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2673/2017

Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn; Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.09.2017, TOP 8.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2693 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/3 Sitz Az 
Vorlagen-Nummer 
 2673/2017 
Freigabedatum 30.08.2017
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0791/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz vom 
16.05.2017 betreffend dem Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn 
Text der Anfrage: 
 
"Die CDU- Fraktion stellt folgende Fragen zu dieser Beschlussvorlage 4271 /2016  
zur Geruchsuntersuchung zum Klärwerk Wahn: 
 
1. Es gab schon mal eine Geruchsuntersuchung zum Klärwerk Wahn, die einen damaligen 
KITA­Bau in dem nördlichen Bereich ausschloss. Wie sieht hierzu diese Vorstellung der Bebau-
ung insbesondere mit Wohnbebauung aus? 
2. Ist die Durchlüftung des Gebietes mit der zukünftigen Bebauung gewährleistet?" 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes "S -Bahnhof Wahn" in Köln -Porz-Wahn wurden se i-
nerzeit zwei Geruchsgutachten erstellt: 
 
[1] RWTÜV: Gutachterliche Stellungahme zu den Geruchsimmissionen in dem Bebauungsplangebiet 
"S-Bahnhof-Wahn" in Köln -Porz-Wahn, verursacht durch die Kläranlage Wahn vor und nach der E r-
weiterung, Essen, 11/2002, Auftraggeber: Stadtplanungsamt Köln; 
 
[2] aqua system consult: Kläranlage Wahn - Meßbericht zur Rasterbegehung im Umfeld der Kläranl a-
ge Wahn zur Ermittlung der Geruchsimmissionen, Kassel, 05/2006, Auftraggeber: Wasser - und Bo-
denverband Wahn; 
 
Für die jetzt beplante  Fläche am Bahnhof hatte die Untersuchung [1] eine Überschreitung des Rich t-
wertes der Geruchsrichtlinie NW (GIRL) für eine Wohn - und damit auch Kita -Nutzung festgestellt. 
Daher war der Bau einer Kita seinerzeit abgelehnt worden. 
 
Die Untersuchung [2] zeigt  für den überwiegenden Teil des Plangebietes "Am Bahnhof" eine Einha l-
tung des Richtwertes der GIRL für eine Wohnnutzung. Die Verwaltung hat dem Vorhabenträger em p-
fohlen, sich mit dem Wasser - und Bodenverband abzustimmen, ob die Untersuchung [2] noch aktuel l 
ist oder eine erneute Begutachtung der Geruchsimmissionen erfolgen muss. Das Ergebnis dieser 
Abstimmung liegt der Verwaltung noch nicht vor.

2 
 
 
Zu 2.: 
Vorherrschende Windrichtungen in Köln sind Winde aus südöstlichen Richtungen (eher Schwachwi n-
de) und aus  westlichen Richtungen (eher höhere Windgeschwindigkeiten). Winde aus beiden vorg e-
nannten Windrichtungen können in das Plangebiet, auch nach Umsetzung der geplanten Bebauung, 
einströmen.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Bahnhof

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Details

Aktenzeichen
2673/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.09.2017
Erstellt
29.08.2017 08:53