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2038/2021

Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Otto-Langen-Quartier“ im Mülheimer Süden – Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB – und Vergabeverfahren zur Veräußerung der Flächen im Eigentum des Landes NRW

Mitteilung Ausschuss 09.06.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 18.7

Anlage 6 Strukturplan

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Anlage 4 Vergabeverfahren

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Anlage 5 Denkmalschutz-Gebäudeerhalt

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Ergebnis Werkstattverfahren 2013

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Anlage 2 städtebaulicher Entwurf FÖB-2016

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Anlage 3 städtebaulicher-Entwurf Vorgabenbeschluss 2018

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Anlage 4 Vergabeverfahren

6216 Zeichen

ANLAGE 4 
Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücke von NRW.URBAN – 
Ablauf des Verfahrens 
 
Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG führt in Abstimmung mit der Stadt Köln ein euro-
paweit veröffentlichtes mehrstufiges offenes Bieterverfahren durch.  
Sie handelt dabei im Treuhandauftrag des Landes Nordrhein-Westfalen für den 
Grundstücksfonds. Gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung 
und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen 
des Grundstücksfonds des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.10.1987 erfolgt der 
Verkauf der Grundstücke in Abstimmung mit der Stadt Köln. 
 
Die Vergabe erfolgt für das angebotene Gesamtgrundstück als eine wirtschaftliche 
Einheit; einzelne Lose werden nicht gebildet.  
 
Das Verfahren gliedert sich in zwei Schritte. Erstens den Qualitätswettbewerb in dem 
auf Basis von inhaltlichen Qualitätskriterien eine Auswahl der Bieter vorgenommen 
wird. Zweitens der Preiswettbewerb, in dem allein der Kaufpreis über den finalen Zu-
schlag entscheidet. Eine Gewichtung des Preises im Sinne einer Konzeptvergabe fin-
det nicht statt. Das Verfahren wird im Folgenden im Detail beschrieben.  
 
Die im Vorfeld der Ausschreibung mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele und Pla-
nungsvorgaben werden Bestandteil der Ausschreibung und sind von den Bietern zu 
berücksichtigen. 
 
 
Abbildung: Ablauf des Vergabeverfahrens

ANLAGE 4 
Veröffentlichung  
Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Verkaufsabsicht in den einschlä-
gigen Portalen sowie auf der Internetseite der NRW.URBANbeziehungsweise der di-
rekten Ansprache von bereits bekannten Interessenten durch die NRW.URBAN.  
 
Qualitätswettbewerb – Stufe 0: Teilnahmewettbewerb, Einreichung von Eig-
nungsunterlagen und Referenzen 
Interessierte Teams aus jeweils Investoren und Architekten können sich um die Teil-
nahme am weiteren Verfahren bewerben. Ziel ist es, 12–15 Teilnehmerteams auszu-
wählen. Bewerben sich mehr als 15 Teilnehmer mit vergleichbaren Referenzen, ent-
scheidet das Los. Das Land behält sich vor, das Verfahren auch mit weniger als 12 
Interessenten durchzuführen, falls nicht ausreichend viele geeignete Bieter sich be-
werben.  
Die Eignungsprüfung und die jeweilige Vorprüfung der Unterlagen erfolgt durch fach-
lich qualifiziertes Personal der NRW.URBAN GmbH & Co. KG. 
 
Qualitätswettbewerb – Stufe 1: Vorentwurf / Konzept 
Die in Stufe 0 ausgewählten Investoren-Architektenteams (Bieter) erhalten die Gele-
genheit, ihr Nutzungskonzept, einen Städtebaulichen Vorentwurf und weitere unten 
aufgeführte Unterlagen einzureichen. Auf Basis der eingereichten Konzepte und Un-
terlagen wird entschieden, welche 6–8 Interessenten zur nächsten Stufe des Qualifi-
kationsverfahrens zugelassen werden. 
 
Es wird den Bietern Gelegenheit zur Ortsbesichtigung und zur Stellung von Bieterfra-
gen gegeben. 
 
Im Qualitätswettbewerb Stufe 1 soll die Zielrichtung für die Entwicklung des Geländes 
ablesbar werden. Ausschlaggebend ist dabei die Durchdringung der Aufgabenstel-
lung und insbesondere das Verständnis für die besondere Rolle des Ortes in der Ge-
schichte und aktuellen stadtentwicklungspolitischen Diskussion um einen gemein-
wohlorientierten Nutzungsmix. 
 
Besetzung des Auswahlgremiums  
Der Qualitätswettbewerb wird durch ein politisch legitimiertes Auswahlgremium be-
gleitet. Der Beschluss zur Besetzung des Gremiums soll zusammen mit dem Vorga-
benbeschluss zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst 
werden. Es setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der politischen Fraktionen, Ver-
treter*innen der Stadt Köln, Vertreter*innen des Landes sowie externen Fachbera-
ter*innen.

ANLAGE 4 
Qualitätswettbewerb – Stufe 2: Entwurf  
In Stufe 2 sollen die Skizzen und Vorentwürfe aus Stufe 1 weiter ausgearbeitet wer-
den. Am Ende von Stufe 2 werden durch das Auswahlgremium 2–3 Investoren-Archi-
tekten-Teams als Sieger des Qualitätswettbewerbs ausgewählt. Die in Stufe 2 erar-
beiteten Konzepte sind bindend für das weitere Verfahren. Mit der Auswahl der 2–3 
besten Konzepte nach Stufe 2 findet das Qualifikationsverfahren seinen Abschluss. 
Die Sieger des Qualitätswettbewerbs werden zu Schritt 2 des Vergabeverfahrens, 
dem Preiswettbewerb, zugelassen.  
 
Es wird den ausgewählten Bietern erneut Gelegenheit zur Ortsbesichtigung und zur 
Stellung von Bieterfragen gegeben. 
 
Die Bewertung der Konzepte durch das Auswahlgremium soll in den folgenden drei 
Kategorien erfolgen:  
 Städtebau, Denkmalschutz, Freiraum  
 Nutzungskonzept und gemeinwohlorientierte Entwicklung  
 Ökologie, Klimaschutz und Klimaanpassung, Mobilität  
 
Preiswettbewerb 
Die im Qualitätswettbewerb ausgewählten Büros sind aufgefordert und erhalten die 
Gelegenheit, ihren Umgang mit den gegebenenfalls vom Auswahlgremium geforder-
ten Änderungen und Auflagen zu ihren Konzepten darzulegen.   
 
Auf Basis der Vorgaben aus der Ausschreibung, des eingereichten Konzeptes sowie 
eigener Inaugenscheinnahme der Fläche geben die Bieter verbindliche Kaufpreisan-
gebote ab. Anschließend finden Preisverhandlungen mit NRW.URBAN statt. 
Nach Abschluss der Verhandlungen sollen die finalen Angebote eingereicht werden. 
Die vorgelegten Angebote dürfen keine Vorbehalte mehr enthalten. NRW.URBAN er-
mittelt anhand der eingereichten Gebote den Höchstbietenden. 
 
Weiteres Verfahren   
Die Vergabe und Annahme des Kaufangebots stehen gemäß den Richtlinien des 
Grundstücksfonds NRW unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Köln und 
des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Konzept des Höchstbietenden wird daher dem 
Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorgelegt Der Rat der Stadt Köln hat zudem am 
27.03.2020 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 
Nr. 2 Baugesetzbuch für das Otto-Langen-Quartier beschlossen.  
 
Nach Vorliegen des Ratsbeschlusses der Stadt Köln über die Zustimmung zum Kon-
zept des Höchstbietenden und den Verzicht auf das besondere Vorkaufsrecht erfolgt 
die Beschlussfassung über den Verkauf im Landtag des Landes Nordrhein-Westfa-
len. Die Beschlussfassung im Landtag über die abschließende Vergabeentscheidung 
sowie die anschießende Unterzeichnung des Kaufvertrags sind anschließend vorge-
sehen.

Mitteilung Ausschuss

9711 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Müss Sa 
Vorlagen-Nummer 09.06.2021 
 2038/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
 
Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Otto-Langen-Quartier„ im Mülheimer Süden – 
Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB – und Vergabeverfahren 
zur Veräußerung der Flächen im Eigentum des Landes NRW 
Das Otto-Langen-Quartier ist zentraler Bestandteil der städtebaulichen Gesamtentwicklung im Mül-
heimer Süden. Die grundlegenden nutzungsstrukturellen, freiraumplanerischen und städtebaulichen 
Ansätze für dieses Gebiet konnten im Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 
2013/2014 gefunden werden. Im Mittelpunkt der planerischen Überlegungen standen damals (wie 
heute) die denkmalgeschützten und erhaltenswerten Industriebauten, die in ihrer besonderen Aus-
prägung und Vielzahl einzigartig im Stadtgebiet sind. Im Werkstattverfahren wurde die Besonderheit 
des Ortes gewürdigt, indem im Bereich der alten Gießereihallen der wichtigste quartiersinterne Stadt-
raum – ein neuer zentraler Platz mit hoher Aufenthaltsqualität – verortet wurde (s. Anlage 1).  
 
Die planerische Auseinandersetzung für dieses Areal wurde fortgeführt im Herbst 2016. Der Aufstel-
lungsbeschluss für den Beginn des Bebauungsplanverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden damals unter dem Arbeitstitel "Möhring-Quartier in Köln-Mülheim" 
gefasst. Die Verwaltung wurde in diesem Verfahrensschritt von der Politik aufgefordert, im weiteren 
Verfahren unter Beteiligung der beiden Eigentümer (Land NRW Grundstücksfonds; privat) zu über-
prüfen, welche Bestandsgebäude über die bereits als zu erhalten dargestellten Gebäude hinaus, ge-
nutzt und erhalten werden können. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 
Baugesetzbuch, BauGB) mit Abendveranstaltung fand in der Zeit vom 19.10. bis 11.11.2016 statt. 
Das damals erörterte städtebauliche Konzept ist der Anlage 2 zu entnehmen.  
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auf die besondere Historie des Gelän-
des und die industriegeschichtliche Bedeutung der Gebäude im Mülheimer Süden hingewiesen, eine 
stärkere Berücksichtigung und eine adäquate Nutzung der Gebäude auf dem Gelände des heutigen 
Eigentümers gefordert. Diese Aufforderung wurde zusätzlich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 
Gemeindeordnung an den Rat der Stadt Köln sowie einer Petition an die Präsidentin des Landtags 
NRW flankiert. Die Verwaltung hat in intensiven Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern, 
Vertreter*innen der Petent*innen, Akteur*innen im Quartier sowie dem Amt für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege das städtebauliche Konzept überarbeitet und bedeutsame Gebäude integriert.  
 
Vor dem Hintergrund des seitens einer Grundstückseigentümerin (Land NRW, Grundstücksfonds) zu 
Beginn des Jahres 2018 beabsichtigten kurzfristigen Verkaufs der Flächen hat die Verwaltung einen 
Teilvorgabenbeschluss den politischen Gremien vorgelegt. Dieser umfasste das überarbeitete Pla-
nungskonzept und setzte sich aber nicht mit den eingegangenen Anregungen aus der Öffentlichkeits-
beteiligung auseinander (s. Anlage 3). Diese Beschlussvorlage hatte zum Ziel, kurzfristig eine ver-
bindliche, beschlossene Planungsvorgabe in den Veräußerungsprozess einzubringen und damit mög-
lichen Spekulationsüberlegungen Einhalt zu gebieten. Der entsprechende Beschluss wurde im Feb-
ruar 2018 (Vorlage 4014/2017) gefasst.

2 
 
 
Die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit dieser Fläche setzte sich fort im "Deutzer 
Appell" im November 2019. Hier wurde seitens des Kunst- und Wissenschaftsbeirates des "Deutzer 
Zentralwerks der Schönen Künste" mit Unterstützung von Vertretern unter anderem aus Wirtschaft, 
Kunst, Kultur und Bildung an die politischen Vertreter appelliert,  
 sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Areal sowie einen Nutzungsmix unter 
Berücksichtigung der historischen Bausubstanz, 
 der partizipativen Entwicklung des Areals, 
 der Zusammenführung von Kunst und Stadtentwicklung mit Gemeinwohl als Ziel und 
 dem Erwerb der Flächen unter Anwendung des besonderen Vorkaufsrechtes 
einzusetzen. 
 
Im März 2020 erfolgte der Beschluss über eine Satzung zur Ausübung des Besonderen Vorkaufs-
rechts für das Areal.  
 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat im Mai 2020 eine Resolution gefasst, die raum13 als Anker-
punkt für eine ganzheitliche Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers mit gemeinwohlorientiertem Nut-
zungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen unter Berücksichtigung der 
besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes identifiziert und ebenfalls den Erwerb der 
Flächen unter Anwendung des besonderen Vorkaufsrechtes umfasst. Zuletzt hat der Rat in seiner 
Sitzung am 04.02.2021 erneut seinen Willen bekräftigt (AN/0234/2021), das gesamte Otto-Langen-
Quartier, das heißt die ehemalige KHD Hauptverwaltung sowie den Grundstückteil, der sich im Eigen-
tum des Landes NRW befindet, zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier mit 
einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.  
 
Die beabsichtigte Veräußerung der Flächen im Eigentum des Landes NRW ruhte zunächst, die Über-
legungen wurden erst in 2020 wieder aufgenommen. In intensiven Gesprächen mit verschiedenen 
Ministerien wurde zunächst die Frage geklärt, ob der Stadt Köln nach den Regularien des Grund-
stücksfonds NRW ein Erstandienungsrecht zusteht. Nachdem diese Frage seitens des Landes NRW 
verneint werden musste, erfolgte die Ausarbeitung eines Veräußerungsprozesses, der zum einen die 
städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Ziele vorrangig beinhaltet und zum anderen der Stadt Köln 
eine wesentliche Beteiligung eröffnet. Der vereinbarte Prozess ist in Anlage 4 erläutert.  
 
Ausgangspunkt für den Veräußerungsprozess ist eine umfassende Zusammenstellung aller Faktoren, 
die die Planung und das Preisgebot beeinflussen und bestimmen. Diese beinhalten nicht nur städte-
bauliche, freiraumgestalterische und umweltrelevante Themen sondern insbesondere nutzungsstruk-
turelle und gemeinwohlorientierte Fragestellungen sowie den Umgang mit dem denkmalgeschützten 
und erhaltenswerten Gebäudebestand auf dem Areal. Die Verwaltung hat sich auch aufgrund verän-
derter gesetzlicher Rahmenbedingungen mit dem Plangebiet nochmals dezidiert auseinander gesetzt 
und die Vorgaben zum historischen Gebäudebestand konkretisiert (s. Anlage 5) und einen Struktur-
plan entwickelt, der die städtebaulichen, freiraumgestalterischen und nutzungsstrukturellen Rahmen-
bedingungen zusammenfasst (s. Anlage 6).  
 
Vor diesem Hintergrund wird bei der Verteilung der zukünftigen Nutzungen im neuen Quartier das 
Areal zunächst in zwei Bereiche gegliedert. Bedingt durch die definierten Schutzradien der Liegeplät-
ze für sogenannte Kegelschiffe mit Gefahrgütern im Mülheimer Hafen, innerhalb derer keine sensib-
len Nutzungen wie Wohnen, Kindertagesstätten oder öffentliche Spielplätze zulässig sind, sollen sich 
gewerbliche Nutzungen zum Auenweg und dem Hafengebiet orientieren. Neben Dienstleistungen und 
klassischem Gewerbe sind hier auch Kulturbetriebe und andere Betriebe der Kreativwirtschaft inner-
halb der Bestandsgebäude sowie einer möglichen Neubebauung auf den freien Grundstücksflächen 
denkbar. Außerhalb der Kegelschiffradien soll ein gemischt genutztes Quartier für Wohnen, Gewerbe, 
Kultur und soziale Infrastruktur z.B. Kindertageseinrichtung) sowohl unter Einbeziehung des denk-
malgeschützten und erhaltenswerten Gebäudebestands als auch in Form von Neubebauung entste-
hen. Die Abfolge von privaten sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen solle eine durchlässige, hohe 
Aufenthaltsqualität ermöglichen.  
 
Auf der Grundlage des aktuellen Strukturkonzeptes ist eine Bebauung mit etwa 400 Wohnungen so-
wie ca. 30.000 m² gewerbliche Nutzungen auf dem ca.2,6 ha großen Areal möglich.

3 
 
 
Zu berücksichtigen sind bei der angestrebten Konzeptentwicklung grundsätzlich die Anforderungen 
des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln und die für das Vergabeverfahren zu definierenden 
Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung. Dazu wird die Verwaltung den 
politischen Gremien einen geeigneten Vorschlag unterbreiten.  
 
Um sämtliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Gebiets in ihrer Gesamtheit zu erfassen, 
schlägt die Verwaltung die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 
3 Absatz 1 BauGB vor. Damit wird auch dem großen Interesse der Öffentlichkeit nach der weiteren 
Entwicklung dieses Areals Rechnung getragen. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung soll auf Grund-
lage des Strukturplans 2021 im III. Quartal 2021 erfolgen. Im Anschluss daran (IV. Quartal 2021) ist 
vorgesehen, das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung und die Vorgaben der Stadt Köln für den 
Veräußerungsprozess den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Rahmen der Beschluss-
fassung sollen auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter, die den Veräußerungsprozess im 
Auswahlgremium begleiten werden (s. Anlage 4), benannt werden.  
 
Anlagen 
Anlage 1 Ergebnis Werkstattverfahren Mülheimer Süden inklusive Hafen 2013, Ausschnitt Otto-
Langen-Quartier 
Anlage 2 städtebauliches Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung 2016 
Anlage 3 städtebauliches Konzept zum (Teil-)Vorgabenbeschluss 2018 
Anlage 4 Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücke von NRW.URBAN 
 – Ablauf des Verfahrens  
Anlage 5 Denkmalschutz und Gebäudeerhalt 
Anlage 6 Strukturplan 2021 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1 Ergebnis Werkstattverfahren 2013

133 Zeichen

ANLAGE 1 
 
Otto-Langen-Quartier 
Ergebnis Werkstattverfahren „Mülheimer Süden inklusive Hafen“ 2013 
Ausschnitt Otto-Langen-Quartier

Anlage 2 städtebaulicher Entwurf FÖB-2016

106 Zeichen

ANLAGE 2 
 
Otto-Langen-Quartier 
Städtebaulicher Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2016

Anlage 3 städtebaulicher-Entwurf Vorgabenbeschluss 2018

88 Zeichen

ANLAGE 3 
 
Otto-Langen-Quartier 
Städtebaulicher Entwurf zum Teilvorgabenbeschluss 2018

Beratungsverlauf (2)

14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2038/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.06.2021
Erstellt
27.05.2021 13:47