AN/0092/2025
Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen
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Sachstandsbericht BV
827 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0092/2025
Stand: 09.04.2025
Sachstandsbericht
Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. der Fraktion DIE LINKE und
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 20.01.2025
Beschluss: Die BV 9 fordert die Verwaltung auf, folgende Einbahnstraßen für den Zweirich-
tungs-Radverkehr zu öffnen (Zusatzschild Radfahrer frei):
1. Ottilienstraße
2. Erikastraße
3. Hünenstraße (Richtung Möhlstraße)
4. Regentenstraße (zwischen Keupstraße und Dünnwalder Straße)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Öffnung der Einbahnstraßen wurde im März 2025 umgesetzt.
Nächste Schritte:
-
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-
Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen
2179 Zeichen
Antrag
20.01.2025
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten
Sitzung aufzunehmen.
Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen
Die BV 9 fordert die Verwaltung auf, folgende Einbahnstraßen für den Zweirichtungs -Radverkehr zu
öffnen (Zusatzschild Radfahrer frei):
1. Ottilienstraße
2. Erikastraße
3. Hünenstraße (Richtung Möhlstraße)
4. Regentenstraße (zwischen Keupstraße und Dünnwalder Straße)
Begründung:
In Einbahnstraßen sollte im Regelfall für Radfahrende die Befahrbarkeit in beide Richtungen erlaubt
sein. Neben der Förderung des Radverkehrs spricht hierfür auch § 45 Absatz 9 Satz 3 der Straßenver-
kehrsordnung. Hiernach sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur in besonderen Ausnah-
mefällen erlaubt. Die genannten Straßen dürften durchgängig ausreichende Fahrbahnbreiten aufwei-
sen, damit sich Kfz und Radfahrende im Gegenverkehr passieren können. Jedenfalls sind gem. § 45
Absatz 9 Satz 3 StVO die Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs nicht per so höher zu gewichten als die
des fließenden Verkehrs.
Die unter 1-3 genannten Straßen sind zudem wichtige Verbindungen zur Erschließung des S-Bahn-
Station Dellbrück. Die unter 4 genannte Straße ist fast durchgängig bereits freigegeben; hier geht es
nur um ein kleines Teilstück.
Sollte die Verwaltung zum Ergebnis kommen, dass rechtliche Gründe dem Beschluss entgegenstehen,
ist die Bezirksvertretung hierüber zeitnah zu unterrichten.
ddd
gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion
DIE LINKE - Fraktion
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2 a
51065 Köln
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Hünenstraße
- Regentenstraße
- Wiener Platz 2a
- Dünnwalder Straße
- Ottilienstraße 2
- Erikastraße 3
- Möhlstraße
- Keupstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0092/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.01.2025
- Erstellt
- 21.01.2025 10:59