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1752/2019

Lieferung von Kinderspielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.07.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 10.8

Beschlussvorlage Rat

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Anlage Zustimmung -14-

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Beschlussvorlage Rat

3606 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1752/2019 
Freigabedatum 
24.07.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Lieferung von Kinderspielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages zur Beschaffung von Spielgeräten, Ersatzteilen und 
Zubehör für das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen an und beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren durch-
zuführen. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 
Rat 26.09.2019

2 
Begründung 
Die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör an die Stadt Köln erfolgt seit vielen Jahren 
über Abrufverträge („Bereitstellungsvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung“). Dieses Verfahren hat 
sich bewährt, da die Möglichkeit besteht, per Abrufauftrag flexibel auf den konkreten Bedarf zu rea-
gieren und unter Gewährung eines vertraglich festgelegten Rabattsatzes sowie unter Einsparung von 
Unternehmerzuschlägen Spielgeräte bei den Herstellern zu bestellen.  
An die zu liefernden Geräte werden höchste Ansprüche in Bezug auf Materialqualität, Belastbarkeit, 
Standsicherheit, Umweltverträglichkeit sowie Spielwert gestellt. Darüber hinaus müssen alle Geräte 
den aktuell gültigen einschlägigen Regelwerken entsprechen. Dies ist in Form von Produktzertifikaten 
von anerkannten Sachverständigen/ Prüfinstituten (TÜV, DEKRA, etc.) nachzuweisen.  
 
Die aktuellen Verträge wurden mit 26 Herstellerfirmen für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen 
und laufen Ende Oktober 2019 aus.  
Es ist daher beabsichtigt, neue Verträge für 36 Monate abzuschließen. Die Leistungen werden wie 
bisher im öffentlichen Verfahren gemäß VOL ausgeschrieben.  
 
Das voraussichtliche Gesamtvolumen des neuen Abrufvertrages liegt bei einer Summe von 
5.400.000,00 Euro brutto. Diese Summe wurde ermittelt auf Basis der Ausgaben der vergangenen 
Jahre unter der Annahme, dass der Bedarf in Zukunft gleich bleiben wird, dies selbstverständlich in 
Abhängigkeit von der jeweiligen Haushaltssituation. Die Summe setzt sich zusammen aus einem Be-
darf von:  
2.500.000,00 Euro beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Kinderinteressen und Jugendförde-
rung, Spielplatzangelegenheiten (Gerätebeschaffung),  
100.000,00 Euro Abt. Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder (U3-Ausbau), 500.000,00 
Euro bei der Abt. Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtungen - Ki d S-Baukoordination,  
600.000,00 Euro beim Amt für Wohnungswesen (Neubau, Umbau, Sanierung) 
1.700.000,00 Euro beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Ersatzteil- und Zubehörbeschaf-
fung),  
Der grundsätzliche Mittelbedarf wurde im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2020 berücksichtigt 
und fällt grundsätzlich unabhängig von bestehenden Abrufverträgen an.  
 
Aktuelle Abrufverträge über Spielgeräte, Ersatzteile und Zubehör sind auch während einer eventuel-
len vorläufigen Haushaltsführung erforderlich. Unter Beachtung des §82 GO NRW sind erforderliche 
Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen, für die z.B. für notwendige 
Ersatzteile bezogen werden müssen.  
Um einen dauerhaften Betrieb von gespendeten Spielgeräten oder von Investoren erbauten Spiel-
plätzen sicher zu stellen, erhalten Spender und Investoren die Vorgabe, sich nach den bestehenden 
Verträgen zu richten.  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf unter der Prüfnummer 141/35/03/19 am 20.02.2019 an-
erkannt. 
 
 
 
 
Anlagen

Anlage Zustimmung -14-

2437 Zeichen

14 20.02.2019 
141/3 Frau Scheid 
 28505 
 
 
 
51 
512-10 Spielplatzangelegenheiten 
 
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen 
und Zubehör 
hier: Ihre Bedarfsprüfung vom 05.02.2019, hier eingegangen am 13.02.2019 
Voraussichtliche Auftragssumme: 5.400.000,-€ EUR brutto / 4.537.815,13 EUR netto  
(RPA Nr.: 141/35/03/19) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit o. g. Schreiben legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zum Abschluss eines Rah-
menvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör mit einer dreijäh-
rigen Laufzeit ab November 2019 vor.  
 
Im Vergleich zu dem aktuell noch gültigen Rahmenvertrag mit einem seinerzeit geplanten 
Auftragswert von 2.800.000 EUR brutto planen Sie nun mit einem weitaus höheren Auftrags-
volumen von 5.400.000 EUR brutto. Die immense Steigerung des Auftragsvolumens be-
gründen Sie mit einem Zuwachs an Dienststellen, die zukünftig auf den Rahmenvertrag zu-
greifen möchten.  
 
So berechnete sich der voraussichtliche Auftragswert bislang ausschließlich aufgrund der 
Erfahrungen und prognostizierten Bedarfe bei -512/10-, Spielplatzangelegenheiten 
(2.500.000 EUR brutto) und -67-, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (1.700.000 
EUR). Für den neu abzuschließenden Rahmenvertrag wurden nun auch die Bedarfe von -
513-01-, Städtische Kindertageseinrichtungen - Ausbau der U3 Betreuung (100.000 EUR 
brutto), -562-41-, Amt für Wohnungswesen, Neubau, Umbau und Sanierung (600.000,- EUR 
brutto) und -5111-01-, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Baukoordination 
(500.000,- EUR brutto) berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich somit ein voraussichtlicher Auf-
tragswert in Höhe von 5.400.000 EUR brutto.  
 
Der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und 
Zubehör hat sich nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen hinsichtlich der Rabattierung der 
Produkte bewährt. Zu berücksichtigen ist ferner, dass nach Vertragsabschluss das Einleiten 
separater Vergabeverfahren für die einzelnen Abrufe entfällt und gleichzeitig sichergestellt 
ist, dass die Artikel sorgfältig ausgewählt wurden und den Anforderungen an die Gesundheit 
und Arbeitssicherheit entsprechen. Im Weiteren sind die gesetzlichen Anforderungen aus 
dem Tarifvertrags- und Treuegesetz NRW umgesetzt. 
 
Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung schließe ich mich daher an.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Hemsing

Beratungsverlauf (3)

12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1752/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.07.2019
Erstellt
17.05.2019 08:44