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2010/0444

Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße -

Magistratsvorlage 05.10.2010

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VIS612- To 1097

Zeichenerklärung

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106 Zeichen

2

10206440.

Noackstraße

1 Scr;
ame ”

Zeichenerklärung

\W 35.2
‚06 - Süderschließung
-Entwurfsplanung-

2010/0444

2929 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.10.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0444  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Erschließungsmaßna hmen im Bebauungsplangebiet W 35.2 - Rüdesheimer Straße / 
Karlsruher Straße - 
 
Vorlage vom:  5.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der entwässerungstechnischen und straßenbautechnischen Erschließungen im 
Bebauungsplangebiet W 35.2 – Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße – wird auf der Basis der 
beiliegenden Planunterlagen zustimmt. 
2. Die Erschließungsmaßnahmen werden durch die Lichthaus GmbH durchgeführt. Planung und 
Bau übernimmt die Lichthaus GmbH auf ihre Kosten. Die Anlagen werden kostenfrei der Stadt 
übereignet. Über die Herstellung der Erschließungsanlagen kann nach Magistratsbeschluss ein 
Vertrag zwischen der Lichthaus GmbH und Stadt geschlossen werden. 
3. Der Fällung eines Baumes (Spitzahorn, Baum-Nr.: 5080.02.01.56) wird auf der Grundlage der 
Planung vom Mai 2010 zugestimmt. 
 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 1 
Lageplan 2

2 
... 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05. Oktober 2010 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜV) hat sich von einem Teil ihrer Flächen 
zurückgezogen. Auf einem Teil der frei gewordenen Flächen beabsichtigt die Lichthaus GmbH als 
Vorhabenträgerin Einzelhandel zu entwickeln.  
 
Für den südlich gelegenen Geltungsbereich ist eine Erschließungstraße zwischen Noackstraße und 
dem Sondergebiet vorgesehen. 
 
Die Lichthaus GmbH plant und baut die Erschließungsmaßnahmen für die entwässerungs-technische 
und straßenbautechnische Erschließung des Bebauungsplanbereiches W 35.2 auf ihre Kosten und 
übereignet die Anlagen der Stadt kostenfrei. 
 
Die jeweiligen Erschließungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich mit den zuständigen Fachämtern 
abgestimmt und haben deren Zustimmung gefunden. 
 
Zur Durchführung der Maßnahmen wurde ein Vertragsentwurf konzipiert, der ebenfalls insgesamt 
abgestimmt ist und nach Magistratsbeschluss unterschrieben werden soll. 
 
Der Stadt entstehen keine unmittelbaren Kosten. 
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht. 
 
Die Originalpläne sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
 
Darmstadt, 05. Oktober 2010 
VI-66/2 S Tb 1097-Stu-Wg 
Nst. 2703 
 
 
Der Dezernent II   Der Dezernent VI 
 
i. V. 
 
Walter Hoffmann   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister    Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 31
TOP 542 beschließend
TOP 16
TOP 20

Orte (3)

  • Rüdesheimer Straße
  • Karlsruher Straße
  • Noackstraße 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0444
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00