V/0010/2019
Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0010/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll beschlossen werden, für Anträge auf Gewährung eines kommunalen Zu- schusses, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zu beraten sind, eine Antragsfrist festzulegen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die grundsätzliche Verbesserung des Verfahrensablaufs bei der Vorbereitung der Ent- scheidungen für die Haushaltsplanberatungen des jeweiligen Jahres. Finanzierung Produktgruppe: PG 0601 bis PG 0605 alle PG des PB Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Entscheidung über diese Vorlage entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ist über vorliegende Anträge zu entscheiden. Werden sie nicht aufgegriffen, gelten sie als abgelehnt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.
Beschlussvorlage
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V/0010/2019
V/0010/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im
Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien
Beratungsfolge
30.01.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Anträge auf Gewährung eines kommunalen Zuschusses, die im Rahmen der Haushaltsplanber a-
tungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zu beraten sind, müssen der Verwa l-
tung mit Beginn der Sommerferien des Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen
beginnen. Die Verwaltung informiert über den konkreten Termin in jedem Jahr jeweils zu Beginn
des Kalenderjahres in geeigneter Weise (z.B. Internet, Pressemitteilung, Mitteilung im Ausschuss
und in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII).
2. Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien und die Geschäftsstellen
der Fraktionen erhalten spätestens drei Wochen vor Beginn der Herbstferien eine Berichts-
vorlage, die eine Auflistung aller vorliegenden, etatrelevanten Anträge freier Träger und Anr e-
gungen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW für den Bereich Kinder -, Jugend- und Familienhilfe
beinhaltet. Parallel dazu werden die Anträge nunmehr gebündelt, aber wie bisher mit den b e-
kannten Kommentierungen der Verwaltung, an alle Ausschussmitglieder und die Fraktionen g e-
sandt.
3. Der Haushaltsbegleitantrag 2019 „Haushaltsanträge freier Träger – Antragsfrist ab 2020“ der
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL ist damit zielgerecht umgesetzt und
erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die o.g. Sachentscheidung entstehen keine Kosten oder Folgekosten.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
09.01.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Pohl
Frau Dierks
Telefon: 492-5100
492-5110
PohlA@stadt-muenster.de
DierksHe@stadt-muenster.de
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V/0010/2019
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien in seiner Sitzung am 28.11.2018 auf Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen/ GAL beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln, dass alle Träger im Bereich Kinder,
Jugend und Familie darüber informiert sind, dass die Antragsfrist für Haushaltsanträge ab 2020 ff der
31.07. eines jeden Jahres ist. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Au s-
nahmen bleiben unter eng beschriebenen Umständen möglich.“
Auch aus Sicht der Verwaltung ist es sehr wünschenswert, ein verbessertes Verfahren für die Vorb e-
ratung von Zuschussanträgen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen anzustreben.
Für eine geordnete, gesamtstädtische Haushaltsplanberatung ist es erforderlich, den Fraktionen und
Geschäftsstellen für die fraktionsinterne Beratung alle etatrelevanten Zuschussanträge für den B e-
reich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit ausreichendem Vorlauf und vollständig zur Verfügung zu
stellen. Dazu wiederum ist ein Zeitfenster notwendig, in de m die Verwaltung die Unterlagen vorberei-
ten und bündeln sowie die gewünschten Kommentierungen erstellen kann. Dies ist nur erreichbar,
indem eine Frist für die Antragstellung vorgegeben wird. Diese Notwendigkeit wird aktuell umso mehr
gesehen, als dass in der Vergangenheit zunehmend Anträge sehr kurzfristig eingegangen sind, die
dann faktisch nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Die Verwaltung schlägt vor, sowohl die Frist für die Antragstellung als auch den Termin für die vorg e-
sehene Bereitstellung d er Unterlagen durch die Verwaltung in Anlehnung an das bereits im Au s-
schuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung (ASSGVAf)
praktizierte und bewährte Verfahren festzulegen. Damit wird künftig für beide Ausschüsse ein ver-
gleichbarer zeitlicher Ablauf herbeigeführt, der Abstimmungen zwischen den freien Trägern als A n-
tragsteller, der Politik und der Verwaltung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen ermöglicht. Da
die Sitzungstermine der politischen Gremien aufgrund der S chulferien variieren, ist es zweckmäßig,
die Frist für die Antragstellung ebenfalls danach auszurichten.
Mit der zusätzlich geplanten Berichtsvorlage in der Ausschusssitzung vor den Herbstferien soll bereits
vor der Sitzung, in der die Haushaltsplanberatu ngen stattfinden, ein Gesamtüberblick über die vorli e-
genden Anträge gegeben werden.
Ziel ist es , insgesamt eine Verbesserung der Übersichtlichkeit der Antragslage und der Bewertung
herbeizuführen und die Koordination für alle Beteiligten zu verbessern.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Haushaltsbegleitantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL vom
21.11.2018 „Haushaltsanträge freier Träger – Antragsfrist ab 2020“
Anlage 1 zur Vorlage V/0010/2019 - Haushaltsbegleitantrag-CDU-Gruene-Antragsfrist
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21.11.2018 Haushaltsbegleitantrag 2019 Haushaltsanträge freier Träger – Antragsfrist ab 2020 Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zu entwick eln, dass alle Träger im Bereich Kinder, Jugend und Familie darüber informiert sind, dass die Antragsfrist für Haushaltsanträge ab 2020 ff der 31.07. eines jeden J ahres ist. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Ausnahmen bleiben un ter eng beschriebenen Umständen möglich. Begründung Erfolgt ggfls. mündlich. gez. Jens Christian Heinemann und Fraktion Jutta Möllers und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0010/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37