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Beschlussvorlage Ausschuss 0758/2023 vom 16.03.2023
Stand: Am 21.03.2023 im Sportausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 - Maßnahmeübersicht
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Anlage 2 . Kriterien max. mögliche Punktzahl 5 5 3 3 2 4 1 Anteil an Gesamtbewertung: 40% 20% 10% 10% 10% 5% 5% ID Gebäude ID Standort Bezirk Bewertung (inklusive Berück- sichtigung der Gewichtung) vergebene Punkte Bewertung vergebene Punkte Bewertung vergebene Punkte Bewertung vergebene Punkte Bewertung vergebene Punkte Bewertung vergebene Punkte Bewertung vergebene Punkte Bewertung 0872 0872-FG01 SpA Herler Ring I - An der Sporthalle (Vereinsheim DJK Viktoria Buchheim) 09 - Mülheim 75,3 4 32,0 5 20,0 1 3,3 3 10,0 2 10,0 0 0,0 0 0,0 0772 0772-FG01 SpA Lustheider Straße I - (Vereinsheim SSV Vingst 1905) 08 - Kalk 70,0 5 40,0 5 20,0 0 0,0 0 0,0 2 10,0 0 0,0 0 0,0 0788 0788-FG01 SpA Pohlstadtsweg (Vereinsheim SC Brück 07) 08 - Kalk 68,3 5 40,0 5 20,0 0 0,0 1 3,3 1 5,0 0 0,0 0 0,0 0965 0965-FG01 SpA von Bodelschwingh-Straße (Städt. Umkleidehaus, diverse Vereine) 09 - Mülheim 66,6 4 32,0 5 20,0 0 0,0 1 3,3 2 10,0 1 1,3 0 0,0 0870 0870-FG01 SpA Herler Ring II - hinter Fort (Vereinsheim MTV Köln 1850) 09 - Mülheim 53,3 3 24,0 4 16,0 0 0,0 1 3,3 2 10,0 0 0,0 0 0,0 0632 0632-FG03 Stadion Brucknerstr. / SpA Brucknerstraße (Vereinsheim SpVg Porz 1919) 07 - Porz 50,5 2 16,0 3 12,0 1 3,3 2 6,7 2 10,0 2 2,5 0 0,0 0897 0897-FG01 SpA Kopernikusstraße, Walter-Blickhäuser-SpA (Städt. Umkleidehaus, diverse Vereine) 09 - Mülheim 48,0 2 16,0 3 12,0 0 0,0 3 10,0 2 10,0 0 0,0 0 0,0 0515 0515-FG01 BSA* Scheibenstraße (Städt. Umkleidehaus, diverse Vereine) 05 - Nippes 46,3 2 16,0 3 12,0 1 3,3 3 10,0 0 0,0 0 0,0 1 5,0 0733 0733-FG01 SpA Eythstraße (Vereinsheim Borussia 05 Kalk) 08 - Kalk 45,3 3 24,0 2 8,0 1 3,3 0 0,0 2 10,0 0 0,0 0 0,0 0411 0411-FG01 SpA Rochusstraße, Josef-Samples-Sportplätze (II) (Vereinsheim SC Germania Ossendorf) 04 - Ehrenfeld 41,0 1 8,0 2 8,0 0 0,0 3 10,0 2 10,0 4 5,0 0 0,0 0480 0480-FG01 BSA* Merheimer Straße (Städt. Umkleidehaus, diverse Vereine) 05 - Nippes 36,6 1 8,0 1 4,0 1 3,3 3 10,0 1 5,0 1 1,3 1 5,0 0530 0530-FG01 SpA Altenhofer Weg (Städt. Umkleidehaus SC Weiler-Volkhoven) 06 - Chorweiler 34,6 1 8,0 3 12,0 1 3,3 3 10,0 0 0,0 1 1,3 0 0,0 Punktevergabe und daraus resultierende gewichtete Bewertung 1. Sanierungsbedarf Gebäude Gesamt 2. Sanierungsbedarf bei klimarelevanten Gewerken 3. Potenzial Photovoltaik 4. Synergieeffekte mit anderen Baumaßnahmen 5. Sozialraumgebiete 6. Bevölkerungs- entwicklung im Stadtteil (2016-2021) 7. Bonuspunkte BSA *BSA = Bezirkssportanlagen dienen sowohl dem organisiertem Wettkampfsport als auch den nicht wettkampforientierten, regeloffenen Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten. Sie bestehen in der Regel aus mindestens zwei regelgerechten Großspielfeldern, Flächen für Kleinspielfelder und Leichtathletikanlagen sowie aus Flächen für nicht wettkampfbezogene Bewegungs- und Übungsformen und den notwendigen Ergänzungsflächen. Die Spielfelder sind nicht vermietet. Nutzungszeiten werden von den Sportsachbearbeitenden in den Bezirken vergeben. Damit decken Bezirkssportanlagen zusammen mit den in den Stadtteilen verteilten kleineren Sportanlagen (z.B. Schul- und Vereinssportanlagen) den Bedarf an Sportanlagen im Bezirk ab. -
Anlage 1 -SMS Mitteilung und Anlage
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 21.10.2022 3219/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 27.10.2022 Sportstättenmanagementsystem - Ausgangslage, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen Ausgangslage: Im April 2019 hat der Rat der Stadt Köln das Gutachten zur Sportentwicklungsplanung beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Eine der grundlegenden Empfehlungen des Gut- achterteams war, alle Sportanlagen der Sportverwaltung inkl. der Vereinsheime/Umkleidehäuser so- wie alle städtischen Sporthallen zu begehen, den baulichen Zustand zu untersuchen und in einer Da- tenbank aufzunehmen (Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, Seite 90). Der Rat der Stadt Köln hat dann im weiteren Verlauf nach Einstellung notwendiger Finanzmittel die Verwaltung um eine ent- sprechende Ausschreibung und Beauftragung gebeten. Die sehr umfangreichen Ausschreibungsun- terlagen wurden vom Amt für Informationsverarbeitung aufgrund der vielen digitalen Elemente und dem Sportamt gemeinsam erstellt. Vergeben wurde der Auftrag für das Sportstättenmanagementsys- tem dann an eine Bietergemeinschaft des Softwareunternehmens cs2000 GmbH aus Berlin und dem Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung in Potsdam, das u.a. von Herrn Prof. Dr. Michael Barsuhn und Dipl. Ing. Wolf Ahner geleitet wird. Zentrale Elemente des Sportstättenmanagementsystems sind: a) Erfassung der gesamten Sportinfrastruktur (Sportanlagenkataster) b) Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten der Außensportanlagen c) Online-Belegungsmanagement d) Digitales Mängelmanagement und Wartungssystem e) Erfassung und Bewertung der Mängel und des Sanierungsbedarfs bei Außenanlagen des Sportamtes, der Vereinsheime/Umkleidehäuser des Sportamtes und der Sporthallen des Sportamtes und der Gebäudewirtschaft Aktueller Sachstand: Seit der Beauftragung des Sportstättenmanagementsystems sind bereits folgende Schritte umgesetzt worden: a) Erfassung der gesamten Sportinfrastruktur (Sportanlagenkataster) Diese Leistung wurde bereits vollständig erbracht. Die Verwaltung hat nun ein Sportanlagenkataster, das insgesamt mehr als 440 Liegenschaften des Sportamtes und der Gebäudewirtschaft mit entspre- chenden Stammdaten wie Adresse, Schnittstelle Geoinformationssystem, Stellplätze, Erreichbarkeit mit ÖPNV, Ausstattung, Größe etc. erfasst. 2 Karte mit den in Köln begangenen Liegenschaften (blaue Punkte) b) Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten der Sportinfrastruktur Die Gutachter haben eine Vorschlagsliste erstellt, die auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Er- kenntnisse mögliche Vorschläge und Elemente zur Modernisierung und Weiterentwicklung von Au- ßensportanlagen zusammenfasst. Beispielhaft wurde dies an sieben Sportanlagen und deren Umfeld angewandt. Dabei wurden Sporträume ausgewählt, die ganz unterschiedliche Voraussetzungen ha- ben (Bezirkssportanlage, vermietete, unbebaute oder mindergenutzte Sportanlagen) und auch in der geplanten Umsetzung unterschiedliche Zeitpunkte vorsehen. Dies sind die Sportanlagen Lindweiler Weg, Blücherpark, Reitweg, Thuleweg, Erbacher Weg, Kopernikusstraße und Poller Wiesen. c) Online-Belegungsmanagement Das Online-Belegungsmanagement ist ein Teilprojekt des Sportstättenmanagementsystems, das ge- meinsam von dem Softwarenunternehmen und der Verwaltung weiterentwickelt und speziell für die Kölner Nutzung angepasst wurde. Es ermöglicht der Verwaltung, die Nutzung der Sportinfrastruktur im Zusammenspiel mit den Ergebnissen des Gutachtens zur Sportentwicklungsplanung zu managen, auszuwerten und zu optimieren. d) Digitales Mängelmanagement und Wartungssystem Schon jetzt werden durch die Sportverwaltung die gemeldeten Mängel und deren Beseitigung über das Sportstättenmanagementsystem organisiert. Die Gebäudewirtschaft ist bereits in Pilotprojekten involviert. Die dazu notwendigen Arbeitsweisen wurden gemeinsam erarbeitet. 3 e) Erfassung und Bewertung der Mängel und des Sanierungsbedarfs bei Außenanlagen des Sportamtes, der Vereinsheime/Umkleidehäuser des Sportamtes und der Sporthallen des Sportamtes und der Gebäudewirtschaft Im Zeitraum von November 2021 bis Juni 2022 sind ca. 160 Liegenschaften mit Außensportanlagen inkl. der Vereinsheime/Umkleidehäuser und ca. 280 Liegenschaften mit Sporthallen durch ein Team aus Sportwissenschaftlern und Bauingenieuren/Architekten begangen und bewertet worden. Benotet wurde nach vier Stufen (keine Schulnoten): 1 = gebrauchsfähig (keine/ohne wesentliche Mängel) -------------------------------------------------------------- 2 = deutliche Mängel, aber gut brauchbar 3 = schwerwiegende Mängel 4 = unbrauchbar Aufgeteilt nach diesen Stufen kommen die Gutachter zusammenfassend zu diesen Gesamtergebnis- sen: 4 Das Gutachterteam hat darüber hinaus den Zustand von vielen einzelnen Gewerken erfasst und ebenfalls einer Bewertung von Stufe 1 bis Stufe 4 zugeführt. Diese waren: Außensportanlagen Vereinsheime/Umkleidehäuser Sporthallen Sportfläche Dach Sportfläche (Boden) Grundfläche Fassade Tribüne Großspielfeld Fenster Anzeigetafel Kleinspielfeld Türen / Tore Beleuchtungsanlage Rigole Nasszellen Beschallungsanlage Drainage Umkleideräume Ballfangnetz Sportplatzrinne Heizung Linierung Beregnungsanlage Beleuchtung/ Elektroanlagen Prallschutz Coaching Zone Lüftung Trennwand Ballfangzaun Wasser / Abwasser Bodenhülsen Auswechselbank Böden und Wände Geräteraum Beleuchtungsanlage Beschallungsanlage Rasenheizung Sportplatzbarriere Sicherheitszone (DIN 18035) Tribüne / Stehstufenanlage Anzeigetafel Wassergraben Parkplatz Stellplatz Grünfläche Zaunanlage Grundstückseinfriedung Gehweg Schächte Die 8.000 Einzelbewertungen führen dann in der Zusammenschau mit dem Alter der Sportinfrastruk- tur zu der Gesamtbewertung. Einzelbewertungen der Gewerke können von dem Gesamtergebnis abweichen, was einen Einfluss auf eine Priorisierung von Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel haben kann, s.u. Über die Bewertung verschiedener Gewerke geben diese Diagramme einen beispielhaften Überblick: Außensportanlagen: 5 Vereinsheime/Umkleiden Sporthallen 6 Weiteres Vorgehen: Entsprechend der einzelnen Elementen des Sportstättenmanagementsystems plant die Verwaltung auf Basis der Empfehlungen der Gutachter folgende Schritte zur weiteren Umsetzung: a) Erfassung der gesamten Sportinfrastruktur (Sportanlagenkataster) Nach der Erfassung wird nun die permanente Pflege des Sportanlagenkatasters im Vordergrund stehen. Dabei wird die Sportverwaltung in enger Abstimmung mit den Sportsachbearbeiter*innen in den Bezirken agieren. Das Sportanlagenkataster ermöglicht auch ein systematisches Manage- ment der weiteren Flächen auf den Außensportflächen, was auch die Planung additiver Nutzun- gen erleichtert (siehe auch nachfolgend b). b) Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten der Außensportanlagen Die Vorschläge der Gutachter werden zum einen bei den entsprechenden Planungen der sieben Sportanlagen, zum anderen aber im Sinne eines „Werkzeugkastens“ auch bei anderen Sportanla- gen, die in der Struktur den beispielhaften entsprechen, in die Überlegungen der Verwaltung ein- fließen. Dies wird u.a. bei den Generalsanierungen der Sportanlagen am Reitweg und am Thule- weg erfolgen. c) Online-Belegungsmanagement Die Belegung der Sportinfrastruktur soll in der Endfassung zum einen über die Homepage der Stadt Köln, zum anderen aber auch über eine App möglich sein. Dies wird in drei Schritten geschehen: - Veröffentlichung genereller Informationen wie Größe, Nutzbarkeit, Ausstattung, etc. - Darstellung der aktuellen Nutzung und Nutzungszeiten, aus dem sich im Sinne der Sportent- wicklungsplanung wichtige Erkenntnisse zu Auslastung, Sportarten, Vereinsstrukturen sowie Sportverhalten und -entwicklungen schließen lassen (2023). - Online-Buchung von freien Zeiten auf Basis eines im weiteren Verlauf noch zu erstellenden Regelwerks (2024). Verwaltungsintern nutzen schon 60% der Sportsachbearbeiter*innen das neue System, bis Ende 2022 sollen es alle sein. In einem Pilotversuch hat die Verwaltung die Belegungsdaten der städti- schen Tennisplätze an der Friedrich-Schmidt-Straße teilveröffentlicht, so dass die Bürger*innen freie Nutzungszeiten erkennen können. d) Digitales Mängelmanagement und Wartungssystem In 2023 soll das Wartungsmanagement im System voll nutzbar sein. Dies ermöglicht eine systemati- sche Organisation der Wartung aller relevanter Bauteile / Komponenten mit einer Erinnerungsfunktion entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Die dazu absehbar notwenigen Wartungskosten werden für jedes Gewerk in dem System hinterlegt sein. Die konkrete Abarbeitung wird dann durch die Gebäu- dewirtschaft in enger Abstimmung mit dem Sportamt erfolgen. e) Erfassung und Bewertung der Mängel und des Sanierungsbedarfs bei Außenanlagen des Sport- amtes, der Vereinsheime/Umkleidehäuser des Sportamtes und der Sporthallen des Sportamtes und der Gebäudewirtschaft Die Gutachter haben mit der Verwaltung unter Beteiligung verschiedener städtischer Dienststellen Empfehlungen für eine Vorgehensweise zur Behebung der Mängel entwickelt. Diese wurden im wei- teren Verlauf mit dem Stadtsportbund Köln, dem Bundesministerium des Innern und Heimat, der Staatskanzlei NRW, der Hochschule Koblenz, dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft, der Stadt Hamburg als Vergleichskommune sowie mit den Landessportbünden NRW und Hessen erörtert. Letztlich flossen die Erkenntnisse des von der Hochschule Koblenz unter Federführung von Herrn Prof. Dr. Lutz Thieme im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaften betreuten Forschungs- 7 projektes „Schätzverfahren Deutscher Sportstätten“ ein. In den dazugehörigen Beirat wurde das Sportamt aufgrund des insoweit deutschlandweit sehr vorgeschrittenen Planungsstandes als kommu- nale Vertretung berufen. Außenanlagen: Die Pflege, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der Außensportanlagen liegt traditionell in der Verantwortung der Sportverwaltung und stellt einen inhaltlichen Schwerpunkt dar. Die meisten Män- gel sind bei den Spielflächen als solches (v.a. bei Tennenplätzen) und den Trainingsbeleuchtungsan- lagen festgestellt worden. Für den jeweiligen Umgang gibt es bereits Verfahren, die Gegenstand von politischen Beschlüssen waren: zum einen die Prioritätenlisten zur Umwandlung von Tennen- in Kunststoffrasenplätze (zuletzt 0043/2021), zum anderen die Übertragung der Trainingsbeleuchtungs- anlagen an die RheinEnergie (3069/2017). Die aufgezeigten Mängel werden bei der Umsetzung der politischen Beschlüsse systematisch abgearbeitet. Jenseits dessen wird die Sportverwaltung bei der Abarbeitung der Mängel der einzelnen Gewerke inhaltliche Schwerpunkte bei den Außensportflächen – soweit sie nicht schon Gegenstand der Kunststoffrasenprogramme sind - Ballfangzäunen, Sport- platzbarrieren und Tribünen abhängig vom Schweregrad des Mangels legen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten für Ausschreibungen zur Bündelung von mehreren Sportanlagen und Gewerken über Rahmenverträge genutzt werden. Vereinsheime/Umkleidehäuser: Die Mängel bei den Vereinsheimen/Umkleidehäusern sollen auf Basis der Matrix in der Anlage 1 be- hoben werden. Dabei erfolgt eine enge Orientierung an der Matrix zur bekannten Prioritätenliste für Kunststoffrasenplätze (siehe Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, Seite 139). Bei der Matrix nach Anlage 1 ist entscheidendes Kriterium der Gesamtzustand der Gebäude. Daneben sollen zwei Gesichtspunkte einfließen, die aus Gründen des Klimaschutzes von großer Bedeutung sind: zum ei- nen der Sanierungsbedarf solcher Gewerke, die für den Energieverbrauch entscheidend sind, d.h. Heizung, Fenster, Dach und Fassade, zum anderen das Potential zur Installation von Photovoltaikan- lagen. Hierbei wird auf das Solarkataster zurückgegriffen, das im Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften weiterentwickelt wird und eine Bewertung des theoretischen sowie technischen PV-Potentials ermöglicht. Damit soll vor allem der Solaroffensive der Stadt Köln und damit dem in der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ genannten Ziel der Klimaneutralität Rechnung getragen werden. Ferner fließen u.a. Synergieeffekte mit anderen Baumaßnahmen, die Verbindung zu einem Sozialraumgebiet sowie die Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil mit ein, so dass die Matrix sowohl ökonomische, als auch soziale und stadtentwicklungspolitische Elemente enthält. Auf Basis der Matrix nach Anlage 1 plant die Verwaltung den politischen Gremien entsprechend dem Vorgehen bei den Kunststoffrasenplätzen im 1. Quartal 2023 eine erste Prioritätenliste für den Zeit- raum 2023-2028 mit detaillierten Punktebewertungen vorzulegen. Sportinfrastruktur, die bereits Ge- genstand von Beschlüssen politischer Gremien (Planungs- oder Baubeschlüsse bzw. Zuschüsse Baubeihilfen), von Bewilligungsbescheiden der Verwaltung bei Baubeihilfen unterhalb der Vorlagen- grenze oder Fördermittelentscheidungen anderer öffentlicher Träger wie etwa „Moderne Sportstätte 2022“ waren, müssen in dieser Prioritätenliste nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Umsetzung der Prioritätenliste strebt die Verwaltung dann an, aus dem Schulbau bekannte Um- setzungsverfahren über General- oder Totalunternehmer anzuwenden. Die Vereinsheime / Umkleide- häuser – auf der Prioritätenliste werden sich vor allem die in einem besonders schlechten Zustand wiederfinden – sollen dabei grds. neu errichtet werden, anstatt sie einzeln über ein langes und auf- wändiges Verfahren zu sanieren, was sich in der Vergangenheit selten bewährt hat. Dabei werden einerseits die vorhandenen Personalkapazitäten berücksichtigt. Andererseits wird angestrebt, die Prioritätenliste bis zum Ablauf 2028 in dem Sinne vollständig abzuarbeiten, so dass alle sich auf der Prioritätenliste befindenden Vereinsheime/Umkleidehäuser neu errichtet und in Betrieb gegangen sein sollen. Dieses Vorgehen bietet neben der beschriebenen Effizienzsteigerung weiter die Möglich- keit, beim Neubau von Vereinsheimen/Umkleidehäusern aktuellste Anforderungen an modernes, energieeffizientes und nachhaltiges Bauen zu berücksichtigen: Funktionale und moderne Gebäude für die Sportler*innen sollen das Ergebnis sein, bei dem Barrierefreiheit und Klimaschutz im Fokus stehen. Dem Klimaschutz soll insbesondere durch eine Dekarbonisierung mittels Berücksichtigung des Passivhausstandards, von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen, sortenreiner Trennung von Bauteilen, Fassadenbegrünung, Verwendung von Holz und Wiederverwendung von Baumaterialien 8 Rechnung getragen werden. Damit gehen dauerhaft eine deutliche Reduzierung des Energiever- brauchs und damit eine finanzielle Entlastung der Sportvereine einher. Die zur Findung eines Gene- ral- oder Totalunternehmers notwendige Erarbeitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Nennung eines fixen Fertigstellungstermins soll durch eine intersektorale Arbeitsgruppe verschie- dener städtischer Dienststellen erfolgen. Die Verwaltung beachtet mit der besonderen Berücksichtigung des Klimaschutzes wichtige rechtliche Kriterien: Auf der Ebene des Völkerrechts ist insbesondere das Pariser Klimaschutzabkommen aus 2015, auf EU-Ebene die Europäische Klimaschutz-Verordnung aus 2018 und auf nationales Ebene die Klimaschutzgesetze des Bundes aus 2019 und des Landes NRW aus 2021. Das Klimaschutzge- setz des Bundes ist wiederum Grundlage von Einzelgesetzen wie dem Gebäudeenergiegesetz aus 2020 sowie dem Klimaschutzprogramm 2022 sowie dem Ad-hoc-Programm Klimaschutz. Aufgrund der Verfehlung der Werte des Klimaschutzgesetzes sieht eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor, dass u.a. ab dem 1.1.2024 neue Heizungen zu 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist sein müssen. Weiter beachtet die Verwaltung insbesondere den Klimaschutzbeschluss des Bundesverfas- sungsgerichtes aus 2021 und die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln „Klimaneutrales Köln 2035“ (1377/2021) und „Solaroffensive“ (3762/2021). Jenseits der Prioritätenliste wird die Sportverwaltung kleinere Mängel an Vereinsheimen / Umkleide- häusern auf den Außensportanlagen sowie den Vereinsheimen / Umkleidehäusern selbst beheben. Dazu bedient sich die Sportverwaltung auf der einen Seite der Sportplatzpflegekräfte, auf der anderen Seite einem eigenen Handwerkerteam mit einem Schlosser, einem Maler, einem Installateur und ei- nem Schreiner. Dieses Team hat bereits die Aufbauten an den Poller Wiesen, Fühlinger See, Herler Ring, Thuleweg, Erbacher Weg und weitere verschönert und instandgesetzt. Zudem muss die Ver- waltung jederzeit auf Mängel reagieren können, die in der Mängelliste der Gutachter nicht erfasst sind, weil sie erst später entstehen. Hierbei wird die bewährte Baubeihilfe für Sportvereine eine zent- rale Rolle einnehmen. Sporthallen: Die Sporthallen liegen, bis auf wenige Ausnahmen, die bereits Gegenstand laufender Planungen der Sportverwaltung sind, im Eigentum der Gebäudewirtschaft. Die Reihenfolge der Sanierung der Sport- hallen ergibt sich vornehmlich aus der Schulbaumaßnahmenliste, bei denen die Sporthallen als Schulraum mitsaniert oder neugebaut werden. Hier erfolgt die Planung in enger Abstimmung zwi- schen Gebäudewirtschaft, Amt für Schulentwicklung und Sportamt nach Maßgabe des Ratsbeschlus- ses 2035/2020. Jenseits dieser Liste saniert die Gebäudewirtschaft über das Objektmanagement Sporthallen, wenn an der Schule ansonsten keine weitreichenden Veränderungen angedacht sind. Unabhängig davon plant die Gebäudewirtschaft über das Objektmanagement ein niederschwelliges Sanierungsprogramm nach Gewerken – ebenfalls in enger Abstimmung mit der Sportverwaltung und dem Amt für Schulentwicklung – in den Sporthallen umsetzen. Dabei soll wie bei den Außensportan- lagen eine Bündelung von Sporthallen und Gewerken über Rahmenverträge, wie etwa der Linierung, dem Prallschutz, den Umkleidekabinen etc. erfolgen. Im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Neubau von Sporthallen wird als Interim für den Vereinssport auch die Möglichkeit von Frei- und Kalt- lufthallen geprüft. Fazit: Bei der Umsetzung der vorbeschriebenen Maßnahmen wird das Vorhandensein entsprechender fi- nanzieller und personeller Ressourcen im Rahmen der haushaltsrechtlichen sowie der personalwirt- schaftlichen und organisatorischen Vorgaben mitentscheidend sein. Im Hinblick auf den finanziellen Aufwand geben die Ergebnisse der Gutachter breite Anhaltspunkte. Diese werden dann in der Um- setzung in jedem Einzelfall zu betrachten und zu konkretisieren sein. Soweit es sich um Maßnahmen handelt, die durch die Sportvereine umgesetzt werden, sei insbesondere auf die Sportförderrichtlinie und die einschlägigen Förderprogramme von EU, Bund und Land verwiesen. Insgesamt ermöglicht das Sportstättenmanagementsystem der Verwaltung die gesamte Sportinfra- struktur über ein einheitliches System mit allen Daten an einem Ort zu betreiben. Die dazu not- wendige Arbeitsoberfläche und Arbeitsweise wurde von dem Softwareunternehmen cs2000 GmbH, dem Sportamt, dem Amt für Informationsverarbeitung und den Sportsachbearbeiter*innen in den Be- 9 zirken gemeinsam intersektoral weiterentwickelt und speziell für die Kölner Nutzung angepasst. Damit liegt eine einheitliche Datengrundlage für die Verwaltung vor, um die Empfehlungen aus dem Gutach- ten zur Sportentwicklungsplanung weiterhin nachhaltig und dauerhaft umzusetzen. Die Verwaltung plant, die Prioritätenliste auf Basis der Matrix nach Anlage 1 im 1. Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Sollten darüber hinaus Meilensteine bei der weiteren Umsetzung des Sportstättenmanagementsystems erreicht sein, wird die Verwaltung darüber unaufgefordert informie- ren. Gez. Voigtsberger Bewertungsmatrix Vereinsheime/Umkleidegebäude Stand: 30.09.2022 Punkte Anteil an Gesamtbewertung 100% 1. Sanierungsbedarf Gebäude Gesamt Punkte 40% Stufe 1 0 Stufe 2 1 Stufe 2, Tendenz 3 2 Stufe 3 3 Srufe 3, Tendenz 4 4 Stufe 4 5 2. Sanierungsbedarf (Stufe 3 und 4) bei folgenden G ewerken Punkte 20% Fenster 1 Dach 1 Fassade 1 Heizung 2 3. Potenzial Photovoltaik Punkte 10% 0 bis 9,9kWp -> kein 0 10 bis 29 kWp -> wenig 1 30 bis 49 kWp -> mittel 2 50 kWp und mehr -> viel 3 4. Synergieeffekte mit anderen Baumaßnahmen Punkte 10% keine Generalsanierung der Außenanlagen geplant 0 Generalsanierung Außenanlagen erfolgt 2003-2024 1 Generalsanierung, Ausführung Außenanlagen geplant 2028-2030 2 Generalsanierung, Ausführung Außenanlagen geplant 2025-2027 3 5. Sozialraumgebiete Punkte 10% außerhalb 0 in unmittelbarer Nähe (bis 500m) 1 innerhalb 2 6. Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil (2016-2021) Punkte 5% -10% bis 0,0% 0 0,1% bis 2,4% 1 2,5% bis 4,9% 2 5,0% bis 9,9% 3 10,0% und mehr % 4 7. Bonuspunkte Punkte 5% Gebäude ist Bestandteil einer Bezirkssportanlage 1 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0758/2023 Freigabedatum 16.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportentwicklungsplanung - weitere Umsetzung des Sportstättenmanagementsystems hier: Vereinsheime / Umkleidehäuser Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Machbarkeitsstudie zur bau- rechtlichen und baufachlichen Untersuchung der Vereinsheime/Umkleidehäuser ge- mäß Anlage 2. Die Verwaltung geht von Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 € aus. 2. Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen dazu im Haushaltsjahr 2023 Aufwandsermächti- gungen in Höhe von 100.000,- € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produkt- gruppe 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Sportausschuss 21.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Sitzung des Sportausschusses am 27.10.2022 hat die Verwaltung die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen des Sportstättenmanagementsystems vorgestellt (3219/2022). Danach sollen u.a. die Mängel bei den Vereinsheimen / Umkleidehäusern auf Basis der in der Vorlage vorgestellten und von den Teilnehmer*innen des Sportausschusses positiv bewerteten Matrix gemäß Anlage 1 behoben werden, die sich an objektiv messbaren Kriterien orientiert. Die Verwaltung hatte angekündigt, dem Sportausschuss in Anlehnung an das Vorgehen bei den Kunststoffrasenplätzen im 1. Quartal 2023 ein erstes Umsetzungspaket für den Zeitraum 2023 bis 2028 mit detaillierten Punktbewertungen vorzulegen. Dies geschieht mit der Zusam- menstellung in Anlage 2. Dieser liegt folgende Rechnung zugrunde: Die Anwendung wird an diesem (fiktiven) Rechenbeispiel deutlich: 3 Die Anzahl von 12 Vereinsheimen/Umkleidehäusern gemäß Anlage 2 resultiert einerseits daraus, dass die Anzahl für einen potentiellen General- oder Totalübernehmer hoch genug sein muss, andererseits mit den Ressourcen der Verwaltung auch umsetzbar bleiben muss. Mit den Erfahrungen dieses ersten Umsetzungspaketes plant die Verwaltung dann in den Folgejahren weitere Umsetzungspakete zur Entscheidung vorzulegen. Sportinfrastruktur, die nicht Gegenstand des ersten Umsetzungspaketes ist, kann weiterhin als Vereinsbaumaß- nahme über die am 09.02.2023 im Rat der Stadt Köln beschlossene neue Sportförderrichtlinie (2036/2022) bezuschusst werden. Dies gilt auch für Vereinsheime/Umkleidehäuser, die im Eigentum oder im Erbbaurecht eines Sportvereins stehen, die nicht Teil des Umsetzungspa- kets sind. Teil des Umsetzungspakets sind auch nicht solche Vereinsheime/Umkleidehäuser, die bereits Gegenstand von Beschlüssen politischer Gremien (Planungs- oder Baubeschlüsse bzw. Baubeihilfen), von Bewilligungsbescheiden der Verwaltung bei Baubeihilfen unterhalb der Vorlagengrenze oder Fördermittelentscheidungen anderer öffentlicher Träger, wie etwa beim NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, waren. Die Vereinsheime/Umkleidehäuser gemäß Anlage 2 sollen im Sinne einer Machbarkeitsstudie durch einen externen Dienstleister einer genauen baurechtlichen und baufachlichen Bewer- tung zugeführt werden. Bau- und planungsrechtliche Aspekte sind dabei zu untersuchen. Ziel ist es, im Detail zu betrachten, welche Sportinfrastruktur im Einzelfall neugebaut oder in wel- chem Umfang (general-) saniert werden kann und soll und welche Vergabeart dafür im Er- gebnis zu empfehlen ist. Dabei werden neben der Bausubstanz auch klimarelevante Aspekte (Holzbau, Photovoltaik, Wärmepumpen, graue Energie etc.) im Vordergrund stehen. Parallel dazu wird die Verwaltung im Prozess der Machbarkeitsstudie die Möglichkeit von Förderun- gen aus EU, Bundes- oder Landesmitteln mit dem Auftragnehmer abstimmen. Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie plant die Verwaltung unter Einbeziehung eines externen Projektsteuerers zur Erarbeitung eines Vergabepaketes für die Vereinshei- me/Umkleidehäuser gemäß Anlage 2 eine Marktanalyse durchzuführen, die dann Basis für eine spätere Funktionalausschreibung sein soll. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit sich zur schnelleren und kostengünstigeren Umsetzung ein „Baukastensystem“ in Modulbau- weise anbietet. Gegenstand der Ausschreibung könnten dann neben den Vereinshei- men/Umkleidehäusern gemäß Anlage 2 zusätzlich neue Betriebshöfe in den Stadtbezirken Kalk und Porz für die Pflege der Sportanlagen sowie Aufbauten im Sportpark Müngersdorf für ein Sportlabor an der Ostkampfbahn sein. Finanzierung: Für die Finanzierung der weitergehenden Untersuchungen sind im Haushaltsplan 2023/2024, im Haushaltsjahr 2023 konsumtive Aufwandsermächtigungen in Höhe von 100.000,00 € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Begründung der Dringlichkeit: 4 Die Vorlage wird trotz Verfristung zur Entscheidung vorgelegt, damit die Verbesserung der Sportinfrastruktur auf Basis des Sportstättenmanagementsystems zügig in die Umsetzung kommen kann. Dafür ist eine zeitnahe Beauftragung der Machbarkeitsstudie erforderlich. Eine frühzeitigere Vorlage war aufgrund der notwendigen umfangreichen Abstimmungen zwischen verschiedenen Dezernaten leider nicht möglich.
Beratungsverlauf
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