3728/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken im Pauliviertel (Az.: 02-1600-167/19)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
18826 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/661/2
661/2
Vorlagen-Nummer
3728/2019
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken im Pauliviertel (Az.: 02-1600-167/19)
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit
der Einrichtung des Bewohnerparkgebietes „Pauliviertel“ auf der Grundlage des Parkraumkonzeptes
gemäß Variante 1 (Anlage 3).
Nach Einführung der neuen Parkregelung werden von der Verwaltung notwendige Optimierungen in
Abstimmung mit der Bezirksvertretung Lindenthal durchgeführt.
Alternative:
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit
der Einrichtung des Bewohnerparkgebietes „Pauliviertel“ auf der Grundlage des Parkraumkonzeptes
gemäß Variante 2 (Anlage 4).
Nach Einführung der neuen Parkregelung werden von der Verwaltung notwendige Optimierungen in
Abstimmung mit der Bezirksvertretung Lindenthal durchgeführt.
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 480.000 € Variante 1
bzw.470.000 € Variante 2
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc. 52.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen 48.000 € Variante 1
bzw. 47.000 € Variante 2
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021
a) Erträge 179.500 € Variante 1
bzw. 189.700 € Variante 2
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
3
Begründung:
1. Ausgangssituation
Im Gebiet Pauliviertel, innerhalb Aachener Straße, Eupener Straße, Stolberger Straße und Maarweg
herrscht aufgrund der engen Quartierstruktur ein hoher Parkdruck. Das begrenzte Angebot an Stell-
plätzen wird zusätzlich durch die benachbarte Lage zu den Gewerbegebieten Stolberger Straße und
Eupener Straße sowie zum Geschäftszentrum Aachener Straße belastet.
Zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten ist daher die Ordnung des ruhenden Verkehrs durch die
Bewirtschaftung öffentlicher Stellplätze in Verbindung mit einer Bevorrechtigung für Bewohnerinnen
und Bewohner notwendig.
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat der Verwaltung mit Beschluss vom 15.06.2009 einen Planungs-
auftrag zur Verbesserung der Verkehrssituation in dem Gebiet Pauliviertel erteilt (BV3/0027/2009). Zu
diesem Thema liegt auch eine aktuelle Bürgereingabe (s. Anlage 5) sowie eine Unterschriftenliste mit
34 Unterschriften vor.
Die für die weiteren Arbeiten erforderlichen Verkehrserhebungen wurden zwischenzeitlich durchge-
führt und ausgewertet.
Die Maßnahmen des Parkraumkonzeptes sollen dazu führen, dass Kurzzeitparkmöglichkeiten im öf-
fentlichen Straßenland zur Abwicklung von notwendigen kurzfristigen Aufenthalten verfügbar bleiben.
Gleichzeitig soll der notwendige Parkraum für Anwohnende sichergestellt werden.
Bei der Erhebung vom 05.07.2018 stellt sich die Parkraumauslastung des Gesamtgebietes Paulivier-
tel wie folgt dar (Anlagen 1 und 2.1 bis 2.3):
10 Uhr 16 Uhr 22 Uhr
Auslastung: 103 % 100 % 103 %
2. Grenzen des Bewohnerparkgebiets
Das Gesamtgebiet Pauliviertel wird umgrenzt von der Aachener Straße, Eupener Straße, Stolberger
Straße und Maarweg. Das Gesamtgebiet hat eine diagonale Ausdehnung von unter 1.000 m.
Gemäß § 45 Abs. 1-1e Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift
zu § 45 StVO muss es sich bei Bewohnerparkgebieten um Nahbereiche handeln, die von den An-
wohnenden dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maxima-
le diagonale Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1.000
m nicht übersteigen.
Mit dem Bewohnerparkgebiet Pauliviertel wird die gesetzlich maximal zulässige Ausdehnung eines
Bewohnerparkgebietes eingehalten.
3. Zielsetzung
Durch die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Pauliviertel sollen die Parkmöglichkeiten für die Be-
wohnerinnen und Bewohner des Gebietes verbessert werden.
Das Bewohnerparkkonzept ist ein Steuerungselement, um den Parkdruck zu verringern. Fremd- und
Langzeitparkenden, wie Berufspendler/innen, Kunden/Kundinnen und Besucher/innen können nach
der Umsetzung nur noch gegen eine Gebühr parken. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden,
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vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad,
zu Fuß gehen) umzusteigen. Dies entspricht dem Strategiepapier Köln Mobil 2025 der Stadt Köln,
wodurch der MIV-Anteil in Köln deutlich gesenkt werden soll. Durch den sinkenden Anteil an Fremd-
parkenden steigt die Chance für Bewohnerinnen und Bewohner, einen wohnungsnahen Parkplatz zu
finden.
Die Planungen beinhalten die Bewirtschaftung der Stellplätze in den überlasteten Bereichen unter
Berücksichtigung des Bewohnerparkens. Mit diesem Konzept werden vorhandene Parkmöglichkeiten
bereitgestellt, die sowohl von Kunden/Kundinnen und Besucher/innen, als auch von Anwohnenden
genutzt werden können. Daneben werden verschiedene Bewirtschaftungsformen angeboten, damit
weitgehend allen Parkbedürfnissen entsprechender Parkraum vorgehalten werden kann. Mit der Um-
setzung der Parkraumbewirtschaftung im Pauliviertel ist absehbar, dass sich auch hier die Zahl der
abgestellten Kraftfahrzeuge reduzieren und die derzeit auftretenden Überlastungen abnehmen wer-
den.
4. Grundsatzbeschluss Barrierefreiheit
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der Sitzung vom 16.02.2017 zum Thema „Her-
stellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ folgende Empfehlung beschlossen: „Auf allen
Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet wer-
den. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien
Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum
Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisie-
ren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m
nicht aufweist.“
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschloss im Zuge der UN Konvention o. a. Beschluss in ihrer Sit-
zung am 05.11.2018 (AN/1415/2018).
Im Quartier Pauliviertel weisen die meisten Gehwege eine Breite von unter 2,0 Metern auf. Durch das
oftmals praktizierte, halbseitige Gehwegparken ergibt sich in vielen Fällen eine Restgehwegbreite von
ca. 1,0 Meter. Das entspricht nicht den o. a. Empfehlungen. Bei einer kompletten Verlagerung des
ruhenden Verkehrs auf die Fahrbahn, zur Gewährleitung der o. a. erwünschten Gehwegbreiten, ent-
fallen je nach Variante zwischen 20 % und 50 % der derzeitigen Stellplätze. Grund hierfür sind die
schmalen Fahrbahnen, auf denen dann überwiegend zur Gewährleistung der erforderlichen Fahrgas-
senbreite nur auf einer Straßenseite geparkt werden kann.
Bei Variante 1 werden alle Straßenabschnitte gesondert beschildert. Durch diese konkrete Parkan-
ordnung ist die Tolerierung des halbseitigen Gehwegparkens mit einer Restgehwegbreite unter 1,50
Meter nicht möglich, was letztlich einen Wegfall von ca. 50 % der heutigen Stellplätze im östlichen
Bereich des Gebietes „Siedlung Pauliplatz“ (im gesamten Bewohnerparkgebiet Pauliviertel ca. 20 %
Wegfall) zur Folge hätte.
Variante 2 enthält für den östlichen Bereich des Bewohnerparkgebietes eine Parkzone, bei der die
heutige Parkaufstellung überwiegend erhalten bleibt.
5. Erfahrung aus bereits eingerichteten Bewohnerparkgebieten
Die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten führt zu einem verbesserten Parkraumangebot für die
bevorrechtigten Nutzergruppen.
In ausgewählten Bewohnerparkgebieten der Kölner Innenstadt wurden Verkehrszählungen der abge-
stellten Fahrzeuge vor und nach Umsetzung der Parkraumkonzeption durchgeführt. Hierbei wurde
festgestellt, dass die Zahl der abgestellten Fahrzeuge tagsüber um durchschnittlich 36 % und nachts
um durchschnittlich 19 % abgenommen hatte.
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6. Regelungen
Diejenigen Anwohnenden, welche mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet ge-
meldet sind und über keinen privaten Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug verfügen, können den Bewoh-
nerparkausweis für das jeweilige Gebiet beantragen.
Der Parkausweis hat die Gültigkeit von 12, 18 oder 24 Monaten. Die Verwaltungsgebühr für das Aus-
stellen eines Bewohnerparkausweises beträgt 30,00 € für 12 Monate, 45,00 € für 18 Monate und
60,00 € für 24 Monate. Die Verwaltungsgebühr ist keine anteilige Parkgebühr, die die Bewohnerinnen
und Bewohner bezahlen.
Mit dem Parkausweis besteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Stellplatz. Der Parkausweis kann
im Kundenzentrum Lindenthal oder allen anderen städtischen Kundenzentren, der Zulassungsstelle
oder online über das Internet beantragt werden.
Die folgenden Parkregelungen stellen die verkehrsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ziele
zur Verbesserung der Parksituation dar. Die Planung der Bewohnerparkregelung beinhaltet folgende
Aufteilung der Parkraumbewirtschaftung:
7. Kurzzeitparken/Langzeitparken mit Bewohnerparken („Rote-Punkt-Regelung“)
Die Kurzzeitparkregelung bietet für Kundinnen und Kunden, Besucher/innen und Anwohnende die
flexible Parkraumnutzung. Die Höchstparkdauer der Parkscheinautomaten beträgt vier Stunden. Die
Bedienzeit der Parkscheinautomaten ist werktags von Zeit 9 bis 18 Uhr. Die Parkgebühr beträgt der-
zeit 0,50 € je 15 Minuten.
Die Parkscheinautomaten werden mit dem „Roten Punkt“ für das Bewohnerparkgebiet Pauliviertel
„PAULI“ gekennzeichnet. Fahrzeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis können auf
diesen Stellplätzen von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken.
Das Kurzzeitparken betrifft, ausgenommen der Abschnitt Eupener Straße zwischen Eschweiler Stra-
ße und Stolberger Straße, sowie Stolberger Straße zwischen Eupener Straße und den Gleisanlagen
der Werkseisenbahn, das komplette Gebiet.
Für die beiden Abschnitte Eupener Straße und Stollberger Straße ist die Langzeitparkregelung vorge-
sehen. Durch den größeren Anteil an Gewerbe und Dienstleistung, sowie geringerer Wohnbebauung,
besteht hier kein hoher Parkdruck für die Anwohnenden, so dass durch diese Parkregelung den Be-
rufspendlern Parkraum angeboten werden kann. Hier kann werktags in gebührenpflichtigen Zeitraum
zwischen 9 Uhr und 18 Uhr der Einwurf der Tagesparkgebühr von derzeit 4 € erfolgen. Die Parkzeit
endet 24 Stunden später. Im Zeitraum zwischen 18 Uhr und 9 Uhr des folgenden Werktages kann
hier kostenfrei geparkt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit 7 Werktage für eine Parkgebühr von
30,00 € zu parken. Anwohnende mit einem Bewohnerparkausweis brauchen diese Gebühr nicht zu
entrichten.
8. Ladezonen
Die Ladezonen werden wie vorhanden übernommen bzw. nach Bedarf eingerichtet und nach Bedarf
zeitlich beschränkt. Die Ladezonen auf der Fahrbahn der Aachener Straße werden im Rahmen des
Projektes „Expressbus“ angepasst. Das bedeutet, dass Laden und Liefern auf der Nordseite der
Aachener Straße nur noch bis 15 Uhr sowie ab 19 Uhr, also außerhalb der Nutzung der Sonderfahr-
spur durch die Expressbuslinien, möglich ist.
9. Parkregelung für Mitglieder eines Car-Sharing-Unternehmens
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Anwohnende, die ein Fahrzeug eines Car-Sharing-Unternehmens nutzen, können ebenfalls einen
Bewohnerparkausweis erhalten. Dieser wird dann auf den Namen des Car-Sharing-Unternehmens
ausgestellt und gilt unabhängig vom Kennzeichen für jedes Fahrzeug dieser Firma.
10. Car-Sharing
Zurzeit hat kein Car-Sharing Unternehmen in dem Quartier eine Station. Bei Bedarf werden jedoch
erforderliche Stellplätze für Car-Sharing reserviert.
11. Parkregelung für Gewerbetreibende, Soziale Dienste und Handwerker
Gewerbetreibende/Freiberufler mit Geschäftssitz in einem Bewohnerparkgebiet können unter be-
stimmten Voraussetzungen eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage der
Straßenverkehrsordnung für ihr Kraftfahrzeug zum münzfreien Parken an Parkscheinautomaten mit
dem „Roten Punkt“ erhalten.
Dies gilt wenn Gewerbetreibende Ihren Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet haben und bei de-
nen regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.
Genaue Informationen hierzu sind über das Internetportal der Stadt Köln oder in den Bezirksämtern
erhältlich.
12. Antragstellungsverfahren/Öffentlichkeitsarbeit
Vor der Einrichtung des neuen Bewohnerparkgebietes Pauliviertel werden Flyer und ein Übersichts-
plan per Hauswurfsendung an die Haushalte und Gewerbetreibende verteilt. Die betroffenen Anwoh-
nenden werden mit diesem Informationsblatt über die vorgesehene Neuregelung unterrichtet. Darüber
hinaus werden die Halter von in Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen gesondert angeschrieben, damit
der Bewohnerparkausweis direkt über den Postweg oder Online beantragt werden kann. Somit ent-
fällt für viele Bewohnerinnen und Bewohner der Weg zum Kundenzentrum. In einem zweiten Faltblatt
wird unter anderem über die Ausgestaltung der Parkregelungen informiert.
13. Finanzierung
In der Sitzung am 15.06.2009 hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Verwaltung beauftragt, die
Auslastung der öffentlichen Stellplätze im Pauliviertel zu verifizieren und bei festgestellter hoher Aus-
bzw. Überlastung ein Bewohnerparkkonzept vorzulegen (BV3/0027/2009).
Variante 1 (Anlage 3)
Für die Beschaffung von ca. 80 Parkscheinautomaten sowie die Beschilderung des öffentlichen Stra-
ßenlandes entstehen bei dieser Variante, aufgrund der aufwändigeren Beschilderung der einzelnen
Straßenabschnitte, Kosten in Höhe von ca. 480.000 € (ca. 40.000 € Beschilderung und ca. 440.000 €
Parkscheinautomaten).
Variante 2 (Anlage 4)
Für die Beschaffung von ca. 80 Parkscheinautomaten sowie die Beschilderung des öffentlichen Stra-
ßenlandes entstehen Kosten in Höhe von ca. 470.000 € (ca. 30.000 € Beschilderung und ca. 440.000
€ Parkscheinautomaten).
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Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2020 geplant. Die erforderlichen
investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristplanung 2020 – 2022 im
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6606-1201-0-1000, Maßnahmen zur
Parkraumbewirtschaftung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung.
An jährlichen Folgeaufwendungen für die Wartung der 80 Parkscheinautomaten entstehen Kosten
i,H.v. 52.000 €.
Des Weiteren sind im Hpl. 2019 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2020 ent-
sprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 48.000 € für Variante 1 bzw.
47.000 € für Variante 2 berücksichtigt.
14. Jährliche Folgeerträge
Die jährlichen Folgeerträge betragen voraussichtlich ca. 179.500 € bei Variante 1 (161.500 € zuzüg-
lich 18.000 € (Einnahmen aus Ausgabe der Bewohnerparkausweise) und ca. 207.700 € bei Variante
2 (189.700 € zuzüglich 18.000 €).
15. Maßnahmen im Pauliviertel:
Um den Parkdruck im geplanten Bewohnerparkgebiet Pauliviertel zu reduzieren, schlägt die Verwal-
tung vor Langzeitparkplätze nur in der Eupener Straße und der Stolberger Straße anzubieten. Dort ist
der Anteil der Wohnbebauung untergeordnet.
Durch die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen mit einer Parkbevorrechtigung für Anwohnende im
Wohngebiet, wird die Anzahl der Dauerparkenden deutlich reduziert, was wiederum zu einer Entlas-
tung des Parkdrucks in dem Gebiet zur Folge hat.
Für das Gebiet wird von der Verwaltung die gebührenpflichtige Bedienzeit der Parkscheinautomaten
an Werktagen, Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr, mit einer Höchstparkdauer von 4 Stunden, vorge-
schlagen.
Variante 1 (Anlage 3)
Im gesamten Bewohnerparkgebiet Pauliviertel „PAULI“ werden die Straßenabschnitte einzeln be-
schildert.
Durch diese konkrete Parkvorgabe und unter Berücksichtigung der Empfehlung Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik ist die Tolerierung des halbseitigen Gehwegparkens mit einer Restgehweg-
breite unter 1,50 Meter nicht möglich. Dies hat den Wegfall von ca. 50 % der heutigen Stellplätze im
östlichen Bereich des Gebietes „Siedlung Pauliplatz“ (im gesamten Bewohnerparkgebiet Pauliviertel
ca. 20 % Wegfall) zur Folge.
Aus den beschriebenen Maßnahmen für das Parkraumkonzept „PAULI“ ergibt sich folgende Stell-
platzbilanz:
Gesamt Anzahl Stellplätze Pauliviertel (PAULI)
Bestand 961 (100 %)
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 720 (75 %)
Langzeitparken mit Rotem Punkt
50 (5 %)
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Wegfall von Stellplätzen wegen einer Restgeh-
wegbreite weniger als 1,70 m
191 (20 %)
Gesamt (neu)* 770 (80 %)
*Unter Berücksichtigung der barrierefreien Restgehwegbreite ≥ 2,00 m
bzw. in Ausnahmefällen 1,70 m
Variante 2 (Anlage 4)
Die Aufteilung des Bewohnerparkgebietes Pauliviertel „PAULI“ erfolgt in zwei Bereiche, die durch die
Gleisanlagen der Werkseisenbahn zwischen Eschweiler Straße und Peter-von-Fliesteden-Straße
getrennt werden.
Der östliche Bereich mit seiner teilweise engen Siedlungsstruktur und nur drei Gebietsein- und vier
Gebietsausfahrten wird als Parkzone angeordnet. Hierdurch ist es möglich den gesamten Bereich mit
lediglich sieben Verkehrszeichen zu beschildern und die derzeitige Anzahl der Stellplätze zu erhalten.
Allerdings bestehen bei dieser Variante in einigen Straßenabschnitten wie bisher Restgehwegbreiten
von unter 1,50 m.
Im westlichen Bereich des Bewohnerparkgebietes ist die Siedlungsstruktur gemischter und weitläufi-
ger, so dass hier - wie in Bewohnerparkgebieten überwiegend praktiziert - die Straßenabschnitte ein-
zeln beschildert werden.
Aus den beschriebenen Maßnahmen für das Parkraumkonzept „PAULI“ ergibt sich folgende Stell-
platzbilanz:
Gesamt Anzahl Stellplätze Pauliviertel (PAULI)
Bestand 961 (100 %)
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 720 (75 %)
Langzeitparken mit Rotem Punkt
50 (5 %)
Wegfall von Stellplätzen wegen einer Restgeh-
wegbreite weniger als 1,70 m
0 (0 %)
Gesamt (neu)* 961 (100 %)
Anlagen
Anlage 1 – Pauliviertel Parkraumerhebung
Anlage 2 – Pauliviertel Parkraumerhebung Anlagen 2.1 - 2.3
Anlage 3 – Pauliviertel - Variante 1
Anlage 4 – Pauliviertel - Variante 2
Anlage 5 - Eingabe
Anlage 4 Pauliviertel -Variante 2-
466 Zeichen
66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 661 Verkehrliche Planung 661/2 Parkraumkonzepte Bewohnerparken Pauliviertel VARIANTE 2 Anlage 4 Grenze des Planungsgebietes N Kurzzeitparken, werktags 9-20h mit Rotem Punkt „PAULI“ mit Parkschein werktags 9 - 20 h Parkzone Kurzzeitparken, werktags 9-20h mit Rotem Punkt „PAULI“ mit Parkschein werktags 9 - 20 h Stand: August 2019 Langzeitparken, werktags 9-20h mit Rotem Punkt „PAULI“ mit Parkschein werktags 9 - 20 h
Anlage 3 Pauliviertel -Variante 1-
368 Zeichen
66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 661 Verkehrliche Planung 661/2 Parkraumkonzepte Anlage 3 N Stand: August 2019 Kurzzeitparken, werktags 9-20h mit Rotem Punkt „PAULI“ mit Parkschein werktags 9 - 20 h Langzeitparken, werktags 9-20h mit Rotem Punkt „PAULI“ mit Parkschein werktags 9 - 20 h Bewohnerparken Pauliviertel VARIANTE 1 Grenze des Planungsgebietes
Anlage 2 Pauliviertel Parkraumerhebung_Anlagen 2.1 -2.3
1042 Zeichen
66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 661 Verkehrliche Planung 661/2 Parkraumkonzepte Bewohnerparken Pauliviertel Auslastung nach Blockseiten (Zeitschnitt 10:00 - 11:00 Uhr) Grenze des Planungsgebietes N Stand: Juli 2018 Auslastung (0 - 74%) Auslastung (75 - 99%) Überlastung (ab 100%) Anlage 2.1 66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 661 Verkehrliche Planung 661/2 Parkraumkonzepte Bewohnerparken Pauliviertel Anlage 2.2 Auslastung nach Blockseiten (Zeitschnitt 16:00 - 17:00 Uhr) Grenze des Planungsgebietes N Auslastung (0 - 74%) Auslastung (75 - 99%) Überlastung (ab 100%) Stand: Juli 2018 66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 661 Verkehrliche Planung 661/2 Parkraumkonzepte Bewohnerparken Pauliviertel Anlage 2.3 Auslastung nach Blockseiten (Zeitschnitt 22:00 - 23:00 Uhr) Grenze des Planungsgebietes N Auslastung (0 - 74%) Auslastung (75 - 99%) Überlastung (ab 100%) Stand: Juli 2018
Anlage 5 - Eingabe
1796 Zeichen
Bürgereingabe nach §24 GO Sehr geehrte Frau Dederichs, danke für das freundliche Telefonat heute Morgen, ich würde gern die Gelegenheit nutzen, mein Anliegen Ihnen schriftlich als Bürgereingabe und bei der Bezirksvertretung – wenn gewünscht – mündlich vorzutragen. Ich sende Ihnen auch folgend gern meine Mail, die ich an das Amt für Parkraumbewirtschaftung gesendet habe – von dort folgte der Hinweis, dass dieses Thema nach den Sommerferien in der nächsten Versammlung Thema werden, und dann hoffentlich Anfang 2020 umgesetzt werden könnte. Hier zum Inhalt: Es geht um das Thema Anwohnerparken im Pauliviertel in Braunsfeld Wir haben hier eine wirklich angespannte Situation, die Autos auch von Nicht-Anliegern, sondern nur „praktisch parkenden Menschen“ quillen hier über, was zu häufigem Wildparken auf Ecken in den engen Straßen führt, wodurch auch die Müllabfuhr oft verzweifelt und steckenbleibt. Vor allem wegen der Schulen, Kindertagesstätten, des Spielplatzes (und Andrang von Kindern = kleinen Fußgängern, Fahrradfahrern etc.) ist hier ein hoher Andrang an fahrenden PKWs, die dann auch parken, aber auch vielen arbeitenden Menschen, wie z.B. Banken, Ärzte etc, die an der Aachener Straße arbeiten. Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, ist m.E. die Bebauung des Marktplatzes / Überbauung der Bahnschienen am Clarenbach, wodurch ein großer freier beparkbarer Streifen weggefallen ist. Es gibt keine Dehnungsfugen mehr – wir brauchen dringend das Anwohnerparken. Meine Frage: gibt es schon einen Beschluss? Gibt es schon ein Timing? Und: kann ich Sie irgendwie unterstützen, um den Prozess zu beschleunigen? Evt. Einschätzungen, Sachlagen zu erheben etc. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Pauliviertel Parkraumerhebung
592 Zeichen
Pauliviertel Parkraumerhebung Stellplätze Ladezonen (0-24h) Ladezonen (8/9-18h/19h) allgemeine Behindertenstellplätze N 10 145 12 8 13 2 6 3 612 4 11 15 6 7 8 13 3 32 11 9 14 4 1 8 ~161 22 4 4 1 1 1 2 2 2 53 9 2 1 1 1 6 244 11 2 1 18 6 3 3 13 11 15 29 23 3 2 3 2 11 11 13 7 46 27 29 17 10 9 ~15 ALDI-SÜD Gr. Baustelle Bilfinger Berger (es entstehen 8 Wohnhäuser) Tel.0221/280-646464 12 12 11 173 10 16 10 12 9 9 1 14 3 14 912 16 15 13 privat privat privat privat 1 9 ~10 1 8 9 7 2 6 3 11 7 7 3 19 6 16 12 4 10 3 15 16 961 Stellplätze 136 Stellplätze 3 Stellplätze 0 Stellplätze ~25 Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Aachener Straße
- Eupener Straße
- Stolberger Straße
- Peter-von-Fliesteden-Straße
- Pauliplatz
- Maarweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3728/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.11.2019
- Erstellt
- 24.10.2019 13:35