2093/2021
Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes in Kalk (Ordnungsdienste vor Ort)
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Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 08.04.2021 (AN/0688/2021)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Christian Robyns Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion E-Mail: christian.robyns@gmail.com Manuela Grube Fraktionsvorsitzende der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: manuela.grube@stadt-koeln.de Gero Fürstenberg Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion E-Mail: gero.fuerstenberg@cdu-kalk.de HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.04.2021 AN/0688/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021, TOP 7.22 Ordnungsdienste vor Ort Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.04.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antrag stellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Auf- nahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 22.04.2021: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: Die Verwaltung sowie der Rat der Stadt Köln werden gebeten, schnellstmöglich mit der Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes im Stadtbezirk Kalk zu beginnen. Zusätzlich sollen, vergleichbar mit den Bezirks- beamten der Polizei, Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes fest für einzelne Veedel zuständig sein. Der Stützpunkt in Kalk soll zugleich erste Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen sowie für das Bürgeramt K alk sein. Anlage 1 2 Begründung: Mit diesem Antrag wollen wir den zentral geführten Ordnungsdienst durch dezentrale Stützpunkte/Anlaufstellen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsam- tes und für die Bürger und Bürgerinnen des Stadtbezirkes erweitern. Aufgrund der Verkehrsdichte ist es nicht sinnvoll, den Ordnungsdienst am äußeren Rand der Stadt auszulagern. In verkehrsintensiven Stoßzeiten wird ein schnelles Reagieren des Ordnungsdiens- tes verhindert, da sie zum Teil sehr lange Anfahrtswege bis in die östlichen Stadtteile haben. Auch ist dem Klimaschutz in keiner Weise gedient, wenn die Anfahrtswege sehr lan- ge dauern. Sicherheit braucht sichtbare Präsenz und schnelle barrierefreie Ansprechbarkeit. In diesem Sinne fordern wir örtlich zuständige Mitarbeiter/Innen des Ordnungsamtes, die sich insbesondere gemeinsam mit den jeweiligen Bezirksbeamten der Polizei vor Ort bestens auskennen und bei den Bürgern und Bürgerinnen bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Christian Robyns Manuela Grube SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gero Fürstenberg HP Fischer Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion der Fraktion DIE LINKE.
Anlage 4 - Mitteilung (1249/2019)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer: 18.04.2019 1249/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 29.04.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 Mitteilung zum Beschluss der BV Porz vom 26.03.2019 zum Antrag AN/0337/2019 Anrufung des Hauptausschusses Die Bezirksvertretung Porz hatte in ihrer Sitzung am 30.01.2018 auf Antrag AN/0135/2018 der Frakti- on DIE GRÜNEN nachfolgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung bittet den Ausschuss für Verwaltung und Recht zu beschließen: Die Rechte der Bezirksvertretung nach § 37 Absatz 5 wurden durch die pure Mitteilung ohne die Möglichkeit einer Beschlussfassung unbotsam eingeschränkt. Die Verwaltung soll die Mittei- lung „2763/2017 Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ als Beschlussvorlage im Rahmen des Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen erneut in die Bezirksvertretungen bringen. Bis dies nicht geschehen ist das Verfahren anzuhalten.“ Der Beschluss wurde gemäß § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre- tungen der Stadt Köln dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht/Vergabe/Internationales und der Bezirksvertretung Porz mit einer Stellungnahme der Verwaltung als Mitteilung zur Kenntnis- nahme vorgelegt (0668/2018, Anlage 1). Die Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung am 15.03.2018 und der Ausschuss am 23.04.2018 Kenntnis genommen. In ihrer Sitzung am 26.03.2019 hat die Bezirksvertretung Porz auf Antrag AN/0337/2019 der SPD- Fraktion (Anlage 2) unter TOP 8.2 einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Hauptausschuss wird aufgefordert, die Verwaltungsvorlage zur Zentralisierung des Ord- nungsdienstes der Stadt Köln der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und dieser ihr Anhö- rungsrecht gemäß § 37 Abs. V der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 2 Abs. II Nr.7.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln einzuräumen. Sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, behält sich die Bezirksvertretung aus- drücklich vor, das Beteiligungsrecht im Wege des Kommunalverfassungsstreites verwaltungs- gerichtlich feststellen zu lassen.“ Stellungnahme der Verwaltung: I. Die Bezirksvertretung Porz möchte erreichen, dass sie erneut zu der Verwaltungsvorlage „Zielbild 2020 Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“, 2763/2017, angehört wird. Dazu ist festzuhalten, dass die Mitteilung in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2018 von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller vorgestellt und in der Bezirksvertretung ausführlich erörtert und disku- tiert wurde. Es wurde ein ausführliches Protokoll erstellt, das die ausgetauschten Argumente und den Diskussionsverlauf in der Bezirksvertretung wieder gibt. Das Protokoll wurde der Mitteilung 0668/2018 Anlage 4 2 als Anlage beigefügt und in der Sitzung am 23.04.2018 vom Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht/Vergabe/Internationales zur Kenntnis genommen. Die Argumente der Bezirksvertretung sind daher in der Verwaltung und im Ausschuss bekannt. II. In der vorgenannten Mitteilung für die Sitzung des Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht/Vergabe/Internationales und die Bezirksvertretung Porz (0668/2018) wird erläutert, dass die Rechte der Bezirksvertretung aus § 37 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) durch die Information über eine Mitteilung in der Angelegenheit gewahrt und nicht verletzt sind. Da die Neuorganisation des Ordnungsdienstes in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin fällt, kam und kommt eine Beschlussfassung der Politik mit entsprechender Anhörung der Bezirksvertretung im We- ge einer Beschlussvorlage nicht in Betracht. „Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtbezirk be- rühren, zu hören. Dieses Anhörungsrecht bezieht sich jedoch auf Entscheidungen, die in einem Fachausschuss oder im Rat getroffen werden, nicht jedoch auf Angelegenheiten, die in den Zu- ständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin fallen. Die Oberbürgermeisterin ist nach § 62 Abs. 1 Satz 2 GO NRW verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der ge- samten Verwaltung. In dieser Funktion besitzt sie ein umfassendes Organisations- und Wei- sungsrecht sowie die Befugnis zur Leitung und Verteilung der Geschäfte. Die Organisationsgewalt umfasst demnach auch das unentziehbare Recht, im Rahmen der auf- gezeigten Grenzen sowohl über die organisatorische Gliederung der Verwaltung (z. B. Zusam- menlegung von Organisationseinheiten, Zuordnung von Aufgabenbereichen) als auch über den Einsatz und die Geschäftsbereiche der Beschäftigten zu entscheiden. Mit der Neuorganisation des Ordnungsdienstes ist keine Verlegung oder Auflösung von Verwaltungsdienststellen im Be- zirk verbunden, sondern eine geänderte organisatorische Anbindung der Mitarbeiter. Auch die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sieht ein entsprechendes Anhörungsrecht nicht vor. Da die Neuorganisation des Ordnungsdienstes in die Organisationsgewalt der Oberbürgermeiste- rin fällt, müsste ein auf die entsprechende Bitte der Bezirksvertretung Porz gefasster Beschluss des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Recht/Vergabe/Internationales beanstandet werden.“ Daher wurde der Beschluss der Bezirksvertretung dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. III. Dies gilt entsprechend auch für den Beschluss der Bezirksvertretung vom 26.03.2019 über die Anru- fung des Hauptausschusses. Da die Neuorganisation des Ordnungsdienstes im Rahmen der Organi- sationsgewalt der Oberbürgermeisterin erfolgt ist, kann der Hauptausschuss mangels Zuständigkeit nicht über die Beteiligung der Bezirksvertretung entscheiden. Der Beschluss der Bezirksvertretung ist vor dem Hintergrund der in der Gemeindeordnung verankerte Organisationsgewalt der Oberbürger- meisterin rechtlich nicht umsetzbar. Etwas anderes ergibt sich weder aus dem allgemeinen Grundsatz der Organtreue noch aus der Kon- kretisierung dieses Grundsatzes in der Geschäftsordnung. Die Regelung des § 44 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dient als Vorverfahren bei kommunalver- fassungsrechtlichen Streitigkeiten vor Einschaltung der Gerichte und stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes der Organtreue dar, der die rechtzeitige Rüge der für rechtswidrig gehalte- nen Maßnahme gegenüber dem zuständigen Organ selbst gebietet, um diesem die Möglichkeit zu geben, Einwände zu prüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen (vgl. OVR NRW, Beschlüsse vom 19.08.2011 – 15 A 1555/11, vom 16.05.2013 – 15 A 785/12 sowie Urteil vom 15.09.2015 – 15 A 1961/13). Die Voraussetzungen für eine Anrufung des Hauptausschusses liegen bei der Streitfrage zwischen Bezirksvertretung und Oberbürgermeisterin über die Organisationskompetenz der Oberbür- germeisterin nicht vor. Der Beschluss der Bezirksvertretung wird daher dem Hauptausschuss zur Kenntnis vorgelegt. 3 IV. Die im Beschluss am 26.03.2019 angeführte Zuständigkeit bei öffentlichen Einrichtungen greift nicht: Die Bezirksvertretungen sind bei der Planung, Errichtung sowie wesentlichen Änderungen und Auf- hebungen von öffentlichen Einrichtungen mit überbezirklicher Bedeutung im Bezirk anzuhören, § 2 Absatz 2 Ziff. 7.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Eine örtliche Nebenstelle des Ordnungs- dienstes stellt jedoch keine öffentliche Einrichtung im Sinne der Gemeindeordnung NRW dar. Nach § 8 GO liegt eine öffentliche Einrichtung vor, wenn die Gemeinde freiwillig oder als gesetzliche Vorgabe eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllt und diese Einrichtung den Einwohnerin- nen und Einwohnern zur Verfügung stellt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.10.1968 - III a 1522/64). Öf- fentliche Einrichtungen liegen entsprechend dann vor, wenn sie von der Gemeinde im öffentlichen Interesse unterhalten und durch einen gemeindlichen Widmungsakt der allgemeinen Nutzung durch Gemeindeangehörige oder ortsansässige Vereinigungen zugänglich gemacht werden. Typische Bei- spiele für öffentliche Einrichtungen sind Schulen, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhö- fe, Theater, Museen, Bäder und Sportanlagen. Eine örtliche Nebenstelle des Ordnungsdienstes hin- gegen fällt nicht hierunter. Auch aus § 38 GO ergibt sich kein Entscheidungsrecht eines politischen Gremiums mit entsprechen- dem Anhörungsrecht der Bezirksvertretung. Vielmehr stellt § 38 Abs. 2 Satz 2 GO klar, dass die Ent- scheidungsrechte der Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Organisationsgewalt auch in Bezug auf Bezirksverwaltungsstellen bestehen. Anlagen Anlage 1: Mitteilung 0668/2018 mit Anlagen Anlage 2: Antrag AN/0337/2019 „Anhörung zur Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes“ gez. Prof. Dr. Diemert i.V. für OB Reker
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 2093/2021 Freigabedatum 227.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes in Kalk (Ordnungsdienste vor Ort) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 22.04.2021 (TOP 7.22) zur Kenntnis und leitet sie gemäß § 38 Absatz 13 Satz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln an die für diese Angelegenheit zuständige Oberbürgermeisterin weiter. Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Bezirksvertretung Kalk hatte in ihrer Sitzung am 22.04.2021 unter TOP 7.22 auf den gemeinsa- men Antrag (AN/0688/2021) der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU- Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 08.04.2021 (Anlage 1) einstimmig nachfolgenden Be- schluss gefasst: „Die Verwaltung sowie der Rat der Stadt Köln werden gebeten, schnellstmöglich mit der Ein- richtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes im Stadtbezirk Kalk zu begin- nen. Zusätzlich sollen, vergleichbar mit den Bezirksbeamten der Polizei, Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes fest für einzelne Veedel zuständig sein. Der Stützpunkt in Kalk soll zugleich erste Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen sowie für das Bürgeramt Kalk sein.“ Die von der Verwaltung verfasste Stellungnahme zum Antrag (1507/2021 – Anlage 2) wurde von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am 22.04.2021 zur Kenntnis genommen. Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll ist als Anlage 3 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung ist gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat mit einem Beschlussvorschlag vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu den weiteren Ausführungen im Beschlusstext der Bezirksvertretung Kalk zur festen Zuständigkeit der Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes für einzelne Veedel sowie des dezentralen Stützpunktes als erste Anlaufstelle für Bürger*innen und für das Bürgeramt Kalk, wird in der Stellungnahme der Verwaltung (1507/2021 – Anlage 2) unter anderem ausgeführt: Der Ordnungsdienst gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirklichen Zuständigkeit, angelehnt an die neun Stadtbezirke, unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“. Die Dienstgruppe Kalk kennt somit alle ordnungsrechtlichen Besonderheiten, Themenschwerpunkte und „Hotspots“ in ihrem Bezirk. Dies führt zu einer deutlich effektiveren Aufgabenwahrnehmung mit guten Ortskenntnissen der Ordnungsdienstkräfte. Während der Präsenzstreifen vor Ort sind sie einerseits direkte Ansprechperson für sämtliche Fragen und Anliegen der Bürger*innen. Gleichzeitig werden sie bei eingehenden Meldungen, Hinweisen oder Beschwerden entweder per Funk oder Handy informiert und sind in der Lage die Örtlichkeit unverzüglich aus dem Bezirk heraus anzufahren. Zusätzlich zur bezirklichen Aufbauorganisation des Ordnungsdienstes ist zu betonen, dass die verschiedenen Dienstgruppenleitungen in einem engen Kontakt zu den jeweiligen Bürgeramts- leitungen stehen. Im Kontext des Projektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Amt für öffentli- che Ordnung, der Dienstgruppe Kalk und dem Bürgeramt Kalk statt. Somit werden die Anregungen der Bezirksvertretung Kalk mit den bezirklich orientierten Dienstgrup- pen und dem regelmäßig stattfindenden engen Austausch zwischen Bürgeramtsleitungen und 3 Dienstgruppenleitungen bereits umgesetzt. Die Zusammenarbeit wird von beiden Seiten bereits seit mehreren Jahren als positiv und zielführend erachtet. Hinsichtlich der Reaktionszeit des Ordnungsdienstes in verkehrsintensiven Stoßzeiten aufgrund der Lage des künftigen Dienstgebäudes in Köln-Junkersdorf kann ebenfalls auf die bereits eingebrachte Stellungnahme der Verwaltung verwiesen werden. Hier wird unter anderem auf ein angepasstes Dienst- und Schichtmodell zur Umgehung von dichtem Verkehr bei den Anfahrtszeiten in die jeweiligen Stadtbezirke hingewiesen. Weiterhin wird ausgeführt: Darüber hinaus konnte sich der Ordnungsdienst auch im Hinblick auf die Digitalisierung wei- terentwickeln. Künftig wird der Ordnungsdienst mit einer entsprechenden Software für das ordnungsbehördliche Auftragsmanagement ausgestattet, sodass die Aufgabenerledigung in- nerhalb der Stadtbezirke noch effizienter gestaltet werden kann. Ziel dabei ist, den Aufwand für mögliche Schreibarbeiten im Büro (z.B. Erfassung von Berichten) von Außendienstkräften zu minimieren. Dadurch kann der Aufenthalt am zentralen Standort in Köln-Junkersdorf begrenzt und die Präsenzzei- ten in den Stadtbezirken weiter erhöht werden. Die Notwendigkeit einer Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes im Bezirk Kalk ist somit nicht gegeben. Grundsätzlich fallen die Neuorganisation des Ordnungsdienstes und die damit erfolgte Zentralisierung in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin. Die Geschäftsordnung sieht in die- sem Fall vor, dass der Rat die Anregung an die zuständige Stelle (die Oberbürgermeisterin) weiterlei- tet. Die Oberbürgermeisterin ist nach § 62 Absatz 1 Satz 2 GO NRW verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. In dieser Funktion besitzt sie ein umfassendes Organisations- und Weisungsrecht sowie die Befugnis zur Leitung und Verteilung der Geschäfte. Bei der Bitte der Bezirksvertretung Kalk um die Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ord- nungsamtes im Stadtbezirk Kalk handelt es sich um Belange der Organisationshoheit der Oberbür- germeisterin und damit um eine Verwaltungsangelegenheit, die in den alleinigen Zuständigkeitsbe- reich der Oberbürgermeisterin fällt. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung hatte bereits 2019 bei der Prüfung im Hinblick auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Porz bestätigt, dass die Neuorganisation des Ordnungsdienstes in den Bereich der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin fällt. Die Mitteilung für die Sitzung des Hauptausschusses und die Bezirksvertretung Porz (1249/2019) ist als Anlage 4 beigefügt. Anlagen - Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 08.04.2021 (AN/0688/2021) - Anlage 2: Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag „Ordnungsdienste vor Ort“ (1507/2021) - Anlage 3: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der BV Kalk vom 22.04.2021 zu TOP 7.22 - Anlage 4: Mitteilung (1249/2019)
Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag "Ordnungsdienste vor Ort" (1507/2021)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 V orlagen-Nummer 1507/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 S tellungnahme zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, AN/1157/2020 "Ordnungsdienste vor Ort„ vom 08.04.2021 Gemäß dem obenstehenden Antrag zur Sitzung vom 22.04.2021 soll ein Beschluss zur Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes im Stadtbezirk Kalk geschlossen werden. Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wurde im Jahr 2004 unter der Abteilung „324 Ordnungs- und Ver- kehrsdienst“ zentralisiert, um im Bereich der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gefahrenabwehr entsprechend den gesteigerten Anforderungen einer Großstadt und dem anspruchsvollen und weit- gespannten Aufgabenspektrum, das in den vergangenen Jahren stets gewachsen ist, gerecht werden zu können. Aufgrund der Größe und der städtischen Bedeutung bildet der Ordnungsdienst seit 2020 eine eigene Abteilung (323) im Amt für öffentliche Ordnung, derzeit zentral angesiedelt im Stadthaus Deutz - Ostgebäude. Um den stetig wachsenden Anforderungen und Aufgaben gerecht werden zu können, ist es notwen- dig, für den Einsatz und die Steuerung eines funktionsfähigen Ordnungsdienstes die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu optimieren. Dazu wurde in verschiedenen Ratsbeschlüs- sen von 2015 und 2017 beschlossen, den Ordnungsdienst personell auf insgesamt rund 300 Stellen im Außendienst aufzustocken. Daneben wurde im Rahmen des Verwaltungsreformprojektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ weitere erforderliche Qualitäten für die Erledigung der Aufgaben geschaffen, wie zum Beispiel eine angemessene Ausstattung mit Räumlichkeiten, eine ausreichende Fuhrparkausstattung und ein funktionierender Innendienstbetrieb. Eine Fortentwicklung dieses Projekts mit weiteren Maßnahmen zur Optimierung der Rahmenbedin- gungen, der Organisation und der verbesserten Ausstattung des Ordnungsdienstes ist in der Entwick- lung. Um diese Rahmenbedingungen und die Stärkung für einen zentral geführten Ordnungsdienst realisie- ren zu können, wird der Ordnungsdienst noch in diesem Jahr in das neue Dienstgebäude in Köln- Junkersdorf ziehen. Dieses Dienstgebäude ist dazu geeignet, allen besonderen räumlichen Anforde- rungen eines funktionierenden Ordnungsdienstes (z.B. Trainingsräume, Sozialräume, Asservaten- kammer, Duschen, Umkleiden) gerecht zu werden und ressourcenschonend zu agieren. Es ist zu betonen, dass eine Stärkung des zentral geführten Ordnungsdienstes gleichzeitig auch eine optimier- te Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Stadtbezirks Kalk bedeuten wird. Bezirkliche Aufgliederung innerhalb des zentralen Ordnungsdienstes Der Ordnungsdienst gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirklichen Zu- ständigkeit, angelehnt an die neun Stadtbezirke, unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“. Die Dienstgruppe Kalk kennt somit alle ordnungsrechtlichen Besonderheiten, Themenschwerpunkte und „Hotspots“ in ihrem Bezirk. Dies führt zu einer deutlich Anlage 2 2 effektiveren Aufgabenwahrnehmung mit guten Ortskenntnissen der Ordnungsdienstkräfte. Die Dienstgruppe Kalk ist, und wird auch über den Umzug hinaus, mit ihren Einsatzkräften sowohl in den Tages- als auch in den Abend- und Nachtstunden im Bezirk Kalk für die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung im Einsatz sein. Während der Präsenzstreifen vor Ort sind sie einerseits direkte An- sprechperson für sämtliche Fragen und Anliegen der Bürger*innen. Gleichzeitig werden sie bei ein- gehenden Meldungen, Hinweisen oder Beschwerden entweder per Funk oder Handy informiert und sind in der Lage die Örtlichkeit unverzüglich aus dem Bezirk heraus anzufahren. Der Anfahrtsweg aus Junkersdorf zu den östlichen Stadtteilen ist somit nur zu Beginn der Schicht gegeben. Um möglichst hohe Präsenzzeiten in allen Stadtbezirken gewährleisten zu können, sollen bestehende Dienst- bzw. Schichtmodelle an den geänderten Standort angepasst werden. So soll dichter Verkehr beispielsweise durch antizyklische Anfahrten nach Kalk umgangen werden. Außerdem soll eine Er- weiterung der Mobilität des Ordnungsdienstes unter umweltpolitischen Aspekten (beispielsweise Ausbau des Fuhrparks mit Hybrid-Fahrzeugen) erfolgen, um auch der Forderung nach einem Beitrag zum Klimaschutz gerecht werden zu können. Darüber hinaus konnte sich der Ordnungsdienst auch im Hinblick auf die Digitalisierung weiterentwi- ckeln. Künftig wird der Ordnungsdienst mit einer entsprechenden Software für das ordnungsbehördli- che Auftragsmanagement ausgestattet, sodass die Aufgabenerledigung innerhalb der Stadtbezirke noch effizienter gestaltet werden kann. Ziel dabei ist, den Aufwand für mögliche Schreibarbeiten im Büro (z.B. Erfassung von Berichten) von Außendienstkräften zu minimieren. So soll sich der Aufent- halt am zentralen Standort auf gemeinsame Lagebesprechungen und die entsprechende Auftragser- teilung begrenzen und somit zusätzliche Präsenzzeiten in den Stadtbezirken ermöglicht werden. Zusammenarbeit zwischen Ordnungsdienst und Bürgeramtsleitungen Zusätzlich zur bezirklichen Aufbauorganisation des Ordnungsdienstes ist zu betonen, dass die ver- schiedenen Dienstgruppenleitungen in einem engen Kontakt zu den jeweiligen Bürgeramtsleitungen stehen. Im Kontext des Projektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ord- nungsdienstes“ finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Dienst- gruppe Kalk und dem Bürgeramt Kalk statt. In diesem Rahmen wird einmal jährlich eine Vereinbarung getroffen, welchen bezirklichen Schwerpunkten, Themen und Orten eine besondere Bedeutung zu- geordnet wird. Diese Zusammenarbeit wird seit mehreren Jahren von beiden Seiten als sehr positiv angesehen. Evakuierungen und Großveranstaltungen Neben den bezirklichen Aufgaben des Ordnungsdienstes kommen diverse Einsätze im Rahmen von Großveranstaltungen (Karneval, CSD, Kölner Lichter, Summer-Jam) hinzu, bei der die Ordnungs- dienstkräfte dienstgruppen- und bezirksübergreifend abrufbar sein müssen. Insbesondere die aktuelle Pandemielage oder andere Großschadensereignisse (wie beispielsweise der Stadtarchiv-Einsturz oder jede Evakuierung bei Kampfmittelfunden) machen deutlich, dass eine zentrale Organisation und Führung aller Ordnungsdienstkräfte für eine effektive und erfolgreiche Auf- gabenwahrnehmung absolute Notwendigkeit hat.
Anlage 3 - Auszug dem Beschlussprotokoll der Sitzung der BV Kalk vom 22.04.2021 zu TOP 7.22
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 27.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 22.04.2021 öffentlich 7.22 Ordnungsdienste vor Ort Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.04.2021 AN/0688/2021 Beschluss: Die Verwaltung sowie der Rat der Stadt Köln werden gebeten, schnellstmöglich mit der Einrichtung eines dezentralen Stützpunktes des Ordnungsamtes im Stadtbezirk Kalk zu beginnen. Zusätzlich sollen, vergleichbar mit den Bezirksbeamten der Poli- zei, Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes fest für einzelne Veedel zuständig sein. Der Stützpunkt in Kalk soll zugleich erste Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen sowie für das Bürgeramt Kalk sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagen-Nr. 1507/2021) zur Kenntnis. Anlage 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- 2093/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.10.2021
- Erstellt
- 01.06.2021 10:23