1752/2019
Lieferung von Kinderspielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 1752/2019 Freigabedatum 24.07.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Lieferung von Kinderspielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages zur Beschaffung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör für das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an und beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren durch- zuführen. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 Rat 26.09.2019 2 Begründung Die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör an die Stadt Köln erfolgt seit vielen Jahren über Abrufverträge („Bereitstellungsvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung“). Dieses Verfahren hat sich bewährt, da die Möglichkeit besteht, per Abrufauftrag flexibel auf den konkreten Bedarf zu rea- gieren und unter Gewährung eines vertraglich festgelegten Rabattsatzes sowie unter Einsparung von Unternehmerzuschlägen Spielgeräte bei den Herstellern zu bestellen. An die zu liefernden Geräte werden höchste Ansprüche in Bezug auf Materialqualität, Belastbarkeit, Standsicherheit, Umweltverträglichkeit sowie Spielwert gestellt. Darüber hinaus müssen alle Geräte den aktuell gültigen einschlägigen Regelwerken entsprechen. Dies ist in Form von Produktzertifikaten von anerkannten Sachverständigen/ Prüfinstituten (TÜV, DEKRA, etc.) nachzuweisen. Die aktuellen Verträge wurden mit 26 Herstellerfirmen für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen und laufen Ende Oktober 2019 aus. Es ist daher beabsichtigt, neue Verträge für 36 Monate abzuschließen. Die Leistungen werden wie bisher im öffentlichen Verfahren gemäß VOL ausgeschrieben. Das voraussichtliche Gesamtvolumen des neuen Abrufvertrages liegt bei einer Summe von 5.400.000,00 Euro brutto. Diese Summe wurde ermittelt auf Basis der Ausgaben der vergangenen Jahre unter der Annahme, dass der Bedarf in Zukunft gleich bleiben wird, dies selbstverständlich in Abhängigkeit von der jeweiligen Haushaltssituation. Die Summe setzt sich zusammen aus einem Be- darf von: 2.500.000,00 Euro beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Kinderinteressen und Jugendförde- rung, Spielplatzangelegenheiten (Gerätebeschaffung), 100.000,00 Euro Abt. Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder (U3-Ausbau), 500.000,00 Euro bei der Abt. Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtungen - Ki d S-Baukoordination, 600.000,00 Euro beim Amt für Wohnungswesen (Neubau, Umbau, Sanierung) 1.700.000,00 Euro beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Ersatzteil- und Zubehörbeschaf- fung), Der grundsätzliche Mittelbedarf wurde im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2020 berücksichtigt und fällt grundsätzlich unabhängig von bestehenden Abrufverträgen an. Aktuelle Abrufverträge über Spielgeräte, Ersatzteile und Zubehör sind auch während einer eventuel- len vorläufigen Haushaltsführung erforderlich. Unter Beachtung des §82 GO NRW sind erforderliche Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen, für die z.B. für notwendige Ersatzteile bezogen werden müssen. Um einen dauerhaften Betrieb von gespendeten Spielgeräten oder von Investoren erbauten Spiel- plätzen sicher zu stellen, erhalten Spender und Investoren die Vorgabe, sich nach den bestehenden Verträgen zu richten. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf unter der Prüfnummer 141/35/03/19 am 20.02.2019 an- erkannt. Anlagen
Anlage Zustimmung -14-
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14 20.02.2019 141/3 Frau Scheid 28505 51 512-10 Spielplatzangelegenheiten Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör hier: Ihre Bedarfsprüfung vom 05.02.2019, hier eingegangen am 13.02.2019 Voraussichtliche Auftragssumme: 5.400.000,-€ EUR brutto / 4.537.815,13 EUR netto (RPA Nr.: 141/35/03/19) Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Schreiben legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zum Abschluss eines Rah- menvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör mit einer dreijäh- rigen Laufzeit ab November 2019 vor. Im Vergleich zu dem aktuell noch gültigen Rahmenvertrag mit einem seinerzeit geplanten Auftragswert von 2.800.000 EUR brutto planen Sie nun mit einem weitaus höheren Auftrags- volumen von 5.400.000 EUR brutto. Die immense Steigerung des Auftragsvolumens be- gründen Sie mit einem Zuwachs an Dienststellen, die zukünftig auf den Rahmenvertrag zu- greifen möchten. So berechnete sich der voraussichtliche Auftragswert bislang ausschließlich aufgrund der Erfahrungen und prognostizierten Bedarfe bei -512/10-, Spielplatzangelegenheiten (2.500.000 EUR brutto) und -67-, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (1.700.000 EUR). Für den neu abzuschließenden Rahmenvertrag wurden nun auch die Bedarfe von - 513-01-, Städtische Kindertageseinrichtungen - Ausbau der U3 Betreuung (100.000 EUR brutto), -562-41-, Amt für Wohnungswesen, Neubau, Umbau und Sanierung (600.000,- EUR brutto) und -5111-01-, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Baukoordination (500.000,- EUR brutto) berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich somit ein voraussichtlicher Auf- tragswert in Höhe von 5.400.000 EUR brutto. Der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör hat sich nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen hinsichtlich der Rabattierung der Produkte bewährt. Zu berücksichtigen ist ferner, dass nach Vertragsabschluss das Einleiten separater Vergabeverfahren für die einzelnen Abrufe entfällt und gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Artikel sorgfältig ausgewählt wurden und den Anforderungen an die Gesundheit und Arbeitssicherheit entsprechen. Im Weiteren sind die gesetzlichen Anforderungen aus dem Tarifvertrags- und Treuegesetz NRW umgesetzt. Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung schließe ich mich daher an. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1752/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.07.2019
- Erstellt
- 17.05.2019 08:44