1652/2022
Tempo 30-Zone in Köln-Humboldt/Gremberg (Rolshover Straße/Singhofener Straße)
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Anlage 1_Übersichtsplan
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Tempo 30 Zone Rolshover Straße/Singhofener Straße, 66 Amt für Straßen und 661 Verkehrsplanung 661 Verkehrs/3 konzepte/ Datum: Gez.:15.05.2022 Vollardt Legende: Anlage: 1 Verkehrsuntersuchungen Verkehrsentwicklung N Einrichtung einer Tempo 30 Zone Abgrenzung Tempo 30 ZoneKöln-Humboldt/Gremberg
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 1652/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 Tempo 30-Zone in Köln-Humboldt/Gremberg (Rolshover Straße/Singhofener Straße) Im Jahre 1990 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, in allen Kölner Wohngebieten mit überwie- gender Wohnfunktion, Tempo 30-Zonen einzurichten. Auf dieser Grundlage erstellte die Verwaltung der Stadt Köln ein Konzept über die flächendeckende Einführung von Tempo 30-Zonen, das 1992 vom damaligen zuständigen politischen Gremium beschlossen wurde. Die Tempo 30-Zonen wurden im Laufe der Jahre im ganzen Stadtgebiet sukzessive umgesetzt, so dass das Projekt weitestgehend abgeschlossen ist. Das Quartier innerhalb Rolshover Straße - Östlicher Zubringer – Am Grauen Stein und Westerwald- straße (siehe Anlage 1) eignet sich ebenfalls für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone. Der Bereich besteht lediglich aus einer Zufahrtsstraße, die sich nach ca. 20 m gabelt und im weiteren Verlauf zu beiden Seiten in Sackgassen endet. Die ca. 100 m lange Singhofener Straße, über die der Parkplatz des Georg-Simon-Ohm- Berufskolleg erreichbar ist, ist bereits mittels einer Einzelbeschilderung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h begrenzt. Die im Quartier befindlichen Straßen sind im Zweirichtungsverkehr befahrbar. Die „Rechts-vor-Links“- Vorfahrtsregelung gilt bereits heute. Die Einführung der Tempo 30-Zone erfolgt durch Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 und 274.2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Weitere Maßnahmen sind in dem aus verkehrlicher Sicht unauffälli- gen Gebiet nicht erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt voraussichtlich ca. 4 Wochen nach Kenntnisnahme dieser Mit- teilung durch die Bezirksvertretung in der Sitzung. Vor Einrichtung der Tempo 30-Zone werden die betroffenen Anwohner des Quartiers durch Faltbro- schüren und Pressemitteilung über Sinn und Zweck der neuen Regelung informiert. Anlage Anlage 1_Übersichtsplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1652/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 18.05.2022
- Erstellt
- 16.05.2022 13:42