1103/2020
Gymnasial- und Gesamtschulplätze für Köln in Porz - Dringlichkeitsantrag AN/0369/2020 in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09.03.2020
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 20.05.2020 1103/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Gymnasial- und Gesamtschulplätze für Köln in Porz - Dringlichkeitsantrag AN/0369/2020 in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09.03.2020 In seiner Sitzung am 09.03.2020 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird: 1. zeitnah darzustellen, ob die Schaffung der im Stadtgebiet benötigten Gymnasialplätze auch ohne das neue Gymnasium im Stadtbezirk Porz realisiert werden kann und falls ja, wie, 2. konkret darzulegen, wie die Erweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule beschleunigt umge- setzt werden kann und ob hier eine kurzfristige Interimslösung realisiert werden könnte, 3. darzustellen, unter welchen Bedingungen das Auslaufen der Haupt- und/oder Realschule am Schulzentrum in Zündorf umgesetzt werden kann und ob dadurch am Standort kurzfristig wei- tere Gymnasial- oder Gesamtschulplätze geschaffen werden können. Stellungnahme der Verwaltung Zu Frage 1) Die Schaffung der im Stadtgebiet benötigten Gymnasialplätze könnte theoretisch auch ohne das neue Gymnasium im Stadtbezirk Porz realisiert werden. Hierfür wäre allerdings ein anderes Grundstück erforderlich, auf dem mindestens genauso schnell wie am Standort „Östlich Im Falkenhorst“ ein Ge- bäude für ein neues Gymnasium in gleicher Größe errichtet werden könnte. Ein solcher verfügbarer Standort ist derzeit jedoch nicht bekannt. Daher kann aus Sicht der Verwal- tung auf diesen Standort als Gymnasialstandort unter den heute gegebenen Rahmenbedingungen nicht verzichtet werden. Zu Frage 2) Die Kapazität der Lise-Meitner-Gesamtschule kann, wie in der Schulentwicklungsplanung 2020 dar- gestellt, kurzfristig vergrößert werden, indem der Schulstandort Stresemannstraße 15, das ehemalige Gebäude der Finkenbergschule, für eine Gesamtschulnutzung aktiviert wird. Dort wäre die Erweiterung um je einen Zug in der Sekundarstufe I und II möglich. Wie der zweite in der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 vorgeschlagene Zug realisiert werden kann, ist noch offen. Rechnerisch wäre eine Bedarfsdeckung für den Stadtbezirk Porz unter Berücksichtigung aller in der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 ausgewiesenen Schulplätze auch bei einer 7-Zügigkeit der Lise-Meitner Gesamtschule in der Sekundarstufe I darstellbar. Eine weitere Zügigkeitserhöhung wäre nur bei Ausweitung des Raumangebots, also durch Container oder Erweiterungsbau und damit nicht kurzfristig, möglich Zu Frage 3) 2 Die Verwaltung hat am 07.05.2020 die Bezirksvertretung Porz über die die Planungen zum Schul- zentrum Porz informiert (Vorlage 0221/2020): Für die durch die Gebäudewirtschaft zu planende Generalinstandsetzung des Altbaus sowie des Turnhallentraktes des Schulzentrums Zündorf, existiert ein mit dem Lessing-Gymnasium abgestimm- tes Raumprogramm, welches als Grundlage für die nun folgende Architektenplanung dienen soll. Am 12.07.2018 fand in den Räumen des Lessing-Gymnasiums der erste Workshop zur Erarbeitung des künftig benötigten Raumprogramms und der damit verbundenen Raumgestaltung und Raumano- rdnung statt, die ausschließlich die Belange eines Gymnasiums berücksichtigt. An dieser Veranstal- tungen nahmen die Schulleitung des Lessing-Gymnasiums, mehrere Lehrerinnen und Lehrer, Eltern- und Schülervertreter sowie Vertreter des Amtes für Schulentwicklung teil. Die sogenannte Leistungs- phase 0 wurde im April 2019 abgeschlossen. Vertreter der Hauptschule und der Realschule waren nicht beteiligt. Nach Abschluss der geplanten Generalinstandsetzung soll das Lessing-Gymnasium am Standort verbleiben. Mittelfristig geht die Schulentwicklungsplanung davon aus, dass sowohl die Hauptschule wie auch die Realschule oder eine etwaige neue Gesamtschule (5/4-zügig), in der die Hauptschule und die Realschule dann eventuell aufgehen, am Standort mit untergebracht werden können/kann. Die Generalinstandsetzung soll sich allerdings ausschließlich am Bedarf eines G9-Gymnasiums ori- entieren. Langfristig soll für die Hauptschule und die Realschule oder optional für die Gesamtschule, ein Neubau geschaffen werden, der im Plangebiet Zündorf-Süd oder an einem anderen zu findenden Standort realisiert werden kann. Die geplante Generalinstandsetzung soll nicht bis zur Errichtung ei- ner neuen Gesamtschule in Porz zurückgestellt werden. Während der Sanierungsphase soll eine Auslagerung in Interimsgebäuden erfolgen, die auf dem Schulgelände aufgestellt werden sollen. Bis zur Errichtung eines Schulneubaus, beispielsweise in Zündorf-Süd, verbleiben die genannten Schulen an ihrem bisherigen Standort in der Heerstr. 7 in Zündorf. Dieses Vorgehen wurde mit den Schullei- tungen aller drei Schulen besprochen. Während der Zeit des parallelen Auslaufens der Hauptschule und der Realschule und des Aufbaus der Gesamtschule könnte der Verwaltungsbereich für die Gesamtschule, einschließlich Lehrerzim- mer/-arbeitsräume im Raumbestand nicht abgebildet werden. Es wäre daher erforderlich, auf dem Schulgelände zusätzliche Schulraumkapazitäten durch mobile Einheiten zu schaffen. Mindestens müssten adäquate Arbeitsbedingungen für das Kollegium bzw. die Kollegien hergestellt werden Das Zeitfenster für die Umsetzung der Maßnahmen ist zum einen von ihrer Einordnung auf der Schulbaumaßnahmenliste sowie deren Realisierung und zum anderen vom Inkrafttreten des Bebau- ungsplanes für Zündorf-Süd, abhängig. Die Maßnahme befindet sich in der Schul- baumaßnahmenliste in der Prioritätskategorie GI 1 (Maßnahmen, die aus baufachlicher Sicht/Betreiberverantwortung zeitnah oder spätestens in 5 Jahren einen Baubeginn erfordern). Die Maßnahme ist derzeit bei der Gebäude-wirtschaft nicht personalisiert, sodass diesbezüglich zum jet- zigen Zeitpunkt keine belastbare Angabe möglich ist. Die Verwaltung beabsichtigt zur Beschleuni- gung im Schulbau verschiedene Maßnahmen aus der Schulbauliste in Projektarten zu bündeln und sie dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Beispiele dafür wären etwa die Realisierung von Schul- bauten im Investorenverfahren, die Realisierung von Schulbaumaßnahmen durch Generalunterneh- mer/Totalunternehmer sowie die Gründung einer Schulbaugesellschaft. Unter Berücksichtigung der dargestellten Sachlage wird deutlich, dass die Neugründung einer Ge- samtschule in der Heerstraße erst nach Sanierung des Gebäudes möglich wäre. Das Auslaufen der bestehenden Haupt- und Realschule und das Aufwachsen einer neuen Gesamtschule bei gleichzeiti- ger Durchführung einer GI im laufenden Betrieb erscheinen nicht umsetzbar. Eine neue Gesamtschule am Standort Heerstraße erscheint mithin kurzfristig nicht möglich. Damit ergibt sich ebenfalls, dass die grundsätzlich vorgesehene Kapazitätsausweitung des Lessinggymna- siums ebenfalls erst langfristig zum Tragen kommen wird. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1103/2020
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 20.05.2020
- Erstellt
- 08.04.2020 16:11