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2093/2021

Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes in Kalk (Ordnungsdienste vor Ort)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 31.12.2026, TOP 2

Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 08.04.2021 (AN/0688/2021)

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Anlage 4 - Mitteilung (1249/2019)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag "Ordnungsdienste vor Ort" (1507/2021)

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Anlage 3 - Auszug dem Beschlussprotokoll der Sitzung der BV Kalk vom 22.04.2021 zu TOP 7.22

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Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 08.04.2021 (AN/0688/2021)

2941 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: manuela.grube@stadt-koeln.de
Gero Fürstenberg 
Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion 
E-Mail: gero.fuerstenberg@cdu-kalk.de
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.04.2021 
AN/0688/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021, TOP 7.22 
Ordnungsdienste vor Ort 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.04.2021 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antrag stellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Auf-
nahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 
22.04.2021: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
Die Verwaltung sowie der Rat der Stadt Köln werden gebeten, schnellstmöglich 
mit der Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes im 
Stadtbezirk Kalk zu beginnen. Zusätzlich sollen, vergleichbar mit den Bezirks-
beamten der Polizei, Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes fest für einzelne 
Veedel zuständig sein. Der Stützpunkt in Kalk soll zugleich erste Anlaufstelle 
für Bürger und Bürgerinnen sowie für das Bürgeramt K
alk sein. 
Anlage 1

2 
 
 
 
 
Begründung:  
Mit diesem Antrag wollen wir den zentral geführten Ordnungsdienst durch dezentrale 
Stützpunkte/Anlaufstellen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsam-
tes und für die Bürger und Bürgerinnen des Stadtbezirkes erweitern.  
Aufgrund der Verkehrsdichte ist es nicht sinnvoll, den Ordnungsdienst am äußeren 
Rand der Stadt auszulagern. 
In verkehrsintensiven Stoßzeiten wird ein schnelles Reagieren des Ordnungsdiens-
tes verhindert, da sie zum Teil sehr lange Anfahrtswege bis in die östlichen Stadtteile 
haben. 
Auch ist dem Klimaschutz in keiner Weise gedient, wenn die Anfahrtswege sehr lan-
ge dauern. 
Sicherheit braucht sichtbare Präsenz und schnelle barrierefreie Ansprechbarkeit. In 
diesem Sinne fordern wir örtlich zuständige Mitarbeiter/Innen des Ordnungsamtes, 
die sich insbesondere gemeinsam mit den jeweiligen Bezirksbeamten der Polizei vor 
Ort bestens auskennen und bei den Bürgern und Bürgerinnen bekannt sind. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Christian Robyns 
Christian Robyns   Manuela Grube 
SPD-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzende 
   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
 
 
 
 
 
Gero Fürstenberg   HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender 
der CDU-Fraktion   der Fraktion DIE LINKE.

Anlage 4 - Mitteilung (1249/2019)

8826 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/01/1-2 
Vorlagen-Nummer: 18.04.2019 
1249/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 29.04.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 
Mitteilung zum Beschluss der BV Porz  vom 26.03.2019 zum Antrag AN/0337/2019 
Anrufung des Hauptausschusses 
Die Bezirksvertretung Porz hatte in ihrer Sitzung am 30.01.2018 auf Antrag AN/0135/2018 der Frakti-
on DIE GRÜNEN nachfolgenden Beschluss gefasst:  
„Die Bezirksvertretung bittet den Ausschuss für Verwaltung und Recht zu beschließen: Die 
Rechte der Bezirksvertretung nach § 37 Absatz 5 wurden durch die pure Mitteilung ohne die 
Möglichkeit einer Beschlussfassung unbotsam eingeschränkt. Die Verwaltung soll die Mittei-
lung „2763/2017 Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ 
als Beschlussvorlage im Rahmen des Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen erneut in die 
Bezirksvertretungen bringen. Bis dies nicht geschehen ist das Verfahren anzuhalten.“ 
Der Beschluss wurde gemäß § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre-
tungen der Stadt Köln dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht/Vergabe/Internationales 
und der Bezirksvertretung Porz mit einer Stellungnahme der Verwaltung als Mitteilung zur Kenntnis-
nahme vorgelegt (0668/2018, Anlage 1). Die Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung am 15.03.2018 
und der Ausschuss am 23.04.2018 Kenntnis genommen. 
In ihrer Sitzung am 26.03.2019 hat die Bezirksvertretung Porz auf Antrag AN/0337/2019 der SPD-
Fraktion (Anlage 2) unter TOP 8.2 einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst:  
„Der Hauptausschuss wird aufgefordert, die Verwaltungsvorlage zur Zentralisierung des Ord-
nungsdienstes der Stadt Köln der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und dieser ihr Anhö-
rungsrecht gemäß § 37 Abs. V der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 2 Abs. II 
Nr.7.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln einzuräumen. 
Sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, behält sich die Bezirksvertretung aus-
drücklich vor, das Beteiligungsrecht im Wege des Kommunalverfassungsstreites verwaltungs-
gerichtlich feststellen zu lassen.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
I.  
Die Bezirksvertretung Porz möchte erreichen, dass sie erneut zu der Verwaltungsvorlage „Zielbild 
2020 Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“, 2763/2017, angehört wird. Dazu 
ist festzuhalten, dass die Mitteilung in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2018 von 
Herrn Stadtdirektor Dr. Keller vorgestellt und in der Bezirksvertretung ausführlich erörtert und disku-
tiert wurde. Es wurde ein ausführliches Protokoll erstellt, das die ausgetauschten Argumente und den 
Diskussionsverlauf in der Bezirksvertretung wieder gibt. Das Protokoll wurde der Mitteilung 0668/2018 
Anlage 4

2 
 
als Anlage beigefügt und in der Sitzung am 23.04.2018 vom Ausschuss für Allgemeine Verwaltung 
und Recht/Vergabe/Internationales zur Kenntnis genommen. Die Argumente der Bezirksvertretung 
sind daher in der Verwaltung und im Ausschuss bekannt. 
 
 
II.  
In der vorgenannten Mitteilung für die Sitzung des Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und 
Recht/Vergabe/Internationales und die Bezirksvertretung Porz (0668/2018) wird erläutert, dass die 
Rechte der Bezirksvertretung aus § 37 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) durch die Information 
über eine Mitteilung in der Angelegenheit gewahrt und nicht verletzt sind. Da die Neuorganisation des 
Ordnungsdienstes in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin fällt, kam und 
kommt eine Beschlussfassung der Politik mit entsprechender Anhörung der Bezirksvertretung im We-
ge einer Beschlussvorlage nicht in Betracht. 
 
„Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtbezirk be-
rühren, zu hören. Dieses Anhörungsrecht bezieht sich jedoch auf Entscheidungen, die in einem 
Fachausschuss oder im Rat getroffen werden, nicht jedoch auf Angelegenheiten, die in den Zu-
ständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin fallen. Die Oberbürgermeisterin ist nach § 62 Abs. 1 
Satz 2 GO NRW verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der ge-
samten Verwaltung. In dieser Funktion besitzt sie ein umfassendes Organisations- und Wei-
sungsrecht sowie die Befugnis zur Leitung und Verteilung der Geschäfte. 
Die Organisationsgewalt umfasst demnach auch das unentziehbare Recht, im Rahmen der auf-
gezeigten Grenzen sowohl über die organisatorische Gliederung der Verwaltung (z. B. Zusam-
menlegung von Organisationseinheiten, Zuordnung von Aufgabenbereichen) als auch über den 
Einsatz und die Geschäftsbereiche der Beschäftigten zu entscheiden. Mit der Neuorganisation 
des Ordnungsdienstes ist keine Verlegung oder Auflösung von Verwaltungsdienststellen im Be-
zirk verbunden, sondern eine geänderte organisatorische Anbindung der Mitarbeiter. Auch die 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sieht ein entsprechendes Anhörungsrecht nicht vor.  
Da die Neuorganisation des Ordnungsdienstes in die Organisationsgewalt der Oberbürgermeiste-
rin fällt, müsste ein auf die entsprechende Bitte der Bezirksvertretung Porz gefasster Beschluss 
des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Recht/Vergabe/Internationales beanstandet 
werden.“ 
 
Daher wurde der Beschluss der Bezirksvertretung dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. 
 
 
III. 
Dies gilt entsprechend auch für den Beschluss der Bezirksvertretung vom 26.03.2019 über die Anru-
fung des Hauptausschusses. Da die Neuorganisation des Ordnungsdienstes im Rahmen der Organi-
sationsgewalt der Oberbürgermeisterin erfolgt ist, kann der Hauptausschuss mangels Zuständigkeit 
nicht über die Beteiligung der Bezirksvertretung entscheiden. Der Beschluss der Bezirksvertretung ist 
vor dem Hintergrund der in der Gemeindeordnung verankerte Organisationsgewalt der Oberbürger-
meisterin rechtlich nicht umsetzbar.  
 
Etwas anderes ergibt sich weder aus dem allgemeinen Grundsatz der Organtreue noch aus der Kon-
kretisierung dieses Grundsatzes in der Geschäftsordnung. Die Regelung des § 44 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dient als Vorverfahren bei kommunalver-
fassungsrechtlichen Streitigkeiten vor Einschaltung der Gerichte und stellt eine Konkretisierung des 
allgemeinen Grundsatzes der Organtreue dar, der die rechtzeitige Rüge der für rechtswidrig gehalte-
nen Maßnahme gegenüber dem zuständigen Organ selbst gebietet, um diesem die Möglichkeit zu 
geben, Einwände zu prüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen (vgl. OVR NRW, Beschlüsse vom 
19.08.2011 – 15 A 1555/11, vom 16.05.2013 – 15 A 785/12 sowie Urteil vom 15.09.2015 – 15 A 
1961/13). Die Voraussetzungen für eine Anrufung des Hauptausschusses liegen bei der Streitfrage 
zwischen Bezirksvertretung und Oberbürgermeisterin über die Organisationskompetenz der Oberbür-
germeisterin nicht vor. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung wird daher dem Hauptausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

3 
 
 
IV. 
Die im Beschluss am 26.03.2019 angeführte Zuständigkeit bei öffentlichen Einrichtungen greift nicht: 
Die Bezirksvertretungen sind bei der Planung, Errichtung sowie wesentlichen Änderungen und Auf-
hebungen von öffentlichen Einrichtungen mit überbezirklicher Bedeutung im Bezirk anzuhören, § 2 
Absatz 2 Ziff. 7.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Eine örtliche Nebenstelle des Ordnungs-
dienstes stellt jedoch keine öffentliche Einrichtung im Sinne der Gemeindeordnung NRW dar.  
 
Nach § 8 GO liegt eine öffentliche Einrichtung vor, wenn die Gemeinde freiwillig oder als gesetzliche 
Vorgabe eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllt und diese Einrichtung den Einwohnerin-
nen und Einwohnern zur Verfügung stellt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.10.1968 - III a 1522/64). Öf-
fentliche Einrichtungen liegen entsprechend dann vor, wenn sie von der Gemeinde im öffentlichen 
Interesse unterhalten und durch einen gemeindlichen Widmungsakt der allgemeinen Nutzung durch 
Gemeindeangehörige oder ortsansässige Vereinigungen zugänglich gemacht werden. Typische Bei-
spiele für öffentliche Einrichtungen sind Schulen, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhö-
fe, Theater, Museen, Bäder und Sportanlagen. Eine örtliche Nebenstelle des Ordnungsdienstes hin-
gegen fällt nicht hierunter. 
 
Auch aus § 38 GO ergibt sich kein Entscheidungsrecht eines politischen Gremiums mit entsprechen-
dem Anhörungsrecht der Bezirksvertretung. Vielmehr stellt § 38 Abs. 2 Satz 2 GO klar, dass die Ent-
scheidungsrechte der Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Organisationsgewalt auch in Bezug auf 
Bezirksverwaltungsstellen bestehen.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Mitteilung 0668/2018 mit Anlagen   
Anlage 2: Antrag AN/0337/2019 „Anhörung zur Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes“ 
 
 
gez. Prof. Dr. Diemert i.V. für OB Reker

Beschlussvorlage Rat

6966 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2093/2021 
Freigabedatum 
227.10.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des 
Ordnungsamtes in Kalk (Ordnungsdienste vor Ort) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 22.04.2021 (TOP 7.22) 
zur Kenntnis und leitet sie gemäß § 38 Absatz 13 Satz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln an die für diese Angelegenheit zuständige Oberbürgermeisterin 
weiter. 
 
Rat 09.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Kalk hatte in ihrer Sitzung am 22.04.2021 unter TOP 7.22 auf den gemeinsa-
men Antrag (AN/0688/2021) der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 08.04.2021 (Anlage 1) einstimmig nachfolgenden Be-
schluss gefasst:  
„Die Verwaltung sowie der Rat der Stadt Köln werden gebeten, schnellstmöglich mit der Ein-
richtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes im Stadtbezirk Kalk zu begin-
nen. Zusätzlich sollen, vergleichbar mit den Bezirksbeamten der Polizei, Mitarbeiter/innen des 
Ordnungsdienstes fest für einzelne Veedel zuständig sein. Der Stützpunkt in Kalk soll zugleich 
erste Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen sowie für das Bürgeramt Kalk sein.“ 
Die von der Verwaltung verfasste Stellungnahme zum Antrag (1507/2021 – Anlage 2) wurde von der 
Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am 22.04.2021 zur Kenntnis genommen. 
Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll ist als Anlage 3 beigefügt. 
Die Anregung der Bezirksvertretung ist gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und 
der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat mit einem Beschlussvorschlag vorzulegen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu den weiteren Ausführungen im Beschlusstext der Bezirksvertretung Kalk zur festen Zuständigkeit 
der Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes für einzelne Veedel sowie des dezentralen Stützpunktes 
als erste Anlaufstelle für Bürger*innen und für das Bürgeramt Kalk, wird in der Stellungnahme der 
Verwaltung (1507/2021 – Anlage 2) unter anderem ausgeführt: 
Der Ordnungsdienst gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirklichen 
Zuständigkeit, angelehnt an die neun Stadtbezirke, unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen 
in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“. Die Dienstgruppe Kalk kennt somit alle 
ordnungsrechtlichen Besonderheiten, Themenschwerpunkte und „Hotspots“ in ihrem Bezirk. 
Dies führt zu einer deutlich effektiveren Aufgabenwahrnehmung mit guten Ortskenntnissen der 
Ordnungsdienstkräfte. 
Während der Präsenzstreifen vor Ort sind sie einerseits direkte Ansprechperson für sämtliche 
Fragen und Anliegen der Bürger*innen. Gleichzeitig werden sie bei eingehenden Meldungen, 
Hinweisen oder Beschwerden entweder per Funk oder Handy informiert und sind in der Lage 
die Örtlichkeit unverzüglich aus dem Bezirk heraus anzufahren. 
Zusätzlich zur bezirklichen Aufbauorganisation des Ordnungsdienstes ist zu betonen, dass die 
verschiedenen Dienstgruppenleitungen in einem engen Kontakt zu den jeweiligen Bürgeramts-
leitungen stehen. Im Kontext des Projektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des 
städtischen Ordnungsdienstes“ finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Amt für öffentli-
che Ordnung, der Dienstgruppe Kalk und dem Bürgeramt Kalk statt. 
 
Somit werden die Anregungen der Bezirksvertretung Kalk mit den bezirklich orientierten Dienstgrup-
pen und dem regelmäßig stattfindenden engen Austausch zwischen Bürgeramtsleitungen und

3 
Dienstgruppenleitungen bereits umgesetzt. Die Zusammenarbeit wird von beiden Seiten bereits seit 
mehreren Jahren als positiv und zielführend erachtet. 
 
Hinsichtlich der Reaktionszeit des Ordnungsdienstes in verkehrsintensiven Stoßzeiten aufgrund der 
Lage des künftigen Dienstgebäudes in Köln-Junkersdorf kann ebenfalls auf die bereits eingebrachte 
Stellungnahme der Verwaltung verwiesen werden. 
Hier wird unter anderem auf ein angepasstes Dienst- und Schichtmodell zur Umgehung von dichtem 
Verkehr bei den Anfahrtszeiten in die jeweiligen Stadtbezirke hingewiesen. Weiterhin wird ausgeführt: 
 
Darüber hinaus konnte sich der Ordnungsdienst auch im Hinblick auf die Digitalisierung wei-
terentwickeln. Künftig wird der Ordnungsdienst mit einer entsprechenden Software für das 
ordnungsbehördliche Auftragsmanagement ausgestattet, sodass die Aufgabenerledigung in-
nerhalb der Stadtbezirke noch effizienter gestaltet werden kann. Ziel dabei ist, den Aufwand 
für mögliche Schreibarbeiten im Büro (z.B. Erfassung von Berichten) von Außendienstkräften 
zu minimieren.  
 
Dadurch kann der Aufenthalt am zentralen Standort in Köln-Junkersdorf begrenzt und die Präsenzzei-
ten in den Stadtbezirken weiter erhöht werden. Die Notwendigkeit einer Einrichtung eines dezentralen 
Stützpunktes im Bezirk Kalk ist somit nicht gegeben. 
 
Grundsätzlich fallen die Neuorganisation des Ordnungsdienstes und die damit erfolgte Zentralisierung 
in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin. Die Geschäftsordnung sieht in die-
sem Fall vor, dass der Rat die Anregung an die zuständige Stelle (die Oberbürgermeisterin) weiterlei-
tet. 
 
Die Oberbürgermeisterin ist nach § 62 Absatz 1 Satz 2 GO NRW verantwortlich für die Leitung und 
Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. In dieser Funktion besitzt sie ein 
umfassendes Organisations- und Weisungsrecht sowie die Befugnis zur Leitung und Verteilung der 
Geschäfte. 
 
Bei der Bitte der Bezirksvertretung Kalk um die Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ord-
nungsamtes im Stadtbezirk Kalk handelt es sich um Belange der Organisationshoheit der Oberbür-
germeisterin und damit um eine Verwaltungsangelegenheit, die in den alleinigen Zuständigkeitsbe-
reich der Oberbürgermeisterin fällt. 
 
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung hatte bereits 2019 bei der Prüfung im Hinblick auf einen 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz bestätigt, dass die Neuorganisation des Ordnungsdienstes in 
den Bereich der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin fällt. Die Mitteilung für die Sitzung des 
Hauptausschusses und die Bezirksvertretung Porz (1249/2019) ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
Anlagen 
- Anlage 1:  Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und 
der Fraktion DIE LINKE vom 08.04.2021 (AN/0688/2021) 
- Anlage 2:  Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag „Ordnungsdienste vor Ort“ 
(1507/2021) 
- Anlage 3:  Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der BV Kalk vom 22.04.2021 zu TOP 
7.22 
- Anlage 4:  Mitteilung (1249/2019)

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag "Ordnungsdienste vor Ort" (1507/2021)

6708 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/323/1 
V
orlagen-Nummer 
1507/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
S
tellungnahme zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, AN/1157/2020 "Ordnungsdienste vor 
Ort„ vom 08.04.2021 
Gemäß dem obenstehenden Antrag zur Sitzung vom 22.04.2021 soll ein Beschluss zur Einrichtung 
eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes im Stadtbezirk Kalk geschlossen werden. 
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wurde im Jahr 2004 unter der Abteilung „324 Ordnungs- und Ver-
kehrsdienst“ zentralisiert, um im Bereich der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gefahrenabwehr 
entsprechend den gesteigerten Anforderungen einer Großstadt und dem anspruchsvollen und weit-
gespannten Aufgabenspektrum, das in den vergangenen Jahren stets gewachsen ist, gerecht werden 
zu können. Aufgrund der Größe und der städtischen Bedeutung bildet der Ordnungsdienst seit 2020 
eine eigene Abteilung (323) im Amt für öffentliche Ordnung, derzeit zentral angesiedelt im Stadthaus 
Deutz - Ostgebäude. 
Um den stetig wachsenden Anforderungen und Aufgaben gerecht werden zu können, ist es notwen-
dig, für den Einsatz und die Steuerung eines funktionsfähigen Ordnungsdienstes die erforderlichen 
Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu optimieren. Dazu wurde in verschiedenen Ratsbeschlüs-
sen von 2015 und 2017 beschlossen, den Ordnungsdienst personell auf insgesamt rund 300 Stellen 
im Außendienst aufzustocken. Daneben wurde im Rahmen des Verwaltungsreformprojektes „Zielbild 
2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ weitere erforderliche Qualitäten 
für die Erledigung der Aufgaben geschaffen, wie zum Beispiel eine angemessene Ausstattung mit 
Räumlichkeiten, eine ausreichende Fuhrparkausstattung und ein funktionierender Innendienstbetrieb. 
Eine Fortentwicklung dieses Projekts mit weiteren Maßnahmen zur Optimierung der Rahmenbedin-
gungen, der Organisation und der verbesserten Ausstattung des Ordnungsdienstes ist in der Entwick-
lung. 
Um diese Rahmenbedingungen und die Stärkung für einen zentral geführten Ordnungsdienst realisie-
ren zu können, wird der Ordnungsdienst noch in diesem Jahr in das neue Dienstgebäude in Köln-
Junkersdorf ziehen. Dieses Dienstgebäude ist dazu geeignet, allen besonderen räumlichen Anforde-
rungen eines funktionierenden Ordnungsdienstes (z.B. Trainingsräume, Sozialräume, Asservaten-
kammer, Duschen, Umkleiden) gerecht zu werden und ressourcenschonend zu agieren. Es ist zu 
betonen, dass eine Stärkung des zentral geführten Ordnungsdienstes gleichzeitig auch eine optimier-
te Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Stadtbezirks Kalk bedeuten wird. 
Bezirkliche Aufgliederung innerhalb des zentralen Ordnungsdienstes 
Der Ordnungsdienst gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirklichen Zu-
ständigkeit, angelehnt an die neun Stadtbezirke, unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen in ihrem 
jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“. Die Dienstgruppe Kalk kennt somit alle ordnungsrechtlichen 
Besonderheiten, Themenschwerpunkte und „Hotspots“ in ihrem Bezirk. Dies führt zu einer deutlich 
Anlage 2

2 
 
effektiveren Aufgabenwahrnehmung mit guten Ortskenntnissen der Ordnungsdienstkräfte. 
 
Die Dienstgruppe Kalk ist, und wird auch über den Umzug hinaus, mit ihren Einsatzkräften sowohl in 
den Tages- als auch in den Abend- und Nachtstunden im Bezirk Kalk für die Einhaltung der Sicherheit 
und Ordnung im Einsatz sein. Während der Präsenzstreifen vor Ort sind sie einerseits direkte An- 
sprechperson für sämtliche Fragen und Anliegen der Bürger*innen. Gleichzeitig werden sie bei ein- 
gehenden Meldungen, Hinweisen oder Beschwerden entweder per Funk oder Handy informiert und 
sind in der Lage die Örtlichkeit unverzüglich aus dem Bezirk heraus anzufahren. Der Anfahrtsweg aus 
Junkersdorf zu den östlichen Stadtteilen ist somit nur zu Beginn der Schicht gegeben. 
 
Um möglichst hohe Präsenzzeiten in allen Stadtbezirken gewährleisten zu können, sollen bestehende 
Dienst- bzw. Schichtmodelle an den geänderten Standort angepasst werden. So soll dichter Verkehr 
beispielsweise durch antizyklische Anfahrten nach Kalk umgangen werden. Außerdem soll eine Er- 
weiterung der Mobilität des Ordnungsdienstes unter umweltpolitischen Aspekten (beispielsweise 
Ausbau des Fuhrparks mit Hybrid-Fahrzeugen) erfolgen, um auch der Forderung nach einem Beitrag 
zum Klimaschutz gerecht werden zu können. 
 
Darüber hinaus konnte sich der Ordnungsdienst auch im Hinblick auf die Digitalisierung weiterentwi- 
ckeln. Künftig wird der Ordnungsdienst mit einer entsprechenden Software für das ordnungsbehördli- 
che Auftragsmanagement ausgestattet, sodass die Aufgabenerledigung innerhalb der Stadtbezirke 
noch effizienter gestaltet werden kann. Ziel dabei ist, den Aufwand für mögliche Schreibarbeiten im 
Büro (z.B. Erfassung von Berichten) von Außendienstkräften zu minimieren. So soll sich der Aufent- 
halt am zentralen Standort auf gemeinsame Lagebesprechungen und die entsprechende Auftragser- 
teilung begrenzen und somit zusätzliche Präsenzzeiten in den Stadtbezirken ermöglicht werden.  
 
Zusammenarbeit zwischen Ordnungsdienst und Bürgeramtsleitungen 
Zusätzlich zur bezirklichen Aufbauorganisation des Ordnungsdienstes ist zu betonen, dass die ver- 
schiedenen Dienstgruppenleitungen in einem engen Kontakt zu den jeweiligen Bürgeramtsleitungen 
stehen. Im Kontext des Projektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ord- 
nungsdienstes“ finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Dienst- 
gruppe Kalk und dem Bürgeramt Kalk statt. In diesem Rahmen wird einmal jährlich eine Vereinbarung 
getroffen, welchen bezirklichen Schwerpunkten, Themen und Orten eine besondere Bedeutung zu- 
geordnet wird. Diese Zusammenarbeit wird seit mehreren Jahren von beiden Seiten als sehr positiv 
angesehen. 
 
Evakuierungen und Großveranstaltungen 
Neben den bezirklichen Aufgaben des Ordnungsdienstes kommen diverse Einsätze im Rahmen von 
Großveranstaltungen (Karneval, CSD, Kölner Lichter, Summer-Jam) hinzu, bei der die Ordnungs- 
dienstkräfte dienstgruppen- und bezirksübergreifend abrufbar sein müssen. 
 
Insbesondere die aktuelle Pandemielage oder andere Großschadensereignisse (wie beispielsweise 
der Stadtarchiv-Einsturz oder jede Evakuierung bei Kampfmittelfunden) machen deutlich, dass eine 
zentrale Organisation und Führung aller Ordnungsdienstkräfte für eine effektive und erfolgreiche Auf- 
gabenwahrnehmung absolute Notwendigkeit hat.

Anlage 3 - Auszug dem Beschlussprotokoll der Sitzung der BV Kalk vom 22.04.2021 zu TOP 7.22

1085 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon: (0221) 221-98313 
Fax       : (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de
Datum: 27.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 22.04.2021 
öffentlich 
7.22 Ordnungsdienste vor Ort  
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.04.2021 
AN/0688/2021 
Beschluss: 
Die Verwaltung sowie der Rat der Stadt Köln werden gebeten, schnellstmöglich mit 
der Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes im Stadtbezirk 
Kalk zu beginnen. Zusätzlich sollen, vergleichbar mit den Bezirksbeamten der Poli-
zei, Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes fest für einzelne Veedel zuständig sein. 
Der Stützpunkt in Kalk soll zugleich erste Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen 
sowie für das Bürgeramt Kalk sein. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nr. 
1507/2021) zur Kenntnis.  
Anlage 3

Beratungsverlauf (2)

09.11.2021 Rat
TOP 3.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
2093/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.10.2021
Erstellt
01.06.2021 10:23