2673/2017
Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn; Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2693 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/3 Sitz Az Vorlagen-Nummer 2673/2017 Freigabedatum 30.08.2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017 Beantwortung der Anfrage AN/0791/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz vom 16.05.2017 betreffend dem Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn Text der Anfrage: "Die CDU- Fraktion stellt folgende Fragen zu dieser Beschlussvorlage 4271 /2016 zur Geruchsuntersuchung zum Klärwerk Wahn: 1. Es gab schon mal eine Geruchsuntersuchung zum Klärwerk Wahn, die einen damaligen KITABau in dem nördlichen Bereich ausschloss. Wie sieht hierzu diese Vorstellung der Bebau- ung insbesondere mit Wohnbebauung aus? 2. Ist die Durchlüftung des Gebietes mit der zukünftigen Bebauung gewährleistet?" Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes "S -Bahnhof Wahn" in Köln -Porz-Wahn wurden se i- nerzeit zwei Geruchsgutachten erstellt: [1] RWTÜV: Gutachterliche Stellungahme zu den Geruchsimmissionen in dem Bebauungsplangebiet "S-Bahnhof-Wahn" in Köln -Porz-Wahn, verursacht durch die Kläranlage Wahn vor und nach der E r- weiterung, Essen, 11/2002, Auftraggeber: Stadtplanungsamt Köln; [2] aqua system consult: Kläranlage Wahn - Meßbericht zur Rasterbegehung im Umfeld der Kläranl a- ge Wahn zur Ermittlung der Geruchsimmissionen, Kassel, 05/2006, Auftraggeber: Wasser - und Bo- denverband Wahn; Für die jetzt beplante Fläche am Bahnhof hatte die Untersuchung [1] eine Überschreitung des Rich t- wertes der Geruchsrichtlinie NW (GIRL) für eine Wohn - und damit auch Kita -Nutzung festgestellt. Daher war der Bau einer Kita seinerzeit abgelehnt worden. Die Untersuchung [2] zeigt für den überwiegenden Teil des Plangebietes "Am Bahnhof" eine Einha l- tung des Richtwertes der GIRL für eine Wohnnutzung. Die Verwaltung hat dem Vorhabenträger em p- fohlen, sich mit dem Wasser - und Bodenverband abzustimmen, ob die Untersuchung [2] noch aktuel l ist oder eine erneute Begutachtung der Geruchsimmissionen erfolgen muss. Das Ergebnis dieser Abstimmung liegt der Verwaltung noch nicht vor. 2 Zu 2.: Vorherrschende Windrichtungen in Köln sind Winde aus südöstlichen Richtungen (eher Schwachwi n- de) und aus westlichen Richtungen (eher höhere Windgeschwindigkeiten). Winde aus beiden vorg e- nannten Windrichtungen können in das Plangebiet, auch nach Umsetzung der geplanten Bebauung, einströmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Bahnhof
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Details
- Aktenzeichen
- 2673/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.09.2017
- Erstellt
- 29.08.2017 08:53