0179/2026
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 2 - Auszahlung
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 3.355.000,00 € 0301 13 Zinsen und sonstige Finanz- auszahlungen Bereitstellung von konsumtiven Zahlungsmitteln im Rahmen einer Sollumbuchung vor dem Hintergrund der Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit bei Amt 40. Dez. IV Amt 40 2 Üpl. 500.000,00 € 1004 9 Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegens tänden Im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen wurden für die Maßnahme „RPA- bzw. Kl-unterstützte Optimierung der Hotelabrechnungen und -Rückforderungen der Unterbringung geflüchteter Menschen in Köln“ konsumtive Mittel in Höhe von 500.000 € aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 übertragen. Da sich im Nachgang herausgestellt hat, dass es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die Mittel in die investive Finanzrechnung umzuschichten. 500.000,00 € 1004 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. V Amt 56 3 Üpl. 28.970.580,58 € 0502 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Im Rahmen der kommunalen Leistungen im SGB II werden die Kosten der Unterkunft (KdU) für den Januar 2026 bereits Ende Dezember an das Jobcenter überwiesen. Diese Anweisung konnte im Dezember 2025 systemtechnisch nicht gebucht werden, da kein Zahlungsbudget in ausreichender Höhe beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren zur Verfügung stand. Die fehlenden Mittel in Höhe von 28.970.580,58 € sind vor allem auf einen Anstieg der Fallzahlen und somit höhere Sozialleistungen im SGB XII sowie eine höhere KdU im SGB II zurückzuführen. Analog der Vorgehensweise zum Umgang mit den entsprechenden Mehrbedarfen im Kinder- und Jugendbereich werden die Aufwandsermächtigungen lediglich in der Finanzrechnung umgeschichtet. Die Verrechnung in der Ergebnisrechnung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Sofern keine (vollständige) Deckungsmöglichkeit gefunden werden kann, belastet der Mehraufwand (anteilig) das Jahresergebnis. Dez. V Amt 50 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025/2026 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2025 und 2026 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind. Seite 1
Anlage 1 - Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 1.800.000 € 1.200.000 € 0212 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15 Transferauf- wendungen Bei der Berufsfeuerwehr Köln ergeben sich folgende Mehrbedarfe, für die jeweils eine rechtliche Verpflichtung besteht: a) Beschaffung von Brandschutzkleidung, b) Mehraufwendungen für Energiekosten aus Vorjahren c) Mehraufwendungen bei Honorarverträgen für freiberufliche Notärzt*innen. Vorgenannte Mehrbedarfe sind unabweisbar. 3.000.000,00 € 1601 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendun gen Dez. I Amt 37 2 Üpl. 1.180.000,00 € 0405 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Museumsreferat sind für die Maßnahme "Beleuchtung / Verdunkelung MAKK" Mittel in Höhe von 1,18 Mio. € nach 2025 übertragen worden. Zur Umsetzung der Maßnahme sind die Mittel bedarfsgerecht vom Museumsreferat in das Budget des MAKK umzuschichten. 1.180.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII VII/01 3 Üpl 2.456.536,92 € 0103 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Überschreitung des Mietbudgets für die städtischen Büroraummieten im Haushaltsjahr 2025 ist im Wesentlichen auf die Divergenz zwischen der Planung der Nebenkosten und den tatsächlichen Kosten zurückzuführen. Durch systembedingt zeitversetzte Jahresabrechnungen wurden Betriebskosten aus Vorjahren in Teilen erst im laufenden Haushaltsjahr 2025 zahlungswirksam. Des Weiteren haben verschiedene andere Nebenkostenbestandteile spürbare Erhöhungen erfahren. Hierzu zählen u. a. erhöhte Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie deutlich gestiegene Bewachungskosten. 1.700.000,00 € 756.536,92 € 0901 1301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez. VI VI/2 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025/2026 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Anlage 3 - Beantwortung von Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses am 02.02.2026
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Anlage 3 zur Vorlage 0179/2026 – Beantwortung einer Nachfrage aus dem Finanzausschuss vom 02.02.2026 RM Joisten bittet um Erläuterung der Hintergründe zur Plan-Ist-Abweichung bei den Nebenkosten (Nr. 3 des überplanmäßigen Aufwands). Antwort der Verwaltung: Die Abweichung ist insbesondere auf die folgenden Faktoren zurückzuführen: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurde von der Verwaltung eine 2% Kostensteigerung pro Jahr in den Nebenkosten beim zentralen Mietkonto eingeplant. Hierbei handelte es sich um eine über Jahre hinweg übliche Methode. Die Coronapandemie, sowie der Kriegsausbruch haben zu einer überproportionalen Kostensteigerung geführt. Im kompletten Bereich der Nebenkosten hat dies zu einem Anstieg der Kosten um jährlich circa 15% geführt. Besonders betroffen waren hiervon die Heizkosten. Hiervon waren ebenfalls die Stromkosten betroffen, bei denen nach Abschluss des neuen Stromlieferungsvertrags mit Beginn zum 01.01.2024, der Preis um 45% je Kilowattstunde; das sind 4,5 Mio. Euro, erhöht wurde. Ein Wechsel der Verwalter beziehungsweise Eigentümer von angemieteten Objekten führte gehäuft zu Verzögerungen der Nebenkostenabrechnung. Grund hierfür waren Abstimmungsschwierigkeiten zwischen altem und neuem Eigentümer/Verwalter, die wiederum dazu führten, dass die Nebenkosten für 2 Jahre in einem Geschäftsjahr abgerechnet wurden. Die tatsächlichen Nebenkosten waren bei Neuanmietungen teilweise deutlich höher als die vom Eigentümer kalkulierten Vorauszahlungen. Somit waren die Weiterbelastungen im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung an die Mieter der Gebäudewirtschaft höher als geplant. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Nebenkosten jeweils mit einem Versatz von mindestens einem Jahr gebucht werden und aufgrund der gewerbemietrechtlichen Bestimmungen keine Fristen zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung, wie zum Beispiel im Wohnungsmietrecht, einzuhalten sind. Die einzelnen Gründe werden mit allen beteiligten Akteuren im Rahmen der Aufstellung des Haushalts näher betrachtet, mit dem Ziel den Planungsprozess zu verbessern.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 02.02.2026 0179/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 02.02.2026 Rat 05.02.2026 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025 und 2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2025/2026 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind, für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar- beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro- duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 2 Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Burmester
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0179/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 02.02.2026
- Erstellt
- 19.01.2026 15:41