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1652/2022

Tempo 30-Zone in Köln-Humboldt/Gremberg (Rolshover Straße/Singhofener Straße)

Mitteilung BV 18.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 19.05.2022, TOP 10.2.8

Anlage 1_Übersichtsplan

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Mitteilung BV

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Anlage 1_Übersichtsplan

293 Zeichen

Tempo 30 Zone
Rolshover Straße/Singhofener Straße,
66 Amt für Straßen und
661 Verkehrsplanung
661 Verkehrs/3 konzepte/
Datum: Gez.:15.05.2022 Vollardt
Legende:
Anlage: 1
Verkehrsuntersuchungen
Verkehrsentwicklung
N
Einrichtung einer Tempo 30 Zone
Abgrenzung Tempo 30 ZoneKöln-Humboldt/Gremberg

Mitteilung BV

2045 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 1652/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 
 
Tempo 30-Zone in Köln-Humboldt/Gremberg (Rolshover Straße/Singhofener Straße) 
Im Jahre 1990 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, in allen Kölner Wohngebieten mit überwie-
gender Wohnfunktion, Tempo 30-Zonen einzurichten. Auf dieser Grundlage erstellte die Verwaltung 
der Stadt Köln ein Konzept über die flächendeckende Einführung von Tempo 30-Zonen, das 1992 
vom damaligen zuständigen politischen Gremium beschlossen wurde. Die Tempo 30-Zonen wurden 
im Laufe der Jahre im ganzen Stadtgebiet sukzessive umgesetzt, so dass das Projekt weitestgehend 
abgeschlossen ist. 
 
Das Quartier innerhalb Rolshover Straße - Östlicher Zubringer – Am Grauen Stein und Westerwald-
straße (siehe Anlage 1) eignet sich ebenfalls für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone. Der Bereich 
besteht lediglich aus einer Zufahrtsstraße, die sich nach ca. 20 m gabelt und im weiteren Verlauf zu 
beiden Seiten in Sackgassen endet. Die ca. 100 m lange Singhofener Straße, über die der Parkplatz 
des Georg-Simon-Ohm- Berufskolleg erreichbar ist, ist bereits mittels einer Einzelbeschilderung auf 
eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h begrenzt. 
 
Die im Quartier befindlichen Straßen sind im Zweirichtungsverkehr befahrbar. Die „Rechts-vor-Links“-
Vorfahrtsregelung gilt bereits heute. 
Die Einführung der Tempo 30-Zone erfolgt durch Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 und 274.2 
Straßenverkehrsordnung (StVO). Weitere Maßnahmen sind in dem aus verkehrlicher Sicht unauffälli-
gen Gebiet nicht erforderlich. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt voraussichtlich ca. 4 Wochen nach Kenntnisnahme dieser Mit-
teilung durch die Bezirksvertretung in der Sitzung. 
 
Vor Einrichtung der Tempo 30-Zone werden die betroffenen Anwohner des Quartiers durch Faltbro-
schüren und Pressemitteilung über Sinn und Zweck der neuen Regelung informiert. 
 
 
Anlage  
Anlage 1_Übersichtsplan

Beratungsverlauf (1)

19.05.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1652/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
18.05.2022
Erstellt
16.05.2022 13:42