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RR 59/2024

Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien

Sitzungsvorlage RR 20.12.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.12.2024, TOP 6.1

Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien)

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Sitzungsvorlage RR (241203 Ergänzungsantrag Regionalrat Aufstellungsbeschluss Teilplan Erneuerbare Energien)

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Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien)

1186 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 59/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 05.12.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.12.2024 6.1 beschließend 
 
TOP: 
Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP zum Aufstellungsbeschluss Teilplan 
erneuerbare Energien 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde: 
 
1. Über die im Planentwurf vorgesehene Flächenkulisse gemäß Ziel 10.2-8 des Landesentwick-
lungsplans die Windenergiebereiche zu ermitteln, die innerhalb von Bereichen zum Schutz der Na-
tur liegen und für die Windenergie infrage kommen. Dabei sind Natura 2000-Gebiete, Naturschutz-
gebiete und der Nationalpark Eifel auszunehmen. 
 
2. Für diese Flächen ist unverzüglich eine Umweltprüfung vorzunehmen und diese dem Regional-
rat spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Beteiligungsfrist der ersten Offenlage vorzulegen. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 241203 Ergänzungsantrag Regionalrat Aufstellungsbeschluss Teilplan Erneuerbare Ener -
gien

Sitzungsvorlage RR (241203 Ergänzungsantrag Regionalrat Aufstellungsbeschluss Teilplan Erneuerbare Energien)

3418 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Regionalrats Köln 
Herrn Rainer Deppe 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
19. Sitzung des Regionalrats Köln am 20. Dezember 2024 
 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
 
zur Sitzung d es Regionalrats Köln am 20. Dezember 2024 stellen die genannten Fraktionen zum 
Tagesordnungspunkt 6 „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Aufstellungsbeschluss“ den 
folgenden Ergänzungsantrag: 
 
Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde: 
 
1. Über die im Planentwurf vorgesehene Flächenkulisse gemäß Ziel 10.2 -8 des 
Landesentwicklungsplans die Windenergiebereiche zu ermitteln, die innerhalb von 
Bereichen zum Schutz der Natur liegen und für die Windenergie infrage kommen. Dabei 
sind Natura 2000 -Gebiete, Naturschutzgebiete und der Na tionalpark Eifel 
auszunehmen. 
 
2. Für diese Flächen ist unverzüglich eine Umweltprüfung vorzunehmen und diese dem 
Regionalrat spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Beteiligungsfrist der ersten 
Offenlage vorzulegen. 
 
Begründung: 
 
Durch die Verortung von Windenergiebereichen auf Flächen, die durch die militärischen 
Höhenbeschränkungen (MVA-Zonen) eine faktische Höhenbeschränkung befürchten lassen, besteht 
das Risiko, dass nicht ausreichend Flächen für Windenergiebereiche zur Verfügu ng stehen. Zum 
einen werden Zweifel geäußert, ob die Gebietsausweisung auf Flächen, für die sich im 
Genehmigungsverfahren Höhenbeschränkungen ergeben, einen zulässigen Ausnahmefall vom LEP-
Ziel 10.2-3 darstellt. Angesichts einer Flächenkulisse von 3.634 ha , in denen Windenergieanlagen 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
Fraktionsvorsitzender  
Stefan Götz, CDU  
 
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: 
info@cdu-regionalrat-koeln.de  
 
Fraktionsvorsitzender  
Thorsten Konzelmann, SPD  
 
Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794  
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de  
 
Fraktionsvorsitzender  
Reinhold Müller, FDP  
 
Tel.:0221 / 253726  
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, 03. Dezember 2024

2 
bis zu einer Höhe von maximal 200 Metern errichtet bar sein werden, wird dies schon vor Beginn der 
Offenlage in Frage gestellt. 
 
Zum anderen wird das Beteiligungsverfahren im Rahmen der ersten Offenlage Auskunft darüber 
geben, welche Windenergiebereiche mit genehmigungsrechtlichen Höhenbeschränkungen so 
geeignet sind, dass sich die Windenergie gegenüber konkurrierenden Nutzungen reg elmäßig 
durchzusetzen vermag. Die Wirtschaftlichkeit steht in einer engen Korrelation zur realisierbaren 
Anlagenhöhe. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit unterstellt werden, 
dass alle vorgesehenen Windenergiebereiche tatsächlich in den Regionalplan aufgenommen werden 
können. Insbesondere Flächen mit relativ geringen Maximalhöhen werden auf dem Prüfstand stehen. 
 
Da der Landesentwicklungsplan vorgibt, dass die Regionalplanverfahren im Jahr 2025 
abgeschlossen sein sollen und gleichzeitig das Flächenziel von 15.682 ha in Form von 
Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie zu erreichen ist, ist es erforderlich, a lle Optionen 
der Flächenausweisung frühzeitig in die Betrachtung einzubeziehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
       
 
 
       Stefan Götz                                    Thorsten Konzelmann                                  Reinhold Müller 
(Fraktionsvorsitzender)                         (Fraktionsvorsitzender)                           (Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

20.12.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 59/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.12.2024
Erstellt
05.12.2024 13:17