eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln;
Beschlussvorlage Ausschuss 1566/2020 vom 02.06.2020
Stand: Am 07.09.2020 im Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln geändert beschlossen.
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Anlage - Kostenermittlung für Planungsbeschluß
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Kostenprognose für Planungsbeschluss nur Felder ausfüllen ! Dienststelle: 26 Datum: 20.05.2020 PS/PL Herr Laumann Telefon: R 20106 Bauherr: 201 Veranstaltungszentrum Bauherr: Baumaßnahme: PLZ: Ort: 1 | 3 | 5 | 7 | 9 zuschußfähig Projektnummer: 47-91345-001 2 | 4 | 6 | 8 | 0 nicht zuschußfähig Haushaltsstelle WE/IH 91345 Summe 100 Grundstück 0,00 EUR Summe 200 Herrichten und Erschließen 0,00 EUR Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 4.560.000,00 EUR Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 2.120.000,00 EUR Summe 500 Außenanlagen 1.000.000,00 EUR Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 EUR Summe 700 Baunebenkosten ca.30% 2.218.836,00 EUR Zwischensumme netto 9.898.836,00 EUR Mehrwertsteuer 19% 1.880.778,84 EUR Gesamtkosten brutto 11.779.614,84 EUR Plausibilität geprüft: Fachtechnisch erstellt: Name/Datum Name/Datum Unterschrift: per E-Mail Unterschrift: Stadt Köln ( vertreten durch Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ) Sanierung Bastei 50667 Köln Laumann, 25.05.2020 Korte, 26.05.2020 Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. Seite 1 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 100 Grundstück Kosten werden nachgereicht, da separater Auftrag und Abrechnung 110 Grundstückswert 110 Grundstückswert Grundstückswert Summe 110 0,00 EUR 120 Grundstücksnebenkosten 121 Vermessungsgebühren 122 Gerichtsgebühren 123 Notariatsgebühren 124 Maklerprovisionen 125 Grunderwerbssteuer 126 Wertermittlungen, Untersuchungen 127 Genehmigungsgebühren 128 Bodenordnung / Grenzregulierung 129 Grundstücksnebenkosten, sonstiges Grundstücksnebenkosten Summe 120 0,00 EUR 130 Freimachen 131 Abfindungen 132 Ablösen dinglicher Rechte 139 Freimachen, sonstiges Freimachen Summe 130 Summe 100 - EUR 200 Herrichten und Erschließen 210 Herrichten 211 Sicherungsmaßnahmen ( Schutzgerüst ) 212 Abbruchmaßnahmen 213 Altlastenbeseitigung 214 Herrichten der Geländeoberfläche 219 Herrichten, sonstiges Herrichten Summe 210 0,00 EUR 220 Öffentliche Erschließung 221 Abwasserentsorgung 222 Wasserversorgung 223 Gasversorgung 224 Fernwärmeversorgung 225 Stromversorgung 226 Telekommunikation 227 Verkehrserschließung 228 Öffentliche Erschließung, sonstiges Öffentliche Erschließung Summe 220 0,00 EUR 230 Nichtöffentliche Erschließung 230 Nichtöffentliche Erschließung Nichtöffentliche Erschließung Summe 230 0,00 EUR 240 Ausgleichsabgaben 240 Ausgleichsabgaben Ausgleichsabgaben Summe 240 0,00 EUR Summe 200 - EUR Seite 2 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 310 Baugrube 311 Baugrubenerstellung 312 Baugrubenumschließung 313 Wasserhaltung 319 Baugrube sonstiges Baugrube Summe 310 0,00 EUR 320 Gründung 321 Baugrundverbesserung 322 Flachgründungen 323 Tiefgründungen 324 Unterböden und Bodenplatten 325 Bodenbeläge 326 Bauwerksabdichtung 150.000,00 EUR 327 Bauwerksabdichtung 329 Gründung, sonstiges ( Stützenfundamente ) Gründung Summe 320 150.000,00 EUR 330 Außenwände 331 Tragende Außenwände 0,00 EUR 332 Nichttragende Außenwände 600.000,00 EUR 333 Außenstützen 334 Außentüren und -fenster 850.000,00 EUR 335 Außenwandbekleidungen außen ( WDVS) 336 Außenwandbekleidungen innnen 337 Elementierte Außenwände 338 Sonnenschutz 339 Außenwände, sonstiges Außenwände Summe 330 1.450.000,00 EUR 340 Innenwände 341 Tragende Innenwände 342 Nichttragende Innenwände 300.000,00 EUR 343 Innenstützen 290.000,00 EUR 344 Innentüren und -fenster 345 Innenwandbekleidungen 346 Elementierte Innenwände 349 Innenwände, sonstiges Innenwände Summe 340 590.000,00 EUR 350 Decken 351 Deckenkonstruktionen 200.000,00 EUR 352 Deckenbeläge 300.000,00 EUR 353 Deckenbekleidungen 359 Decken, sonstiges ( Brüstungen, Fertigteile ) Decken Summe 350 500.000,00 EUR Seite 3 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 360 Dächer 361 Dachkonstruktionen 250.000,00 EUR 362 Dachfenster 363 Dachbeläge 364 Dachbekleidungen 369 Dächer, sonstiges Dächer Summe 360 250.000,00 EUR 370 Baukonstruktive Einbauten 371 Allgemeine Einbauten 372 Besondere Einbauten 379 Baukonstrukt. Einbauten, sonstiges Baukonstruktive Einbauten Summe 370 0,00 EUR 390 Sonst. Maßn. für Baukonstruktionen 391 Baustelleneinrichtung 40.000,00 EUR 392 Gerüste 500.000,00 EUR 393 Sicherungsmaßnahmen 50.000,00 EUR 394 Abbruchmaßnahmen 150.000,00 EUR 395 Instandsetzung 800.000,00 EUR 396 Recycling,Zwischendepo.,Entsorgung 50.000,00 EUR 397 Schlechtwetterbau 398 Zusätzliche Maßnahmen 399 Sonst. Maßn. f. Baukonstr., sonstiges 30.000,00 E UR für Imponderabilien Sonst. Maßn.Baukonstruktionen Summe 390 1.620.000,00 EUR Summe 300 4.560.000 EUR Seite 4 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 400 Bauwerk - Technische Anlagen 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 411 Abwasseranlagen 50.000,00 EUR 412 Wasseranlagen 50.000,00 EUR 413 Gasanlagen 414 Feuerlöschanlagen 1) 419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,sonst. Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Summe 410 100.000,00 EUR 420 Wärmeversorgungsanlagen 421 Wärmeerzeugungsanlagen 422 Wärmeverteilnetze 50.000,00 EUR 423 Raumheizflächen 200.000,00 EUR 429 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges Wärmeversorgungsanlagen Summe 420 250.000,00 EUR 430 Lufttechnische Anlagen 431 Lüftungsanlagen 432 Teilklimaanlagen 433 Klimaanlagen 434 Prozeßlufttechnische Anlagen 350.000,00 EUR 435 Kälteanlagen 439 Lufttechnische Anlagen, sonstiges 30.000,00 EUR Lufttechnische Anlagen Summe 430 380.000,00 EUR 440 Starkstromanlagen 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 150.000,00 EUR 442 Eigenstromversorgungsanlagen (Fotovoltaik) 443 Niederspannungsschaltanlagen 444 Niederspannungs- Installationsanlagen 445 Beleuchtungsanlagen 2) 50.000,00 EUR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 60.000,00 EUR 449 Starkstromanlagen, sonstiges Starkstromanlagen Summe 440 260.000,00 EUR 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 451 Telekommunikationsanlagen 452 Such- und Signalanlagen 453 Zeitdienstanlagen 454 Elektroakustische Anlagen 455 Fernseh- und Antennenanlagen 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen 457 Übertragungsnetze 459 Fernmelde-und infotechn. Anlagen 80.000,00 EUR Fernmelde- und informationstech. Anl. Summe 450 80.000,00 EUR 460 Förderanlagen 461 Aufzugsanlagen 600.000,00 EUR 462 Fahrtreppen und -steige 463 Befahranlagen 464 Transportanlagen 465 Krananlagen 469 Förderanlagen, sonstiges Förderanlagen Summe 460 600.000,00 EUR Seite 5 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 470 Nutzungsspezifische Anlagen 471 Küchentechnische Anlagen 472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen 473 Medienversorgungsanlagen 474 Medizintechnische Anlagen 475 Labortechnische Anlagen 476 Badetechnische Anlagen 477 Kälteanlagen 478 Entsorgungsanlagen 479 Nutzungsspezifische Anlagen, sonstiges 450.000,00 EUR Nutzungsspezifische Anlagen Summe 470 450.000,00 EUR 480 Gebäudeautomation 481 Gebäudeleittechnik 482 Leistungsteile 483 Zentrale Einrichtungen 489 Gebäudeautomation, sonstiges Gebäudeautomation Summe 480 0,00 EUR 490 Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen 491 Baustelleneinrichtung 492 Gerüste 493 Sicherungsmaßnahmen 494 Abbruchmaßnahmem 495 Instandsetzungen 496 Recycling, Entsorgung 497 Schlechtwetterbau 498 Zusätzliche Maßnahmen 499 Sonst. Maßnahmen für Techn. Anlagen 1) Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen Summe 490 0,00 EUR Summe 400 2.120.000,00 EUR Seite 6 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 500 Außenanlagen 510 Geländeflächen 511 Geländebearbeitung 512 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 513 Sicherungsbauweisen 514 Pflanzen 1) 515 Rasen 516 Begrünung unterbauter Flächen 2) 517 Wasserflächen 519 Geländeflächen, sonstiges 3) Geländeflächen Summe 510 0,00 EUR 520 Befestigte Flächen 521 Wege 522 Straßen 523 Plätze, Höfe 524 Stellplätze 525 Sportplatzflächen 526 Spielplatzflächen 527 Gleisanlagen 529 Befestigte Flächen, ( Pflaster beiarbeiten ) Befestigte Flächen Summe 520 0,00 EUR 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 531 Einfriedungen 532 Schutzkonstruktionen 533 Mauern, Wände 534 Rampen, Treppen, Tribünen 535 Überdachungen 536 Brücken, Stege 537 Kanal- und Schachtbauanlagen 538 Wasserbauliche Anlagen 539 Baukonstruktionen in Außenanl., sonstiges 1.000.0 00,00 EUR Baukonstruktionen in Außenanlagen Summe 530 1.000.000,00 EUR 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 541 Abwasseranlagen 542 Wasseranlagen 543 Gasanlagen 544 Wärmeversorgungsanlagen 545 Lufttechnische Anlagen 546 Starkstromanlagen 547 Fernmelde- und Informationstechn. Anlagen 548 Nutzungsspezifische Anlagen 549 Techn. Anlagen in Außenanlagen, sonstiges Technische Anlagen in Außenanlagen Summe 540 0,00 EUR 550 Einbauten in Außenanlagen 551 Allgemeine Einbauten 4) 552 Besondere Einbauten 5) 559 Einbauten in Außenanlagen, sonstiges Einbauten in Außenanlagen Summe 550 0,00 EUR 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 591 Baustelleneinrichtung 592 Gerüste 593 Sicherungsmaßnahmen 594 Abbruchmaßnahmem 595 Instandsetzungen 596 Recycling, Entsorgung 597 Schlechtwetterbau 598 Zusätzliche Maßnahmen 599 Vorabeiten Seite 7 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. Sonstige Maßnahmen für Außenanl. Summe 590 0,00 EUR Summe 500 1.000.000 EUR Seite 8 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 600 Ausstattung und Kunstwerke 610 Ausstattung 611 Allgemeine Ausstattung 1) Stühle 612 Besondere Ausstattung 2) Theke, Küche 619 Ausstattung, sonstiges ( Beschilderung ) Ausstattung Summe 610 0,00 EUR 620 Kunstwerke 621 Kunstobjekte 622 Künstl. gestaltete Bauteile des Bauwerks 3) 623 Künstl. gestaltete Bauteile der Außenanl. 3) 629 Kunstwerke, sonstiges Kunstwerke Summe 620 0,00 EUR Summe 600 - EUR Seite 9 von 10 26.05.2020 Kostenprognose für Planungsbeschluss Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 700 Baunebenkosten 710 Bauherrenaufgaben 711 Projektleitung 80.930,00 EUR 712 Projektsteuerung 125.900,00 EUR 713 Betriebs- und Organisationsberatung 719 Bauherrenaufgaben, sonstiges Bauherrenaufgaben Summe 710 206.830,00 EUR 720 Vorbereitung der Objektplanung 721 Untersuchungen 200.000,00 EUR 722 Wertermittlungen 723 Städtebauliche Leistungen 724 Landschaftsplanerische Leistungen 725 Wettbewerbe 729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges Vorbereitung der Objektplanung Summe 720 200.000,00 EUR 730 Architekten- und Ingenierleistungen 731 Gebäude 618.479,00 EUR 732 Freianlagen 200.761,00 EUR 733 Raumbildende Ausbauten 734 Ingenierbauwerke u. Verkehrsanlagen 50.000,00 EUR 735 Tragwerkplanung 52.521,00 EUR 736 Technische Ausrüstung 470.245,00 EUR 739 Architekten- u. Ingenier-Leistungen, sonstiges 10 0.000,00 EUR Architekten- und Ingenierleistungen Summe 730 1.492.006,00 EUR 740 Gutachten und Beratung 741 Thermische Bauphysik 742 Schallschutz und Raumakustik 743 Bodenmechanik, Erd-und Grundbau 744 Vermessung 745 Lichttechnik, Tageslichttechnik 50.000,00 EUR 749 Gutachten und Beratung, sonstiges 70.000,00 EUR Gutachten und Beratung Summe 740 120.000,00 EUR 750 Kunst 751 Kunstwettbewerbe 752 Honorare 759 Kunst, sonstiges Kunst Summe 750 0,00 EUR 760 Finanzierung 761 Finanzierungskosten 762 Zinsen vor Nutzungsbeginn 769 Finanzierung, sonstiges Finanzierung Summe 760 0,00 EUR 770 Allgemeine Baunebenkosten 771 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen 40.000,00 EUR 772 Bewirtschaftungskosten 773 Bemusterungskosten 774 Betriebskosten während der Bauzeit 100.000,00 EUR 779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges 180.000,00 E UR Allgemeine Baunebenkosten Summe 770 320.000,00 EUR 790 Sonstige Baunebenkosten Sonstige Baunebenkosten Summe 790 Summe 700 2.218.836 EUR Seite 10 von 10 26.05.2020 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1566/2020 Freigabedatum 02.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln; hier: Generalsanierung der Bastei - Erteilung eines Planungsauftrags Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln beauftragt die Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei mit dem Ziel, eine für die Öffentlichkeit zugängliche gastronomische Nutzung zu realisieren. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Rechnungsprüfungsamt ist die Fortführung des Projektes dem Betriebsausschuss zur Entscheidung vorzulegen (Baubeschluss). Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln ermächtigt die Betriebsleitung, aus den für die Generalsanierung der Bastei im Wirtschaftsplan 2020 vorgesehenen Mitteln 600 Tsd. € für Planungs- leistungen in Anspruch zu nehmen und in diesem Umfang Aufträge für Planungsleistungen zu verge- ben. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen vgl. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die notwendigen Schritte gegenüber der Koelnmesse GmbH einzuleiten, um das denkmalgeschütz- te Gebäude „Bastei“ in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Veranstaltungszentrum Köln“ zu überführen. 2. ein Baubestandsgutachten zu beauftragen, um den Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf sowie eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomi- sche Nutzung festzustellen. Denkmalrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen.“ Nach Abschluss der Ankaufsverhandlungen mit der Koelnmesse hatte der Rat auf Basis der Be- schlussvorlage 3928/2018 in seiner Sitzung am 18.12.2028 wie folgt entschieden: „Der Rat stimmt dem Ankauf des mit den denkmalgeschützten Aufbauten der sogenannten „Bastei“ bebauten Grundbesitzes von der Koelnmesse GmbH zu einem Kaufpreis von 614.000 Euro zu. Er ermächtigt die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln, 3 die hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Die hierfür erforder- lichen Mittel sind im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums Köln für das Geschäftsjahr 2019 vorzusehen. Der Rat beschließt ferner die Freigabe von im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums Köln für das Geschäftsjahr 2019 vorzusehenden Mitteln in Höhe von 124.000 Euro zur Planung der erforderli- chen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen.“ Nachdem zwischenzeitlich die Zustandserhebung des expressionistischen Baudenkmals für nahezu 5 Monate zwecks Entsorgung festgestellter gesundheitsgefährdender Stoffe (Asbest und künstliche Mineralfasern) unterbrochen werden musste, konnte die Befundaufnahme unter fachlicher Leitung durch die städtische Gebäudewirtschaft und das Büro dorn architekten köln in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege nunmehr weitgehend abgeschlossen werden. Im Rahmen letzter Sondierungsmaßnahmen sind noch der genaue Umfang der erforderlichen Sanierung des Betons und des Stahlbaus zu klären. Eine besondere Herausforderung bestand darin, das Bauwerk trotz fehlender Planunterlagen – große Teile des Nachlasses von Wilhelm Riphan, dem Architekten der Bastei, gingen beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs verloren oder sind aus anderen Gründen heute unauffindbar – in seiner kulturge- schichtlichen, gestalterischen, technischen und handwerklichen Komplexität insgesamt zu erfassen und darzustellen. Die Bestandsaufnahme musste sich daher neben maßlicher und substanzieller Er- kundung auch auf die Recherche und Auswertung historischer Quellen (z.B. Fotos, Postkarten, archi- tektur- und kunstwissenschaftlicher Literatur, Archiv- und Katalogrecherchen) erstrecken. Spezifische Erkundungen der Bausubstanz (Baukonstruktion, Tragwerk, Baustoffe, Schadstoffe) er- folgten auf Grundlage von Erkundungsplänen mit systematisch kartierten Substanzproben (Kernboh- rungen, Bauteilöffnungen, Freilegungen, Rückbau). Ziel war es, in Übereinstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege den Stand des Wiederaufbaus der 1924 auf einem preußischen Festungsbauwerk errichteten und im Krieg schwer beschädigten Bastei in den Jahren 1958 bis 1960 als Richtschnur für die weitere Planung möglichst vollständig zu ermitteln. Funde aus früheren Zeit- räumen waren darüber hinaus zu sichern und zu dokumentieren. Mit restauratorischer und fachplane- rischer Beteiligung wurde ermöglicht, historische Schichten sowie baukonstruktive, statische, stoffli- che, physikalische, haus-, brandschutz- und schadstofftechnische Substanzeigenschaften auf weitere Verwendbarkeit zu beurteilen. Im Rahmen der maßlichen Bestandsaufnahme wurden die aus der vg. Recherche ermittelten Daten digital aufbereitet. Damit ist es nunmehr u.a. möglich, Bestandsmaße zu kontrollieren und abzugrei- fen. Außerdem konnte ein 3D-Modell generiert werden, in dem sowohl verdeckt liegende Stahlkon- struktionen als auch raumbildende Drahtputzflächen als Gesamtbild darstellbar sind. Aus den gesammelten Kenntnissen und Befunden können nunmehr die substanziellen Potentiale und Grenzen des Bestandes abgeleitet und in Hinweise und Empfehlungen zur künftigen Nutzung des Gebäudes übertragen werden. Im Zuge der Untersuchungen und Recherchen wurde deutlich, dass es sich bei der Bastei um ein bedeutendes Kulturdenkmal handelt, das jedoch aufgrund massiver Schäden im Bereich aller techni- scher Gewerke, auch bedingt durch eine extensive Nutzung in den Nachkriegsjahrzehnten, einen erblichen Sanierungsbedarf aufweist. So ist nicht nur die tragende Stahlkonstruktion von Korrosion in unterschiedlicher Ausprägung befallen. Auch die von Riphan eingesetzte Rabitzkonstruktionen, die unter Verwendung von verzinktem Streckmetall verputze Flächen als massiv erscheinen lassen, zei- gen nach über 60 Jahren nahezu flächendeckend sanierungsbedürftigen Korrosionsbefall. Eine Sa- nierung kann hier überwiegend nur durch vollständige Demontage und Erneuerung erfolgen. Die Aus- führung kann dabei in vielen Bereichen nur von Restauratorfirmen mit höchster technischer Qualifika- tion und denkmalpflegerischer Kenntnis erfolgen. Neben den angegriffenen Stahlkonstruktionen bedürfen auch die Betoneinbauten einer grundlegen- den Sanierung. Estriche sind ebenso wie die überalterte und unbrauchbare Gebäudetechnik (Strom, 4 Wasser, Abwasser, Lüftung, Heizung, Kühlung) im Zuge der Generalsanierung komplett auszubauen und entsprechend den heutigen Vorgaben zu ersetzen. Neben den vg. Sanierungsmaßnahmen ist die Anlage auch im Hinblick auf die heutigen Anforderun- gen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit zu ertüchtigen. Dazu sind unter Beachtung der en- gen Auflagen des Denkmalschutzes u.a. geeignete Rettungswege herzustellen und eine Aufzugsan- lage, die platzbedingt nur neben dem Gebäude vorgesehen werden kann, zu errichten. Eine beson- dere Herausforderung hinsichtlich der begrenzten räumlichen Gegebenheiten birgt auch die Erfüllung von Vorgaben für Arbeitsstätten, nach denen für das eingesetzte Personal ausreichend große und funktional geeignete sanitäre Einrichtungen, Umkleide- und Aufenthaltsräume vorzuhalten sind. Wie der beigefügten groben Kostenprognose zu entnehmen ist, werden die Aufwendungen für eine Generalsanierung der Bastei rund 11,8 Mio. € brutto betragen. Da die eigenbetriebsähnliche Einrich- tung Veranstaltungszentrum Köln bei dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, verbleibt eine Kostenbelastung von rund 9,9 Mio. €. Ausgehend von Baunebenkosten in Höhe von rund 2,2 Mio. € beläuft sich der Aufwand für die erforderlichen Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 – 3 auf rund 600 Tsd. €. Die für einen Baubeschluss erforderliche weitgehende Kostensicherheit kann erst im Laufe der weiteren Planung hergestellt werden. Neben denkmalpflegerischen Belangen und derzeit noch vorhandenen Unsicherheiten hinsichtlich der Betonsanierung und des Stahlbaus wird insbesondere die zukünftige Nutzung über die anfallenden Kosten entscheiden. Im Zuge der Bestandsaufnahme erhaltene, nutzungsbedingte Substanzbefunde und ermittelte Bauschäden machen es erforderlich, eine reine Großgastronomienutzung mit der Intensität vergan- gener Jahrzehnte kritisch zu hinterfragen. Baulich realisierbar ist die Bereitstellung eines Restaurant- bereiches, der Platz bietet für 100 bis 150 Sitzplätze. Statisch problematisch, insbesondere aber mit den Vorgaben des Denkmalschutzes unvereinbar ist hingegen eine Ergänzung der Restaurantebene mit einem umlaufenden Balkon, der neben einer Terrasse auf Ebene des Eingangs außengastrono- misch genutzt werden könnte. Letztlich entscheidet aber die Intensität der Küchennutzung und die daraus folgenden haustechnischen Konsequenzen über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen tat- sächlicher Beanspruchung und den Grenzen der Beanspruchbarkeit. Ihre Auslastung ist nicht nur aus denkmalpflegerischen Gründen mit entscheidend für neue bauliche Eingriffe. Bei voller monofunktioneller Gastronomieauslastung wäre nach einer Vorermittlung der haustechni- schen Fachingenieure mit heutigen technischen Vorschriften allein für die zentralen Anlagen zur Lüf- tung und Kühlung ein lichter Raumbedarf erforderlich, der an die Ausmaße des heutigen Erdgeschos- ses heranreicht und nicht innerhalb der bestehenden Bausubstanz unterzubringen ist. Es müsste stattdessen mit erheblichen Komplikationen für unterirdische Leitungsführungen innerhalb der Hoch- wasserzone ein entsprechendes Bauwerk platziert werden. Hinzu kämen die Zentralen für Heizung, Elektro und Sanitär. Ziel der weiteren Planung ist daher, die gastronomische Nutzung weiterhin zu ermöglichen, dabei aber ihre voluminösen haustechnischen Konsequenzen auf ein bestandsverträgli- ches Maß zu tarieren. Im Rahmen der weiteren Planung sollen daher alternative funktionale Konzepte unter Berücksichti- gung ihrer jeweiligen räumlichen Anforderungen auf Basis einer gastronomischen Nutzung, die auch den Außenbereich umfasst, erarbeitet und kostenmäßig dargestellt werden. Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse ist allerdings bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass eine rentierliche Nutzung der Liegenschaft unter Berücksichtigung des für eine Generalsanierung erforderlichen Aufwands und der begrenzten räumlichen Kapazitäten nicht realistisch erscheint. Außerdem wird der aus der Generals- anierung resultierende Aufwand voraussichtlich die Leistungsfähigkeit der aufgrund ihrer Struktur de- fizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln übersteigen. Daher muss, entsprechend der Vorgehensweise bei der Generalsanierung der Flora, zu gegebener Zeit eine Über- nahme des Schuldendienstes durch den städtischen Haushalt geprüft werden. In den Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln wurde vorsorglich eine erste Tranche für die Generalsanierung der Bastei in Höhe von 2 Mio. € ein- gestellt. Mittel für Planungsleistungen von 600 Tsd. € stehen somit zur Verfügung. 5
Beratungsverlauf
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07.09.2020
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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