2010/0444
Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße -
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VIS612- To 1097 Zeichenerklärung
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2 10206440. Noackstraße 1 Scr; ame ” Zeichenerklärung \W 35.2 ‚06 - Süderschließung -Entwurfsplanung-
2010/0444
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.10.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0444 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Erschließungsmaßna hmen im Bebauungsplangebiet W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - Vorlage vom: 5.10.2010 Beschlussvorschlag: 1. Der entwässerungstechnischen und straßenbautechnischen Erschließungen im Bebauungsplangebiet W 35.2 – Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße – wird auf der Basis der beiliegenden Planunterlagen zustimmt. 2. Die Erschließungsmaßnahmen werden durch die Lichthaus GmbH durchgeführt. Planung und Bau übernimmt die Lichthaus GmbH auf ihre Kosten. Die Anlagen werden kostenfrei der Stadt übereignet. Über die Herstellung der Erschließungsanlagen kann nach Magistratsbeschluss ein Vertrag zwischen der Lichthaus GmbH und Stadt geschlossen werden. 3. Der Fällung eines Baumes (Spitzahorn, Baum-Nr.: 5080.02.01.56) wird auf der Grundlage der Planung vom Mai 2010 zugestimmt. Anlagen: Lageplan 1 Lageplan 2 2 ... Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05. Oktober 2010 Begründung: Die Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜV) hat sich von einem Teil ihrer Flächen zurückgezogen. Auf einem Teil der frei gewordenen Flächen beabsichtigt die Lichthaus GmbH als Vorhabenträgerin Einzelhandel zu entwickeln. Für den südlich gelegenen Geltungsbereich ist eine Erschließungstraße zwischen Noackstraße und dem Sondergebiet vorgesehen. Die Lichthaus GmbH plant und baut die Erschließungsmaßnahmen für die entwässerungs-technische und straßenbautechnische Erschließung des Bebauungsplanbereiches W 35.2 auf ihre Kosten und übereignet die Anlagen der Stadt kostenfrei. Die jeweiligen Erschließungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt und haben deren Zustimmung gefunden. Zur Durchführung der Maßnahmen wurde ein Vertragsentwurf konzipiert, der ebenfalls insgesamt abgestimmt ist und nach Magistratsbeschluss unterschrieben werden soll. Der Stadt entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht. Die Originalpläne sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. Darmstadt, 05. Oktober 2010 VI-66/2 S Tb 1097-Stu-Wg Nst. 2703 Der Dezernent II Der Dezernent VI i. V. Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Rüdesheimer Straße
- Karlsruher Straße
- Noackstraße 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0444
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00