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V/0764/2018

Verpachtung einer städtischen landwirtschaftlichen Ackerfläche am Reiner-Klimke-Weg, 48163 Münster, Stadtbezirk Münster-West, für ökologischen Landbau

Vorlagen 20.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, Sitzung am 06.02.2019, TOP 5.1.1.1

Anlage_2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage_1

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_2

101 Zeichen

Stadt Münster

12.09.2013

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Amt für Immobilienmanagement

Beschlussvorlage

9595 Zeichen

V/0764/2018 
V/0764/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verpachtung einer städtischen landwirtschaftlichen Ackerfläche am Reiner-Klimke-Weg, 48163 
Münster, Stadtbezirk Münster-West, für ökologischen Landbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1.  Die Verwaltung wird ermächtigt, landwirtschaftliche Flächen für ökologischen Landbau abwe i-
chend vom Beschluss V/0907/2012 mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschrei-
bung gegen Höchstgebot zu verpachten. Betreiber von gewerblichen Biogasanlagen werden vom 
Gebotsverfahren ausgeschlossen.  
 
2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, eine städtische landwirtschaftliche Fläche von ca. 9 ha am Re i-
ner-Klimke-Weg für ökologischen Landbau mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per 
Ausschreibung gegen Höchstgebot an Landwirte aus Münster zu verpachten. Sofern keine B e-
werbungen für ökologischen Landbau von Landwirten aus Münster eingereicht werden, können 
auch Bewerbungen von anderen Bewerbern innerhalb und außerhalb von Münster für eine Nu t-
zung durch ökologischen Landbau zugelassen werden.  
 
3.  Die Verwaltung wird dem Ausschuss nach dem ersten Pachtjahr über die Verpachtung und die 
Bewirtschaftung berichten.  
 
4.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit anderen Eigentümer/innen und Bewirtschafter/innen landwirt-
schaftlicher Flächen - z. B. im Rahmen des Runden Tisches Biodiversität - Kontakt aufzunehmen 
und zu einer Reduzierung von chemisch-synthetischen Pestiziden zu bewegen. 
 
5.  Die Anregung  des Aktionsbündnis ses Gentechnikfreie Stadt Münster vom 29.09.2016  
(2016-00178) zum Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide ist durch diesen Beschluss erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen  
 
Die verbindliche Beurteilung einer Änderung von Pachteinnahmen ist erst nach ei ner Ausschreibung 
möglich. 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
30.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schlieper 
Telefon: 492-2336 
SchlieperL@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0764/2018 
 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 29.09.2016 (Anlage 1) beantragt das Aktionsbündnis Gentechnikfreie Stadt Müns-
ter   
 
1. eine rechtsverbindliche Regelung in Pachtverträgen zu treffen, die den Verzicht auf chemisch -
synthetische Pestizide auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächen beinhaltet, und 
 
2.  mit der Landwirtschaftskammer und der örtlichen Landwirtschaft darauf hinzuwirken, den Anteil 
des gentechnikfreien Landbaus ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in der Stadt 
Münster zu erhöhen. 
 
Zu I.1.: 
Mit Beschluss V/0907/2012 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften  ent-
schieden, dass städtische landwirtschaftliche Flächen in Abhängigkeit von ihrer Verfügbarkeit bis zu 5 
Jahre gegen Höchstgebot an Voll - und Haupterwerbslandwirte aus Münster verpachtet werden kö n-
nen. 
 
Um dem Ziel, die Biodiversität zu erhalten bzw. zu fördern hält die  Stadt Münster eine deutliche R e-
duzierung von chemisch -synthetischen Pestiziden, insbesondere von Totalherbiziden für geboten. 
Dies gilt ebenso für den Einsatz von Düngemitteln, die Grundwasser und Oberflächenwasser beei n-
trächtigen. 
Eine Reduzierung von chemisch -synthetischen Pestiziden würde vor allem der Flora und Fauna der 
offenen Feldflur zu Gute kommen und somit auch die Nahrungsgrundlage für weitere Arten verbe s-
sern. Die Anlage von Blühstreifen und Brachen durch die Landwirtschaft wird zwar ausdrücklich b e-
grüßt, sie kann aber allein den Verlust an Biodiversität nicht auffangen. 
 
Ein kurz - bis mittelfristiger vollständiger Verzicht von chemisch -synthetischen Pestiziden auf allen 
städtischen Pachtflächen in Münster könnte für die Landwirtschaft Probleme verursachen, da dies 
erhebliche Umstellungsprozesse erfordern würde, die voraussichtlich nur ein Teil der Pächter leisten 
könnte.  
Ein Verzicht auf chemisch -synthetische Pestizide kann im Vergleich zu konventioneller Bewirtscha f-
tung zu Ertragseinbußen für die Bewirtschafter der landwirtsc haftlichen Flächen führen.  Zum Au s-
gleich wirtschaftlicher Nachteile stehen Fördermittel zur Verfügung. Ausgleichende Fördermittel gibt 
es nur für eine vollständige Umstellung der Flächen auf ökologische Bewirtschaftung. Für eine Förde-
rung sind nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Vertrags- bzw. Nutzungs-
zeiten von wenigstens 5 Jahren vorgeschrieben. Eine längere Nutzungszeit ist vorteilhaft. Daher sol l-
te die Flächenbewirtschaftung nicht nur unter Verzicht auf chemisch -synthetische Pestizide sondern 
vollständig nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus erfolgen. 
Bei einer Nutzung in Rahmen des ökologischen landwirtschaftlichen Obst- und Gemüseanbaus würde 
es eventuell erforderlich sein, Bewässerungsanlagen zu schaffen. Für eine Wirtsc haftlichkeit von ge-
gebenenfalls zu erstellenden Bewässerungsanlagen ist ein Nutzungszeitraum von ca. 10 Jahren a n-
gezeigt. 
 
Daher sollen zukünftig abweichend von dem Beschluss V/0902/2012 ökologische landwirtwirtschaftl i-
che Flächen für einen Zeitraum von bi s zu 10 Jahren verpachten werden. Bei Ausschreibungen für 
konventionell bewirtschaftete Flächen verbleibt es bei einem Ausschreibungszeitraum von max. 5 
Jahren. Grundsätzlich verbleibt es jedoch dabei, dass ein Großteil der städtischen Flächen für eine 
Inanspruchnahme zu städtischen Zwecken und als Tauschfläche zwingend zeitnah verfügbar sein  
muss und nicht langfristig verpachtet werden kann. Die städtischen landwirtschaftlichen Flächen wer-
den in der Regel bis zur Inanspruchnahme als Tauschflächen oder für ihre bestimmten Zwecke (z. B. 
Wohnbauland, Straßenbau, Ausgleichsflächen) vorgehalten und mit jährlicher Kündbarkeit verpac h-
tet. Längerfristig verfügbare Flächen sind daher nur im geringen Umfang verfügbar.

- 3 - 
V/0764/2018 
Der beantragte Verzicht auf chemisch -synthetische Pestizide für alle städtischen landwirtschaftlichen 
Flächen ist unter diesen Voraussetzungen für städtische landwirtschaftliche Flächen derzeit so vor 
diesem Hintergrund nicht umsetzbar. 
 
Zu I.2.: 
Die im beigefügten Lageplan (Anlage 2) gekennzeichnete Fl äche am Reiner-Klimke-Weg in der Gr ö-
ße von ca. 9 ha verbleibt nach Prüfung längerfristig im Portfolio der Stadt Münster und kann für einen 
Zeitraum von 10 Jahren verpachtet werden . Sie war bereits für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis 
31.10.2018 gemäß Beschl uss V/0907/2012 gegen Höchstgebot ausgeschrieben worden  und wird 
zum 01.11.2018 pachtfrei.  
Die Ackerfläche grenzt direkt an die Aa-Aue. Eine ökologische Bewirtschaftung an dieser Stelle dürfte 
hinsichtlich einer Verringerung etwaiger Nährstoffeinträge in die Aa vorteilhaft sein. Diese Fläche 
kann für ökologischen Landbau unter Verzicht auf chemisch -synthetische Pestizide zur Verfügung 
gestellt werden.   
Um einen Überblick zu der Nachfrage nach Pachtflächen für ökologischen Landbau in Münster zu 
erhalten und um allen Landwirten in Münster die Gelegenheit zu einer Bewerbung zu geben, wird die 
Fläche zur Verpachtung an alle Landwirte aus Münster gegen Höchstgebot ausgeschrieben. Betre i-
ber von gewerblichen Biogasanlagen werden vom Gebotsverfahren ausgeschlossen , weil die ökol o-
gisch erzeugten Produkte nicht der Energiegewinnung dienen, sondern in die Nahrungskette einfli e-
ßen sollen. 
Damit im Falle fehlender Bewerbungen von Landwirten aus Münster eine ökologische Bewirtscha f-
tung der Fläche sichergestellt wird, kan n die Fläche in diesem Fall auch an einen erweiterten Bewe r-
berkreis verpachtet werden, der aus Landwirten außerhalb des Stadtgebietes oder sonstigen Bewe r-
ben innerhalb oder außerhalb des Stadtgebietes bestehen kann.  
 
Zu I.3.:  
Nach Sammlung sowie Auswertu ng von Erfahrungswerten aus der Ausschreibung und Bewirtscha f-
tung wird die Verwaltung dem Ausschuss hierüber berichten. Ausgehend von den Ergebnissen kann 
anschließend eine Verpachtung weiterer städtischer landwirtschaftlicher Flächen  für ökologischen 
Landbau im Rahmen der Verfügbarkeit von Flächen und der personellen Ressourcen geprüft werden.  
 
Zu I.4.:  
Die Stadt Münster greift das Anliegen einer Reduzierung von chemisch-synthetischen Pestiziden auf. 
Dies könnte z. B. im Rahmen des Runden Tisches Biodiversität erfolgen. Dieser Runde Tisch tagt seit 
Anfang 2015 regelmäßig auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Westfälisch -Lippischen 
Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur ‑  und Ve r-
braucherschutz NRW. Teilnehmer in Münster sind  u. a. Vertreter des Naturschutzes und des Krei s-
verbandes des WLV.   
 
Zu I.5.:  
Eine Verpachtung aller städtischen landwirtschaftlichen Flächen für ökologischen Landbau  ist wie 
unter „Zu I.1.“ ausgeführt nicht umsetzbar. Nach Auswertung dieser Verpachtung kann über eine 
eventuelle weitere Verpachtung verfügbarer Flächen entschieden werden. Die Verwaltung prüft paral-
lel weitere Flächen auf Verfügbarkeit und Umstellung auf ökologischen Landbau. Die Stadt Münster 
wird, wie unter „Zu I.4.“ ausgeführt, die Reduzierung chemisch -synthetischer Pestizide unterstützen. 
Der Antrag des Aktionsbündnisses ist damit erledigt.  
 
Zu II: 
Finanzielle Auswirkungen hinsichtlich einer Änderung der Pachteinnahmen im Vergleich zur aktuellen 
Pachtsituation für diese Ackerfläche können erst nach erfolgter Ausschreibung und Verpachtung b e-
urteilt werden.  
 
I. V. Anlage A 
gez. Matthias Peck Anlage 1: Antrag des Aktionsbündnisses  
Stadtrat Anlage 2: Lageplan

Anlage_1

2053 Zeichen

Anregung Nr. 2016-00178

OsunD Amar an,

Stadtverbänd Mönstar

FREUNDE DEN ERDE

Oberbürgermeister
Markus Lowe

Klemensstr, 10
48127 Münster

Ansprechpartnerin:

Brigitte Stork

Tel: 0251-2303385

Fax: 0251-2303385

Email: stork@tscm-online.de
Münster, 29.09.2016

Unterschriften für eine pestizid freie Stadt Münster
Schr geehrter Herr Oberbürgermeister Lowe,

wir, das Aktionsbündnis Gentschnikfieie Stadt Münsteı, sind ein Kooperationsbündnis von BUND,

. Greenpeace Münster und NABU Stadtverband, Wir setzen uns für eine genteohnikfreie'und

pestizidfreie Stadt Münster ein.

Münster hat'schon im Jahr 1999 den Binsatz von Pflanzenschutzmitteln auf städtischen Flächen
wegen der negativen Auswirkungen auf die Umwelt verboten, Ausgenommen sind jedöch die zur
landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen. In der Landwirtschaft werden Pestizide
großflächig eingesetzt. Die Pestizide sind inzwischen allgogenwärtig: im Boden und in Gewässern,
in Lebehsmitteln, im Blut und Urin des Menschen, Pestizide verringern die Artenvielfalt, schädigen
such nützliche Insekten, Regenwürmer und Wasserorganismen, können den Hormonhaushalt beim
Menschen verändern und stelon in Verdacht, Krebs zu eızcugen.

Das Aktionsbündnis Gentechnikfreie Stadt Münster und weitere über 1400 Unterzeichner und

 Unterzeichnerinnen fordern die Stadt Münster auf,

1, eine rechtsverbindliche Regelung in den Pachtverträgen zu treffen, die den Verzicht auf
chemisch-synthetische Pestizide auf landwirtschaftlich genulzten Flächen beinhaltet,

2. mit der Landwirtschaflskatmmer und der örtlichen Landwirtschaft darauf hinzuwirken, den
Anteil des gentechnikfteien Landbaus ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden
in der Stadt Münster zu erhöhen,

Dus Aktionsbündnis Gentechuikfreie Stadt Münster möchte Ihnen die gesammelten Unterschriften
bis zum Jahresende übergeben und bittet um ein Gespräch, damit wir unsere Argumente erläutern
können, "

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Storkk (Ansprechpartnerin für nachhaltige Landwirtschaft bei Greenpeace Münster)

Anlage

Anlage A

2050 Zeichen

Anlage A zur V/0764/2018 
 
Kurzüberblick 
Eine städtische landwirtschaftliche Fläche von ca. 9 ha am Reiner-Klimke-Weg wird für ökologi-
schen Landbau mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschreibung verpachtet. Der 
Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide soll durch die Stadt Münster beworben 
werden. Anlass ist eine Anregung des Aktionsbündnisses Gentechnikfreie Stadt Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet:  Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Ackerfläche für ökologische 
Landwirtschaft mittels Ausschreibung, sowie Bewerben des Verzichtes auf chemisch-
synthetische Pestizide im Stadtgebiet Münster.  
 
Zielerreichung: Mit Abschluss eines Pachtvertrages zur ökologischen Nutzung einer städti-
schen Ackerfläche, sowie Informationsgesprächen mit Vertretern der Landwirtschaft . 
 
Aussagen zu etwaigen finanziellen Veränderungen bei den Pachteinnahmen können derzeit 
noch nicht getroffen werden.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Aussagen zu den finanziellen Veränderungen können derzeit noch nicht getroffen werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Es bestehen keine Rechtsgrundlagen. Aussagen zu den finanziellen Veränderungen können der-
zeit noch nicht getroffen werden.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

Beratungsverlauf (1)

06.02.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Reiner-Klimke-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0764/2018
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37