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1566/2020

eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln;

Beschlussvorlage Ausschuss 02.06.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 07.09.2020, TOP 5.1

Anlage - Kostenermittlung für Planungsbeschluß

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage - Kostenermittlung für Planungsbeschluß

15508 Zeichen

Kostenprognose für Planungsbeschluss 
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Dienststelle: 26 Datum: 20.05.2020 
PS/PL Herr Laumann 
Telefon: R 20106 
Bauherr: 201 Veranstaltungszentrum 
Bauherr: 
Baumaßnahme: 
PLZ:     Ort: 
       
1 | 3 | 5 | 7 | 9 zuschußfähig Projektnummer: 47-91345-001 
2 | 4 | 6 | 8 | 0 nicht zuschußfähig Haushaltsstelle WE/IH 91345 
Summe 100 Grundstück 0,00 EUR 
Summe 200 Herrichten und Erschließen 0,00 EUR 
Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 4.560.000,00 EUR 
Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 2.120.000,00 EUR
Summe 500 Außenanlagen 1.000.000,00 EUR 
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 EUR 
Summe 700 Baunebenkosten ca.30% 2.218.836,00 EUR 
Zwischensumme netto 9.898.836,00 EUR 
Mehrwertsteuer 19% 1.880.778,84 EUR 
Gesamtkosten brutto 11.779.614,84 EUR     
Plausibilität geprüft: Fachtechnisch erstellt: 
Name/Datum Name/Datum 
  
Unterschrift: per E-Mail Unterschrift: 
Stadt Köln ( vertreten durch Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ) 
Sanierung Bastei 
50667 Köln 
Laumann, 25.05.2020 Korte, 26.05.2020 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
Seite 1 von 10 26.05.2020

Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 
100 Grundstück 
Kosten werden nachgereicht, da separater Auftrag und Abrechnung 
110 Grundstückswert 
110 Grundstückswert 
Grundstückswert Summe 110 0,00 EUR 
120 Grundstücksnebenkosten 
121 Vermessungsgebühren 
122 Gerichtsgebühren 
123 Notariatsgebühren 
124 Maklerprovisionen 
125 Grunderwerbssteuer 
126 Wertermittlungen, Untersuchungen 
127 Genehmigungsgebühren 
128 Bodenordnung / Grenzregulierung 
129 Grundstücksnebenkosten, sonstiges 
Grundstücksnebenkosten Summe 120 0,00 EUR 
130 Freimachen 
131 Abfindungen 
132 Ablösen dinglicher Rechte 
139 Freimachen, sonstiges 
Freimachen Summe 130 
Summe 100 - EUR                           
200 Herrichten und Erschließen 
210 Herrichten 
211 Sicherungsmaßnahmen ( Schutzgerüst ) 
212 Abbruchmaßnahmen 
213 Altlastenbeseitigung 
214 Herrichten der Geländeoberfläche 
219 Herrichten, sonstiges 
Herrichten Summe 210 0,00 EUR 
220 Öffentliche Erschließung 
221 Abwasserentsorgung 
222 Wasserversorgung 
223 Gasversorgung 
224 Fernwärmeversorgung 
225 Stromversorgung 
226 Telekommunikation 
227 Verkehrserschließung 
228 Öffentliche Erschließung, sonstiges 
Öffentliche Erschließung Summe 220 0,00 EUR 
230 Nichtöffentliche Erschließung 
230 Nichtöffentliche Erschließung 
Nichtöffentliche Erschließung Summe 230 0,00 EUR 
240 Ausgleichsabgaben 
240 Ausgleichsabgaben 
Ausgleichsabgaben Summe 240 0,00 EUR 
Summe 200 - EUR                           
Seite 2 von 10 26.05.2020

Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 
310 Baugrube 
311 Baugrubenerstellung 
312 Baugrubenumschließung  
313 Wasserhaltung 
319 Baugrube sonstiges 
Baugrube Summe 310 0,00 EUR 
320 Gründung 
321 Baugrundverbesserung 
322 Flachgründungen 
323 Tiefgründungen 
324 Unterböden und Bodenplatten 
325 Bodenbeläge 
326 Bauwerksabdichtung 150.000,00 EUR 
327 Bauwerksabdichtung 
329 Gründung, sonstiges ( Stützenfundamente ) 
Gründung Summe 320 150.000,00 EUR 
330 Außenwände 
331 Tragende Außenwände 0,00 EUR 
332 Nichttragende Außenwände 600.000,00 EUR 
333 Außenstützen 
334 Außentüren und -fenster 850.000,00 EUR 
335 Außenwandbekleidungen außen ( WDVS) 
336 Außenwandbekleidungen innnen 
337 Elementierte Außenwände 
338 Sonnenschutz 
339 Außenwände, sonstiges 
Außenwände Summe 330 1.450.000,00 EUR 
340 Innenwände 
341 Tragende Innenwände 
342 Nichttragende Innenwände 300.000,00 EUR 
343 Innenstützen 290.000,00 EUR 
344 Innentüren und -fenster 
345 Innenwandbekleidungen 
346 Elementierte Innenwände 
349 Innenwände, sonstiges 
Innenwände Summe 340 590.000,00 EUR 
350 Decken 
351 Deckenkonstruktionen 200.000,00 EUR 
352 Deckenbeläge 300.000,00 EUR 
353 Deckenbekleidungen 
359 Decken, sonstiges ( Brüstungen, Fertigteile ) 
Decken Summe 350 500.000,00 EUR 
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Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 
360 Dächer 
361 Dachkonstruktionen 250.000,00 EUR 
362 Dachfenster 
363 Dachbeläge 
364 Dachbekleidungen 
369 Dächer, sonstiges 
Dächer Summe 360 250.000,00 EUR 
370 Baukonstruktive Einbauten 
371 Allgemeine Einbauten 
372 Besondere Einbauten 
379 Baukonstrukt. Einbauten, sonstiges 
Baukonstruktive Einbauten Summe 370 0,00 EUR 
390 Sonst. Maßn. für Baukonstruktionen 
391 Baustelleneinrichtung 40.000,00 EUR 
392 Gerüste 500.000,00 EUR 
393 Sicherungsmaßnahmen 50.000,00 EUR 
394 Abbruchmaßnahmen 150.000,00 EUR 
395 Instandsetzung 800.000,00 EUR 
396 Recycling,Zwischendepo.,Entsorgung 50.000,00 EUR 
397 Schlechtwetterbau 
398 Zusätzliche Maßnahmen 
399 Sonst. Maßn. f. Baukonstr., sonstiges 30.000,00 E UR 
 für Imponderabilien 
Sonst. Maßn.Baukonstruktionen Summe 390 1.620.000,00 EUR 
Summe 300 4.560.000 EUR            
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Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 
400 Bauwerk - Technische Anlagen 
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 
411 Abwasseranlagen 50.000,00 EUR 
412 Wasseranlagen 50.000,00 EUR 
413 Gasanlagen 
414 Feuerlöschanlagen 1) 
419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,sonst. 
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Summe 410 100.000,00 EUR 
420 Wärmeversorgungsanlagen 
421 Wärmeerzeugungsanlagen 
422 Wärmeverteilnetze 50.000,00 EUR 
423 Raumheizflächen 200.000,00 EUR 
429 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges 
Wärmeversorgungsanlagen Summe 420 250.000,00 EUR 
430 Lufttechnische Anlagen 
431 Lüftungsanlagen 
432 Teilklimaanlagen 
433 Klimaanlagen 
434 Prozeßlufttechnische Anlagen 350.000,00 EUR 
435 Kälteanlagen 
439 Lufttechnische Anlagen, sonstiges 30.000,00 EUR 
Lufttechnische Anlagen Summe 430 380.000,00 EUR 
440 Starkstromanlagen 
441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 150.000,00 EUR 
442 Eigenstromversorgungsanlagen (Fotovoltaik) 
443 Niederspannungsschaltanlagen 
444 Niederspannungs- Installationsanlagen 
445 Beleuchtungsanlagen 2) 50.000,00 EUR 
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 60.000,00 EUR 
449 Starkstromanlagen, sonstiges 
Starkstromanlagen Summe 440 260.000,00 EUR 
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 
451 Telekommunikationsanlagen 
452 Such- und Signalanlagen 
453 Zeitdienstanlagen 
454 Elektroakustische Anlagen 
455 Fernseh- und Antennenanlagen 
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen 
457 Übertragungsnetze 
459 Fernmelde-und infotechn. Anlagen 80.000,00 EUR 
Fernmelde- und informationstech. Anl. Summe 450 80.000,00 EUR 
460 Förderanlagen 
461 Aufzugsanlagen 600.000,00 EUR 
462 Fahrtreppen und -steige 
463 Befahranlagen 
464 Transportanlagen 
465 Krananlagen 
469 Förderanlagen, sonstiges 
Förderanlagen Summe 460 600.000,00 EUR 
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Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 
470 Nutzungsspezifische Anlagen 
471 Küchentechnische Anlagen 
472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen 
473 Medienversorgungsanlagen 
474 Medizintechnische Anlagen 
475 Labortechnische Anlagen 
476 Badetechnische Anlagen 
477 Kälteanlagen 
478 Entsorgungsanlagen 
479 Nutzungsspezifische Anlagen, sonstiges 450.000,00  EUR 
Nutzungsspezifische Anlagen Summe 470 450.000,00 EUR 
480 Gebäudeautomation 
481 Gebäudeleittechnik 
482 Leistungsteile 
483 Zentrale Einrichtungen 
489 Gebäudeautomation, sonstiges 
Gebäudeautomation Summe 480 0,00 EUR 
490 Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen 
491 Baustelleneinrichtung  
492 Gerüste 
493 Sicherungsmaßnahmen 
494 Abbruchmaßnahmem 
495 Instandsetzungen 
496 Recycling, Entsorgung 
497 Schlechtwetterbau 
498 Zusätzliche Maßnahmen 
499 Sonst. Maßnahmen für Techn. Anlagen 1) 
Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen Summe 490 0,00 EUR 
Summe 400 2.120.000,00 EUR              
Seite 6 von 10 26.05.2020

Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 
500 Außenanlagen 
510 Geländeflächen 
511 Geländebearbeitung 
512 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 
513 Sicherungsbauweisen 
514 Pflanzen 1) 
515 Rasen 
516 Begrünung unterbauter Flächen 2) 
517 Wasserflächen 
519 Geländeflächen, sonstiges 3) 
Geländeflächen Summe 510 0,00 EUR 
520 Befestigte Flächen 
521 Wege 
522 Straßen 
523 Plätze, Höfe 
524 Stellplätze 
525 Sportplatzflächen 
526 Spielplatzflächen 
527 Gleisanlagen 
529 Befestigte Flächen, ( Pflaster beiarbeiten ) 
Befestigte Flächen Summe 520 0,00 EUR 
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 
531 Einfriedungen 
532 Schutzkonstruktionen 
533 Mauern, Wände 
534 Rampen, Treppen, Tribünen 
535 Überdachungen 
536 Brücken, Stege 
537 Kanal- und Schachtbauanlagen 
538 Wasserbauliche Anlagen 
539 Baukonstruktionen in Außenanl., sonstiges 1.000.0 00,00 EUR 
Baukonstruktionen in Außenanlagen Summe 530 1.000.000,00 EUR 
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 
541 Abwasseranlagen 
542 Wasseranlagen 
543 Gasanlagen 
544 Wärmeversorgungsanlagen 
545 Lufttechnische Anlagen 
546 Starkstromanlagen 
547 Fernmelde- und Informationstechn. Anlagen 
548 Nutzungsspezifische Anlagen 
549 Techn. Anlagen in Außenanlagen, sonstiges 
Technische Anlagen in Außenanlagen Summe 540 0,00 EUR 
550 Einbauten in Außenanlagen 
551 Allgemeine Einbauten 4) 
552 Besondere Einbauten 5) 
559 Einbauten in Außenanlagen, sonstiges 
Einbauten in Außenanlagen Summe 550 0,00 EUR 
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 
591 Baustelleneinrichtung 
592 Gerüste 
593 Sicherungsmaßnahmen 
594 Abbruchmaßnahmem 
595 Instandsetzungen     
596 Recycling, Entsorgung 
597 Schlechtwetterbau 
598 Zusätzliche Maßnahmen 
599 Vorabeiten 
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Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
Sonstige Maßnahmen für Außenanl. Summe 590 0,00 EUR 
Summe 500 1.000.000 EUR            
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Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 
600 Ausstattung und Kunstwerke 
610 Ausstattung 
611 Allgemeine Ausstattung 1) Stühle 
612 Besondere Ausstattung 2) Theke, Küche 
619 Ausstattung, sonstiges ( Beschilderung ) 
Ausstattung Summe 610 0,00 EUR 
620 Kunstwerke 
621 Kunstobjekte 
622 Künstl. gestaltete Bauteile des Bauwerks 3) 
623 Künstl. gestaltete Bauteile der Außenanl. 3) 
629 Kunstwerke, sonstiges 
Kunstwerke Summe 620 0,00 EUR 
Summe 600 - EUR                           
Seite 9 von 10 26.05.2020

Kostenprognose für Planungsbeschluss 
Die ermittelten Kosten stellen lediglich eine Prognose dar, um den Finanzbedarf für eine detailierte Kostenschätzung zu 
ermitteln. In keinem Fall sagen die Beträge etwas über die noch zu ermittelden tatsächlichen Baukosten aus. Eine  
Kostenschätzung erfolgt erst nach Ausführung des Planungsbeschlusses in den Leistungsphasen 1 -3. 
KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 
700 Baunebenkosten 
710 Bauherrenaufgaben 
711 Projektleitung 80.930,00 EUR 
712 Projektsteuerung 125.900,00 EUR 
713 Betriebs- und Organisationsberatung 
719 Bauherrenaufgaben, sonstiges 
Bauherrenaufgaben Summe  710 206.830,00 EUR 
720 Vorbereitung der Objektplanung 
721 Untersuchungen 200.000,00 EUR 
722 Wertermittlungen 
723 Städtebauliche Leistungen 
724 Landschaftsplanerische Leistungen 
725 Wettbewerbe 
729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 
Vorbereitung der Objektplanung Summe  720 200.000,00 EUR 
730 Architekten- und Ingenierleistungen 
731 Gebäude 618.479,00 EUR 
732 Freianlagen 200.761,00 EUR 
733 Raumbildende Ausbauten 
734 Ingenierbauwerke u. Verkehrsanlagen 50.000,00 EUR
735 Tragwerkplanung 52.521,00 EUR 
736 Technische Ausrüstung 470.245,00 EUR 
739 Architekten- u. Ingenier-Leistungen, sonstiges 10 0.000,00 EUR 
Architekten- und Ingenierleistungen Summe  730 1.492.006,00 EUR 
740 Gutachten und Beratung 
741 Thermische Bauphysik 
742 Schallschutz und Raumakustik 
743 Bodenmechanik, Erd-und Grundbau 
744 Vermessung 
745 Lichttechnik, Tageslichttechnik 50.000,00 EUR 
749 Gutachten und Beratung, sonstiges 70.000,00 EUR 
Gutachten und Beratung Summe  740 120.000,00 EUR 
750 Kunst 
751 Kunstwettbewerbe 
752 Honorare 
759 Kunst, sonstiges 
Kunst Summe  750 0,00 EUR 
760 Finanzierung 
761 Finanzierungskosten 
762 Zinsen vor Nutzungsbeginn 
769 Finanzierung, sonstiges 
Finanzierung Summe  760 0,00 EUR 
770 Allgemeine Baunebenkosten 
771 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen 40.000,00 EUR 
772 Bewirtschaftungskosten 
773 Bemusterungskosten 
774 Betriebskosten während der Bauzeit 100.000,00 EUR
779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges 180.000,00 E UR 
Allgemeine Baunebenkosten Summe  770 320.000,00 EUR 
790 Sonstige Baunebenkosten 
Sonstige Baunebenkosten Summe  790 
Summe 700 2.218.836 EUR            
Seite 10 von 10 26.05.2020

Beschlussvorlage Ausschuss

12245 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1566/2020 
Freigabedatum 02.06.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln; 
hier: Generalsanierung der Bastei - Erteilung eines Planungsauftrags 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln beauftragt die Betriebsleitung mit der Planung 
und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der denkmalgeschützten 
Bastei mit dem Ziel, eine für die Öffentlichkeit zugängliche gastronomische Nutzung zu realisieren. 
Nach Prüfung der Unterlagen durch das Rechnungsprüfungsamt ist die Fortführung des Projektes 
dem Betriebsausschuss zur Entscheidung vorzulegen (Baubeschluss). 
 
Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln ermächtigt die Betriebsleitung, aus den für die 
Generalsanierung der Bastei im Wirtschaftsplan 2020 vorgesehenen Mitteln 600 Tsd. € für Planungs-
leistungen in Anspruch zu nehmen und in diesem Umfang Aufträge für Planungsleistungen zu verge-
ben. 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 15.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   vgl. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. die notwendigen Schritte gegenüber der Koelnmesse GmbH einzuleiten, um das denkmalgeschütz-
te Gebäude „Bastei“ in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Veranstaltungszentrum 
Köln“ zu überführen.  
 
2. ein Baubestandsgutachten zu beauftragen, um den Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf sowie 
eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomi-
sche Nutzung festzustellen. Denkmalrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen.“ 
 
Nach Abschluss der Ankaufsverhandlungen mit der Koelnmesse hatte der Rat auf Basis der Be-
schlussvorlage 3928/2018 in seiner Sitzung am 18.12.2028 wie folgt entschieden: 
 
„Der Rat stimmt dem Ankauf des mit den denkmalgeschützten Aufbauten der sogenannten „Bastei“ 
bebauten Grundbesitzes von der Koelnmesse GmbH zu einem Kaufpreis von 614.000 Euro zu. Er 
ermächtigt die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln,

3 
die hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Die hierfür erforder-
lichen Mittel sind im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums Köln für das Geschäftsjahr 2019 
vorzusehen. 
Der Rat beschließt ferner die Freigabe von im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums Köln für 
das Geschäftsjahr 2019 vorzusehenden Mitteln in Höhe von 124.000 Euro zur Planung der erforderli-
chen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen.“ 
 
 
Nachdem zwischenzeitlich die Zustandserhebung des expressionistischen Baudenkmals für nahezu 5 
Monate zwecks Entsorgung festgestellter gesundheitsgefährdender Stoffe (Asbest und künstliche 
Mineralfasern) unterbrochen werden musste, konnte die Befundaufnahme unter fachlicher Leitung 
durch die städtische Gebäudewirtschaft und das Büro dorn architekten köln in enger Abstimmung mit 
dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege nunmehr weitgehend abgeschlossen werden. Im 
Rahmen letzter Sondierungsmaßnahmen sind noch der genaue Umfang der erforderlichen Sanierung 
des Betons und des Stahlbaus zu klären. 
 
Eine besondere Herausforderung bestand darin, das Bauwerk trotz fehlender Planunterlagen – große 
Teile des Nachlasses von Wilhelm Riphan, dem Architekten der Bastei, gingen beim Einsturz des 
Kölner Stadtarchivs verloren oder sind aus anderen Gründen heute unauffindbar – in seiner kulturge-
schichtlichen, gestalterischen, technischen und handwerklichen Komplexität insgesamt zu erfassen 
und darzustellen. Die Bestandsaufnahme musste sich daher neben maßlicher und substanzieller Er-
kundung auch auf die Recherche und Auswertung historischer Quellen (z.B. Fotos, Postkarten, archi-
tektur- und kunstwissenschaftlicher Literatur, Archiv- und Katalogrecherchen) erstrecken.  
 
Spezifische Erkundungen der Bausubstanz (Baukonstruktion, Tragwerk, Baustoffe, Schadstoffe) er-
folgten auf Grundlage von Erkundungsplänen mit systematisch kartierten Substanzproben (Kernboh-
rungen, Bauteilöffnungen, Freilegungen, Rückbau). Ziel war es, in Übereinstimmung mit dem Amt für 
Denkmalschutz und Denkmalpflege den Stand des Wiederaufbaus der 1924 auf einem preußischen 
Festungsbauwerk errichteten und im Krieg schwer beschädigten Bastei in den Jahren 1958 bis 1960 
als Richtschnur für die weitere Planung möglichst vollständig zu ermitteln. Funde aus früheren Zeit-
räumen waren darüber hinaus zu sichern und zu dokumentieren. Mit restauratorischer und fachplane-
rischer Beteiligung wurde ermöglicht, historische Schichten sowie baukonstruktive, statische, stoffli-
che, physikalische, haus-, brandschutz- und schadstofftechnische Substanzeigenschaften auf weitere 
Verwendbarkeit zu beurteilen. 
 
Im Rahmen der maßlichen Bestandsaufnahme wurden die aus der vg. Recherche ermittelten Daten 
digital aufbereitet. Damit ist es nunmehr u.a. möglich, Bestandsmaße zu kontrollieren und abzugrei-
fen. Außerdem konnte ein 3D-Modell generiert werden, in dem sowohl verdeckt liegende Stahlkon-
struktionen als auch raumbildende Drahtputzflächen als Gesamtbild darstellbar sind. 
 
Aus den gesammelten Kenntnissen und Befunden können nunmehr die substanziellen Potentiale und 
Grenzen des Bestandes abgeleitet und in Hinweise und Empfehlungen zur künftigen Nutzung des 
Gebäudes übertragen werden.  
 
Im Zuge der Untersuchungen und Recherchen wurde deutlich, dass es sich bei der Bastei um ein 
bedeutendes Kulturdenkmal handelt, das jedoch aufgrund massiver Schäden im Bereich aller techni-
scher Gewerke, auch bedingt durch eine extensive Nutzung in den Nachkriegsjahrzehnten, einen 
erblichen Sanierungsbedarf aufweist. So ist nicht nur die tragende Stahlkonstruktion von Korrosion in 
unterschiedlicher Ausprägung befallen. Auch die von Riphan eingesetzte Rabitzkonstruktionen, die 
unter Verwendung von verzinktem Streckmetall verputze Flächen als massiv erscheinen lassen, zei-
gen nach über 60 Jahren nahezu flächendeckend sanierungsbedürftigen Korrosionsbefall. Eine Sa-
nierung kann hier überwiegend nur durch vollständige Demontage und Erneuerung erfolgen. Die Aus-
führung kann dabei in vielen Bereichen nur von Restauratorfirmen mit höchster technischer Qualifika-
tion und denkmalpflegerischer Kenntnis erfolgen. 
 
Neben den angegriffenen Stahlkonstruktionen bedürfen auch die Betoneinbauten einer grundlegen-
den Sanierung. Estriche sind ebenso wie die überalterte und unbrauchbare Gebäudetechnik (Strom,

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Wasser, Abwasser, Lüftung, Heizung, Kühlung) im Zuge der Generalsanierung komplett auszubauen 
und entsprechend den heutigen Vorgaben zu ersetzen.  
 
Neben den vg. Sanierungsmaßnahmen ist die Anlage auch im Hinblick auf die heutigen Anforderun-
gen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit zu ertüchtigen. Dazu sind unter Beachtung der en-
gen Auflagen des Denkmalschutzes u.a. geeignete Rettungswege herzustellen und eine Aufzugsan-
lage, die platzbedingt nur neben dem Gebäude vorgesehen werden kann, zu errichten. Eine beson-
dere Herausforderung hinsichtlich der begrenzten räumlichen Gegebenheiten birgt auch die Erfüllung 
von Vorgaben für Arbeitsstätten, nach denen für das eingesetzte Personal ausreichend große und 
funktional geeignete sanitäre Einrichtungen, Umkleide- und Aufenthaltsräume vorzuhalten sind. 
 
Wie der beigefügten groben Kostenprognose zu entnehmen ist, werden die Aufwendungen für eine 
Generalsanierung der Bastei rund 11,8 Mio. € brutto betragen. Da die eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung Veranstaltungszentrum Köln bei dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, verbleibt 
eine Kostenbelastung von rund 9,9 Mio. €. Ausgehend von Baunebenkosten in Höhe von rund 2,2 
Mio. € beläuft sich der Aufwand für die erforderlichen Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 – 
3 auf rund 600 Tsd. €. Die für einen Baubeschluss erforderliche weitgehende Kostensicherheit kann 
erst im Laufe der weiteren Planung hergestellt werden. Neben denkmalpflegerischen Belangen und 
derzeit noch vorhandenen Unsicherheiten hinsichtlich der Betonsanierung und des Stahlbaus wird 
insbesondere die zukünftige Nutzung über die anfallenden Kosten entscheiden. 
 
Im Zuge der Bestandsaufnahme erhaltene, nutzungsbedingte Substanzbefunde und ermittelte 
Bauschäden machen es erforderlich, eine reine Großgastronomienutzung mit der Intensität vergan-
gener Jahrzehnte kritisch zu hinterfragen. Baulich realisierbar ist die Bereitstellung eines Restaurant-
bereiches, der Platz bietet für 100 bis 150 Sitzplätze. Statisch problematisch, insbesondere aber mit 
den Vorgaben des Denkmalschutzes unvereinbar ist hingegen eine Ergänzung der Restaurantebene 
mit einem umlaufenden Balkon, der neben einer Terrasse auf Ebene des Eingangs außengastrono-
misch genutzt werden könnte. Letztlich entscheidet aber die Intensität der Küchennutzung und die 
daraus folgenden haustechnischen Konsequenzen über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen tat-
sächlicher Beanspruchung und den Grenzen der Beanspruchbarkeit. Ihre Auslastung ist nicht nur aus 
denkmalpflegerischen Gründen mit entscheidend für neue bauliche Eingriffe. 
 
Bei voller monofunktioneller Gastronomieauslastung wäre nach einer Vorermittlung der haustechni-
schen Fachingenieure mit heutigen technischen Vorschriften allein für die zentralen Anlagen zur Lüf-
tung und Kühlung ein lichter Raumbedarf erforderlich, der an die Ausmaße des heutigen Erdgeschos-
ses heranreicht und nicht innerhalb der bestehenden Bausubstanz unterzubringen ist. Es müsste 
stattdessen mit erheblichen Komplikationen für unterirdische Leitungsführungen innerhalb der Hoch-
wasserzone ein entsprechendes Bauwerk platziert werden. Hinzu kämen die Zentralen für Heizung, 
Elektro und Sanitär. Ziel der weiteren Planung ist daher, die gastronomische Nutzung weiterhin zu 
ermöglichen, dabei aber ihre voluminösen haustechnischen Konsequenzen auf ein bestandsverträgli-
ches Maß zu tarieren.  
 
Im Rahmen der weiteren Planung sollen daher alternative funktionale Konzepte unter Berücksichti-
gung ihrer jeweiligen räumlichen Anforderungen auf Basis einer gastronomischen Nutzung, die auch 
den Außenbereich umfasst, erarbeitet und kostenmäßig dargestellt werden. Nach derzeitigem Stand 
der Erkenntnisse ist allerdings bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass eine rentierliche Nutzung der 
Liegenschaft unter Berücksichtigung des für eine Generalsanierung erforderlichen Aufwands und der 
begrenzten räumlichen Kapazitäten nicht realistisch erscheint. Außerdem wird der aus der Generals-
anierung resultierende Aufwand voraussichtlich die Leistungsfähigkeit der aufgrund ihrer Struktur de-
fizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln übersteigen. Daher muss, 
entsprechend der Vorgehensweise bei der Generalsanierung der Flora, zu gegebener Zeit eine Über-
nahme des Schuldendienstes durch den städtischen Haushalt geprüft werden. 
 
In den Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
wurde vorsorglich eine erste Tranche für die Generalsanierung der Bastei in Höhe von 2 Mio. € ein-
gestellt. Mittel für Planungsleistungen von 600 Tsd. € stehen somit zur Verfügung.

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Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1566/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.06.2020
Erstellt
25.05.2020 12:17