2532/2025
Überplanmäßige Aufwendungen in der Produktgruppe - 1501 Wirtschaft und Tourismus
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/IX Vorlagen-Nummer 2532/2025 Freigabedatum 25.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßige Aufwendungen in der Produktgruppe - 1501 Wirtschaft und Tourismus Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW zur Finanzierung des zahlungswirksamen Mehrauf- wandes im Teilergebnisplan der Stabsstelle für Wirtschaftsförderung, in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus insgesamt 200.000 € im Haushaltsjahr 2025, Haushaltsplan 2025/2026, überplanmäßig bereit zu stellen, die sich wie folgt auf zwei Teilplanzeilen vertei- len: In der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen i. H. v. 100.000 € sowie in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 100.000 €. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Digitali- sierung und Informationstechnik, in der Produktgruppe 0104 - IT- und Kommunikationsdienste in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen i. H. v. 200.000 € im Haushaltsjahr 2025, Haushaltsplan 2025/2026. Wirtschaftsausschuss 26.08.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Verhandlungen um die Verlängerung des Vertrags des Gamever- bands mit der Koelnmesse im Jahr 2024 hat sich gezeigt, dass für den Verbleib der Messe am Standort Köln neben der Erhöhung der rein monetären Unterstützung durch die Stadt Köln insbesondere Maßnahmen zur Präsenz der Messe im weiteren Stadtraum gewünscht sind. Neben dem Gamescom City Festival war der Multi-Stake- holder-Ansatz der Stadt Köln entscheidend. Dabei hat die Stadt Köln auf die Stärken der einzelnen Partnerorganisationen gebaut und im Schulterschluss vielfältige Maß- nahmen umsetzen können. Mit der Durchführung des Festivals, weiträumiger Marke- tingmaßnahmen im Stadtraum, der Laserillumination wird damit aktiv dazu beigetra- gen, den Verbleib der Messe am Standort Köln zu sichern. Die im Haushaltsplan für 2025 veranschlagten Mittel in Höhe von 150.000 € (vgl. Vor- lage 1480/2025) decken nicht den tatsächlichen Mittelbedarf, um den Fortbestand des 3 Gamescom City-Festivals zu sichern sowie die Maßnahmen rund um die Sichtbarkeit durchzuführen. Es besteht ein einmaliger Mehrbedarf in Höhe von 200.000 €. Dieser ist durch einen erhöhten Bedarf an Mitteln für die Förderung des Festivals und auch weiterer Maß- nahmen zum Rahmenprogramm begründet. Die gamescom ist die weltweit größte Gaming-Messe und findet seit 2009 in Köln statt. In 2024 wurde die Messe von 335.000 Menschen aus 120 Ländern, darunter auch 32.000 Fachbesucher*innen besucht. Die Gamingbranche ist eine Schlüsselbranche des 21. Jahrhunderts und somit für den Wirtschaftsstandort Köln von großer Bedeutung. In Köln sind bereits internationale Konzerne der Branche wie Microsoft und Electronic Arts, aber auch zahlreiche klei- nere innovative Entwickler*innen-Studios ansässig. Um diesen Wirtschaftszeig zu stärken, unterstützt die Stadtverwaltung, gemeinsam mit der KölnBusiness Wirt- schaftsförderung bereits seit Jahren mit Angeboten und Services, insbesondere in den Themen Start-Ups und Netzwerk. Um die Position der Stadt Köln als Ausrichtungs- standort für die gamescom weiterhin zu sichern und zu stärken, wurden Maßnahmen zur Sichtbarmachung der gamescom in Aussicht gestellt. Dies erforderte weiterrei- chende Maßnahmen: - gamescom City Festival: 100.000 € - Sondernutzungsgebühren: 10.000 € - Cologne Clubnight: 35.000 € - Illumination im Stadtgebiet: 25.000 € - Gamescom congress: 20.000 € - Werbemaßnahmen: 10.000 € Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 200.000 €. Hierdurch wurde erreicht, dass die gamescom bis 2026 den Standort in Köln zugesichert hat. Die Vertrags-verlängerung bis 2026 gibt der Stadt Köln nun die Chance zu bekräftigen, dass sie eine verlässliche Partnerin ist. Hierfür müssen die getroffenen Garantien zwingend eingehalten werden, sonst droht bereits mittelfristig, konkret 2027, ein Standortwechsel. Mit Blick auf die Bewirtschaftungsverfügung ist anzumerken, dass der überplanmä- ßige Mehraufwand dem Erhalt vorhandener Strukturen dient. Wie beschrieben, ist die gamescom das größte Netzwerkevent der Gamingbranche. Dieses ist essentiell wich- tig, da in Köln nicht nur Großkonzerne, sondern auch Start-Ups sowie kleinere Unter- nehmen der Gamingbranche ansässig sind, die diese Plattform als Möglichkeit für Werbung und Networking nutzen. Insofern macht die gamescom die Stadt Köln als Standort für Neugründungen und Unternehmen der Gamingbranche interessanter. Es ist zu befürchten, dass dem Wegfall der gamescom ein seit 2009 bestehendes Netz- werk wegfiele, das ein Grundpfeiler einer Schlüsselbrache des Wirtschaftsstandorts 4 Köln ist. Hierdurch würde der Standort Köln für Neuansiedlungen und Bestandsunter- nehmen der Branche deutlich uninteressanter und könnte zum Verlust der Gaming- branche in Köln führen. Damit würden Gewerbesteuereinbußen einhergehen, die er- heblich sind, denn die Gamingbranche ist sowohl ein Zukunfts- als auch ein Wachs- tumsmarkt. Die Messe schafft langfristig eine Standortattraktivität mit dem einherge- henden Image für innovative Unternehmen, Fachkräfte und Investoren. Darüber hinaus hätte der Verlust der Messe immense Einbußen der Umsätze der lo- kalen Wirtschaft (Hotel, Restaurants, Einzelhandel und andere Dienstleistungsbran- chen) zur Folge. Die Kosten für eine vergleichbar wirksame Veranstaltungsreihe würde die entstehen- den Aufwendungen des überplanmäßigen Mehraufwandes bei weitem übersteigen, insofern ist die Bereitstellung der ÜPL in Höhe von 200.000€ wirtschaftlich. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit_2532-2025
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Begründung der Dringlichkeit Die erforderlichen Mittel konnten erst kurzfristig abschließend benannt werden. Aufgrund der erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage nicht fristgerecht bereitgestellt werden. Um Planungssicherheit zu gewährleisten und die Beauftragungen abwickeln zu können, ist ein Beschluss im kommenden Gremienlauf erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahme wurde im Hinblick auf die erteilten Auflagen der Bezirksregierung zur Genehmigung der Bezirksregierung zum Haushalts 2025/26 kritisch geprüft und fand entsprechend Berücksichtigung.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2532/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.08.2025
- Erstellt
- 12.08.2025 16:36