0164/2025
Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich Niehler Damm, Ufermauern und Böschungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
891 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Steinschüttung hat keinen Spielraum für eine Gestaltung Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
5508 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 0164/2025 Freigabedatum 05.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich Niehler Damm, Ufermauern und Böschungen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Instandsetzung „Steinschüttung im Be- reich des Niehler Damms, an der Ufermauer und den Böschungen in dem Abschnitt zwischen Rhein-Kilometer 695,850 bis 696,320“ mit Kosten in Höhe von rund 522.500 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nip- pes uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 18.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 Verkehrsausschuss 13.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 522.548 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Kölner Stadtgebiet befinden sich entlang des Rheins rund 4,6 km Stützmauern in Form von Schwergewichtsmauern und rund 11 km befestigte Uferböschungen in der Unterhaltungslast der Stadt Köln. Die im befestigten Böschungsbereich aufliegende Steinschüttung dient als Schutz vor Aus- spülung der Verfugungen sowie vor Unterspülung der Uferanlage und ist konstruktiv zur Standsicherheit zwingend notwendig. Die bestehende Steinschüttung wurde sukzessiv in den letzten Jahren in Teilbereichen durch den normalen Rheinwasserabfluss und diverser Hoch- wasserereignisse abgetragen. In dem geplanten Bereich von Rhein-Kilometer 695,850 bis 696,320 sollen rund 470 m der vorhandenen Steinschüttung an der Uferböschung des Niehler Damms instandgesetzt wer- den. Es handelt sich um priorisierte Bereiche, die in Teilbereichen stark durch Wellenschlag und Erosion infolge unterschiedlicher Strömungen, wechselnden Wasserständen bzw. Hochwas- ser im Lauf der Jahre geschädigt sind. 3 Durchführung der Maßnahme Zur Kontrolle und zum Nachweis wurden bereits Voruntersuchungen mittels Echolotpeilung durchgeführt, welche die Ist-Situation in vorgegebenen Intervallen erfasst. Die letzte Peilung im Bereich Niehler Damm im Oktober 2024 und deren anschließende Auswertung zeigt, dass die Menge an Steinschüttungen nicht mehr den Mindestvorgaben entsprechen. Die teilweise fehlende, schützende und auflastbietende Steinschüttung an den Böschungsfü- ßen hat eine Beeinträchtigung der Standsicherheit und somit eine herabgesetzte Dauerhaf- tigkeit der Uferanlage zur Folge. Aufgrund der durch die Strömung abgetragene und dadurch nicht mehr ausreichende Auflast im Böschungsbereich ist die befestigte Uferanlage nur noch beschränkt gegen die Rheinströ- mung gesichert. Im vorliegendem Bereich der Ufermauer ist zur Gewährleistung der Standsi- cherheit nach der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ eine Vorschüttung aus Wasserbausteinen der Klasse LMB 10/60 mit einem Gefälle von 1:3 ab Oberkante der Böschungsberme notwendig. Der profilgerechte Einbau der Steinschüttung aus Wasserbausteinen erfolgt bei geeigneten Wasserständen durch GPS-gestützte Baggerschiffe. Die Ausführung der Maßnahme ist nur von der Wasserseite möglich. Die Anlieferung der Wasserbausteine erfolgt ebenfalls auf dem Wasserweg. Die Bauzeit beträgt ca. 8 Wochen. Der Baustart ist für Anfang des 3. Quartals 2025 vorgese- hen. Kosten Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 522.500,- € brutto. Steinschüttung 372.000 € netto Echolotpeilung / Auswertung 9.840 € netto Zwischensumme 381.840 € netto Zuschlag Unvorhergesehenes 15% 57.276 netto Gesamtkosten 439.116 netto Mehrwertsteuer 19% 83.432 netto Gesamtkosten 522.548 brutto Risiken Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Material- und Energiepreisen ist von Unwägbarkeiten bezüglich der Angebotspreise auszugehen; deswegen wurde ein Risikozuschlag von 15% berücksichtigt. Finanzierung Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus einer für diesen Zweck in 2023 gebildeten Rück- stellung im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produkt- gruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 4 RPA Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stel- lungnahme ist der Beschlussvorlage als Anlage 6 beigefügt. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan Anlage 3: Luftbild Anlage 4: Beispiel Ausbau Regelquerschnitt Anlage 5: Fotos Anlage 6: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 143-15-02-25 Anlage 7: Stellungnahme zu Rechnungsprüfungsamt 143-15-02-25
Anlage 3 Luftbild
154 Zeichen
Luftbild Bereich Steinschüttung Mittelpunkt: 357175, 5650684 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 16.01.2025Seite 1 / 1
Anlage 2 Übersichtsplan
138 Zeichen
Übersichtsplan Mittelpunkt: 357441, 5650246 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 16.01.2025Seite 1 / 1
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
731 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/693
Vorlagen-Nummer
0164/2025
Stand: 17.12.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich Niehler Damm,
Ufermauern und Böschungen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Instandsetzung „Steinschüttung
im Bereich des Niehler Damms, an der Ufermauer und den Böschungen in dem Ab-
schnitt zwischen Rhein-Kilometer 695,850 bis 696,320“ mit Kosten in Höhe von rund
522.500 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Maßnahme ist abgeschlossen
Nächste Schritte:
-
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-
Anlage 6 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
2450 Zeichen
/ 2 14 .02.2025 143 Herr Jünger 22105 Dezernat III, Amt 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0164/2025, Stand 23.01.2025 Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich Niehler Damm, Ufermauern und Böschungen RPA-Nr.: 143/15/02/25 Eingereichte Kosten: ca. 439.000 € (netto) bzw. ca. 522.000 € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Vorlage beabsichtigt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, den Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die o. g. Leistungen herbeizuführen. Bei der Durchsicht der Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt: Neben der Beschlussvorlage liegen kein weiterer Erläuterungsbericht und kein Bau- ablaufplan vor. Die vorgelegte Mengenermittlung hat nicht die Qualität als Grundlage für eine Kostenberechnung. Insofern können die Gesamtkosten derzeit nicht bestä- tigt werden. Der Beschluss basiert auf einem Risikozuschlag von 15% für Energie- und Material- preissteigerungen, was einem Wert von ca. 57.000 € (netto) bzw. ca. 68.000 € (brut- to) entspricht. Aktuelle Studien gehen derzeit nicht von Preissteigerungen aus. Vor dem Hintergrund, dass Kostenberechnungen grundsätzlich eine Abweichung von ±20% tolerieren und kurzfristig mit stabilen bzw. leicht stagnierenden Baupreisen zu rechnen ist, wird empfohlen, diesen Zuschlag nicht zu beschließen. Aufgrund des hohen Ressourcenverbrauchs an Wasserbausteinen, wie bei der vor- liegenden Maßnahme in Höhe von ca. 17,5 Tonnen pro Gewässermeter (Nutzlast eines 4-Achs-LKW), wird empfohlen, zukünftig alternative Möglichkeiten zu prüfen. Dies kann ggf. mit einer ökologischen Aufwertung sowie einer höheren Dauerhaf- tigkeit der Uferbereiche einhergehen. In diesem Zusammenhang wird auf entspre- chende Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Wasserbau, der Bundesanstalt für Gewässerkunde sowie der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. verwiesen. Ein Gesamtkonzept für die Uferbereiche des Rheins in der Baulast der Stadt Köln wäre empfehlenswert. Aus technischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortfüh- rung der Maßnahme. Die vorgelegten Unterlagen entsprechen jedoch nicht den An- forderungen des §13, Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. 20 - 2 - Die Finanzierung der Maßnahme ist vor dem Hintergrund des derzeit noch nicht ge- nehmigten Haushalts sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 6
3734 Zeichen
/ 2 69 26.02.2025 693/30 Stellungnahme zum Schreiben vom 20.02.2025, RPA-Nr.: 143/15/02/25 hier: Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttung im Bereich Nieh- ler Damm, Ufermauer und Böschung, Beschlussvorlage 0164/2025 Die Feststellung, dass den Unterlagen kein Erläuterungsbericht und Bauablaufplan beiliegt, ist zutreffend. Die grundsätzliche Veranlassung zu dieser Maßnahme wird in der Baubeschlussvorlage 0164/2025 nebst Anlagen beschrieben; hierin findet sich auch eine Angabe zur Dauer der Durchführung. Alle weiteren Erläuterungen, einschließlich einem möglichem Ablauf der Arbeiten, werden als Bestandteil der nach Beschlussfassung anzufertigen Vergabeunterlagen in die Baubeschreibung aufgenommen. Ausführungszeiten werden in den Besonde- ren Vertragsbedingungen als Termine vereinbart. Eine prüfbare Mengenermittlung wurde durch das Ing.-Büro nicht vorgelegt. Die vorgelegte Mengenermittlung basiert auf Angaben des Ingenieurbüros GEO Group für Geodäsie und Geoinformatik, welches zur Ermittlung der Mengen beauf- tragt wurde. Das vorhandene Ist-Profil erfolgte mittels eines Bootes durch Echolotpeilung. Auf Ba- sis dieser Echolotpeilung basieren die Daten zur Ermittlung des digitalen Gelände- modells (Lageplan / Querschnittprofile). Die Mengenermittlung zwischen Soll- und Ist-Profil wird über die entsprechende EDV durch Dreiecksvermaschung ermittelt. Das Endergebnis der Mengenermittlung in m³ erfolgt digital per Programm voll auto- matisiert. Separate Rechenschritte liegen daher nicht vor. Die Vordersätze im LV sind mittels der Schüttdichte in Tonnen angegeben bzw. um- gerechnet worden. Eine genaue Abrechnung erfolgt über Wiegescheine. Alle Schiffsladungen sind per Eichaufnahme bei Anlieferung und nach der Entladung durch einen vereidigten Schiffseichaufnehmer nachzuweisen. - 2 - Der ermittelte Ressourcenverbrauch an Wasserbausteinen ist erforderlich um ein ausreichendes Flächengewicht zu erhalten, so dass die lose Steinschüttung bei den hydraulischen Belastungen lagestabil sind und im Verbund die Böschung vor Ober- flächenerosion schützen. Bei technisch-biologischen Ufersicherungsmaßnahmen wird der Uferschutz langfris- tig entweder allein durch Pflanzen (Scherenfestigkeitserhöhung mittels durchwuzel- ten Boden) oder durch eine Kombination aus Pflanzen und technischen Komponen- ten, z.B. von Röhrichtgabionen oder begrünten Steinschüttungen, gewährleistet. Seit Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 sind zuneh- mend ökologische Aspekte zu berücksichtigen, um eine vielfältige Uferstruktur, mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen und die Artenvielfalt zu fördern. Mit dem Kabi- nettsbeschluss vom 1. Februar 2017 hat die Bundesregierung konkret das Bundes- programm „Blaues Band Deutschland“ beschlossen, mit dem in den nächsten Jahren ökologische Aufwertungen an Bundeswasserstraßen vorgesehen sind. Dabei geht es um die Renaturierung der ca. 2.800 km Nebenwasserstraßen, die nur noch wenig oder gar nicht mehr von der Berufsschifffahrt genutzt werden und um die Schaffung vernetzter „ökologischer Trittsteine“ im Bereich der viel befahrenen Stre- cken des sogenannten Hauptnetzes. Als „ökologischer Trittstein“ ist der Bereich „Niehler Damm“, welcher unmittelbar vor der Ufermauer sowie im Einfahrtsbereich zum Niehler Hafen liegt nicht vorgesehen. Ein Gesamtkonzept für die Uferbereiche des Rheins in Zuständigkeit der Stadt Köln ist seitens 69 derzeit nicht geplant. Dennoch wird bei weiteren Ufersicherungsmaß- nahmen ein alternativer Böschungsschutz geprüft und ggf. mitberücksichtigt. Dieser erläuternde Vermerk wurde mit dem RPA in einem einvernehmlichen Ge- spräch am 26.02.2025 abgestimmt.
Anlage 5 Fotos
11 Zeichen
^^ W" ty^'
Anlage 4 Regelquerschnitt
240 Zeichen
Ausbau—Regelquerschnitt HWS-Schutzziel - 11,90m KP Cui Ufermauer ^c Niehler Dammm 1 4 40,00 x.; < 4 30,00 4 + 35.00 Aufschüttung aus WB-Steinen Klasse LMB 10/60 verkeilen und andrücken Neigung 1:3 Ist-Böschung 4 4 25.00 Ioo!oo io!oo 20!00
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0164/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.03.2025
- Erstellt
- 15.01.2025 11:06