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0164/2025

Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich Niehler Damm, Ufermauern und Böschungen

Beschlussvorlage Ausschuss 05.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 9.2.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Luftbild

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Anlage 6 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 6

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Anlage 5 Fotos

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Anlage 4 Regelquerschnitt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

891 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Steinschüttung hat keinen Spielraum für eine Gestaltung 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

5508 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 0164/2025 
Freigabedatum 
05.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich Niehler Damm, 
Ufermauern und Böschungen  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Instandsetzung „Steinschüttung im Be-
reich des Niehler Damms, an der Ufermauer und den Böschungen in dem Abschnitt zwischen 
Rhein-Kilometer 695,850 bis 696,320“ mit Kosten in Höhe von rund 522.500 € brutto zu und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nip-
pes uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 
Verkehrsausschuss 13.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  522.548 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich entlang des Rheins rund 4,6 km Stützmauern in Form von 
Schwergewichtsmauern und rund 11 km befestigte Uferböschungen in der Unterhaltungslast 
der Stadt Köln. 
 
Die im befestigten Böschungsbereich aufliegende Steinschüttung dient als Schutz vor Aus-
spülung der Verfugungen sowie vor Unterspülung der Uferanlage und ist konstruktiv zur 
Standsicherheit zwingend notwendig. Die bestehende Steinschüttung wurde sukzessiv in den 
letzten Jahren in Teilbereichen durch den normalen Rheinwasserabfluss und diverser Hoch-
wasserereignisse abgetragen. 
 
In dem geplanten Bereich von Rhein-Kilometer 695,850 bis 696,320 sollen rund 470 m der 
vorhandenen Steinschüttung an der Uferböschung des Niehler Damms instandgesetzt wer-
den. 
 
Es handelt sich um priorisierte Bereiche, die in Teilbereichen stark durch Wellenschlag und 
Erosion infolge unterschiedlicher Strömungen, wechselnden Wasserständen bzw. Hochwas-
ser im Lauf der Jahre geschädigt sind.

3 
 
Durchführung der Maßnahme 
Zur Kontrolle und zum Nachweis wurden bereits Voruntersuchungen mittels Echolotpeilung 
durchgeführt, welche die Ist-Situation in vorgegebenen Intervallen erfasst. Die letzte Peilung 
im Bereich Niehler Damm im Oktober 2024 und deren anschließende Auswertung zeigt, dass 
die Menge an Steinschüttungen nicht mehr den Mindestvorgaben entsprechen.  
Die teilweise fehlende, schützende und auflastbietende Steinschüttung an den Böschungsfü-
ßen hat eine Beeinträchtigung der Standsicherheit und somit eine herabgesetzte Dauerhaf-
tigkeit der Uferanlage zur Folge. 
 
Aufgrund der durch die Strömung abgetragene und dadurch nicht mehr ausreichende Auflast 
im Böschungsbereich ist die befestigte Uferanlage nur noch beschränkt gegen die Rheinströ-
mung gesichert. Im vorliegendem Bereich der Ufermauer ist zur Gewährleistung der Standsi-
cherheit nach der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ eine 
Vorschüttung aus Wasserbausteinen der Klasse LMB 10/60 mit einem Gefälle von 1:3 ab 
Oberkante der Böschungsberme notwendig. 
 
Der profilgerechte Einbau der Steinschüttung aus Wasserbausteinen erfolgt bei geeigneten 
Wasserständen durch GPS-gestützte Baggerschiffe. Die Ausführung der Maßnahme ist nur 
von der Wasserseite möglich. Die Anlieferung der Wasserbausteine erfolgt ebenfalls auf dem 
Wasserweg. 
 
Die Bauzeit beträgt ca. 8 Wochen. Der Baustart ist für Anfang des 3. Quartals 2025 vorgese-
hen. 
 
Kosten 
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 522.500,- € brutto. 
 
Steinschüttung  372.000 € netto 
Echolotpeilung / Auswertung 9.840 € netto 
Zwischensumme  381.840 € netto 
Zuschlag Unvorhergesehenes 15% 57.276 netto 
Gesamtkosten 439.116 netto 
Mehrwertsteuer 19% 83.432 netto 
Gesamtkosten 522.548 brutto 
 
 
Risiken 
Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Material- und 
Energiepreisen ist von Unwägbarkeiten bezüglich der Angebotspreise auszugehen; deswegen 
wurde ein Risikozuschlag von 15% berücksichtigt. 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus einer für diesen Zweck in 2023 gebildeten Rück-
stellung im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produkt-
gruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen.

4 
RPA 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stel-
lungnahme ist der Beschlussvorlage als Anlage 6 beigefügt. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Übersichtsplan  
Anlage 3: Luftbild 
Anlage 4: Beispiel Ausbau Regelquerschnitt 
Anlage 5: Fotos 
Anlage 6: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 143-15-02-25 
Anlage 7: Stellungnahme zu Rechnungsprüfungsamt 143-15-02-25

Anlage 3 Luftbild

154 Zeichen

Luftbild Bereich Steinschüttung
Mittelpunkt: 357175, 5650684
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 16.01.2025Seite 1 / 1

Anlage 2 Übersichtsplan

138 Zeichen

Übersichtsplan
Mittelpunkt: 357441, 5650246
1:10000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 16.01.2025Seite 1 / 1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

731 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0164/2025
Stand: 17.12.2025 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich Niehler Damm, 
Ufermauern und Böschungen 
Beschluss:  
 
Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Instandsetzung „Steinschüttung 
im Bereich des Niehler Damms, an der Ufermauer und den Böschungen in dem Ab-
schnitt zwischen Rhein-Kilometer 695,850 bis 696,320“ mit Kosten in Höhe von rund 
522.500 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Maßnahme ist abgeschlossen 
Nächste Schritte: 
- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-

Anlage 6 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2450 Zeichen

/ 2 
14     .02.2025 
143 Herr Jünger 
 22105 
 
 
Dezernat III, 
Amt 69 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0164/2025, Stand 23.01.2025 
Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich Niehler 
Damm, Ufermauern und Böschungen  
RPA-Nr.: 143/15/02/25 
Eingereichte Kosten: ca. 439.000 € (netto) bzw. ca. 522.000 € (brutto) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit o. g. Vorlage beabsichtigt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, den 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die o. g. Leistungen herbeizuführen. 
Bei der Durchsicht der Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt: 
Neben der Beschlussvorlage liegen kein weiterer Erläuterungsbericht und kein Bau-
ablaufplan vor. Die vorgelegte Mengenermittlung hat nicht die Qualität als Grundlage 
für eine Kostenberechnung. Insofern können die Gesamtkosten derzeit nicht bestä-
tigt werden. 
Der Beschluss basiert auf einem Risikozuschlag von 15% für Energie- und Material-
preissteigerungen, was einem Wert von ca. 57.000 € (netto) bzw. ca. 68.000 € (brut-
to) entspricht. Aktuelle Studien gehen derzeit nicht von Preissteigerungen aus. Vor 
dem Hintergrund, dass Kostenberechnungen grundsätzlich eine Abweichung von 
±20% tolerieren und kurzfristig mit stabilen bzw. leicht stagnierenden Baupreisen zu 
rechnen ist, wird empfohlen, diesen Zuschlag nicht zu beschließen. 
Aufgrund des hohen Ressourcenverbrauchs an Wasserbausteinen, wie bei der vor-
liegenden Maßnahme in Höhe von ca. 17,5 Tonnen pro Gewässermeter (Nutzlast 
eines 4-Achs-LKW), wird empfohlen, zukünftig alternative Möglichkeiten zu prüfen. 
Dies kann ggf. mit einer ökologischen Aufwertung sowie einer höheren Dauerhaf-
tigkeit der Uferbereiche einhergehen. In diesem Zusammenhang wird auf entspre-
chende Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Wasserbau, der Bundesanstalt für 
Gewässerkunde sowie der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser 
und Abfall e.V. verwiesen. Ein Gesamtkonzept für die Uferbereiche des Rheins in der 
Baulast der Stadt Köln wäre empfehlenswert. 
Aus technischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortfüh-
rung der Maßnahme. Die vorgelegten Unterlagen entsprechen jedoch nicht den An-
forderungen des §13, Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. 
20

- 2 - 
 
 
Die Finanzierung der Maßnahme ist vor dem Hintergrund des derzeit noch nicht ge-
nehmigten Haushalts sicherzustellen.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Sven Genseke

Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 6

3734 Zeichen

/ 2 
69 26.02.2025 
693/30  
 
 
  
 
 
Stellungnahme zum Schreiben vom 20.02.2025, RPA-Nr.: 143/15/02/25 
hier: Baubeschluss für die Instandsetzung der Steinschüttung im Bereich Nieh-
ler Damm, Ufermauer und Böschung, Beschlussvorlage 0164/2025 
 
Die Feststellung, dass den Unterlagen kein Erläuterungsbericht und Bauablaufplan 
beiliegt, ist zutreffend. Die grundsätzliche Veranlassung zu dieser Maßnahme wird in 
der Baubeschlussvorlage 0164/2025 nebst Anlagen beschrieben; hierin findet sich 
auch eine Angabe zur Dauer der Durchführung.  
Alle weiteren Erläuterungen, einschließlich einem möglichem Ablauf der Arbeiten, 
werden als Bestandteil der nach Beschlussfassung anzufertigen Vergabeunterlagen 
in die Baubeschreibung aufgenommen. Ausführungszeiten werden in den Besonde-
ren Vertragsbedingungen als Termine vereinbart. 
Eine prüfbare Mengenermittlung wurde durch das Ing.-Büro nicht vorgelegt. 
Die vorgelegte Mengenermittlung basiert auf Angaben des Ingenieurbüros GEO 
Group für Geodäsie und Geoinformatik, welches zur Ermittlung der Mengen beauf-
tragt wurde. 
Das vorhandene Ist-Profil erfolgte mittels eines Bootes durch Echolotpeilung. Auf Ba-
sis dieser Echolotpeilung basieren die Daten zur Ermittlung des digitalen Gelände-
modells (Lageplan / Querschnittprofile). 
Die Mengenermittlung zwischen Soll- und Ist-Profil wird über die entsprechende EDV 
durch Dreiecksvermaschung ermittelt.  
Das Endergebnis der Mengenermittlung in m³ erfolgt digital per Programm voll auto-
matisiert. Separate Rechenschritte liegen daher nicht vor. 
Die Vordersätze im LV sind mittels der Schüttdichte in Tonnen angegeben bzw. um-
gerechnet worden. 
Eine genaue Abrechnung erfolgt über Wiegescheine. Alle Schiffsladungen sind per 
Eichaufnahme bei Anlieferung und nach der Entladung durch einen vereidigten 
Schiffseichaufnehmer nachzuweisen.

- 2 - 
 
 
 
Der ermittelte Ressourcenverbrauch an Wasserbausteinen ist erforderlich um ein 
ausreichendes Flächengewicht zu erhalten, so dass die lose Steinschüttung bei den 
hydraulischen Belastungen lagestabil sind und im Verbund die Böschung vor Ober-
flächenerosion schützen. 
Bei technisch-biologischen Ufersicherungsmaßnahmen wird der Uferschutz langfris-
tig entweder allein durch Pflanzen (Scherenfestigkeitserhöhung mittels durchwuzel-
ten Boden) oder durch eine Kombination aus Pflanzen und technischen Komponen-
ten, z.B. von Röhrichtgabionen oder begrünten Steinschüttungen, gewährleistet.  
Seit Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 sind zuneh-
mend ökologische Aspekte zu berücksichtigen, um eine vielfältige Uferstruktur, mehr 
Lebensraum für Tiere und Pflanzen und die Artenvielfalt zu fördern. Mit dem Kabi-
nettsbeschluss vom 1. Februar 2017 hat die Bundesregierung konkret das Bundes-
programm „Blaues Band Deutschland“ beschlossen, mit dem in den nächsten Jahren 
ökologische Aufwertungen an Bundeswasserstraßen vorgesehen sind. 
Dabei geht es um die Renaturierung der ca. 2.800 km Nebenwasserstraßen, die nur 
noch wenig oder gar nicht mehr von der Berufsschifffahrt genutzt werden und um die 
Schaffung vernetzter „ökologischer Trittsteine“ im Bereich der viel befahrenen Stre-
cken des sogenannten Hauptnetzes. 
Als „ökologischer Trittstein“ ist der Bereich „Niehler Damm“, welcher unmittelbar vor 
der Ufermauer sowie im Einfahrtsbereich zum Niehler Hafen liegt nicht vorgesehen. 
Ein Gesamtkonzept für die Uferbereiche des Rheins in Zuständigkeit der Stadt Köln 
ist seitens 69 derzeit nicht geplant. Dennoch wird bei weiteren Ufersicherungsmaß-
nahmen ein alternativer Böschungsschutz geprüft und ggf. mitberücksichtigt. 
 
Dieser erläuternde Vermerk wurde mit dem RPA in einem einvernehmlichen Ge-
spräch am 26.02.2025 abgestimmt.

Anlage 5 Fotos

11 Zeichen

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Anlage 4 Regelquerschnitt

240 Zeichen

Ausbau—Regelquerschnitt
HWS-Schutzziel - 11,90m KP
Cui
Ufermauer 
^c Niehler Dammm
1 4 40,00 x.;
< 4 30,00
4 + 35.00
Aufschüttung aus WB-Steinen
Klasse LMB 10/60 
verkeilen und andrücken
Neigung 1:3
Ist-Böschung
4 4 25.00
Ioo!oo io!oo 20!00

Beratungsverlauf (2)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0164/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.03.2025
Erstellt
15.01.2025 11:06