AN/1281/2022
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2023, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1281/2022 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2023, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, und FDP bitten folgenden Dringlich- keitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 29.08.2022 zu set- zen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe- zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2023 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 11. Februar 2023 steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) A) Frühlingsmarkt Am Donnerstag, 18. und Freitag, 19. Mai 2023, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Klei- dung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 18. Mai ist ein Feiertag (Christi - 2 - Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt. B) Lifestyle Tag – Antikmarkt Am Sonntag, 24. September 2023, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wo- chenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 23.09.2023 nach dem Wo- chenmarkt erst erfolgt. Der Wochenmarkt am 23.09.2023 kann stattfinden. C) Martinsmarkt Am Sonntag, 05. November 2023, ist der Martinsmarkt geplant. Hierbei soll der Mater- nusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche De- korationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am Samstag, 04.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wo- chenmarkt am 04.11.2023 kann stattfinden. 3.) a) Rodenkirchener Weintage Am Donnerstag, 08. bis Sonntag, 11. Juni 2023 (zzgl. Montag 12.06.2023 Abbau), sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 07. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 12. Juni 2023 geplant. Der Donnerstag, 08. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Auf dem Mater- nusplatz kann der Wochenmarkt am 10. Juni 2023 nicht stattfinden. Der Abriss des Rathauses beginnt voraussichtlich Anfang 2023. Daher ist davon aus- zugehen, dass keine Nutzung des Rathausvorplatzes als Alternativstandort möglich ist. Ob dem Baumaßnahmen entgegenstehen, ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft durch die Marktverwaltung in eigener Zuständigkeit abschließend zu klären. Sollte der Vorplatz doch nutzbar sein, kann der Wochenmarkt dort stattfinden. b) 17. Rodenkirchener Sommertage Am Samstag, 19. bis Sonntag, 20. August 2023, sind die 17. Rodenkirchener Sommer- tage auf folgenden Flächen geplant: dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 19.08.2023 fällt aus) dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 18.08. ab 10.00 – somit keine Nut- zung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahmen die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie der Hauptstraße (von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstras- se); Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil- helmstr. bleibt für den Verkehr frei); Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 18.08. ab 10.00); Straßensperrung ab Freitag, 18.08. ab 18.00 geplant. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 19.08.2023 auch nicht auf dem Rodenkir- chener Rathausvorplatz durchgeführt werden. Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 19.08.2023 aus. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaß- - 3 - nahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplatzes ggfs entgegenste- hen. c) Rodenkirchener Winterzauber Am Mittwoch, 06. Dezember bis Sonntag, 10. Dezember 2023 (Abbau und Reinigung Montag 11. Dezember bis Dienstag 12. Dezember 2023), ist der Rodenkirchener Win- terzauber auf dem Maternusplatz geplant. Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 09.12.2023 stattfinden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 06.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die freizu- bleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt am 07.12.2023 kann stattfinden. Der Abriss des Rathauses beginnt voraussichtlich Anfang 2023. Daher ist davon aus- zugehen, dass keine Nutzung des Rathausvorplatzes als Alternativstandort möglich ist. Ob dem Baumaßnahmen entgegenstehen, ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft durch die Marktverwaltung in eigener Zuständigkeit abschließend zu klären. Sollte der Vorplatz doch nutzbar sein, kann der Wochenmarkt dort stattfinden. Nachrichtlich bzw alternativ: Hierzu wird gesondert ein verkaufsoffener Sonntag be- antragt. Diese sind jeweils im Gesamtkontext aller VOS in Köln zu sehen. Sollte die verkaufsoffene Sonntage auf das Wochenende 2.12 und 3.12. hinauslaufen, so wird der Winterzauber auf diesen Termin ausweichen. Des weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen. 4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirche- ner Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Ro- denkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – ab Anfang 2023 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt- verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Markt- beschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfüg- bar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durch- führung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort). und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Fr 20.01.2023 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Mo., 16.01., bis Mo. - 4 - 23.01.) ausfallen. Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen 2.) Am Sonntag, 30.04.2023, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der Markt am Freitag, 28.04.2023 muss wegen dieser Aktivität ausfallen bzw steht nur der hintere Teil der Markplatzfläche zur Verfügung. Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 3.) Am Freitag, 24.11. bis einschließlich Montag, 04.12.2023 steht für den jeweiligen Frei- tagswochenmarkt (24.11.2023 + 01.12.2023) anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätes- tens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen Mit freundlichen Grüßen gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
I/02/02-2
Vorlagen-Nummer
AN/1281/2022
Stand: 31.01.2023
Sachstandsbericht
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2023,
Gemeinsamer Antrag aller FraktionenBeschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom
06.09.2021
8.1.2 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2022,
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
AN/1728/2021
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk
Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen geneh-
migungsfähig sind – ist für 2022 zu regeln:
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 19. Februar 2022 steht
dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.
2.) A) Frühlingsmarkt
Am Donnerstag, 26. und Freitag, 27. Mai 2022, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei
soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Klei-
dung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 26. Mai ist ein Feiertag (Christi Him-
melfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt.
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt
Am Sonntag, 25. September 2022, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wo-
chenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 24.09.2022 nach dem Wo-
chenmarkt erst erfolgt.
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaßnah-
men für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathaus-
vorplatz ggfs entgegenstehen.
C) Martinsmarkt
Am Samstag, 05. und Sonntag, 06. November 2022, ist der Martinsmarkt geplant. Hier-
bei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware,
herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der
Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am Samstag, 05.11. erst nach dem Wochen-
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markt. Der Wochenmarkt am 05.11.2022 kann stattfinden.
3.) a) Rodenkirchener Weintage
Am Donnerstag, 16. bis Sonntag, 19. Juni 2022 (zzgl. Montag 20.06.2022 Abbau), sind
die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt
nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 15. Juni nach dem Wochenmarkt.
Der Abbau ist am Montag dem 20. Juni 2022 geplant. Der Donnerstag, 16. Juni ist ein
Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wo-
chenmarkt am Samstag 18. Juni 2022 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der
Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem
keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist da-
her durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das
neue Rathaus dem entgegenstünden. Auf dem Maternusplatz kann der Wochen-
markt am 18. Juni 2022 nicht stattfinden.
b) 17. Rodenkirchener Sommertage
Am Samstag, 20. bis Sonntag, 21. August 2022, sind die 16. Rodenkirchener Sommer-
tage auf folgenden Flächen geplant:
dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 fällt aus)
dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 19.08. ab 10.00 – somit keine Nutzung
durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme die Nut-
zung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie
der Hauptstraße (von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse);
Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil-
helmstr. bleibt für den Verkehr frei);
Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 19.08. ab 10.00);
Straßensperrung ab Freitag, 19.08. ab 18.00 geplant.
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden.
Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 auch nicht auf dem Rodenkir-
chener Rathausvorplatz durchgeführt werden.
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies
nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 aus.
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu
klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplat-
zes ggfs entgegenstehen.
c) Rodenkirchener Winterzauber
Am Mittwoch, 07. Dezember bis Sonntag, 11. Dezember 2022 (Abbau und Reinigung
Montag 12. Dezember bis Dienstag 13. Dezember 2022), ist der Rodenkirchener Win-
terzauber auf dem Maternusplatz geplant.
Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 10.12.2022 stattfinden.
Damit der Wochenmarkt am Samstag 10.12.2022 nicht ausfällt, kann durch die Markt-
verwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt
werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäu-
dewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaß-
nahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternus-
platz beginnt am 07.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am
Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher defi-
niert. Der Donnerstag-Markt am 08.12.2022 kann stattfinden.
Nachrichtlich bzw alternativ: Hierzu wird gesondert ein verkaufsoffener Sonntag bean-
tragt. Diese sind jeweils im Gesamtkontext aller VOS in Köln zu sehen. Sollte die
verkaufsoffene Sonntage auf das Wochenende 3.12 und 4.12. hinauslaufen, so wird der
Winterzauber auf diesen Termin ausweichen.
Des weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang
Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen.
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4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirchener
Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob
Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkir-
chener Rathausvorplatz entgegenstünden.
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spä-
testens Ende 2021 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für
die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt-
verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbe-
schickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar
(siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung
des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).
und
B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Fr 21.01.2022 auf dem Sürther Marktplatz muss
aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Mo., 17.01., bis Mo.
24.01.) ausfallen.
2.) Am Samstag, 30.04.2022, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest
statt. Der Markt am Freitag, 29.04.2022 muss wegen dieser Aktivität ausfallen bzw steht
nur der hintere Teil der Markplatzfläche zur Verfügung.
3.) Am Freitag, 25.11. bis einschließlich Montag, 05.12.2022 steht für den jeweiligen Frei-
tagswochenmarkt (25.11.2022 + 02.12.2022) anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die
(südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Tage wurden festgesetzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Industriestraße 161
- Walther-Rathenau-Straße
- Maternusstraße
- Barbarastraße
- Wilhelmstraße
- Maternusplatz
- Frohnhofstraße
- Hauptstraße
- Kirchstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1281/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 15.08.2022
- Erstellt
- 30.06.2022 12:09