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AN/0481/2024

Rechtsgutachten zur Förderfähigkeit Ost-West-Achse

SPD Anfrage nach § 4 18.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 4.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3192 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.03.2024 
 
AN/0481/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.03.2024 
 
Rechtsgutachten zur Förderfähigkeit Ost-West-Achse 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Rates am 21.03.2024 
aufzunehmen: 
 
Die Frage der Förderfähigkeit der beiden derzeit diskutierten Varianten zur zukünftigen Tras-
senführung der Ost -West-Achse zwischen Aachener Weiher und Heumarkt ist von zentraler 
Bedeutung für deren Realisierbarkeit. Insofern ist es sehr wichtig, dass hier in der Verwaltung 
wie in der Politik transparente Informationen vorliegen, um in naher Zukunft eine verlässliche 
und auf breitem Konsens beruhende Entscheidung treffen zu können, die die Stadt Köln bei 
ihrem dringend notwenigen ÖPNV -Ausbau endlich ein Stüc k nach vorne bringt.  
Es muss sichergestellt sein, dass alle wichtige Informationen mindestens den politischen Ent-
scheidungsträgerinnen und -trägern allgemein zugänglich sind.  
 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Frage n: 
1. Hat eine städtische Dienststelle ein Rechtsgutachten zu einer Fragestellung im Bereich des 
Zuwendungsrechts bei einer Maßnahme im öffentlichen Nahverkehr im zentralen Projekt 
"Ost-West-Achse" erstellen lassen? 
2. Sind bei einem möglichen Rechtsgutachten möglicherweise die Fragen  
"Sofern beide Planungsalternativen (oberirdisch bzw. unterirdisch) einen Nutzen-Kos-
ten-Indikator gem. GFVG größer 1 haben: Ist der Fördermittelgeber (in erster Linie das 
Land NRW über das Programm go.Rheinland) verpflichtet, die Förderung für die teu-
rere von beiden Planungsalternativen mit dem schlechteren Nutzen-Kosten-Index 
(NKI) zu gewähren, wenn diese vom Rat der Stadt Köln beschlossen wird? Oder anders

- 2 - 
 
herum formuliert: Ist der Fördermittelgeber berechtigt, die Förderung nur für die 
günstigere Planungsalternative zu gewähren, die den höheren NKI aufweist?"  
 
und  
 
"Sofern der Fördermittelgeber die Förderung auf die günstigere Planungsalternative 
(mit dem höheren NKI) beschränken kann: Ist die Stadt Köln berechtigt, die Förderung 
für die günstigere Alternative mit dem höheren Kosten-Nutzen-Index zu fordern und 
damit die Variante mit niedrigerem Nutzen-Kosten-Index zu verwirklichen, d.h. muss 
der Fördermittelgeber die anderweitige Verwendung der Mittel akzeptieren?"  
 
oder ähnlich untersucht worden? 
3. Liegt dieses mögliche Gutachten einer städtischen Dienststelle vor und wenn ja, wann wird 
dieses Gutachten der Öffentlichkeit bzw. der Politik vorgestellt? 
4. Fließen die Ergebnisse des Gutachtens in die Beschlussvorlage zur Ost -West-Achse ein und 
wenn ja, in welcher Form? 
5. Welche Kosten sind durch dieses Gutachten entstanden und durch welche Kostenstelle 
wurde es bezahlt? 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Joisten     
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0481/2024
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
18.03.2024
Erstellt
18.03.2024 09:50