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Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0092/2025 vom 22.01.2025

Stand: Am 03.02.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0092/2025 Stand: 09.04.2025 Sachstandsbericht Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 20.01.2025 Beschluss: Die BV 9 fordert die Verwaltung auf, folgende Einbahnstraßen für den Zweirich- tungs-Radverkehr zu öffnen (Zusatzschild Radfahrer frei): 1. Ottilienstraße 2. Erikastraße 3. Hünenstraße (Richtung Möhlstraße) 4. Regentenstraße (zwischen Keupstraße und Dünnwalder Straße) Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Öffnung der Einbahnstraßen wurde im März 2025 umgesetzt. Nächste Schritte: - Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -
  • Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen

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    Antrag 20.01.2025 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen Die BV 9 fordert die Verwaltung auf, folgende Einbahnstraßen für den Zweirichtungs -Radverkehr zu öffnen (Zusatzschild Radfahrer frei): 1. Ottilienstraße 2. Erikastraße 3. Hünenstraße (Richtung Möhlstraße) 4. Regentenstraße (zwischen Keupstraße und Dünnwalder Straße) Begründung: In Einbahnstraßen sollte im Regelfall für Radfahrende die Befahrbarkeit in beide Richtungen erlaubt sein. Neben der Förderung des Radverkehrs spricht hierfür auch § 45 Absatz 9 Satz 3 der Straßenver- kehrsordnung. Hiernach sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur in besonderen Ausnah- mefällen erlaubt. Die genannten Straßen dürften durchgängig ausreichende Fahrbahnbreiten aufwei- sen, damit sich Kfz und Radfahrende im Gegenverkehr passieren können. Jedenfalls sind gem. § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO die Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs nicht per so höher zu gewichten als die des fließenden Verkehrs. Die unter 1-3 genannten Straßen sind zudem wichtige Verbindungen zur Erschließung des S-Bahn- Station Dellbrück. Die unter 4 genannte Straße ist fast durchgängig bereits freigegeben; hier geht es nur um ein kleines Teilstück. Sollte die Verwaltung zum Ergebnis kommen, dass rechtliche Gründe dem Beschluss entgegenstehen, ist die Bezirksvertretung hierüber zeitnah zu unterrichten. ddd gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus-

Beratungsverlauf

  1. 03.02.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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