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AN/1131/2023

TOP Ö 4.1.3Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung der Satzung

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 25.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.05.2023

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3396 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.05.2023 
 
AN/1131/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 
 
TOP  Ö 4.1.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im 
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im 
Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 01. August 2011, hier: Neufassung 
der Satzung 
Sehr geehrte Frau Abé, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Ausschusses zu setzen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
I. § 1 Zweck der Satzung 
f) Erhaltung und Entwicklung eines artenreichen Baum- und Obstbaumbestan-
des aus heimischen und europäischen Arten, insbesondere unter Berücksich-
tigung der Eigenart und Schönheit der Bäume.  
II. § 10 Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen 
(2) Als Ersatzpflanzungen sind Gehölze gemäß der „Liste möglicher Ersatzpflan-
zungen“ zu verwenden.  
Die Liste ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung. 
Abweichungen von der Liste sind zulässig bei Standorten mit extremen Be-
dingungen, zum Beispiel bei Straßenbegleitgrün. 
Abweichungen von der „Liste möglicher Ersatzpflanzungen“ können ebenfalls in 
begründeten Einzelfällen auf Antrag zugelassen werden, insbesondere aus stand-
ortbezogenen, historischen, kulturellen oder gestalterischen Gründen.

- 2 - 
 
Die Pflanzung von nicht heimischen Baumarten ist nur dann zulässig, wenn 
von ihnen keine Gefährdung für die heimische Artenvielfalt ausgeht. Eine 
solche Gefährdung wird angenommen bei ihrer Benennung in der EU-Uni-
onsliste der invasiven Arten oder bei Nennung in der BfN-Schwarze-
Liste (invasive Arten) (sowohl Warn-, Aktions- als auch Managementliste) 
und die Arten der Grauen-Liste (potenziell invasive Arten) (sowohl Hand-
lungs- als auch Beobachtungsliste). 
III. Versiegelungen des offenen oder gewachsenen Bodens mit einer Fläche von 
2,00 m vom Stamm entfernt (Baumscheibe) im Kronentraufbereich zuzüg-
lich 1,5 m nach allen Seiten mit einer wasser- und/oder luftundurchlässigen De-
cke (z. B. Asphalt, Beton oder Pflasterflächen) 
IV. An geeigneter Stelle wird eingefügt: Die Ausgleichspflanzungen sollen mög-
lichst ortsnah erfolgen. 
V. Die Verwaltung plant eine Evaluierung nach Ablauf eines Jahres seit dem 
Inkrafttreten der Satzung. Sie legt diese dem Ausschuss für Klima, Umwelt 
und Grün zur nächsten darauffolgenden Sitzung vor. 
VI. In der „Anlage 2: Liste möglicher Ersatzpflanzungen“ sind folgende Bäume zu 
streichen  
 
1. Schwarznussbaum (Juglans nigra) 
2. Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) 
3. Trompetenbaum (Catalpa bignonioides) 
4. Amberbaum (Liquidambar styraciflua) 
5. Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) 
6. Japanischer Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) 
7. Robinie (Robinia pseudoacacia) 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
    
gez     gez.    gez. 
Lino Hammer    Niklas Kienitz    Lucas Sickmöller 
Grüne-Fraktions- CDU-Fraktions-  Volt-Fraktions- 
geschäftsführer  geschäftsführer  geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1131/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
25.05.2023
Erstellt
24.05.2023 19:08