3569/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Absperrpfosten im Bereich Am Schmidtgrund 90-92 (Az.: 02-1600-175-21)
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Anlage 1 - Eingabe.pdf
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Sehr geehrte Damen u.Herrn Wie schon Tel. mit Herrn xxx besprochen. Es handelt sich um Köln -Esch 50765 Am Schmidtgrund 90 - 92 es ist eine Spielstr.auf eine länge von über 20 m verjüngt sie sich auf 2,8 m breite eine Seite ist mit 1,8 m Zaun die andere mit Jägerzäunen vor ca.2 jahren wurde hier 2 Pöller entfernt die das durchfahren von Autos verhinderte (was die ganzen Anwohner nicht verstehen bis auf einen der es beantragt hat weil er seinen Vorgarten entfernt hat um auf sein Grundstück zu fahren zu können)seit sie weg sind wird die Strasse befahren von allen möglichen Privat,Zulieferer,Post u.s.w es sind Lieferfahrzeuge die sich fest fahren am Grundstückzaun kommen dann nicht mehr vor u. zurück.aber was viel schlimmer ist das Kinder zu fuss und auch mit Fahrräder unterwegs sind die garnicht gesehen werden.wir bitten um schnellst mögliche wieder anbringen der Pöller .Gestern ist eine Katze überfahren worden von einer 80 jährigen Anwohnerin (Gratulation dem der sich das vor Ort angesehen hat) Sollte einem Kind hier das passieren werden wir Anzeige erstatten
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3569/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Absperrpfosten im Bereich Am Schmidtgrund 90-92 (Az.: 02-1600-175-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt dem Petenten für die Eingabe, folgt dem Begehren des Pe- tenten und beschließt die Sperrung der Straße „Am Schmidtgrund“ im Bereich der Hausnummern 76 bis 90 für den Durchgangsverkehr. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Straße „Am Schmidtgrund“ im Abschnitt zwischen den Hausnummer 76-90 für den Kraftfahrzeugverkehr durch Anbringung von Absperrpfosten sperren zu lassen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Straße „Am Schmidtgrund“ befindet sich im verkehrsberuhigten Bereich. Zwar ist das betroffene Flurstück laut Katasterauskunft als Fahrweg deklariert, jedoch fordern die in den Verwaltungsvor- schriften zur StVO (VwV-StVO) zu § 42 normierten Voraussetzungen für die Einrichtung eines ver- kehrsberuhigten Bereichs insbesondere eine sehr geringe verkehrliche Frequentierung, die eine un- tergeordnete Bedeutung für den Fahrzeugverkehr indiziert, sowie eine überwiegende Aufenthaltsfunk- tion der betroffenen Straße. Nach Bekunden mehrerer Anwohnenden herrscht seit der Entfernung der vormals vorhandenen Ab- sperrpfosten und der damit einhergehenden Öffnung der Straße für den motorisierten Verkehr ein vergleichsweise reger Durchgangsverkehr. Die Straße werde mitunter von Privatpersonen, Post- und Lieferfahrzeugen häufig genutzt, um längere Wegstrecken zu vermeiden. Dies zugrunde legend, ist dem Fahrzeugverkehr nach Öffnung des Stichwegs keine untergeordnete Bedeutung mehr beizu- messen. Darüber hinaus ist der Fahrweg baulich derart eng bemessen, dass im Begegnungsverkehr der im Zweirichtungsverkehr zu befahrenden Straße keine Ausweichmöglichkeiten verbleiben. Hinzu kom- men inadäquate Sichtachsen, die durch Zäune an den Grundstücksgrenzen und Verschwenkungen im Straßenverlauf beeinträchtig werden. Dies führt bisweilen dazu, dass sich Kraftfahrzeugführende in dem genannten Abschnitt der Straße „Am Schmidtgrund“ festfahren oder rückwärts den schwer einsehbaren und beengten Fahrweg befah- ren. In der Folge birgt die derzeitige Verkehrssituation an der Örtlichkeit ein nicht unerhebliches Ge- fährdungspotential insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Durch eine Sperrung des genannten Abschnitts der Straße „Am Schmidtgrund“ ließe sich der Durchgangsverkehr zuguns- ten der Verkehrssicherheit reduzieren. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3569/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.10.2021
- Erstellt
- 11.10.2021 14:32