2300/2018
Schulneubau Schmiedegasse
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2669 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 2300/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 AN/0878/2018 Schulneubau Schmiedegasse -Anfrage der SPD-Fraktion gem. §4 Geschäftsordnung des Rates vom 05.06.2018- 1. Wann wird mit dem Baubeginn und der Fertigstellung einer weiterführenden Schule auf dem zuvor benannten Gelände (Schmiedegasse) zu rechnen sein? 2. Wie groß kann diese Schule gebaut werden und welche Zügigkeit lässt sie zu? 3. In der Aktuellen Stunde war von einem Vertreter der Verwaltung zu vernehmen, dass weitere Liegenschaft gesucht und auf Eignung untersucht werden sollen. Welche freie Liegenschaften gibt es noch im Stadtbezirk Nippes, die zum Bau einer Schule geeignet erscheinen? 4. Da die Absicht auf dem Gelände eine Schule zu errichten bereits seit 2015 konkret formuliert wurde und die BV5 bereits damals der entsprechenden Änderung der B-Pläne zustimmte, fragen wir nach, was in der Zwischenzeit unternommen wurde, um den Schulneubau zu verwirklichen. 5. Aufgrund der verstrichenen Zeit müssen wir auch nachfragen, ob es mittlerweile andere Absichten gibt die Liegenschaft zu verwerten, oder ob es triftige Gründe gibt, die dem Schulneubau entgegenstehen? Antwort der Verwaltung: 1. Eine Aussage zum Baubeginn der Gesamtschule Schmiedegasse kann wegen des noch laufenden Bebauungsplanverfahrens (siehe Frage 4) gegenwärtig noch nicht zuverlässig getroffen werden. Ziel der Verwaltung ist es, die Vorbereitungen so fortzuführen, dass der Baubeginn mit Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erfolgen kann. 2. Vorgesehen ist der Bau einer Gesamtschule mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II für ca. 1380 Schülerinnen und Schüler. 2 3. Aktuell sind keine konkreten verfügbaren Liegenschaften im Stadtbezirk Nippes bekannt, die für wei- teren Schulbau geeignet erscheinen. Die Prüfung ist aber nicht abgeschlossen, sondern wird derzeit – bezogen auf das gesamte Kölner Stadtgebiet – intensiviert. 4. Im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wurden und werden von verschiedenen Ämtern Arbeiten zur Herstellung der Planreife ausgeführt (Erstellung einer Machbarkeitsstudie, Grundstücksbewertungen, Verhandlungen über den Ankauf von Teilen des Grundstückes, Erstellung eines Verkehrsgutachtens und Lärmgutachtens etc.). Mit dem Abschluss des Bebauungsplanverfah- rens ist 2020 zu rechnen. 5. Vor Fertigstellung des Bauleitplanverfahrens ist keine Nutzung der Liegenschaft als Schulstandort möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2300/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.12.2018
- Erstellt
- 10.07.2018 15:05