1280/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Intzestraße (Az.: 02-1600-43/19)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4- Lageplan 2
337 Zeichen
0|JOLFKH)DKUURXWHQPLW(LQEDKQVWUDH LQ5LFKWXQJ,QW]HVWUDH /HJHQGH 6WDUW=LHO P|JOLFKH)DKUURXWHQIUGHQ=LHOYHUNHKU P|JOLFKH)DKUURXWHQIUGHQ4XHOOYHUNHKU (LQEDKQVWUDH%UJHUHLQJDEH EHVWHKHQGH(LQEDKQVWUDH $QODJH /H\HQGHFNHUVWUDH 7KLHOHQVWUDH 0DULHQVWUDH /HVVLQJVWUDH ,QW]HVWUDH 6XEEHOUDWKHU6WUDH
Anlage 1- Eingabe.doc
3789 Zeichen
Von:] G esendet: Dienstag, 12. Februar 2019 11:41 An: 02-4 Poststelle BA Ehrenfeld Betreff: Intzestrasse Und Damen und Herren, obwohl ich mit dem Leben in der Intzestrasse mehr wie zufrieden bin, war vor 9 Jahren aus dem „langweiligen“ Rodenkirchen in das multikulti interessante und lebendige Ehrenfeld gezogen, wo noch, das merke ich als Senior, die Nachbarschaft gegenseitig auf sich aufpasst, fällt mir immer mehr auf, dass die Intzestrasse morgens zu den üblichen Dienstbeginnzeiten und am späten Nachmittag zu den Feierabendzeiten zur „Rennstrecke“ mutiert. Und jetzt wo die Stadt Köln letztes Jahr unsere Baumscheiben, die teilweise auch als Blumenbeete gepflegt werden, mit neuen Pollern schützt, hat sich diese vermehrt schnelle Nutzen der Strasse gefährlich verändert. Die Strasse selbst, als „Spielstrasse“ ausgewiesen, weisst eine Kopfsteinpflasterung auf, die übrigens bei Regen oder leichtem Frost, auch für Fussgänger gefährlich sein kann, mit diversen, mittig angebrachten Verkehrsberuhigungsbuckeln auf. Diese werden von den Autofahrern, sofern kein Gegenverkehr kommt einseitig zur ungraden Intzestrasse gern umfahren bis Poller vor den Hauseingängen dies beenden. Der Bürgersteig auf der ungraden Intzestrasse ist ebenerdig zur Strasse, kein Bordstein schützt Passanten oder Anwohner. Auf unserer Seite, als die mit den graden Hausnummer ist das zu Teil mit Bordsteinen abgegrenzt, stehen, endlich pollergeschützt Bäume mit teilweise Blumenbeeten. Aber gerade dies Seite wird überwiegen von Fahrrad-Fahrer in beide Richtungen genutzt, um die Kopfsteinpflasterung der Strasse, verständlicherweise, zu umgehen. Aber das eigentlich Problem, weswegen ich Sie mal anschreibe, sind die „Rennzeiten“ der Autofahrer, wo ein Benutzen der ungraden Strassenseite für Fußgänger gefährlich wird. Grund für diese vermehrten Durchfahrten ist die Ampelanlage Kreuzung Leydecker-/Subbelrather Strasse. Da die Leyendecker-Strasse bevorzugt als Verbindung zur Venloerstrasse genutzt wird, wird sehr oft versucht, die „Rot-zeigende“ Fahrtrichtung Subbelrather Strasse stadtauswärts oder Leyendecker Fahrtrichtung Subbelrather mit einem „Sprint“ über die Thielen und Intzestrasse zu umgehen. In der Thielenstrasse, beidseitig beparkt „spielt“ sich das ganze nur auf einspurigen, aber gegenläufigen, Strasse ab und Fußgänger, durch parkende Autos, geschützt. Aber in der Intzestrasse ist das wegen der einseitig geschützen Bauweise der Strasse für Fußgänger oder Anwohner in den „Rennzeiten“ eher unangenehm. Und Rennen deswegen, da die Ampelphasen sehr kurz sind, wird auch schneller durch die Intzestrasse „geheitzt“, um nicht in den Verkehr von der Leyendecker Strasse zu kommen oder umgekehrt. Da die ungrade Seite der Intzestrasse glatt gepflastert ist, wird diese Seite dann auch mit erhöhter Geschwindigkeit auch halbseitig zum Umfahren der Verkehrsberuhigungbuckel genutzt. Wenn man dann den Autofahrer „entkommen“ muss, muss man auf der geraden Seite der Intzestrasse aufpassen, nicht von einem Radfahrer „erwischt“ zu werden. Wie schon gesagt, dass ganze findet nur vermehrt zu bestimmten „Rennzeiten“ statt, ansonsten lebt es sich ganz gut in der kleinen, aber feinen Intzestrasse. Vielleicht wäre die Lösung, die ohnehin schon nur noch einspurig befahrbare Thielenstrasse in ein Einbahnstrasse umgestalten, um zumindest in einer Fahrtrichtung das Treiben zu unterbinden. In der Intzestrasse ist das nicht möglich, da die Druckerei Hammelrath mit LKW`s beliefert werden muss, die eh schon rückwärts einfahren müssen, um nachher wieder rausfahren zu können. Und ganz ehrlich, eine „römische“ Kopfsteinpflasterung, übrigens die einzige, mir bekannte, im ganzen Viertel, braucht man wirklich nicht mehr. Mit freundlichen Grüßen,
Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung
2475 Zeichen
Anlage2 Ergänzende Stellungnahme zu Beschlussvorlage Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Intzestraße (Az.: 02-1600-43/19) 1280/2019 Im Rahmen der Beratung der Beschlussvorlage „Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Intzestraße (Az.: 02-1600-43/19)“ in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17.06.2019 wurde die Verwaltung gebeten, konkreter auf den Vorschlag des Petenten, die Umwandlung der Thielenstraße im Abschnitt zwischen Leyendeckerstraße und Intzestraße in eine Einbahnstraße, einzugehen. Hierzu stellt die Verwaltung Folgendes vorab richtig: Bei der erneuten Bearbeitung des Vorgangs fiel auf, dass in dem Beschlussvorschlag irrtümlicherweise der falsche Straßenname eingetragen wurde. Der Beschlusstext muss wie folgt lauten: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe, beschließt aber die bestehende Verkehrsführung in der Thielenstraße im Abschnitt zwischen Leyendeckerstraße und Intzestraße nicht zu ändern. Im Hinblick auf den Erläuterungstext wird von der die Verwaltung Folgendes ergänzt bzw. korrigiert: Der Petent beklagt sich über Schleichverkehr, der die Signalanlage Subbelrather Straße/Leyendeckerstraße umgeht, indem er den Fahrweg über die Intzestraße, Thielenstraße und umgekehrt benutzt. Aus besagtem Grund schlägt er die Einrichtung eines Einbahnstraßenabschnittes im Bereich der Thielenstraße im Abschnitt zwischen Leyendeckerstraße und Intzestraße vor. Die Thielenstraße ist zurzeit zwischen Leyendeckerstraße und Lessingstraße für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Die beiden Varianten der Einbahnstraßenführung für die Thielenstraße (Fahrtrichtung Leyendeckerstraße bzw. Intzestraße) sowie daraus resultierende mögliche Fahrwege sind in den Anlagen 3 und 4 dargestellt. Bei der angeregten Einrichtung des Straßenabschnittes als Einbahnstraße werden kleinräumige Verlagerungen auf andere Straßenabschnitte entstehen. Direkte Erschließungen sind zum Teil nicht mehr möglich, so dass Umwegfahrten entstehen. Durchgangsverkehre können durch die Einrichtung einer Einbahnstraße nie komplett unterbunden werden. Das Ausbleiben von Gegenverkehr kann, wie bereits in der Begründung der Beschlussvorlage vom 17.06.2019 aufgeführt, eine Erhöhung der Geschwindigkeiten verursachen, so dass ein gegenteiliger Effekt in Bezug auf eine Verkehrsberuhigung befürchtet werden müsste. Aus den o. g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, die bestehende Verkehrsführung in der Thielenstraße zu belassen.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2878 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 1280/2019 Freigabedatum 16.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Intzestraße (Az.: 02-1600-43/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe, beschließt aber die bestehende Verkehrsführung in der Intzestraße nicht zu ändern. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 2 Begründung: Der Petent macht auf einige Verkehrsprobleme in der Intzestraße aufmerksam (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Intzestraße befindet sich innerhalb des Quartiers Subbelrather Straße – Ehrenfeldgürtel – Bahntrasse - Venloer Straße – Leyendeckerstraße. Bei dem überwiegenden Teil der Straßen bzw. Straßenabschnitte in diesem Bereich handelt es sich um Einbahnstraßen, die für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet sind. Die Intzestraße selbst ist für den Zweirichtungsverkehr zugelassen und sowohl als verkehrs- beruhigter Bereich (VZ 325/326 StVO) ausgeschildert als auch entsprechend ausgebaut. Laut Straßenverkehrsordnung sind für die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen gewisse bauliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die so beschilderten Bereiche müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine unter- geordnete Bedeutung hat. Dieses kann dadurch erreicht werden, dass sich der Ausbau der Straßen deutlich von denen der angrenzenden Straßen unterscheidet, beispielsweise durch niveaugleichen Ausbau für die gesamte Straßenbreite und andere Materialien. So ist auch die Intzestraße ausgebaut. In der Oberfläche der Straße lassen sich derzeit keine Schäden im Bereich des vorhandenen Natur- steinpflasters erkennen. Es sind weder Eingriffe von Trägern öffentlicher Belange noch andere Er- satzflächen sichtbar, welche zu einer Störung des Pflasterverbandes führen können. Daher besteht auch kein Bedarf am angeregten Austausch des vorhandenen Natursteinpflasters. Die Änderung der Verkehrsführung in einzelnen Straßen bzw. Straßenabschnitten hat Auswirkungen auf das gesamte Straßennetz im Quartier. Die Umwandlung einer Straße mit Zweirichtungsverkehr in eine Einbahnstraße kann zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zu einer Belastung der be- nachbarten Straßen führen, zum anderen durch das Ausbleiben von Gegenverkehr eine Erhöhung der Geschwindigkeiten verursachen. Seitens des Amtes für öffentliche Ordnung wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Kürze und Charakte- ristik der Intzestraße dort städtischerseits keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können. Aus den o. g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, die bestehende Verkehrsführung in der Intzestraße zu belassen. Anlage Eingabe
Anlage 3- Lageplan 1
359 Zeichen
0|JOLFKH)DKUURXWHQPLW(LQEDKQVWUDH LQ5LFKWXQJ/H\HQGHFNHUVWUDH $QODJH /HJHQGH 6WDUW=LHO P|JOLFKH)DKUURXWHQIUGHQ=LHOYHUNHKU P|JOLFKH)DKUURXWHQIUGHQ4XHOOYHUNHKU (LQEDKQVWUDH%UJHUHLQJDEH EHVWHKHQGH(LQEDKQVWUDH P|JOLFKHV=LHO /H\HQGHFNHUVWUDH 0DULHQVWUDH ,QW]HVWUDH /HVVLQJVWUDH 7KLHOHQVWUDH 6XEEHOUDWKHU6WUDH
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Intzestraße
- Venloer Straße
- Leyendeckerstraße
- Thielenstraße
- Subbelrather Straße
- Ehrenfeldgürtel
- Lessingstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1280/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.05.2019
- Erstellt
- 05.04.2019 12:05