0397/2023
Sachstandsbericht zu AN/1014/2022 Anlage von Kleingewässern
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 08.02.2023 0397/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Sachstandsbericht zu AN/1014/2022 Anlage von Kleingewässern Bisherige Umsetzung von temporären Kleingewässern Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen errichtet seinen vielen Jahren in Zusammen- arbeit mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln temporäre Kleingewässer im Kölner Stadtgebiet (vgl. Tabelle 1 in Anlage 1). Dabei stand insbesondere die Förderung der Wech- selkröte, einer in ihrem Bestand stark gefährdeten Art, die in Nordrhein-Westfalen nur in der klimatisch begünstigten Niederrheinischen Bucht vorkommt, im Vordergrund. Die NABU Na- turschutzstation setzt seit 2014 ein Artenschutzprogramm zur Förderung von Wechselkröten- Lebensräumen um. Die bisherigen Kleingewässer sind daher in Form, Gestaltung und Lage an die Bedürfnisse der Wechselkröte ausgerichtet. Sie haben eine runde Form, sind mit einem mineralischen Material abgedichtet, haben eine Schutzschicht aus Kies und keine Randbepflanzung (vgl. Abbildungen 1 bis 3 in Anlage 1). Lediglich die Gewässerränder wurden mit einer Land- schaftsrasenmischung eingegrünt. Zum Schutz vor Schäden durch Betreten (Menschen, Hun- de, Pferde, etc.) wurden die meisten der Kleingewässer mit einem Zaun (Holzpfähle mit Ma- schendraht) eingezäunt. Um die bestehenden Wechselkröten-Populationen sinnvoll zu vernetzen und ihren Habitatan- sprüchen gerecht zu werden, wurden die bisherigen Kleingewässer meist auf Acker- und Grünlandflächen angelegt. Pro Kleingewässer werden ca. 500 m² Fläche benötigt, das Klein- gewässer selbst hat einen Durchmesser von ca. 14 m. Für die Nutzung der städtischen Acker- bzw. Grünlandflächen sind Pachtfreistellungen nötig. Anfragen dazu müssen bis Ende März beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster gestellt werden. Bei positivem Votum werden die Pachtflächen zu Ende Oktober des gleichen Jahres pachtfreigestellt und in die Verwaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen übergeben. Da für den Einbau der mineralischen Dichtung trockenes, beständiges Wetter erforderlich ist, kann mit dem Bau des Kleingewässers erst im darauffolgenden Jahr begonnen werden. Umsetzung im Jahr 2022 Der Antrag wurde am 19.05.2022 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschlossen. Um bereits im Jahr 2022 neue Kleingewässer durch die bereitgestellte Finanzierung zu realisie- ren, wurde auf einen Standort aus dem bisherigen Wechselkröten-Programm zurückgegriffen. Eventuelle zeitliche Restriktionen durch noch anzufragende Pachtfreistellungen wurden dadurch umgangen. Die für 2022 zur Verfügung stehende Geldsumme konnte allerdings aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Zeit und personellen Engpässen nicht mehr vollständig ausgegeben 2 werden. Der restliche Teil soll in 2023 übertragen werden. Ausblick 2023 wird auch die Möglichkeit der Errichtung von Kleingewässern in den Kölner Parkanlagen geprüft. Eine entsprechende Abstimmung mit der NABU Naturschutzstation hat bereits be- gonnen. Zum Schutz vor unerlaubten Betreten müssten Zäune errichtet werden – die aller- dings bisher in Parkanlagen nicht erwünscht sind. Bei der Flächenwahl ist auch die Vernet- zung bestehender Habitate und Förderung bestehender Populationen zu beachten. Neben der Lage in Parkanlagen wird auch die Möglichkeit geprüft, Kleingewässer im Bereich alter Rheinschlingen anzulegen, da so die vorhandene Topographie aufgegriffen und eventuell noch natürlich vorkommende Stauschichten genutzt werden können. Die neuen Kleingewässer werden zudem in ihrer Form und Gestaltung angepasst, sodass der Fokus nicht mehr allein auf der Wechselkröte liegt, sondern auch die Habitatansprüche ande- rer Amphibien erfüllt werden. Die Errichtung von Schautafeln ist vorgesehen, Text und Layout sollen 2023 entworfen wer- den. Aus dem bisherigen Wechselkröten-Programm sind noch drei Kleingewässer übrig, die auf städtischen Ackerflächen liegen und seit Oktober 2022 in der Verwaltung des Amtes für Land- schaftspflege und Grünflächen sind. Diese sollen ebenfalls in 2023 realisiert werden. Gez. Wolfgramm
Anlage 1 - Übersicht temporäre Kleingewässer
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Sachstandsbericht zu AN/1014/2022 Anlage von Kleingewässern – Anhang Tab. 1: Übersicht über die in den letzten Jahren durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen angelegten temporären Kleingewässer Realisierung Lage zusätzliche Informationen 2022 Bergheimer Weg Nord (LSG 8) Lage in neuem Obstarboretum 2022 Steinneuerhof/Brühler Landstraße (LSG 18) Kleingewässer aus altem Programm, Lage in Acker 2021 Brühler Landstraße (LB 2.11) Lage auf Brachfläche, umgeben von Gehölzstrukturen, vgl. Abb. 2 2020 diverse keine Neuanlage, nur Ausbesserung von bestehenden Kleingewässern 2019 Langenackerstraße (LSG 18) Bau eines Zauns um bestehendes Kleingewässer(aus 2017) 2018 Holzweg (LSG 21) Lage in Acker 2017 Nüssenberger Busch (LSG 11) keine Neuanlage, nur Ausbesserung von bestehendem Kleingewässer, vgl. Abb. 3 2017 Alt Engeldorfer Hof (LSG 18) Lage in Streuobstwiese 2017 Langenackerstraße (LSG 18) Lage in Grünland 2017 Krausbergweg (LSG 21) Lage in Grünland Abb. 1: Schematische Zeichnung eines Kleingewässers für Wechselkröten Abb. 2: Foto des in 2022 angelegten Kleingewässers „Steinneuerhof/Brühler Landstraße“ bei niedrigem Wasserstand (Aufnahmedatum 27.10.2022) Abb. 3: Foto des in 2014 angelegten Kleingewässers im Nüssenberger Busch (Aufnahmedatum 23.02.2022)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0397/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.02.2023
- Erstellt
- 26.01.2023 14:45