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0074/2025

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Mit laufendem Motor die Luft verschmutzen - was tut die Stadt?" (AN/1477/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 30.01.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3680 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I 
 
Vorlagen-Nummer 24.01.2024 
 0074/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Mit laufendem Motor die 
Luft verschmutzen - was tut die Stadt?" (AN/1477/2024) 
Zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 30.10.2024 hat die Fraktion Die 
Linke eine Anfrage betreffend „Mit laufendem Motor die Luft verschmutzen - was tut die 
Stadt?“ (AN/1477/2024) gestellt.  
 
Frage 1 
Wie viele Bußgeldverfahren gemäß § 30 Abs. 1 StVO oder/und § 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG , 
also dem unnötigen Laufenlassen des Motors im Stand wurden im Jahr 2023 in Köln geführt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Jahr 2023 wurden durch die Bußgeldstelle der Stadt Köln insgesamt 108 Bußgeldverfahren 
wegen dem unnötigen Laufenlassen des Motors im Stand geführt. 
 
 
Frage 2 
Welche anderen Maßnahmen unternimmt die Stadt Köln, um die oben geschilderte Praxis zu 
unterbinden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Es werden verwaltungsseitig Verstöße im Wege der laufenden Kontrollpraxis geahndet, die 
sich aber auch – in Abgrenzung zur Polizei – nur auf den tatsächlich ruhenden Verkehr bezie-
hen. Die Praxis „Motor laufen lassen“ ist im Landes- beziehungsweise Bundesrecht eindeutig 
geregelt (siehe auch nachfolgende Antwort).  
 
 
Frage 3 
Wie sind die Vorgaben für  
a. städtische Fahrer*innen z.B. vom Grünflächenamt, und dem Ordnungsamt 
b. der stadteigenen und stadtnahen Betriebe, wie der AWB, der KVB und anderen 
c. von der Stadt beauftragte Firmen, zum Beispiel für die Grünpflege und Baumaßnah-
men 
den Motor nicht laufen zu lassen bzw. wie werden diese für die Thematik sensibilisiert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der derzeit gültigen „Dienstanweisung für Kraftfahrzeugführer städtischer Fahrzeuge“ wird 
auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben verwiesen. Diese sind im kon-
kreten Fall wie folgt:

2 
 
 
 Das Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) besagt: „Jeder hat sich so zu 
verhalten, daß schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach 
den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.“ (vgl. § 3 LImSchG NRW).  
 Weiterhin ist es verboten, „Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen 
zu lassen.“ (vgl. § 11a LImSchG).  
 Der Bußgeldkatalog des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-
cherschutz sieht bei einem Verstoß gegen § 11 a LImschG i.V.m. § 17 Abs. 1 LIm-
SchG eine Geldbuße von 25 bis 250 Euro vor. 
 Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 30 Abs. 1 besagt weiterhin: „Bei der Benut-
zung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen ver-
boten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und 
Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist inner-
halb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“  
 Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 49 Abs. 1 Nr. 25 ferner: „Ordnungs-
widrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über den Umwelt-
schutz nach § 30 Abs. 1 … verstößt.“  
 
 
Frage 4 
Welche weitergehenden Maßnahmen und politischen Beschlüsse zur Ahndung oder besser 
Vermeidung der oben genannten Umstände, schlägt die Verwaltung vor? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Bereich der Luftreinhalteplanung, für welche die Bezirksregierung Köln verantwortlich ist, 
sind keine gesonderten, diesbezüglichen Maßnahmen vorgeschlagen worden. 
 
Es obliegt der Politik entsprechende Beschlüsse, die sie für notwendig erachtet, zu fassen.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0074/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.01.2025
Erstellt
08.01.2025 15:34