2367/2018
21. Bericht zur Situation Geflüchteter
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Anlage
9118 Zeichen
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2018 Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4. Notaufnahmen Notunterkünfte Leichtbauhallen Beherbergungsbetrieb e Mobile Wohneinheiten Systembauten Wohnheime Wohnungen 1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 27.877 684 2,42% 2,45% 0 0 0 275 0 0 279 130 0 0 688 2,47% 1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 38.607 284 0,77% 0,74% 0 0 0 214 0 0 38 32 0 -55 229 0,59% 1 Innenstadt 103 Altstadt-Nord 18.270 251 1,42% 1,37% 0 0 0 153 0 0 0 98 0 -55 205 1,12% 1 Innenstadt 104 Neustadt-Nord 28.610 85 0,32% 0,30% 0 0 0 0 0 0 57 28 0 0 85 0,30% 1 Innenstadt 105 Deutz 15.744 420 2,57% 2,67% 0 0 0 0 221 66 0 133 0 0 395 2,51% 129.108 1.712 1,33% 2 Rodenkirchen 201 Bayenthal 9.947 44 0,53% 0,44% 0 0 0 0 0 44 0 0 0 0 53 0,53% 2 Rodenkirchen 202 Marienburg 7.008 93 1,53% 1,33% 0 93 0 0 0 0 0 0 131 -93 136 1,94% 2 Rodenkirchen 203 Raderberg 6.304 12 0,19% 0,19% 0 0 0 0 0 0 0 12 99 0 111 1,76% 2 Rodenkirchen 204 Raderthal 4.835 13 0,25% 0,27% 0 0 0 0 0 0 0 13 18 0 31 0,64% 2 Rodenkirchen 205 Zollstock 22.925 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 206 Rondorf 9.612 220 2,29% 2,29% 0 0 0 0 0 220 0 0 0 0 217 2,26% 2 Rodenkirchen 207 Hahnwald 2.058 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 208 Rodenkirchen 17.632 573 3,56% 3,25% 0 304 0 0 269 0 0 0 0 -304 318 1,80% 2 Rodenkirchen 209 Weiß 6.003 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 210 Sürth 10.886 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 211 Godorf 2.547 66 2,43% 2,59% 0 0 0 0 0 0 0 66 33 0 99 3,89% 2 Rodenkirchen 212 Immendorf 2.060 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 213 Meschenich 7.934 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 109.751 1.081 0,98% 3 Lindenthal 301 Klettenberg 10.677 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 3 Lindenthal 302 Sülz 36.687 36 0,11% 0,10% 0 0 0 0 36 0 0 0 36 0 74 0,20% 3 Lindenthal 303 Lindenthal 30.481 17 0,06% 0,06% 0 0 0 0 0 0 6 11 0 0 17 0,06% 3 Lindenthal 304 Braunsfeld 12.070 112 0,91% 0,93% 0 0 0 112 0 0 0 0 0 0 109 0,90% 3 Lindenthal 305 Müngersdorf 8.762 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 3 Lindenthal 306 Junkersdorf 14.695 227 1,67% 1,54% 0 0 0 0 201 0 26 0 0 0 236 1,61% 3 Lindenthal 307 Weiden 17.401 409 2,31% 2,35% 0 0 0 0 155 0 26 228 0 -26 367 2,11% 3 Lindenthal 308 Lövenich 9.106 54 0,63% 0,59% 0 0 0 11 43 0 0 0 0 -11 45 0,49% 3 Lindenthal 309 Widdersdorf 12.238 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 152.117 849 0,56% 4 Ehrenfeld 401 Ehrenfeld 37.856 114 0,11% 0,30% 0 0 0 0 0 0 114 0 0 -31 10 0,03% 4 Ehrenfeld 402 Neuehrenfeld 24.405 498 2,19% 2,04% 317 0 0 127 0 0 0 54 0 0 523 2,14% 4 Ehrenfeld 403 Bickendorf 16.556 97 0,58% 0,59% 0 0 0 38 0 0 0 59 0 0 96 0,58% 4 Ehrenfeld 404 Vogelsang 8.145 17 0,20% 0,21% 0 0 0 0 0 0 0 17 0 0 17 0,21% 4 Ehrenfeld 405 Bocklemünd/Mengenich 10.698 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 4 Ehrenfeld 406 Ossendorf 10.596 167 3,10% 1,58% 0 42 0 0 0 125 0 0 5 -42 202 1,91% 108.256 916 0,85% 5 Nippes 501 Nippes 36.574 247 0,69% 0,68% 0 0 0 181 0 0 66 0 0 0 251 0,69% 5 Nippes 502 Mauenheim 5.654 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 5 Nippes 503 Riehl 11.945 330 3,10% 2,76% 0 169 0 0 0 0 161 0 0 -169 202 1,69% 5 Nippes 504 Niehl 20.204 157 0,81% 0,78% 0 0 0 17 0 0 82 58 0 0 157 0,78% 5 Nippes 505 Weidenpesch 14.011 10 0,17% 0,07% 0 0 0 0 0 0 10 0 0 0 10 0,07% 5 Nippes 506 Longerich 13.724 139 0,98% 1,01% 0 0 0 68 0 71 0 0 0 0 135 0,98% 5 Nippes 507 Bilderstöckchen 15.809 0 0,22% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 117.921 924 0,78% 6 Chorweiler 601 Merkenich 5.756 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 602 Fühlingen 1.996 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 603 Seeberg 11.411 83 0,71% 0,73% 0 0 0 0 73 0 10 0 0 0 72 0,63% 6 Chorweiler 604 Heimersdorf 6.157 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 605 Lindweiler 3.442 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 606 Pesch 7.749 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 607 Esch/Auweiler 6.970 132 1,91% 1,89% 0 0 0 0 0 132 0 0 0 0 138 1,98% 6 Chorweiler 608 Volkhoven/Weiler 6.081 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 609 Chorweiler 13.229 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 610 Blumenberg 5.511 79 1,52% 1,43% 0 0 0 0 79 0 0 0 0 0 79 1,43% 6 Chorweiler 611 Roggendorf/Thenhoven 4.401 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 612 Worringen 10.333 67 0,75% 0,65% 0 0 0 0 47 0 0 20 0 0 84 0,81% 83.036 373 0,45% 7 Porz 701 Poll 11.461 266 2,24% 2,32% 0 0 0 0 0 0 0 266 0 0 256 2,23% 7 Porz 702 Westhoven 5.503 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 703 Ensen 7.617 169 2,31% 2,22% 0 0 0 0 0 169 0 0 0 0 179 2,35% 7 Porz 704 Gremberghoven 3.069 113 3,68% 3,68% 0 0 0 0 0 0 0 113 0 0 113 3,68% 7 Porz 705 Eil 9.197 74 0,97% 0,80% 0 74 0 0 0 0 0 0 0 -74 1 0,01% 7 Porz 706 Porz 14.915 116 0,82% 0,78% 0 0 0 104 0 0 0 12 0 -104 20 0,13% 7 Porz 707 Urbach 12.617 31 0,25% 0,25% 0 0 0 31 0 0 0 0 200 -31 200 1,59% 7 Porz 708 Elsdorf 1.713 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 709 Grengel 5.536 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 710 Wahnheide 7.860 141 1,77% 1,79% 0 0 0 35 0 0 0 106 41 -35 147 1,87% 7 Porz 711 Wahn 7.189 89 1,38% 1,24% 0 0 0 23 0 66 0 0 15 -23 85 1,18% 7 Porz 712 Lind 3.515 24 0,65% 0,68% 0 0 0 0 0 0 0 24 224 0 247 7,03% 7 Porz 713 Libur 1.135 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 714 Zündorf 11.879 95 0,80% 0,80% 0 0 0 0 0 71 0 24 0 0 94 0,79% 7 Porz 715 Langel 3.480 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 716 Finkenberg 6.984 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 113.670 1.129 0,99% 8 Kalk 801 Humboldt/Gremberg 15.507 56 0,36% 0,36% 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 56 0,36% 8 Kalk 802 Kalk 24.063 510 2,14% 2,12% 0 0 0 252 0 0 0 258 0 0 515 2,14% 8 Kalk 803 Vingst 13.101 92 0,40% 0,70% 0 0 0 42 0 0 0 50 0 -42 44 0,34% 8 Kalk 804 Höhenberg 12.666 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 805 Ostheim 13.631 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 806 Merheim 11.207 236 2,11% 2,11% 0 110 0 0 0 0 126 0 0 -110 129 1,15% 8 Kalk 807 Brück 10.405 196 1,91% 1,88% 0 0 0 129 0 67 0 0 0 0 199 1,91% 8 Kalk 808 Rath/Heumar 11.794 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 809 Neubrück 8.998 168 1,88% 1,87% 0 0 0 0 0 168 0 0 0 0 168 1,87% 121.372 1.263 1,04% 9 Mülheim 901 Mülheim 42.786 630 1,58% 1,47% 0 0 169 200 25 0 80 156 74 -194 516 1,21% 9 Mülheim 902 Buchforst 7.544 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 903 Buchheim 12.932 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 904 Holweide 21.114 25 0,15% 0,12% 0 0 0 25 0 0 0 0 280 0 307 1,45% 9 Mülheim 905 Dellbrück 21.804 181 0,91% 0,83% 0 0 0 25 0 0 156 0 0 0 185 0,85% 9 Mülheim 906 Höhenhaus 15.627 312 1,98% 2,00% 0 0 0 86 0 0 0 226 0 0 314 2,01% 9 Mülheim 907 Dünnwald 11.758 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 908 Stammheim 8.001 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 224 0 224 2,80% 9 Mülheim 909 Flittard 7.998 0 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 149.564 1.162 0,78% Summe 1.084.795 9.261 0,89% 0,85% 317 792 169 2.148 1.205 1.1 99 1.237 2.194 1.380 -1.399 9.390 0,87% Einwohner insgesamt am 31.12.2017 Stadtteil Stadtteil Nr. Stadtbezirk St. Bez. Nr. Anteil Bezirk Mai 2018 vorauss. Anteil Dezember 2018 Ist-Belegungs-Prognose 31.12.2018 Anteil I. Quartal 2018 Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten Vorauss. Ist-Plus bis 31.12.2018 Vorauss. Ist-Minus bis 31.12.2018 Einwohner Bezirk Reale Belegung Bezirk Mai 2018 Anteil II. Quartal 2018 Ist-Belegung 30.06.2018 21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2018 Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4. Zusammenfassung Stadtbezirke Notaufnahmen Notunterkünfte Leichtbauhallen Beherbergungsbetrieb e Mobile Wohneinheiten Systembauten Wohnheime Wohnungen 1 Innenstadt 129.108 1.724 1,34% 1,34% 0 0 0 642 221 66 374 421 0 -110 1.602 1,24% 2 Rodenkirchen 109.751 1.021 1,00% 0,93% 0 397 0 0 269 264 0 91 281 -397 965 0,88% 3 Lindenthal 152.117 855 0,57% 0,56% 0 0 0 123 435 0 58 239 36 -37 848 0,56% 4 Ehrenfeld 108.256 893 0,94% 0,82% 317 42 0 165 0 125 114 130 5 -73 848 0,78% 5 Nippes 117.921 883 0,83% 0,75% 0 169 0 266 0 71 319 58 0 -169 755 0,64% 6 Chorweiler 83.036 361 0,45% 0,43% 0 0 0 0 199 132 10 20 0 0 373 0,45% 7 Porz 113.670 1.118 1,01% 0,98% 0 74 0 193 0 306 0 545 480 -267 1.342 1,18% 8 Kalk 121.372 1.258 1,01% 1,04% 0 110 0 509 56 235 126 308 0 -152 1.111 0,92% 9 Mülheim 149.564 1.148 0,81% 0,77% 0 0 169 250 25 0 236 382 578 -194 1.546 1,03% 0 Gesamt 1.084.795 9.261 0,89% 0,85% 317 792 169 2.148 1.205 1.199 1.2 37 2.194 1.380 -1.399 9.390 0,87% Stadtteil Nr. Stadtbezirk St. Bez. Nr. Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten vorauss. Anteil IV. Quartal 2018 Ist-Belegungs-Prognose 31.12.2018 Anteil I. Quartal 2018 Einwohner insgesamt am 31.12.2017 Stadtteil Vorauss. Ist-Plus bis 31.12.2018 Vorauss. Ist-Minus bis 31.12.2018 Ist-Belegung 30.06.2018 Anteil II. Quartal 2018
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 26.07.2018 2367/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 04.09.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Gesundheitsausschuss 13.09.2018 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.09.2018 Sportausschuss 18.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 21. Bericht zur Situation Geflüchteter Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Darstellung der aktuellen Situation Geflüchteter zum Stichtag 30.06.2018 in Form des 21. Berich- tes zur Verfügung. Anlage 21. Bericht zur Situation Geflüchteter Gez. Dr. Rau
21. Bericht_Situation-Geflüchteter
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Situation Geflüchteter in Köln
21. Bericht
(II. Quartal 2018)
Dezernat für Soziales, Integration und
Umwelt
Amt für Wohnungswesen
Stand 30.06.2018
1
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Inhalt
Einleitung ............................................................................................................................................... 2
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 4
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ........................................................ 5
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 6
2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 7
2.1. Zielvorgaben ........................................................................................................................ 7
2.2. Sachstand II. Quartal 2018 ............................................................................................... 8
2.2.1. a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften bis Ende 2018 .................. 8
2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben ............... 9
2.2.3. c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen
Qualitätsstandards ................................................................................................................... 9
2.2.4. d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen ........................... 10
2.2.5. e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw. Anmietung ............... 11
2.2.6. Identifizierung von Vorhalteflächen .......................................................................... 14
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau .......................................................................................... 15
4. Ausländerrechtliche Informationen - Zahlen, Daten, Fakten ................................................... 15
5. Berichte zu aktuellen Themenkomplexen und Entwicklungen ................................................ 16
5.1. Barrierefreiheit .................................................................................................................. 17
5.1.1. Barrierefreiheit im (sozialen) Wohnungsbau .......................................................... 17
5.1.2. Situation Geflüchteter mit Behinderung ................................................................... 18
5.2. Unterbringung für vulnerable Geflüchtete ..................................................................... 20
5.2.1. Anforderungen an das Belegungsmanagement .................................................... 20
5.2.2. Situation allein reisender Frauen / allein erziehender Frauen mit Kindern ........ 22
5.3. Mindeststandards ............................................................................................................. 25
5.3. Härtefallregelung Satzung zur Unterbringung ............................................................. 26
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21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Einleitung
Die Stadt erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren ge-
setzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehör-
dengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen sicher, die durch
die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden oder als sogenannte „unerlaubt Einge-
reiste“ direkt Köln ansteuern. Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im
gesamten Stadtgebiet vor bzw. hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig an-
gemietet. Die hier dargestellten Informationen beziehen sich nur auf die Zahl der Schutzsu-
chenden, die vom Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln untergebracht werden.
Der Bericht erscheint quartalsweise.
Die Kapitel 1 bis 4 sind fester Bestandteil des Berichtes. Kapitel 5 ist variabel und greift aktu-
ell jeweils vordringliche Informationen zur Situation der Unterbringung und Betreuung ge-
flüchteter Menschen auf.
1. Zahlen und Daten
1.1. Gesamtzahlen
Insgesamt bleibt die Entwicklung gegenüber dem letzten Bericht unverändert. Die Zahl der
untergebrachten Geflüchteten ist weiterhin rückläufig.
Die Zuweisung von Geflüchteten nach Köln obliegt der Bezirksregierung Arnsberg. Die Zu-
weisungsquote der Stadt Köln galt in den zurückliegenden Monaten als erfüllt, sodass mit
der Bezirksregierung Arnsberg eine Aussetzung weiterer Zuweisungen bis zum 30.06.2018
vereinbart worden war. Ausgenommen von dieser Regelung waren unbegleitete minderjähre
Ausländer und Zuweisungen im Rahmen von Familienzusammenführungen.
Nach der Vor-Ort-Prüfung der Fallzahlen durch die Bezirksregierung Köln im Mai 2018 ist die
Anzahl nach unten korrigiert worden, so dass Köln seit dem 24.06.2018 die Quote nur noch
mit rund 92% erfüllt.
Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt derzeit Zuweisungen an Kommunen vor, wenn deren
Aufnahmequote 90% unterschreitet. Dabei erfolgt 14 Tage vorher eine Vorankündigung. Die
Bezirksregierung Arnsberg hat in Abhängigkeit zur Größe der Kommune maximale wöchent-
liche Zuweisungszahlen festgelegt, für Köln liegt diese bei max. 30.
In 2018 sank die Zahl untergebrachter Geflüchteter wöchentlich um durchschnittlich 35 – 40
Personen. Bei einer erneuten wöchentlichen Zuweisung ist deshalb mit einem stagnierenden
Niveau zu rechnen.
3
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Jahresverlauf ab 2010:
* Stand 30.06.2018
Monatliche Entwicklung der letzten beiden Jahre in Kombination mit der monatlichen Verän-
derung:
4
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete Aspek-
te sind hier Alter, Familie und Herkunft.
Ausgenommen sind in der Darstellung unbegleitete minderjährige Ausländer, da diese nicht
durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut werden, sondern durch das
Amt für Kinder, Jugend und Familie.
5
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein:
* Erläuterung: China, Ägypten, Bangladesch, Kasachstan, Libanon, Libyen, Moldawien, Mongolei, Myanmar,
Nepal, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam sowie Menschen mit ungeklärter Nationali-
tät.
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt,
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbrin-
gungsqualität).
Differenziert wird:
• Notaufnahme (Herkulesstraße)
• Notunterkunft
• Leichtbauhalle
• Beherbergungsbetriebe
• Wohnheim
• Mobile Wohneinheit
• Systembau
• Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnun gen)
Ausführliche Erläuterungen hinsichtlich Bauart, Unterbringungsqualität und Nutzungsart sind
im 20. Bericht zu finden.
6
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Tasächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats:
Stichtag 31.01.2018
28.02.2018 31.03.2018 30.04.2018 31.05.2018 30.06.2018
Notaufnahmen 375 392 345 360 338 317
Notunterkünfte 1.068 994 959 924 833 792
Leichtbauhallen 382 329 300 246 215 169
Beherbergungsbetriebe 2.340 2.258 2.247 2.205 2.187 2.148
Mobile Wohneinheiten 1.343 1.302 1.251 1.233 1.225 1.205
Systembauten 1.219 1.211 1.220 1.214 1.208 1.199
Wohnungen 2.050 2.107 2.140 2.167 2.185 2.194
Wohnheime 1.206 1.232 1.191 1.220 1.218 1.237
Summe 9.983 9.825 9.653 9.569 9.409 9.261
Grafische Darstellung der Verteilung zum Quartalsende:
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk
Die Verteildichte gibt basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag das Verhältnis
von Einwohnern zu untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge,
Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Prozentzahlen in ständiger dynamischer
Entwicklung.
Dargestellt ist die reale Ist-Belegung zum jeweiligen Quartalsende 2018 sowie der voraus-
sichtliche Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2018 unter Berücksich-
tigung der Inbetriebnahme neuer bzw. Aufgabe noch belegter Objekte.
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Fallzahlentwick-
lung Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Fallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls.
7
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung und der
weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land ist kaum eine seriöse
Prognose möglich. Eine genauere Bewertung wird für den III. Quartalsbericht 2018 avisiert.
Eine detaillierte Übersicht der Verteildichte bezogen auf die Stadtteile wird in der Anlage
dargestellt.
2. Ressourcenmanagement
Das Ressourcenmanagement wurde im November 2017 den politischen Gremien vorgestellt.
Es wurde entwickelt, um einerseits die durch weltpolitische Ursachen bedingten deutlichen
Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden, andererseits um die
Unterbringungsqualität in den städtischen Unterkünften - gerade hinsichtlich der notwendi-
gen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern.
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei die mittelfristige Rückkehr zu den in den
Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards im
Fokus.
2.1. Zielvorgaben
Die ausführliche Darstellung der Zielsetzung für 2018 und der zur Erreichung dieser Ziele
definierten Maßnahmen zur Standortentwicklung finden Sie im 20. Bericht.
Kurzübersicht Standortentwicklungsmaßnahmen:
I. Prüfung Abriss und Neubau mit öffentlich geförde rten Mitteln
II. ersatzlose Aufgabe als Unterkunft für Geflüchte te
III. Aufbau Unterbringungsreserve
IV. konventioneller Wohnungsbau nicht öffentlich ge fördert
8
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
V. Umbau oder Sanierung von maroden Unterkünften
VI. Akquise von Vorhaltefläche
2.2. Sachstand II. Quartal 2018
Im Vergleich zum 31.12.2017 haben sich bzgl. der Erreichung dieser Ziele innerhalb des II.
Quartals 2018 diese Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben:
Unterbringung / Standortentwicklung 31.12.2017 30.06.2018 Veränderung
a) Notunterkünfte (inkl. Leichtbauhallen) 1.515 961 -554
b) Beherbergungsbetriebe 2.465 2.148 -317
c) mit geringen Qualitätsstandards 164 82 -82
d) Unterbringungsreserve* 563 1.302 +739
e) Neubau bzw. Anmietung 0 212 +212
* maximal Belegung
Die einzelnen Sachstände zur Zielerreichung werden im Folgenden weiter erläutert.
2.2.1. a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften bis Ende 2018
Der Standort Herkulesstraße bleibt als Notaufnahme zur Nutzung für die Erstaufnahme so-
genannter „unerlaubt Eingereister“ erhalten. Die Beendigung der Nutzung konzentriert sich in
2018 auf Notunterkünfte und Leichtbauhallen.
Die leergezogenen Unterkünfte werden im Rahmen der Standortentwicklung unterschiedlich
weiter genutzt, z.B. werden die Objekte Boltensternstr. 10a und Bonner Str. 478 – 482 nicht
leergezogen. Die Qualität der Unterbringung wird im Rahmen von Umbau- und Sanierungs-
maßnahmen z.B. durch den Einbau von Gemeinschaftsküchen verbessert (Standortentwick-
lung V). Aus Notunterkünften entstehen Wohnheime . Der Umbau erfolgt im laufenden
Betrieb.
Für einige Standorte ist eine weitere Nutzung als Reserve (Standortentwicklung III) vorgese-
hen.
Stand II. Quartal 2018:
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand
ortent
wicklu
ng
Belegart Datum
Leerzug
max.
Belegung
Real
30.06.
2018
Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen III Männer 20.04.2018 156 0
Butzweiler Hof Allee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III überwieg.
Familien
14.06.2018 530 0
Luzerner Weg 70 a Leichtbauhallen 9 Mülheim III überwieg .
Familien
31.07.2018 400 169
Mathias-Brüggen-Str. 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf III F amilien 13.07.2018 218 42
Friedrich-Naumann-Str. 2
(Baumarkt)
Notunterkünfte 7 Eil II Familien 31.08.2018 270 74
Ostmerheimer Str. 220 (BIMA) Notunterkünfte 8 Merheim I I Familien 31.12.2018 140 110
Bonner Str. 478-482 Notunterkünfte 2 Marienburg V Männer 31.12.2018 152 93
Ringstraße 38 - 44 Notunterkünfte 2 Rodenkirchen II Fami lien 31.12.2018 484 304
Boltensternstr. 10 a Notunterkünfte 5 Riehl V Familien 31 .12.2018 240 169
2590 961
9
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Bewertung Zielerreichung:
Im Vergleich zum I. Quartal 2018 reduzierte sich die Belegung um weitere 298 Personen,
dabei konnten zwei Standorte bereits komplett leergezogen werden. Mit Belegungsbeginn
neuer Standorte (siehe 2.2.5.) wird im III. Quartal 2018 in weiteren drei Standorten die Un-
terbringung beendet werden.
Das Ziel wird in 2018 voraussichtlich erreicht.
2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben
Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 300 Plätze
wird sowohl durch eine reduzierte Belegung (unter Beachtung der Vereinbarung mit dem
Beherbergungsbetrieb) als auch durch vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Ob-
jekte umgesetzt. Eine weitere Nutzung von Beherbergungsbetrieben zur Unterbringung von
Geflüchteten ist nach Beendigung der Nutzung nicht geplant (Standortentwicklung II).
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird je-
doch auf Grund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe ein-
zelner Geflüchteter nicht möglich sein.
Stand II. Quartal 2018:
In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde die Nutzung als Unterkunft vollständig beendet:
* Platzzahl entsprechend der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb
Insgesamt hat sich das Volumen der realen Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben seit
Jahresbeginn wie folgt reduziert:
Bewertung Zielerreichung:
Das Ziel für 2018 wurde bereits erreicht.
Unter der Prämisse der Zielerreichung zu a) und e) sowie der Notwendigkeit zur Berücksich-
tigung besonderer Schutzbedarfe wird die Reduzierung der Unterbringung in Beherber-
gungsbetrieben weiter konsequent verfolgt.
2.2.3. c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen
Qualitätsstandards
Dieses Ziel dient insbesondere der Verbesserung der Unterbringungsqualität. Dabei stehen
auch die Standorte mit Mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration
(die nur über Gemeinschaftsküchen bzw. –sänitareinrichtungen verfügen) im Fokus.
Die Standorte Kuckucksweg 8 und Potsdamer Str. 1b sollen erhalten bleiben und perspekti-
visch durch Neubauten in konventioneller Bauweise ersetzt werden (Standortentwicklung IV),
um nach Fertigstellung weiterhin geflüchtete Menschen dort unterzubringen.
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand
ortent
wicklu
ng
Belegart Datum
Leerzug
max.
Belegung
Richartzstraße 14-16
Beherbergungsbetriebe 1 Innenstadt II Männer 31.01.2018 42
Köhlstr. 15 - Gästehaus Beherbergungsbetriebe 4 Ehrenfeld II Männer 14.03.2018 31
Godorfer Hauptstraße 61 Beherbergungsbetriebe 2 Rodenkirchen II überwieg.
Familien
31.03.2018 55
128
Stichtag 31.12.2017 31.01.2018 28.02.2018 31.03.2018 30. 04.2018 31.05.2018 30.06.2018
Beherbergungsbetriebe 2.465 2.340 2.258 2.247 2.205 2.187 2.148
*
10
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Stand II. Quartal 2018:
Bewertung Zielerreichung:
Die Umsetzung dieses Ziels steht in untrennbarem Zusammenhang zur Schaffung neuer
Unterkunftsplätze (Ziel e). Kommt es dabei zu Terminverschiebungen in der Zielerreichung
(siehe Tabelle Seite 13), muss im Rahmen des Belegungsmanagements auch die Planung
der Leerzüge von Standorten angepasst werden.
Außerdem gilt die vorrangige Erfüllung von Ziel a).
Insoweit musste hier eine Anpassung dieses Ziels erfolgen. Der Leerzug der folgenden
Standorte kann erst für das erste Halbjahr 2019 avisiert werden.
2.2.4. d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen
Der Aufbau der Unterbringungsreserve hat bereits in 2017 begonnen. Als Reserve im enge-
ren Sinne definiert sind leergezogene Standorte und Standorte mit teilweise nicht belegten
abgeschlossenen Gebäudekörpern.
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand
ortent
wicklu
ng
Belegart Datum
Leerzug
max.
Belegung
Real
30.06.
2018
Schlehdornweg 28 Wohnheim 3 Junkersdorf II Familien 31.01 .2018 8 0
Kuckucksweg 8 Wohnheim 2 Godorf IV Familien 14.02.2018 56 0
Bonner Str. 536 Wohnheim 2 Marienburg II Männer 01.04.201 8 54 0
Derfflingerstr. 9 Wohnungen 5 Weidenpesch II Familien 26. 04.2018 15 0
Am Springborn 9a Mobile Wohneinheiten 9 Mülheim II Männe r 31.12.2018 27 25
Geisselstr. 3 - 5 Wohnheim 4 Ehrenfeld I Familien 31.12.2 018 52 31
Potsdamer Str. 1 b Wohnheim 3 Weiden IV Familien 31.12.20 18 71 26
283 82
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand
ortent
wicklu
ng
Belegart Datum
Leerzug
max.
Belegung
Real
30.06.
2018
Ottostr. 9 Mobile Wohneinheiten 3 Lövenich II Männer 30.0 6.2019 62 43
Hackhauser Weg 75 Mobile Wohneinheiten 6 Worringen VI Fa milien 30.06.2019 120 61
Langenbergstr. 30 a Mobile Wohneinheiten 6 Blumenberg V I Familien 30.06.2019 116 79
298 183
11
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Als Unterbringungsreserve stehen bereits zur Verfügung:
Bewertung Zielerreichung:
Mit der Aufgabe der Standorte Mathias-Brüggen-Straße und Luzerner Weg (siehe 2.2.1.)
wird bereits in Kürze das Ziel erreicht.
2.2.5. e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw. Anmietung
Zur Zielerreichung in 2018 werden insgesamt 28 Projekte zur Schaffung neuer Unterkünfte
verfolgt. Dadurch werden voraussichtlich ca. 3.400 neue Unterkunftsplätze entstehen.
Davon konnten bereits vier Projekte erfolgreich umgesetzt und mit der Belegung begonnen
werden:
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stan
dorte
ntwic
klung
Datum
Bereitstell
ung
Reserve
plätze
(max.)
Butzweiler Hof Allee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III 14.05.2018 530
Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Leichtbauhallen 8 Ostheim III 31.12.2017 400
Luzerner Weg 70 a Leichtbauhallen 9 Mülheim III 01.03.20 18 80
Ostlandstr. 39 a (Weidenbad) Notunterkünfte 3 Weiden II I 12.09.2017 136
Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen III 20.04.2018 156
1302
Projekt Unterkunftsar
t
B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status
Bau
vorauss.
Belegung
vorauss.
Fertigstellung
max.
Belegung
vorauss.
belegte
Plätze
Blaubach 9 Wohnheime 1 Innenstadt Belegung Familien 13.02 .2018 100 88
Kapellenstr. 47 (12 EWO) Wohnungen 8 Kalk Belegung Famil ien 08.02.2018 52 52
Rothenburger Str. 2 Wohnungen 8 Kalk Belegung Familien 2 3.04.2018 50 50
Oskar-Jäger-Straße 48 a Wohnheim 4 Ehrenfeld Belegung Fa milien 11.06.2018 150 105
352 295
12
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Stand II. Quartal 2018:
Darüber hinaus sollen Unterkünfte umgebaut und saniert werden, um eine verbesserte Un-
terbringungsqualität zu erreichen (Notunterkünfte werden zu Wohnheimen umgewandelt. Der
Umbau erfolgt im laufenden Betrieb.). Ebenfalls werden Objekte bezugsfertig gemacht, die
neu akquiriert werden konnten:
Bewertung Zielerreichung:
Im Vergleich zum I. Quartal 2018 haben sich deutliche Veränderungen ergeben. Realistisch
erreicht werden können in 2018 ca. 2.000 neue Plätze.
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status
Bau
vorauss.
Belegung
vorauss.
Fertigstellung
max.
Belegung
vorauss.
belegte
Plätze
Bergisch Gladbacher Str. 2a Wohnungen 9 Mülheim Bau über wieg.
Familien
02.07.2018 74 74
Haferkamp Mobile Wohneinheiten 9 Stammheim Bau überwieg.
Familien
23.07.2018 320 224
Zülpicher Str. 290 Wohnungen 3 Sülz Bau überwieg.
Familien
III. Quartal 2018 36 36
Aloys-Boecker-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Lind Bau überw ieg.
Familien
III. Quartal 2018 320 224
Josef-Broicher-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Urbach Bau üb erwieg.
Familien
III. Quartal 2018 400 200
Buchfinkenstraße 15 Wohnungen 2 Godorf Bau überwieg.
Familien
III. Quartal 2018 33 33
Raderberger Straße 202 Wohnungen 2 Raderberg Bau Familie n IV. Quartal 2018 99 99
Schlagbaumsweg Mobile Wohneinheiten 9 Holweide Bau überw ieg.
Familien
IV. Quartal 2018 400 280
1.682 1.170
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status
Bau
vorauss.
Belegung
vorauss.
Fertigstellung
max.
Belegung
vorauss.
belegte
Plätze
Auf dem Acker 12, 12 a Wohnungen 7 Wahn Sanierung Familien III. Quartal 2018 15 15
Bonner Str. 478-482 Wohnheim 2 Marienburg Sanierung Männer IV. Quartal 2018 145 131
Eckdorfer Str. 9, 4 Wohnungen Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Familien IV. Quartal 2018 9 9
Pingsdorferstr. 10, 4 Wohnungen Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Familien IV. Quartal 2018 9 9
Parkstraße 2-57, 12 EWO Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung Familien IV. Quartal 2018 36 36
Roald-Amundsen-Str. 3 Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung Familien IV. Quartal 2018 5 5
Sportplatzstr. 111 Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung Familien IV. Quartal 2018 5 5
224 210
13
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Verschiebung Neubau / Anmietung:
* in Holzbauweise
Verschiebung Sanierung:
Ursächlich für die Verschiebung der voraussichtlichen Fertigstellungstermine ist ein komple-
xes Geflecht interner und externer Einflussfaktoren, die insbesondere zum Zeitpunkt der je-
weiligen Beschlussfassung und der Erstellung der ersten Zeit-Maßnahmen-Pläne in diesem
Umfang nicht vorhergesehen werden konnten.
In der Vergangenheit wurde die Errichtung temporärer Bauten regelmäßig über sog. Totalun-
ternehmer abgewickelt, die neben der eigentlichen Bauleistung auch für die Planung ein-
schließlich des Baugenehmigungsverfahrens verantwortlich zeichneten. Die Beauftragung
erfolgte aufgrund der angespannten Unterbringungssituation und der drohenden Gefahr von
Obdachlosigkeit insbesondere im Zeitraum 2014 bis 2016 regelmäßig als Direktvergabe.
Aufgrund der inzwischen veränderten Unterbringungssituation wäre eine Direktvergabe nach
herrschender Meinung nun nicht mehr vergaberechtskonform möglich. In Folge dessen wer-
den die Planungs- und Ausführungsleistungen (wobei Generalunternehmer als zulässig er-
achtet werden) getrennt voneinander nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen
– teils europaweit – ausgeschrieben.
Hinzu kommt, dass nahezu alle o.g. Standorte entweder im Geltungsbereich von rechtskräf-
tigen Bebauungsplänen liegen, die abweichende Festsetzungen beinhalten, oder aber im
Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der Gesetzgeber hat zwar durch die stufenweise einge-
führten Erleichterungen zur Unterbringung von Geflüchteten gem. § 246 Abs. 8-17 BauGB
die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit derartiger Maßnahmen eröffnet, die kon-
kreten Baugenehmigungsverfahren für die Standorte sind dadurch allerdings deutlich auf-
wendiger als angenommen. Sofern von Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wer-
den muss, sind umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmungen (als Träger öffentlicher Be-
lange) erforderlich, um die entsprechenden Befreiungsbescheide rechtssicher auszugestal-
ten und auch nachbarliche Interessen in diesem Kontext zu würdigen. Bei Maßnahmen im
Außenbereich sind regelmäßig aufgrund naturschutzrechtlicher Eingriffe landschaftspflegeri-
sche Begleitpläne und artenschutzrechtliche Gutachten zu erstellen, letztlich ist hierzu Ein-
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status
Bau
vorauss.
Belegung
vorauss.
Fertigstellung
max.
Belegung
vorauss.
belegte
Plätze
Wilhelm-Schreiber-Str. Mobile Wohneinheiten 4 Ossendor f Bau Familien I. Quartal 2019 240 168
Dürener Straße 283 Systembauten 3 Lindenthal Planung I. Quartal 2019 54 49
Im Grund / Pastor-Wolff-Straße Systembauten 5 Niehl Pla nung überwieg.
Familien
I. Quartal 2019 150 135
Kalscheurer Weg Systembauten 2 Zollstock Planung überwie g.
Familien
I. Quartal 2019 150 135
Neusser Landstr. Systembauten 6 Fühlingen Planung überwi eg.
Familien
II. Quartal 2019 240 120
Lindweilerweg 117 - Erweiterung Systembauten 5 Longerich Planung Familien II. Quartal 20 19 78 70
Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Planung überwieg .
Familien
II. Quartal 2019 150 135
Sinnersdorfer Str. Systembauten 6 Roggendorf/Thenhoven Planung überwieg.
Familien
II. Quartal 2019 240 168
1.302 980
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status
Bau
vorauss.
Belegung
vorauss.
Fertigstellung
max.
Belegung
vorauss.
belegte
Plätze
Boltensternstr. 10 a Wohnheim 5 Riehl Sanierung Familien I. Quartal 2019 210 147
210 147
14
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
vernehmen auch mit dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erzie-
len. Ohne entsprechende Befreiung können die Vorhaben nicht durchgeführt werden.
Auch im Zuge der eigentlichen Bauausführung treten immer wieder Verzögerungen ein, die
unterschiedliche Ursachen haben. Insbesondere die Errichtung der mobilen Wohneinheiten
wurde und wird beeinflusst vom Standard, den die Verwaltung hier gesetzt hat. Entgegen der
ursprünglichen Beschlussfassung werden zur Steigerung der Unterbringungsqualität abge-
schlossene Nutzungseinheiten – mit eigenen Sanitär- und Kochbereichen – errichtet. Zudem
wird aufgrund des Kaufs der Objekte mehr Wert auf Nachhaltigkeit gelegt, z.B. im Zusam-
menhang mit der technischen Gebäudeausstattung (insbesondere bzgl. der Wärmeversor-
gungsanlagen). Während der Bauausführung hat sich gezeigt, dass die beauftragten Unter-
nehmen mit diesem hohen Standard nicht vertraut sind und insbesondere der Innenausbau
deutlich aufwendiger ist als in den ursprünglichen Bauzeitplänen angenommen.
Häufig kommt es im Verlauf der Bautätigkeit auch zu mangelbehafteten Ausführungen, die
von der Verwaltung beanstandet werden müssen. Die Beseitigung etwaiger Mängel geht
zwar kostenseitig zu Lasten der beauftragten Unternehmen, verzögert aber regelmäßig die
avisierte Fertigstellung. An einigen Standorten waren und sind zudem (boden-) denkmalpfle-
gerische Belange zu berücksichtigen, die eine aufwendige Abstimmung und Begleitung er-
fordern.
Die Verwaltung arbeitet weiterhin mit erheblichem Druck an der Fertigstellung aller Baumaß-
nahmen.
2.2.6. Identifizierung von Vorhalteflächen
Die Identifizierung von Vorhalteflächen ist eine Maßnahme aus dem zukunftsorientierten
Ressourcenkonzept. Um nach Belegung aller verfügbaren Notunterkunftsplätze auch im Fal-
le einer starken und andauernden Steigerung der Zahl zugewiesener Geflüchteter weiterhin
handlungsfähig zu bleiben, sind im Rahmen der dauerhaften Flächenakquise sukzessive
Flächen zu identifizieren und zu bevorraten, auf denen im Bedarfsfall kurzfristig verfügbare
Unterbringungsplätze errichtet werden können. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen
und Machbarkeitsstudien sollen bereits unmittelbar nach der Identifikation der jeweiligen Flä-
chen durchgeführt werden.
So kann innerhalb des Reaktionszeitraums die Errichtung und Fertigstellung zusätzlicher
Ressourcen schnellstmöglich vorangetrieben werden.
Die Verwaltung prüft laufend Grundstücke nach einem umfassenden Kriterienkatalog auf ihre
generelle Verwertbarkeit. Dieser Kriterienkatalog der Flächenverwertung wurde um den
Prüfaspekt „Eignung als Vorhaltefläche“ erweitert. Damit ist eine Integrierung in den laufen-
den Prozess sichergestellt
Die Bewertung auf Eignung einer Fläche beinhaltet auch die Betrachtung von wirtschaftli-
chen und vertraglichen Aspekten. Der Ankauf von Flächen ist zurzeit nicht vorgesehen. Teil-
weise ist die Eignung von Flächen auch nur temporär gegeben, weil z.B. bereits ein Bebau-
ungsplan vorliegt.
Wenn geeignete Flächen identifiziert werden können, werden diese auch zum vorgenannten
Zweck vorgehalten.
Stand II. Quartal 2018:
Insgesamt vier Flächen befinden sich im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess auf Eig-
nung als Vorhaltefläche.
15
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I ge-
prüft, ob leergezogene Standorte sich zur Wohnbebauung mit öffentlich geförderten Mitteln
eignen.
Für die Erstvermietung vom Amt für Wohnungswesen angemieteter oder errichteter öffentlich
geförderter Wohnungen in Neubauobjekten wurde das Konzept der integrativen Belegung
entwickelt:
Die Wohnungen werden zu je einem Drittel
• an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein au s dem umgebenden Stadt-
teil,
• an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränku ngen zum Wohnungsmarkt
sowie
• an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und ge flüchtete Menschen mit Auf-
enthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten,
vermittelt.
Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig sta-
bilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden hier-
mit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des
Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden.
Aktuell werden folgende Bauprojekte mit öffentlichen Fördermitteln verfolgt:
* PB = Planungsbeschluss, STB = Standortbeschluss
4. Ausländerrechtliche Informationen - Zahlen, Daten, Fakten
Um die stark gestiegene Bedeutung des Themas Geflüchteter einordnen zu können, werden
nachstehend die Zahlen ab 2013 aufgeführt.
Zuweisungen von Asylantragstellenden nach Köln innerhalb des Jahres
Projektname PLZ Stadtteil Stadt-
bezirk Beschlusslage* Beschluss-
fassung am
Gepl.
Anz. WE Status Avisierte
Fertigstellung
Brohler Str. o.Nr. 50968 Marienburg 2 PB 2848/2017 06.02.2018 23 in Planung 3 0.08.2021
Causemannstr. 29-31 50769 Merkenich 6 PB 2267/2017 28.09.2017 26 in Planung 3 0.04.2020
Lachemer Weg o.Nr. 50737 Longerich 5 PB 3194/2017 19.12.2017 24 in Planung 30 .06.2021
Langenbergstr. o.Nr. 50765 Blumenberg 6 PB 0482/2018 07.06.2018 10 in Planung 3 0.06.2021
Pater-Prinz-Weg o.Nr. 50997 Rondorf 2 PB 4223/2016 14.02.2017 14 in Planung 30.0 9.2019
Schönrather Str. 7 51063 Mülheim 9 PB 1661/2017 28.09.2017 24 in Planung 31.1 2.2019
Trierer Str. o.Nr. 50674 Neustadt-Süd 1 STB 2899/2014 15.12.2014 45 in Planu ng 01.12.2022
Waldstr. 115 51145 Urbach 7 PB 2345/2017 19.12.2017 9 in Planung 01.01. 2020
Jahr Personen
2013 907
2014 1.963
2015 6.975
2016 8.730
2017 805
2018 266
16
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln zum Stichtag
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Rückführungen und freiwillige Ausreisen
Beginnend mit der Vorlage 1767/2018 im Ausschuss für Soziales und Senioren am
14.06.2018 wird die Verwaltung regelmäßig zweimal im Jahr in einem eigenen Bericht des
Ausländeramtes darüber informieren, wie sich die Zahlen zu Rückführungen und freiwilligen
Ausreisen entwickelt haben.
5. Berichte zu aktuellen Themenkomplexen und Entwicklungen
Im Kapitel 5 wird variabel über aktuelle Entwicklungen, interessante Zwischenstände oder
Neuerungen rund um den Themenkomplex der Geflüchteten berichtet.
Der 21. Bericht zur Situation geflüchteter Menschen widmet sich den Themenkomplexen
Barrierefreiheit im (sozialen) Wohnungsbau, Geflüchtete mit Behinderung und Unterbringung
besonders schutzbedürftiger Frauen.
Außerdem gibt es aktuelle Informationen zum Thema Mindeststandards sowie einen Sach-
stand zur Härtefallregelung bzgl. der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangswohnheimen für Aussiedler.
Jahr Personen
31.12.2013 1.263
31.12.2014 2.299
31.12.2015 7.765
31.12.2016 9.360
31.12.2017 5.593
am 30.06.2018 3.773
Entscheidungen BAMF 2015 2016 2017 2018
Anerkennungen 1.122 4.720 2.537 662
Ablehnungen 765 1.959 2.044 662
Gesamt 1.887 6.679 4.581 1.324
17
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
5.1. Barrierefreiheit
5.1.1. Barrierefreiheit im (sozialen) Wohnungsbau
Das Planen und Bauen von barrierefreien Wohnungen ermöglicht heute allen Menschen ein
weitgehend gefahrloses und hindernisfreies Erreichen und Nutzen der Wege und Gebäude,
um niemanden auszuschließen. Der Begriff des „barrierefreien Wohnens“ wurde erstmalig in
§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) gesetzlich definiert und beschreibt
die Zielsetzung, die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von gestalteten Lebens-
bereichen für alle Menschen ohne Notwendigkeit von fremden Hilfen.
§ 49 Abs. 2 der aktuell rechtskräftigen Landesbauordnung NRW (BauO NRW) legt fest, dass
in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei
erreichbar sein müssen. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine
Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Abwei-
chungen sind dann möglich, wenn der Bau mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbun-
den wäre. Dies kann ggf. beim Umbau eines Bestandsgebäudes angenommen werden oder
soweit die Erforderlichkeit des Einbaus eines sonst nicht notwendigen Aufzugs gegeben ist
1.
Zudem hat die Landesregierung klargestellt, dass in Nordrhein-Westfalen einschlägige Nor-
men gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW als allgemein anerkannte Regeln der Technik
einzuhalten sind. Anders als andere Länder hat Nordrhein-Westfalen nicht bestimmt, dass
lediglich die eingeführten technischen Baubestimmungen beachtet werden müssen. Daher
ist in Nordrhein-Westfalen als einschlägige Norm auch die DIN 18040-2 Barrierefreies Bau-
en, Planungsgrundlage Wohnen zu beachten.
Die zuvor beschriebenen rechtlichen Anforderungen werden von der Verwaltung bei allen
Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde abge-
stimmt und soweit möglich umgesetzt. Bei temporären Lösungen wie beispielsweise Mobilen
Wohneinheiten und Systembauten kommen bauartbedingt allerdings auch Abweichungen in
Betracht.
Soweit die Verwaltung öffentlich geförderte Baumaßnahmen des konventionellen Woh-
nungsbaus umsetzt, sind zusätzlich die geltenden Wohnraumförderbestimmungen (WFB) –
die Voraussetzung für die Bewilligung einer entsprechenden Förderung sind – zu beachten.
Die DIN 18040-2 unterscheidet „barrierefrei nutzbare Wohnungen“ sowie „barrierefrei und
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare (rollstuhlgerechte) Wohnungen“. Hinsichtlich der
Barrierefreiheit und der Nutzbarkeit bezieht sich die DIN 18040-2 insbesondere auf die Be-
dürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen
Einschränkungen. Z.B. müssen die Zugangs- und Eingangsbereiche zum Gebäude leicht
auffindbar (z.B. durch eine visuell kontrastierende Gestaltung) und insbesondere stufen- und
schwellenlos erreichbar sein. Darüber hinaus sind im Rahmen der inneren Erschließung der
Gebäude festgelegte Bewegungsflächen, Türbreiten usw. zu beachten.
Rollstuhlgerechte Wohnungen gehen über diese Bestimmungen in einigen Aspekten hinaus:
Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind nochmals größer dimensioniert und so ange-
passt, dass Personen im Rollstuhl diese Wohnung nutzen können. Außerdem sind alle Be-
dienelemente und Griffhöhen angepasst.
Sofern in Beschlussvorlagen (Planungs- oder Baubeschlüsse) der Verwaltung für sozial ge-
förderte Wohnungsbaumaßnahmen von „Barrierefreiheit“ gesprochen wird, ist damit regel-
mäßig die gemäß der geltenden Wohnraumförderbestimmungen in Verbindung mit den Vor-
gaben der DIN 18040-2 genannte Ausführungsqualität gemeint. Dies schließt allerdings die
1 Diese Konstellation kann sich beispielsweise bei einem Gebäude ergeben, bei dem sich im Erdgeschoss andere
Nutzungen, z.B. Läden oder Büros, befinden.
18
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Möglichkeit ein, dass bestimmte Wohnungen z.B. aufgrund eines fehlenden Aufzuges
2 nicht
barrierefrei erreichbar sein können. Die Verwaltung hat sich zudem selbst dazu verpflichtet,
im Zuge der o.g. Maßnahmen auch immer einen angemessenen Anteil von Wohnungen zu
errichten, die barrierefrei und dazu auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind.
Hiervon abzugrenzen sind temporäre Unterbringungsmaßnahmen, die grundsätzlich nicht
der Regelung des § 49 Abs. 2 BauO NRW bzw. den WFB unterliegen wie z.B. Mobile
Wohneinheiten. Seit Mitte 2017 werden allerdings Systembauten aufgrund einer verwal-
tungsintern geschlossenen Regelung im Erdgeschoss – entsprechend den Anforderungen
der DIN 18040-2 – barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar errichtet.
Der Landesgesetzgeber plant seit geraumer Zeit eine Neufassung der BauO NRW. Im Zuge
dessen ist vorgesehen, die Festlegungen zur Barrierefreiheit zu konkretisieren. Insofern wird
absehbar die DIN 18040-2 durch Verwaltungsvorschrift als Technische Baubestimmung ein-
geführt, mit der die Barrierefreiheit für alle am Bau Beteiligten klarer definiert wird.
5.1.2. Situation Geflüchteter mit Behinderung
Unter den nach Köln kommenden Geflüchteten sind auch Menschen mit Behinderung. Über
ihre Anzahl gibt es keine genaue Kenntnis; sie kann daher nur geschätzt werden. Ende 2013
waren in Köln 87.606 Einwohnerinnen und Einwohner als schwerbehindert erfasst (8,4 %).
Geht man davon aus, dass eine ähnliche Quote bei geflüchteten Menschen besteht, dann
sind unter den rund 9.200 durch die Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten rund 770 Ge-
flüchtete mit Behinderung.
Die adäquate, ihrer persönlichen Lebenssituation angepasste Unterbringung ist für diesen
Personenkreis, wie auch für andere Gruppen von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten,
besonders wichtig. Vom Abbau der Notunterbringungen und dem Aufbau von Unterbrin-
gungseinrichtungen mit abgeschlossenen Wohneinheiten hat gerade dieser Personenkreis
daher auch in besonderem Maße profitiert.
Im Unterbringungs- und Betreuungssystem widmet das soziale Fachpersonal diesem Perso-
nenkreis immer besondere Aufmerksamkeit und sucht nach individuellen Lösungen, die den
persönlichen Bedürfnissen des Geflüchteten mit Behinderung gerecht werden. Hierzu gehört
beispielsweise:
• die gemeinschaftliche Unterbringung von Geflüchtet en, die auf die Verständigung mit
Gebärdensprache angewiesen sind, damit sie Kommunikationspartner haben oder
• die Unterbringung von gehbehinderten Geflüchteten im Erdgeschoss und
• die Unterbringung von erblindeten Geflüchteten in abgeschlossenem Unterkunfts-
raum, damit keine Stolpergefahr durch von anderen verstellte / zurück gelassenen
Gegenstände bestehen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt (hier im Besonderen mit den
„Frühen Hilfen“) werden aus Behinderungen resultierende besondere Wohnbedürfnisse er-
kannt und im Rahmen des Belegungsmanagements schnellstmöglich umgesetzt. Darüber
hinaus kooperiert das Amt für Wohnungswesen mit dem „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behin-
derung“ der Diakonie Michaelshoven.
Im Bereich des Neubaus bzw. der Akquise von weiteren Unterbringungsressourcen wird
ebenso berücksichtigt, dass weiterhin ein Bedarf an barrierefreien bzw. barrierearmen Unter-
2 Gem. § 39 Abs. 6 BauO NRW müssen in Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen über der Geländeoberfläche
Aufzüge in ausreichender Zahl eingebaut werden. Die geltenden WFB fordern – sofern Aufzüge gesetzlich nicht
eingebaut werden müssen – zumindest den planerischen Nachweis, dass ein nachträglicher Ein- bzw. Anbau
erfolgen kann.
19
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
künften besteht. Barrierefreie / -arme Unterkünfte werden gezielt mit Geflüchteten belegt, die
auf diese Unterkünfte angewiesen sind.
Beispielhaft sei die Gruppe der rollstuhlnutzenden Geflüchteten näher betrachtet. Diese um-
fasst aktuell 0,49 % der rund 9.200 von der Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten, insge-
samt 46 Personen in 45 Haushalten.
Grafische Darstellung der Unterbringungssituation Rollstuhlnutzender Geflüchteter - Be-
darfsdeckung:
Wie die Grafik zeigt, sind 78% aller rollstuhlnutzenden Geflüchteten bereits adäquat mit
Wohnraum versorgt bzw. werden es in Kürze sein.
Die noch gemeinsam mit ihren Familien zu versorgenden, neun Betroffenen leben zurzeit
überwiegend in abgeschlossenen Unterbringungseinheiten mit eigenem Bad z.B. in System-
bauten. Hier ist es die Aufgabe des Sozialen Dienstes, im Rahmen des Belegungsmanage-
ments in den nächsten Monaten die für den individuellen Fall richtige Unterbringungsres-
source zu finden. Diese beinhaltet jedoch neben der barrierefreien Unterkunft auch eine für
den individuellen Fall geeignete Infrastruktur (z.B. Anbindung an speziell benötigte Angebote
des Gesundheitssystems, Nähe zu bestimmten Förder- oder Schulangeboten, Gestaltung
des unmittelbaren Wohnumfeldes etc.).
Daher ist das rein rechnerische Vorhandensein von einer bestimmten Anzahl von barriere-
freien Unterkünften keine Garantie für die Abdeckung der Bedarfe.
Wie unter 5.1.1. bereits dargestellt, werden insbesondere bei aktuell projektierten Standorten
für Systembauten die Anforderungen der DIN 18040-2 (barrierefrei auffindbar, zugänglich
und nutzbar) umgesetzt. Konkret betrifft dies die nachstehenden Standorte:
20
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Nr. Standort Anzahl Einhe i-
ten barrierefrei
Anzahl Einheiten
rollstuhlgerecht
voraus. Ferti g-
stellung
1 Dürener Str. 283 6 1 I. Quartal 2019
2 Im Grund / Pastor-Wolff-Str. 13 2 I. Quartal 2019
3 Kalscheurer Weg 15 1 I. Quartal 2019
4 Neusser Landstr. 29 II. Quartal 2019
5 Sinnersdorfer Str. 34 II. Quartal 2019
6 Erbacher Weg 14 II. Quartal 2019
7 Lindweiler Weg 117 - Erweiterung 5 II. Quartal 2019
Entsprechende Ressourcen werden gezielt mit Geflüchteten belegt, die auf diese Unterkünf-
te angewiesen sind.
5.2. Unterbringung für vulnerable Geflüchtete
5.2.1. Anforderungen an das Belegungsmanagement
Informationen zur Erkennung besonderer Bedarfe ergeben sich durch:
• persönliche Daten
• Beobachtung und Beratung der betreuenden Sozialarb eiterinnen und Sozialarbeiter
• medizinische Atteste, die durch das Gesundheitsamt begutachtet werden
• selten: durch Vorabinformation bei Zuweisungen
• durch Informationsaustausch mit Kooperationspartne rn z.B. ASD, IKD, Jugendpflege,
Frühe Hilfen, Gesundheitsamt
• durch Hinweise und Informationen von Flüchtlingsbe ratungsstellen, ehrenamtlich Tä-
tigen etc.
Kernaufgabe des Belegungsmanagements beim Amt für Wohnungswesen ist, sowohl
• die Bedarfe der unterzubringenden Geflüchteten zu decken (insbesondere für Fami-
lien mit minderjährigen Kindern und für besonders Schutzbedürftige wie Alleinerzie-
hende, Kranke, Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankun-
gen, Minderjährige, Opfer von Menschenhandel, Folter- und Vergewaltigungsopfer,
Menschen über 65, Schwangere, LSTBI-Geflüchtete, Traumatisierte) wie auch
• eine sozialverträgliche adäquate Belegung sicher z u stellen, die die jeweiligen Bedin-
gungen in der Nachbarschaft und des die Unterbringungseinrichtung umgebenen So-
zialraumes berücksichtigt.
Ergänzend erfolgen Mitteilungen hierzu auch von einer Vielzahl an Beratungsstellen oder
anderen städtischen Dienststellen wie dem Amt für Kinder, Jugend und Familien und dem
Gesundheitsamt. Aufgrund der guten Vernetzung des Hilfe- und Beratungssystems hat sich
in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass besondere Bedarfe schnell identifiziert
wurden. Auf die sehr gute und enge Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk für Flüchtlinge mit
Behinderung“ der Diakonie Michaelshoven wurde bereits hingewiesen.
Die Zusammenführung dieser verschiedenen Stränge (Kenntnisse der vorhandenen Unter-
bringungsressourcen, des Einzelfalls, des Sozialraumes und des allgemeinen Unterbrin-
gungsbedarfes) ermöglicht ein Belegungsmanagement und /-steuerung. Problematisch sind
im Regelfall nicht die Erkennung der Bedarfe, sondern die mangelnden Unterbringungsres-
sourcen, um die Bedarfe adäquat zu decken.
21
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Auch zukünftig besteht die Notwendigkeit einer weiteren Differenzierung im Unterbringungs-
system für besonders vulnerable Gruppen.
Folgende Herausforderungen ergeben sich bei der praktischen Umsetzung des Belegungs-
managements:
• Ständig schwierige Abwägungen und Entscheidungen:
Welcher der dringlichen Fälle ist der Dringlichste?
• Flexibilität: wechselnde Bedarfe der Geflüchteten und Verschiebung von Prioritäten
z.B. durch notwendige Objektaufgaben
• Kommunikation der Abläufe an Geflüchtete / Fachkol legschaft / Ehrenamt: jeder sieht
„seinen“ Fall verständlicherweise als den Wichtigsten an
Verfahrensablauf bei Aufnahme von Menschen mit Behinderungen:
In der Regel vermerkt die Bezirksregierung bei einer Zuweisung wichtige Informationen auf
der Weiterleitungsliste. Falls sich ein Hinweis auf eine Behinderung oder einen anderen be-
sonderen Schutzbedarf ergibt, nimmt der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen
Kontakt zur Bezirksregierung Arnsberg auf und ggf. zur bislang zuständigen Erstaufnahme-
einrichtung (EAE), um mehr Details, die für eine adäquate Unterbringung relevant sind, in
Erfahrung zu bringen.
Im Bedarfsfall wird schon im Vorhinein Kontakt zu den entsprechenden Stellen im Amt für
Soziales und Senioren aufgenommen, damit der Übergang reibungslos funktioniert. Erste
Schritte nach einem Zuweisungsentscheid sind z.B. die Einschaltung des Medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Feststellung eines Pflegegrads oder die Bean-
tragung von Hilfsmitteln. Bei geistigen Behinderungen oder nicht verfahrensfähigen Perso-
nen kann auch die Beantragung eines gesetzlichen Betreuers notwendig sein.
Konkrete Beispiele aus der Praxis:
• In mehreren Einrichtungen lebten gehörlose Männer aus dem arabischen Sprach-
raum vereinzelt und isoliert. Für diese Männer wurde in einer Unterkunft eine Wohn-
gemeinschaft eingerichtet. Entsprechende Vernetzungen wurden entwickelt (z.B.
deutscher Gebärdensprachkurs).
• Eine Familie mit gehörlosen Eltern wurde in ein Wo hnheim verlegt, in der die städti-
sche Sozialarbeiterin die Gebärdensprache beherrscht und das Zimmer wurde ent-
sprechend mit Lichtklingel und Feuermelder mit Licht sowie einem Sicherheitsschloss
ausgestattet.
• Die medizinische Abteilung der EAE einer abgebende n Kommune teilte mit, dass ein
Mann, der sich bislang auf Krücken fortbewegt hat, dazu nicht mehr in der Lage ist
und bei der Aufnahme in Köln dringend einen Rollstuhl benötigt. Die Mitarbeiterin or-
ganisierte dies im Vorfeld.
• Rollstuhlgerechte oder barrierefreie Wohneinheiten werden in den neu gebau-
ten/angemieteten Objekten vorgehalten, um dem Personenkreis zugeordnet zu wer-
den, für den sie bestimmt sind.
Qualitatives Belegungsmanagement ist in hohem Maß abhängig von der Verfügbarkeit adä-
quater Ressourcen. Dies betrifft im Amt für Wohnungswesen nicht nur den Bereich der Un-
terbringung geflüchteter, sondern auch von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen. Zielset-
zung ist es, für alle eine adäquate Wohnraumversorgung zu gewährleisten.
Solange keine qualitativ homogenen Unterbringungskapazitäten in ausreichender Anzahl zur
Verfügung stehen, kann der Soziale Dienst im Amt für Wohnungswesen Geflüchtete mit be-
sonderem Schutzbedarf erst nach einer individuell unterschiedlichen Wartezeit in die adä-
quate Unterbringungsform vermitteln.
22
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
5.2.2. Situation allein reisender Frauen / allein erziehender Frauen mit Kindern
Besondere Bedarfe werden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und Akqui-
se neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen für allein reisende, allein erzie-
hende Frauen, LSBTI Geflüchtete, Menschen mit psych. Erkrankungen, Behinderungen etc.
berücksichtigt.
Für die Personengruppe vulnerabler Geflüchteter stellt das Amt für Wohnungswesen ge-
schützte Unterbringungsressourcen zur Verfügung. Darüber hinaus wird dieser Personen-
kreis selbstverständlich auch in allen Ressourcen mit abgeschlossenen Unterkunftseinheiten
versorgt. Für die Personengruppe der besonders schutzbedürftigen allein reisenden Frauen
und allein erziehenden Frauen mit Kindern werden geschützte Wohnsegmente bereitgestellt.
Die städtischen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete werden überwiegend gemischt mit
Familien, Frauen und Männern belegt.
Für Frauen, die durch ihre Lebensumstände besonders belastet sind und einen überschau-
baren und geschützten Lebensraum benötigen, bestand vor 2004 kein entsprechendes Un-
terbringungsangebot.
Daher wurde zum 01.09.2004 in Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) ein eigenes
Unterbringungsprojekt in Form einer Wohngruppe mit fünf Plätzen für Frauen / Frauen mit
Kindern (zehn Plätze insgesamt) - angegliedert an das Frauenwohnheim Pallenbergstraße -
eingerichtet.
Seither hat sich die Situation verändert: die Zahl allein reisender geflüchteter und allein er-
ziehender Frauen ist angestiegen, in den Unterbringungseinrichtungen selbst sind sie jedoch
eine Minderheit (siehe Grafik Seite 4).
Folgende feste Unterbringungsressourcen für allein reisende und allein erziehende Frau-
en stehen mit Stichtag 30.06.2018 zur Verfügung:
Im Wohnprojekt Pallenbergstraße sind z.Zt. sechs Frauen mit vier Kindern untergebracht.
Die Frauen bewohnen Einzelzimmer und nutzen gemeinsam Küche und sanitäre Anlagen.
Mehrere Beratungsstellen und interkulturelle Angebote im Stadtteil verfügen über ein breites
Angebot, sie sind entweder fußläufig oder mit der Straßenbahn (Haltestelle ca. 5 min Fuß-
weg) erreichbar.
Die Anbindung an Ärzte, Psychiater, Beratungsstellen, Integrations- und Freizeitangebote
erfolgt durch die Sozialarbeiterinnen vor Ort. Das Büro ist nahezu 24 Stunden besetzt, so
dass die Frauen fast immer über eine Ansprechpartnerin verfügen. Tagsüber sind es ausge-
bildete Sozialpädagoginnen, in der Nacht weibliche Nachtwachen (meist Studentinnen der
Pädagogik).
Die sozialpädagogische Betreuung ist eine Bezugsbetreuung und dem jeweiligen Bedarf der
Frauen angepasst. Im Regelfall finden ein- bis zweimal pro Woche Gespräche und ggf. Be-
gleitungen statt. Die Beratung umfasst alle Themen, die die Frauen beschäftigen. Sollte dar-
über hinaus Bedarf an einer spezialisierten Beratung bestehen, werden die Frauen weiter-
vermittelt.
Die Verweildauer im Projekt beträgt bei der überwiegenden Mehrheit der Frauen mehr als 18
Monate, teilweise zwei bis drei Jahre. Grund für den relativ langen Verbleib ist neben der
individuellen Problematik häufig auch der angespannte Wohnungsmarkt in Köln.
Das geschützte Wohnprojekt im Stadtteil Seeberg ist mit vier Frauen, davon zwei Müttern mit
jeweils drei Kindern in zwei Zimmern und zwei Schwangeren in je eigenem Zimmer, insge-
samt 12 Personen voll belegt. Die Einrichtung verfügt über eine Zwei-Etagenwohnung mit
sechs Zimmern, Küche, Essbereich, Allzweckraum, sanitären Räumen im Erdgeschoss, zwei
Duschbereichen mit Toiletten und Waschraum im Keller.
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21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Das Wohnprojekt befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu städtischen Einrichtungen
sowie fußläufig in Nähe der S- und U-Bahn Haltestelle Köln-Chorweiler mit guten Einkaufs-
möglichkeiten im City-Center sowie Hilfsangeboten für die nördlichen Stadtteile.
Die Betreuung und Beratung erfolgt durch eine Sozialarbeiterin des von der Stadt Köln be-
auftragten Betreuungsträgers SKF. Ehrenamtliche Akteurinnen unterstützen die Frauen bei
der Bewältigung des Alltags etc.
Eine weitere Ressource für allein reisende, geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder befindet
sich seit März 2017 in einem Bestandsgebäude in der Innenstadt. Sie befindet sich in einem
Gebäude des integrativen Wohnprojektes St. Pantaleon, in dem neben den Frauen in ande-
ren Gebäudeteilen geflüchtete Familien, sowie (nicht geflüchtete) andere Mieterinnen und
Mietern und minderjährige, männliche geflüchtete Personen untergebracht sind.
Derzeit leben 19 allein reisende bzw. allein erziehende Frauen mit insgesamt neun Kindern
in dieser Einrichtung und somit sind alle Plätze belegt
Die Frauen haben jeweils ein Zimmer für sich und ihre Kinder und teilen sich mit den ande-
ren Frauen eine Küche und Badezimmer. Jede abgeschlossene Unterbringungseinheit wird
von bis zu fünf Frauen belegt, die eine Wohngemeinschaft bilden.
Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist gegeben, da die Haltestellen Barbarossa-
platz, Poststraße und Neumarkt fußläufig erreichbar sind.
Ein ruhiger Innenhof mit großer Wiese, Sitz- und Grillgelegenheiten im Hinterhof und ein an-
grenzender öffentlicher Park mit Spielplatz bieten den Frauen und auch Kindern ausreichend
Platz, um sich alleine oder mit Kindern im Freien aufzuhalten.
Eine Sozialarbeiterin des SKF steht den Frauen als Ansprechpartnerin mit 50% einer Voll-
zeitstelle pro Woche zur Beratung und Begleitung zur Verfügung.
In der Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Familien in Rondorf finden sich zwei Frau-
en-Wohngemeinschaften mit jeweils drei Bewohnerinnen auf 65m². Dort leben z.Zt. fünf al-
lein reisende Frauen und eine alleinerziehende Frau mit zwei Kleinkindern, insgesamt acht
Personen. Jede Frau nutzt ein eigenes Zimmer, sie teilen sich Küche und Bad. Diese Plätze
stehen seit Januar 2016 zur Verfügung
Es existiert eine direkte Anbindung an die Buslinien 132 und 131 und eine gute Infrastruktur:
Kitas und Schulen, Supermärkte, Apotheken und Ärzte im Stadtteil sind fußläufig erreichbar.
Die fachliche Betreuung erfolgt durch den beauftragten Betreuungsträger DRK.
In Sülz stehen 60 Plätze in mobilen Wohneinheiten für allein reisende bzw. allein er-
ziehende Frauen auf zwei Etagen zur Verfügung. Dort leben zurzeit 12 allein reisende und
acht allein erziehende Frauen mit insgesamt 13 Kindern und Jugendlichen.
Es existiert eine sehr gute Infrastruktur bzgl. Supermärkten, Apotheken, Ärzten, Schulen etc.
sowie eine gute Verkehrsanbindung an die Linie 9.
Die meisten Frauen sind schon recht lange in diesem Objekt. Die durchschnittliche Verweil-
dauer dort beträgt zwei Jahre.
Betreuungsträger ist die Diakonie. Alle Familien werden durch ehrenamtliche Akteure unter-
stützt. „Hallo In Sülz“ bietet außerdem das „HIS-Café“ an, einen Sprachkurs und eine Fahr-
radwerkstatt. Außerdem steht den Frauen eine Hebamme aus dem Hebammennetzwerk zur
Verfügung, wenn sie entbunden haben. In der Einrichtung selbst wird es künftig eine Mutter-
Kind-Gruppe geben, die von systemischen Therapeuten geleitet wird und außerdem eine
Schwimmgruppe für Frauen. Einige der Mädchen sind beim Fußballtraining des 1. FC Köln
angebunden.
Am Standort in Rodenkirchen ist einer der sechs abgeschlossenen Baukörper mit mobilen
Wohneinheiten ausschließlich für Frauen vorgesehen (44 Plätze). Er befindet sich nahe am
Verwaltungstrakt des Sozialen Dienstes des Betreuungsträgers Diakonie Michaelshoven und
dem Büro des Sicherheitsdienstes.
24
21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Derzeit leben vier allein reisende und 17 alleinerziehende Frauen mit insgesamt 29 Kindern
in dieser Einrichtung. Die übrigen Wohneinheiten werden von geflüchteten Familien be-
wohnt.
Supermarkt und Geschäfte für den täglichen Bedarf sind fußläufig gut zu erreichen ebenso
ist die Anbindung an den ÖPNV gegeben.
Die Verweildauer in dieser Einrichtung beträgt durchschnittlich 8,3 Monate.
Seit dem Erstbezug im Mai 2016 sind 30 Frauen ausgezogen. Auch an diesem Standort fin-
det engagierte ehrenamtliche Unterstützung durch die Initiative WiSü statt.
Das Wohngebäude in Altstadt-Süd ist zu 85% mit allein reisenden und alleinerziehenden
Frauen belegt. Es wohnen dort 30 allein reisende und alleinerziehende Frauen mit insgesamt
26 Kindern. Sie kommen vor allem aus Eritrea, Irak, Nigeria, Serbien und aus Afghanistan.
Das Wohngebäude befindet sich im Süden der Innenstadt, ist optimal angebunden an den
ÖPNV sowie vielen Einkaufsmöglichkeiten und zahlreichen Arztpraxen fast aller Fachrich-
tungen, die fußläufig erreichbar sind.
Die Wohneinheiten sind nicht abgeschlossen und auf jeder der sechs Etagen gibt es für je-
weils ca. 20 Personen eine Gemeinschaftsküche. Dazu gibt es auf jeder Etage sanitäre An-
lagen.
Die Betreuung obliegt dem Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen. Die Heimleitung
ist regelmäßig vor Ort und die verantwortliche Sozialarbeiterin hält regelmäßige Sprechstun-
den vor Ort ab.
Neben diesen festen Ressourcen gibt es noch temporäre Unterbringungsmöglichkeiten
für diesen Personenkreis in Form von zwei Beherbergungsbetrieben und der Notaufnahme-
einrichtung Herkulesstraße. Die Notunterkünfte werden bis Ende 2018 geschlossen.
In Altstadt-Süd befindet sich ein Beherbergungsbetrieb in der 6. und 7. Etage eines ehemali-
gen Bürogebäudes. Dort sind ausschließlich allein reisende und alleinerziehende Frauen
untergebracht. Derzeit leben dort 11 allein reisende und 22 alleinerziehende Frauen mit ins-
gesamt 55 Kindern.
Die Bewohnerinnen werden von einer städtischen Sozialarbeiterin betreut. Darüber-hinaus
hat das Quäker-Nachbarschaftsheim durch das Projekt „FaWuH“ (Familien in Wohnheimen
und Hotels) eine Stelle für eine Mitarbeiterin vor Ort installiert. Sie arbeitet mit Familien, die
bei Begleitung zu Amts- und Arztgängen und Erziehungsfragen etc. unterstützt werden
möchten.
In Neustadt-Süd gibt es einen Beherbergungsbetrieb mit 42 Plätzen ausschließlich für die
Unterbringung von geflüchteten Frauen.
Derzeit wohnen dort 12 allein reisende und 11 alleinerziehende Frauen mit insgesamt 18
Kindern.
Der Beherbergungsbetrieb liegt verkehrsgünstig in der Innenstadt mit guter Infrastruktur.
Auch hier werden die Familien durch eine städtische Sozialarbeiterin betreut und zusätzlich
von ehrenamtlich Engagierten unterstützt.
In der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße steht ein Flur mit Unterkünften ausschließlich
für allein reisende und allein erziehende Frauen (60 Plätze) zur Verfügung.
Derzeit sind hier eine allein reisende Frau und eine Alleinerziehende mit einem Kind unter-
gebracht.
Neben der Unterbringung erfolgt eine psychosoziale Versorgung .
Die Frauen haben überwiegend traumatische Erlebnisse erfahren. Sie haben große Ängste
vor einer Abschiebung in die Länder, in denen sie diese Erfahrungen machen mussten. Sie
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21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
leiden an den Folgen ihrer Traumatisierung (psychischer und physischer Art) und haben in
der Regel bereits therapeutische Hilfe bzw. benötigen diese.
In den Wohnprojekten haben Frauen mit oder ohne Kinder auf Grund der vorhandenen sehr
intensiven sozialarbeiterischen Betreuung die Chance, ihre schwierige Lebenssituation in
einem adäquaten Wohnumfeld zu bewältigen. Ziel ist es, für die geflüchteten Frauen eine
gesonderte Wohnmöglichkeit/Lebensform zu schaffen, um dem persönlichen Sicherheitsbe-
dürfnis Raum zu geben und ihnen zu ermöglichen, eine Selbsthilfekultur aufzubauen. Des
Weiteren werden die Frauen bei Bedarf zu Ämtergängen, zu Gerichtsterminen o.ä. begleitet
bzw. integrationsfördernde Aktivitäten organisiert/vermittelt.
Die Frauen werden an die Hilfsangebote herangeführt und motiviert, Unterstützung anzu-
nehmen. Sie leben aufgrund ihrer Biographie größtenteils aus Angst - auch in einer Frauen-
schutzwohnung - sehr zurückgezogen und suchen wenig Kontakt nach außen.
Ansprechpartnerinnen bleiben in erster Linie das anwesende Fachpersonal, das beratend
und unterstützend in den jeweiligen persönlichen Belangen tätig ist. Mit dem Erlernen der
deutschen Sprache gewinnen die Frauen an Sicherheit.
Es ist ein unterschiedlich langer und individueller Prozess, mit dem Leben in Deutschland
vertraut zu werden, entsprechend gestaltet sich die jeweilige Verselbständigung. Hilfreich
gestaltet sich die Kooperation mit ambulanten Hilfen sowohl in der Jugendhilfe als auch in
der Vernetzung mit dem medizinischen und insbesondere den psychologischen Fachdiens-
ten.
An jedem Standort gibt es örtliche Vernetzungsstrukturen. Neben städtischen Dienststellen
wie Gesundheits-, Jugendamt, Interkultureller Dienst, Stadtteilmüttern u.v.a. ist die Unter-
stützung von Beratungsstellen wie das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverban-
des, agisra e.V., die Internationale Familienberatung der Caritas etc. oder die kontinuierliche
Verweisberatung an den „Wendepunkt“ (Frauenberatungsstelle und Gewaltschutzzentrum
der Diakonie Michaelshoven in Köln Kalk) sehr wertvoll
3.
Es bleibt aber dennoch festzustellen, dass es insgesamt zu wenige therapeutische Hilfsan-
gebote gibt. Das Zentrum für Folteropfer hat derzeit eine Wartezeit von ein bis zwei Jahren
auch gibt es zu wenige fremdsprachige niedergelassene Therapeuten. Therapie mithilfe ei-
nes Dolmetschers ist wenig effektiv.
Primäres Ziel ist, für die Hilfesuchenden eine konstant stabile und angemessene Wohn-
raumversorgung sicherzustellen und über die Beratung und Betreuung die persönlichen Ver-
hältnisse zu stärken und zu festigen.
Daneben gibt es breitgefächerte unterstützende Angebote für Frauen und/oder Kinder vom
tanztherapeutischen Projekt hin zu Shiatsu, vom Malkurs bis zum kunsttherapeutischen Pro-
jekt.
Hervorzuheben ist auch hier der engagierte ehrenamtliche Beistand von der Hausaufgaben-
betreuung, der Begleitung im Alltag, über tägliche Sprachkurse bis hin zu intensiver ehren-
amtlicher Unterstützung in Form von Patenschaften.
5.3. Mindeststandards
Ausführliche Erläuterungen sind im 20. Bericht zu finden. Zu folgenden Punkten dieses Be-
richtes gibt es Ergänzungen:
Eine Übersicht über die Koordinatorinnen und Koordinatoren bei den Trägern und Ansprech-
partnerinnen und Ansprechpartner in den Bürgerämtern ist hier zu finden:
3 Die genannten Institutionen stehen beispielhaft und stellvertretend für die breit gefächerte Kölner Beratungs-
landschaft.
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21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
http://ki-koeln.de/assets/Stellen-Staerkung-des-Ehrenamtes-im-Rahmen-der-
Mindeststandards-zur-Fluechtlingsunterbringung.pdf
http://wiku-koeln.de/wordpress/wp-
content/uploads/2014/11/Stellenorganigram_Mindeststandardstellen-2.pdf
Stärkung in den Bezirken (Maßnahme b)
Zum 15.6.2018 wurde die Stelle im Bürgeramt Porz besetzt. Nunmehr sind Ansprechpartne-
rinnen und Ansprechpartner in allen Bürgerämtern eingesetzt.
Standortübergreifende Stärkung (Maßnahme c)
Am 20.06.2018 hat zur „ Stärkung der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit in Köln“ eine Ver-
anstaltung im Internationalen Caritaszentrum Köln-Sülz stattgefunden.
Auf Einladung des Kommunalen Integrationszentrums Köln gemeinsam mit seinen Koopera-
tionspartnern, dem Forum für Willkommenskultur (Kölner Freiwilligenagentur und Kölner
Flüchtlingsrat, dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit und dem AK Politik der Willkommens-
initiativen) haben ca. 100 ehren- und hauptamtliche Kräfte in der Geflüchtetenarbeit teilge-
nommen.
Nach der Begrüßung durch den Flüchtlingskoordinator wurden die Unterstützungsstrukturen
aus dem Ratsbeschluss „ Mindeststandards“ im Plenum vorgestellt.
Die Teilnehmenden ordneten sich anschließend Tischen für die 9 Stadtbezirke oder/und ei-
nem Tisch für die stadtweiten Angebote zu.
Zu den Fragen:
• Was läuft gut?
• Was muss strukturell verbessert werden?
• Was ist besonders strittig?
• Was kann gemeinsam geplant werden?
wurden Ergebnisse erarbeitet, die den Akteuren als Basis für die weitere Zusammenarbeit
dienen sollen. Nach der Vorstellung der Ergebnisse, Nachfragen und Diskussion im Plenum
gab es Gelegenheit zum individuellen Austausch. Eine Dokumentation der Veranstaltung
wird aktuell erstellt.
5.3. Härtefallregelung Satzung zur Unterbringung
Bewohner von Unterkünften, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen und somit
aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, werden über das Aus-
zugsmanagement schnellstmöglich in privatrechtlichen Wohnraum vermittelt oder in einem
anderen Objekt des Amtes für Wohnungswesen untergebracht.
Bis ein Umzug in eine Privatwohnung bzw. eine Unterbringung in einer andern Unterkunft
möglich ist, gilt die Härtefallregelung. Diese betroffenen Bewohner erhalten einen Nutzungs-
gebührenbescheid in der Höhe der alten Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 (Gültigkeits-
beginn der Satzung) bzw. ab dem Monat der Erwerbsaufnahme, wenn die erst nach Februar
2018 erfolgte. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein Nachweis der Arbeitstätigkeit
durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen. Diese Nachweise sind alle sechs Monate vorzule-
gen.
Im ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt 283 Anträge gestellt und die Härtefallregelung
geltend gemacht.
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21. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2018
Bearbeitungstand:
Anzahl Sachstand
178 genehmigt
45 aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt
58 wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung
1 zurückgezogen
1 gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2367/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.08.2018
- Erstellt
- 17.07.2018 14:46