V/0764/2018
Verpachtung einer städtischen landwirtschaftlichen Ackerfläche am Reiner-Klimke-Weg, 48163 Münster, Stadtbezirk Münster-West, für ökologischen Landbau
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Stadt Münster 12.09.2013 o =} R un N wn co Q : 9 < © Q > N nn S = z 9 Amt für Immobilienmanagement
Beschlussvorlage
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V/0764/2018 V/0764/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verpachtung einer städtischen landwirtschaftlichen Ackerfläche am Reiner-Klimke-Weg, 48163 Münster, Stadtbezirk Münster-West, für ökologischen Landbau Beratungsfolge 12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, landwirtschaftliche Flächen für ökologischen Landbau abwe i- chend vom Beschluss V/0907/2012 mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschrei- bung gegen Höchstgebot zu verpachten. Betreiber von gewerblichen Biogasanlagen werden vom Gebotsverfahren ausgeschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine städtische landwirtschaftliche Fläche von ca. 9 ha am Re i- ner-Klimke-Weg für ökologischen Landbau mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschreibung gegen Höchstgebot an Landwirte aus Münster zu verpachten. Sofern keine B e- werbungen für ökologischen Landbau von Landwirten aus Münster eingereicht werden, können auch Bewerbungen von anderen Bewerbern innerhalb und außerhalb von Münster für eine Nu t- zung durch ökologischen Landbau zugelassen werden. 3. Die Verwaltung wird dem Ausschuss nach dem ersten Pachtjahr über die Verpachtung und die Bewirtschaftung berichten. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit anderen Eigentümer/innen und Bewirtschafter/innen landwirt- schaftlicher Flächen - z. B. im Rahmen des Runden Tisches Biodiversität - Kontakt aufzunehmen und zu einer Reduzierung von chemisch-synthetischen Pestiziden zu bewegen. 5. Die Anregung des Aktionsbündnis ses Gentechnikfreie Stadt Münster vom 29.09.2016 (2016-00178) zum Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide ist durch diesen Beschluss erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen Die verbindliche Beurteilung einer Änderung von Pachteinnahmen ist erst nach ei ner Ausschreibung möglich. Amt für Immobilienmanagement 30.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlieper Telefon: 492-2336 SchlieperL@stadt- muenster.de - 2 - V/0764/2018 Begründung: Mit Schreiben vom 29.09.2016 (Anlage 1) beantragt das Aktionsbündnis Gentechnikfreie Stadt Müns- ter 1. eine rechtsverbindliche Regelung in Pachtverträgen zu treffen, die den Verzicht auf chemisch - synthetische Pestizide auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächen beinhaltet, und 2. mit der Landwirtschaftskammer und der örtlichen Landwirtschaft darauf hinzuwirken, den Anteil des gentechnikfreien Landbaus ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in der Stadt Münster zu erhöhen. Zu I.1.: Mit Beschluss V/0907/2012 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ent- schieden, dass städtische landwirtschaftliche Flächen in Abhängigkeit von ihrer Verfügbarkeit bis zu 5 Jahre gegen Höchstgebot an Voll - und Haupterwerbslandwirte aus Münster verpachtet werden kö n- nen. Um dem Ziel, die Biodiversität zu erhalten bzw. zu fördern hält die Stadt Münster eine deutliche R e- duzierung von chemisch -synthetischen Pestiziden, insbesondere von Totalherbiziden für geboten. Dies gilt ebenso für den Einsatz von Düngemitteln, die Grundwasser und Oberflächenwasser beei n- trächtigen. Eine Reduzierung von chemisch -synthetischen Pestiziden würde vor allem der Flora und Fauna der offenen Feldflur zu Gute kommen und somit auch die Nahrungsgrundlage für weitere Arten verbe s- sern. Die Anlage von Blühstreifen und Brachen durch die Landwirtschaft wird zwar ausdrücklich b e- grüßt, sie kann aber allein den Verlust an Biodiversität nicht auffangen. Ein kurz - bis mittelfristiger vollständiger Verzicht von chemisch -synthetischen Pestiziden auf allen städtischen Pachtflächen in Münster könnte für die Landwirtschaft Probleme verursachen, da dies erhebliche Umstellungsprozesse erfordern würde, die voraussichtlich nur ein Teil der Pächter leisten könnte. Ein Verzicht auf chemisch -synthetische Pestizide kann im Vergleich zu konventioneller Bewirtscha f- tung zu Ertragseinbußen für die Bewirtschafter der landwirtsc haftlichen Flächen führen. Zum Au s- gleich wirtschaftlicher Nachteile stehen Fördermittel zur Verfügung. Ausgleichende Fördermittel gibt es nur für eine vollständige Umstellung der Flächen auf ökologische Bewirtschaftung. Für eine Förde- rung sind nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Vertrags- bzw. Nutzungs- zeiten von wenigstens 5 Jahren vorgeschrieben. Eine längere Nutzungszeit ist vorteilhaft. Daher sol l- te die Flächenbewirtschaftung nicht nur unter Verzicht auf chemisch -synthetische Pestizide sondern vollständig nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus erfolgen. Bei einer Nutzung in Rahmen des ökologischen landwirtschaftlichen Obst- und Gemüseanbaus würde es eventuell erforderlich sein, Bewässerungsanlagen zu schaffen. Für eine Wirtsc haftlichkeit von ge- gebenenfalls zu erstellenden Bewässerungsanlagen ist ein Nutzungszeitraum von ca. 10 Jahren a n- gezeigt. Daher sollen zukünftig abweichend von dem Beschluss V/0902/2012 ökologische landwirtwirtschaftl i- che Flächen für einen Zeitraum von bi s zu 10 Jahren verpachten werden. Bei Ausschreibungen für konventionell bewirtschaftete Flächen verbleibt es bei einem Ausschreibungszeitraum von max. 5 Jahren. Grundsätzlich verbleibt es jedoch dabei, dass ein Großteil der städtischen Flächen für eine Inanspruchnahme zu städtischen Zwecken und als Tauschfläche zwingend zeitnah verfügbar sein muss und nicht langfristig verpachtet werden kann. Die städtischen landwirtschaftlichen Flächen wer- den in der Regel bis zur Inanspruchnahme als Tauschflächen oder für ihre bestimmten Zwecke (z. B. Wohnbauland, Straßenbau, Ausgleichsflächen) vorgehalten und mit jährlicher Kündbarkeit verpac h- tet. Längerfristig verfügbare Flächen sind daher nur im geringen Umfang verfügbar. - 3 - V/0764/2018 Der beantragte Verzicht auf chemisch -synthetische Pestizide für alle städtischen landwirtschaftlichen Flächen ist unter diesen Voraussetzungen für städtische landwirtschaftliche Flächen derzeit so vor diesem Hintergrund nicht umsetzbar. Zu I.2.: Die im beigefügten Lageplan (Anlage 2) gekennzeichnete Fl äche am Reiner-Klimke-Weg in der Gr ö- ße von ca. 9 ha verbleibt nach Prüfung längerfristig im Portfolio der Stadt Münster und kann für einen Zeitraum von 10 Jahren verpachtet werden . Sie war bereits für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis 31.10.2018 gemäß Beschl uss V/0907/2012 gegen Höchstgebot ausgeschrieben worden und wird zum 01.11.2018 pachtfrei. Die Ackerfläche grenzt direkt an die Aa-Aue. Eine ökologische Bewirtschaftung an dieser Stelle dürfte hinsichtlich einer Verringerung etwaiger Nährstoffeinträge in die Aa vorteilhaft sein. Diese Fläche kann für ökologischen Landbau unter Verzicht auf chemisch -synthetische Pestizide zur Verfügung gestellt werden. Um einen Überblick zu der Nachfrage nach Pachtflächen für ökologischen Landbau in Münster zu erhalten und um allen Landwirten in Münster die Gelegenheit zu einer Bewerbung zu geben, wird die Fläche zur Verpachtung an alle Landwirte aus Münster gegen Höchstgebot ausgeschrieben. Betre i- ber von gewerblichen Biogasanlagen werden vom Gebotsverfahren ausgeschlossen , weil die ökol o- gisch erzeugten Produkte nicht der Energiegewinnung dienen, sondern in die Nahrungskette einfli e- ßen sollen. Damit im Falle fehlender Bewerbungen von Landwirten aus Münster eine ökologische Bewirtscha f- tung der Fläche sichergestellt wird, kan n die Fläche in diesem Fall auch an einen erweiterten Bewe r- berkreis verpachtet werden, der aus Landwirten außerhalb des Stadtgebietes oder sonstigen Bewe r- ben innerhalb oder außerhalb des Stadtgebietes bestehen kann. Zu I.3.: Nach Sammlung sowie Auswertu ng von Erfahrungswerten aus der Ausschreibung und Bewirtscha f- tung wird die Verwaltung dem Ausschuss hierüber berichten. Ausgehend von den Ergebnissen kann anschließend eine Verpachtung weiterer städtischer landwirtschaftlicher Flächen für ökologischen Landbau im Rahmen der Verfügbarkeit von Flächen und der personellen Ressourcen geprüft werden. Zu I.4.: Die Stadt Münster greift das Anliegen einer Reduzierung von chemisch-synthetischen Pestiziden auf. Dies könnte z. B. im Rahmen des Runden Tisches Biodiversität erfolgen. Dieser Runde Tisch tagt seit Anfang 2015 regelmäßig auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Westfälisch -Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur ‑ und Ve r- braucherschutz NRW. Teilnehmer in Münster sind u. a. Vertreter des Naturschutzes und des Krei s- verbandes des WLV. Zu I.5.: Eine Verpachtung aller städtischen landwirtschaftlichen Flächen für ökologischen Landbau ist wie unter „Zu I.1.“ ausgeführt nicht umsetzbar. Nach Auswertung dieser Verpachtung kann über eine eventuelle weitere Verpachtung verfügbarer Flächen entschieden werden. Die Verwaltung prüft paral- lel weitere Flächen auf Verfügbarkeit und Umstellung auf ökologischen Landbau. Die Stadt Münster wird, wie unter „Zu I.4.“ ausgeführt, die Reduzierung chemisch -synthetischer Pestizide unterstützen. Der Antrag des Aktionsbündnisses ist damit erledigt. Zu II: Finanzielle Auswirkungen hinsichtlich einer Änderung der Pachteinnahmen im Vergleich zur aktuellen Pachtsituation für diese Ackerfläche können erst nach erfolgter Ausschreibung und Verpachtung b e- urteilt werden. I. V. Anlage A gez. Matthias Peck Anlage 1: Antrag des Aktionsbündnisses Stadtrat Anlage 2: Lageplan
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Anregung Nr. 2016-00178 OsunD Amar an, Stadtverbänd Mönstar FREUNDE DEN ERDE Oberbürgermeister Markus Lowe Klemensstr, 10 48127 Münster Ansprechpartnerin: Brigitte Stork Tel: 0251-2303385 Fax: 0251-2303385 Email: stork@tscm-online.de Münster, 29.09.2016 Unterschriften für eine pestizid freie Stadt Münster Schr geehrter Herr Oberbürgermeister Lowe, wir, das Aktionsbündnis Gentschnikfieie Stadt Münsteı, sind ein Kooperationsbündnis von BUND, . Greenpeace Münster und NABU Stadtverband, Wir setzen uns für eine genteohnikfreie'und pestizidfreie Stadt Münster ein. Münster hat'schon im Jahr 1999 den Binsatz von Pflanzenschutzmitteln auf städtischen Flächen wegen der negativen Auswirkungen auf die Umwelt verboten, Ausgenommen sind jedöch die zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen. In der Landwirtschaft werden Pestizide großflächig eingesetzt. Die Pestizide sind inzwischen allgogenwärtig: im Boden und in Gewässern, in Lebehsmitteln, im Blut und Urin des Menschen, Pestizide verringern die Artenvielfalt, schädigen such nützliche Insekten, Regenwürmer und Wasserorganismen, können den Hormonhaushalt beim Menschen verändern und stelon in Verdacht, Krebs zu eızcugen. Das Aktionsbündnis Gentechnikfreie Stadt Münster und weitere über 1400 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen fordern die Stadt Münster auf, 1, eine rechtsverbindliche Regelung in den Pachtverträgen zu treffen, die den Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide auf landwirtschaftlich genulzten Flächen beinhaltet, 2. mit der Landwirtschaflskatmmer und der örtlichen Landwirtschaft darauf hinzuwirken, den Anteil des gentechnikfteien Landbaus ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in der Stadt Münster zu erhöhen, Dus Aktionsbündnis Gentechuikfreie Stadt Münster möchte Ihnen die gesammelten Unterschriften bis zum Jahresende übergeben und bittet um ein Gespräch, damit wir unsere Argumente erläutern können, " Mit freundlichen Grüßen Brigitte Storkk (Ansprechpartnerin für nachhaltige Landwirtschaft bei Greenpeace Münster) Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0764/2018 Kurzüberblick Eine städtische landwirtschaftliche Fläche von ca. 9 ha am Reiner-Klimke-Weg wird für ökologi- schen Landbau mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschreibung verpachtet. Der Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide soll durch die Stadt Münster beworben werden. Anlass ist eine Anregung des Aktionsbündnisses Gentechnikfreie Stadt Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität verfolgt. Das Teilziel lautet: Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Ackerfläche für ökologische Landwirtschaft mittels Ausschreibung, sowie Bewerben des Verzichtes auf chemisch- synthetische Pestizide im Stadtgebiet Münster. Zielerreichung: Mit Abschluss eines Pachtvertrages zur ökologischen Nutzung einer städti- schen Ackerfläche, sowie Informationsgesprächen mit Vertretern der Landwirtschaft . Aussagen zu etwaigen finanziellen Veränderungen bei den Pachteinnahmen können derzeit noch nicht getroffen werden. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Aussagen zu den finanziellen Veränderungen können derzeit noch nicht getroffen werden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Es bestehen keine Rechtsgrundlagen. Aussagen zu den finanziellen Veränderungen können der- zeit noch nicht getroffen werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ---
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Reiner-Klimke-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0764/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37