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1445/2019

Streetwork am Kölnberg

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.04.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.05.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6142 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 25.04.2019 
 1445/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.05.2019 
 
Streetwork am Kölnberg 
AN/0446/2019 
Die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Au s-
schusssitzung zu setzen. 
Zum Streetwork am Kölnberg hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Wie viele Stunden pro Monat arbeiten die städtischen Streetworker auf dem Kölnberg und wie 
oft in der Woche sind sie dort anzutreffen? 
 
 
2. Gab es seit Beginn 2017 dort Personalwechsel und wenn ja, wie oft? 
 
 
Wie hoch waren die Fallzahlen bezüglich 
a. Erstkontakten zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Viertel? 
 
b. der engeren zeitlich begrenzten Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
mit Rückbezug zu weiterführenden sozialen Diensten, Verwaltung und Jobcenter? 
 
3. Wie gestaltet sich die Kooperation der städtischen Streetworker mit  
a. anderen Trägern der Jugendhilfe im Viertel? 
 
b. anderen "Streetworkern" (mobile Arbeit) mit anderen Handlungsschwerpunkten, die 
entweder an freie Träger der Jugendhilfe, der JugZ oder der Drogenhilfe angegliedert 
sind und gibt es einen kollegialen Austausch? 
 
 
4. Ist die Verwaltung der Ansicht, dass der Begriff „Streetwork“ rechtlich geschützt ist, und wenn 
ja, welche Voraussetzungen muss der Einzelne erfüllen, um sich Streetworker nennen zu dür-
fen? 
 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.: 
 
Die zuständigen StreetworkerInnen bieten zweimal wöchentlich eine zweistündige  
Sprechstunde an:

2 
 
Dienstag  14.00 Uhr – 16.00 Uhr 
Donnerstag  15.00 Uhr – 17.00 Uhr 
 
Darüber hinaus ist Streetwork Köln jeden Mittwoch für diverse Tätigkeiten, wie Vernetzungsarbeit, 
Termine nach Bedarf und aufsuchende Arbeit vor Ort. 
Die Sprechstunden, sowie Termine mit KlientInnen oder NetzwerkpartnerInnen, finden in dem zentral 
gelegenen Streetworkpoint, An der Fuhr 1, statt.  
Somit ist Streetwork monatlich rund 24 – 28 Stunden im Kölnberg tätig. 
 
 
 
Zu 2.: 
 
Das Streetworkteam am Kölnberg besteht aus vier Personen. Zwei Frauen und zwei Männer sind seit 
Beginn 2017 für die gesamten Bezirke Rodenkirchen und Lindenthal zuständig. Die StreetworkerI n-
nen haben den gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt Meschenich/Kölnberg. Innerhalb des Teams gab 
es seit 2017 zwei Personalwechsel.  
Seit April 2018 ist das Team personell unverändert.  
 
Zu 2 a): 
 
Die Dokumentation von Streetwork Köln bezieht sich auf einen gesamten Bezirk. Im Bezirk Rodenkir-
chen haben im Jahr 2018 insgesamt 160 Erstkontakte stattgefunden.  
 
Zu 2 b): 
 
Weitere Anbindungen und Begleitungen nach dem Erstkontakt waren im Jahr 2018 insgesamt 53 
Kontakte. Diese 53 Kontakte wurden teilweise mehrfach zu verschiedenen Institutionen begleitet. 
 
Zu 3 a): 
 
Streetwork führt regelmäßige Kooperationsgespräche mit Sozialraumkoordination, Bezirksjugendpfle-
ge und weiteren Akteuren. Hierzu gehören wie in Frage b formuliert, alle im Viertel ansässigen, bzw. 
tätigen Institutionen und Personen.  
 
Seit dem 01.04.2019 besteht eine Kooperation mit dem Projekt „Du entscheidest!“ von der Jugendhil-
fe Köln e.V. auf der gemeinsamen Grundlage des §16 h SGB II. 
„Du entscheidest!“ ist durch das Jobcenter finanziert und auch an dieses durch Zuweisungen ang e-
bunden. Die Kooperation gestaltet sich durch gegenseitige Konsultationen sowie Fallbesprechungen, 
aktive Teilnahme von „Du entscheidest!“ und dem Aufgabengebiet 512/20 Streetwork des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie, in den entsprechenden Arbeitskreisen in Köln z. B. AG §78 SGB VII I 
Streetwork / mobile Jugendarbeit. Außerdem regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen beiden 
Vertragspartnern auf der operativen Ebene.  
 
Zu 3 b): 
 
Des Weiteren wird sich über gemeinsame Vorgehensweisen bei der Zusammenarbeit mit anderen 
NetzwerkpartnerInnen abgestimmt.  
Der Kontakt zum Jugendzentrum Meschenich der JugZ gGmbH ist durch regelmäßige Treffen und 
Zusammenarbeit u.a. in Form von Krisenintervention geprägt. Sollte seitens der MitarbeiterInnen des

3 
 
Jugendzentrums Bedarf in Richtung Streetwork form uliert werden, kann Streetwork Köln als weiter-
führende Hilfe der Bedürfnisse der BesucherInnen des Jugendzentrums fungieren und bei der Ve r-
mittlung ins Regelsystem begleiten. 
 
Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der Drogenhilfe Köln.  
Streetwork hat Räumlichkeiten „An der Fuhr 1“ von der Drogenhilfe angemietet. Hier finden die w ö-
chentlichen offenen Sprechstunden statt. 
 
Der kollegiale Austausch ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung von Streetwork Köln. 
Dies bezieht sich auf die externen Beziehungen zwischen den bezirklichen Akteuren, als auch auf die 
internen Strukturen innerhalb von Streetwork und den verschiedenen Bezirken. 
 
Zu 4.: 
 
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass der Begriff „Streetwork“ rechtlich geschützt werden sollte, vor 
allem um Hilfesuchende vor unprofessionellen Angeboten zu schützen. Durch einen rechtlichen 
Schutz und der Implementierung folgender Standards, würde der Begriff „Streetwork“ einheitlich pro-
fessionalisiert werden. Dadurch entsteht die Gewährleistung eines hochwertigen Beratungskontexts. 
Diese Gewährleistung erschließt sich aus der Grundvoraussetzung für die Bezeichnung Streetworke-
rin/Streetworker. Dafür ist ein abgeschlossenes Studium der Diplom -Sozialarbeit, der Diplom -
Sozialpädagogik oder ein Bachelor-Abschluss der Sozialen Arbeit, notwendig. Die zielgerichtete aka-
demische Ausbildung befähigt die SozialarbeiterInnen dem Klientel einen Zugang zum Hilfesystem zu 
eröffnen und dadurch individuelle, zielgerichtete Vernetzungsmöglichkeiten anzubieten. Der Anspruch 
von „Streetwork Köln“ ist es, eine methodisch qualitative und im Zugang niederschwellige Soziale 
Arbeit zu gewährleisten. Deshalb ist der Schutz des Begriffs ein wichtiger Bestandteil um „Streetwork“ 
gesetzlich zu standardisieren. Die Standards werden im Konzept Streetwork Köln festgelegt. 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach i.V. für Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1445/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.04.2019
Erstellt
18.04.2019 15:21