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0179/2026

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 02.02.2026

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Anlage 2 - Auszahlung

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Ansehen

Anlage 1 - Aufwand

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Ansehen

Anlage 3 - Beantwortung von Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses am 02.02.2026

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2 - Auszahlung

2278 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 3.355.000,00 € 0301 13
Zinsen und 
sonstige Finanz-
auszahlungen
Bereitstellung von konsumtiven Zahlungsmitteln im Rahmen einer 
Sollumbuchung vor dem Hintergrund der Vermeidung einer  
Zahlungsunfähigkeit bei Amt 40. 
Dez. IV 
Amt 40
2 Üpl. 500.000,00 € 1004 9
Auszahlung für 
den Erwerb von 
Vermögensgegens
tänden
Im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen wurden für die 
Maßnahme „RPA- bzw. Kl-unterstützte Optimierung der 
Hotelabrechnungen und -Rückforderungen der Unterbringung
geflüchteter Menschen in Köln“ konsumtive Mittel in Höhe von 
500.000 € aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 
übertragen. Da sich im Nachgang herausgestellt hat, dass es sich 
um eine investive Maßnahme handelt, sind die Mittel in die investive 
Finanzrechnung umzuschichten.
500.000,00 € 1004 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. V
Amt 56
3 Üpl. 28.970.580,58 € 0502 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Im Rahmen der kommunalen Leistungen im SGB II werden die 
Kosten der Unterkunft (KdU) für den Januar 2026 bereits Ende 
Dezember an das Jobcenter überwiesen. Diese Anweisung konnte 
im Dezember 2025 systemtechnisch nicht gebucht werden, da kein 
Zahlungsbudget in ausreichender Höhe beim Amt für Soziales, Arbeit 
und Senioren zur Verfügung stand. Die fehlenden Mittel in Höhe von 
28.970.580,58 € sind vor allem auf einen Anstieg der Fallzahlen und 
somit höhere Sozialleistungen im SGB XII sowie eine höhere KdU im 
SGB II zurückzuführen.
Analog der Vorgehensweise zum Umgang mit den entsprechenden 
Mehrbedarfen im Kinder- und Jugendbereich werden die 
Aufwandsermächtigungen lediglich in der Finanzrechnung 
umgeschichtet. Die Verrechnung in der Ergebnisrechnung erfolgt im 
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Sofern keine (vollständige) 
Deckungsmöglichkeit gefunden werden kann, belastet der 
Mehraufwand (anteilig) das Jahresergebnis. 
Dez. V 
Amt 50
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025/2026
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2025 und 2026 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Anlage 1 - Aufwand

2181 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 1.800.000 €
1.200.000 €
0212 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
15
Transferauf-
wendungen
Bei der Berufsfeuerwehr Köln ergeben sich folgende Mehrbedarfe, für 
die jeweils eine rechtliche Verpflichtung besteht: 
a) Beschaffung von Brandschutzkleidung, 
b) Mehraufwendungen für Energiekosten aus Vorjahren 
c) Mehraufwendungen bei Honorarverträgen für freiberufliche 
Notärzt*innen.
Vorgenannte Mehrbedarfe sind unabweisbar. 
3.000.000,00 € 1601 20
Zinsen und 
sonstige 
Finanzaufwendun
gen
Dez. I 
Amt 37
2 Üpl. 1.180.000,00 € 0405 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Im Museumsreferat sind für die Maßnahme "Beleuchtung / 
Verdunkelung MAKK" Mittel in Höhe von 1,18 Mio. € nach 2025 
übertragen worden. Zur Umsetzung der Maßnahme sind die Mittel 
bedarfsgerecht vom Museumsreferat in das Budget des MAKK 
umzuschichten.
1.180.000,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII
VII/01
3 Üpl 2.456.536,92 € 0103 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Die Überschreitung des Mietbudgets für die städtischen 
Büroraummieten im Haushaltsjahr 2025 ist im Wesentlichen auf die 
Divergenz zwischen der Planung der Nebenkosten und den 
tatsächlichen Kosten zurückzuführen. 
Durch systembedingt zeitversetzte Jahresabrechnungen wurden 
Betriebskosten aus Vorjahren in Teilen erst im laufenden Haushaltsjahr 
2025 zahlungswirksam.
Des Weiteren haben verschiedene andere Nebenkostenbestandteile 
spürbare Erhöhungen erfahren. Hierzu zählen u. a. erhöhte Wartungs- 
und Instandhaltungskosten sowie deutlich gestiegene 
Bewachungskosten.
1.700.000,00 €
756.536,92 €
0901
1301
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Dez. VI
VI/2
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025/2026
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Anlage 3 - Beantwortung von Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses am 02.02.2026

2144 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage 0179/2026 –  
Beantwortung einer Nachfrage aus dem Finanzausschuss vom 02.02.2026 
 
RM Joisten bittet um Erläuterung der Hintergründe zur Plan-Ist-Abweichung bei den 
Nebenkosten (Nr. 3 des überplanmäßigen Aufwands). 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Abweichung ist insbesondere auf die folgenden Faktoren zurückzuführen: 
 
 Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurde von der Verwaltung eine 2% 
Kostensteigerung pro Jahr in den Nebenkosten beim zentralen Mietkonto 
eingeplant. Hierbei handelte es sich um eine über Jahre hinweg übliche Methode. 
Die Coronapandemie, sowie der Kriegsausbruch haben zu einer 
überproportionalen Kostensteigerung geführt. Im kompletten Bereich der 
Nebenkosten hat dies zu einem Anstieg der Kosten um jährlich circa 15% geführt. 
Besonders betroffen waren hiervon die Heizkosten.  
 
 Hiervon waren ebenfalls die Stromkosten betroffen, bei denen nach Abschluss des 
neuen Stromlieferungsvertrags mit Beginn zum 01.01.2024, der Preis um 45% je 
Kilowattstunde; das sind 4,5 Mio. Euro, erhöht wurde.  
 
 Ein Wechsel der Verwalter beziehungsweise Eigentümer von angemieteten 
Objekten führte gehäuft zu Verzögerungen der Nebenkostenabrechnung. Grund 
hierfür waren Abstimmungsschwierigkeiten zwischen altem und neuem 
Eigentümer/Verwalter, die wiederum dazu führten, dass die Nebenkosten für 2 
Jahre in einem Geschäftsjahr abgerechnet wurden.   
 
 Die tatsächlichen Nebenkosten waren bei Neuanmietungen teilweise deutlich 
höher als die vom Eigentümer kalkulierten Vorauszahlungen. Somit waren die 
Weiterbelastungen im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung an die 
Mieter der Gebäudewirtschaft höher als geplant. 
 
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Nebenkosten jeweils mit einem 
Versatz von mindestens einem Jahr gebucht werden und aufgrund der 
gewerbemietrechtlichen Bestimmungen keine Fristen zur Erstellung der 
Nebenkostenabrechnung, wie zum Beispiel im Wohnungsmietrecht, einzuhalten sind.  
 
Die einzelnen Gründe werden mit allen beteiligten Akteuren im Rahmen der 
Aufstellung des Haushalts näher betrachtet, mit dem Ziel den Planungsprozess zu 
verbessern.

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

2984 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer           02.02.2026 
 0179/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 02.02.2026 
Rat 05.02.2026 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2025 und 2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2025/2026 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
 der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
 als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
 aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind,  
 für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar-
beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro-
duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht.

2 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (2)

02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0179/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
02.02.2026
Erstellt
19.01.2026 15:41