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Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2025, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1335/2024 vom 11.10.2024

Stand: Am 04.11.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1335/2024 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2025, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, und FDP bitten folgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 04.11.2024 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2025 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals ist am Samstag, 22. Februar 2025 ab 10 Uhr – 14 Uhr geplant (Bühnenaufbau ab 08.00 Uhr). Der Markt ist zum Teil betroffen, da die Bühne und Getränkewagen aufgebaut werden. Der Veranstalter und das Marktamt sollen sich wie im letzten Jahr rechtzeitig abstimmen. 2.) a) Rodenkirchener Weintage Am Donnerstag, 29. Mai bis Sonntag, 1. Juni 2025 (zzgl. Montag 2. Juni 2025 Abbau), - 2 - sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Der Aufbau beginnt am Mittwoch 28. Mai nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 02. Juni 2025 geplant. Der Donnerstag, 29. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Auf dem Maternusplatz kann der Wochenmarkt am 31. Mai 2025 nicht stattfinden. b) Rodenkirchener Sommertage Am Samstag, 05. Juli bis Sonntag, 06. Juli 2025, sind die Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant:  dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 05. Juli 2025 fällt aus)  dem restlichen Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 04. Juli ab 10.00 – somit keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur, wenn keine Baumaß- nahme die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern) sowie  der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstraße);  Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil- helmstr. bleibt für den Verkehr frei);  Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 04. Juli 2025 ab 10.00);  Straßensperrung ab Freitag, 04. Juli 2025 ab 18.00 geplant. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der restliche Rathausvorplatz ge- nutzt werden, wenn diese trotz der Baumaßnahme des Bezirkrathauses zur Verfügung steht. Daher kann der Wochenmarkt weder auf dem Maternusplatz noch auf dem Rathausvorplatz am Samstag, 05. Juli 2025 nicht stattfinden. c) Rodenkirchener Winterzauber Am Mittwoch, 03. Dezember bis Sonntag, 7. Dezember 2025 (Abbau und Reinigung Montag 8. Dezember bis Dienstag 09. Dezember 2025), ist der Rodenkirchener Winter- zauber auf dem Maternusplatz geplant. Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 6. Dezember 2025 stattfin- den. Der Donnerstag-Markt am 04. Dezember 2025 kann stattfinden. Des weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen. 3.) Anlässlich der Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen wird die Marktver- waltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 4.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt- verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den Marktbe- schickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 3.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchfüh- rung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort). und - 3 - B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Fr 17. Januar 2025 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des aufgebauten Karnevalfestzeltes (Sitzungen vom Do. 16.01. bis So. 19.01., Aufbau 10.01. nach dem Wochenmarkt, Markt am 10.01.2025 und am 24.01.2025 kann stattfinden) ausfallen. 2.) Von Mittwoch, 30. April 2025 bis Donnerstag, 1. Mai 2025 ist die Maiveranstaltung inkl. Aufbau und Abbau auf der nördlichen Fläche geplant. Der Markt am Freitag, 2. Mai 2025 kann auf der ganzen Fläche stattfinden. 3.) Von Samstag, 6. Dezember 2025 (Aufbau) bis einschließlich Dienstag, 16. Dezember 2025 (Abbau) steht für den Freitagswochenmarkt, 12. Dezember 2025 anlässlich des Weihnachtsmarktes (12.12. – 14.12.) nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Der Weihnachtsmarkt soll auf der nördlichen Fläche stattfinden (hin zur Sürther Hauptstraße). Mit freundlichen Grüßen gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23 Vorlagen-Nummer AN/1335/2024 Stand: 10.11.2024 Sachstandsbericht Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2025, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.11.2024 8.1.1 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2025, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1335/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen geneh- migungsfähig sind – für 2025 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals ist am Samstag, 22. Februar 2025 ab 10 Uhr – 14 Uhr geplant. (Bühnenaufbau ab 08.00 Uhr). Der Markt ist zum Teil be- troffen, da die Bühne und Getränkewagen aufgebaut werden. Der Veranstalter und das Marktamt sollen sich wie im letzten Jahr rechtzeitig abstimmen. 2.) a) Rodenkirchener Weintage Am Donnerstag, 29. Mai bis Sonntag, 1. Juni 2025 (zzgl. Montag 2. Juni 2025 Abbau), sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Der Aufbau beginnt am Mittwoch 28. Mai nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 02. Juni 2025 geplant. Der Donnerstag, 29. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Auf dem Maternusplatz kann der Wochenmarkt am 31. Mai 2025 nicht stattfinden. b) Rodenkirchener Sommertage Am Samstag, 05. Juli bis Sonntag, 06. Juli 2025, sind die Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant:  dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 05. Juli 2025 fällt aus) 2  dem restlichen Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 04. Juli ab 10.00 – somit keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur, wenn keine Baumaß- nahme die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern) sowie  der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstraße);  Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil- helmstr. bleibt für den Verkehr frei);  Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 04. Juli 2025 ab 10.00);  Straßensperrung ab Freitag, 04. Juli 2025 ab 18.00 geplant. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der restliche Rathausvorplatz genutzt werden, wenn diese trotz der Baumaßnahme des Bezirkrathauses zur Verfügung steht. Daher kann der Wochenmarkt weder auf dem Maternus- platz noch auf dem Rathausvorplatz am Samstag, 05. Juli 2025 stattfinden. c) Rodenkirchener Winterzauber Am Mittwoch, 03. Dezember bis Sonntag, 7. Dezember 2025 (Abbau und Reinigung Montag 8. Dezember bis Dienstag 09. Dezember 2025), ist der Rodenkirchener Winter- zauber auf dem Maternusplatz geplant. Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 6. Dezember 2025 stattfinden. Der Donnerstag-Markt am 04. Dezember 2025 kann stattfinden. Des Weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen. 3.) Anlässlich der Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen wird die Marktver- waltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 4.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktver- waltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den Marktbe- schickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 3.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort). und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Freitag, 17. Januar 2025 auf dem Sürther Markt- platz muss aufgrund des aufgebauten Karnevalfestzeltes (Sitzungen vom Do. 16.01. bis So. 19.01., Aufbau 10.01. nach dem Wochenmarkt, Markt am 10.01.2025 und am 24.01.2025 kann stattfinden) ausfallen. 2.) Von Mittwoch, 30. April 2025 bis Donnerstag, 1. Mai 2025 ist die Maiveranstaltung inkl. Aufbau und Abbau auf der nördlichen Fläche geplant. Der Markt am Freitag, 2. Mai 2025 kann auf der ganzen Fläche stattfinden. 3.) Von Samstag, 6. Dezember 2025 (Aufbau) bis einschließlich Dienstag, 16. Dezember 2025 (Abbau) steht für den Freitagswochenmarkt, 12. Dezember 2025 anlässlich des Weihnachtsmarktes (12.12. – 14.12.) nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Der Weihnachtsmarkt soll auf der nördlichen Fläche stattfin- den (hin zur Sürther Hauptstraße). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hennemann) 3 Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die jährliche Festsetzung ist erfolgt.

Beratungsverlauf

  1. 04.11.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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