Mandari Insight

0592/2017

Zusammenfassung der Ergebnisse der Fachtagung „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ am 16.09.2016

Mitteilung Ausschuss 28.02.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Zusammenfassung_Flüchtlinge mit besonderen Schutzbedarf_Aktualisierung_NR

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1010 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer  28.02.2017 
 0592/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 08.06.2017 
 
Zusammenfassung der Ergebnisse der Fachtagung „Geflüchtete mit besonderem 
Schutzbedarf“ am 16.09.2016 
In Kooperation mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen hat die Verwaltung am 16.09.2016 eine 
Fachtagung mit dem Titel „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ durchgeführt. Die Ergebnisse 
dieser Veranstaltung bzw. die Handlungsempfehlungen aus den einzelnen Workshops sind in der 
Anlage zusammengefasst. Um Kenntnisnahme wird gebeten. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Zusammenfassung_Flüchtlinge mit besonderen Schutzbedarf_Aktualisierung_NR

54927 Zeichen

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
1

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
2 
 
 
 
Ergebniszusammenfassung der Tagung: 
 
Menschen mit Fluchterfahrung werden in der öffentlichen Diskussion häufig ausschließlich 
unter dem Sammelbegriff „Flüchtlinge“ gefasst. Dabei werden die Individualität und die 
individuellen Lebenslagen und Bedarfe, die diese Personen mit sich bringen, vielfach nicht 
wahrgenommen und berücksichtigt.  
 
Zum Zeitpunkt der Tagung waren in verschiedenen Unterkunftsformen in Köln mehr als 
13.000 geflüchtete Menschen untergebracht. Viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt 
noch in Turnhallen oder anderen provisorischen Unterkünften.  
Da eine bedarfsgerechte Versorgung ebenso wichtig ist, wie eine gute Begleitung und 
Betreuung, standen bei der Tagung Personen mit und in ihren besonderen Lebenslagen im 
Mittelpunkt. 
Die Tagung war eine Kooperationsveranstaltung der Stadt Köln mit dem Runden Tisch für 
Flüchtlingsfragen. 
 
Einem Grußwort von Oberbürgermeisterin Henriette Reker folgten zwei Impulsreferate: 
 Volker Maria Hügel (GGUA Münster) sprach über die EU- Aufnahmerichtlinie und 
Standards für schutzbedürftige Menschen mit besonderem Schutzbedarf.  
 Sven Veigel-Steinberger referierte über das Berliner Netzwerk für besonders 
schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS Berlin).  
 
Nach den Inputs durch die Referenten, gab es die folgenden sieben Workshops mit 
unterschiedlichen Zielgruppen: 
 
Workshop 1: Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in 
Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge 
 
Workshop 2: Verfahrensberatung der UMF in Aachen 
 
Workshop 3: Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen 
geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer Schutzbedürftigkeit 
 
Workshop 4: Geflüchtete mit Behinderung 
 
Workshop 5: Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Trauma Erfahrungen – Wie 
erkennen und was dann? 
 
Workshop 6: Menschen mit LSBTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie 
zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover 
 
Workshop 7: Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 
 
Gemeinsame Zielsetzung war, die Lebenssituationen und Umstände von Geflüchteten mit 
besonderem Schutzbedarf durch Inputs von Fachreferentinnen und Referenten aufzuzeigen 
und im Diskurs mit Fachpublikum aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung 
Handlungsempfehlungen für die Betreuung und Begleitung dieser Personen zu erarbeiten.

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
3 
 
Alle Workshop-Referentinnen und Referenten gaben zu Beginn einen inhaltlichen Input zu 
den Fragen: „Woraus ergibt sich ein besonderer Schutzbedarf „ihrer“ Zielgruppe? Und: 
„Worin besteht dieser besondere Schutzbedarf, was kennzeichnet die besondere 
Lebenssituation dieser Personen?“ 
 
 
Fokussiert wurden die erarbeiteten Handlungsempfehlungen in jeweils 5 Empfehlungen pro 
Workshop: 
o Wie und woran erkennt man einen besonderen Schutzbedarf? Welcher 
Instrumente o.ä. bedarf es? 
o Welche Ansprüche an einen Belegungsbedarf und damit ein 
Belegungsmanagement ergeben sich daraus? 
o Wie müssen die Unterbringungskapazitäten ausgestattet ausgebildet sein, um 
diesen Schutzbedarf zu decken? 
o Welche Handlungsempfehlungen/ Maßnahmen sind für die Begleitung 
während des Aufenthalts in den Unterkünften und im späteren Verlauf bei der 
Integration/ Ankommen in Köln notwendig? 
 
 
Im Anschluss an die Workshops folgte eine Podiumsdiskussion an der Volker Maria Hügel 
(GGUA Münster), Sven Veigel-Sternberger (BNS Berlin) und Hans Oster 
(Flüchtlingskoordinator Stadt Köln) teilnahmen. Die Tagung schloss Dr. Harald Rau 
Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Integration mit einem Ausblick in die weiteren 
Umsetzungsvorhaben der Stadt Köln. 
 
 
Die Vorträge von Herrn Hügel und Herrn Veigel- Sternberger, sind hier aufgeführt. Darüber 
hinaus finden Sie diese wie auch die Inputs aus den Workshops unter: 
http://www.bildung.koeln.de/schutzbedarf  
 
 
 
 
1. Vortrag: -Volker Maria Hügel (GGUA Münster)  
 
 
1
„Der Mensch steht im Mittelpunkt“ 
EU-Aufnahmerichtlinie und 
Standards für schutzbedürftige 
Menschen mit besonderem 
Schutzbedarf
Referent: Volker Maria Hügel

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Heute [Zahlen im Handout]
Land, Kommune, Verbände und Ehrenamtliche 
leisten unglaublich viel, um die Flüchtlingsauf-
nahme zu bewerkstelligen
Seit September 2014 hat die Ministerpräsiden-
tin Hannelore Kraft das Thema zur Chefinsache
erklärt
Seit 2015 hat auch die Bundesregierung begon-
nen die finanziellen Belastungen Land/Kommu-
nen abzumildern – längst nicht kostendeckend!

2
 
3
Auf Bundesebene: 
Statt Umsetzung der 
EU-Aufnahmerichtlinie 
soziale Entrechtung als 
Mittel der Migrations-
steuerung …………..
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling
Es gibt nicht den Flüchtling!
Der Flüchtling hat keine definierten Ansprüche 
auf Leistungen, insbesondere Krankenhilfe.
Entscheidend sind der aufenthaltsrechtliche 
Status (der zumeist aus einem Asylverfahren 
resultiert) oder das Herkunftsland
Einige Leistungen sind bei bestimmten Status 
auch von der Länge des Aufenthaltes abhängig.
4

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
5 
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 5
Aufnahmerichtlinie (ARL)
Richtlinie 2013/33/EU ….vom 26. Juni 2013 zur 
Festlegung von Normen für die Aufnahme von
Personen, die internationalen Schutz 
beantragen
Umsetzungsfrist für die MS: 20. Juli 2015
Ein bekannt gewordener, nicht weiter verfolgter 
Referentenentwurf zur Umsetzung der ARL
Seit 20.07.2015 Ansprüche direkt aus der ARL!
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 6
Bestimmungen für 
schutzbedürftige Personen
Artikel 21 Allgemeiner Grundsatz
„Die MS berücksichtigen in dem 
einzelstaatlichen Recht zur Umsetzung dieser 
Richtlinie die spezielle Situation von 
schutzbedürftigen Personen wie:“
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 7
Wer sind die Schutzbedürftigen?
 Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, 
 Behinderte, ältere Menschen [ab 65?], Schwangere, 
 Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, 
 Opfer des Menschenhandels, 
 Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, 
 Personen mit psychischen Störungen und 
 Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige 
schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller 
Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung 
weiblicher Genitalien.
 LSBTI?

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
6 
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 8
Artikel 22 Beurteilung der besonderen 
Bedürfnisse schutzbedürftiger
Personen bei der Aufnahme
(1)„Um Artikel 21 wirksam umzusetzen, 
beurteilen die MS, ob der Antragsteller ein 
Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei 
der Aufnahme ist. Die MS ermitteln ferner, 
welcher Art diese Bedürfnisse sind.“
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 9
Artikel 22 Abs. 1 AufnahmeRL
„Diese Beurteilung wird innerhalb einer angemes-
senen Frist nach Eingang eines Antrags auf inter-
nationalen Schutz in die Wege geleitet und kann in 
die bestehenden einzelstaatlichen Verfahren einbe-
zogen werden. 
Die MS sorgen nach Maßgabe dieser Richtlinie 
dafür, dass derartigen besonderen Bedürfnissen 
bei der Aufnahme auch dann Rechnung getragen 
wird, wenn sie erst in einer späteren Phase des 
Asylverfahrens zutage treten.“
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 10
Artikel 22
(2)„Die in Absatz 1 vorgesehene Beurteilung muss 
nicht in Form eines Verwaltungsverfahrens 
erfolgen.“
Es muss ermittelt werden, ob es Antragstellende 
mit besonderen Bedürfnissen gibt
Es muss ein Beurteilungsverfahren geben (??).
Beurteilung muss in angemessener(?) Frist 
erfolgen.

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
7 
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 11
Offene Fragen zu Artikel 22
 Kann es eine klare Bestimmung der besonderen Be-
dürfnisse geben? 
 Auf welche Art und mit welchen Mitteln und welchem 
Umfang werden diese besonderen Bedürfnisse dann 
„befriedigt“?
 Wer ist dafür zuständig und wer kontrolliert die 
korrekte Vorgehensweise?
 Hierbei wird die Rolle der beteiligten Ämter neu zu 
definieren sein
 Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung!
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 12
Artikel 23 Absatz 1 AufnahmeRL
„Bei der Anwendung der Minderjährige berührenden 
Bestimmungen der Richtlinie berücksichtigen die MS 
vorrangig das Wohl des Kindes. 
 Die MS gewährleisten einen der körperlichen, geisti-
gen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung 
des Kindes angemessenen Lebensstandard.“
Aufgrund fehlender Standards in allen Lebensberei-
chen der begleiteten Flüchtlingskinder ist das die 
größte Herausforderung für kommunale Ämter und 
die Zivilgesellschaft
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Umsetzung AufnahmeRL
Alle Lebensbereiche von Flüchtlingen müssen 
im Einklang mit der AufnahmeRL einbezogen 
werden. 
Von der Unterbringung bis zum 
Aufenthaltsrecht
Wohnen mit ausreichender Privatsphäre
Kindgerechte Unterbringung, 
Freizeitmöglichkeiten
Kinder, Frauen, LSBTI – Gewaltschutz
13

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Umsetzung AufnahmeRL
Die Rolle der kommunalen Jugend- und Sozial-
ämter muss neu definiert werden (Beteiligung 
bei Unterbringung, Freizeit, Leistungen, 
Sprache, Arbeit/Ausbildung und  kommunale 
Planungen den Flüchtlingsbereich betreffend) 
[Handout Überlegungen des Landes] 
Auch die ausländer- und asylrechtlichen 
Bereiche müssen flüchtlingssensibel 
ausgestaltet werden. 
Eine Mammutaufgabe in der Kommune!
14
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Welche Leistungen erhalten sie?
 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, 
Schwangerschaft und Geburt
(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und 
Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche 
und zahnärztliche Behandlung einschließlich der 
Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie 
sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur 
Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen 
erforderlichen Leistungen zu gewähren.
16
AsylbLG 
Grundleistungen 
( 3 AsylbLG)
Zuständig: Sozialamt
Gesundheitsleistungen 
 4 und 6 AsylbLG
AsylbLG 
Analogleistungen 
( 2 AsylbLG)
Zuständig: Sozialamt
Gesundheitsleistungen
analog SGB V mit eGK
SGB II (Hartz IV)
Zuständig: Jobcenter
Gesundheitsleistungen
GKV: SGB V mit eGK
Asylverfahren
(Gestattung, BüMA, Ankunftsnachweis) Anerkennung
(Aufenthaltserlaubnis)Ersten 15 Monate Ab 16. Monat
Jugendhilfeleistungen SGB VIII (z.B. KiTa) (Anspruch)

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
 4 AsylbLG
(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind 
ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, 
Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu 
gewähren.
 (3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit 
den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie 
stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten 
frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes 
angeboten wird. (…)
17
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
 6 Sonstige Leistungen
 (1) Sonstige Leistungen können insbesondere ge-
währt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung 
des Lebensunterhalts oder der Gesundheit uner-
lässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von 
Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwal-
tungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. 
 Die Leistungen sind als Sachleistungen, bei Vorliegen 
besonderer Umstände als Geldleistung zu gewähren. 
18

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 19
Bett, Brot, Ofen, Seife!
Bei Leistungskürzungen („s“HKL, Ausreisefrist 
abgelaufen, nicht durchgeführter Folgeantrag, 
Mitwirkung verweigert etc.) Kategorisch 
ausgeschlossen sind damit: 
Leistungen des sozialen Existenzminimums 
("notwendiger persönlicher Bedarf"), 
außerdem die Leistungen des Bildungs- und 
Teilhabepakets(!) sowie die 
"unerlässlichen", "erforderlichen" oder für Kinder 
"gebotenen" Leistungen nach  6 AsylbLG.
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Rechtsansprüche, Finanzierung
Problem Durchsetzen von Ansprüchen – und bei 
Ermessen: 
Wenn eine Leistung erforderlich ist, muss sie 
ermöglicht werden? Daraus resultieren Fragen:
Wer gilt für die Leistungsbehörde als die Stelle, 
die die Erforderlichkeit feststellt?
Umfang der Leistungen? [Therapie/Tablette]
Sind die Leistungen wirklich jetzt erforderlich?
20
 
21
Jede Entscheidung, bei 
der Kinder betroffen sind 
und die das Kindeswohl 
nicht oder nicht 
ausreichend 
berücksichtigt, ist 
rechtsfehlerhaft!

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Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Ein Wort zur Ideologie 
der „Bleibeperspektive“
?
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Bleibeperspektive
Zentrales Kriterium für die Gewährung oder 
Verweigerung von Teilhabemöglichkeiten ist 
seit Oktober 2015 die Frage:
Ist „ein rechtmäßiger und dauerhafter 
Aufenthalt zu erwarten“?
Jede Ausländerbehörde weiß, dass das nicht 
gesichert vorhergesagt werden kann.
Der Abschiebungsdruck steigt dennoch enorm. 
23
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 24
Worum geht es Flüchtlingen?
Schutz und Aufenthalt zu finden
Lebensperspektive entwickeln zu können
Im Familienzusammenhang leben können
Zugang zu Sprachkursen, Schule, Ausbildung 
und Erwerbstätigkeit 
Zugang zu gleichberechtigten sozialen 
Leistungen (LUS, Krankenversorgung, 
Kindergeld, Wohnraum etc. - das soziokul-
turelle Existenzminimum) und das Recht?

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Heute
 Minderheiten (RAE) aus dem ehemaligen Jugoslawien 
wurden in der Vergangenheit bleiberechtlich ausge-
grenzt und sind jetzt durch die Einstufung als „s“HKL
völlig chancenlos gestellt – durch begleitende Öffent-
lichkeitsarbeit sind sie als „Armutsflüchtlinge“ und 
„Asylmißbrauchende“ auch noch der öffentlichen 
Verachtung preisgegeben
 Durch Dauerlagerunterbringung – aus den Augen, aus 
dem Sinn
 Dadurch sind auch keine „Integrationserfolge“ mit 
Bleiberechtsperspektiven mehr möglich.
25
 
26
Was mutet der 
Gesetzgeber den 
Mitarbeiter*innen in 
den Ausländerbehörden 
bei Fragen von 
Krankheit zu!?
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
 60 Abs. 7  S. 2 AufenthG
Eine erhebliche konkrete Gefahr aus 
gesundheitlichen Gründen liegt nur vor bei 
lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden
Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung 
wesentlich verschlechtern würden. 
27

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
13 
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Aus der Begründung zum GE
Eine solche schwerwiegende Erkrankung kann 
hingegen zum Beispiel in Fällen von PTBS 
regelmäßig nicht angenommen werden. 
Auch Erkrankungen des Ausländers, die schon 
während des Aufenthalts des Ausländers 
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 
bestanden und somit bereits bei Einreise in die 
BRD vorgelegen haben, stehen der 
Abschiebung grundsätzlich nicht entgegen.
28
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
 60a Abs. 2c AufenthG
Es wird vermutet, dass der Abschiebung 
gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. 
Der Ausländer muss eine Erkrankung, die die 
Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine 
qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft 
machen. 
29
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Aus der Begründung zum GE
Die Widerlegung der Vermutung nach Satz 1 durch 
Glaubhaftmachung der Erkrankung kann zudem 
nur durch eine ärztliche Bescheinigung, d. h. eine 
Bescheinigung eines approbierten Arztes, erfolgen.
Soll der Abschiebung eine PTBS entgegengehalten 
werden und ist diese nicht auf traumatisierende 
Erfahrungen in der BRD zurückzuführen, muss die 
qualifizierte ärztliche Bescheinigung unmittelbar 
nach Erhalt der Abschiebungsandrohung vorgelegt 
werden. 
30

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Aus der Begründung zum GE
Verletzt der Ausländer seine Mitwirkungspflicht (…) 
[unverzügliche Vorlage], so ist sein Vortrag hin-
sichtlich seiner Erkrankung regelmäßig präkludiert.
Der in der nicht oder nur verspätet vorgelegten, 
nach Abs. 2c qualifizierten Bescheinigung festge-
stellte Befund darf hinsichtlich der Abschiebung 
regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden. 
Die Widerlegung der Vermutung nach  60a 
Abs. 2c Satz 1 durch den Ausländer ist mithin 
regelmäßig nicht mehr möglich. 
31
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Aus der Begründung zum GE
Auch die Behörde verfügt insoweit über keinen 
Ermessensspielraum mehr. 
Die Präklusionswirkung tritt regelmäßig auch 
dann ein, wenn der Ausländer eine 
Bescheinigung zwar unverzüglich vorlegt, diese 
aber nicht den in Absatz 2c festgelegten 
Mindestanforderungen an eine qualifizierte 
ärztliche Bescheinigung genügt.
32
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
Selbstverständnis
Auch die Flüchtlingsarbeit kann rassistischen 
Mustern unterliegen – sie ist nicht deshalb per 
se antirassistisch, weil mit Flüchtlingen 
gearbeitet wird
Flüchtlinge können unpünktlich, aufsässig, nicht 
zufrieden, straffällig, anmaßend, frech, 
fordernd und vieles mehr sein……..
Gute Flüchtlingsarbeit – böse ABH ist ebenso 
falsch wie unverschämt!
33

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 34
Klarstellung: Die Rolle der ABH
Vollzieht das Ausländerrecht
Hat die Pflicht abzuschieben („Ist abzuschieben, 
wenn …“ -  58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG)
Unterliegt nicht der kommunalen Selbstverwal-
tung – das bedeutet, der Rat kann nicht ent-
scheiden, höchstens empfehlen
Vertritt das öffentliche Interesse
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ
das öffentliche Interesse? 
Kosten für den Staat einsparen?
Einhalten von gesetzlichen Regeln
Errungenschaften des Sozialstaates zu 
bewahren:
„Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte 
Menschenwürde ist migrationspolitisch 
nicht zu relativieren.“ BVerfG 18.07.2012
Und Solidarität und Humanität …………..?????
35
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 36
Die neue Rolle der ABH
Bindungswirkung bei ehemaligen Asylantrag-
stellenden – Zielstaatsvortrag muss vom BAMF 
geprüft werden, darf von ABH nicht 
geprüft/berücksichtigt werden
Keine Erteilungskompetenz in Dublin-Verfahren!
Wenige bis keine rechtlichen Dehnungsfugen –
wie z.B. bei Gesundheitsräumen trotz 
Drogenverbotes

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 37
Die neue Rolle der ABH
Es gibt auch keine Ethik der Verwaltung für 
diese schweren Aufgaben! Aber: 
Jedes Behördenhandeln muss 
verfassungskonform geschehen! 
Und der Amtsermittlungsgrundsatz ist auch 
nicht aufgehoben worden
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 38
Der Menschenrechtsschutzquotient 
des VGH Baden-Württemberg
Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung
„In der Provinz Tamim mit der Provinzhaupt-
stadt Kirkuk leben 900.000 bis 1.130.000 
Menschen. 
Im Jahr 2009 gab es 99 Anschläge mit 288 
Toten; bei 900.000 Einwohnern sind dies 31,9 
Tote je 100.000 Einwohner bzw. 25,5 Tote bei 
einer Annahme von 1.130.000 Einwohner. 
 
Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 39
Der Menschenrechtsschutzquotient 
des VGH Baden-Württemberg
Der Grad der willkürlichen Gewalt hat somit 
kein so hohes Niveau, dass praktisch jede 
Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in 
dieser Region ernsthaften individuellen 
Bedrohungen ausgesetzt ist.“
Für Deutschland wären das 
hochgerechnet etwa 22.840 Tote!

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Büro für Qualifizierung 
der Flüchtlingsberatung
GGUA
FlüchtlingshilfeProjektQ 40
Fazit
 Wir müssen der voranschreitenden Dehumanisierung 
eines Teils der Flüchtlinge entschieden entgegentreten
 Flüchtlinge dürfen keine Objekte staatl. Handelns sein! 
 Verwaltung und Flüchtlingshilfe müssen noch 
vertrauensvoller zusammenarbeiten
 Die Rechtslage und -praxis ist nicht fair und gerecht 
für alle Flüchtlinge!
 Rassismus in all seinen Formen, rechtlich und auf der 
Straße muss bekämpft und geächtet werden.
 
41
„Recht kann man nur in 
bedrohten Lagen erkennen; 
wenn es da nicht gilt, taugt es 
nichts. Im Alltag, wo nichts vor 
sich geht, kann jeder ein 
Rechtsbewahrer sein.“
Kurt Tucholsky 1929
 
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 
Rückmeldungen sind willkommen!
Verantwortlich für Inhalt und Durchführung: 
Volker Maria Hügel
 vmh@ggua.de
 www.einwanderer.net

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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2. Vortrag: Sven Veigel-Sternberger 
 
 
Das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige 
Flüchtlinge (BNS)
Fachtagung: 
„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“
Köln, 16.9.2016
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Übersicht
1. Rechtlicher Hintergrund:
 Versorgung laut AsylbLG
 Versorgung laut EU-Aufnahmerichtlinie
 Besonders Schutzbedürftige und die Beurteilung 
2. Das Berliner Verfahren 
3. Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS)
4. Weiterentwicklung BNS/Berliner Verfahren 
5. Probleme und Herausforderungen
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
 
 
 
Versorgung laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
AsylbLG regelt die materielle und medizinische Versorgung von Asylsuchenden auf 
nationaler Ebene 
§ 4 AsylbLG – medizinische Versorgung
Notversorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen
§ 6 AsylbLG – sonstige Hilfen 
im Einzelfall können sonstige Leistungen gewährleistet werden, wenn sie zur Sicherung 
des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung besonderer 
Bedürfnisse von Kindern geboten sind
Ermessensentscheidung: was ist unerlässlich und was nicht? 
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
1. Rechtlicher Hintergrund (national)

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
20 
 
Versorgung laut EU-Aufnahmerichtlinie
EU-Aufnahmerichtlinie regelt die materielle und medizinische Versorgung von
Asylsuchenden auf europäischer Ebene – Umsetzungsfrist der „neuen“ RL
2013/33/EU endete am 20.07.2015
Art. 19 (2013/33/EU) - medizinische Versorgung
„(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Antragsteller die erforderliche
medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die
unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren
psychischen Störungen umfasst.
„(2) Die Mitgliedstaaten gewähren Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen
bei der Aufnahme die erforderlichen medizinischen oder sonstige Hilfe,
einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung.“
1. Rechtlicher Hintergrund (europäisch)
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
 
 
 
Personenkreis besonders schutzbedürftiger Asylbewerber
Art. 21 (2013/33/EU) – Allgemeiner Grundsatz
„[…] schutzbedürftige wie (unbegleitete) Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen,
Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels,
Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen
sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer,
physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben […]“
Art. 22 (2013/33/EU) - Beurteilung der besonderen Bedürfnisse
Pflicht zur Beurteilung, ob eine besondere Schutzbedürftigkeit und welche Bedarfe
aufgrund der Schutzbedürftigkeit gegeben sind
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
1. Rechtlicher Hintergrund (europäisch)
Nur durch zeitnahe Beurteilung ob und wenn ja welcher 
individuelle vorliegt kann z. B. Art. 19 wirksam umgesetzt werden

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
21 
 
 Problemstellung: materielle und gesundheitliche Situation der 
Zielgruppe muss verbessert werden

 Zielsetzung: Situation bes. schutzbedürftiger an europäische 
Vorgaben anpassen
 Auftrag: Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren für das Land Berlin 
entwickeln und hierdurch schnellere Wege in Versorgung schaffen 
(vgl. Art. 22 RL 2013/33/EU)
Ausgangspunkte von BNS: 
Asylsuchende haben nach §§ 4, 6 AsylbLG nur einen eingeschränkten Zugang zur medizinischen 
Versorgung AsylbLG entspricht nicht den geltenden europarechtlichen Vorgaben der EU-
Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU).
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
 
 
 
2. Das Berliner Verfahren 
2. Gesundheitscheck/Diagnostik
Feststellung der Vulnerabilität und des 
spezifischen Hilfebedarfs in den Fachstellen
1. Ermittlung und Weiterleitung durch die 
Erstanlaufstellen
3. Materielle und gesundheitliche 
Versorgung
paritätisch besetzte 
Steuerungsrunde 
Kooperation geregelt durch Rundschreiben der Senatsverwaltung 
(Integration, Arbeit und Soziales und heute Gesundheit und Soziales)
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
22 
 
 
3. Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) 
Beratungs- und Betreuungszentrum für junge 
Flüchtlinge und Migranten (BBZ)
Bzfo – Zentrum für Flüchtlingshilfen und 
Migrationsdienste (zfm)
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte 
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge 
(KUB)
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes  Leben
behinderter Menschen (BZSL)
…für
traumatisierte 
Flüchtlinge
…für 
schwangere
und alleinerziehende Frauen
…für 
Flüchtlinge mit Behinderung und 
ältere Flüchtlinge
…für
minderjährige
Flüchtlinge
AWO 
Kreisverband
Berlin Mitte 
Erstaufnahme-
wohnheime
Verfahrens-
beratung
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
 
 
3. Die Arbeit der Fachstellen
Aufgaben:
 Durchführung eines Gesundheitschecks (Fragebogenbasiert)
 Durchführung einer Erstdiagnostik (bei Bedarf)
 Ausstellung einer Bescheinigung über das Vorliegen besonderer   
Schutzbedürftigkeit (gem. Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU)
 Beurteilung des konkreten und spezifischen Hilfebedarfs
 Unterstützung bei der Beantragung der Leistung beim entsprechenden 
Leistungsträger 
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
23 
 
 
Angebote im bzfo-zfm:
 psychologische Sprechstunde
 Erstdiagnostik
 Einzeltherapie
 niedrigschwellige psychotherapeutische Gruppen
 psychosoziale Beratung
 Bei Bedarf Vermittlung in psychiatrische Behandlung
 Bei Bedarf Vermittlung an niedergelassene Psychotherapeut/innen 
 Sozialrechtliche Beratung
 Schulungen/Fortbildung zum Umgang mit Traumatisierten sowie den rechtlichen 
Grundlagen zur Versorgung
3. Die Arbeit der Fachstellen
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
 
 
Beratungs- und Betreuungszentrum für junge 
Flüchtlinge und Migranten (BBZ)
Bzfo – Zentrum für Flüchtlingshilfen und 
Migrationsdienste (zfm)
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte 
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge 
(KUB)
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes  Leben
behinderter Menschen (BZSL)
…für
traumatisierte 
Flüchtlinge
…für 
schwangere
und alleinerziehende Frauen
…für 
Flüchtlinge mit Behinderung und 
ältere Flüchtlinge
…für
minderjährige
Flüchtlinge
AWO 
Kreisverband
Berlin Mitte 
Erstaufnahme-
wohnheime
Verfahrens-
beratung
Schwulenberatung Berlin e.V . 
…für
lesbische, schwule, bisexuelle, 
trans- und intergeschlechtliche   
Flüchtlinge
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
4. Weiterentwicklung BNS

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
24 
 
 
paritätisch besetzte 
Steuerungsrunde 
Kooperation geregelt durch Rundschreiben der Senatsverwaltung 
(Integration, Arbeit und Soziales und heute Gesundheit und Soziales)
2. Gesundheitscheck/Diagnostik
Feststellung der Vulnerabilität und des 
spezifischen Hilfebedarfs in den Fachstellen
1. Ermittlung und Weiterleitung durch die 
Erstanlaufstellen
3. Materielle und gesundheitliche 
Versorgung
Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Gesprächsleitfaden zur Hinweisaufnahme 
auf besondere Bedürfnisse. 
Beteiligte: 
 (Landeskoordination für Flüchtlingsfragen (LKF))
 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) 
 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenAIF/ LADS, Frauen, 
Integration) 
 Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS) 
Eingesetzt durch Sozialdienst im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Weiterleitung an BNS-Fachstellen, Einleitung der benötigten Versorgung bzw. 
Unterbringung  
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
4. Weiterentwicklung Berliner Verfahren
 
 
Im Jahr 2015 kamen insgesamt 79.034 Asylsuchende nach Berlin, 54.325 Personen wurden 
in Berlin aufgenommen. Akute Problemfelder sind u. a.:
Unterbringung:
2016 sollen zusätzlich mind. 24.000 Wohnheimplätze in 60 neuen 
Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden
Derzeit existiert eine Notunterkunft für besonders Schutzbedürftige, 30 
Plätze für med. und pflegerische Härtefälle
3 Gemeinschaftsunterkünfte für besonders schutzbedürftige Geflüchtete
1 Gemeinschaftsunterkunft für LSBTI-Gelflüchtete, 
1 Gemeinschaftsunterkunft für Frauen
5. Probleme und Herausforderungen
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
25 
 
 
5. Probleme und Herausforderungen
Medizinische Versorgung:
Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, insbesondere psychosoziale 
Versorgung und von Geflüchteten mit Behinderung
Regelsystem nicht auf Belange und Problemlagen Asylsuchender 
ausgerichtet
Nach wie vor erheblicher Schulungsbedarf: Sensibilität für die Zielgruppe 
und deren/ihrer Bedarfe
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016
Integration von Geflüchteten mit besonderen Bedürfnissen 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe umsetzen!!!
 
Das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wird 
gefördert durch:
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
26 
 
 
 
Handlungsempfehlungen der Workshops 
 
Dier Ergebnisse –jeweils 5 Handlungsempfehlungen pro Workshop- hier im Kurzüberblick: 
Workshop I (rot), Workshop II (hellgrün), Workshop III (blau), Workshop IV (gelb), Workshop 
V (grün), Workshop VI (rosa), Workshop VII (hellblau) 
 
Die ausformulierten Handlungsempfehlungen folgen in den untenstehenden Tabellen, 
sortiert nach den Workshops 1 - 7

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
27 
 
 
 
Ausformulierte Handlungsempfehlungen 
 
Workshop 01 (rot): „Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in 
Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge“ 
 Empfehlungen 
1 Notunterkünfte ohne abgetrennte Wohnbereiche (insbesondere Turnhallen) sollten 
schnellstmöglich aufgelöst werden, in den weiteren Ausbauplanungen soll vom Konzept 
der Leichtbauhallten „Abstand genommen werden.“ 
2 Die durch die Arbeitsgruppe des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen erstellten 
„Mindeststandards“ sollen sofort dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
3 Bei der Personalausstattung in den Gemeinschaftseinrichtungen sollen pädagogische 
Fachkräfte als Ansprech- und Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Dabei soll eine 
Erreichbarkeit auch in den Abendstunden gewährleistet sein. 
4 An die Betreuungsträger ist die Anforderung zu stellen, mit Inbetriebnahme einer neuen

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
28 
 
Einrichtung ein Schutzkonzept ausgearbeitet zu haben. 
5 Es sind ausreichend Schutzplätze zu schaffen und Verfahrenswege und 
Zuständigkeiten zu klären, damit die Beschulung ohne Wartezeit erfolgen kann. 
 
 
Workshop 02 (hellgrün): „Verfahrensberatung für UMF“ 
 Empfehlungen 
1 Identifizierung und Deckung individueller Bedürfnisse 
 
Bei der Stadt Köln soll ein Identifikationsinstrumentarium entwickelt und umgesetzt 
werden, um unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre besonderen 
individuellen Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und den Stellen, die diese Bedürfnisse 
decken können, zuzuführen. 
Hierbei ist vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und für einen der 
körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung des Kindes 
angemessenen Lebensstandard zu sorgen. 
Minderjährige, die Opfer von Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung, Folter, 
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gewesen sind oder unter 
bewaffneten Konflikten gelitten haben, sollen zeitnah die erforderlichen 
Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Ihnen soll im Bedarfsfall eine 
geeignete psychologische Betreuung und eine qualifizierte Beratung angeboten 
werden. 
2 Unterbringung und Wohnung 
 
Für begleitete Kinder soll das Amt für Wohnungswesen im Rahmen eines 
Belegungsmanagements sicherstellen, dass bei der Unterbringung ihr Wohl und ihre 
Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. 
Es soll auch konzeptionell sichergestellt werden, dass aufgrund von individuellen 
Bedarfen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF)  insbesondere wenn bei 
ihnen weitere Kriterien für einen besonderen Schutzbedarf vorliegen, diese auch nach 
Vollendung des 18. Lebensjahres in Einrichtungen der Jugendhilfe verbleiben.  
3 Unabhängige Beratung 
 
Die Stadt Köln soll systematisch dafür Sorge tragen, dass UMF a) frühzeitig und b) 
rechtzeitig vor Vollendung des 18. Lebensjahres das Angebot einer unabhängigen asyl- 
und aufenthaltsrechtlichen sowie einer unabhängigen Integrationsberatung in Anspruch 
nehmen können. Die hierfür vorgesehenen unabhängigen Beratungsstellen sind 
finanziell angemessen auszustatten. 
4 Vernetzungsstruktur 
 
In der Stadt Köln soll ein Netzwerk mit klaren Aufgaben und Zuständigkeiten bestehend 
aus relevanten Akteuren für das Thema Arbeit mit UMF geschaffen werden. Dieses 
Netzwerk soll insbesondere auch eine Bestandsaufnahme der Lage der UMF in der 
Stadt Köln durchführen sowie thematische und konzeptionelle Arbeit leisten. 
5 Bildungs- und Qualifizierungsangebote  
 
Neben der Herausforderung, Schulplätze für alle in ausreichender Anzahl zur 
Verfügung zu stellen, sollen zusätzlich geeignete Bildungs- und 
Qualifizierungsangebote für Kinder und Jugendliche entwickelt und umgesetzt werden. 
Jugendliche und junge Erwachsene sollen die Möglichkeit bekommen, einen 
Schulabschluss schaffen zu können.  
Das Projekt „Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch Patinnen und 
Paten“ soll personell und finanziell ausgeweitet werden.

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
29 
 
 
 
Workshop 03 (blau): Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen 
geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer „Schutzbedürftigkeit“ 
 Empfehlungen 
1 Die Verwaltung wird gebeten, für geflüchtete Frauen angemessene Räumlichkeiten in 
Form von geschützten Räumen sowohl für kurzfristige als auch für langfristige 
Unterbringungen vorzuhalten.  
Besondere Berücksichtigung sollen hierbei der Schutz der Privatsphäre und die gute 
und angstfreie Erreichbarkeit von Wohn- und geschlechtergetrennten Sanitär-Räumen 
finden. In Flüchtlingsunterkünften sind geschützte Räume für 4-Augen-Gespräche 
insbesondere für traumatisierte Frauen unverzichtbar. Es wird um eine Verankerung 
dieser spezifischen Bedarfe im Konzept „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“ 
gebeten. 
 
2 Die Verwaltung wird gebeten, besonderes Augenmerk auf den Informationsfluss 
bezüglich der besonderen Belange geflüchteter Frauen zu legen. 
Aufgrund der „doppelten Sprachlosigkeit“ geflüchteter Frauen – der Sprachbarriere 
und des Schweigens resultierend aus traumatischen Erlebnissen, benötigen diese 
Frauen deutlich mehr Unterstützung durch gute, schnelle Informationen, 
Berater*innen und Sprachmittler*innen. Notwendig ist hier eine bessere Vernetzung 
der Ansprechpartner*innen, die verstärkte Öffnung des Runden Tisches für 
Flüchtlingsfragen für frauenspezifische Themen, eine Informationsplattform der Stadt 
Köln zu frauenspezifischen Themen und Netzwerken und Handlungsempfehlungen 
zum Umgang mit (häuslicher) Gewalt. 
 
3 Die Verwaltung wird gebeten, Frauen- und Trauma spezifische Fortbildungen für alle 
involvierten Berufsgruppen anzubieten. 
Besonders hingewiesen wird neben „Trauma-Sensibilisierung“ auch auf 
„Geschlechter-Sensibilisierung“ und „Kultur-Sensibilisierung“ für ehrenamtliche 
Helfer*innen, Sozialarbeiter*innen, aber auch Mitarbeiter*innen in anderen städtischen 
Dienststellen. 
Wichtig in diesem Zusammenhang ist es auch, die defininierte Qualitätsmerkmale, 
klare Verfahrensabläufe und Handlungsempfehlungen (z.B. zum Thema „Gewalt“) zu 
erarbeiten. 
 
5 Die Verwaltung wird gebeten, eine oder ggf. mehrere Stellen für Frauenbeauftragte 
als Vermittler- und Ansprechpartnerinnen für die Belange geflüchteter Frauen 
einzurichten. Denkbar wäre eine Anzahl solcher Stellen im Rahmen einer bestimmten 
Frauenquote je Flüchtlingsunterkunft zu schaffen. 
 
 
Workshop 04 (gelb): Geflüchtete mit Behinderung 
 Empfehlungen 
1 Es soll ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger 
Flüchtlinge entwickelt und anwendet werden. Durch die frühzeitige Identifizierung 
betroffener Personen sollen ihre gesundheitliche Versorgung so schnell wie möglich 
eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierungen von Krankheitsbildern vermieden 
werden. 
2 Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
30 
 
bestehenden Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / -armen Unterkünfte 
gezielt mit Geflüchteten, die auf diese Unterkünfte angewiesen sind. 
3 Standardisiertes Verfahren für die Koordination des Umzugsmanagements. 
4 Das über das „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung“ angeregte und im 
Bürgerzentrum Deutz und darüber hinaus auch im Zentrum für selbstbestimmtes Leben 
(ZsL) angewandte „Peer Counceling“ (Menschen mit Behinderung beraten Menschen 
mit Behinderung / Geflüchtete beraten Geflüchtete) soll fortgesetzt und gestärkt 
werden. 
5 Adaption des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge 
 
Workshop 05 (grün): Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Traumaerfahrungen 
 Empfehlungen 
1 Transparente Ansprechpartner 
 
Die Ansprechpartner vor Ort müssen für alle vor Ort Lebenden und Tätigen bekannt 
sein. Hierzu zählen insbesondere Kultur - und Sprachmittler, psychosoziale und Notfall -
Ansprechpartner in bedarfsdeckender Anzahl, aber auch feste Ansprechpartner zu 
bestimmten Fragen für das Personal. Wichtig ist, dass zum Beispiel in Unterkünften 
nicht nur der Sicherheitsdienst leister nachts ansprechbar ist, sondern auch 
Fachpersonal, insbesondere für den Kreis der traumatisierten Geflüchteten. 
Unabhängig von der Unterbringung in Heimen, ist das gleiche Angebot an 
Ansprechpartnern und der Zugang zu diesen auch für anderweitig Unterbrachte 
sicherzustellen. Informationsveranstaltungen, Flyer und Aushänge in verschiedenen 
(Mutter-)Sprachen sind eine Möglichkeit zur Aufklärung über das  vorhandene Angebot 
und wie hierauf zugegriffen werden kann. 
2 Vernetzung 
 
Eine Vernetzung aller im Hilf ssystem Tätigen ist wünschenswert. Hierfür bedarf es der 
Schaffung entsprechender Strukturen inklusive Steuerung und Koordin ation. Der 
Informationsfluss muss stadtweit  vereinheitlicht werden. Dazu braucht es Standards . 
Wichtig ist, dass alle unterschiedlichen Unterbringungskonzepte mit berücksichtigt und 
eingebunden werden und auch eine Strategie für die Nachbetreuung über die Zeit des 
Aufnahmeverfahrens/Asylverfahrens hinaus besteht. 
3 Identifikation 
 
Zur Identifikation der Zielgruppe ist es notwendig , ausreichend Struktur in der Qualität 
wie der Quantität zu haben; mehr hierzu in den spezifischen Handlungsempfehlungen 
weiter unten. 
Hierzu zählen Fach - und Clearingstellen  (unabhängig vom Aufnahme - und 
Asylverfahren), ambulante Anlaufstellen, regelmäßige 
Therapeutengespräche/Angebote, Einzelfallkonferenzen,  die Beibehaltung räumlicher 
Bezüge, der Abbau von Kommunikationsschwierigkeiten durch eine verbesserte 
Verständigung und die Lösung von Sprachbarrieren. 
Infoveranstaltungen und Fragebögen in den unterschiedlichen (Herkunfts-)Sprachen 
können ein weiterer Ansatz sein, über die Thematik Traumatisierung und 
Hilfsmöglichkeiten zu informieren und eine Identifikation erleichtern bzw. auch die 
Zielgruppe selbst aufklären. 
4 Quantität

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
31 
 
Unter der Handlungsempfehlung der Quantität wird verstanden, dass bereits 
bestehende themenspezifische Angebote bedarfsdeckend ausgeweitet, aber auch neue 
Instrumente bedarfsdeckend eingeführt werden. Das können unter anderem eine 
ausreichende Ausstattung mit Personal und Räumen, aber auch beispielsweise eine 
ausreichende Anzahl von Therapiemöglichkeiten und der Zugang zu solchen und 
anderweitigen Diensten sein. 
5 Qualität 
 
Die Handlungsempfehlung Qualität ist differenziert zu betrachten. Einerseits bezieht 
sich der Aspekt auf die Geflüchteten selbst, andererseits auf die hauptamtlich wie 
ehrenamtlich Mitarbeitenden, die in diesem Themenbereich unterwegs sind. 
Hauptamtliche Mitarbeitende müssen ausreichend für die Thematik aus - und 
fortgebildet sein/werden. Für Ehrenamtliche sind mehr (teils niederschwellige) 
Qualifizierungen notwendig.  Die Gruppe der Geflüchteten wird bislang außer Acht 
gelassen. Hier liegt eine wertvo lle Ressource, die genutzt werde n kann. Eine Stärkung 
der  Selbsthilfe und Selbstorganisation  ist wünschenswert . Hierzu zählt auch, die  
Geflüchteten wertschätzend miteinbinden und zu qualifizieren. Ein Instrument hierzu 
könnten in einem ersten Schritt Info veranstaltungen in den jeweiligen  (Herkunfts-
)Sprachen sein oder auch Fragebögen, um Interesse n und individuelle Potenziale  zu 
eruieren. Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung der Beteiligten, aber 
auch der Gesamtbevölkerung über die Diversität der Geflüchteten ist ein weiterer 
Punkt, der mit dazu beiträgt , die einzelnen Schutzbedarfe zu erkennen und mit ihnen 
umzugehen. 
 
 
Workshop 06 (rosa): Menschen mit LSBTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der 
Theorie zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover 
 Empfehlungen 
1 Sicherer Raum:  
Es sollen Schulungsangebote entwickelt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 
die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen an den Fortbildungsmaßnahmen, die speziell 
auch die Bedürfnisse des Personenkreises LSBTI berücksichtigen, teilnehmen.  
2 Anonyme sichere Unterkunft:  
Den Geflüchteten aus dem Personenkreis der LGBTI sollen anonyme, dezentrale 
Wohneinheiten angeboten werden. Es gibt bereits ein Wohnprojekt beim Sozialdienst 
Katholischer Männer (SKM) für 5 Personen, weitere Wohneinheiten sollen in Kürze zur 
Verfügung stehen. Die Umsetzung wurde bereits in der StadtAG LST am 15.12.2016 
erläutert und durch eine Pressemitteilung der Stadt Köln veröffentlicht. 
3 Kompetenter Betreuungs-Verein:  
Die LGBTI-Geflüchteten sollen kompetent betreut werden. Dazu arbeitet die Verwaltung 
eng mit den Organisationen der LGBTI-Community zusammen. Es gibt bereits einen 
runden Tisch bei 56, an dem Aidshilfe Köln, Rubicon e.V, Rainbow-Refugees und die 
Fachstelle für LST mitwirken. 
4 Sensibilisierte Ansprechpartner:  
Bei der Stadt Köln sollte eine Stelle für sensibilisierte Ansprechpartner eingerichtet 
werden, die die Bedürfnisse der LGBTI-Geflüchteten kennt und diese bei Problemen 
unterstützt. Nach Wunsch des Workshops sollte diese bei der Fachstelle für LST 
angesiedelt werden. 
5 Gesamtkonzept Stadt Köln:  
Es soll ein Gesamtkonzept der Stadt Köln für alle besonders schutzbedürftigen 
Geflüchteten entwickelt werden. Das Konzept soll als Richtschnur für alle besonders 
Schutzbedürftigen gelten.

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
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Workshop 07 (hellblau): Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 
 Empfehlungen 
1 Feststellung der Schutzbedürftigkeit: 
Die Mindeststandards verpflichten zur Prüfung des besonderen Schutzbedarfes. 
Im Falle von Schwangeren bedarf es eines systematischen Vorgehens zur 
Identifikation: 
1. Sehen 
2. Hören 
3. Screening (Schwangerschaftstest) auf freiwilliger Basis für jede Frau zugänglich und 
kostenfrei möglich. 
 
Bei Neugeborenen handelt es sich definitionsgemäß um ein Kind nach der Geburt bis 
zu einem Alter von 4 Wochen. Sie haben aufgrund ihres Alter und ihrer erhöhten 
Vulnerabilität auch ohne Prüfung einen besonderen Schutzbedarf. Hier bedarf es 
keinerlei besonderer Instrumente zur Identifikation. 
2 Verabschiedung der Mindeststandards: 
In der 2.Handlungsempfehlung wird ausdrücklich empfohlen sich bezüglich der 
Ansprüche an den Belegungsbedarf und dem damit verbundenen 
Belegungsmanagement an den verabschiedeten Mindeststandards zu orientieren bzw. 
diese umzusetzen  
- Hauptziel: keine Unterbringung von Schwangeren oder  
  Familien mit Neugeborenen in Notunterkünften 
- alternativ: Wahrung der Privatsphäre (Rückzugsraum in NU), 
  Erhöhung des Betreuungsschlüssels, Personalausstattung  
  verbessern (Hebammen, Kinderkrankenschwestern),  
  selbstbestimmtes Kochen für Schwangere ermöglichen 
3 Abgeschlossene Wohneinheiten: 
Darunter wird verstanden, dass es sich hierbei um die einzige Alternative zur Deckung 
des Schutzbedarfes handelt 
4 Personal/Rahmenbedingungen: 
Hier ist gemeint, das ausreichend Personal zur Verfügung stehen bzw. die 
Rahmenbedingungen es ermöglichen sollten, dass 
- Dolmetscherdienste gewährleistet sind,  
- Gynäkologen sowie Hebammen für die Vor- und Nachsorge  
  der Schwangeren zur Verfügung stehen , 
- Geburtskliniken und Kinderärzte (kurze Wege, gute  
   Erreichbarkeit, Gewährleistung der Vorsorgeuntersuchungen), 
- Schwangerenberatung und Geburtsvorbereitungskurse sowie 
- Beratung in rechtlichen Fragen rund um und nach der Geburt  
  ermöglicht werden 
5 Dolmetscher/Aufklärungsarbeit/Supervision: 
Hierunter wird verstanden, dass der Übersetzungspool der Stadt, der Video-
Dolmetscher oder auch andere Dolmetscherdienste stärker genutzt bzw. ausgebaut 
werden sollten. Zudem gibt es einen großen Bedarf an Aufklärungsarbeit z. Bsp. im 
Bereich Sexualität, Verhütung und in gynäkologischen Fragen. Es sollte angestrebt 
werden, betreiberunabhängig eine externe Beschwerdestelle mit fachlicher Expertise zu 
implementieren und eine Möglichkeit der Supervision gegeben werden.

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
33 
 
Aktualisierung: 
Was konnte seit der Tagung bis Stand 13.01.2017 bereits umgesetzt werden? 
 
 
Workshop 1: Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in 
Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge 
 
Ratsbeschluss zu Mindeststandards am 20.12.2016 zu den Themen 
Betreuungsschlüssel, Stärkung des Ehrenamts, Medizinische Versorgung, 
Barrierefreiheit 
 
Gewaltschutzkonzept: Abschluss einer Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung 
zwischen dem Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und dem 
Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie entsprechende Fortbildungen 
 
Handlungsleitfadens zum Thema „Häusliche Gewalt“: Gemeinsam mit dem Kölner 
Netzwerk gegen häusliche Gewalt und dem Amt für Wohnungswesen wurde ein 
Handlungsleitfaden für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen 
erarbeitet. Der Handlungsleitfaden bietet Informationen und Handlungsempfehlungen 
wie beim Auftreten häuslicher Gewalt zu reagieren ist. Fortbildungen hierzu sind geplant. 
 
Schulpflicht: Bislang sind über 60% der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden 
Flüchtlingskinder zwischen 3 und 6 Jahren institutionell versorgt. Nicht versorgte Kinder 
werden von Heimleitungen an die zentrale Betreuungsplatzvergabe gemeldet 
(Stufenkonzept des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Kooperation mit dem Amt 
für Wohnungswesen), „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ über das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie mit Geldern des LVR 
 
 
Workshop 2: Verfahrensberatung der UMF in Aachen 
 
Identifizierung und Deckung individueller Bedürfnisse 
Für alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), für die das Jugendamt Köln 
eine dauerhafte Zuständigkeit erhält, wird eine individuelle Hilfeplanung durch speziell 
dafür zuständige Fachkräfte des Jugendamtes durchgeführt. In diesem 
Zusammenhang erhalten die UMA die gleichen bedarfsgerechten Hilfsangebote, wie 
alle anderen Empfänger von „Hilfen zur Erziehung“ in der Stadt Köln. 
 
Unterbringung über das 18. Lebensjahr hinaus 
Alle UMA, die eine Hilfe des Jugendamtes Köln erhalten, haben die Möglichkeit nach 
§ 41 SGB VIII eine Hilfe über das 18.Lebensjahr hinaus zu beantragen. Das 
Jugendamt prüft  und bescheidet jeden dieser Anträge im Rahmen der individuellen 
Hilfeplanung.  
 
Vernetzungsstruktur 
Das Jugendamt Köln koordiniert bereits seit mehreren Jahren einen Arbeitskreis in 
dem Fachkräfte von Wohn- und Beratungsangeboten für Flüchtlingsjugendliche, des 
Jugendamtes, der Vormundschaft, des kommunalen Integrationszentrums und des 
Ausländeramtes die Möglichkeit des Fachaustausches auch zur Weiterentwicklung 
von Hilfsangeboten haben. Hierzu gehört auch die Planung und Durchführung 
regelmäßiger Fachtagungen und von Fortbildungsangeboten.

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
34 
 
Workshop 3: Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen 
Gewalterfahrungen und besonderer Schutzbedürftigkeit 
 
Erweiterung der Unterbringungsressourcen für alleinerziehende und allein reisende 
Frauen: 
 Einrichtung eines weiteren gesonderten Frauen-Flures in einer Notaufnahme (34 
Plätze) 
 Nutzung eines Hotels ausschließlich für diesen Personenkreis (42 Plätze) 
 Bau einer mobilen Wohnanlage mit guter Infrastruktur und kinderfreundlicher 
Lage (80 Plätze) 
 Ein weiteres Wohnheim ausschließlich für alleinerziehende und allein reisende 
Frauen und die Nutzung eines weit eren Beherbergungsbetriebes nur für Frauen 
können voraussichtlich innerhalb des nächsten Monats belegt werden. 
 
Aufstockung der Flüchtlingsberatungsstellen um eine halbe Stelle; Politischer Beschluss 
Haushalt 16/17- Umsetzung Ende 2016, u.a. für agisra Beratungsstelle für Frauen 
 
 
Workshop 4: Geflüchtete mit Behinderung 
 
Siehe Ratsbeschluss Mindeststandards, 20.12.2016 
 
Wohnhäuser, die nach den Vorschriften der Landesbauordnung erbaut wurden und 
somit barrierearm sind, konnten angemietet bzw. fertig gestellt werden. Hierin wurden 
bevorzugt Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf, darunter selbstverständlich auch 
Familien, in denen behinderte Familienmitglieder leben, versorgt.  
 
Der Behindertenbeauftragte begleitet in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen 
ein Forschungsprojekt der TH Köln, in dem Unterbringungsressourcen für Flüchtlinge auf 
barrierearmut überprüft werden 
 
 
Workshop 5: Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Trauma Erfahrungen – Wie 
erkennen und was dann? 
 
Die Qualifizierung von Ehrenamtlichen wird zunehmend über KOMM-AN gestärkt. Eine 
Qualifizierung von Lehrkräften bietet das Kommunale Integrationszentrum bereits an. 
Aktuell wird eine Abfrage zur Sozialen Arbeit in Flüchtlingsunterkünften vorbereitet. Sich 
daraus ergebender Qualifizierungsbedarf soll bedarfsgerecht sukzessive gedeckt 
werden. 
 
 
Workshop 6: Menschen mit LSBTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie zur 
Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover 
 
Es gibt bereits ein Wohnprojekt beim Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) für fünf 
Personen, weitere Wohneinheiten sollen in Kürze zur Verfügung stehen. Die Umsetzung 
wurde bereits in der StadtAG LST am 15.12.2016 erläutert und durch eine 
Pressemitteilung der Stadt Köln veröffentlicht. 
 
Für alle Sozialarbeiter/innen beim Amt für Wohnungswesen sind Fortbildungen durch 
rubicon konkret geplant.

„Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
Fachtagung“ im 16.09.2016 im Historischen Rathaus 
35 
 
Workshop 7: Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 
 
 
Siehe Ratsbeschluss Mindeststandards 
 
Für die Notunterkünfte des DRK stehen seit 09/2016 zwei halbe Hebammenstellen zur 
Verfügung. 
 
Hebammen übernehmen seit Einstellung einen Teil der Aufklärungsarbeit, außerdem war 
die (Abteilung für sexuell übertragbare Erkrankungen) Fachdienst STI und sexuelle 
Gesundheit der Stadt Köln in Sachen Aufklärungsarbeit zum Thema sexuell übertragbare 
Erkrankungen und Verhütung zwischen Oktober und Dezember 2016 bereits aktiv.

Beratungsverlauf (8)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0592/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27