0152/2025
Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.11.2024 (TOP 1.2.)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2524 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 22.01.2025 0152/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.01.2025 Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.11.2024 (TOP 1.2.) Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2024 Sichere Schulwege für neue Schulstandorte Ergänzend zur Stellungnahme AN 3606/2024, hier: Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.11.2024 (TOP 1.2.) 1. Rückfrage RM Wahlen zu den aktuell geplanten Maßnahmen am Schulstandort Am Wassermann: Antwort der Verwaltung: Zum Wiederbeginn der Schule nach den Weihnachtsferien wurde am 6.1.2025 die Einfahrt in den Tunnel zwischen Girlitzweg und Widdersdorfer Straße in Fahrtrichtung Girlitzweg einge- schränkt. Ein Einbiegen von der Widdersdorfer Straße in den Tunnel ist für den PKW-Verkehr nicht möglich. Radfahrer*innen können den Tunnel in beide Richtungen nutzen. Ebenfalls wurde das Abbiegen in den Tunnel vom Girlitzweg in Richtung Widdersdorfer Straße mittels Beschilderung unterbunden. Auf dem östlichen Abschnitt des Girlitzwegs wurde zusätzlich Tempo 30 angeordnet. Damit gilt auf dem Girlitzweg von der Vitalisstraße bis zu den Schulen Am Wassermann durchge- hend Tempo 30. Weiterhin befindet sich eine Untersuchung zum Durchgangsverkehr auf dem Girlitzweg und Möglichkeiten zur Unterbindung dieses Verkehrs in der finalen Bearbeitungsphase. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft. 2. Rückfrage RM De Bellis-Olinger zu Schulstandorten Zusestraße und Wasseramsel- weg/Am Wassermann: Antwort der Verwaltung: Wie in der ersten Stellungnahme zum Antrag bereits ausgeführt, ist es das grundsätzliche Ziel der Stadtverwaltung, die erstellten und notwendigen Verkehrskonzepte vor Inbetriebnahme der Schulstandorte umzusetzen. Für die beiden genannten Schulstandorte liegen Verkehrsgutachten vor, die umgesetzt bzw. in Teilen umgesetzt werden konnten. Die Standorte kommen allerdings auch nicht für eine Schulstraße in Frage. Beide Straßen werden von Buslinien befahren, sodass eine temporäre Sperrung von Straßenabschnitten 2 rechtlich und verkehrlich schwerlich umzusetzen sind. Weitere Einschätzungen und Potentialstandorte werden im Rahmen des Ratsbeschlusses AN 0504/2024 erarbeitet und zu gegebener Zeit vorgestellt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0152/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.01.2025
- Erstellt
- 14.01.2025 14:28