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V/0010/2019

Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien

Vorlagen 04.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 30.01.2019, TOP 9

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage V/0010/2019 - Haushaltsbegleitantrag-CDU-Gruene-Antragsfrist

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Anlage A

1515 Zeichen

Anlage A zur V/0010/2019 
 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll beschlossen werden, für Anträge auf Gewährung eines kommunalen Zu-
schusses, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Kinder,  
Jugendliche und Familien zu beraten sind, eine Antragsfrist festzulegen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die grundsätzliche Verbesserung des Verfahrensablaufs bei der Vorbereitung der Ent-
scheidungen für die Haushaltsplanberatungen des jeweiligen Jahres. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0601 bis PG 0605 alle PG des PB Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Entscheidung über diese Vorlage entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ist über vorliegende Anträge zu entscheiden. Werden 
sie nicht aufgegriffen, gelten sie als abgelehnt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.

Beschlussvorlage

4979 Zeichen

V/0010/2019 
V/0010/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im 
Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.01.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Anträge auf Gewährung eines kommunalen Zuschusses, die im Rahmen der Haushaltsplanber a-
tungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zu beraten sind, müssen der Verwa l-
tung mit Beginn der Sommerferien des Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen 
beginnen. Die Verwaltung informiert über den konkreten Termin in jedem Jahr jeweils zu Beginn 
des Kalenderjahres in geeigneter Weise (z.B. Internet, Pressemitteilung, Mitteilung im Ausschuss 
und in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII). 
 
2. Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien und die Geschäftsstellen 
der Fraktionen erhalten spätestens drei Wochen vor Beginn der Herbstferien  eine Berichts-
vorlage, die eine Auflistung aller vorliegenden, etatrelevanten Anträge freier Träger und Anr e-
gungen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW für den Bereich Kinder -, Jugend- und Familienhilfe 
beinhaltet. Parallel dazu werden die Anträge nunmehr gebündelt, aber wie bisher mit den b e-
kannten Kommentierungen der Verwaltung, an alle Ausschussmitglieder und die Fraktionen g e-
sandt. 
 
3. Der Haushaltsbegleitantrag 2019 „Haushaltsanträge freier Träger – Antragsfrist ab 2020“ der 
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL ist damit zielgerecht umgesetzt und 
erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die o.g. Sachentscheidung entstehen keine Kosten oder Folgekosten. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
09.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pohl 
Frau Dierks 
Telefon: 492-5100 
              492-5110 
PohlA@stadt-muenster.de 
DierksHe@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0010/2019 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien in seiner Sitzung am 28.11.2018 auf Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die 
Grünen/ GAL beschlossen: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln, dass alle Träger im Bereich Kinder, 
Jugend und Familie darüber informiert sind, dass die Antragsfrist für Haushaltsanträge ab 2020 ff der 
31.07. eines jeden Jahres ist. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Au s-
nahmen bleiben unter eng beschriebenen Umständen möglich.“ 
 
Auch aus Sicht der Verwaltung ist es sehr wünschenswert, ein verbessertes Verfahren für die Vorb e-
ratung von Zuschussanträgen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen anzustreben. 
 
Für eine geordnete, gesamtstädtische Haushaltsplanberatung ist es erforderlich, den Fraktionen und 
Geschäftsstellen für die fraktionsinterne Beratung alle etatrelevanten Zuschussanträge für den B e-
reich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit ausreichendem Vorlauf und vollständig zur Verfügung zu 
stellen. Dazu wiederum ist ein Zeitfenster notwendig, in de m die Verwaltung die Unterlagen vorberei-
ten und bündeln sowie die gewünschten Kommentierungen erstellen kann. Dies ist nur erreichbar, 
indem eine Frist für die Antragstellung vorgegeben wird. Diese Notwendigkeit wird aktuell umso mehr 
gesehen, als dass in der Vergangenheit zunehmend Anträge sehr kurzfristig eingegangen sind, die 
dann faktisch nicht mehr berücksichtigt werden konnten. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, sowohl die Frist für die Antragstellung als auch den Termin für die vorg e-
sehene Bereitstellung d er Unterlagen durch die Verwaltung in Anlehnung an das bereits im Au s-
schuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung (ASSGVAf) 
praktizierte und bewährte Verfahren festzulegen. Damit wird künftig für beide Ausschüsse ein ver-
gleichbarer zeitlicher Ablauf herbeigeführt, der Abstimmungen zwischen den freien Trägern als A n-
tragsteller, der Politik und der Verwaltung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen ermöglicht.  Da 
die Sitzungstermine der politischen Gremien aufgrund der S chulferien variieren, ist es zweckmäßig, 
die Frist für die Antragstellung ebenfalls danach auszurichten. 
 
Mit der zusätzlich geplanten Berichtsvorlage in der Ausschusssitzung vor den Herbstferien soll bereits 
vor der Sitzung, in der die Haushaltsplanberatu ngen stattfinden, ein Gesamtüberblick über die vorli e-
genden Anträge gegeben werden. 
 
Ziel ist es , insgesamt eine Verbesserung der Übersichtlichkeit der Antragslage und der Bewertung 
herbeizuführen und die Koordination für alle Beteiligten zu verbessern. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Haushaltsbegleitantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL vom 
21.11.2018 „Haushaltsanträge freier Träger – Antragsfrist ab 2020“

Anlage 1 zur Vorlage V/0010/2019 - Haushaltsbegleitantrag-CDU-Gruene-Antragsfrist

661 Zeichen

21.11.2018 
 
 
Haushaltsbegleitantrag 2019 
 
 
Haushaltsanträge freier Träger – Antragsfrist ab 2020 
 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zu entwick eln, dass alle Träger im Bereich 
Kinder, Jugend und Familie darüber informiert sind, dass  die Antragsfrist für 
Haushaltsanträge ab 2020 ff der 31.07. eines jeden J ahres ist. Später eingehende Anträge 
werden nicht mehr berücksichtigt. Ausnahmen bleiben un ter eng beschriebenen Umständen 
möglich. 
 
 
Begründung 
 
Erfolgt ggfls. mündlich.  
 
 
 
gez. 
Jens Christian Heinemann und Fraktion 
Jutta Möllers und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

30.01.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0010/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37