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2532/2025

Überplanmäßige Aufwendungen in der Produktgruppe - 1501 Wirtschaft und Tourismus

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.08.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit_2532-2025

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Beschlussvorlage Rat

6667 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 2532/2025 
Freigabedatum 
 25.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßige Aufwendungen in der Produktgruppe - 1501 Wirtschaft und Tourismus
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW zur Finanzierung des zahlungswirksamen Mehrauf-
wandes im Teilergebnisplan der Stabsstelle für Wirtschaftsförderung, in der Produktgruppe 
1501 – Wirtschaft und Tourismus insgesamt 200.000 € im Haushaltsjahr 2025, Haushaltsplan 
2025/2026, überplanmäßig bereit zu stellen, die sich wie folgt auf zwei Teilplanzeilen vertei-
len: 
 
In der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen i. H. v. 100.000 € sowie in der Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 100.000 €. 
 
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Digitali-
sierung und Informationstechnik, in der Produktgruppe 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 
in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen i. H. v. 200.000 € im 
Haushaltsjahr 2025, Haushaltsplan 2025/2026. 
 
 
 
Wirtschaftsausschuss 26.08.2025 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Verhandlungen um die Verlängerung des Vertrags des Gamever-
bands mit der Koelnmesse im Jahr 2024 hat sich gezeigt, dass für den Verbleib der 
Messe am Standort Köln neben der Erhöhung der rein monetären Unterstützung 
durch die Stadt Köln insbesondere Maßnahmen zur Präsenz der Messe im weiteren 
Stadtraum gewünscht sind. Neben dem Gamescom City Festival war der Multi-Stake-
holder-Ansatz der Stadt Köln entscheidend. Dabei hat die Stadt Köln auf die Stärken 
der einzelnen Partnerorganisationen gebaut und im Schulterschluss vielfältige Maß-
nahmen umsetzen können. Mit der Durchführung des Festivals, weiträumiger Marke-
tingmaßnahmen im Stadtraum, der Laserillumination wird damit aktiv dazu beigetra-
gen, den Verbleib der Messe am Standort Köln zu sichern.  
Die im Haushaltsplan für 2025 veranschlagten Mittel in Höhe von 150.000 € (vgl. Vor-
lage 1480/2025) decken nicht den tatsächlichen Mittelbedarf, um den Fortbestand des

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Gamescom City-Festivals zu sichern sowie die Maßnahmen rund um die Sichtbarkeit 
durchzuführen. 
Es besteht ein einmaliger Mehrbedarf in Höhe von 200.000 €. Dieser ist durch einen 
erhöhten Bedarf an Mitteln für die Förderung des Festivals und auch weiterer Maß-
nahmen zum Rahmenprogramm begründet.  
Die gamescom ist die weltweit größte Gaming-Messe und findet seit 2009 in Köln 
statt. In 2024 wurde die Messe von 335.000 Menschen aus 120 Ländern, darunter 
auch 32.000 Fachbesucher*innen besucht. 
Die Gamingbranche ist eine Schlüsselbranche des 21. Jahrhunderts und somit für den 
Wirtschaftsstandort Köln von großer Bedeutung. In Köln sind bereits internationale 
Konzerne der Branche wie Microsoft und Electronic Arts, aber auch zahlreiche klei-
nere innovative Entwickler*innen-Studios ansässig. Um diesen Wirtschaftszeig zu 
stärken, unterstützt die Stadtverwaltung, gemeinsam mit der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderung bereits seit Jahren mit Angeboten und Services, insbesondere in den 
Themen Start-Ups und Netzwerk. Um die Position der Stadt Köln als Ausrichtungs-
standort für die gamescom weiterhin zu sichern und zu stärken, wurden Maßnahmen 
zur Sichtbarmachung der gamescom in Aussicht gestellt. Dies erforderte weiterrei-
chende Maßnahmen: 
 
- gamescom City Festival:      100.000 € 
- Sondernutzungsgebühren:        10.000 € 
- Cologne Clubnight:         35.000 € 
- Illumination im Stadtgebiet:       25.000 € 
- Gamescom congress:        20.000 € 
- Werbemaßnahmen:                   10.000 € 
Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 200.000 €. Hierdurch wurde erreicht, dass die 
gamescom bis 2026 den Standort in Köln zugesichert hat. Die Vertrags-verlängerung 
bis 2026 gibt der Stadt Köln nun die Chance zu bekräftigen, dass sie eine verlässliche 
Partnerin ist. Hierfür müssen die getroffenen Garantien zwingend eingehalten werden, 
sonst droht bereits mittelfristig, konkret 2027, ein Standortwechsel. 
Mit Blick auf die Bewirtschaftungsverfügung ist anzumerken, dass der überplanmä-
ßige Mehraufwand dem Erhalt vorhandener Strukturen dient. Wie beschrieben, ist die 
gamescom das größte Netzwerkevent der Gamingbranche. Dieses ist essentiell wich-
tig, da in Köln nicht nur Großkonzerne, sondern auch Start-Ups sowie kleinere Unter-
nehmen der Gamingbranche ansässig sind, die diese Plattform als Möglichkeit für 
Werbung und Networking nutzen. Insofern macht die gamescom die Stadt Köln als 
Standort für Neugründungen und Unternehmen der Gamingbranche interessanter. Es 
ist zu befürchten, dass dem Wegfall der gamescom ein seit 2009 bestehendes Netz-
werk wegfiele, das ein Grundpfeiler einer Schlüsselbrache des Wirtschaftsstandorts

4 
Köln ist. Hierdurch würde der Standort Köln für Neuansiedlungen und Bestandsunter-
nehmen der Branche deutlich uninteressanter und könnte zum Verlust der Gaming-
branche in Köln führen. Damit würden Gewerbesteuereinbußen einhergehen, die er-
heblich sind, denn die Gamingbranche ist sowohl ein Zukunfts- als auch ein Wachs-
tumsmarkt. Die Messe schafft langfristig eine Standortattraktivität mit dem einherge-
henden Image für innovative Unternehmen, Fachkräfte und Investoren. 
 
Darüber hinaus hätte der Verlust der Messe immense Einbußen der Umsätze der lo-
kalen Wirtschaft (Hotel, Restaurants, Einzelhandel und andere Dienstleistungsbran-
chen) zur Folge. 
Die Kosten für eine vergleichbar wirksame Veranstaltungsreihe würde die entstehen-
den Aufwendungen des überplanmäßigen Mehraufwandes bei weitem übersteigen, 
insofern ist die Bereitstellung der ÜPL in Höhe von 200.000€ wirtschaftlich. 
 
Anlagen 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit_2532-2025

585 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit 
Die erforderlichen Mittel konnten erst kurzfristig abschließend benannt werden. 
Aufgrund der erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage 
nicht fristgerecht bereitgestellt werden. Um Planungssicherheit zu gewährleisten und 
die Beauftragungen abwickeln zu können, ist ein Beschluss im kommenden 
Gremienlauf erforderlich. 
Die Umsetzung der Maßnahme wurde im Hinblick auf die erteilten Auflagen der 
Bezirksregierung zur Genehmigung der Bezirksregierung zum Haushalts 2025/26 
kritisch geprüft und fand entsprechend Berücksichtigung.

Beratungsverlauf (3)

26.08.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2532/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.08.2025
Erstellt
12.08.2025 16:36