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0397/2023

Sachstandsbericht zu AN/1014/2022 Anlage von Kleingewässern

Mitteilung Ausschuss 08.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.03.2023, TOP 7.5

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Übersicht temporäre Kleingewässer

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Mitteilung Ausschuss

4232 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer  08.02.2023 
 0397/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 
 
Sachstandsbericht zu AN/1014/2022 Anlage von Kleingewässern 
Bisherige Umsetzung von temporären Kleingewässern 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen errichtet seinen vielen Jahren in Zusammen-
arbeit mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln temporäre Kleingewässer im Kölner 
Stadtgebiet (vgl. Tabelle 1 in Anlage 1). Dabei stand insbesondere die Förderung der Wech-
selkröte, einer in ihrem Bestand stark gefährdeten Art, die in Nordrhein-Westfalen nur in der 
klimatisch begünstigten Niederrheinischen Bucht vorkommt, im Vordergrund. Die NABU Na-
turschutzstation setzt seit 2014 ein Artenschutzprogramm zur Förderung von Wechselkröten-
Lebensräumen um.  
 
Die bisherigen Kleingewässer sind daher in Form, Gestaltung und Lage an die Bedürfnisse 
der Wechselkröte ausgerichtet. Sie haben eine runde Form, sind mit einem mineralischen 
Material abgedichtet, haben eine Schutzschicht aus Kies und keine Randbepflanzung (vgl. 
Abbildungen 1 bis 3 in Anlage 1). Lediglich die Gewässerränder wurden mit einer Land-
schaftsrasenmischung eingegrünt. Zum Schutz vor Schäden durch Betreten (Menschen, Hun-
de, Pferde, etc.) wurden die meisten der Kleingewässer mit einem Zaun (Holzpfähle mit Ma-
schendraht) eingezäunt.  
 
Um die bestehenden Wechselkröten-Populationen sinnvoll zu vernetzen und ihren Habitatan-
sprüchen gerecht zu werden, wurden die bisherigen Kleingewässer meist auf Acker- und 
Grünlandflächen angelegt. Pro Kleingewässer werden ca. 500 m² Fläche benötigt, das Klein-
gewässer selbst hat einen Durchmesser von ca. 14 m. Für die Nutzung der städtischen Acker- 
bzw. Grünlandflächen sind Pachtfreistellungen nötig. Anfragen dazu müssen bis Ende März 
beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster gestellt werden. Bei positivem Votum 
werden die Pachtflächen zu Ende Oktober des gleichen Jahres pachtfreigestellt und in die 
Verwaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen übergeben. Da für den Einbau 
der mineralischen Dichtung trockenes, beständiges Wetter erforderlich ist, kann mit dem Bau 
des Kleingewässers erst im darauffolgenden Jahr begonnen werden.  
 
Umsetzung im Jahr 2022 
 
Der Antrag wurde am 19.05.2022 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschlossen. Um 
bereits im Jahr 2022 neue Kleingewässer durch die bereitgestellte Finanzierung zu realisie-
ren, wurde auf einen Standort aus dem bisherigen Wechselkröten-Programm zurückgegriffen. 
Eventuelle zeitliche Restriktionen durch noch anzufragende Pachtfreistellungen wurden 
dadurch umgangen.  
 
Die für 2022 zur Verfügung stehende Geldsumme konnte allerdings aufgrund der noch zur 
Verfügung stehenden Zeit und personellen Engpässen nicht mehr vollständig ausgegeben

2 
 
werden. Der restliche Teil soll in 2023 übertragen werden.  
 
Ausblick 
 
2023 wird auch die Möglichkeit der Errichtung von Kleingewässern in den Kölner Parkanlagen 
geprüft. Eine entsprechende Abstimmung mit der NABU Naturschutzstation hat bereits be-
gonnen. Zum Schutz vor unerlaubten Betreten müssten Zäune errichtet werden – die aller-
dings bisher in Parkanlagen nicht erwünscht sind. Bei der Flächenwahl ist auch die Vernet-
zung bestehender Habitate und Förderung bestehender Populationen zu beachten. Neben 
der Lage in Parkanlagen wird auch die Möglichkeit geprüft, Kleingewässer im Bereich alter 
Rheinschlingen anzulegen, da so die vorhandene Topographie aufgegriffen und eventuell 
noch natürlich vorkommende Stauschichten genutzt werden können.  
 
Die neuen Kleingewässer werden zudem in ihrer Form und Gestaltung angepasst, sodass der 
Fokus nicht mehr allein auf der Wechselkröte liegt, sondern auch die Habitatansprüche ande-
rer Amphibien erfüllt werden.   
 
Die Errichtung von Schautafeln ist vorgesehen, Text und Layout sollen 2023 entworfen wer-
den.  
 
Aus dem bisherigen Wechselkröten-Programm sind noch drei Kleingewässer übrig, die auf 
städtischen Ackerflächen liegen und seit Oktober 2022 in der Verwaltung des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen sind. Diese sollen ebenfalls in 2023 realisiert werden. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Anlage 1 - Übersicht temporäre Kleingewässer

1335 Zeichen

Sachstandsbericht zu AN/1014/2022 Anlage von Kleingewässern – Anhang  
 
Tab. 1: Übersicht über die in den letzten Jahren durch das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen angelegten temporären Kleingewässer 
 
Realisierung Lage zusätzliche Informationen 
2022 Bergheimer Weg Nord 
(LSG 8) 
Lage in neuem Obstarboretum 
2022 Steinneuerhof/Brühler 
Landstraße (LSG 18) 
Kleingewässer aus altem Programm, Lage 
in Acker 
2021 Brühler Landstraße  
(LB 2.11) 
Lage auf Brachfläche, umgeben von 
Gehölzstrukturen, vgl. Abb. 2 
2020 diverse keine Neuanlage, nur Ausbesserung von 
bestehenden Kleingewässern 
2019 Langenackerstraße  
(LSG 18) 
Bau eines Zauns um bestehendes 
Kleingewässer(aus 2017) 
2018 Holzweg (LSG 21) Lage in Acker 
2017 Nüssenberger Busch  
(LSG 11) 
keine Neuanlage, nur Ausbesserung von 
bestehendem Kleingewässer, vgl. Abb. 3 
2017 Alt Engeldorfer Hof  
(LSG 18) 
Lage in Streuobstwiese 
2017 Langenackerstraße  
(LSG 18) 
Lage in Grünland 
2017 Krausbergweg (LSG 21) Lage in Grünland  
 
 
 
Abb. 1: Schematische Zeichnung eines Kleingewässers für Wechselkröten

Abb. 2: Foto des in 2022 angelegten Kleingewässers „Steinneuerhof/Brühler Landstraße“ bei 
niedrigem Wasserstand (Aufnahmedatum 27.10.2022) 
 
 
 
 
Abb. 3: Foto des in 2014 angelegten Kleingewässers im Nüssenberger Busch 
(Aufnahmedatum 23.02.2022)

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0397/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.02.2023
Erstellt
26.01.2023 14:45