V/1145/2018
Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus / 5. Bauabschnitt
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Anlage A
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Anlage A zur V/1145/2018 Kurzüberblick Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus / 5.Bauabschnitt Modifizierung der Ursprungsvorlage V/0044/2017, Überarbeitung der Grundrisse hinsichtlich der Nutzungsoptimierung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel, die angestrebte Nutzung zu optimieren, verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Änderung zur Vorlage V/ 0044/2017
Beschlussvorlage
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V/1145/2018 V/1145/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus / 5. Bauabschnitt Planungsänderung der Nutzungsoptimierung bezogen auf V/0044/2017 - Baubeschluss - Beratungsfolge 19.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 26.02.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die Baumaßnahme Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus 5.BA wird gegenüber der Vorlage V70044/2017 modifiziert und nach den Plänen des Amtes für Immobilienmanagement , vom 07.08.2018, ausgeführt (Anlage 1 – 3). 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Krite- rien unverändert bleibt. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen unverändert bleiben. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem 5.Bauabschnitt begonnen worden ist und die Fe r- tigstellung in 2019 erfolgt. Die Umsetzung der Nutzungsoptimierung soll ab Mitte Mai 2019 begi n- nen und im Oktober 2019 beendet sein. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten für die Nutzungsoptimierung in Höhe von 340.000 Euro entstehen. Dabei handelt es sich nicht um Mehrauszahlungen, so dass keine zusätzli- chen kommunalen Kosten entstehen. Die Gesamtkosten bleiben unverändert. Amt für Immobilienmanagement 11.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Paschedag-Book Telefon: 492-2440 PbookC@stadt-muenster.de - 2 - V/1145/2018 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Investitions- maßnahme 4085 Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2018 3.103.003 Ansatz bis inkl. 2018 2019 886.000 Haushaltsansatz 2020 311.000 Haushaltsansatz Summe der Zuwendungen für Investionsmaßnahmen 4.300.003 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2018 5.116.000 Bereitgestellt bis inkl. 2018 2019 0 Haushaltsan- satz, Restmittel: 1.806.460 € 2020 0 Haushaltsansatz Summe der Auszahlungen für Baumaßnahmen 5.116.000 Saldo der Maßnahme - 815.997 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Ma ß- nahme 4085 in der Produktgruppe 0111 veranschlagt. Begründung: Bisherige Beschlüsse V/0839/2014 -10.12.14 Rat- Unwetterbericht V/0529/2015 - 28.08.15 BV Nord - Bericht zur Sanierungsplanung und konzeptionellen Ausrichtung des Bürgerhauses Kinderhaus (incl. Hinweis auf Integration der Anregungen und Anträge aus Politik und Bürgerschaft in den Planungsprozess) Sonstige Veranstaltungen zum Planungsprozess: 24.03.2015 moderierte Ideenbörse (öffentliche Veranstaltung) 23.09.2015 Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit Wuddi (Verwaltung und Politik) V/0088/2016 – Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus 3. + 4. Bauabschnitt ( Wuddi, A(r)telier, Kegelbahn, Schießstand) V/0044/2017 Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus 5. Bauabschnitt Zu 1.: Planung (Anlage 1) Die in der Ursprungsvorlage V/0044/2017 beigefügten Grundrisspläne wurden hinsichtlich Nu t- zungsoptimierungen mit den Planungsbeteiligten wie folgt überarbeitet: - 3 - V/1145/2018 Bürgeramt: (Anlage 2) Die Wartezone des Bürgerbüros soll auf Wunsch der Bezirksvertretung Münster-Nord in das ehemali- ge Infobüro Kap 8 verlagert werden. Damit wird auf der einen Seite den Belangen des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger mehr Rechnung getragen. Da die Wartezone nicht mehr direkt an die Bedienplätze angrenzt, werden direkte Schallübertragungen zwischen Büro und Wartezone vermi e- den. Die räumliche Entzerrung von Büros und vorgelagerter Wartezone bietet so den erheblichen Vorteil der akustischen Optimierung. Auf der anderen Seite werden Arbeitsabläufe verbessert, da MitarbeiterInnen unmittelbar über Bür o- verbindungstüren verbunde n sind, ohne die Wartezone durchkreuzen zu müssen. Ferner werden Forderungen des Arbeitsschutzes erfüllt, da in Konfliktsituationen eine bessere unmittelbare Unte r- stützung untereinander möglich ist. Als ein weiterer Sicherheitsaspekt werden neue Sichtfenst er zwi- schen den einzelnen Büros geschaffen. Die Wartezone erhält eine natürliche Belichtung- und Belüftungsmöglichkeit durch eine Fensteranlage und bietet den Wartenden damit eine deutliche Verbesserung in Bezug auf den Status Quo, der i m- mer wieder Anlass von Beschwerden war. Verwaltung Kap: (Anlage 3) Die Büroräume der Verwaltung Kap 8 werden mit einem internen Flur versehen, sodass Arbeitsabläu- fe nicht über das Mokido als Stadtteiltreff erfolgen müssen. Das von außen direkt zugängliche Infobüro erhäl t einen Windfang. Ein Abendeingang - direkt einseh- bar von der Mokidotheke- bietet eine Einlasskontrolle und dient dem Arbeitsschutz. Der Besprechungsraum und ein weiteres Büro verbleiben in ihrer ursprünglichen Planung Zu 2.: Checkliste bauökologische Kriterien ( keine Änderung zu V/0044/2017) Zu 3.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen ( keine Änderung zu V/0044/2017) Zu 4.: Weiteres Vorgehen Für die Nutzungsänderung ist ein Bauantrag einschließlich Brandschutzkonzept erf orderlich, dieser liegt genehmigt vor. Die Arbeiten sollen von Mitte Mai 2019 bis Oktober 2019 umgesetzt werden. Die Hauptgewerke (Fassaden - Dach- und Schrägverglasung) für den 5. Bauabschnitt sind ausg e- schrieben und vergeben worden. Eine Teilumsetzung is t erfolgt. Die Schrägverglasung wird in den Sommerferien 2019 umgesetzt. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Nutzungsoptimierung betragen 340.000 € incl. MwSt. und sind in den Gesamtko s- ten inkludiert. Die Investitionskosten für den 5. BA werden mit zu 70 % aus Landesmitteln bez u- schusst. Zusätzliche Folgekosten entstehen nicht, da die Größe der Nutzfläche nahezu unverändert bleibt. I. V. Anlagen: gez. Anlage A Peck Grundrisse der Nutzungsoptimierung (Anlage 1 – 3)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 5
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Details
- Aktenzeichen
- V/1145/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37