SCHUA/001/2026
Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße
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Beschlussvorlage
4084 Zeichen
SCHUA/001/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Anhörung Schulausschuss 03.02.2026 Vorberatung Rat 11.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Schulnamen des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße (Schulnummer 100187) zum 01.08.2026 wie folgt zu ändern: Städtisches Elisabeth-Selbert-Gymnasium Bernburger Straße 44 40229 Düsseldorf Sachdarstellung: Das Städtische Gymnasium Bernburger Straße hat den Antrag gestellt, den Schulnamen zu ändern. Die Schule hat die Namensänderung in ihrer Schulkonferenz am 18.09.2025 einstimmig beschlossen. Die Schule hatte zur Auswahl der Namensgeberin folgende Kriterien festgelegt: - Lebenswerk und Biografie - Perspektiven und Vorbild für Schülerinnen und Schüler - Lokale und gesellschaftliche Relevanz - Anschlussfähigkeit an schulische Leitideen und Bildungsziele - Gegenwarts- und Zukunftsbezug - Anschlussfähigkeit an Schulentwicklung - Aktualität: Wirken auf die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Seite 2 - Nutzen / Unterstützung für die Schule Die ausgewählte Namensgeberin bietet für die Schülerinnen und Schüler folgende Perspektive: - Elisabeth Selbert war Juristin und eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Ihr zentraler Beitrag ist die klare Formulierung der Gleichberechtigung in Artikel 3 Absatz 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Das ist keine „Symbolpolitik“, sondern Verfassungsrecht und damit Kernbestand der BRD. Sie ist ein historisch bedeutsames Vorbild für Demokratie und Gleichberechtigung. - Selberts Lebenswerk ist ein hervorragender Bezugspunkt für politische Bildung im Sinne von Demokratieerziehung, Gendergerechtigkeit und Menschenrechten – Themen, die in Fächern wie Politik, Geschichte, Religion/Philosophie, Sozialwissenschaften und im Bereich der schulischen Mitbestimmung oder Deutsch verankert sind. Ihr Lebenswerk und Ihre Biografie verkörpern Werte, die die Schule aktiv fördern will. Die Schule misst der Demokratieerziehung einen besonderen Stellenwert bei, der bereits ausdrücklich im Schulprogramm verankert ist. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu mündiger Teilhabe, politischer Urteilsfähigkeit und verantwortlichem Handeln in einer pluralistischen Gesellschaft zu befähigen. Eine Umbenennung in Elisabeth-Selbert-Gymnasium verstärkt diesen programmatischen Anspruch inhaltlich und symbolisch zugleich. Elisabeth Selbert steht exemplarisch für demokratische Aushandlungsprozesse, für den Vorrang des Rechts und für die Wirksamkeit politischer Beteiligung. Ihr Wirken macht deutlich, dass Demokratie nicht abstrakt ist, sondern von engagierten Bürgerinnen und Bürgern konkret gestaltet wird. Ihr Wirken ist parteiübergreifend anerkannt und fester Bestandteil der demokratiegeschichtlichen Erinnerungskultur der BRD. Elisabeth Selberts besonderer Beitrag zur Geschichte der BRD liegt in der maßgeblichen Durchsetzung von Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese Norm besitzt Verfassungsrang und gehört zu den grundlegenden Strukturprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie prägt bis heute Gesetzgebung, Rechtsprechung und gesellschaftliche Entwicklungen in der Bundesrepublik. Sie stellt eine inspirierende Persönlichkeit dar, deren Lebenswerk junge Menschen ermutigt, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen. Exemplarische Möglichkeiten der Implementierung im Schulalltag: - jährlicher Grundgesetz-/Demokratietag (Schwerpunkt Art. 3 GG) - Debattierformate zu Gleichheit, Freiheit, Antidiskriminierung - Kooperationen mit Justiz, Stadtarchiv, Gedenkstättenarbeit, Frauen-/ Demokratieinitiativen Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Namensänderung keine Bedenken.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/001/2026
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 18.12.2025
- Erstellt
- 18.12.2025 13:36