2459/2020
Beantwortung mündlicher Anfragen in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 25.05.2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
6804 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 18.08.2020 2459/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 Beantwortung mündlicher Anfragen in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 25.05.2020 Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung vom 25.05.2020 Die in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung unter TOP 6 mündlich gestellten An- fragen werden nachfolgend beantwortet: Dr. Gutzeit (CDU): Kann in Schulen die Inventur –nicht die Bewertung – von Schülerinnen und Schülern und von Lehr- kräften vorgenommen werden? Dies bietet sich insbesondere für Kaufmännische Berufskollegs an, weil bereits im Fach Rechnungswesen in den ersten Unterrichtsstunden Inventurkenntnisse in Ve r- bindung mit praktischen Übungen vermittelt werden. Jeder Handelsschüler kann nach einigen Unter- richtsstunden im Rahmen seiner schulischen Bildung eine Inventur erstellen. Antwort der Verwaltung: Die Anfrage bezieht sich explizit auf die Schulform "kaufmännische BK". Die Durchführung der kö r- perlichen Bestandsaufnahme durch Schülerinnen oder Schüler würde sich in der Praxis zum Teil als schwierig umsetzbar erweisen. Die Rahme nbedingungen und gesetzlichen Vorschriften für eine kör- perliche Bestandsaufnahme sind streng definiert und die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Kämmerei reguliert bzw. geprüft. Damit Schülerinnen oder Schüler eigenständig die körperliche Inventur durchführen können, müsste vor allem sichergestellt werden, dass die körperlichen Bestandsaufnahmen ordnungsgemäß erfasst werden. Dies bedeutet, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den Vermögensg e- genständen unter der Beachtung des Vier-Augen-Prinzips gewährleistet werden müssen. Die Validität der dem Amt für Schulentwicklung gemeldeten Daten dürfte dann nicht in Frage gestellt werden, da Nachkontrollen entsprechenden Mehraufwand bedeuten würden. Die Schülerinnen und Schüler müssten auch in der Lage sein, die Gegenstände bezüglich ihres Wertes und der selbständigen Nutzbarkeit bewerten zu können. Da nur investive Anlagen inventarisiert werden, müssten die Schü- ler zudem für die Unterscheidung zwischen konsumtiven und investiven Anlagen grundlegende anla- genbuchhalterische Kenntnisse erlangen. Daher wäre hier eine Prüfung erforderlich, ob diese Kennt- nisse mit den Lerninhalten der Schüler kompatibel sind. Der Einsatz von Schülerinnen und Schüler ist entsprechend nicht möglich. Hinsichtlich der Einbindung von Lehrkräften, wird gemäß einer Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 29. August 2008 darauf hingewiesen, dass: I. „die Inventarisierung schulischen Vermögens eine den äußeren Schulangelegenheiten zuzure ch- nende Aufgabe der öffentlichen Schulträger ist, die mit eigenem Personal durchzuführen ist.“ II. „die Durchführung und Begleitung von Inventurarbeiten des Schulträgers nicht zu den Aufgaben der Lehrkräfte nach der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) gehören.“ III. „Aus §18 Abs. 9 ADO, der die vertrauensvolle Zusammenarbeit normiert, ergibt sich allerdings eine Verpflichtung der Schulleiterin oder des Schulleiters, dem Schulträger die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.“ 2 Der Einsatz von Lehrkräften durch Weisung durch den Schulträger ist entsprechend nicht möglich. Insbesondere Fachlehrkräfte stehen aber dem Inventarisierungsteam des Amtes für Schulentwicklung beratend zur Seite. Das Konzept zur Inventur und Anl agenbuchhaltung, das die konkreten sowie rechtskonformen Pro- zesse zur Durchführung der Bestandsaufnahme und für die Inventurnacharbeiten an allen Kölner - Schulen definiert, wurde in 2017 fertiggestellt. Dieses Konzept wurde dem Finanzausschuss auf Grund einer Anfrage der FDP Fraktion in der Sitzung am 04.06.2018 vorgelegt (Vorlagennummer: 1675/2018). Es sieht vor, im Zeitraum von 5-7 Jahren eine Erst-Inventur an allen rd. 270 Kölner Schulen durchzu- führen. Anschließend erfolgen wiederholend im gleichen Turnus die Folgeinventuren im o. g. Zei t- raum. Insgesamt konnten fünf Stellen im Amt für Schulentwicklung für das Inventurteam, einschließlich der Inventurkoordination, besetzt werden und es erfolgte die erste Bestandsaufnahme an den fünf B e- rufskollegs des Campus Süd, die mit Stichtag 31.12.2017 erfolgreich durchgeführt wurde. Im Jahr 2018 wurden weitere Inventuren am Campus Deutz (fünf Berufskollegs) und an 33 Standor- ten aus dem Bezirk 1 vollzogen. Da sich die Bestandsaufnahme seit 2019 nach Maßgabe der Finanzverwaltung nur noch auf den Zeit- raum Oktober bis Dezember begrenzt und sich um die zwei Monate Januar und Februar (einer nach- gelagerten Inventur) verkürzt hat, wurde in der Inventurperiode 2019 zunächst der Bezirk 1 mit seinen restlichen noch nicht inventarisierten Standorten beendet. Des Weiteren wurden der Beginn und die Fertigstellung des Bezirks 2 geplant. Die angegangenen Schulen werden rechtzeitig zum Beginn eines Jahres informiert und in einem per- sönlichen Gespräch vom Team vorbereitet. Eine Rückmeldung über das Ergebnis der durchgeführten Inventur wird den Schulen, meist zu Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres, nach Vollendung des Jahresabschlusses anhand eines Inventarverzeichnisses zugestellt. Durch die zunehmende Präsenz des Inventurteams an Schulen wird eine stark wachsende positive Akzeptanz verzeichnet. Die Inventur im Jahr 2020 wurde trotz der aktuellen Corona-Situation vorbereitet. Die körperliche Um- setzung zwischen Oktober und Dezember erfolgt entsprechend den zu dieser Zeit vorliegenden Hygi- ene- und Schutzbestimmungen. Herr Tempel (Schulpflegschaft): Wie wird das Thema Ernährung im Offenen Ganztag bei der Stadt Köln betreut? Werden ähnliche Ernährungsprojekte wie im Kita Bereich angeboten? Antwort der Verwaltung: Am 01. Oktober 2020 wird eine Ernährungsberaterin ihre Tätigkeit im Amt für Schulentwicklung auf- nehmen. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches wird diese prüfen, ob ein ähnliches Projekt wie in den Kindertagesstätten auch im OGS-Bereich durchgeführt werden kann. Wegen fehlender Bandaufnahme keine Zuordnung möglich: Warum gibt es keine Schulsozialarbeiterstelle in der GE Ossietzkystraße? Antwort der Verwaltung: Die Gesamtschule Nippes ist, wie andere Gesamtschulen auch, durch eine Landestelle Schulsozial- arbeit versorgt. In der Aufbauphase wurde die Schule durch eine kommunale Stelle Schulsozialarbeit unterstützt. Diese Stelle wurde nach Einrichtung der Landesstelle an der Carl -von-Ossietzky- Gesamtschule an eine noch unversorgte Realschule im Stadtbezirk Nippes verschoben. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2459/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 11.08.2020 13:22