AN/0481/2024
Rechtsgutachten zur Förderfähigkeit Ost-West-Achse
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SPD Anfrage nach § 4
3192 Zeichen
An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.03.2024 AN/0481/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.03.2024 Rechtsgutachten zur Förderfähigkeit Ost-West-Achse Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Rates am 21.03.2024 aufzunehmen: Die Frage der Förderfähigkeit der beiden derzeit diskutierten Varianten zur zukünftigen Tras- senführung der Ost -West-Achse zwischen Aachener Weiher und Heumarkt ist von zentraler Bedeutung für deren Realisierbarkeit. Insofern ist es sehr wichtig, dass hier in der Verwaltung wie in der Politik transparente Informationen vorliegen, um in naher Zukunft eine verlässliche und auf breitem Konsens beruhende Entscheidung treffen zu können, die die Stadt Köln bei ihrem dringend notwenigen ÖPNV -Ausbau endlich ein Stüc k nach vorne bringt. Es muss sichergestellt sein, dass alle wichtige Informationen mindestens den politischen Ent- scheidungsträgerinnen und -trägern allgemein zugänglich sind. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Frage n: 1. Hat eine städtische Dienststelle ein Rechtsgutachten zu einer Fragestellung im Bereich des Zuwendungsrechts bei einer Maßnahme im öffentlichen Nahverkehr im zentralen Projekt "Ost-West-Achse" erstellen lassen? 2. Sind bei einem möglichen Rechtsgutachten möglicherweise die Fragen "Sofern beide Planungsalternativen (oberirdisch bzw. unterirdisch) einen Nutzen-Kos- ten-Indikator gem. GFVG größer 1 haben: Ist der Fördermittelgeber (in erster Linie das Land NRW über das Programm go.Rheinland) verpflichtet, die Förderung für die teu- rere von beiden Planungsalternativen mit dem schlechteren Nutzen-Kosten-Index (NKI) zu gewähren, wenn diese vom Rat der Stadt Köln beschlossen wird? Oder anders - 2 - herum formuliert: Ist der Fördermittelgeber berechtigt, die Förderung nur für die günstigere Planungsalternative zu gewähren, die den höheren NKI aufweist?" und "Sofern der Fördermittelgeber die Förderung auf die günstigere Planungsalternative (mit dem höheren NKI) beschränken kann: Ist die Stadt Köln berechtigt, die Förderung für die günstigere Alternative mit dem höheren Kosten-Nutzen-Index zu fordern und damit die Variante mit niedrigerem Nutzen-Kosten-Index zu verwirklichen, d.h. muss der Fördermittelgeber die anderweitige Verwendung der Mittel akzeptieren?" oder ähnlich untersucht worden? 3. Liegt dieses mögliche Gutachten einer städtischen Dienststelle vor und wenn ja, wann wird dieses Gutachten der Öffentlichkeit bzw. der Politik vorgestellt? 4. Fließen die Ergebnisse des Gutachtens in die Beschlussvorlage zur Ost -West-Achse ein und wenn ja, in welcher Form? 5. Welche Kosten sind durch dieses Gutachten entstanden und durch welche Kostenstelle wurde es bezahlt? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0481/2024
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.03.2024
- Erstellt
- 18.03.2024 09:50