Mandari Insight

AN/0092/2025

Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.02.2025, TOP 8.1.10

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

827 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0092/2025
Stand: 09.04.2025 
Sachstandsbericht  
Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. der Fraktion DIE LINKE und 
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 20.01.2025 
Beschluss: Die BV 9 fordert die Verwaltung auf, folgende Einbahnstraßen für den Zweirich-
tungs-Radverkehr zu öffnen (Zusatzschild Radfahrer frei):  
1. Ottilienstraße  
2. Erikastraße  
3. Hünenstraße (Richtung Möhlstraße)  
4. Regentenstraße (zwischen Keupstraße und Dünnwalder Straße)  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Öffnung der Einbahnstraßen wurde im März 2025 umgesetzt. 
Nächste Schritte: 
- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-

Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen

2179 Zeichen

Antrag                                                                                         
            20.01.2025 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der 
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung aufzunehmen. 
Zweirichtungsverkehr in Einbahnstraßen konsequent durchsetzen 
Die BV 9 fordert die Verwaltung auf, folgende Einbahnstraßen für den Zweirichtungs -Radverkehr zu 
öffnen (Zusatzschild Radfahrer frei): 
1. Ottilienstraße 
2. Erikastraße 
3. Hünenstraße (Richtung Möhlstraße) 
4. Regentenstraße (zwischen Keupstraße und Dünnwalder Straße)  
 
Begründung: 
In Einbahnstraßen sollte im Regelfall für Radfahrende die Befahrbarkeit in beide Richtungen erlaubt 
sein. Neben der Förderung des Radverkehrs spricht hierfür auch § 45 Absatz 9 Satz 3 der Straßenver-
kehrsordnung. Hiernach sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur in besonderen Ausnah-
mefällen erlaubt. Die genannten Straßen dürften durchgängig ausreichende Fahrbahnbreiten aufwei-
sen, damit sich Kfz und Radfahrende im Gegenverkehr passieren können. Jedenfalls sind gem. § 45 
Absatz 9 Satz 3 StVO die Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs nicht per so höher zu gewichten als die 
des fließenden Verkehrs. 
 
Die unter 1-3 genannten Straßen sind zudem wichtige Verbindungen zur Erschließung des S-Bahn-
Station Dellbrück. Die unter 4 genannte Straße ist fast durchgängig bereits freigegeben; hier geht es 
nur um ein kleines Teilstück. 
 
Sollte die Verwaltung zum Ergebnis kommen, dass rechtliche Gründe dem Beschluss entgegenstehen, 
ist die Bezirksvertretung hierüber zeitnah zu unterrichten. 
ddd 
gez. Jonas Höltig                 gez. Beate Hane-Knoll                 gez. Andreas Altefrohne  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion 
DIE LINKE - Fraktion 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus-

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hünenstraße
  • Regentenstraße
  • Wiener Platz 2a
  • Dünnwalder Straße
  • Ottilienstraße 2
  • Erikastraße 3
  • Möhlstraße
  • Keupstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0092/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.01.2025
Erstellt
21.01.2025 10:59