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AN/1335/2024

Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2025, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 11.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.11.2024, TOP 8.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

5278 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1335/2024 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
 
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2025,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, und FDP bitten folgenden  
gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 
04.11.2024 zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den  
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die  
Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2025 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals ist am Samstag, 22. Februar 
2025 ab 10 Uhr – 14 Uhr geplant (Bühnenaufbau ab 08.00 Uhr). Der Markt ist zum Teil 
betroffen, da die Bühne und Getränkewagen aufgebaut werden. Der Veranstalter und 
das Marktamt sollen sich wie im letzten Jahr rechtzeitig abstimmen. 
 
 
2.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 29. Mai bis Sonntag, 1. Juni 2025 (zzgl. Montag 2. Juni 2025 Abbau),

- 2 - 
 
sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Der Aufbau beginnt 
am Mittwoch 28. Mai nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 02. Juni 
2025 geplant. Der Donnerstag, 29. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), da findet 
der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Auf dem Maternusplatz kann der Wochenmarkt 
am 31. Mai 2025 nicht stattfinden. 
 
b) Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 05. Juli bis Sonntag, 06. Juli 2025, sind die Rodenkirchener Sommertage 
auf folgenden Flächen geplant: 
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 05. Juli 2025 fällt aus) 
 dem restlichen Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 04. Juli ab 10.00 – somit 
keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur, wenn keine Baumaß-
nahme die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern) sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / 
Ecke Kirchstraße);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil-
helmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 04. Juli 2025 ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 04. Juli 2025 ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der restliche Rathausvorplatz ge-
nutzt werden, wenn diese trotz der Baumaßnahme des Bezirkrathauses zur Verfügung 
steht. Daher kann der Wochenmarkt weder auf dem Maternusplatz noch auf dem 
Rathausvorplatz am Samstag, 05. Juli 2025 nicht stattfinden. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 03. Dezember bis Sonntag, 7. Dezember 2025 (Abbau und Reinigung 
Montag 8. Dezember bis Dienstag 09. Dezember 2025), ist der Rodenkirchener Winter-
zauber auf dem Maternusplatz geplant.  
Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 6. Dezember 2025 stattfin-
den.  
 
Der Donnerstag-Markt am 04. Dezember 2025 kann stattfinden. 
 
  
Des weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang 
Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen. 
 
 
3.) Anlässlich der Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen wird die Marktver-
waltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen 
Märkte zu suchen. 
 
4.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt-
verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den Marktbe-
schickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar 
(siehe Ziffer 3.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchfüh-
rung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).  
 
und

- 3 - 
 
 
B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
  
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Fr 17. Januar 2025 auf dem Sürther Marktplatz 
muss aufgrund des aufgebauten Karnevalfestzeltes (Sitzungen vom Do. 16.01. bis So. 
19.01., Aufbau 10.01. nach dem Wochenmarkt, Markt am 10.01.2025 und am 
24.01.2025 kann stattfinden) ausfallen. 
2.)  Von Mittwoch, 30. April 2025 bis Donnerstag, 1. Mai 2025 ist die Maiveranstaltung inkl. 
Aufbau und Abbau auf der nördlichen Fläche geplant. Der Markt am Freitag, 2. Mai 
2025 kann auf der ganzen Fläche stattfinden. 
3.)  Von Samstag, 6. Dezember 2025 (Aufbau) bis einschließlich Dienstag, 16. Dezember 
2025 (Abbau) steht für den Freitagswochenmarkt, 12. Dezember 2025 anlässlich 
des Weihnachtsmarktes (12.12. – 14.12.) nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin 
(ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Der Weihnachtsmarkt soll auf der nördlichen Fläche 
stattfinden (hin zur Sürther Hauptstraße). 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters

Sachstandsbericht BV

5114 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1335/2024
Stand: 10.11.2024 
Sachstandsbericht  
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2025,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.11.2024  
 
8.1.1 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2025,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1335/2024 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk 
Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen geneh-
migungsfähig sind – für 2025 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals ist am Samstag, 22. Februar 2025 
ab 10 Uhr – 14 Uhr geplant. (Bühnenaufbau ab 08.00 Uhr). Der Markt ist zum Teil be-
troffen, da die Bühne und Getränkewagen aufgebaut werden. Der Veranstalter und das 
Marktamt sollen sich wie im letzten Jahr rechtzeitig abstimmen. 
2.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 29. Mai bis Sonntag, 1. Juni 2025 (zzgl. Montag 2. Juni 2025 Abbau), 
sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Der Aufbau beginnt 
am Mittwoch 28. Mai nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 02. Juni 
2025 geplant. Der Donnerstag, 29. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), da findet 
der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Auf dem  
Maternusplatz kann der Wochenmarkt am 31. Mai 2025 nicht stattfinden. 
 
b) Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 05. Juli bis Sonntag, 06. Juli 2025, sind die Rodenkirchener Sommertage 
auf folgenden Flächen geplant:  
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 05. Juli 2025 fällt aus)

2 
 
 dem restlichen Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 04. Juli ab 10.00 – somit 
keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur, wenn keine Baumaß-
nahme die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern) sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke 
Kirchstraße);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil-
helmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 04. Juli 2025 ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 04. Juli 2025 ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der restliche Rathausvorplatz 
genutzt werden, wenn diese trotz der Baumaßnahme des Bezirkrathauses zur 
Verfügung steht. Daher kann der Wochenmarkt weder auf dem Maternus-
platz noch auf dem Rathausvorplatz am Samstag, 05. Juli 2025 stattfinden. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 03. Dezember bis Sonntag, 7. Dezember 2025 (Abbau und Reinigung 
Montag 8. Dezember bis Dienstag 09. Dezember 2025), ist der Rodenkirchener Winter-
zauber auf dem Maternusplatz geplant.  
Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 6. Dezember 2025 stattfinden.  
Der Donnerstag-Markt am 04. Dezember 2025 kann stattfinden.  
 
Des Weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang 
Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen. 
3.) Anlässlich der Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen wird die Marktver-
waltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen 
Märkte zu suchen.  
 
4.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktver-
waltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den Marktbe-
schickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar 
(siehe Ziffer 3.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung 
des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).  
 
und  
B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Freitag, 17. Januar 2025 auf dem Sürther Markt-
platz muss aufgrund des aufgebauten Karnevalfestzeltes (Sitzungen vom Do. 16.01. bis 
So. 19.01., Aufbau 10.01. nach dem Wochenmarkt, Markt am 10.01.2025 und am 
24.01.2025 kann stattfinden) ausfallen. 
2.)  Von Mittwoch, 30. April 2025 bis Donnerstag, 1. Mai 2025 ist die Maiveranstaltung inkl. 
Aufbau und Abbau auf der nördlichen Fläche geplant. Der Markt am Freitag, 2. Mai 
2025 kann auf der ganzen Fläche stattfinden. 
3.)  Von Samstag, 6. Dezember 2025 (Aufbau) bis einschließlich Dienstag, 16. Dezember 
2025 (Abbau) steht für den Freitagswochenmarkt, 12. Dezember 2025 anlässlich des 
Weihnachtsmarktes (12.12. – 14.12.) nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. 
Platzhälfte) zur Verfügung. Der Weihnachtsmarkt soll auf der nördlichen Fläche stattfin-
den (hin zur Sürther Hauptstraße). 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hennemann)

3 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die jährliche Festsetzung ist erfolgt.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Industriestraße 161
  • Hauptstraße
  • Walther-Rathenau-Straße
  • Maternusstraße
  • Barbarastraße
  • Wilhelmstraße
  • Sürther Hauptstraße
  • Maternusplatz
  • Frohnhofstraße
  • Kirchstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1335/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
11.10.2024
Erstellt
27.09.2024 08:26