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2482/2021

Schulrechtliche Änderung der Grundschulen Ernst-Moritz-Arndt-Schule, EGS Mainstraße 75, 50996 Köln, Albert-Schweitzer-Grundschule, GGS Zum Hedelsberg 13, 50999 Köln und Brüder-Grimm-Schule, GGS Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln zum Schuljahr 22/23

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 10.30

Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 06.09.2021

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Anlage 1 Begründung älterer SK Beschlüsse

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 06.09.2021

2613 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 06.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 06.09.2021  
öffentlich 
9.2.4 Schulrechtlliche Änderung der drei Grundschulen Ernst-Moritz-Arndt-
Schule, EGS Mainstraße 75, 50996 Köln-Rodenkirchen, Albert-
Schweitzer-Grundschule, GGS Zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß 
und der  
Brüder-Grimm-Schule, GGS Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln -Sürth 
zum Schuljahr 2022/23 
2482/2021 
 
 
Anmerkung: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erwartet von der Verwaltung, dass die notwen-
dige Hausmeister*innenstelle für den Neubau der EMA zum 01.01.2022 eingerichtet 
und besetzt ist, damit der Schulbetrieb ordnungsgemäß begonnen werden kann. Die 
bekannten Vorlaufzeiten zum notwendigen Besetzungsverfahren sind zu beachten. 
Im Interesse der Schüler*innen darf es aufgrund der noch zu klärenden Finanzierung 
der Schulhausmeister*innenstelle keine Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des 
Schulgebäudes geben.  
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas-
sen: 
 
 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Ernst-Moritz-Arndt-
Schule, Evangelische Grundschule, aktuell Mainstraße 75, 50996 Köln -
Rodenkirchen, zukünftig Sürther Straße 201, 50999 Köln-Rodenkirchen ge-

mäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 3 auf 5 Züge 
auszubauen.  
2) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zü-
gigkeit der Albert-Schweitzer-Grundschule, Zum Hedelsberg 13, 50999 Köln -
Weiß gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 4 
wieder auf 3 Züge abzubauen.  
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zü-
gigkeit der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln -Sürth 
gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 5 wieder 
auf 4 Züge abzubauen. 
4) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderungen zu den Punkten 
1., 2. und 3. zu stellen.  
5) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung der Be-
schlüsse zu den Punkten 1., 2. und 3. die sofortige Vollziehung gem. § 80 
Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Becker)

Anlage 1 Begründung älterer SK Beschlüsse

7138 Zeichen

Beschlussvorlage 2482/2021 
Anlage  
 
Anlage SK-Beschlüsse 
Da es sich bei den schulrechtlichen Änderungen der Grundschulen Ernst-Moritz-Arndt-
Schule, EGS Mainstraße 75, 50996 Köln, Albert-Schweitzer-Grundschule, GGS Zum 
Hedelsberg 13, 50999 Köln und Brüder-Grimm-Schule, GGS Sürther Hauptstraße 149, 
50999 Köln zum Schuljahr 22/23 um bereits seit langem andauernde Planungs- und 
Realisierungsprozesse handelt, wird auf das erneute Einholen von 
Schulkonferenzbeschlüssen an dieser Stelle verzichtet.  
Zwischen der Verwaltung und den betroffenen Schulen bestehen enge Gesprächskontakte. 
Alle Schulen haben in der Vergangenheit bereits Schulkonferenzbeschlüsse eingereicht, die 
dieser Begründung angefügt sind.  
Ferner wurden alle Schulen im Zuge der Erstellung der Beschlussvorlage 2482/2021 von 
den aktuellen schulrechtlichen Änderungsvorhaben unterrichtet (Mails vom 07.07.2021). 
Hierauf hat die Schulleitung der EGS Mainstraße am 28.07.2021 ebenfalls per Mail 
zurückgemeldet:  
 
Sehr geehrte Frau Krüger, 
 
nein, es gibt bezüglich der Zügigkeit keine weiteren Beschlüsse. 
Wir wissen von der 5 Zügigkeit und haben das vor Jahren schon beschlossen. 
 
(…) 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
Ute Kochsiek 
Schulleitung EMA 
EGS Ernst-Moritz-Arndt 
Mainstr. 75 
50996 Köln 
  
Tel: 0221 – 9922596 - 10

Rückmeldung der EGS Mainstraße, Ernst-Moritz-Arndt-Schule, zur Information der 
Schulleitungen über die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 vom 30.03.2020 
 
Antwortschreiben per E-Mail am 02.05.2020: 
 
Sehr geehrter Herr Hölzer, 
 
für die EMA erscheint mir alles so, wie geplant. 
Bedeutet die Zahl 23 die Klassengröße? 
Dann muss ich sagen, dass alle Schulen mit der Zahl 25 rechnen! 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ute Kochsiek 
Schulleitung EMA 
EGS Ernst-Moritz-Arndt 
Mainstr. 75 
50996 Köln 
 
Tel: 0221 – 9922596 - 10

Seite 1 von 2 00634999 
 
 
 
 
 
 
 
Auszug aus dem 
Protokoll der Schulkonferenz 
 
Niederschrift über den Verlauf der Sitzung vom 18.10.2017 
 
Beginn: 20.00  Uhr Ende: 22.00 Uhr 
 
Tagesordnung: s. Einladung 
 
Anwesende:  s. Anwesenheitsliste 
Namen verhinderter Mitglieder: s. Anwesenheitsliste 
Vorsitzende: Frau Schmidt-Schiffers        Protokollführerin: Frau Hörstrup 
Die Konferenz war beschlussfähig / nicht beschlussfähig. 
Zu diesem Protokollauszug gehören diese und 1 weitere Seite. 
 
 
Niederschrift zu TOP 4:  Zügigkeitserweiterung der GGS Brüder-Grimm-Schule 
 
Mit 10 Gegenstimmen und 1 Enthaltung sprachen sich die Mitglieder der Schulkonferenz 
gegen eine temporäre Zügigkeitserweiterung der Brüder-Grimm-Schule aus.  
Folgende Argumente wurden hierbei angebracht.  
Die höhere Anzahl an SuS auf dem Schulgelände führt dazu, dass die Bewegungsmö g-
lichkeiten während der Pausen und im Nachmittagsbereich deutlich eingeschränkt werden. 
Die Schulwiese fällt als Spielfläche durch die geplante Bebauung zusätzlich weg. Ebenso 
ist ein adäquater, an den Lehrplänen orientierter Sportunterricht für alle Klassen nicht zu 
gewährleisten, da die zur Verfügung stehenden Zeiten in der Turnhalle nicht ausreichen. 
Dem natürlichen Bewegungsdrang der Kinder kann somit nicht nachgekommen werden. 
Darüber hinaus bewirkt die zunehmende räumliche Enge sowohl im Vormittags- als auch 
im Nachmittagsbereich, dass die Kinder deutlich gestresster sind und vermehrt Rückzugs-
räume bräuchten, die sich aufgrund der Raumsituation und der Menge der Kinder jedoch 
nicht schaffen lassen.  
Abgesehen von diesen schlechten Lern-und Entwicklungsbedingungen für die Kinder ste l-
len sich weitere organisatorische Probleme dar.  
Zum einen können im Nachmittagsbereich für die Kinder nicht ausreichend Projektangebo-
te gemacht werden. Zum anderen ist es zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der hohen Sch ü-
lerzahlen bereits schwierig, allen OGTS-Kindern mittags in der Mensa eine warme Mah l-
zeit anbieten zu können, so dass teilweise eine Warmanlieferung erfolgen und in den 
Klassenräumen gegessen werden muss. Ein weiterer Anstieg der Schülerzahlen und d a-
mit auch zwangsläufig der OGTS-Gruppen würde diese Situation noch verschärfen. Auch 
das anschließende Spülen des Geschirrs stellt hier eine große Herausforderung dar. Hier-
für wäre die Einrichtung einer weiteren Spülgelegenheit, z.B. in Form einer kleinen weit e-
ren Spülküche erforderlich. 
 
Brüder-Grimm-Schule 
Sürther Hauptstraße 149 
50999 Köln 
 02236/33663-0 
 02236/63899

Seite 2 von 2 00634999 
Höhere Schülerzahlen führen ebenfalls zu einem notwendigen Wachsen der Lehrerschaft, 
so dass der Platz im Lehrerzimmer nicht ausreicht, um Konferenzen, Teamsitzungen etc. 
mit allen Lehrern gemeinsam dort abzuhalten.  
Eine weitere Gefahr sehen die Mitglieder der Schulkonferenz im nochmals erhöhten Ve r-
kehrsaufkommen morgens und nachmittags vor der Schule. Viele Eltern müssen ang e-
sichts des langen Schulweges ihrer Kinder, diese mit dem Auto zur Schule bringen bzw. 
abholen. Da die an die Schule angrenzende Kölnstraße recht schmal ist, kommt es derzeit 
schon während der Stoßzeiten regelmäßig zu erheblichem Stau und „Chaos“ auf der Stra-
ße, wodurch Kinder, die im Straßenverkehr teilweise noch unsicher sind, erheblichen G e-
fahren ausgesetzt sind.  
Ebenso fehlen den Mitgliedern die Planungssicherheit und die Transparenz des Bauvo r-
habens durch die Stadt. Nach den zahlreichen Erfahrungen mit dem Schulträger Stadt 
Köln, insbesondere was die Umsetzung von Baumaßnahmen durch die Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln anbelangt,  gehen wir davon aus, dass die Baumaßnahmen nicht rechtze i-
tig abgeschlossen sein werden und die Anforderung, eine weitere Klasse einzurichten, 
somit nicht leistbar ist. Es wurden in den vergangenen Jahre
n viele Zusagen bzgl. not-
wendiger Renovierungs- und Baumaßnahmen gemacht, die immer noch nicht umgesetzt 
worden sind, so dass aktuell an der Schule akute Baurückstände existieren.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Köln, 19.10.2017 
 
 
gez. S. Hörstrup  gez. C. Schmidt-Schiffers  
___________________________ ___________________________ 
Protokollführerin Vorsitzende

Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz der GGS Zum Hedelsberg, Albert-Schweitzer-
Schule 
Dienstag, 17.10.2017 
19:30 Uhr bis 21:00Uhr 
Lehrerzimmer 
Protokollantin Anna Leipnitz 
Anwesend: s. Anwesenheitsliste 
 
 
TOP 5 Stellungnahme der Schulkonferenz zur geplanten Erweiterung der Schule auf 
Vierzügigkeit 
… 
 
Einstimmiges Votum der Schulkonferenz: Die Mitglieder der Schulkonferenz sehen die 
Notwendigkeit der Erweiterung der ASS auf Vierzügigkeit. Dieser Situation ist aber nur durch 
massive Versäumnisse der Verwaltung der Stadt Köln entstanden. Der fünfzügige Neubau der 
Ernst-Moritz-Arndt-Schule sei spätestens 2011/2012 beschlossen worden und es ist bis heute nicht 
mit dem Bau begonnen worden. Nun werden diese Versäumnisse auf dem Rücken aller Beteiligten 
(Kinder, Lehrer, Eltern) ausgetragen, da der massive Platzmangel sich auf alle negativ auswirkt. 
Somit haben sich die Mitglieder der Schulkonferenz gegen einen Ausbau der Albert-Schweitzer-
Schule auf Vierzügigkeit ausgesprochen. 
 
 
… 
 
gez. Anna Leipnitz            Köln, 17.10.2017

Beschlussvorlage Rat

15108 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2482/2021 
Freigabedatum 
16.08.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtlliche Änderung der drei Grundschulen Ernst-Moritz-Arndt-Schule, EGS Mainstraße 
75, 50996 Köln-Rodenkirchen, Albert-Schweitzer-Grundschule, GGS Zum Hedelsberg 13, 50999 
Köln-Weiß und der Brüder-Grimm-Schule, GGS Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln-Sürth 
zum Schuljahr 2022/23 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Evangelische 
Grundschule, aktuell Mainstraße 75, 50996 Köln-Rodenkirchen, zukünftig Sürther Straße 201, 
50999 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 
3 auf 5 Züge auszubauen.  
2) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit der 
Albert-Schweitzer-Grundschule, Zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gemäß § 81 Abs. 2 
Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 4 wieder auf 3 Züge abzubauen.  
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit der 
Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln-Sürth gemäß § 81 Abs. 2 Schul-
gesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 5 wieder auf 4 Züge abzubauen. 
4) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-
fassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung 
der Zügigkeitsänderungen zu den Punkten 1., 2. und 3. zu stellen.  
5) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung der Beschlüsse zu den 
Punkten 1., 2. und 3. die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öf-
fentliches Interesse) anzuordnen. 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
(0) Ausgangslage  
Der Neubau für die Ernst -Moritz-Arndt-Grundschule auf dem Baufeld Sürther F eld, am Standort 
Sürther Str. 201, 50999 Köln-Rodenkirchen wird im 1. Quartal 2022 fertiggestellt, sodass das Gebäu-
de zum 2. Quartal bezugsfertig ist (siehe Session 3767/2019).  
Nach TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket (siehe Session 1503/2019) umfasst der Neubau im Sürther 
Feld das Gebäude für eine fünfzügige Grundschule mit Zweifachturnhalle (Maßnahme 9 im TU-/GU-
Schulbaumaßnahmenpaket). Dieser dient als neuer Standort für die bisher am Standort Mainstraße 
75, 50996 Köln-Rodenkirchen dreizügig geführte Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule. 
 
(1) Hintergrund  
Die Ernst -Moritz-Arndt-Schule (ev. Grundschule) soll vom bisherigen Standort, den sie derzeit ge-
meinsam mit der Grüngürtelschule (kath. Grundschule) nutzt, in den Neubau Sürther Str. 201, 50999 
Köln-Rodenkirchen umziehen. Die Fertigstellung des Gebäudes ist zum Sommer 2022 avisiert. Statt 
der bisherigen drei Züge finden am neuen Standort insgesamt fünf Züge Platz. Der Zusatz an rd. 50

3 
neuen Grundschulplätzen in den Eingangsklassen in der Region war durch Interimslösungen an be-
stehenden Grundschulen in Weiß und Sürth vorweg genommen worden, sodass mit Fertigstellung 
des Neubaus und Vergrößerung der Ernst-Moritz-Arndt-Schule die Zügigkeiten an diesen Grundschu-
len wieder auf die früheren Größe zurückgeführt werden können. 
 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0148/2020) wird für die 
Planungsregion Rodenkirchen, Hahnwald, Sürth, Weiß Folgendes festgestellt:  
„Durch den Bezug des neuen Wohngebiets Sürther Feld werden weitere Schulplätze für die Stadtteile 
Sürth, Weiß und Rodenkirchen erforderlich. Bereits zum Schuljahr 2017/18 musste an der Grund-
schule in Weiß eine Mehrklasse eingerichtet werden, da für die Schulanmeldungen auch unter Aus-
schöpfung der zulässigen Bandbreiten zur Klassenbildu ng im Rahmen der festgelegten Zügigkeit 
nicht ausreichend viele Plätze zur Verfügung standen. Die Situation wird sich erst durch die vorgese-
henen 2 zusätzlichen Züge mit dem Neubau für die EMA [Ernst-Moritz-Arndt-Schule], EGS Mainstra-
ße (M19) entspannen. Bis zur Fertigstellung des neuen Schulgebäudes im Sürther Feld sind die Zü-
gigkeiten der Grundschulen in Weiß und Sürth temporär (um insgesamt bis zu 2 Züge) angehoben 
worden. 
Bei Bedarf können am Standort Mainstraße (nach Umzug der Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule (EMA) 
in den Neubau Sürther Feld) bei Abbau der aktuell vorhandenen Container und durch die Nutzung der 
ehemaligen Räume der EMA weitere Schulplätze ohne bauliche Erweiterung für die Grüngürtelschule 
gewonnen werden (M20). Idealerweise würde nach Auszug der EMA zunächst die vorgesehene Ge-
neralsanierung erfolgen.“ 
 
Bei der Rückkehr der beiden Grundschulen in Sürth und Weiß zu ihrer früheren Zügigkeit werden 
durch den Neubau für die EMA die vorgesehenen und erforderlichen zwei zusätzlichen Züge an städ-
tischen Grundschulen für die Stadtteile Rodenkirchen, Weiß, Sürth und Hahnwald zur Verfügung ste-
hen. Im Hinblick auf das Neubaugebiet Sürther Feld, das mit rd. 880 Wohneinheiten in Einfamilien-
häusern und im Geschosswohnungsbau plant (siehe Wohnungsbauprogramm 2015), die steigende 
benötigte Raumkapazität mit dem Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 
2026 sowie der steigenden prognostizierten Schüler*innen-Zahlen, kann auf diese Weise langfristig 
ausreichend Raumkapazität erzielt werden. 
 
Ergänzt wird das Grundschulangebot durch die vorgesehene neue, zweizügige Grundschule der pri-
vaten Offenen Schule, für die an der Sürther Straße 199, unmittelbar angrenzend zum Neubau für die 
EMA, ein neues Gebäude (Grund- und Gesamtschule) entsteht. 
 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Das Wohnbaugebiet Sürther Feld ist bereits weit vorangeschritten. Derzeit befindet sich der dritte 
Bauabschnitt in Realisierung. Die Zuzüge aus den bereits bewohnten Neubauten sind in den letzten 
Jahren durch di e vollzogenen temporären Zügigkeitserweiterungen der Albert -Schweitzer-Schule 
(GGS Zum Hedelsberg) in Weiß von drei auf vier Züge sowie der Brüder-Grimm-Grundschule in Sürth 
von vier auf fünf Züge aufgefangen worden.  
 
Ab dem Schuljahr 2018/19 konnte der B edarf an Schulplätzen in den Eingangsklassen der Grund-
schulen in den Stadtteilen Rodenkirchen, Weiß und Sürth nach schulentwicklungsplanerischer Ein-
schätzung nicht mehr in den vorhandenen Gebäuden gedeckt werden. Das Platzangebot musste mit 
Interimslösungen kurzfristig wohnortnah für die Schuljahre 2018/19 bis 2021/22 an den bestehenden 
Grundschulstandorten so erweitert werden, dass je Schuljahrgang bis zu rd. 50 zusätzliche Plätze bei 
guter Qualität zur Verfügung standen. Ferner musste auch das Angebot für Plätze im Offenen Ganz-
tag mit berücksichtigt werden. Dies entsprach den temporären Erweiterungen in der Summe von zwei

4 
Zügen. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten wurden an den beiden Grundschulen in Weiß und 
Sürth zu gleichen Teilen geschaffen. 
 
Diese beiden zusätzlichen Züge an den Interimsstandorten können mit dem Umzug der Ernst-Moritz-
Arndt-Schule in den Neubau an der Sürther Straße 201 wieder abgebaut werden. Am Standort Main-
straße kann die Grüngürtelschule nach dem Auszug der Ernst -Moritz-Arndt perspektivisch ebenfalls 
um einen Zug wachsen, da sich die Raumsituation dort positiv verändert.  
 
Somit stehen in den Grundschulen in den Stadtteilen Rodenkirchen, Weiß und Sürth ab dem Schul-
jahr 2022/23 nach § 6a Klassenbildung an Grundschulen der Veror dnung zur Ausführung des § 93 
Abs. 2 Schulgesetz NRW folgende Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung:  
 
Schule Geplante 
Zügigkeit 
ab 2022/23 
Kapazität 
nach Richt-
frequenz (Ø 
23) 
Max. Ka-
pazität  
Max. Kapazi-
tät im Ge-
meinsamen 
Lernen (Ø 25) 
Ernst-Moritz-Arndt, 
EGS Sürther Straße 
(Rodenkirchen) 
5 115 125 125 
Grüngürtelschule, 
KGS Mainstraße (Ro-
denkirchen) 
3 69 81 75 
Albert-Schweitzer-
Schule, GGS Zum 
Hedelsberg (Weiß) 
3 69 81 75 
Brüder-Grimm-
Schule, GGS Sürther 
Hauptstraße (Sürth) 
4 92 104 100 
Neue Grundschule 
der Offenen Schule 
Köln, Sürther Straße 
2 46 56 50 
 
Summe 17 391 447 425 
 
In der Summe stehen dann in Sürth, Weiß und Rodenkirchen insgesamt 17 Grundschulzüge mit bis 
zu rd. 425 Plätzen in den Eingangsklassen (bei Gemeinsamem Lernen) zur Verfügung. Am Standort 
Mainstraße 75 weist die Grüngürtelschule (KGS Mainstraße) nach dem Umzug der EMA ein zusätzli-
ches Erweiterungspotential von mindestens einem Zug aus. Der Bestand reicht aus, um wohnortnah 
für alle lt. Einwohnerprognose bis 2030 erwartet en Einschulungen rechnerisch einen Schulplatz im 
Rahmen des Klassenfrequenzrichtwertes anbieten zu können 
 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
Das Gebäude an der Sürther Straße 201 ist als Neubau für eine fünfzügige Grundschule inkl. Außen-
gelände und Zweifachturnhalle geplant und wird entsprechend ausgeführt. Für die nach § 79 Schul-
gesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulge-
bäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen.  
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen  
Das Raumprogramm (Phase 0) ist gemeinsam mit der Ernst -Moritz-Arndt-Schule entwickelt und ab-
gestimmt worden. Das Gebäude befindet sich derzeit im Rohbau. Die Schulkonferenz der Ernst -
Moritz-Arndt-Schule hat in verschiedenen Fassungen der Schulentwicklungsplanung Köln in den ver-

5 
gangenen Jahren keine Einwände gegen den Aufbau auf 5 Züge und gegen den Umzug in den Neu-
bau erhoben, somit kann die Zustimmung als gegeben vorausgesetzt werden. Dennoch hat die Ver-
waltung bei der Schulleit ung der Ernst -Moritz-Arndt-Schule angefragt, ob die Schulkonferenz eine 
Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abgeben möchte. Bis zur Fertigstellung 
dieser Vorlage konnte die Schulkonferenz noch nicht tagen. Die Stellungnahme wird, wenn möglich, 
bis spätestens zur Sitzung des Rates am 16.09.2021 nachgereicht. 
 
Sowohl die Schulkonferenz der Brüder-Grimm-Grundschule, als auch die Schulkonferenz der Albert-
Schweitzer Schule haben sich im Jahr 2017 gegen die temporäre Erweiterung ihrer Schulen ausge-
sprochen (Vorlagen 2938/2017 und 2940/2017). Daher ist es nun folgerichtig, die Zügigkeitserweite-
rungen zurückzunehmen und damit die von den jeweiligen Schulkonferenzen im Jahr 2017 ge-
wünschte Zügigkeit wieder herzustellen.  
 
(5) Personalkosten 
 
Im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb der Ernst-Moritz-Arndt-Schule in dem neuen Schulgebäude 
Sürther Straße 201, 50999 Köln-Rodenkirchen fallen grundsätzlich Personalkosten für das Schulsek-
retariat und Schulhausmeister*in an. 
 
Schulsekretariat: 
Bei den Sekreta riatsstellen erfolgt nun eine Umverteilung der Schüler*innenzahlen zwischen insge-
samt drei Schulstandorten. Da sich die mögliche Gesamtschüler*innenzahl nicht ändert, hat dies auch 
keine Auswirkung auf die gesamtstädtischen Personalkosten für Schulsekretariatsstellen. 
 
Schulhausmeister: 
Es ist die Zurverfügungstellung einer Stelle in der Schulhausmeisterschaft notwendig, die sich nach 
Größe und Schulform der Schulen bemessen.  
Für die Betreuung des neuen Schulgebäudes Sürther Straße 201, 50999 Köln -Rodenkirchen bedarf 
es ab dem 01.01.2022 einer zusätzlichen Stelle Schulhausmeister. Die Bewertung der Schulhaus-
meisterstelle richtet sich nach der tariflichen Reinigungsfläche des Schulgebäudes (voraussichtlich 
ca. 8.800 m²). Nach aktuellen Erkenntnissen wird ein e 1,0 Stelle in der EG 7 TVöD NRW benötigt 
werden. Die tatsächliche Bewertung der Schulhausmeisterstelle ist endgültig erst nach Fertigstellung 
des Gebäudes und Aufmaßes der Reinigungsfläche festzulegen. Die durchschnittlichen Personalkos-
ten für die voraussichtliche Stelle belaufen sich derzeit auf 68.800 €. 
 
Der Beschluss zur schulrechtlichen Änderung der Schule, als Grundlage für eine Genehmigung durch 
die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde, hat eine sehr hohe Dringlichkeit. Nur mit 
Beschluss in der Ratssitzung am 16.09.2021 ist es möglich, die Genehmigung so rechtzeitig zu errei-
chen, dass zum Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2022/23 – nach den Herbstferien 2021 – Rechtssi-
cherheit für die Eltern über das Schulplatzangebot in den drei Grund schulen in den Stadtteilen Ro-
denkirchen, Weiß und Sürth besteht.  
 
Daher werden die Finanzierungsdetails zu der erforderlichen Hausmeisterstelle (ab 01.01.2022) für 
das neue Schulgebäude gesondert geregelt werden. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen - 
seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu 
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten 
betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an

6 
das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in-
formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre 
Planungen.  
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem 
Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Ernst -Moritz-Arndt-Schule, Evangelische 
Grundschule, im Neubau Sürther Straße 201, 50999 Köln-Rodenkirchen sowie der Albert-Schweitzer-
Schule und der Brüder-Grimm-Schule zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisato-
rischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwun-
gen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2022/23 
Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die 
sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentli-
ches Interesse) anzuordnen.

Beratungsverlauf (5)

30.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2482/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.08.2021
Erstellt
02.07.2021 13:58