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1845/2019

Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 27.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 10.2.4

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3176 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 1845/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 
 
Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-
Nippes 
Zu dem Thema Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof 
Köln-Nippes stellt die SPD -Fraktion einen Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates - 
AN/0325/2019 – vom 12.03.2019 mit versch iedenen Einzelthemen.  
 
Die Verwaltung nimmt zu den Punkten 1 und 5 des Antrags wie folgt Stellung:    
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes bittet das Umweltamt, unabhängige und objektive Immissionsmessu n-
gen für Licht und Lautstärke zu veranlassen, während in den  Nachtstunden die ICE -Züge vor den Ha l-
len auf dem Gelände des ehem. Güter - und Verschiebebahnhofs Nippes auf Einfahrt warten und b e-
reits bearbeitet werden.  
 
Die Abteilung Immissionsschutz -, Wasser- und Abfallwirtschaft im Umwelt - und Verbraucherschutzamt der 
Stadt Köln erarbeitet zurzeit die Vergabe für die Lärmmessungen gemäß der Vorgaben der Technischen 
Anleitung Lärm (TA Lärm) im Hinblick auf die in Punkt 1 beschriebene Situation. Es wird geprüft, ob diese 
Messungen längere Zeiträume erfassen, damit tat sächlich die Phasen erfasst werden, an denen ICE -Züge 
auf die Einfahrt warten und Arbeiten verrichtet werden.  
Lichtimmissionsmessungen werden in der Region durch das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbra u-
cherschutz NRW (LANUV) in Amtshilfe durchgeführt.  Eine schriftliche Anfrage ist von der Verwaltung vera n-
lasst worden. Eine Zusage mit konkreten Terminen ist jedoch von der Auslastung des LANUV abhängig.  
 
5.    Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen, in wie weit die vom Lärm betroffe nen 
Wohngebiete in Longerich bei der höchstzulässigen Schallimmission einer Mischkalkulation aus Wo h-
nen und Gewerbe unterliegen dürfen.  
 
Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum 
Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), können nach Nr. 7 der Technische Anle i-
tung Lärm (TA Lärm) die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen 
geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien  geltenden Werte erhöht 
werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. Die Immission s-
richtwerte für Kern -, Dorf und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, 
dass der Stand der Lär mminderungstechnik eingehalten wird.  
Wesentliche Kriterien für die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes ist die Prägung des Ei n-
wirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe - und Industriebetrie-
be andererseits. Für eine Regelung als Gemengelage ist zunächst zu prüfen, ob die Pflichten zur gegense i-
tigen Rücksichtnahme und zur Einhaltung des Standes der Technik der Lärmminderung   durch den Betrei-
ber, in diesem Fall die DB Fernverkehr AG, in ausreichendem Maße erfü llt werden.

2

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1845/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
27.05.2019
Erstellt
23.05.2019 16:44