AN/1131/2023
TOP Ö 4.1.3Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung der Satzung
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
3396 Zeichen
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An die
Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün
Frau Denise Abé
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.05.2023
AN/1131/2023
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023
TOP Ö 4.1.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im
Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung
der Satzung
Sehr geehrte Frau Abé,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Ausschusses zu setzen:
Beschluss:
I. § 1 Zweck der Satzung
f) Erhaltung und Entwicklung eines artenreichen Baum- und Obstbaumbestan-
des aus heimischen und europäischen Arten, insbesondere unter Berücksich-
tigung der Eigenart und Schönheit der Bäume.
II. § 10 Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen
(2) Als Ersatzpflanzungen sind Gehölze gemäß der „Liste möglicher Ersatzpflan-
zungen“ zu verwenden.
Die Liste ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung.
Abweichungen von der Liste sind zulässig bei Standorten mit extremen Be-
dingungen, zum Beispiel bei Straßenbegleitgrün.
Abweichungen von der „Liste möglicher Ersatzpflanzungen“ können ebenfalls in
begründeten Einzelfällen auf Antrag zugelassen werden, insbesondere aus stand-
ortbezogenen, historischen, kulturellen oder gestalterischen Gründen.
- 2 -
Die Pflanzung von nicht heimischen Baumarten ist nur dann zulässig, wenn
von ihnen keine Gefährdung für die heimische Artenvielfalt ausgeht. Eine
solche Gefährdung wird angenommen bei ihrer Benennung in der EU-Uni-
onsliste der invasiven Arten oder bei Nennung in der BfN-Schwarze-
Liste (invasive Arten) (sowohl Warn-, Aktions- als auch Managementliste)
und die Arten der Grauen-Liste (potenziell invasive Arten) (sowohl Hand-
lungs- als auch Beobachtungsliste).
III. Versiegelungen des offenen oder gewachsenen Bodens mit einer Fläche von
2,00 m vom Stamm entfernt (Baumscheibe) im Kronentraufbereich zuzüg-
lich 1,5 m nach allen Seiten mit einer wasser- und/oder luftundurchlässigen De-
cke (z. B. Asphalt, Beton oder Pflasterflächen)
IV. An geeigneter Stelle wird eingefügt: Die Ausgleichspflanzungen sollen mög-
lichst ortsnah erfolgen.
V. Die Verwaltung plant eine Evaluierung nach Ablauf eines Jahres seit dem
Inkrafttreten der Satzung. Sie legt diese dem Ausschuss für Klima, Umwelt
und Grün zur nächsten darauffolgenden Sitzung vor.
VI. In der „Anlage 2: Liste möglicher Ersatzpflanzungen“ sind folgende Bäume zu
streichen
1. Schwarznussbaum (Juglans nigra)
2. Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera)
3. Trompetenbaum (Catalpa bignonioides)
4. Amberbaum (Liquidambar styraciflua)
5. Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa)
6. Japanischer Schnurbaum (Styphnolobium japonicum)
7. Robinie (Robinia pseudoacacia)
Begründung:
Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
gez gez. gez.
Lino Hammer Niklas Kienitz Lucas Sickmöller
Grüne-Fraktions- CDU-Fraktions- Volt-Fraktions-
geschäftsführer geschäftsführer geschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1131/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 25.05.2023
- Erstellt
- 24.05.2023 19:08