3230/2020
Anmelde- und Aufnahmeverfahren in die weiterführende Schule der Sekundarstufe I (Sek. I) zum Schuljahr 2021 / 22
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 19.11.2020 3230/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 Anmelde- und Aufnahmeverfahren in die weiterführende Schule der Sekundarstufe I (Sek. I) zum Schuljahr 2021/22 Das Verfahren zur Anmeldung und Aufnahme in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I (Sek. I) unterliegt gesetzlichen Vorgaben und erfordert eine enge Abstimmung zwischen den Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht, insbesondere auch im Hinblick auf das Gemeinsame Lernen (GL) in der Sek I. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Abstimmungsergebnisse mit der Schulauf- sicht erstellt die Schulverwaltung einen Ablauf- und Terminplan zur Organisation und Durchführung des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens in die weiterführende Schule. So eröffnet der Gesetzgeber dem Schulträger für Schulformen, an denen mit einem Anmeldeüber- hang zu rechnen ist, die Möglichkeit zur Durchführung eines sog. vor gezogenen Verfahrens. Damit soll Schüler*innen, die aufgrund mangelnder Kapazitäten an dieser Schulform keine Aufnahme finden konnten, die nachteilsfreie Anmeldung an anderen Schulformen ermöglicht werden. Da auch im kommenden Schuljahr wieder damit zu re chnen ist, dass die Nachfrage an den Kölner Gesamtschulen die vorhandenen Kapazitäten übersteigen werden, wurde für das Anmeldeverfahren 2021/2022 die Zulassung des vorgezogenen Verfahrens bei der oberen Schulaufsichtsbehörde bean- tragt und bereits genehmigt. Nach Zulassung des vorgezogenen Verfahrens konnte die Bekanntgabe der Anmeldetermine an die Schulen erfolgen und die Termine im Internet unter www.stadt -koeln.de veröffentlicht werden. Zu- sammenfassend ergibt sich für die Organisation und Planung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit fol- gender Zeitplan für den Zeitraum Sommer 2020 bis April 2021: Sommer 2020 (bereits erfolgt) - Vorbereitung zur Organisation des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens 2021/2022 in Abstim- mung mit der Schulaufsicht - Erstellen der Informationsbroschüren „Weiterführende Schulen in Köln Sekundarstufe I“ in Zu- sammenarbeit mit den Kölner Schulen, die dort ihr Angebot vorstellen - Modellrechnung, Klassenbildung/Zügigkeit, Raumplanung Schuljahr 2021/2022; Inklusions- runde - Antrag auf Zulassung zu r Durchführung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens an den Ge- samtschulen in Köln bei der Bezirksregierung Köln. Nach Zulassung erfolgte die Bekanntgabe der Anmeldetermine. Oktober 2020 (bereits erfolgt) - Fertigstellung und Druck der Informationsbroschüren und Ausgabe der Informationsbroschü- ren vor den Herbstferien 2020 2 November 2020 - Perspektivplanung/Abstimmung zu möglichen Mehrklassenbildungen mit Schulen, Schulträger und Schulaufsicht Januar / Februar 2021 - Aushändigung der Halbjahreszeugnisse an den Grun dschulen bis 29. Januar 2021 (Termin bestimmt den Beginn des Anmeldeverfahrens) - Anmeldephase an den Gesamtschulen für Regel- und GL-Kinder vom 29. Januar bis 5. Feb- ruar 2021; anschließend Bekanntgabe der Aufnahmeentscheidungen für die Regelkinder durch die Schule - Abstimmung zwischen Schulen, Schulträger und Schulaufsicht zur Aufnahme von Kindern im GL an Gesamtschulen, Verteilerkonferenzen GL an Gesamtschulen, anschließend Bekannt- gabe der Aufnahmeentscheidungen an die Eltern der Schüler*innen im GL an Gesamtschulen März 2021 - 1. bis 5. März 2021 Anmeldephase an Haupt- und Realschulen (Regel- und GL-Kinder) sowie Gymnasien - Feststellung notwendiger Einrichtungen von Mehrklassen - Abstimmung zwischen Schulen, Schulträger und Schulaufsicht zur Aufnahme von Kindern im GL an Haupt- und Realschulen, Verteilerkonferenzen GL an diesen Schulformen - Verteilerkonferenzen aller Schulformen (v.a. Gymnasien) mit Schulen, Schulträger und Schul- aufsicht - Anschließend Erstellen der Aufnahmebescheide an den Schulen; Vorbereitung Versand März/April 2021 - Osterferien 29. März bis 10. April 2021 Die Information aller Eltern (Regelkinder und GL-Kinder) über die Aufnahmeentscheidung an Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien erfolgt zeitgleich durch zentralen Versand ab 7. April 2021 – die Bescheide gehen den Familien dann nach den Osterferien zu. Anmeldesituation an Gymnasien In den Grundschulklassen des aktuellen 4. Schuljahres werden gemäß der Vorstatistikdaten rd. 9.270 Schüler*innen geführt. Im Zuge der Vorausberechnung des Übergangs in die Gymnasien ergibt sich eine Erwartung von rd. 4.030 bis 4.300 Anmeldungen an Gymnasien. Die Zahl der vorhandenen Plätze in den Eingangsklassen ergibt sich aus der festgelegten Zügigkeit der einzelnen Schulen. An städtischen Schulen ergibt sic h damit eine Kapazität von 119 Zügen. Bei einer Klassenstärke von 29 oder 30 Plätzen sind somit maximal 3.570 Plätze vorhanden. Hinzu kom- men erfahrungsgemäß rd. 430 Plätze an Gymnasien, die nicht in städtischer Trägerschaft sind. In der Summe stehen also rd. 3.880 bis 4.000 Plätze zur Verfügung. Je nach Betrachtung müssen also rechnerisch bis zu 420 zusätzliche Plätze eingerichtet werden. Dies entspricht einem Bedarf von bis zu 15 zusätzlichen Klassen. Die Verwaltung wird die Vorberei- tung des Aufnahmeverfahrens so gestalten, dass möglichst bis zu 15 zusätzliche Klassen eingerichtet werden könnten. Die konkrete Anzahl der erforderlichen Mehrklassen kann jedoch erst nach dem Anmeldezeitraum im März 2021 mit Vorliegen der tatsächlichen Anmeldezahlen verbindlich festgelegt werden. Für die Gymnasien stellt dies eine zusätzliche Belastung dar. Seit dem Schuljahr 2013/14 wurden 117 Mehrklassen eingerichtet um der Nachfrage an Schulplätzen an einem städtischen Gymnasium ent- sprechen zu können. Diese Mehrklassen werden überwiegend auch in den kommenden Schuljahren noch in den Schulen verbleiben. Im Schuljahr 2026/27 jedoch wird wegen der Umstellung auf G9 kein Abiturjahrgang die Gymnasien verlassen, dauerhaft muss ein kompletter zusätzlicher Jahrgang an- gemessen in den Schulen versorgt werden. 3 Der Raumgewinn durch den Entlass des Doppeljahrgangs im Jahr 2012 ist durch die Mehrklassenbil- dungen der vergangenen Jahre aufgebraucht. Jede Mehrklasse, die gebildet wird, verschärft die Raumsituation in den Gymnasien. Erst wenn die Mehrklassen aus jedem einzelnen Gymnasien „her- ausgewachsen“ sind, wird sich die Situation lösen. Dennoch ist es unumgänglich, auch für das Schuljahr 2021/22 weitere Mehrklassen einzurichten um allen angemeldeten Kindern den Besuch eines möglichst woh nortnahen Gymnasiums zu ermögli- chen. Alternativen, die kurzfristig Raumressourcen schaffen und damit die Bildung von Mehrklassen obsolet machen, sind derzeit nicht ersichtlich. Um komplett auf Mehrklassen verzichten zu können, müssten an neuen Gymnasien b is zu 15 Eingangsklassen aufgenommen werden. Daher fordert die Verwal- tung bereits seit mehreren Jahren zeitnah neue Gymnasien zu errichten. In der Schulentwicklungsplanung 2020 wird dargestellt, dass es erforderlich ist, drei neue Gymnasien bis zum Schulj ahr 2023/24 in Betrieb zu nehmen und drei weitere bis zum Schuljahr 2025/26, um Mehrklassenbildungen zu vermeiden und alle erwarteten Anmeldungen in Regelklassen aufnehmen zu können. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3230/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 04.11.2020 13:22