ne Revision, Bundesrechnungshof) hinsichtlich der praktischen Umsetzung in den Grundsi-
cherungsstellen kritisch begutachtet. Dabei wurden bundesweit erhebliche Mängel festge-
stellt. In der Folge wurde im Juli 2009 eine Arbeitshilfe durch die Bundesagentur für Arbeit
eingeführt, die verbindliche Handlungsempfehlungen zur konkreten fachlichen Umsetzung
der Arbeitsgelegenheiten gibt.

Auch die ARGE Darmstadt hat sich vor die Aufgabe gestellt, ihre Bewilligungspraxis kritisch
zu hinterfragen und hat in Folge dessen ihr Bewilligungsverfahren angepasst, mit dem Ziel
die Qualität von Arbeitsgelegenheiten für die verbesserte Förderung der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer zu erhöhen.

Es wurde eine Prüfgruppe Arbeitsgelegenheiten eingerichtet, durch die neueingehende An-
träge hinsichtlich der Vollständigkeit der Anträge, der Erfüllung der Fördervoraussetzungen,
der Beschreibung der Maßnahmen und der Eignung des Maßnahmeträgers überprüft wer-
den. Die Besetzung der bewilligten Arbeitsgelegenheiten erfolgt durch die Fallmanagerinnen
Sozialer Arbeitsmarkt.

Zusätzlich wurde ein Maßnahmeprüfer installiert, der künftig die Arbeitsgelegenheiten vor
Ort bei den Maßnahmeträgern bzw. an den entsprechenden Einsatzorten im Hinblick auf
eine bewilligungskonforme Umsetzung überprüft.

Den Beschäftigungszuschuss können Betriebe erhalten, wenn sie erwerbsfähige Hilfebe-
dürftige für einfache Tätigkeiten einstellen. Der Beschäftigungszuschuss kann ausschließlich
für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit multiplen Vermittlungshemmnissen
gezahlt werden. Der förderungsfähige Personenkreis kann nachweislich unter Einsatz aller
bereits vorhandenen Regelinstrumente oder deren Unterstützungsleistungen auf absehbare
Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

Diese Maßnahmen haben zum Ziel Integrationsfortschritte zu erzielen. Nach Ablauf der
Maßnahme sind die Fortschritte zu dokumentieren und in der weiteren Eingliederungsstra-
tegie zu berücksichtigen.

Die ARGE Darmstadt möchte im J ahr 2010 weiterhin die Förderinstrumente Arbeitsgelegen-
heiten mit Mehraufwandsentschädigung bzw. Entgeltvariante und den Beschäftigungszu-
schuss aktiv nutzen, um Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen eine Chance ge-
ben zu können.

3.4.7 Menschen mit Schwerbehinderung

Die Lebens- und Arbeitssituation Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern, ist
eine wichtige Aufgabe der ARGE Darmstadt.

Hierfür wird die bewährte und erfolgreiche Kooperation der ARGE Darmstadt mit dem Integ-
rationsfachdienst in diesem ] ahr fortgesetzt.

Neben dem allgemeinen Maßnahmeportfolio, das den erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten mit schwerer Behinderung ebenfalls offen steht und von ihnen je nach Spezifikation der
Behinderung genutzt werden kann, bietet die ARGE Darmstadt noch weitere Beratungs-,
Vermittlungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten an, die ausschließlich dem Personenkreis
der Menschen mit Behinderung vorbehalten sind.

Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, arbeitet die ARGE
Darmstadt eng mit der Integis 9g6mbH zusammen, bei der es sich um eine gemeinnützige
Integrationsfirma nach $ 132 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) handelt. Die Integis

22

gGmbh schafft neue, reguläre Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen und anderen
Handicaps. Hinzu kommt der Schwerpunkt Qualifizierung, berufliche Bildung und Ausbildung
von behinderten Menschen - von Schülern bis über 50jährigen Menschen.

Die ARGE Darmstadt konnte bei Integis gGmbH bereits viele Menschen mit Behinderung
erfolgreich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integrieren und möchte diese
erfolgreiche Zusammenarbeit in 2010 im Sinne der Menschen mit Behinderung fortsetzen.

Die Schaffung finanzieller Anreize zur Einstellung von Menschen mit Behinderung, insbe-
sondere durch den Einsatz eines Eingliederungszuschusses, und die gezielte Qualifizierung
vor der Arbeitsaufnahme spielen bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderung eine
bedeutende Rolle.

4. Kooperationen und Netzwerke

Ein Kriterium für erfolgreiche Vermittlungsarbeit und nachhaltige Integration in den Arbeits-
markt sind gut funktionierende Netzwerke sowie eine enge Kooperation mit den lokalen Ak-
teuren im arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Umfeld. Die ARGE Darmstadt hat sich in den
letzten J ahren ein umfassendes lokales Netzwerk aufgebaut, welches nachfolgend näher
dargestellt wird.

Das Fallmanagement wird häufig mit Problemen konfrontiert, die nicht direkt arbeitsmarkt-
bezogen sind, sondern in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen liegen. Dazu ge-
hören beispielsweise Suchtmittelauffälligkeit, Überschuldung, familiäre Konfliktlagen, feh-
lende Kinderbetreuung, drohender Wohnungsverlust. Man spricht in diesen Fällen von Ver-
mittlungshemmnissen, die es erschweren, die betroffenen Menschen in den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu integrieren und somit deren Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit
zu überwinden. Hinsichtlich der Erbringung der gesetzlich verankerten Pflichtaufgaben für
Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach $16a SGB Il (Kommunale Eingliede-
rungsleistungen), nutzt die ARGE Darmstadt seit ihrem Bestehen die bestehende Netzwerk-
struktur der Wissenschaftsstadt Darmstadt und kooperiert mit folgenden Stellen:

Koordinierungsstelle Kinderbetreuung des Amt für Familie, Kinderbetreuung und
Sport

Fehlende Kinderbetreuung ist insbesondere bei Alleinerziehenden ein häufiges Vermitt-
lungshemmnis. Ist die Kinderbetreuung nicht sichergestellt, ist die Integration in den Ar-
beitsmarkt erschwert bzw. zum Teil unmöglich. Ziel der Kooperation mit der Koordinierungs-
stelle für Kinderbetreuung ist es, keine Arbeitsaufnahme bzw. Teilnahme an einer Qualifizie-
rungsmaßnahme an mangelnder Kinderbetreuung scheitern zu lassen.

Amt für Soziales und Prävention - Schuldner- und Insolvenzberatung

Überschuldung stellt ein ernsthaftes Vermittlungshemmnis im Hinblick auf die Integration in
den Arbeitsmarkt dar. Sie lähmt jede Energie der Betroffenen. Mit Schulden droht den Be-
troffenen zudem das gesellschaftliche Abseits. Ziel der Kooperationsvereinbarung mit der
Schuldner- und Insolvenzberatung des Amt für Soziales und Prävention ist der Abbau des
durch Schulden bedingten Vermittlungshemmnisses, durch qualifizierte Beratung und Unter-
stützung.

J ugendamt - Städtischer Sozialdienst

Der Städtische Sozialdienst ist die zentrale, pädagogische Abteilung des J ugendamtes der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zur Unterstützung und Förderung der Arbeitsmarktintegrati-
on bedarf es in verschiedenen Lebenssituationen spezieller Unterstützung, die in den Auf-
gabenbereich des Städtischen Sozialdienstes fällt. Der städtische Sozialdienst verfügt über
ein breites Spektrum an sozialpädagogischen, psychologischen, gesetzlichen und verwal-

23

tungstechnischen Kenntnissen, die für diesen komplexen Aufgabenbereich der psychosozia-
len Beratung notwendig sind.

Caritasverband Darmstadt e. V.

Zur Förderung der Arbeitsmarktintegration bedarf es für Menschen mit Suchtproblemen spe-
zieller Unterstützung. Zudem bedeuten Suchterkrankungen individuelle Tragödien für die
Betroffenen und deren Angehörige und belasten die Gesellschaft als Ganzes. Nähere Erläu-
terungen zur Kooperationsvereinbarung mit dem Caritasverband siehe unter Kapitel 3.4.2.

Über diese Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des $ 16a SGB Il hinaus, bestehen
weitere Kooperationsvereinbarungen bzw. Netzwerke, an denen die ARGE beteiligt ist:

Migrationserstberatungsstellen

Mit in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 wurde die Förderung der
Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Migrantinnen und Migran-
ten erstmals gesetzlich festgeschrieben. Mit der Einrichtung von Migrationserstbera-
tungsstellen wurde ein bundeseinheitliches Beratungskonzept für eine bedarfsorientierte
Einzelfallbegleitung geschaffen. Integration ist ein längerfristiger Prozess, mit dem Ziel,
Menschen die ihr Heimatland verlassen haben und die dauerhaft und rechtmäßig in
Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Um die Integration hilfebedürftiger
Migrantinnen und Migranten optimal zu gestalten und die Hilfsangebote zielgerichtet und
transparent zu organisieren wurde zwischen den Darmstädter Migrationserstberatungsstel-
len (Caritasverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz Darmstadt-Stadt e. V., Diakonisches
Werk Darmstadt-Dieburg e. V. und J] ugendmigrationsdienst Internationaler Bund e. V.) und
der ARGE Darmstadt eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Migrationserstbe-
ratungsstellen sind für die soziale Beratung und integrative Begleitung von Migrantinnen und
Migranten zuständig. Sie haben die Aufgabe, die Integration aller Migrantinnen und Migran-
ten vom Zeitpunkt der Niederlassung an einem Wohnort durch ein qualifiziertes Beratungs-
angebot für die ersten Jahre zu begleiten. Bei der Beratung dieses Personenkreises arbei-
ten die Migrationserstberatungsstellen in Darmstadt auf der methodischen Grundlage des
Case Managements. Die Migrationserstberatungsstellen Darmstadt initiieren, steuern und
begleiten den Integrationsprozess der in Darmstadt wohnenden Migrantinnen und Migran-
ten.

Netzwerk berufliche Nachqualifizierung in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg

Laut einem Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung haben bundesweit ca. 1,5 Millionen junge
Erwachsene zwischen 20 und 29 J ahren keinen Berufsabschluss. Der Anteil der Arbeitslo-
sen ohne Berufsabschluss liegt aktuell bei 39 %. Gerade die ungelernten J ugendlichen und
jungen Erwachsenen, vor allem die mit Migrationshintergrund, sind besonders stark von Er-
werbslosigkeit betroffen und es besteht die Gefahr, dass sich bei ihnen die Arbeitslosigkeit
verfestigt. Mit dem Förderprogramm "Perspektive Berufsabschluss" des Bundesministerium
für Bildung und Forschung soll der Anteil von J ugendlichen und jungen Erwachsenen ohne
beruflichen Abschluss nachhaltig gesenkt und deren Zukunftschancen verbessert werden.
Im Rahmen dieses Programmes, welches aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofi-
nanziert wird, wurde unter dem Titel "Qualifizierung nach Maß" beim Internationalen Bund e.
V. im August 2008 eine Beratungs- und Koordinierungsstelle für berufliche Nachqualifizie-
rung für die Region Darmstadt eingerichtet. Unter deren Koordination wurde im J uni 2009
das „Netzwerk berufliche Nachqualifizierung in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg“ ins Leben gerufen. Die ARGE Darmstadt ist Mitglied dieses Netzwer-
kes. Weitere Netzwerkpartner sind unter anderem die Kammern, die Agentur für Arbeit, der
Träger der Grundsicherung des Landkreises Darmstadt-Dieburg, regionale Bildungsträger
sowie Vertreter von Schulen, verschiedene regionale Beratungseinrichtungen, Unterneh-
mensverbände, Gewerkschaften sowie die kommunalen Stellen zur Wirtschaftsförderung.

24

Ziel des Netzwerkes ist es, Kompetenzen zu bündeln um eine verbesserte Kooperations-,
Unterstützungs- und Beratungsstruktur für eine berufliche Nachqualifizierung zu schaffen.

Kompetenznetz Gründungsberatung Darmstadt Rhein-Main-Neckar

Neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bietet das SGB Il auch
Förderleistungen für Existenzgründer. Das Kompetenznetz Gründungsberatung Darmstadt
Rhein-Main-Neckar ist eine sogenannte Non-Profit-Organisation, die sich um die Förderung
von Existenzgründungen bemüht. Mitglieder sind neben der ARGE Darmstadt unter ande-
rem die IHK Darmstadt, die Handwerkskammer Rhein-Main, Wirtschaftsförderungseinrich-
tungen der Landkreise, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Region Starkenburg, die
Agentur für Arbeit Darmstadt, das Regierungspräsidium Darmstadt sowie regionale Grün-
derzentren.

Das Kompetenznetz dient dem Austausch von Informationen sowie der Vorbereitung und
Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen für Existenzgründer.

Amt für Soziales und Prävention - Fachdienst für besondere soziale Hilfen

Die Einführung des SGB Il hatte auch nachhaltige Auswirkungen für Obdachlose und Men-
schen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dies führt nicht automatisch zu Erwerbsun-
fähigkeit, sondern es können durchaus die Voraussetzungen für einen Anspruch auf
(Eingliederungs-)Leistungen nach dem SGB Il gegeben sein. Bereits im Jahre 2001 wurde
beim Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Fachdienst für
besondere soziale Hilfen geschaffen, welcher sich in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Einrichtungen und Verbänden unter anderem um die Betreuung von Obdachlosen und Men-
schen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Leistung nach dem SGB XII) kümmert. Nach
in Kraft treten der Sozialgesetzbücher II und XII zum 01.01.2005 wurden in diesem Team
zusätzlich Ansprechpartner integriert, die sich u. a. um die im Sinne des SGB Il erwerbsfä-
higen Hilfebedürftigen kümmern. Somit erfolgt die Unterbringung von Obdachlosen, die
Betreuung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Gewährung von
Geldleistungen nach dem SGB Il und SGB XII aus einer Hand durch den Fachdienst für be-
sondere soziale Hilfen. Ergänzend dazu wurde mit dem Fachdienst eine verbindliche Ver-
fahrensregelung bei Übergängen aus dem SGB Il ins SGB XII und umgekehrt getroffen. Mit
solchen Regelungen werden mögliche Probleme über die Zuordnung notwendiger Hilfen
nach dem SGB Il oder den entsprechenden Bestimmungen des SGB XIl ausgeräumt - im
Sinne der Betroffenen.

Des Weiteren ist die ARGE Darmstadt Mitglied in diversen Arbeitskreisen, Fachtagen und
Ausschüssen.

5. Gender Mainstreaming

Eine Aufgabe und ein Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist, die Gleichstellung
von Männern und Frauen als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der
Grundsicherung sind insbesondere auch darauf auszurichten, dass geschlechtsspezifischen
Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird und die familienspezi-
fischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder
pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden (8 1 Abs. 1SGB Il). Für die mit
dem Beratungs- und Vermittlungsprozess befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es
in der Praxis oft schwer sich zu vergegenwärtigen, dass einerseits Frauen und Männer un-
terschiedliche Voraussetzungen für den Integrationsprozess mibringen, aber andererseits
grundsätzlich gleich betreut werden sollen. „In der Beschäftigungspolitik gilt es daher, den
spezifischen Benachteiligungen und den daraus folgenden unterschiedlichen Bedürfnissen
von Männer und Frauen zu entsprechen, auf die Unterschiede bewusst zu achten, an den
Unterschieden anzuknüpfen und damit diejenigen Personen, die auch am Arbeitsmarkt be-

25

nachteiligt sind, zu befähigen, die ihnen angebotenen Leistungen ebenso annehmen und
umsetzen zu können, wie die Personen, die sich in Lebenslagen befinden, die nicht durch
geschlechtsspezifische Situationen bestimmt sind.“

Fallmanagerinnen und Fallmanagern müssen also über die Fähigkeit verfügen, Gleichstel-
lungs- und Arbeitsmarktziele im Beratungs- und Vermittlungsprozess so miteinander zu ver-
binden, dass sie deren Anforderungen in den individuellen Prozess einbringen und die indi-
viduellen Bedürfnisse berücksichtigen können. Zu diesem Zweck wird im J anuar 2010, in
Zusammenarbeit und Absprache mit dem Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
eine Gender-Schulung in der ARGE Darmstadt durchgeführt.

Die Geschäftsführung der ARGE Darmstadt steht uneingeschränkt hinter dem Gedanken
des Gender-Mainstreaming. Für 2009 wird gerade ein Gender-Report erstellt. Zudem ist die
Entwicklung eines Gender-Konzeptes, unter Beteiligung der Frauenbeauftragten der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt, der Gleichstellungsbeauftragten der Agentur für Arbeit Darm-
stadt sowie der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsplatz der Agentur für Arbeit
Darmstadt, geplant.

Gender-Mainstreaming im Innenverhältnis

Die ARGE Darmstadt hat nicht nur einen hohen Frauenanteil an den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Sie ermöglicht auch Teilzeitbeschäftigungen (Anteil ca. 23%) nach den Erfor-
dernissen der Beschäftigten. Arbeitszeiten sind flexibel gestaltbar und können veränderten
Bedürfnissen jederzeit angepasst werden. Für Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Elternzeit
werden flexible Regelungen gefunden, um während der Elternzeit die Möglichkeit zu schaf-
fen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben. Die Arbeitsplätze werden von der Art der Arbeit,
der Vergütung und wenn möglich und gewünscht im vorherigen Team erhalten, auch bei
Rückkehr in Teilzeit. Die Gleitzeitregelung ermöglicht einen familiengerechten Arbeitsbeginn
bzw. ein familiengerechtes Arbeitsende. Im November 2006 sind alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit Publikumsverkehr im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschult
worden. Die Schulung neuer Kolleginnen und Kollegen erfolgt fortlaufend. Moderne Mög-
lichkeiten der Telearbeit können flexibel genutzt werden. Besprechungen werden so ange-
setzt, dass auch Teilzeitkräften die Teilnahme möglich ist. Bei der Urlaubsplanung wird Fa-
milienbetreuung mit oberster Priorität berücksichtigt.

Gender-Mainstreaming im Außenverhältnis

Grundsätzlich gilt: Der Zugang zu allen Förderinstrumenten ist für Frauen und Männer in
gleichem Maß möglich. Dennoch gibt es sowohl frauenspezifische, als auch männerspezifi-
sche Maßnahmen (bspw. Womenscoaching im Bereich U25 oder Aktivieren & Orientieren
für Migranten Männer). Hierbei wird versucht den spezifischen Anforderungen des jeweiligen
Geschlechts gerecht zu werden. Maßnahmen, die für beide Geschlechter zugänglich sind,
werden auch in Bezug auf beide Geschlechter ausgeschrieben und der Gender-Aspekt wird
hierbei immer berücksichtigt. Jeder Bildungsträger verpflichtet sich im Rahmen der Aus-
schreibung und der späteren Durchführung der Maßnahme „die Strategie des Gender-
Mainstreaming, die Beachtung der unterschiedlichen Lebenssituation und Interessen von
Frauen und Männern, von vorneherein und regelmäßig bei der Durchführung des Auftrages
zu berücksichtigen“,

Hinsichtlich der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gibt es starke Unterschiede bei Frauen
und Männern. Grund hierfür ist sicherlich die Tatsache, dass Erziehungstätigkeiten immer
noch überwiegend von Frauen wahrgenommen werden. Ein geschlechterspezifisches Hin-
dernis zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB Il ist die Organisation der

u „, Quelle: Münder Lehr- und Praxiskommentar SGB Il, 3. Auflage 2009
12 Auszug aus den Verdingungsunterlagen, der bei jeder Maßnahme mit aufgeführt ist

26

Kinderbetreuung. Vorwiegend Frauen geben an, dem Arbeitsmarkt aufgrund von Kinder-
betreuungspflichten nicht oder nur eingeschränkt diesem zur Verfügung zu stehen. Ist die
Kinderbetreuung nicht sichergestellt, ist die Integration in den Arbeitsmarkt erschwert bzw.
zeitweise unmöglich. Um dies zu verhindern wurde seitens der ARGE bereits in 2005 eine
Kooperationsvereinbarung mit der Koordinierungsstelle Kinderbetreuung des Amts für Fami-
lie, Kinderbetreuung und Sport der Wissenschaftsstadt Darmstadt geschlossen. Mit einer
Vorlaufzeit von 5 Tagen kann jedes Kind, soweit die für eine Aufnahme gesundheitlichen
Voraussetzungen vorliegen, untergebracht werden, wenn eine Arbeitsaufnahme, die Teil-
nahme an Qualifizierungsmaßnahme, eines Praktikums oder einer sonstigen Maßnahme
davon abhängt. Die Kooperationsvereinbarung schließt auch die Vergabe von Plätzen in
Kindergrippen für Kinder von 0 bis 3 J ahren ein.

Für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen wird von den ansonsten angewandten organi-
satorischen Handlungsabläufen abgewichen. So müssen sie nicht, wie andere Bürgerinnen
und Bürger, zunächst in der Erstberatung für Neu-Antragstellerinnen und -antragsteller vor-
sprechen. Stattdessen steht ihnen eine beim Fachdienst für besondere soziale Hilfen des
Amtes für Soziales und Prävention angesiedelte Ansprechpartnerin zur Verfügung, die sich
sowohl um die Leistungsgewährung als auch die Beratung in allen anderen Bereichen (ein-
schließlich Integration in den Arbeitsmarkt) kümmert. Durch diese Fokussierung ist eine en-
ge Kooperation mit anderen Beratungs- und Hilfsdiensten sowie dem Frauenhaus Darm-
stadt sichergestellt. Somit stellt die ARGE einen niedrigschwelligen Kontakt sowie eine un-
bürokratische und formlose sofortige Hilfe für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen si-
cher. Durch eine konkrete Terminvereinbarung mit der „speziellen“ Ansprechpartnerin beim
Fachdienst für besondere soziale Hilfe wird von vornherein die für von häuslicher Gewalt
betroffenen Frau beängstigende Situation vermieden, dass sie in Öffentlich zugänglichem
Raum für die Anwesenden (ggf. auch für den Gewalttäter) namentlich hörbar aufgerufen und
gesehen wird.

27

Anlage 1 zum Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2010 der ARGE Darmstadt

Eintrittsplanung Egt 2010 im Überblick

Eintritte ge-
samt
I, Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung
1. Vermittlungsbudget 1.098
2. Vermittlungsgutscheine 7
3. Aktivierung und berufliche Eingliederung 1789
Il. Qualifizierung
1. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 170
Ill. Beschäftigung begleitende Leistungen
1. Eingliederungszuschüsse (EGZ) 173
2. Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer ab 50 J ahre 60
3. Eingliederungsgutschein (EGG) 22
4. Beschäftigungszuschuss (BEZ) 50
5. Einstiegsgeld 30
6. Begleitende Hilfen für Selbständigkeit 15
IV. Spezielle Maßnahmen für J üngere
1. Förderung benachteiligter Auszubildender 68
a) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 36
*integrativ 8
*kooperativ 28
b) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 16
c) Sozialpädagogische Begleitung und Ausbildungsmanagement 16
2. Einstiegsqualifizierung (EQ) 14
3. Eingliederungszuschüsse (EGZ) für jüngere Arbeitnehmer 8
V. Leistungen für Menschen mit Behinderung
1. Zuschüsse Weiterbildungskosten für beh. Menschen 4
2. Zuschüsse an AG für bes. betroffene schwerbeh. Menschen 12
3. Teilnahmekosten an Maßnahme 5
VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen
1. Schaffung von Arbeitsgelegenheiten 662
a) Mehraufwandvariante Maßnahmekos- 610
ten/Mehraufwandsentschädigung
b) Entgeltvariante 52

28

Anlage 2 zum Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2010 der ARGE Darmstadt

ARGE Darmstadt - FbW Bildungszielplanung 2010

Bildungsziel Qualifizierungsinhalte Berufs- Anzahl Unterrichts- max.
ordnung Bildungs- form Dauer
(BO) / gutscheine Vollzeit / Monate
Kenn- Teilzeit /
ziffer mit Berufsab- berufsbe-
(DKZ) schluss: 65 gleitend

sonstige Qualifi-
zierungen: 130
mit Bildungsabschluss

Servicekraft Schutz Inhalte entsprechend IHK 7911-907 5 Vz 18
und Sicherheit Rahmenplan
Altenpfleger/in 8614-902 5 Vz 36
Altenpflegehelfer/in 8614-900 5 174 12
Vorbereitungskurs Inhalte entsprechend IHK 7810-100 20 174 6
auf die kaufmänni- Rahmenplan

sche Externenprüfung

Umschulungen in 10 TZ 36
Teilzeitform
betriebliche Einzel- 20 Vz 24

umschulungen
sonstige Bildungsziele

gewerblicher Bereich (Lager / Logistik / Sicherheit / Gastronomie)

Fachkraft Luftfracht- Lagerkenntnisse für den 7444-101 5 Vz 3
lagerlogistik (Air Car- Luftfrachtbereich, inklusive
go Handling Specia- Praktikum bzw. fachprakti-

list) scher Unterweisung

29

Bildungsziel

sonstige Bildungsziele

gewerblicher Bereich (Lager / Logistik / Sicherheit / Gastronomie)

Qualifizierung Holz /
Metall / Elektro

modulare Schweißer-
ausbildung

Qualifizierung Haus-
wirtschaft / Küche /
Gastronomie

Fahrerausbildung
EU Kraftfahrer Klasse
C,CE

Fahrerausbildung
Güter- und Personen-
verkehr

Qualifizierungsinhalte

Teilqualifizierungen im Be-
reich Holz, Metall oder E-
lektro, Trainingszentrum

Gas-oder Lichtbogenhand-
oder Schutzgasschweißen
nach entsprechend DVS

Richtlinien, praktische Übun-

gen

Teilqualifizierung im Bereich
Küche / Gastro / Reinigung /
Hauswirtschaft

theoretische und praktische

Fahrerausbildung inklusive

Gefahrgut, Ladungssiche-
rung und Gabelstapler

theoretische und praktische
Fahrerausbildung mit be-

schleunigter Grundqualifizie-

rung C,CE, D und DE inklu-
sive Ladungssicherung

kaufmännischer Bereich / Akademiker

Englisch für den Be-
ruf

modulare Qualifizierung
(Level 1-8 möglich)

Berufs-
ordnung
(BO)/
Kenn-
ziffer
(DKZ)

9832-100

2410-119

9832-100

7140-100

7140-100

6811-107

Anzahl
Bildungsgut-
scheine
mit Berufsab-
schluss: 65
sonstige Qualifizie-
rungen: 130

10

10

10

15

Unterrichts- max.
form Dauer
Vollzeit / Monate
Teilzeit /
berufsbe-
gleitend
Vz je nach
Modul bis
zu 6 Mon.
VZ 3
je nach
Modul bis
zu 6 Mon.
VZ 5
VZ 4
VZ
je nach
Modul bis
zu 6 Mon.

30

Bildungsziel

Qualifizierungsinhalte

kaufmännischer Bereich / Akademiker

Luftfrachtsachbear-
beiter (Aircargo
Assistant)

modulare kaufmänni-
sche Weiterbildung

modulare IT Anpas-
sungsqualifzierungen

sozialer Bereich

Alltagsbegleiter/in
dementer alter Men-
schen (VZ)

Qualifzierung im Be-
reich Haushaltshilfe
und Kinderbetreuung

kaufmännisches Basiswis-
sen, Grundlagen Spedition-
Logistik-Transportwirtschaft,
Luftfrachtmarkt und Luft-
frachtverkehr, Grundlagen
anderer Verkehrsträger
(Seefracht, LKW, Eisen-
bahn), Grundlagen Englisch
im Luftfrachtgeschäft, EDV
(Word, Excel)

Finanzbuchhaltung, Perso-
nalwesen, EDV, SAP, Wirt-
schaftsenglisch -individuelle
Trainingspläne nach Bedarf

je nach individuellem Kennt-
nisstand und Bedarf

Betreuungsservice, haus-
haltsnahe Dienstleistungen,
Hauswirtschaft, Ernährung,
inklusive 4 Wochen Prakti-

kum

Hauswirtschaft, pflegerische
Betreuung, Kinderbetreuung,
Erste Hilfe Kurs, Bewer-
bungstraining, Betriebsprak-
tikum

Berufs- Anzahl
ordnung Bildungsgut-
(BO) / scheine

Kenn- mit Berufsab-

ziffer schluss: 65

(DKZ) sonstige Qualifizie-

rungen: 130

7016-101 10
7720-101 20
7744-114 5
8614-101 10
8615-106 5

Unterrichts-
form
Vollzeit /
Teilzeit /
berufsbe-
gleitend

Vz

VZo.TZ

Vz

VZo.TZ

Vz

max.
Dauer
Monate

je nach
Modul bis
zu 6 Mon.

31

Fortbildungen im Ein-
zelfall (insbesondere
mit Einstellungszusa-
ge oder zum nach-
träglichen Erwerb des
Hauptschulabschlus-
ses)

32

‚Anlage 3 zum Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2010 der ARGE Darmstadt

1. Zugänge managen 2. Bewerberorientierte Integrations-
arbeit verbessern
uf Io Den Neukundenprozess und die Zugangsaktivierung w . Hochwertige Integrationsarbeit im Rahmen des 4-PM
i konsequent anwenden i [e Ganzheitliche BG-Betreuung und Integrationsarbeit
e . Rechtskreiswechsier gezielt und rechtzeitig abholen e . Verbesserung des Internen Kontrollsystems (IKS)
Lu . w Erhöhung der Integrationschancen durch passgenaue
a” Beschleunigung des Integrationsprozesses a Integrationsstrategien
a "7 Reduzierung der Fehler im Integrationsprozess
u einge era 0
m m
6. Rechtmäßigkeit der Leistungs- In 3. Marktchancen bei Arbeitgebern
gewährung sicherstellen Geschäftspolitische nutzen
© Qualität der Eink e e i We. Lei für Initiativen)
Wenn er Dual Abmessung ne Schwerpunkte 2010 zu den Zielen een
| situng und de pruchss bewerberorientierten Integrationsprozessen
® __ Opti beim Datenabgleich und OVW ö 2 5
Be Veen - Verringerung der Hilfebedürftigkeit 8 Kesyeae sonen graben VErbSseerlngen Im: LUPstora0r
. Quaäität der Durchführung der Sozialversicherung

- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

w w
Ä “Nutzung von Beschäftigungs- und
“Sich 5
i er - Langzeilbezug vermeiden . B ne ae Era nn,
u Reduzierung von Fehlerquoten u Verbesserung der Erfolgsquote bei Vermittiungen
- Kundenzufriedenheit (In 7 Vermittlung in Mini-Jobs
m m
5. Geringqualifizierte aus- bzw. 4. Jugendliche an den Ausbildungs- und
weiterbilden Arbeitsmarkt heranführen
W + Gemeinsame Bikdungszielplanung mit SGB Ill u
* Modulare Angebote für Geringqualifizierte W._ Integrationen U2S forcieren
3 Ü = Ausreichend Förderangebote für U25
Konsequentes Absolventenmanagement ! Na a

@ = Anerkennungsberatung e =:

w w

a Reduzierung des Anteils Geringqualifizierter Kein Jugendlicher soll länger als 3 Monate

i am Bestand arbeitslos sein

“  Ermöhung der Integrationschancen "4 Jeder Jugendliche erhält ein Angebot
U Deckung des kommenden Fachkräftebedarfs U Intensive Betreuung von Berufseinsteiger
m m

© Bundesagentur für Arbeit, Geschäftsbereich Steuerung / Umsetzung SGB Il, November 2009

33

1. Inklusion und Integration als
sozialpolitische und sozialplanerische

Strategie

w

Zeus

Stärkung von Teilhabe- und Verteilungs-
gerechtigkeit durch sozialpolitische
Intervention und Konzepte

Bearbeitung sozialpolitischer Ziele auf der
Grundlage kommunaler Sozialberichterstat-
tung

Die kontinuierliche Reduzierung
der Zahl der Langzeitarbeits-
losen führt zu sozialem Frieden
und Chancengerechtigkeit in
unserer Stadt und konsolidiert den
städtischen Haushalt

5. Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt
sichem

w
I

Zeus

Aufbau eines „Netzwerkes Arbeit‘ mit
dem Ziel: Sozial ist- was gute Arbeit
schafft - Selbstverpflichtung für den
Darmstädter Arbeitsmarkt

Lokale Wirtschaft übemimmt Verantwortung
für Langzeitarbeitslose

Lokale Beschäftigungsprojekte werden
stabilisiert und ggf. ausgebaut

Beschäftigungs-, Wirtschafts- und
Arbeitsmarktförderung aus einer Hand

Regionale Arbeitsmarktpolitik stärkt
regionale Wirtschaft -
Kaufkraft stärken durch Beschäftigung

Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung zahlt
sich für die Kommune aus!

‚Anlage 4 zum Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2010 der ARGE Darmstadt

Geschäftspolitische
Schwerpunkte 2010

Strategische Verknüpfung von
Sozial-, Beschäftigungs- und

Arbeitsmarktpolitik

4. Lokale und regionale Netzwerke stärken

3etvousg

Finanzielle Sicherung und Vernetzung von
Beratungsstellen (Schuldnerberatung,

Allgemeine Lebensberatung, Suchthilfe-zentren

USW.)

Ausweitung von Präventionsangeboten in
sozial-, jugend-, gesundheits-, frauen-, migrati-
onsspezifischen Bereichen

Vorrangige Beauftragung kommunaler Bil-
dungsträger bei gleichzeitiger Einbindung in

kommunale Netzwerke

Einbindung von Betroffenenorganisationen und
Gewerkschaften

Schnittstellen zu SGB XII optimieren

Vernetzung und Hilfeplanung bringt
Synergien

Präventionsangebote sparen schon
mittelfristig

Kurze Wege - abgestimmte Hilfen stärken die
Leistungsberechtigten

2. Armut bekämpfen - Existenz sichem

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Zeus

Politische Kemforderung:
Regelsatz erhöhen - Selbstständigkeit
fördern

Hilfen aus einer Hand-Prinzip
Unterstützungsleistungen durch

kommunale Zuschüsse (Fahrtkosten,
Essensgeld, Kita-Gebühren usw.)
Unterstützungsleistungen durch ausgebautes
soziales Beratungs- und Dienstleistungs-

netzwerk

Eigenständige Existenzsicherung ist eine
Grundbedingung sozialer Teilhabe

Existenzsicherung und Förderung stärkt die
Chancen von Kindem und J ugendlichen

Prävention beginnt im Geldbeutel!

3. Zielgruppen passgenau fördem

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3etvs

Identifizierung von Bedarfen -
Analysen anhand des Sozialatlas

Sozialraumorientierung
und Partizipation als Leitlinien

passgenaue Angebotsstruktur
entwickeln bzw. sichern

Entwicklung von Qualifizierungs-
und Weiterbildungsmaßnahmen,
die kommunalen Bedarfen ent-
sprechen (Sucht, Migrantinnen,
Alleinerziehende ...)

Beratungsverlauf (2)

TOP 375
TOP 2

Orte (1)

  • Groß-Gerauer Weg 3

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0299
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.07.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00