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2893/2016

Änderungsbeschluss zum Planungsbeschluss zum nachträglichen Einbau von trockenen Löschwasserleitungen in bestehende Stadtbahnanlagen (Drucksachen-Nr. 0779/001) und zum erweiterten Baubeschluss (Vorlage-Nr. 3054/2009)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 10.1

Anlage 1_Planungsbeschluss 2001 (0779-001)

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1_Planungsbeschluss 2001 (0779-001)

10276 Zeichen

®

“

Der Oberbürgermeister f ? Ä I

Dezernat, Dienststelle VARIRED, Datum der Schlusszeichnung
X/69/693/2 AS I1.0%
Beschlussvorlage zur Berandung in [E ee Bienseeer

Betreff
Planungsbeschluss zum nachträglichen Einbau von trockenen Löschwasserleitungen in bestehende
Stadtbahntunnel sowie Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei neuer Haushaltsstelle

8200.950.8012 4 - T Einbau von Löschwasserleitungen in Stadtbahntunnel,

Beratungsfolge

Ausschuss

Bau und Verkehrsausschuss 02.00 [re Ergebnis
Zu mündlich
pe De

Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative

Der Rat ist mit der Aufnahme der Planung für den Einbau von Löschwasserleitungen in
bestehende, ältere Stadtbahntunnel einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die Planung
einschließlich Detailplanung durchzuführen, die erforderlichen Genehmigungsverfahren
einzuleiten sowie die Finanzierung sicher zu stellen.

Gleichzeitig beschließt der Rat eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 235.000,00 DM bei
neuer Hst. 8200.950.8012.4 , T Einbau von Löschwasserleitungen in Stadtbahntunnel, Hj. 2001.

Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei Hst. 8200.950.6003.5, T
Bahnsteiganhebungen an bestehenden Haltestellen.

Aleınauve

[[J] weitere Erläuterungen, Plane, Übersichten sıehe Anlage(n) Nr

Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
M.\693\693_2\Kruell\0405-Beschlussvorlage Loschwasserleitungen ın Tunnel doc

Folgende bestehende, ältere Stadtbahntunnel sind nicht nach dem heutigen Stand der Technik mit
entsprechenden Löscheinrichtungen ausgestattet‘

Steckenabschnitt Länge in Meter (m) Betroffene Haltestellen

Appellhofplatz (inkl Abzweig) Appellhofplatz (Breite Straße)

über Neumarkt, Poststraße bis Neumarkt”, Poststraße

Rampen Perlengraben bzw.

Barbarossaplatz 1.750 m

Dom/Hbf. über Appellhofplatz, Dom/Hbf., Appellhofplatz,

Friesenplatz bis Rampe Subbel- (Zeughausstraße, Friesen-

‚rather Straße 2.800 m platz, Hans-Böckler-Platz

Nördl. Breslauer Platz über Ebertplatz, Lohsestraße,

Ebertplatz bis Neusser Straße, Florastraße, Neusser Straße/

Escher Straße, Köln-Chorweiler 4.900 m Gürtel, Escher Straße,
Chorweiler

Rınge von Reichensperger Platz Reichensperger Platz, Ebert-

bis Hansaring sowie Friesenplatz platz, Hansaring, Friesenplatz ©

bis Zülpicher Platz (Hohenstaufenring) 2.400 m Rudolfplatz

Deutz bis Kalk/Vıngst 5.500 m Bf. Deutz/Messe, Deutz Kalker

Bad, Kalk Post, Kalk -Kapelle
Vingst, Fuldaer Straße

* Am Neumarkt wurden bereits im Rahmen der Verbreiterung der Fahrebene Geschränke und
Anschlüsse errichtet.

X) weıtere Erläuterungen, Pläne, Übersichten sıehe Anlage(n) ne 1

Der Inhalt des Beschlussvorschlages stimmt mit den Aussagen

X des Gesamtkonzeptes Stadtentwicklungsplanung & überen OD nıcht überein. siehe Anlage(n) Nr

x] des Flächennutzungsplanes X uberein m nıcht ubereın, stehe Anlage(n) Nr

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Zuschusstähige Maßnahme Jährliche Folgekosten
nein ja. Kosten der Maßnahme gg! Höhe des Zuschusses U nein X ıa 3) Personalkosten b) Sachkosten ®

235.000,00 für DM 50 % DM - DM . DM
Planung

Jährliche Folgeeinnahmen (Art, DM) Einsparungen (DM)

w

Anlage 1

Fortsetzung der Begründung zum Beschlussvorschlag

Von dem städtischen Stadtbahntunnelnetz sind insgesamt rund 25 km inklusive Ab-
stellanlagen, Rampen und Wendeschleifen aufgrund ihres Alters nicht mit trockenen
Löschwasserleitungen und Wasserentnahmestellen ausgestattet. Innerhalb des eigent-
lichen Tunnelnetzes sind insgesamt 17,35 km nunmehr nachträglich brandschutztechnisch
auszurüsten.

Dabei handelt es sich um zusätzlichen Herstellungsaufwand.

Die aufgeführten Streckenabschnitte sind in Betrieb. Beim seinerzeitigen Bau wurden die
Anlagen nach dem damaligen Stand der Technik ausgerüstet.

Auch als Folge der Brandkatastrophen aus jüngster Zeit (Tunnelbrände in den Alpen,
Fiughafenbrand Düsseldorf) und den anschließend erfolgten Analysen des Brandverlaufs
sowie der Rettungseinsätze, gibt es neue Erkenntnisse über die notwendigen Maßnahmen
des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Vorgehensweisen der Rettungskräfte bei
Tunnelbränden. Dies wurde durch Feldversuche und deren wissenschaftliche Auswertung
untermauert. Danach ist es für erfolgreiche Einsätze entscheidend, dass die Zeiten bis zum
Beginn des eigentlichen Einsatzes vor Ort minimiert werden. Bei Tunnelbränden sind
gegebenenfalls lange Wege von den Einsatzkräften zurückzulegen. Gleichzeitig können
Schläuche im verrauchten Tunnel nur unter Atemschutz bei großer physischer Belastung
der Einsatzkräfte verlegt werden. Das hat dazu geführt, dass die Feuerwehr den Einbau
von stationären Trockenleitungen für erforderlich hält.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen letzten Brandschau nach & 6 des
Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes wurde durch die Berufsfeuerwehr Köln
festgestellt, dass aufgrund der Besonderheiten bei Tunnelbränden — rasante Rauch-
entwicklung, lange Wegstrecken bis zum Einsatzort - ein wirksamer Lösch- und Ret-
tungsangriff durch die Feuerwehr zu optimieren ist. Es fehlen trockene
Löschwasserleitungen und die notwendigen Wasserentnahmestellen, um die Rüstzeiten
für eine wirkungsvolle Brandbekämpfung minimieren zu können.

Nach der TPrüfVO vom 05.12.1995 sind festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen.

Aus diesem Grunde sollen die zuvor genannten, betroffenen Tunneistreckenabschnitte in
den nächsten 3-4 Jahren sukzessiv mit der für einen dauerhaft sicheren Betrieb notwendi-
gen Brandschutztechnik ausgestattet werden. Dies ist in 3 Realisierungsabschnitten ab
2002 beabsichtigt.

Die innerstädtischen Tunnelstrecken sollen dabei zuerst nachgerüstet werden.

Im Übrigen erfolgt außerdem im Zuge von anstehendem Stadtbahnneubau bzw. Um-
bauvorhaben ebenfalls der Einbau der beschriebenen Brandschutztechnik. Dies trifft z. B.
für den Bereich Breslauer Platz zu, der im Zusammenhang mit der geplanten Nord-Süd-
Stadtbahn komplett umgebaut werden muss.

.2-

„2:

Somit wırd erreicht, dass letztlich alle betriebenen Stadtbahntunnel über die notwendigen
Lösch- und Rettungseinrichtungen verfügen.

Das mit der Kölner Berufsfeuerwehr und der KVB AG abgestimmte Konzept sieht vor, dass
im Tunnel Trockenleitungen von DN 100 verlegt werden. Alle 50m werden Ent-
nahmestellen angeordnet. Die Wassereinspeisung soll unter weitmöglicher Nutzung der
vorhandenen Einspeisestellen erfolgen.

Die geplanten Trockenleitungen haben im Regelfall keine direkte Verbindung zum Wasser-
leitungsnetz der Leitungsträger (GEW bzw. RGW). Erst im Einsatzfall stellt die Feuerwehr
eine Verbindung zwischen Hydrant und Einspeisestelle her und flutet die Trockenleitung.
Dabei kann und soll eine gezielte Druckerhöhung über fahrzeuggestützte Pumpen
erfolgen, um den für den jeweiligen Löscheinsatz benötigten Wasserdruck sicher
gewährleisten zu können.

Parallel mit Sicherstellung der Löschwasserversorgung kann die Feuerwehr im Tunnel mit
den Vorbereitungen des Löschangriffs beginnen. So kann eine schnelle, unverzügliche
Reaktion auf den jeweiligen Brandfall erfolgen.

Weiterhin sollen in weiteren Schritten alle Haltestellen nach dem Vorbild der
Streckenabschnitte Ehrenfeld und Mülheim mit zusätzlichen Feuerwehrgeschränken
ausgestattet werden. Die gläsernen Geschränke mit Löscheinrichtungen können bei Bedarf
auch von Laien (z. B. Fahrgäste, KVB-Personal) benutzt werden. Bei einfachen Bränden z.
B: Papierkörbe etc. kann somit schnellstens Hilfe geleistet werden. Personen- bzw.
Sachschäden werden vermieden bzw. minimiert. ;

Die Geschränke erhalten weiterhin die von der Feuerwehr benötigten Anschlüsse, die nur
von dieser bedient werden können.

Die betriebstechnische Ausstattung wird nicht verändert. Es handelt sich vielmehr um dıe
unaufschiebbare notwendige Verbesserung der Infrastruktur.

Förderung nach dem Regionalisierungsgesetz NRW

Das Landesministerium für Mittelstand und Wirtschaft, Energie und Verkehr hat mit Erlass
vom 19.12.2000 wegen des bedeutsam anzusehenden Problems ein vordringliches
Landesinteresse an einer Förderung von besonders sicherheitsrelevanten Nachrüstungs-
maßnahmen bestätigt, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Verkehrs-
sicherungspflicht bei der Stadt Köln liegt. Aus diesem Grund hat die Verwaltung im
Februar 2001 der Bezirksregierung Köln eine Programmanmeldung zwecks Förderung der
Maßnahme ım Rahmen des Förderprogramms Verbesserung der Sicherheit und Services
im ÖPNV eingereicht.

Aufgrund der Vorstellung des Vorhabens im Einplanungsgespräch am 14.02.2001 bei der
Bezirksregierung Köln wurde eine Förderung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben in Aussicht gestellt. Der Zuwendungsgeber drängt auf baldige Einreichung des
Förderantrages.

w

Kosten

Nach einer groben Kostenschätzung wurden Gesamtkosten von 19,5 Mio. DM ermittelt.
Dabei ist berücksichtigt, dass der nachträgliche Einbau bei laufendem _Betrieb_ zu
realisieren ist. Bei einem Fördersatz von 50 % wären Fördermittel von max. 9,75 Mio. DM
möglich. Zur Erarbeitung des Finanzierurigsantrages benötigt der Zuwendungsgeber
detaillierte Kostenaussagen. Daher soll nunmehr unverzüglich mit der Planung durch die
Gebäudewirtschaft und weitere externe Ing.-Büros begonnen werden. Eigene
Personalkapazitäten beim Fachamt stehen nicht zur Verfügung. Bis zur Einholung eines
Baubeschlusses werden an Planungsmitteln 235.000 DM benötigt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Für das o. a. Bauvorhaben stehen im Hj. 2001 weder Reste aus Vorjahren noch
Haushaltsmittel aus der Veranschlagung im Hpt. 2001 zur Verfügung. Daher ist eine
außerplanmäßige Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von 235.000 DM bei neuer
Hst 8200.950.8012.4, T Einbau von Löschwasserleitungen in Stadtbahntunnel, Hj. 2001,
erforderlich.

Zur Deckung der Mehrausgaben können gleichhohe Wenigerausgaben aufgrund von
Verzögerungen bei der weiteren Realisierung von Bahnsteiganhebungen der Hst.
8200.950.6003.5, T Bahnsteiganhebungen an bestehenden Haltestellen, herangezogen
werden. . ’

IVC
Die Maßnahme ist zum IVC angemeldet. Im Hinblick auf die technischen Vorgaben und

den dadurch nicht beeinflussbaren Standard ist von der geschäftsführenden Stelle des
IVC von einer weiteren Behandlung abgesehen worden.

Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen zu den jeweiligen Beratungen gegeben
werden.

Beschlussvorlage Rat

8594 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2893/2016 
Freigabedatum 
12.01.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderungsbeschluss für den Planungsbeschluss zum nachträglichen Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen in bestehende Stadtbahnanlagen (Drucksachen-Nr. 0779/001) und zum 
erweiterten Baubeschluss für den nachträglichen Einbau von Löschwasserleitungen (Session-
Nr. 3054/2009) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
 
Der Rat beschließt die Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 15.05.2001 sowie die Änderung 
des erweiterten Baubeschlusses vom 10.09.2009 und verzichtet auf eine Ausstattung der Stadtbahn-
tunnel mit trockenen Löschwasserleitungen. Der Einbau von trockenen Löschwasserleitungen sowie 
deren Einspeise- und Entnahmestellen in den Haltestellen wird fortgeführt. Der Beschluss gilt nicht für 
die Nord-Süd Stadtbahn und beinhaltet nur die Strecken und Haltestellen, die sich in der Unterhal-
tungslast der Stadt Köln befinden. Die Änderung betrifft nur die Löschwasserversorgung in den be-
stehenden Stadtbahntunneln, die Ausstattung der Stadtbahnanlagen mit BOS-Funk bleibt unberührt. 
 
Verkehrsausschuss 31.01.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau hat im Rahmen der oben beschriebenen Beschlüsse 
Teilmaßnahmen des dort beschriebenen Löschwasserkonzeptes in den Haltestellen umsetzen kön-
nen. Trotz mehrfacher öffentlicher Ausschreibung und einer mehrfachen Anpassung der Vorgehens-
weise sowie der Leistungsbeschreibungen, konnte für die Tunnelstrecken bisher kein Auftrag erteilt 
werden.  
 
Die Forderung der Berufsfeuerwehr Köln nach einer Löschwasserversorgung wird im Bereich der 
Haltestellen konsequent umgesetzt. Dazu werden Löschwasserleitungen von einer oberirdischen Ein-
speisestelle bis zu den unterirdischen Bahnsteigebenen geführt. Die Entnahmestellen werden an den 
Bahnsteigenden angeordnet, wobei die Lage im Einzelfall mit der Berufsfeuerwehr Köln abgestimmt 
wird. Die Ausstattung von Entnahmestellen am Bahnsteig wird aktuell bei den Umbaumaßnahmen in 
den Haltestellen Kalk Post und Poststraße durchgeführt. Bei insgesamt 16 Haltestellen ist eine 
Löschwassereinspeisung bereits vorhanden. Schrittweise soll bei weiteren 16 Haltestellen die Nach-
rüstung erfolgen.  
 
Gleichzeitig besteht jedoch nach wie vor die Schwierigkeit einen Auftragnehmer für die Arbeiten der 
Nachrüstung der Tunnelstrecken zu finden. Die Gründe für die Vergabeschwierigkeiten liegen zum 
einen an dem geringen Bieterkreis und zum anderen an den kleinteiligen Arbeiten im Tunnel. Die Ar-
beiten im Tunnel sind auf die nächtlichen Sperrpausen begrenzt und mit einer Dauer von ca. 2 Stun-
den für Auftragnehmer wenig attraktiv.  
 
Aufgrund der langjährigen vergeblichen Ausschreibungen der Bauleistungen in den Stadtbahntun-
neln, wurde mit der Berufsfeuerwehr Köln und den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) zwischenzeitlich 
ein geändertes Vorgehen abgestimmt, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen und die zur-
zeit noch bestehende Forderung zur Nachrüstung zu erfüllen.  
 
In Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr wurden daher alternative Regelungen geschaffen, die in den

3 
vergangenen Jahren bereits umgesetzt wurden. Es wurden organisatorische Regelungen im Fahrbe-
trieb der Kölner Verkehrsbetriebe eingeführt, die zu einer Risikominimierung eines Brandes im Tunnel 
führen. Das Konzept der KVB im unterirdischen Fahrbetrieb ist so aufgebaut, dass die Fahrzeuge mit 
einem technischen Problem die nächste Haltestelle oder den nächsten Notausstieg anfahren. Die 
Fahrzeuge sind zudem mit einer Notbremsüberbrückung ausgestattet. Diese ermöglicht dem Fahrer 
eine von einem Fahrgast gezogene Notbremse zu überbrücken, um noch die nächste Haltestelle zu 
erreichen. Weiterhin sind die Schienenfahrzeuge mit einer redundanten Antriebssteuerung versehen. 
Sollte eine Leitungsverbindung der Antriebssteuerung ausfallen, so ist es dem Fahrer technisch noch 
möglich, das Fahrzeug mit eigenem Antrieb zur nächsten Haltestelle oder dem nächsten Notausstieg 
zu fahren.  
 
Weiterhin sind die Tunnel mittlerweile vollständig mit Beschilderungen versehen, die die Distanz zur 
nächsten Haltestelle bzw. zum nächsten Notausstieg angeben. Die Schilder sind an den Tunnelwän-
den in einem Abstand von 25 Meter montiert und erleichtern die schnelle Orientierung im Tunnel. 
Derzeit werden die insgesamt 15 Notausstiege aus den Stadtbahntunneln zusätzlich mit einer Be-
schilderung und einem kontrastreichen Farbanstrich versehen, so dass die Erkennbarkeit weiter ver-
bessert wird.  
 
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung der Tunnel mit Löschwasserleitungen besteht nicht. 
Grundsätzlich stehen die Beteiligten der Stadt Köln (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Be-
rufsfeuerwehr) und der KVB in engem Kontakt und stimmen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und 
Verbesserung der Sicherheitsstandards ab.  
 
Vor diesem Hintergrund soll in Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Köln und der KVB auf den Ein-
bau der trockenen Löschwasserleitungen in den bestehenden Stadtbahntunneln verzichtet werden. 
Der Planungsbeschluss des Rates vom 15.05.2001 und der erweiterte Baubeschluss des Rates vom 
10.09.2009 für den nachträglichen Einbau von Löschwasserleitungen werden durch den vorliegenden 
Beschluss geändert.  
 
Zukünftig soll die Nachrüstung der Haltestellen mit Löschwassereinspeisung auf der Straßenebene 
und Entnahmestellen auf dem Bahnsteig und ggf. in der Verteilerebene umgesetzt werden. Es ist 
vorgesehen die Nachrüstung im Rahmen des laufenden Programms der Haltestellensanierungen und 
von Umbaumaßnahmen wie z. B. Aufzugnachrüstungen durchzuführen.  
 
Bei den bereits mit Löschwasser ausgestatteten Tunnelstrecken handelt es sich um die Stadtbahn-
strecken Ehrenfeld und Mülheim. Hier wurden bei der Errichtung Löschwasserentnahmen an den 
Bahnsteigen und abweichend von den anderen Strecken auch alle 50 Meter Entnahmestellen im 
Tunnel eingerichtet. Eine Teilstrecke vom Friesenplatz über die Haltestelle Christophstraße / Media-
park bis zum Hansaring ist ebenfalls mit diesem System ausgestattet.  
Bei den Umbaumaßnahmen Poststraße, Kalk Post und Vingst erfolgt die Nachrüstung der Haltestel-
len gemäß der aktuellen Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln, sodass die Einspei-
sung von Löschwasser auf Straßenebene und die Entnahme auf dem Bahnsteig nach Abschluss der 
Maßnahmen sichergestellt sein wird. 
Für weitere sechs Haltestellen ist diese Nachrüstung von Löschwasserentnahmestellen am Bahnsteig 
im Zuge einer Brandschutzsanierung bzw. der barrierefreien Nachrüstung vorgesehen. Es handelt 
sich um die Haltestellen Appellhofplatz / Zeughaus, Deutz Technische Hochschule, Friesenplatz, 
Fuldaer Str., Lohsestraße und Reichenspergerplatz.  
 
Noch nicht berücksichtigt sind die 7 nachfolgend genannten Haltestellen, für die ein Nachrüstungs-
konzept erarbeitet werden muss: 
 Florastr. 
 Geldernstr. / Parkgürtel 
 Hans-Böckler-Platz 
 Heimersdorf 
 Kalk Kapelle 
 Neusser Str. / Gürtel

4 
 Rudolfplatz 
 
Es ist erforderlich jede Haltestelle einzeln zu betrachten, damit die örtliche Situation erfasst und die 
erforderlichen Maßnahmen mit der Berufsfeuerwehr festgelegt werden können. Über den Zeithorizont 
muss mit den Beteiligten der Feuerwehr und der KVB verhandelt werden. 
 
Die Gesamtkosten für die Umsetzung des Löschwasserkonzeptes reduzieren sich um den Anteil, der 
der Nachrüstung der Tunnelstrecken zugeordnet werden kann. Die Höhe dieses Anteils kann zurzeit 
noch nicht beziffert werden. Die Haushaltsansätze bei der Finanzstelle 6903-1202-0-8012, Einbau 
v.Löschwassserleit.inStadtb.tunnel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfs 2018 ff entsprechend an-
gepasst. 
 
Anlagen Planungsbeschluss 2001

Beratungsverlauf (3)

31.01.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2893/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27