RR 59/2024
Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien
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Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 59/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 05.12.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.12.2024 6.1 beschließend TOP: Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien Beschlussvorschlag: Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde: 1. Über die im Planentwurf vorgesehene Flächenkulisse gemäß Ziel 10.2-8 des Landesentwick- lungsplans die Windenergiebereiche zu ermitteln, die innerhalb von Bereichen zum Schutz der Na- tur liegen und für die Windenergie infrage kommen. Dabei sind Natura 2000-Gebiete, Naturschutz- gebiete und der Nationalpark Eifel auszunehmen. 2. Für diese Flächen ist unverzüglich eine Umweltprüfung vorzunehmen und diese dem Regional- rat spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Beteiligungsfrist der ersten Offenlage vorzulegen. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 241203 Ergänzungsantrag Regionalrat Aufstellungsbeschluss Teilplan Erneuerbare Ener - gien
Sitzungsvorlage RR (241203 Ergänzungsantrag Regionalrat Aufstellungsbeschluss Teilplan Erneuerbare Energien)
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An den Vorsitzenden des
Regionalrats Köln
Herrn Rainer Deppe
19. Sitzung des Regionalrats Köln am 20. Dezember 2024
Sehr geehrter Herr Deppe,
zur Sitzung d es Regionalrats Köln am 20. Dezember 2024 stellen die genannten Fraktionen zum
Tagesordnungspunkt 6 „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Aufstellungsbeschluss“ den
folgenden Ergänzungsantrag:
Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde:
1. Über die im Planentwurf vorgesehene Flächenkulisse gemäß Ziel 10.2 -8 des
Landesentwicklungsplans die Windenergiebereiche zu ermitteln, die innerhalb von
Bereichen zum Schutz der Natur liegen und für die Windenergie infrage kommen. Dabei
sind Natura 2000 -Gebiete, Naturschutzgebiete und der Na tionalpark Eifel
auszunehmen.
2. Für diese Flächen ist unverzüglich eine Umweltprüfung vorzunehmen und diese dem
Regionalrat spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Beteiligungsfrist der ersten
Offenlage vorzulegen.
Begründung:
Durch die Verortung von Windenergiebereichen auf Flächen, die durch die militärischen
Höhenbeschränkungen (MVA-Zonen) eine faktische Höhenbeschränkung befürchten lassen, besteht
das Risiko, dass nicht ausreichend Flächen für Windenergiebereiche zur Verfügu ng stehen. Zum
einen werden Zweifel geäußert, ob die Gebietsausweisung auf Flächen, für die sich im
Genehmigungsverfahren Höhenbeschränkungen ergeben, einen zulässigen Ausnahmefall vom LEP-
Ziel 10.2-3 darstellt. Angesichts einer Flächenkulisse von 3.634 ha , in denen Windenergieanlagen
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz, CDU
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail:
info@cdu-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Thorsten Konzelmann, SPD
Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Reinhold Müller, FDP
Tel.:0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Köln, 03. Dezember 2024
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bis zu einer Höhe von maximal 200 Metern errichtet bar sein werden, wird dies schon vor Beginn der
Offenlage in Frage gestellt.
Zum anderen wird das Beteiligungsverfahren im Rahmen der ersten Offenlage Auskunft darüber
geben, welche Windenergiebereiche mit genehmigungsrechtlichen Höhenbeschränkungen so
geeignet sind, dass sich die Windenergie gegenüber konkurrierenden Nutzungen reg elmäßig
durchzusetzen vermag. Die Wirtschaftlichkeit steht in einer engen Korrelation zur realisierbaren
Anlagenhöhe. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit unterstellt werden,
dass alle vorgesehenen Windenergiebereiche tatsächlich in den Regionalplan aufgenommen werden
können. Insbesondere Flächen mit relativ geringen Maximalhöhen werden auf dem Prüfstand stehen.
Da der Landesentwicklungsplan vorgibt, dass die Regionalplanverfahren im Jahr 2025
abgeschlossen sein sollen und gleichzeitig das Flächenziel von 15.682 ha in Form von
Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie zu erreichen ist, ist es erforderlich, a lle Optionen
der Flächenausweisung frühzeitig in die Betrachtung einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Thorsten Konzelmann Reinhold Müller
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 59/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.12.2024
- Erstellt
- 05.12.2024 13:17