Mandari Insight

2367/2018

21. Bericht zur Situation Geflüchteter

Mitteilung Ausschuss 01.08.2018

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Anlage

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Mitteilung Ausschuss

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21. Bericht_Situation-Geflüchteter

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Anlage

9118 Zeichen

21. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand 30.06.2018
Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4.
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetrieb 
e
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 27.877 684 2,42% 2,45% 0 0 0 275 0 0 279 130 0 0 688 2,47% 
1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 38.607 284 0,77% 0,74% 0 0 0 214 0 0 38 32 0 -55 229 0,59% 
1 Innenstadt 103 Altstadt-Nord 18.270 251 1,42% 1,37% 0 0 0 153 0 0 0 98 0 -55 205 1,12% 
1 Innenstadt 104 Neustadt-Nord 28.610 85 0,32% 0,30% 0 0 0 0 0 0 57 28 0 0 85 0,30% 
1 Innenstadt 105 Deutz 15.744 420 2,57% 2,67% 0 0 0 0 221 66 0 133 0 0 395 2,51% 129.108 1.712 1,33% 
2 Rodenkirchen 201 Bayenthal 9.947 44 0,53% 0,44% 0 0 0 0 0 44 0 0 0 0 53 0,53% 
2 Rodenkirchen 202 Marienburg 7.008 93 1,53% 1,33% 0 93 0 0 0 0 0 0 131 -93 136 1,94% 
2 Rodenkirchen 203 Raderberg 6.304 12 0,19% 0,19% 0 0 0 0 0 0 0 12 99 0 111 1,76% 
2 Rodenkirchen 204 Raderthal 4.835 13 0,25% 0,27% 0 0 0 0 0 0 0 13 18 0 31 0,64% 
2 Rodenkirchen 205 Zollstock 22.925 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 206 Rondorf 9.612 220 2,29% 2,29% 0 0 0 0 0 220 0 0 0 0 217 2,26% 
2 Rodenkirchen 207 Hahnwald 2.058 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 208 Rodenkirchen 17.632 573 3,56% 3,25% 0 304 0 0 269 0 0 0 0 -304 318 1,80% 
2 Rodenkirchen 209 Weiß 6.003 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 210 Sürth 10.886 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 211 Godorf 2.547 66 2,43% 2,59% 0 0 0 0 0 0 0 66 33 0 99 3,89% 
2 Rodenkirchen 212 Immendorf 2.060 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 213 Meschenich 7.934 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 109.751 1.081 0,98% 
3 Lindenthal 301 Klettenberg 10.677 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 302 Sülz 36.687 36 0,11% 0,10% 0 0 0 0 36 0 0 0 36 0 74 0,20% 
3 Lindenthal 303 Lindenthal 30.481 17 0,06% 0,06% 0 0 0 0 0 0 6 11 0 0 17 0,06% 
3 Lindenthal 304 Braunsfeld 12.070 112 0,91% 0,93% 0 0 0 112 0 0 0 0 0 0 109 0,90% 
3 Lindenthal 305 Müngersdorf 8.762 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 306 Junkersdorf 14.695 227 1,67% 1,54% 0 0 0 0 201 0 26 0 0 0 236 1,61% 
3 Lindenthal 307 Weiden 17.401 409 2,31% 2,35% 0 0 0 0 155 0 26 228 0 -26 367 2,11% 
3 Lindenthal 308 Lövenich 9.106 54 0,63% 0,59% 0 0 0 11 43 0 0 0 0 -11 45 0,49% 
3 Lindenthal 309 Widdersdorf 12.238 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 152.117 849 0,56% 
4 Ehrenfeld 401 Ehrenfeld 37.856 114 0,11% 0,30% 0 0 0 0 0 0 114 0 0 -31 10 0,03% 
4 Ehrenfeld 402 Neuehrenfeld 24.405 498 2,19% 2,04% 317 0 0 127 0 0 0 54 0 0 523 2,14% 
4 Ehrenfeld 403 Bickendorf 16.556 97 0,58% 0,59% 0 0 0 38 0 0 0 59 0 0 96 0,58% 
4 Ehrenfeld 404 Vogelsang 8.145 17 0,20% 0,21% 0 0 0 0 0 0 0 17 0 0 17 0,21% 
4 Ehrenfeld 405 Bocklemünd/Mengenich 10.698 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
4 Ehrenfeld 406 Ossendorf 10.596 167 3,10% 1,58% 0 42 0 0 0 125 0 0 5 -42 202 1,91% 108.256 916 0,85% 
5 Nippes 501 Nippes 36.574 247 0,69% 0,68% 0 0 0 181 0 0 66 0 0 0 251 0,69% 
5 Nippes 502 Mauenheim 5.654 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
5 Nippes 503 Riehl 11.945 330 3,10% 2,76% 0 169 0 0 0 0 161 0 0 -169 202 1,69% 
5 Nippes 504 Niehl 20.204 157 0,81% 0,78% 0 0 0 17 0 0 82 58 0 0 157 0,78% 
5 Nippes 505 Weidenpesch 14.011 10 0,17% 0,07% 0 0 0 0 0 0 10 0 0 0 10 0,07% 
5 Nippes 506 Longerich 13.724 139 0,98% 1,01% 0 0 0 68 0 71 0 0 0 0 135 0,98% 
5 Nippes 507 Bilderstöckchen 15.809 0 0,22% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 117.921 924 0,78% 
6 Chorweiler 601 Merkenich 5.756 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 602 Fühlingen 1.996 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 603 Seeberg 11.411 83 0,71% 0,73% 0 0 0 0 73 0 10 0 0 0 72 0,63% 
6 Chorweiler 604 Heimersdorf 6.157 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 605 Lindweiler 3.442 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 606 Pesch 7.749 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 607 Esch/Auweiler 6.970 132 1,91% 1,89% 0 0 0 0 0 132 0 0 0 0 138 1,98% 
6 Chorweiler 608 Volkhoven/Weiler 6.081 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 609 Chorweiler 13.229 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 610 Blumenberg 5.511 79 1,52% 1,43% 0 0 0 0 79 0 0 0 0 0 79 1,43% 
6 Chorweiler 611 Roggendorf/Thenhoven 4.401 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 612 Worringen 10.333 67 0,75% 0,65% 0 0 0 0 47 0 0 20 0 0 84 0,81% 83.036 373 0,45% 
7 Porz 701 Poll 11.461 266 2,24% 2,32% 0 0 0 0 0 0 0 266 0 0 256 2,23% 
7 Porz 702 Westhoven 5.503 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 703 Ensen 7.617 169 2,31% 2,22% 0 0 0 0 0 169 0 0 0 0 179 2,35% 
7 Porz 704 Gremberghoven 3.069 113 3,68% 3,68% 0 0 0 0 0 0 0 113 0 0 113 3,68% 
7 Porz 705 Eil 9.197 74 0,97% 0,80% 0 74 0 0 0 0 0 0 0 -74 1 0,01% 
7 Porz 706 Porz 14.915 116 0,82% 0,78% 0 0 0 104 0 0 0 12 0 -104 20 0,13% 
7 Porz 707 Urbach 12.617 31 0,25% 0,25% 0 0 0 31 0 0 0 0 200 -31 200 1,59% 
7 Porz 708 Elsdorf 1.713 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 709 Grengel 5.536 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 710 Wahnheide 7.860 141 1,77% 1,79% 0 0 0 35 0 0 0 106 41 -35 147 1,87% 
7 Porz 711 Wahn 7.189 89 1,38% 1,24% 0 0 0 23 0 66 0 0 15 -23 85 1,18% 
7 Porz 712 Lind 3.515 24 0,65% 0,68% 0 0 0 0 0 0 0 24 224 0 247 7,03% 
7 Porz 713 Libur 1.135 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 714 Zündorf 11.879 95 0,80% 0,80% 0 0 0 0 0 71 0 24 0 0 94 0,79% 
7 Porz 715 Langel 3.480 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 716 Finkenberg 6.984 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 113.670 1.129 0,99% 
8 Kalk 801 Humboldt/Gremberg 15.507 56 0,36% 0,36% 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 56 0,36% 
8 Kalk 802 Kalk 24.063 510 2,14% 2,12% 0 0 0 252 0 0 0 258 0 0 515 2,14% 
8 Kalk 803 Vingst 13.101 92 0,40% 0,70% 0 0 0 42 0 0 0 50 0 -42 44 0,34% 
8 Kalk 804 Höhenberg 12.666 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 805 Ostheim 13.631 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 806 Merheim 11.207 236 2,11% 2,11% 0 110 0 0 0 0 126 0 0 -110 129 1,15% 
8 Kalk 807 Brück 10.405 196 1,91% 1,88% 0 0 0 129 0 67 0 0 0 0 199 1,91% 
8 Kalk 808 Rath/Heumar 11.794 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 809 Neubrück 8.998 168 1,88% 1,87% 0 0 0 0 0 168 0 0 0 0 168 1,87% 121.372 1.263 1,04% 
9 Mülheim 901 Mülheim 42.786 630 1,58% 1,47% 0 0 169 200 25 0 80 156 74 -194 516 1,21% 
9 Mülheim 902 Buchforst 7.544 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 903 Buchheim 12.932 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 904 Holweide 21.114 25 0,15% 0,12% 0 0 0 25 0 0 0 0 280 0 307 1,45% 
9 Mülheim 905 Dellbrück 21.804 181 0,91% 0,83% 0 0 0 25 0 0 156 0 0 0 185 0,85% 
9 Mülheim 906 Höhenhaus 15.627 312 1,98% 2,00% 0 0 0 86 0 0 0 226 0 0 314 2,01% 
9 Mülheim 907 Dünnwald 11.758 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 908 Stammheim 8.001 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 224 0 224 2,80% 
9 Mülheim 909 Flittard 7.998 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 149.564 1.162 0,78% 
Summe 1.084.795 9.261 0,89% 0,85% 317 792 169 2.148 1.205 1.1 99 1.237 2.194 1.380 -1.399 9.390 0,87% 
Einwohner insgesamt am 
31.12.2017 
Stadtteil 
Stadtteil Nr. 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Anteil Bezirk 
Mai 2018 
vorauss. Anteil Dezember 
2018 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2018 
Anteil I. Quartal 2018 
Verteilung der Ist-Belegung auf die 
Unterbringungsarten 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2018 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2018 
Einwohner Bezirk 
Reale Belegung Bezirk 
Mai 2018 
Anteil II. Quartal 2018 
Ist-Belegung 30.06.2018

21. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand 30.06.2018
Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4.
Zusammenfassung Stadtbezirke 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetrieb 
e
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 129.108 1.724 1,34% 1,34% 0 0 0 642 221 66 374 421 0 -110 1.602 1,24% 
2 Rodenkirchen 109.751 1.021 1,00% 0,93% 0 397 0 0 269 264 0 91 281 -397 965 0,88% 
3 Lindenthal 152.117 855 0,57% 0,56% 0 0 0 123 435 0 58 239 36 -37 848 0,56% 
4 Ehrenfeld 108.256 893 0,94% 0,82% 317 42 0 165 0 125 114 130 5 -73 848 0,78% 
5 Nippes 117.921 883 0,83% 0,75% 0 169 0 266 0 71 319 58 0 -169 755 0,64% 
6 Chorweiler 83.036 361 0,45% 0,43% 0 0 0 0 199 132 10 20 0 0 373 0,45% 
7 Porz 113.670 1.118 1,01% 0,98% 0 74 0 193 0 306 0 545 480 -267 1.342 1,18% 
8 Kalk 121.372 1.258 1,01% 1,04% 0 110 0 509 56 235 126 308 0 -152 1.111 0,92% 
9 Mülheim 149.564 1.148 0,81% 0,77% 0 0 169 250 25 0 236 382 578 -194 1.546 1,03% 
0 Gesamt 1.084.795 9.261 0,89% 0,85% 317 792 169 2.148 1.205 1.199 1.2 37 2.194 1.380 -1.399 9.390 0,87% 
Stadtteil Nr. 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Verteilung der Ist-Belegung auf die 
Unterbringungsarten 
vorauss. Anteil IV. Quartal 
2018 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2018 
Anteil I. Quartal 2018 
Einwohner insgesamt am 
31.12.2017 
Stadtteil 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2018 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2018 
Ist-Belegung 30.06.2018 
Anteil II. Quartal 2018

Mitteilung Ausschuss

679 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 26.07.2018 
 2367/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Gesundheitsausschuss 13.09.2018 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.09.2018 
Sportausschuss 18.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit eine umfangreiche Bestandsaufnahme 
und Darstellung der aktuellen Situation Geflüchteter zum Stichtag 30.06.2018 in Form des 21. Berich-
tes zur Verfügung. 
 
Anlage 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter 
 
 
Gez. Dr. Rau

21. Bericht_Situation-Geflüchteter

66555 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
21. Bericht 
 
(II. Quartal 2018) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Integration und  
Umwelt 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 30.06.2018

1 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Inhalt 
Einleitung  ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten  ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen  ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft  ........................................................................... 4 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ........................................................ 5 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk  .............................................................................. 6 
2. Ressourcenmanagement  ................................................................................................................ 7 
2.1. Zielvorgaben  ........................................................................................................................ 7 
2.2. Sachstand II. Quartal 2018  ............................................................................................... 8 
2.2.1. a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften bis Ende 2018 .................. 8 
2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben  ............... 9 
2.2.3. c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen 
Qualitätsstandards  ................................................................................................................... 9 
2.2.4. d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen  ........................... 10 
2.2.5. e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw. Anmietung  ............... 11 
2.2.6. Identifizierung von Vorhalteflächen  .......................................................................... 14 
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau  .......................................................................................... 15 
4. Ausländerrechtliche Informationen - Zahlen, Daten, Fakten  ................................................... 15 
5. Berichte zu aktuellen Themenkomplexen und Entwicklungen  ................................................ 16 
5.1. Barrierefreiheit  .................................................................................................................. 17 
5.1.1. Barrierefreiheit im (sozialen) Wohnungsbau  .......................................................... 17 
5.1.2. Situation Geflüchteter mit Behinderung ................................................................... 18 
5.2. Unterbringung für vulnerable Geflüchtete  ..................................................................... 20 
5.2.1. Anforderungen an das Belegungsmanagement  .................................................... 20 
5.2.2. Situation allein reisender Frauen / allein erziehender Frauen mit Kindern  ........ 22 
5.3. Mindeststandards  ............................................................................................................. 25 
5.3. Härtefallregelung Satzung zur Unterbringung  ............................................................. 26

2 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Einleitung 
 
Die Stadt erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren ge- 
setzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehör- 
dengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen sicher, die durch 
die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden oder als sogenannte „unerlaubt Einge- 
reiste“ direkt Köln ansteuern. Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im 
gesamten Stadtgebiet vor bzw. hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig an- 
gemietet. Die hier dargestellten Informationen beziehen sich nur auf die Zahl der Schutzsu- 
chenden, die vom Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln untergebracht werden. 
 
Der Bericht erscheint quartalsweise. 
 
Die Kapitel 1 bis 4 sind fester Bestandteil des Berichtes. Kapitel 5 ist variabel und greift aktu- 
ell jeweils vordringliche Informationen zur Situation der Unterbringung und Betreuung ge- 
flüchteter Menschen auf.  
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
Insgesamt bleibt die Entwicklung gegenüber dem letzten Bericht unverändert. Die Zahl der 
untergebrachten Geflüchteten ist weiterhin rückläufig. 
 
Die Zuweisung von Geflüchteten nach Köln obliegt der Bezirksregierung Arnsberg. Die Zu- 
weisungsquote der Stadt Köln galt in den zurückliegenden Monaten als erfüllt, sodass mit 
der Bezirksregierung Arnsberg eine Aussetzung weiterer Zuweisungen bis zum 30.06.2018 
vereinbart worden war. Ausgenommen von dieser Regelung waren unbegleitete minderjähre 
Ausländer und Zuweisungen im Rahmen von Familienzusammenführungen. 
 
Nach der Vor-Ort-Prüfung der Fallzahlen durch die Bezirksregierung Köln im Mai 2018 ist die 
Anzahl nach unten korrigiert worden, so dass Köln seit dem 24.06.2018 die Quote nur noch 
mit rund 92% erfüllt.  
Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt derzeit Zuweisungen an Kommunen vor, wenn deren 
Aufnahmequote 90% unterschreitet. Dabei erfolgt 14 Tage vorher eine Vorankündigung. Die 
Bezirksregierung Arnsberg hat in Abhängigkeit zur Größe der Kommune maximale wöchent- 
liche Zuweisungszahlen festgelegt, für Köln liegt diese bei max. 30. 
 
In 2018 sank die Zahl untergebrachter Geflüchteter wöchentlich um durchschnittlich 35 – 40 
Personen. Bei einer erneuten wöchentlichen Zuweisung ist deshalb mit einem stagnierenden 
Niveau zu rechnen.

3 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Jahresverlauf ab 2010: 
 
 
* Stand 30.06.2018 
 
 
Monatliche Entwicklung der letzten beiden Jahre in Kombination mit der monatlichen Verän- 
derung:

4 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete Aspek- 
te sind hier Alter, Familie und Herkunft.  
 
 
 
Ausgenommen sind in der Darstellung unbegleitete minderjährige Ausländer, da diese nicht 
durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut werden, sondern durch das 
Amt für Kinder, Jugend und Familie.

5 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein:  
 
 
* Erläuterung: China, Ägypten, Bangladesch, Kasachstan, Libanon, Libyen, Moldawien, Mongolei, Myanmar, 
Nepal, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam sowie Menschen mit ungeklärter Nationali- 
tät. 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, 
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbrin- 
gungsqualität). 
 
Differenziert wird: 
• Notaufnahme (Herkulesstraße) 
• Notunterkunft 
• Leichtbauhalle 
• Beherbergungsbetriebe 
• Wohnheim 
• Mobile Wohneinheit 
• Systembau 
• Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnun gen) 
 
Ausführliche Erläuterungen hinsichtlich Bauart, Unterbringungsqualität und Nutzungsart sind 
im 20. Bericht zu finden.

6 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Tasächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: 
 
Stichtag 31.01.2018 
 28.02.2018  31.03.2018  30.04.2018  31.05.2018  30.06.2018  
Notaufnahmen 375  392  345  360  338  317  
Notunterkünfte 1.068  994  959  924  833  792  
Leichtbauhallen 382  329  300  246  215  169  
Beherbergungsbetriebe  2.340  2.258  2.247  2.205  2.187  2.148  
Mobile Wohneinheiten 1.343  1.302  1.251  1.233  1.225  1.205  
Systembauten 1.219  1.211  1.220  1.214  1.208  1.199  
Wohnungen 2.050  2.107  2.140  2.167  2.185  2.194  
Wohnheime 1.206  1.232  1.191  1.220  1.218  1.237  
Summe 9.983  9.825  9.653  9.569  9.409  9.261  
 
Grafische Darstellung der Verteilung zum Quartalsende: 
 
 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag das Verhältnis 
von Einwohnern zu untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, 
Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Prozentzahlen in ständiger dynamischer 
Entwicklung.  
 
Dargestellt ist die reale Ist-Belegung zum jeweiligen Quartalsende 2018 sowie der voraus- 
sichtliche Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2018 unter Berücksich- 
tigung der Inbetriebnahme neuer bzw. Aufgabe noch belegter Objekte. 
 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Fallzahlentwick- 
lung Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Fallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls.

7 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung und der 
weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land ist kaum eine seriöse 
Prognose möglich. Eine genauere Bewertung wird für den III. Quartalsbericht 2018 avisiert. 
 
 
 
Eine detaillierte Übersicht der Verteildichte bezogen auf die Stadtteile wird in der Anlage 
dargestellt.  
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde im November 2017 den politischen Gremien vorgestellt. 
Es wurde entwickelt, um einerseits die durch weltpolitische Ursachen bedingten deutlichen 
Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden, andererseits um die 
Unterbringungsqualität in den städtischen Unterkünften - gerade hinsichtlich der notwendi- 
gen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. 
 
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei die mittelfristige Rückkehr zu den in den 
Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards im 
Fokus. 
 
2.1. Zielvorgaben 
Die ausführliche Darstellung der Zielsetzung für 2018 und der zur Erreichung dieser Ziele 
definierten Maßnahmen zur Standortentwicklung finden Sie im 20. Bericht. 
 
Kurzübersicht Standortentwicklungsmaßnahmen: 
I. Prüfung Abriss und Neubau mit öffentlich geförde rten Mitteln  
II. ersatzlose Aufgabe als Unterkunft für Geflüchte te  
III. Aufbau Unterbringungsreserve 
IV. konventioneller Wohnungsbau nicht öffentlich ge fördert

8 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
V. Umbau oder Sanierung von maroden Unterkünften  
VI. Akquise von Vorhaltefläche 
2.2. Sachstand II. Quartal 2018 
Im Vergleich zum 31.12.2017 haben sich bzgl. der Erreichung dieser Ziele innerhalb des II. 
Quartals 2018 diese Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben: 
 
Unterbringung / Standortentwicklung 31.12.2017  30.06.2018  Veränderung  
a) Notunterkünfte (inkl. Leichtbauhallen) 1.515  961  -554  
b) Beherbergungsbetriebe  2.465  2.148  -317  
c) mit geringen Qualitätsstandards 164  82  -82  
d) Unterbringungsreserve* 563  1.302  +739  
e) Neubau bzw. Anmietung 0  212  +212  
* maximal Belegung 
 
Die einzelnen Sachstände zur Zielerreichung werden im Folgenden weiter erläutert. 
2.2.1. a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften bis Ende 2018 
Der Standort Herkulesstraße bleibt als Notaufnahme zur Nutzung für die Erstaufnahme so- 
genannter „unerlaubt Eingereister“ erhalten. Die Beendigung der Nutzung konzentriert sich in 
2018 auf Notunterkünfte und Leichtbauhallen. 
 
Die leergezogenen Unterkünfte werden im Rahmen der Standortentwicklung unterschiedlich 
weiter genutzt, z.B. werden die Objekte Boltensternstr. 10a und Bonner Str. 478 – 482 nicht 
leergezogen. Die Qualität der Unterbringung wird im Rahmen von Umbau- und Sanierungs- 
maßnahmen z.B. durch den Einbau von Gemeinschaftsküchen verbessert (Standortentwick- 
lung V). Aus Notunterkünften entstehen Wohnheime . Der Umbau erfolgt im laufenden 
Betrieb. 
 
Für einige Standorte ist eine weitere Nutzung als Reserve (Standortentwicklung III) vorgese- 
hen. 
 
Stand II. Quartal 2018: 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung 
Real 
30.06. 
2018 
Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen III Männer 20.04.2018 156 0
Butzweiler Hof Allee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III überwieg. 
Familien 
14.06.2018 530 0
Luzerner Weg 70 a Leichtbauhallen 9 Mülheim III überwieg . 
Familien 
31.07.2018 400 169 
Mathias-Brüggen-Str. 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf III F amilien 13.07.2018 218 42 
Friedrich-Naumann-Str. 2 
(Baumarkt) 
Notunterkünfte 7 Eil II Familien 31.08.2018 270 74 
Ostmerheimer Str. 220 (BIMA) Notunterkünfte 8 Merheim I I Familien 31.12.2018 140 110 
Bonner Str. 478-482 Notunterkünfte 2 Marienburg V Männer 31.12.2018 152 93 
Ringstraße 38 - 44 Notunterkünfte 2 Rodenkirchen II Fami lien 31.12.2018 484 304 
Boltensternstr. 10 a Notunterkünfte 5 Riehl V Familien 31 .12.2018 240 169 
2590 961

9 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Bewertung Zielerreichung: 
Im Vergleich zum I. Quartal 2018 reduzierte sich die Belegung um weitere 298 Personen, 
dabei konnten zwei Standorte bereits komplett leergezogen werden. Mit Belegungsbeginn 
neuer Standorte (siehe 2.2.5.) wird im III. Quartal 2018 in weiteren drei Standorten die Un- 
terbringung beendet werden.  
 
Das Ziel wird in 2018 voraussichtlich erreicht. 
2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben 
Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 300 Plätze 
wird sowohl durch eine reduzierte Belegung (unter Beachtung der Vereinbarung mit dem 
Beherbergungsbetrieb) als auch durch vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Ob- 
jekte umgesetzt. Eine weitere Nutzung von Beherbergungsbetrieben zur Unterbringung von 
Geflüchteten ist nach Beendigung der Nutzung nicht geplant (Standortentwicklung II). 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird je- 
doch auf Grund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe ein- 
zelner Geflüchteter nicht möglich sein. 
 
Stand II. Quartal 2018: 
 
In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde die Nutzung als Unterkunft vollständig beendet: 
 
* Platzzahl entsprechend der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb 
 
Insgesamt hat sich das Volumen der realen Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben seit 
Jahresbeginn wie folgt reduziert: 
 
 
Bewertung Zielerreichung: 
Das Ziel für 2018 wurde bereits erreicht. 
 
Unter der Prämisse der Zielerreichung zu a) und e) sowie der Notwendigkeit zur Berücksich- 
tigung besonderer Schutzbedarfe wird die Reduzierung der Unterbringung in Beherber- 
gungsbetrieben weiter konsequent verfolgt. 
2.2.3. c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen 
Qualitätsstandards  
Dieses Ziel dient insbesondere der Verbesserung der Unterbringungsqualität. Dabei stehen 
auch die Standorte mit Mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration 
(die nur über Gemeinschaftsküchen bzw. –sänitareinrichtungen verfügen) im Fokus. 
Die Standorte Kuckucksweg 8 und Potsdamer Str. 1b sollen erhalten bleiben und perspekti- 
visch durch Neubauten in konventioneller Bauweise ersetzt werden (Standortentwicklung IV), 
um nach Fertigstellung weiterhin geflüchtete Menschen dort unterzubringen. 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung 
Richartzstraße 14-16 
Beherbergungsbetriebe 1 Innenstadt II Männer 31.01.2018 42 
Köhlstr. 15 - Gästehaus Beherbergungsbetriebe 4 Ehrenfeld II Männer 14.03.2018 31 
Godorfer Hauptstraße 61 Beherbergungsbetriebe 2 Rodenkirchen II überwieg. 
Familien 
31.03.2018 55 
128 
Stichtag 31.12.2017 31.01.2018 28.02.2018 31.03.2018 30. 04.2018 31.05.2018 30.06.2018 
Beherbergungsbetriebe 2.465 2.340 2.258 2.247 2.205 2.187 2.148 
*

10 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Stand II. Quartal 2018: 
 
 
 
Bewertung Zielerreichung: 
Die Umsetzung dieses Ziels steht in untrennbarem Zusammenhang zur Schaffung neuer 
Unterkunftsplätze (Ziel e). Kommt es dabei zu Terminverschiebungen in der Zielerreichung 
(siehe Tabelle Seite 13), muss im Rahmen des Belegungsmanagements auch die Planung 
der Leerzüge von Standorten angepasst werden. 
Außerdem gilt die vorrangige Erfüllung von Ziel a).  
 
Insoweit musste hier eine Anpassung dieses Ziels erfolgen. Der Leerzug der folgenden 
Standorte kann erst für das erste Halbjahr 2019 avisiert werden. 
 
 
 
2.2.4. d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen 
Der Aufbau der Unterbringungsreserve hat bereits in 2017 begonnen. Als Reserve im enge- 
ren Sinne definiert sind leergezogene Standorte und Standorte mit teilweise nicht belegten 
abgeschlossenen Gebäudekörpern. 
  
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung 
Real 
30.06. 
2018 
Schlehdornweg 28 Wohnheim 3 Junkersdorf II Familien 31.01 .2018 8 0
Kuckucksweg 8 Wohnheim 2 Godorf IV Familien 14.02.2018 56 0
Bonner Str. 536 Wohnheim 2 Marienburg II Männer 01.04.201 8 54 0
Derfflingerstr. 9 Wohnungen 5 Weidenpesch II Familien 26. 04.2018 15 0
Am Springborn 9a Mobile Wohneinheiten 9 Mülheim II Männe r 31.12.2018 27 25 
Geisselstr. 3 - 5 Wohnheim 4 Ehrenfeld I Familien 31.12.2 018 52 31 
Potsdamer Str. 1 b Wohnheim 3 Weiden IV Familien 31.12.20 18 71 26 
283 82 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung 
Real 
30.06. 
2018 
Ottostr. 9 Mobile Wohneinheiten 3 Lövenich II Männer 30.0 6.2019 62 43 
Hackhauser Weg 75 Mobile Wohneinheiten 6 Worringen VI Fa milien 30.06.2019 120 61 
Langenbergstr. 30 a Mobile Wohneinheiten 6 Blumenberg V I Familien 30.06.2019 116 79 
298 183

11 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Als Unterbringungsreserve stehen bereits zur Verfügung: 
 
 
 
Bewertung Zielerreichung: 
Mit der Aufgabe der Standorte Mathias-Brüggen-Straße und Luzerner Weg (siehe 2.2.1.) 
wird bereits in Kürze das Ziel erreicht. 
2.2.5. e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw. Anmietung 
Zur Zielerreichung in 2018 werden insgesamt 28 Projekte zur Schaffung neuer Unterkünfte 
verfolgt. Dadurch werden voraussichtlich ca. 3.400 neue Unterkunftsplätze entstehen. 
 
Davon konnten bereits vier Projekte erfolgreich umgesetzt und mit der Belegung begonnen 
werden: 
 
 
 
  
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stan 
dorte 
ntwic 
klung 
Datum 
Bereitstell 
ung 
Reserve 
plätze 
(max.) 
Butzweiler Hof Allee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III 14.05.2018 530 
Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Leichtbauhallen 8 Ostheim III 31.12.2017 400 
Luzerner Weg 70 a Leichtbauhallen 9 Mülheim III 01.03.20 18 80 
Ostlandstr. 39 a (Weidenbad) Notunterkünfte 3 Weiden II I 12.09.2017 136 
Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen III 20.04.2018 156 
1302 
Projekt Unterkunftsar 
t
B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Blaubach 9 Wohnheime 1 Innenstadt Belegung Familien 13.02 .2018 100 88 
Kapellenstr. 47 (12 EWO) Wohnungen 8 Kalk Belegung Famil ien 08.02.2018 52 52 
Rothenburger Str. 2 Wohnungen 8 Kalk Belegung Familien 2 3.04.2018 50 50 
Oskar-Jäger-Straße 48 a Wohnheim 4 Ehrenfeld Belegung Fa milien 11.06.2018 150 105 
352 295

12 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Stand II. Quartal 2018: 
 
 
 
Darüber hinaus sollen Unterkünfte umgebaut und saniert werden, um eine verbesserte Un- 
terbringungsqualität zu erreichen (Notunterkünfte werden zu Wohnheimen umgewandelt. Der 
Umbau erfolgt im laufenden Betrieb.). Ebenfalls werden Objekte bezugsfertig gemacht, die 
neu akquiriert werden konnten: 
 
 
 
Bewertung Zielerreichung: 
Im Vergleich zum I. Quartal 2018 haben sich deutliche Veränderungen ergeben. Realistisch 
erreicht werden können in 2018 ca. 2.000 neue Plätze. 
  
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bergisch Gladbacher Str. 2a Wohnungen 9 Mülheim Bau über wieg. 
Familien 
02.07.2018 74 74 
Haferkamp Mobile Wohneinheiten 9 Stammheim Bau überwieg.  
Familien 
23.07.2018 320 224 
Zülpicher Str. 290 Wohnungen 3 Sülz Bau überwieg. 
Familien 
III. Quartal 2018 36 36 
Aloys-Boecker-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Lind Bau überw ieg. 
Familien 
III. Quartal 2018 320 224 
Josef-Broicher-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Urbach Bau üb erwieg. 
Familien 
III. Quartal 2018 400 200 
Buchfinkenstraße 15 Wohnungen 2 Godorf Bau überwieg. 
Familien 
III. Quartal 2018 33 33 
Raderberger Straße 202 Wohnungen 2 Raderberg Bau Familie n IV. Quartal 2018 99 99 
Schlagbaumsweg Mobile Wohneinheiten 9 Holweide Bau überw ieg. 
Familien 
IV. Quartal 2018 400 280 
1.682 1.170 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Auf dem Acker 12, 12 a Wohnungen 7 Wahn Sanierung Familien III. Quartal 2018 15 15 
Bonner Str. 478-482 Wohnheim 2 Marienburg Sanierung Männer IV. Quartal 2018 145 131 
Eckdorfer Str. 9, 4 Wohnungen Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Familien IV. Quartal 2018 9 9
Pingsdorferstr. 10, 4 Wohnungen Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Familien IV. Quartal 2018 9 9
Parkstraße 2-57, 12 EWO Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung Familien IV. Quartal 2018 36 36 
Roald-Amundsen-Str. 3 Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung Familien IV. Quartal 2018 5 5
Sportplatzstr. 111 Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung Familien IV. Quartal 2018 5 5
224 210

13 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Verschiebung Neubau / Anmietung: 
 
 
* in Holzbauweise 
 
Verschiebung Sanierung: 
 
 
 
Ursächlich für die Verschiebung der voraussichtlichen Fertigstellungstermine ist ein komple- 
xes Geflecht interner und externer Einflussfaktoren, die insbesondere zum Zeitpunkt der je- 
weiligen Beschlussfassung und der Erstellung der ersten Zeit-Maßnahmen-Pläne in diesem 
Umfang nicht vorhergesehen werden konnten. 
 
In der Vergangenheit wurde die Errichtung temporärer Bauten regelmäßig über sog. Totalun- 
ternehmer abgewickelt, die neben der eigentlichen Bauleistung auch für die Planung ein- 
schließlich des Baugenehmigungsverfahrens verantwortlich zeichneten. Die Beauftragung 
erfolgte aufgrund der angespannten Unterbringungssituation und der drohenden Gefahr von 
Obdachlosigkeit insbesondere im Zeitraum 2014 bis 2016 regelmäßig als Direktvergabe. 
Aufgrund der inzwischen veränderten Unterbringungssituation wäre eine Direktvergabe nach 
herrschender Meinung nun nicht mehr vergaberechtskonform möglich. In Folge dessen wer- 
den die Planungs- und Ausführungsleistungen (wobei Generalunternehmer als zulässig er- 
achtet werden) getrennt voneinander nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen 
– teils europaweit – ausgeschrieben.  
 
Hinzu kommt, dass nahezu alle o.g. Standorte entweder im Geltungsbereich von rechtskräf- 
tigen Bebauungsplänen liegen, die abweichende Festsetzungen beinhalten, oder aber im 
Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der Gesetzgeber hat zwar durch die stufenweise einge- 
führten Erleichterungen zur Unterbringung von Geflüchteten gem. § 246 Abs. 8-17 BauGB 
die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit derartiger Maßnahmen eröffnet, die kon- 
kreten Baugenehmigungsverfahren für die Standorte sind dadurch allerdings deutlich auf- 
wendiger als angenommen. Sofern von Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wer- 
den muss, sind umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmungen (als Träger öffentlicher Be- 
lange) erforderlich, um die entsprechenden Befreiungsbescheide rechtssicher auszugestal- 
ten und auch nachbarliche Interessen in diesem Kontext zu würdigen. Bei Maßnahmen im 
Außenbereich sind regelmäßig aufgrund naturschutzrechtlicher Eingriffe landschaftspflegeri- 
sche Begleitpläne und artenschutzrechtliche Gutachten zu erstellen, letztlich ist hierzu Ein- 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Wilhelm-Schreiber-Str. Mobile Wohneinheiten 4 Ossendor f Bau Familien I. Quartal 2019 240 168 
Dürener Straße 283 Systembauten 3 Lindenthal Planung I. Quartal 2019 54 49 
Im Grund / Pastor-Wolff-Straße Systembauten 5 Niehl Pla nung überwieg. 
Familien 
I. Quartal 2019 150 135 
Kalscheurer Weg Systembauten 2 Zollstock Planung überwie g. 
Familien 
I. Quartal 2019 150 135 
Neusser Landstr. Systembauten 6 Fühlingen Planung überwi eg. 
Familien 
II. Quartal 2019 240 120 
Lindweilerweg 117 - Erweiterung Systembauten 5 Longerich Planung Familien II. Quartal 20 19 78 70 
Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Planung überwieg . 
Familien 
II. Quartal 2019 150 135 
Sinnersdorfer Str. Systembauten 6 Roggendorf/Thenhoven Planung überwieg. 
Familien 
II. Quartal 2019 240 168 
1.302 980 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Boltensternstr. 10 a Wohnheim 5 Riehl Sanierung Familien I. Quartal 2019 210 147 
210 147

14 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
vernehmen auch mit dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erzie- 
len. Ohne entsprechende Befreiung können die Vorhaben nicht durchgeführt werden. 
 
Auch im Zuge der eigentlichen Bauausführung treten immer wieder Verzögerungen ein, die 
unterschiedliche Ursachen haben. Insbesondere die Errichtung der mobilen Wohneinheiten 
wurde und wird beeinflusst vom Standard, den die Verwaltung hier gesetzt hat. Entgegen der 
ursprünglichen Beschlussfassung werden zur Steigerung der Unterbringungsqualität abge- 
schlossene Nutzungseinheiten – mit eigenen Sanitär- und Kochbereichen – errichtet. Zudem 
wird aufgrund des Kaufs der Objekte mehr Wert auf Nachhaltigkeit gelegt, z.B. im Zusam- 
menhang mit der technischen Gebäudeausstattung (insbesondere bzgl. der Wärmeversor- 
gungsanlagen). Während der Bauausführung hat sich gezeigt, dass die beauftragten Unter- 
nehmen mit diesem hohen Standard nicht vertraut sind und insbesondere der Innenausbau 
deutlich aufwendiger ist als in den ursprünglichen Bauzeitplänen angenommen. 
 
Häufig kommt es im Verlauf der Bautätigkeit auch zu mangelbehafteten Ausführungen, die 
von der Verwaltung beanstandet werden müssen. Die Beseitigung etwaiger Mängel geht 
zwar kostenseitig zu Lasten der beauftragten Unternehmen, verzögert aber regelmäßig die 
avisierte Fertigstellung. An einigen Standorten waren und sind zudem (boden-) denkmalpfle- 
gerische Belange zu berücksichtigen, die eine aufwendige Abstimmung und Begleitung er- 
fordern. 
 
Die Verwaltung arbeitet weiterhin mit erheblichem Druck an der Fertigstellung aller Baumaß- 
nahmen.  
2.2.6. Identifizierung von Vorhalteflächen 
Die Identifizierung von Vorhalteflächen ist eine Maßnahme aus dem zukunftsorientierten 
Ressourcenkonzept. Um nach Belegung aller verfügbaren Notunterkunftsplätze auch im Fal- 
le einer starken und andauernden Steigerung der Zahl zugewiesener Geflüchteter weiterhin 
handlungsfähig zu bleiben, sind im Rahmen der dauerhaften Flächenakquise sukzessive 
Flächen zu identifizieren und zu bevorraten, auf denen im Bedarfsfall kurzfristig verfügbare 
Unterbringungsplätze errichtet werden können. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen 
und Machbarkeitsstudien sollen bereits unmittelbar nach der Identifikation der jeweiligen Flä- 
chen durchgeführt werden.  
So kann innerhalb des Reaktionszeitraums die Errichtung und Fertigstellung zusätzlicher 
Ressourcen schnellstmöglich vorangetrieben werden. 
 
Die Verwaltung prüft laufend Grundstücke nach einem umfassenden Kriterienkatalog auf ihre 
generelle Verwertbarkeit. Dieser Kriterienkatalog der Flächenverwertung wurde um den 
Prüfaspekt „Eignung als Vorhaltefläche“ erweitert. Damit ist eine Integrierung in den laufen- 
den Prozess sichergestellt  
 
Die Bewertung auf Eignung einer Fläche beinhaltet auch die Betrachtung von wirtschaftli- 
chen und vertraglichen Aspekten. Der Ankauf von Flächen ist zurzeit nicht vorgesehen. Teil- 
weise ist die Eignung von Flächen auch nur temporär gegeben, weil z.B. bereits ein Bebau- 
ungsplan vorliegt. 
 
Wenn geeignete Flächen identifiziert werden können, werden diese auch zum vorgenannten 
Zweck vorgehalten. 
 
Stand II. Quartal 2018: 
 
Insgesamt vier Flächen befinden sich im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess auf Eig- 
nung als Vorhaltefläche.

15 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I ge- 
prüft, ob leergezogene Standorte sich zur Wohnbebauung mit öffentlich geförderten Mitteln 
eignen.  
 
Für die Erstvermietung vom Amt für Wohnungswesen angemieteter oder errichteter öffentlich 
geförderter Wohnungen in Neubauobjekten wurde das Konzept der integrativen Belegung 
entwickelt: 
Die Wohnungen werden zu je einem Drittel  
• an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein au s dem umgebenden Stadt- 
teil,  
• an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränku ngen zum Wohnungsmarkt 
sowie 
• an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und ge flüchtete Menschen mit Auf- 
enthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten,  
vermittelt. 
Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig sta- 
bilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden hier- 
mit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des 
Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. 
 
Aktuell werden folgende Bauprojekte mit öffentlichen Fördermitteln verfolgt: 
 
* PB = Planungsbeschluss, STB = Standortbeschluss 
4. Ausländerrechtliche Informationen - Zahlen, Daten, Fakten 
Um die stark gestiegene Bedeutung des Themas Geflüchteter einordnen zu können, werden 
nachstehend die Zahlen ab 2013 aufgeführt. 
 
 
Zuweisungen von Asylantragstellenden nach Köln innerhalb des Jahres 
 
      
  
Projektname PLZ Stadtteil Stadt- 
bezirk Beschlusslage* Beschluss- 
fassung am 
Gepl. 
Anz. WE Status Avisierte 
Fertigstellung 
Brohler Str. o.Nr. 50968 Marienburg 2 PB 2848/2017 06.02.2018 23 in Planung 3 0.08.2021 
Causemannstr. 29-31 50769 Merkenich 6 PB 2267/2017 28.09.2017 26 in Planung 3 0.04.2020 
Lachemer Weg o.Nr. 50737 Longerich 5 PB 3194/2017 19.12.2017 24 in Planung 30 .06.2021 
Langenbergstr. o.Nr. 50765 Blumenberg 6 PB 0482/2018 07.06.2018 10 in Planung 3 0.06.2021 
Pater-Prinz-Weg o.Nr. 50997 Rondorf 2 PB 4223/2016 14.02.2017 14 in Planung 30.0 9.2019 
Schönrather Str. 7 51063 Mülheim 9 PB 1661/2017 28.09.2017 24 in Planung 31.1 2.2019 
Trierer Str. o.Nr. 50674 Neustadt-Süd 1 STB 2899/2014 15.12.2014 45 in Planu ng 01.12.2022 
Waldstr. 115 51145 Urbach 7 PB 2345/2017 19.12.2017 9 in Planung 01.01. 2020 
Jahr Personen 
2013 907 
2014 1.963 
2015 6.975 
2016 8.730 
2017 805 
2018 266

16 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln zum Stichtag 
 
     
 
 
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
 
 
 
 
 
 
Rückführungen und freiwillige Ausreisen 
Beginnend mit der Vorlage 1767/2018 im Ausschuss für Soziales und Senioren am 
14.06.2018 wird die Verwaltung regelmäßig zweimal im Jahr in einem eigenen Bericht des 
Ausländeramtes darüber informieren, wie sich die Zahlen zu Rückführungen und freiwilligen 
Ausreisen entwickelt haben. 
5. Berichte zu aktuellen Themenkomplexen und Entwicklungen 
Im Kapitel 5 wird variabel über aktuelle Entwicklungen, interessante Zwischenstände oder 
Neuerungen rund um den Themenkomplex der Geflüchteten berichtet. 
 
Der 21. Bericht zur Situation geflüchteter Menschen widmet sich den Themenkomplexen 
Barrierefreiheit im (sozialen) Wohnungsbau, Geflüchtete mit Behinderung und Unterbringung 
besonders schutzbedürftiger Frauen. 
Außerdem gibt es aktuelle Informationen zum Thema Mindeststandards sowie einen Sach- 
stand zur Härtefallregelung bzgl. der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von 
Übergangswohnheimen für Aussiedler.  
Jahr Personen 
31.12.2013 1.263 
31.12.2014 2.299 
31.12.2015 7.765 
31.12.2016 9.360 
31.12.2017 5.593 
am 30.06.2018 3.773 
Entscheidungen BAMF 2015 2016 2017 2018 
Anerkennungen 1.122 4.720 2.537 662 
Ablehnungen 765 1.959 2.044 662 
Gesamt 1.887 6.679 4.581 1.324

17 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
5.1. Barrierefreiheit 
5.1.1. Barrierefreiheit im (sozialen) Wohnungsbau 
Das Planen und Bauen von barrierefreien Wohnungen ermöglicht heute allen Menschen ein 
weitgehend gefahrloses und hindernisfreies Erreichen und Nutzen der Wege und Gebäude, 
um niemanden auszuschließen. Der Begriff des „barrierefreien Wohnens“ wurde erstmalig in 
§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) gesetzlich definiert und beschreibt 
die Zielsetzung, die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von gestalteten Lebens- 
bereichen für alle Menschen ohne Notwendigkeit von fremden Hilfen. 
 
§ 49 Abs. 2 der aktuell rechtskräftigen Landesbauordnung NRW (BauO NRW) legt fest, dass 
in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei 
erreichbar sein müssen. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine 
Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Abwei- 
chungen sind dann möglich, wenn der Bau mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbun- 
den wäre. Dies kann ggf. beim Umbau eines Bestandsgebäudes angenommen werden oder 
soweit die Erforderlichkeit des Einbaus eines sonst nicht notwendigen Aufzugs gegeben ist 
1. 
 
Zudem hat die Landesregierung klargestellt, dass in Nordrhein-Westfalen einschlägige Nor- 
men gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW als allgemein anerkannte Regeln der Technik 
einzuhalten sind. Anders als andere Länder hat Nordrhein-Westfalen nicht bestimmt, dass 
lediglich die eingeführten technischen Baubestimmungen beachtet werden müssen. Daher 
ist in Nordrhein-Westfalen als einschlägige Norm auch die DIN 18040-2 Barrierefreies Bau- 
en, Planungsgrundlage Wohnen zu beachten. 
 
Die zuvor beschriebenen rechtlichen Anforderungen werden von der Verwaltung bei allen 
Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde abge- 
stimmt und soweit möglich umgesetzt. Bei temporären Lösungen wie beispielsweise Mobilen 
Wohneinheiten und Systembauten kommen bauartbedingt allerdings auch Abweichungen in 
Betracht. 
 
Soweit die Verwaltung öffentlich geförderte Baumaßnahmen des konventionellen Woh- 
nungsbaus umsetzt, sind zusätzlich die geltenden Wohnraumförderbestimmungen (WFB) – 
die Voraussetzung für die Bewilligung einer entsprechenden Förderung sind – zu beachten. 
Die DIN 18040-2 unterscheidet „barrierefrei nutzbare Wohnungen“ sowie „barrierefrei und 
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare (rollstuhlgerechte) Wohnungen“. Hinsichtlich der 
Barrierefreiheit und der Nutzbarkeit bezieht sich die DIN 18040-2 insbesondere auf die Be- 
dürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen 
Einschränkungen. Z.B. müssen die Zugangs- und Eingangsbereiche zum Gebäude leicht 
auffindbar (z.B. durch eine visuell kontrastierende Gestaltung) und insbesondere stufen- und 
schwellenlos erreichbar sein. Darüber hinaus sind im Rahmen der inneren Erschließung der 
Gebäude festgelegte Bewegungsflächen, Türbreiten usw. zu beachten. 
 
Rollstuhlgerechte Wohnungen gehen über diese Bestimmungen in einigen Aspekten hinaus: 
Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind nochmals größer dimensioniert und so ange- 
passt, dass Personen im Rollstuhl diese Wohnung nutzen können. Außerdem sind alle Be- 
dienelemente und Griffhöhen angepasst. 
 
Sofern in Beschlussvorlagen (Planungs- oder Baubeschlüsse) der Verwaltung für sozial ge- 
förderte Wohnungsbaumaßnahmen von „Barrierefreiheit“ gesprochen wird, ist damit regel-
mäßig die gemäß der geltenden Wohnraumförderbestimmungen in Verbindung mit den Vor- 
gaben der DIN 18040-2 genannte Ausführungsqualität gemeint. Dies schließt allerdings die 
                                                           
1 Diese Konstellation kann sich beispielsweise bei einem Gebäude ergeben, bei dem sich im Erdgeschoss andere 
Nutzungen, z.B. Läden oder Büros, befinden.

18 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Möglichkeit ein, dass bestimmte Wohnungen z.B. aufgrund eines fehlenden Aufzuges 
2 nicht 
barrierefrei erreichbar sein können. Die Verwaltung hat sich zudem selbst dazu verpflichtet, 
im Zuge der o.g. Maßnahmen auch immer einen angemessenen Anteil von Wohnungen zu 
errichten, die barrierefrei und dazu auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. 
 
Hiervon abzugrenzen sind temporäre Unterbringungsmaßnahmen, die grundsätzlich nicht 
der Regelung des § 49 Abs. 2 BauO NRW bzw. den WFB unterliegen wie z.B. Mobile 
Wohneinheiten. Seit Mitte 2017 werden allerdings Systembauten aufgrund einer verwal- 
tungsintern geschlossenen Regelung im Erdgeschoss – entsprechend den Anforderungen 
der DIN 18040-2 – barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar errichtet. 
 
Der Landesgesetzgeber plant seit geraumer Zeit eine Neufassung der BauO NRW. Im Zuge 
dessen ist vorgesehen, die Festlegungen zur Barrierefreiheit zu konkretisieren. Insofern wird 
absehbar die DIN 18040-2 durch Verwaltungsvorschrift als Technische Baubestimmung ein-
geführt, mit der die Barrierefreiheit für alle am Bau Beteiligten klarer definiert wird. 
5.1.2. Situation Geflüchteter mit Behinderung 
Unter den nach Köln kommenden Geflüchteten sind auch Menschen mit Behinderung. Über 
ihre Anzahl gibt es keine genaue Kenntnis; sie kann daher nur geschätzt werden. Ende 2013 
waren in Köln 87.606 Einwohnerinnen und Einwohner als schwerbehindert erfasst (8,4 %). 
Geht man davon aus, dass eine ähnliche Quote bei geflüchteten Menschen besteht, dann 
sind unter den rund 9.200 durch die Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten rund 770 Ge- 
flüchtete mit Behinderung. 
 
Die adäquate, ihrer persönlichen Lebenssituation angepasste Unterbringung ist für diesen 
Personenkreis, wie auch für andere Gruppen von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, 
besonders wichtig. Vom Abbau der Notunterbringungen und dem Aufbau von Unterbrin- 
gungseinrichtungen mit abgeschlossenen Wohneinheiten hat gerade dieser Personenkreis 
daher auch in besonderem Maße profitiert.  
 
Im Unterbringungs- und Betreuungssystem widmet das soziale Fachpersonal diesem Perso- 
nenkreis immer besondere Aufmerksamkeit und sucht nach individuellen Lösungen, die den 
persönlichen Bedürfnissen des Geflüchteten mit Behinderung gerecht werden. Hierzu gehört 
beispielsweise: 
• die gemeinschaftliche Unterbringung von Geflüchtet en, die auf die Verständigung mit 
Gebärdensprache angewiesen sind, damit sie Kommunikationspartner haben oder  
• die Unterbringung von gehbehinderten Geflüchteten im Erdgeschoss und 
• die Unterbringung von erblindeten Geflüchteten in abgeschlossenem Unterkunfts- 
raum, damit keine Stolpergefahr durch von anderen verstellte / zurück gelassenen 
Gegenstände bestehen. 
 
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt (hier im Besonderen mit den 
„Frühen Hilfen“) werden aus Behinderungen resultierende besondere Wohnbedürfnisse er- 
kannt und im Rahmen des Belegungsmanagements schnellstmöglich umgesetzt. Darüber 
hinaus kooperiert das Amt für Wohnungswesen mit dem „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behin- 
derung“ der Diakonie Michaelshoven. 
 
Im Bereich des Neubaus bzw. der Akquise von weiteren Unterbringungsressourcen wird 
ebenso berücksichtigt, dass weiterhin ein Bedarf an barrierefreien bzw. barrierearmen Unter- 
                                                           
2  Gem. § 39 Abs. 6 BauO NRW müssen in Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen über der Geländeoberfläche 
Aufzüge in ausreichender Zahl eingebaut werden. Die geltenden WFB fordern – sofern Aufzüge gesetzlich nicht 
eingebaut werden müssen – zumindest den planerischen Nachweis, dass ein nachträglicher Ein- bzw. Anbau  
erfolgen kann.

19 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
künften besteht. Barrierefreie / -arme Unterkünfte werden gezielt mit Geflüchteten belegt, die 
auf diese Unterkünfte angewiesen sind. 
 
Beispielhaft sei die Gruppe der rollstuhlnutzenden Geflüchteten näher betrachtet. Diese um- 
fasst aktuell 0,49 % der rund 9.200 von der Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten, insge- 
samt 46 Personen in 45 Haushalten. 
 
Grafische Darstellung der Unterbringungssituation Rollstuhlnutzender Geflüchteter - Be- 
darfsdeckung: 
 
 
Wie die Grafik zeigt, sind 78% aller rollstuhlnutzenden Geflüchteten bereits adäquat mit 
Wohnraum versorgt bzw. werden es in Kürze sein.  
 
Die noch gemeinsam mit ihren Familien zu versorgenden, neun Betroffenen leben zurzeit 
überwiegend in abgeschlossenen Unterbringungseinheiten mit eigenem Bad z.B. in System- 
bauten. Hier ist es die Aufgabe des Sozialen Dienstes, im Rahmen des Belegungsmanage- 
ments in den nächsten Monaten die für den individuellen Fall richtige Unterbringungsres- 
source zu finden. Diese beinhaltet jedoch neben der barrierefreien Unterkunft auch eine für 
den individuellen Fall geeignete Infrastruktur (z.B. Anbindung an speziell benötigte Angebote 
des Gesundheitssystems, Nähe zu bestimmten Förder- oder Schulangeboten, Gestaltung 
des unmittelbaren Wohnumfeldes etc.). 
 
Daher ist das rein rechnerische Vorhandensein von einer bestimmten Anzahl von barriere- 
freien Unterkünften keine Garantie für die Abdeckung der Bedarfe. 
 
Wie unter 5.1.1. bereits dargestellt, werden insbesondere bei aktuell projektierten Standorten 
für Systembauten die Anforderungen der DIN 18040-2 (barrierefrei auffindbar, zugänglich 
und nutzbar) umgesetzt. Konkret betrifft dies die nachstehenden Standorte:

20 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Nr.  Standort Anzahl Einhe i- 
ten barrierefrei 
Anzahl Einheiten 
rollstuhlgerecht 
voraus. Ferti g- 
stellung 
1 Dürener Str. 283 6 1 I. Quartal 2019 
2 Im Grund / Pastor-Wolff-Str. 13 2 I. Quartal 2019  
3 Kalscheurer Weg 15 1 I. Quartal 2019 
4 Neusser Landstr. 29  II. Quartal 2019 
5 Sinnersdorfer Str. 34  II. Quartal 2019 
6 Erbacher Weg 14  II. Quartal 2019 
7 Lindweiler Weg 117 - Erweiterung 5  II. Quartal 2019 
 
Entsprechende Ressourcen werden gezielt mit Geflüchteten belegt, die auf diese Unterkünf- 
te angewiesen sind. 
5.2. Unterbringung für vulnerable Geflüchtete 
5.2.1. Anforderungen an das Belegungsmanagement 
Informationen zur Erkennung besonderer Bedarfe ergeben sich durch: 
 
• persönliche Daten 
• Beobachtung und Beratung der betreuenden Sozialarb eiterinnen und Sozialarbeiter 
• medizinische Atteste, die durch das Gesundheitsamt  begutachtet werden 
• selten: durch Vorabinformation bei Zuweisungen 
• durch Informationsaustausch mit Kooperationspartne rn z.B. ASD, IKD, Jugendpflege, 
Frühe Hilfen, Gesundheitsamt 
• durch Hinweise und Informationen von Flüchtlingsbe ratungsstellen, ehrenamtlich Tä- 
tigen etc. 
 
Kernaufgabe des Belegungsmanagements beim Amt für Wohnungswesen ist, sowohl 
 
• die Bedarfe der unterzubringenden Geflüchteten zu decken (insbesondere für Fami- 
lien mit minderjährigen Kindern und für besonders Schutzbedürftige wie Alleinerzie- 
hende, Kranke, Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankun- 
gen, Minderjährige, Opfer von Menschenhandel, Folter- und Vergewaltigungsopfer, 
Menschen über 65, Schwangere, LSTBI-Geflüchtete, Traumatisierte) wie auch 
 
• eine sozialverträgliche adäquate Belegung sicher z u stellen, die die jeweiligen Bedin- 
gungen in der Nachbarschaft und des die Unterbringungseinrichtung umgebenen So- 
zialraumes berücksichtigt. 
 
Ergänzend erfolgen Mitteilungen hierzu auch von einer Vielzahl an Beratungsstellen oder 
anderen städtischen Dienststellen wie dem Amt für Kinder, Jugend und Familien und dem 
Gesundheitsamt. Aufgrund der guten Vernetzung des Hilfe- und Beratungssystems hat sich 
in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass besondere Bedarfe schnell identifiziert 
wurden. Auf die sehr gute und enge Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk für Flüchtlinge mit 
Behinderung“ der Diakonie Michaelshoven wurde bereits hingewiesen. 
 
Die Zusammenführung dieser verschiedenen Stränge (Kenntnisse der vorhandenen Unter- 
bringungsressourcen, des Einzelfalls, des Sozialraumes und des allgemeinen Unterbrin- 
gungsbedarfes) ermöglicht ein Belegungsmanagement und /-steuerung. Problematisch sind 
im Regelfall nicht die Erkennung der Bedarfe, sondern die mangelnden Unterbringungsres- 
sourcen, um die Bedarfe adäquat zu decken.

21 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Auch zukünftig besteht die Notwendigkeit einer weiteren Differenzierung im Unterbringungs- 
system für besonders vulnerable Gruppen. 
Folgende Herausforderungen ergeben sich bei der praktischen Umsetzung des Belegungs- 
managements: 
 
• Ständig schwierige Abwägungen und Entscheidungen: 
Welcher der dringlichen Fälle ist der Dringlichste?  
 
• Flexibilität: wechselnde Bedarfe der Geflüchteten und Verschiebung von Prioritäten 
z.B. durch notwendige Objektaufgaben 
 
• Kommunikation der Abläufe an Geflüchtete / Fachkol legschaft / Ehrenamt: jeder sieht 
„seinen“ Fall verständlicherweise als den Wichtigsten an 
 
 
Verfahrensablauf  bei Aufnahme von Menschen mit Behinderungen: 
 
In der Regel vermerkt die Bezirksregierung bei einer Zuweisung wichtige Informationen auf 
der Weiterleitungsliste. Falls sich ein Hinweis auf eine Behinderung oder einen anderen be- 
sonderen Schutzbedarf ergibt, nimmt der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen 
Kontakt zur Bezirksregierung Arnsberg auf und ggf. zur bislang zuständigen Erstaufnahme- 
einrichtung (EAE), um mehr Details, die für eine adäquate Unterbringung relevant sind, in 
Erfahrung zu bringen.  
Im Bedarfsfall wird schon im Vorhinein Kontakt zu den entsprechenden Stellen im Amt für 
Soziales und Senioren aufgenommen, damit der Übergang reibungslos funktioniert. Erste 
Schritte nach einem Zuweisungsentscheid sind z.B. die Einschaltung des Medizinischen 
Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Feststellung eines Pflegegrads oder die Bean- 
tragung von Hilfsmitteln. Bei geistigen Behinderungen oder nicht verfahrensfähigen Perso- 
nen kann auch die Beantragung eines gesetzlichen Betreuers notwendig sein. 
 
Konkrete Beispiele aus der Praxis: 
 
• In mehreren Einrichtungen lebten gehörlose Männer aus dem arabischen Sprach- 
raum vereinzelt und isoliert. Für diese Männer wurde in einer Unterkunft eine Wohn- 
gemeinschaft eingerichtet. Entsprechende Vernetzungen wurden entwickelt (z.B. 
deutscher Gebärdensprachkurs). 
• Eine Familie mit gehörlosen Eltern wurde in ein Wo hnheim verlegt, in der die städti- 
sche Sozialarbeiterin die Gebärdensprache beherrscht und das Zimmer wurde ent- 
sprechend mit Lichtklingel und Feuermelder mit Licht sowie einem Sicherheitsschloss 
ausgestattet. 
• Die medizinische Abteilung der EAE einer abgebende n Kommune teilte mit, dass ein 
Mann, der sich bislang auf Krücken fortbewegt hat, dazu nicht mehr in der Lage ist 
und bei der Aufnahme in Köln dringend einen Rollstuhl benötigt. Die Mitarbeiterin or- 
ganisierte dies im Vorfeld. 
• Rollstuhlgerechte oder barrierefreie Wohneinheiten  werden in den neu gebau- 
ten/angemieteten Objekten vorgehalten, um dem Personenkreis zugeordnet zu wer- 
den, für den sie bestimmt sind. 
 
Qualitatives Belegungsmanagement ist in hohem Maß abhängig von der Verfügbarkeit adä- 
quater Ressourcen. Dies betrifft im Amt für Wohnungswesen nicht nur den Bereich der Un- 
terbringung geflüchteter, sondern auch von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen. Zielset- 
zung ist es, für alle eine adäquate Wohnraumversorgung zu gewährleisten. 
Solange keine qualitativ homogenen Unterbringungskapazitäten in ausreichender Anzahl zur 
Verfügung stehen, kann der Soziale Dienst im Amt für Wohnungswesen Geflüchtete mit be- 
sonderem Schutzbedarf erst nach einer individuell unterschiedlichen Wartezeit in die adä- 
quate Unterbringungsform vermitteln.

22 
 
 
21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
5.2.2. Situation allein reisender Frauen / allein erziehender Frauen mit Kindern 
Besondere Bedarfe werden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und Akqui- 
se neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen für allein reisende, allein erzie- 
hende Frauen, LSBTI Geflüchtete, Menschen mit psych. Erkrankungen, Behinderungen etc. 
berücksichtigt. 
 
Für die Personengruppe vulnerabler Geflüchteter stellt das Amt für Wohnungswesen ge- 
schützte Unterbringungsressourcen zur Verfügung. Darüber hinaus wird dieser Personen- 
kreis selbstverständlich auch in allen Ressourcen mit abgeschlossenen Unterkunftseinheiten 
versorgt. Für die Personengruppe der besonders schutzbedürftigen allein reisenden Frauen 
und allein erziehenden Frauen mit Kindern werden geschützte Wohnsegmente bereitgestellt. 
 
Die städtischen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete werden überwiegend gemischt mit 
Familien, Frauen und Männern belegt.  
Für Frauen, die durch ihre Lebensumstände besonders belastet sind und einen überschau- 
baren und geschützten Lebensraum benötigen, bestand vor 2004 kein entsprechendes Un- 
terbringungsangebot.  
Daher wurde zum 01.09.2004 in Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) ein eigenes 
Unterbringungsprojekt in Form einer Wohngruppe mit fünf Plätzen für Frauen / Frauen mit 
Kindern (zehn Plätze insgesamt) - angegliedert an das Frauenwohnheim Pallenbergstraße - 
eingerichtet. 
 
Seither hat sich die Situation  verändert: die Zahl allein reisender geflüchteter und allein er- 
ziehender Frauen ist angestiegen, in den Unterbringungseinrichtungen selbst sind sie jedoch 
eine Minderheit (siehe Grafik Seite 4). 
 
 
Folgende feste Unterbringungsressourcen  für allein reisende und allein erziehende Frau- 
en stehen mit Stichtag 30.06.2018  zur Verfügung: 
 
Im Wohnprojekt Pallenbergstraße sind z.Zt. sechs Frauen mit vier Kindern untergebracht. 
Die Frauen bewohnen Einzelzimmer und nutzen gemeinsam Küche und sanitäre Anlagen. 
Mehrere Beratungsstellen und interkulturelle Angebote im Stadtteil verfügen über ein breites 
Angebot, sie sind entweder fußläufig oder mit der Straßenbahn (Haltestelle ca. 5 min Fuß- 
weg) erreichbar. 
Die Anbindung an Ärzte, Psychiater, Beratungsstellen, Integrations- und Freizeitangebote 
erfolgt durch die Sozialarbeiterinnen vor Ort. Das Büro ist nahezu 24 Stunden besetzt, so 
dass die Frauen fast immer über eine Ansprechpartnerin verfügen. Tagsüber sind es ausge- 
bildete Sozialpädagoginnen, in der Nacht weibliche Nachtwachen (meist Studentinnen der 
Pädagogik). 
Die sozialpädagogische Betreuung ist eine Bezugsbetreuung und dem jeweiligen Bedarf der 
Frauen angepasst. Im Regelfall finden ein- bis zweimal pro Woche Gespräche und ggf. Be- 
gleitungen statt. Die Beratung umfasst alle Themen, die die Frauen beschäftigen. Sollte dar- 
über hinaus Bedarf an einer spezialisierten Beratung bestehen, werden die Frauen weiter- 
vermittelt.  
Die Verweildauer im Projekt beträgt bei der überwiegenden Mehrheit der Frauen mehr als 18 
Monate, teilweise zwei bis drei Jahre. Grund für den relativ langen Verbleib ist neben der 
individuellen Problematik häufig auch der angespannte Wohnungsmarkt in Köln.  
 
Das geschützte Wohnprojekt im Stadtteil Seeberg ist mit vier Frauen, davon zwei Müttern mit 
jeweils drei Kindern in zwei Zimmern und zwei Schwangeren in je eigenem Zimmer, insge- 
samt 12 Personen voll belegt. Die Einrichtung verfügt über eine Zwei-Etagenwohnung mit 
sechs Zimmern, Küche, Essbereich, Allzweckraum, sanitären Räumen im Erdgeschoss, zwei 
Duschbereichen mit Toiletten und Waschraum im Keller.

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21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Das Wohnprojekt befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu städtischen Einrichtungen 
sowie fußläufig in Nähe der S- und U-Bahn Haltestelle Köln-Chorweiler mit guten Einkaufs- 
möglichkeiten im City-Center sowie Hilfsangeboten für die nördlichen Stadtteile. 
Die Betreuung und Beratung erfolgt durch eine Sozialarbeiterin des von der Stadt Köln be- 
auftragten Betreuungsträgers SKF. Ehrenamtliche Akteurinnen unterstützen die Frauen bei 
der Bewältigung des Alltags etc. 
 
Eine weitere Ressource für allein reisende, geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder befindet 
sich seit März 2017 in einem Bestandsgebäude in der Innenstadt. Sie befindet sich in einem 
Gebäude des integrativen Wohnprojektes St. Pantaleon, in dem neben den Frauen in ande- 
ren Gebäudeteilen geflüchtete Familien, sowie (nicht geflüchtete) andere Mieterinnen und 
Mietern und minderjährige, männliche geflüchtete Personen untergebracht sind. 
Derzeit leben 19 allein reisende bzw. allein erziehende Frauen mit insgesamt neun Kindern 
in dieser Einrichtung und somit sind alle Plätze belegt 
Die Frauen haben jeweils ein Zimmer für sich und ihre Kinder und teilen sich mit den ande- 
ren Frauen eine Küche und Badezimmer. Jede abgeschlossene Unterbringungseinheit wird 
von bis zu fünf Frauen belegt, die eine Wohngemeinschaft bilden.  
Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist gegeben, da die Haltestellen Barbarossa- 
platz, Poststraße und Neumarkt fußläufig erreichbar sind. 
Ein ruhiger Innenhof mit großer Wiese, Sitz- und Grillgelegenheiten im Hinterhof und ein an- 
grenzender öffentlicher Park mit Spielplatz bieten den Frauen und auch Kindern ausreichend 
Platz, um sich alleine oder mit Kindern im Freien aufzuhalten. 
Eine Sozialarbeiterin des SKF steht den Frauen als Ansprechpartnerin mit 50% einer Voll- 
zeitstelle pro Woche zur Beratung und Begleitung zur Verfügung. 
 
In der Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Familien in Rondorf  finden sich zwei Frau- 
en-Wohngemeinschaften mit jeweils drei Bewohnerinnen auf 65m². Dort leben z.Zt. fünf al- 
lein reisende Frauen und eine alleinerziehende Frau mit zwei Kleinkindern, insgesamt acht 
Personen. Jede Frau nutzt ein eigenes Zimmer, sie teilen sich Küche und Bad. Diese Plätze 
stehen seit Januar 2016 zur Verfügung 
Es existiert eine direkte Anbindung an die Buslinien 132 und 131 und eine gute Infrastruktur: 
Kitas und Schulen, Supermärkte, Apotheken und Ärzte im Stadtteil sind fußläufig erreichbar. 
Die fachliche Betreuung erfolgt durch den beauftragten Betreuungsträger DRK. 
 
In Sülz stehen 60 Plätze in mobilen Wohneinheiten für allein reisende bzw. allein er-
ziehende Frauen auf zwei Etagen zur Verfügung. Dort leben zurzeit 12 allein reisende und 
acht allein erziehende Frauen mit insgesamt 13 Kindern und Jugendlichen. 
Es existiert eine sehr gute Infrastruktur bzgl. Supermärkten, Apotheken, Ärzten, Schulen etc. 
sowie eine gute Verkehrsanbindung an die Linie 9. 
Die meisten Frauen sind schon recht lange in diesem Objekt. Die durchschnittliche Verweil- 
dauer dort beträgt zwei Jahre. 
Betreuungsträger ist die Diakonie. Alle Familien werden durch ehrenamtliche Akteure unter- 
stützt. „Hallo In Sülz“ bietet außerdem das „HIS-Café“ an, einen Sprachkurs und eine Fahr- 
radwerkstatt. Außerdem steht den Frauen eine Hebamme aus dem Hebammennetzwerk zur 
Verfügung, wenn sie entbunden haben. In der Einrichtung selbst wird es künftig eine Mutter-
Kind-Gruppe geben, die von systemischen Therapeuten geleitet wird und außerdem eine 
Schwimmgruppe für Frauen. Einige der Mädchen sind beim Fußballtraining des 1. FC Köln 
angebunden. 
 
Am Standort in Rodenkirchen ist einer der sechs abgeschlossenen Baukörper mit mobilen 
Wohneinheiten ausschließlich für Frauen vorgesehen (44 Plätze). Er befindet sich nahe am 
Verwaltungstrakt des Sozialen Dienstes des Betreuungsträgers Diakonie Michaelshoven und 
dem Büro des Sicherheitsdienstes.

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21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Derzeit leben vier allein reisende und 17 alleinerziehende Frauen mit insgesamt 29 Kindern 
in dieser Einrichtung. Die übrigen Wohneinheiten werden von geflüchteten Familien be- 
wohnt. 
Supermarkt und Geschäfte für den täglichen Bedarf sind fußläufig gut zu erreichen ebenso 
ist die Anbindung an den ÖPNV gegeben. 
Die Verweildauer in dieser Einrichtung beträgt durchschnittlich 8,3 Monate. 
Seit dem Erstbezug im Mai 2016 sind 30 Frauen ausgezogen. Auch an diesem Standort fin- 
det engagierte ehrenamtliche Unterstützung durch die Initiative WiSü statt. 
 
Das Wohngebäude in Altstadt-Süd ist zu 85% mit allein reisenden und alleinerziehenden 
Frauen belegt. Es wohnen dort 30 allein reisende und alleinerziehende Frauen mit insgesamt 
26 Kindern. Sie kommen vor allem aus Eritrea, Irak, Nigeria, Serbien und aus Afghanistan. 
Das Wohngebäude befindet sich im Süden der Innenstadt, ist optimal angebunden an den 
ÖPNV sowie vielen Einkaufsmöglichkeiten und zahlreichen Arztpraxen fast aller Fachrich- 
tungen, die fußläufig erreichbar sind. 
Die Wohneinheiten sind nicht abgeschlossen und auf jeder der sechs Etagen gibt es für je- 
weils ca. 20 Personen eine Gemeinschaftsküche. Dazu gibt es auf jeder Etage sanitäre An- 
lagen.  
Die Betreuung obliegt dem Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen. Die Heimleitung 
ist regelmäßig vor Ort und die verantwortliche Sozialarbeiterin hält regelmäßige Sprechstun- 
den vor Ort ab. 
 
 
Neben diesen festen Ressourcen gibt es noch temporäre Unterbringungsmöglichkeiten  
für diesen Personenkreis in Form von zwei Beherbergungsbetrieben und der Notaufnahme- 
einrichtung Herkulesstraße. Die Notunterkünfte werden bis Ende 2018 geschlossen. 
 
In Altstadt-Süd befindet sich ein Beherbergungsbetrieb in der 6. und 7. Etage eines ehemali- 
gen Bürogebäudes. Dort sind ausschließlich allein reisende und alleinerziehende Frauen 
untergebracht. Derzeit leben dort 11 allein reisende und 22 alleinerziehende Frauen mit ins- 
gesamt 55 Kindern. 
Die Bewohnerinnen werden von einer städtischen Sozialarbeiterin betreut. Darüber-hinaus 
hat das Quäker-Nachbarschaftsheim durch das Projekt „FaWuH“ (Familien in Wohnheimen 
und Hotels) eine Stelle für eine Mitarbeiterin vor Ort installiert. Sie arbeitet mit Familien, die 
bei Begleitung zu Amts- und Arztgängen und Erziehungsfragen etc. unterstützt werden 
möchten. 
 
In Neustadt-Süd gibt es einen Beherbergungsbetrieb mit 42 Plätzen ausschließlich für die 
Unterbringung von geflüchteten Frauen. 
Derzeit wohnen dort 12 allein reisende und 11 alleinerziehende Frauen mit insgesamt 18 
Kindern. 
Der Beherbergungsbetrieb liegt verkehrsgünstig in der Innenstadt mit guter Infrastruktur. 
Auch hier werden die Familien durch eine städtische Sozialarbeiterin betreut und zusätzlich 
von ehrenamtlich Engagierten unterstützt. 
 
In der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße steht ein Flur mit Unterkünften ausschließlich 
für allein reisende und allein erziehende Frauen (60 Plätze) zur Verfügung. 
Derzeit sind hier eine allein reisende Frau und eine Alleinerziehende mit einem Kind unter- 
gebracht. 
 
 
Neben der Unterbringung erfolgt eine psychosoziale Versorgung . 
 
Die Frauen haben überwiegend traumatische Erlebnisse erfahren. Sie haben große Ängste 
vor einer Abschiebung in die Länder, in denen sie diese Erfahrungen machen mussten. Sie

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21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
leiden an den Folgen ihrer Traumatisierung (psychischer und physischer Art) und haben in 
der Regel bereits therapeutische Hilfe bzw. benötigen diese.  
 
In den Wohnprojekten haben Frauen mit oder ohne Kinder auf Grund der vorhandenen sehr 
intensiven sozialarbeiterischen Betreuung die Chance, ihre schwierige Lebenssituation in 
einem adäquaten Wohnumfeld zu bewältigen. Ziel ist es, für die geflüchteten Frauen eine 
gesonderte Wohnmöglichkeit/Lebensform zu schaffen, um dem persönlichen Sicherheitsbe- 
dürfnis Raum zu geben und ihnen zu ermöglichen, eine Selbsthilfekultur aufzubauen. Des 
Weiteren werden die Frauen bei Bedarf zu Ämtergängen, zu Gerichtsterminen o.ä. begleitet 
bzw. integrationsfördernde Aktivitäten organisiert/vermittelt.  
 
Die Frauen werden an die Hilfsangebote herangeführt und motiviert, Unterstützung anzu- 
nehmen. Sie leben aufgrund ihrer Biographie größtenteils aus Angst - auch in einer Frauen- 
schutzwohnung - sehr zurückgezogen und suchen wenig Kontakt nach außen. 
Ansprechpartnerinnen bleiben in erster Linie das anwesende Fachpersonal, das beratend 
und unterstützend in den jeweiligen persönlichen Belangen tätig ist. Mit dem Erlernen der 
deutschen Sprache gewinnen die Frauen an Sicherheit. 
Es ist ein unterschiedlich langer und individueller Prozess, mit dem Leben in Deutschland 
vertraut zu werden, entsprechend gestaltet sich die jeweilige Verselbständigung. Hilfreich 
gestaltet sich die Kooperation mit ambulanten Hilfen sowohl in der Jugendhilfe als auch in 
der Vernetzung mit dem medizinischen und insbesondere den psychologischen Fachdiens- 
ten.  
An jedem Standort gibt es örtliche Vernetzungsstrukturen. Neben städtischen Dienststellen 
wie Gesundheits-, Jugendamt, Interkultureller Dienst, Stadtteilmüttern u.v.a. ist die Unter- 
stützung von Beratungsstellen wie das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverban- 
des, agisra e.V., die Internationale Familienberatung der Caritas etc. oder die kontinuierliche 
Verweisberatung an den „Wendepunkt“ (Frauenberatungsstelle und Gewaltschutzzentrum 
der Diakonie Michaelshoven in Köln Kalk) sehr wertvoll 
3. 
 
Es bleibt aber dennoch festzustellen, dass es insgesamt zu wenige therapeutische Hilfsan- 
gebote gibt. Das Zentrum für Folteropfer hat derzeit eine Wartezeit von ein bis zwei Jahren 
auch gibt es zu wenige fremdsprachige niedergelassene Therapeuten. Therapie mithilfe ei- 
nes Dolmetschers ist wenig effektiv. 
 
Primäres Ziel ist, für die Hilfesuchenden eine konstant stabile und angemessene Wohn- 
raumversorgung sicherzustellen und über die Beratung und Betreuung die persönlichen Ver- 
hältnisse zu stärken und zu festigen. 
 
 
Daneben gibt es breitgefächerte unterstützende Angebote  für Frauen und/oder Kinder vom 
tanztherapeutischen Projekt hin zu Shiatsu, vom Malkurs bis zum kunsttherapeutischen Pro- 
jekt. 
Hervorzuheben ist auch hier der engagierte ehrenamtliche Beistand von der Hausaufgaben-
betreuung, der Begleitung im Alltag, über tägliche Sprachkurse bis hin zu intensiver ehren-
amtlicher Unterstützung in Form von Patenschaften. 
5.3. Mindeststandards  
Ausführliche Erläuterungen sind im 20. Bericht zu finden. Zu folgenden Punkten dieses Be- 
richtes gibt es Ergänzungen: 
Eine Übersicht über die Koordinatorinnen und Koordinatoren bei den Trägern und Ansprech- 
partnerinnen und Ansprechpartner in den Bürgerämtern ist hier zu finden: 
 
                                                           
3 Die genannten Institutionen stehen beispielhaft und stellvertretend für die breit gefächerte Kölner Beratungs- 
landschaft.

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21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
http://ki-koeln.de/assets/Stellen-Staerkung-des-Ehrenamtes-im-Rahmen-der-
Mindeststandards-zur-Fluechtlingsunterbringung.pdf 
 
http://wiku-koeln.de/wordpress/wp-
content/uploads/2014/11/Stellenorganigram_Mindeststandardstellen-2.pdf  
 
Stärkung in den Bezirken (Maßnahme b) 
Zum 15.6.2018 wurde die Stelle im Bürgeramt Porz besetzt. Nunmehr sind Ansprechpartne- 
rinnen und Ansprechpartner in allen Bürgerämtern eingesetzt. 
 
Standortübergreifende Stärkung (Maßnahme c) 
Am 20.06.2018 hat zur „ Stärkung der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit in Köln“ eine Ver- 
anstaltung im Internationalen Caritaszentrum Köln-Sülz stattgefunden.  
Auf Einladung des Kommunalen Integrationszentrums Köln gemeinsam mit seinen Koopera- 
tionspartnern, dem Forum für Willkommenskultur (Kölner Freiwilligenagentur und Kölner 
Flüchtlingsrat, dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit und dem AK Politik der Willkommens- 
initiativen) haben ca. 100 ehren- und hauptamtliche Kräfte in der Geflüchtetenarbeit teilge- 
nommen.  
Nach der Begrüßung durch den Flüchtlingskoordinator wurden die Unterstützungsstrukturen 
aus dem Ratsbeschluss „ Mindeststandards“ im Plenum vorgestellt. 
Die Teilnehmenden ordneten sich anschließend Tischen für die 9 Stadtbezirke oder/und ei- 
nem Tisch für die stadtweiten Angebote zu. 
Zu den Fragen: 
• Was läuft gut? 
• Was muss strukturell verbessert werden? 
• Was ist besonders strittig? 
• Was kann gemeinsam geplant werden? 
wurden Ergebnisse erarbeitet, die den Akteuren als Basis für die weitere Zusammenarbeit 
dienen sollen. Nach der Vorstellung der Ergebnisse, Nachfragen und Diskussion im Plenum 
gab es Gelegenheit zum individuellen Austausch. Eine Dokumentation der Veranstaltung 
wird aktuell erstellt. 
5.3. Härtefallregelung Satzung zur Unterbringung 
Bewohner von Unterkünften, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen und somit 
aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, werden über das Aus- 
zugsmanagement schnellstmöglich in privatrechtlichen Wohnraum vermittelt oder in einem 
anderen Objekt des Amtes für Wohnungswesen untergebracht. 
 
Bis ein Umzug in eine Privatwohnung bzw. eine Unterbringung in einer andern Unterkunft 
möglich ist, gilt die Härtefallregelung. Diese betroffenen Bewohner erhalten einen Nutzungs- 
gebührenbescheid in der Höhe der alten Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 (Gültigkeits- 
beginn der Satzung) bzw. ab dem Monat der Erwerbsaufnahme, wenn die erst nach Februar 
2018 erfolgte. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein Nachweis der Arbeitstätigkeit 
durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen. Diese Nachweise sind alle sechs Monate vorzule- 
gen. 
 
Im ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt 283 Anträge gestellt und die Härtefallregelung 
geltend gemacht.

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21. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2018 
 
Bearbeitungstand: 
 
Anzahl  Sachstand  
178  genehmigt 
45  aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 
58  wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 
1 zurückgezogen 
1 gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018)

Beratungsverlauf (5)

04.09.2018 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
18.09.2018 Sportausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2367/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.08.2018
Erstellt
17.07.2018 14:46