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1280/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Intzestraße (Az.: 02-1600-43/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.09.2019, TOP 3.1

Anlage 4- Lageplan 2

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Anlage 1- Eingabe.doc

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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3- Lageplan 1

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Anlage 4- Lageplan 2

337 Zeichen

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Anlage 1- Eingabe.doc

3789 Zeichen

Von:]  
G esendet: Dienstag, 12. Februar 2019 11:41  
An: 02-4 Poststelle BA Ehrenfeld 
Betreff: Intzestrasse 
 
Und Damen und Herren, 
 
obwohl ich mit dem Leben in der Intzestrasse mehr wie zufrieden bin, war vor 9 Jahren aus dem 
„langweiligen“ Rodenkirchen in das multikulti interessante und lebendige Ehrenfeld gezogen, wo 
noch, das merke ich als Senior, die Nachbarschaft gegenseitig auf sich aufpasst, fällt mir immer mehr 
auf, dass die Intzestrasse morgens zu den üblichen Dienstbeginnzeiten und am späten Nachmittag zu 
den Feierabendzeiten zur „Rennstrecke“ mutiert. 
Und jetzt wo die Stadt Köln letztes Jahr unsere Baumscheiben, die teilweise auch als Blumenbeete 
gepflegt werden, mit neuen Pollern schützt, hat sich diese vermehrt schnelle Nutzen der Strasse 
gefährlich verändert. Die Strasse selbst, als „Spielstrasse“ ausgewiesen, weisst eine 
Kopfsteinpflasterung auf, die übrigens bei Regen oder leichtem Frost, auch für Fussgänger gefährlich 
sein kann, mit diversen, mittig angebrachten Verkehrsberuhigungsbuckeln auf. Diese werden von 
den Autofahrern, sofern kein Gegenverkehr kommt einseitig zur ungraden Intzestrasse gern 
umfahren bis Poller vor den Hauseingängen dies beenden. Der Bürgersteig auf der ungraden 
Intzestrasse ist ebenerdig zur Strasse, kein Bordstein schützt Passanten oder Anwohner.  
Auf unserer Seite, als die mit den graden Hausnummer ist das zu Teil mit Bordsteinen abgegrenzt, 
stehen, endlich pollergeschützt Bäume mit teilweise Blumenbeeten. 
Aber gerade dies Seite wird überwiegen von Fahrrad-Fahrer in beide Richtungen genutzt, um die 
Kopfsteinpflasterung der Strasse, verständlicherweise, zu umgehen. 
Aber das eigentlich Problem, weswegen ich Sie mal anschreibe, sind die „Rennzeiten“ der 
Autofahrer, wo ein Benutzen der ungraden Strassenseite für Fußgänger gefährlich wird. 
Grund für diese vermehrten Durchfahrten ist die Ampelanlage Kreuzung Leydecker-/Subbelrather 
Strasse. Da die Leyendecker-Strasse bevorzugt als Verbindung zur Venloerstrasse genutzt wird, wird 
sehr oft versucht, die „Rot-zeigende“ Fahrtrichtung Subbelrather Strasse stadtauswärts oder 
Leyendecker Fahrtrichtung Subbelrather mit einem „Sprint“ über die Thielen und Intzestrasse zu 
umgehen. In der Thielenstrasse, beidseitig beparkt „spielt“ sich das ganze nur auf einspurigen, aber 
gegenläufigen, Strasse ab und Fußgänger, durch parkende Autos, geschützt. 
Aber in der Intzestrasse ist das wegen der einseitig geschützen Bauweise der Strasse für Fußgänger 
oder Anwohner in den „Rennzeiten“ eher unangenehm. Und Rennen deswegen, da die Ampelphasen 
sehr kurz sind, wird auch schneller durch die Intzestrasse „geheitzt“, um nicht in den Verkehr von der 
Leyendecker Strasse zu kommen oder umgekehrt. 
Da die ungrade Seite der Intzestrasse glatt gepflastert ist, wird diese Seite dann auch mit erhöhter 
Geschwindigkeit auch halbseitig zum Umfahren der Verkehrsberuhigungbuckel  
genutzt. Wenn man dann den Autofahrer „entkommen“ muss, muss man auf der geraden Seite der 
Intzestrasse aufpassen, nicht von einem Radfahrer „erwischt“ zu werden. Wie schon gesagt, dass 
ganze findet nur vermehrt zu bestimmten „Rennzeiten“ statt, ansonsten lebt es sich ganz gut in der 
kleinen, aber feinen Intzestrasse. 
Vielleicht wäre die Lösung, die ohnehin schon nur noch einspurig befahrbare Thielenstrasse in ein 
Einbahnstrasse umgestalten, um zumindest in einer Fahrtrichtung das Treiben zu unterbinden. In der 
Intzestrasse ist das nicht möglich, da die Druckerei Hammelrath mit LKW`s beliefert werden muss, die 
eh schon rückwärts einfahren müssen, um nachher wieder rausfahren zu können. 
Und ganz ehrlich, eine „römische“ Kopfsteinpflasterung, übrigens die einzige, mir bekannte, im 
ganzen Viertel, braucht man wirklich nicht mehr. 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung

2475 Zeichen

Anlage2  
Ergänzende Stellungnahme zu Beschlussvorlage Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: 
Intzestraße (Az.: 02-1600-43/19) 1280/2019 
 
Im Rahmen der Beratung der Beschlussvorlage „Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: 
Intzestraße (Az.: 02-1600-43/19)“ in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 
17.06.2019 wurde die Verwaltung gebeten, konkreter auf den Vorschlag des Petenten, die 
Umwandlung der Thielenstraße im Abschnitt zwischen Leyendeckerstraße und Intzestraße in 
eine Einbahnstraße, einzugehen. 
Hierzu stellt die Verwaltung Folgendes vorab richtig: 
Bei der erneuten Bearbeitung des Vorgangs fiel auf, dass in dem Beschlussvorschlag 
irrtümlicherweise der falsche Straßenname eingetragen wurde. 
Der Beschlusstext muss wie folgt lauten: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe, beschließt aber die bestehende 
Verkehrsführung in der Thielenstraße im Abschnitt zwischen Leyendeckerstraße und 
Intzestraße nicht zu ändern. 
 
Im Hinblick auf den Erläuterungstext wird von der die Verwaltung Folgendes ergänzt bzw. 
korrigiert: 
Der Petent beklagt sich über Schleichverkehr, der die Signalanlage Subbelrather 
Straße/Leyendeckerstraße umgeht, indem er den Fahrweg über die Intzestraße, 
Thielenstraße und umgekehrt benutzt. 
Aus besagtem Grund schlägt er die Einrichtung eines Einbahnstraßenabschnittes im Bereich 
der Thielenstraße im Abschnitt zwischen Leyendeckerstraße und Intzestraße vor. 
Die Thielenstraße ist zurzeit zwischen Leyendeckerstraße und Lessingstraße für den 
Zweirichtungsverkehr freigegeben. 
Die beiden Varianten der Einbahnstraßenführung für die Thielenstraße (Fahrtrichtung 
Leyendeckerstraße bzw. Intzestraße) sowie daraus resultierende mögliche Fahrwege sind in 
den Anlagen 3 und 4 dargestellt. 
Bei der angeregten Einrichtung des Straßenabschnittes als Einbahnstraße werden 
kleinräumige Verlagerungen auf andere Straßenabschnitte entstehen. Direkte 
Erschließungen sind zum Teil nicht mehr möglich, so dass Umwegfahrten entstehen. 
Durchgangsverkehre können durch die Einrichtung einer Einbahnstraße nie komplett 
unterbunden werden. 
Das Ausbleiben von Gegenverkehr kann, wie bereits in der Begründung der 
Beschlussvorlage vom 17.06.2019 aufgeführt, eine Erhöhung der Geschwindigkeiten 
verursachen, so dass ein gegenteiliger Effekt in Bezug auf eine Verkehrsberuhigung 
befürchtet werden müsste. 
Aus den o. g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, die bestehende Verkehrsführung in der 
Thielenstraße zu belassen.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2878 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1280/2019 
Freigabedatum 
16.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Intzestraße (Az.: 02-1600-43/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe, beschließt aber die bestehende 
Verkehrsführung in der Intzestraße nicht zu ändern.  
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019

2 
Begründung: 
Der Petent macht auf einige Verkehrsprobleme in der Intzestraße aufmerksam (s. Anlage).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Intzestraße befindet sich innerhalb des Quartiers Subbelrather Straße – Ehrenfeldgürtel – 
Bahntrasse - Venloer Straße – Leyendeckerstraße. Bei dem überwiegenden Teil der Straßen bzw. 
Straßenabschnitte in diesem Bereich handelt es sich um Einbahnstraßen, die für den gegenläufigen 
Radverkehr geöffnet sind.  
Die Intzestraße selbst ist für den Zweirichtungsverkehr zugelassen und sowohl als verkehrs-
beruhigter Bereich (VZ 325/326 StVO) ausgeschildert als auch entsprechend ausgebaut. 
Laut Straßenverkehrsordnung sind für die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen gewisse 
bauliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die so beschilderten Bereiche müssen durch ihre Gestaltung 
den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine unter-
geordnete Bedeutung hat. Dieses kann dadurch erreicht werden, dass sich der Ausbau der Straßen 
deutlich von denen der angrenzenden Straßen unterscheidet, beispielsweise durch niveaugleichen 
Ausbau für die gesamte Straßenbreite und andere Materialien. So ist auch die Intzestraße ausgebaut. 
In der Oberfläche der Straße lassen sich derzeit keine Schäden im Bereich des vorhandenen Natur-
steinpflasters erkennen. Es sind weder Eingriffe von Trägern öffentlicher Belange noch andere Er-
satzflächen sichtbar, welche zu einer Störung des Pflasterverbandes führen können. Daher besteht 
auch kein Bedarf am angeregten Austausch des vorhandenen Natursteinpflasters. 
Die Änderung der Verkehrsführung in einzelnen Straßen bzw. Straßenabschnitten hat Auswirkungen 
auf das gesamte Straßennetz im Quartier. Die Umwandlung einer Straße mit Zweirichtungsverkehr in 
eine Einbahnstraße kann zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zu einer Belastung der be-
nachbarten Straßen führen, zum anderen durch das Ausbleiben von Gegenverkehr eine Erhöhung 
der Geschwindigkeiten verursachen. 
Seitens des Amtes für öffentliche Ordnung wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Kürze und Charakte-
ristik der Intzestraße dort städtischerseits keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden 
können. 
Aus den o. g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, die bestehende Verkehrsführung in der Intzestraße 
zu belassen. 
Anlage 
Eingabe

Anlage 3- Lageplan 1

359 Zeichen

0|JOLFKH)DKUURXWHQPLW(LQEDKQVWUD‰H 
LQ5LFKWXQJ/H\HQGHFNHUVWUD‰H 
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/HJHQGH
 6WDUW=LHO
 P|JOLFKH)DKUURXWHQIUGHQ=LHOYHUNHKU
 P|JOLFKH)DKUURXWHQIUGHQ4XHOOYHUNHKU

 (LQEDKQVWUD‰H%UJHUHLQJDEH
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Beratungsverlauf (1)

09.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Intzestraße
  • Venloer Straße
  • Leyendeckerstraße
  • Thielenstraße
  • Subbelrather Straße
  • Ehrenfeldgürtel
  • Lessingstraße

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Details

Aktenzeichen
1280/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.05.2019
Erstellt
05.04.2019 12:05