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1840/2020

Regionale Erzeugung und Verteilung landwirtschaftlich erzeugter Nahrungsmittel

Beschlussvorlage Ausschuss 31.08.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 10.62

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8765 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 1840/2020 
Freigabedatum  31.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Regionale Erzeugung und Verteilung landwirtschaftlich erzeugter Nahrungsmittel 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021, im Teilergebnisplan 
1401 Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen, veranschlagten Mittel (2020 i.H.v. 100.000 Euro) zur Beauftragung eines geeigneten Instituts 
mit der Durchführung der Untersuchung „Regionale Erzeugung und Verteilung landwirtschaftlich er-
zeugter Nahrungsmittel“ unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung in der 
Corona-Krise. 
 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Köln steht am Beginn des Aufbaus einer kommunalen Ernährungspolitik. Im Klimanotstand stellt sich 
Ernährungspolitik als strategischer Hebel zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Res-
sourcenschonung dar. Im Ernährungssystem liegen ungenutzte Potentiale zur Verringerung der Um-
weltbelastungen, von denen ca. ein Drittel in Europa durch Produktion und Konsum von Lebensmit-
teln verursacht werden. 
 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat am 18. Juni 2020 eine Ernährungsstrategie beschlossen, die der 
kommunalen Ernährungspolitik als Leitbild dienen soll (2567/2019). Da nachhaltige Landwirtschaft 
CO₂-Emissionen verringert sowie Böden und Gewässer schont, geht die Ernährungsstrategie der 
Frage nach, wie ein vermehrter Zugriff der Stadtgesellschaft auf ökologische, regionale und saisonale 
Lebensmittel ermöglicht werden kann. 
 
Der Rat hat die Verwaltung am 18. Juni 2020 mit der dezernatsübergreifenden Erarbeitung eines 
städtischen Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Ernährungsstrategie beauftragt. 
 
Aufbauend auf den in Kooperation mit dem Kölner Ernährungsrat bereits erfolgten Vorbereitungen

3 
zum Aufbau einer kommunalen Ernährungspolitik hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 
08. Mai 2020 einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, von Bündnis 90 / Die Grünen, der 
FDP sowie der Ratsgruppe GUT betreffend „Regionale Erzeugung und Verteilung landwirtschaftlich 
erzeugter Nahrungsmittel (AN/0404/2020)“ einstimmig beschlossen. Die Verwaltung ist mit der kurz-
fristigen Ausschreibung zur Vergabe einer entsprechenden Untersuchung an ein geeignetes Institut 
beauftragt worden. 
 
Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für den Doppelhaushalt 2020/21 wurden aus der Kulturförder-
abgabe für das Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 100.000 € unter dem Vorbehalt bereitgestellt, 
dass diese durch den Fachausschuss und den Finanzausschuss frei gegeben werden 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat als Fachausschuss am 04. Juni 2020 die bereitgestellten 
Mittel i.H.v. 100.000 Euro frei gegeben. 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise, gemäß Schreiben von 
II/20/202, vom 25. März 2020, werden berücksichtigt: Ohne eine unter Anwendung wissenschaftlicher 
Methoden erstmalig erhobene sowie ausgewertete regionalwirtschaftliche Datengrundlage können die 
bereits vorbereiteten weiteren Schritte zur Ableitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen einer 
Ernährungspolitik im kommunalen Wirkungskreis nicht fortgesetzt werden. Erzielte Erfolge, wie die in 
einem mehrjährigen Visionsprozess erarbeitete und vom Rat am 18. Juni einstimmig beschlossene 
Ernährungsstrategie, würden zunichte gemacht. Denn die für ein planerisches Vorgehen notwendigen 
Informationen zu Anbaustrukturen, Produktions- und Lieferbeziehungen sowie zur Nachfrage nach 
Bio-Lebensmitteln liegen derzeit nicht vor. Derartige Fakten sind aber für die Ausrichtung der kom-
munalen Ernährungspolitik an der tatsächlichen Bedarfs- und Interessenlage sowie an den vorherr-
schenden Marktstrukturen erforderlich, um effiziente und effektive Maßnahmen mit überprüfbaren 
Zielsetzungen abzuleiten. 
 
Die Freigabe der für die Untersuchung zur Verfügung stehenden Mittel dient der Fortführung des Auf-
baus einer kommunalen Ernährungspolitik und somit der Sicherung erreichter, bestehender Struktu-
ren. 
 
Inhalte der Untersuchung 
Welche Lebensmittel werden in Köln und Umgebung erzeugt? Welche Anbaustrukturen sind mit der 
Erzeugung der Lebensmittel verbunden? Welche Produktions- und Lieferbeziehungen bestehen zwi-
schen Köln und der Region? Wie hoch ist die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln? Inwieweit wird die 
Nachfrage durch regionale, saisonale Angebote gedeckt? 
 
Mit dem Ziel der Beantwortung dieser Fragen wird eine externe wissenschaftliche Untersuchung zur 
regionalen Erzeugung, Verarbeitung und Vertriebsstruktur landwirtschaftlich erzeugter Nahrungsmittel 
sowie zu Konsumentenpotentialen für Bio-Frischeprodukte in der Region Köln-Bonn ausgeschrieben. 
 
Die Untersuchungsergebnisse sind für die Umsetzung der "Ernährungsstrategie für Köln und Umge-
bung" essentiell. Sie sollen einen wesentlichen Beitrag bei der Ableitung von Handlungsempfehlun-
gen für ein konsistentes Maßnahmenprogramm zur Förderung der im regionalen Öko-Landbau er-
zeugten Nahrungsmittel leisten. 
 
Des Weiteren soll die Untersuchung einen Referenzpunkt im Rahmen des an die Verwaltung gerich-
teten Prüfauftrages des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 28. November 2019 darstellen 
(AN/1661/2019). Es soll ergründet werden, wie der Anteil regional erzeugter Bio-Produkte sowie die 
Anteile an regional erzeugten, saisonalen Lebensmitteln bei städtischen Kantinen, Kitas, Schulen 
sowie bei städtischen Veranstaltungen bzw. Empfängen schnellstmöglich und dynamisch ansteigend 
erhöht werden kann. Die perspektivische Zielsetzung liegt in der Erreichung eines Bio-Anteils von 90 
% bis zum Jahr 2030.

4 
 
Klimaschutz 
Ernährungspolitik stellt in Zeiten des Klimanotstandes ein zentrales Ansatzfeld zur Klimawandelan-
passung und Ressourcenschonung dar. In Köln als einer Stadt mit wenigen landwirtschaftlichen Nutz-
flächen ist es im Sinne einer Neuausrichtung der Ernährung auf ökologische Prinzipien essentiell, den 
regional und nachhaltig produzierten Lebensmitteln besondere Wertschätzung entgegen zu bringen. 
Ein vermehrter Zugriff der Stadtgesellschaft auf ressourcenschonend hergestellte Lebensmittel trägt 
durch kurze Lieferwege der Anpassung an den Klimawandel Rechnung. Es ist zu erwarten, dass 
durch ein wachsendes Angebot regionaler und saisonaler Bio-Lebensmittel eine (weitere) Sensibili-
sierung der Kölnerinnen und Kölner für die Vorteile einer qualitativ hochwertigeren, gesünderen und 
klimabewussteren Ernährung erreicht werden kann. 
 
Zur Dringlichkeit 
Aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungsprozesse, die sich zeitintensiver darstellten als ange-
nommen, konnte die Beschlussvorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Es ist jedoch notwendig, 
dass die Beschlussvorlage am 07.09.2020 im Finanzausschuss beraten wird, da die Kommunalwahl 
am 13.09.2020 ansteht und sich ein Finanzausschuss für die neue Wahlperiode aller Voraussicht 
nach erst im November oder Dezember 2020 konstituieren wird. 
Da die Vorbereitungen zur Vergabe der wissenschaftlichen Untersuchung bereits im Gange sind, die 
Entscheidung des Finanzausschusses jedoch für weitere Schritte zur Auftragsvergabe wie z.B. die 
Bedarfsprüfung vorliegen muss und die Haushaltsmittel für das Jahr 2020 zur Verfügung stehen, 
können nicht zwei bis drei weitere Monate bis zu einer Beratung der Vorlage abgewartet werden. 
Zudem sollen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung den nun startenden Prozess der 
verwaltungsinternen Erarbeitung eines ernährungspolitischen Maßnamenkatalogs durch die Ableitung 
konkreter Handlungsempfehlungen begleiten bzw. unterstützen. Dieses Ziel würde verfehlt, wenn die 
wissenschaftliche Untersuchung mit zeitlicher Verzögerung in Auftrag gegeben wird.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.62 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1840/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.08.2020
Erstellt
16.06.2020 12:18