Mandari Insight

SCHUA/001/2026

Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße

Beschlussvorlage 18.12.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 42

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4084 Zeichen

SCHUA/001/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
 
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Anhörung
Schulausschuss 03.02.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Schulnamen des 
Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße (Schulnummer 100187) zum 
01.08.2026 wie folgt zu ändern:
 
Städtisches Elisabeth-Selbert-Gymnasium
Bernburger Straße 44
40229 Düsseldorf
 
 
Sachdarstellung:
Das Städtische Gymnasium Bernburger Straße hat den Antrag gestellt, den 
Schulnamen zu ändern. Die Schule hat die Namensänderung in ihrer Schulkonferenz 
am 18.09.2025 einstimmig beschlossen.
 
Die Schule hatte zur Auswahl der Namensgeberin folgende Kriterien festgelegt:
- Lebenswerk und Biografie
- Perspektiven und Vorbild für Schülerinnen und Schüler
- Lokale und gesellschaftliche Relevanz
- Anschlussfähigkeit an schulische Leitideen und Bildungsziele
- Gegenwarts- und Zukunftsbezug
- Anschlussfähigkeit an Schulentwicklung
- Aktualität: Wirken auf die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik 
Deutschland (BRD)

Seite 2
- Nutzen / Unterstützung für die Schule
 
Die ausgewählte Namensgeberin bietet für die Schülerinnen und Schüler folgende 
Perspektive:
- Elisabeth Selbert war Juristin und eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. 
Ihr zentraler Beitrag ist die klare Formulierung der Gleichberechtigung in 
Artikel 3 Absatz 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Das ist 
keine „Symbolpolitik“, sondern Verfassungsrecht und damit Kernbestand der 
BRD. Sie ist ein historisch bedeutsames Vorbild für Demokratie und 
Gleichberechtigung.
- Selberts Lebenswerk ist ein hervorragender Bezugspunkt für politische Bildung
im Sinne von Demokratieerziehung, Gendergerechtigkeit und 
Menschenrechten – Themen, die in Fächern wie Politik, Geschichte, 
Religion/Philosophie, Sozialwissenschaften und im Bereich der schulischen 
Mitbestimmung oder Deutsch verankert sind. Ihr Lebenswerk und Ihre 
Biografie verkörpern Werte, die die Schule aktiv fördern will.
 
Die Schule misst der Demokratieerziehung einen besonderen Stellenwert bei, der 
bereits ausdrücklich im Schulprogramm verankert ist. Ziel ist es, Schülerinnen und 
Schüler frühzeitig zu mündiger Teilhabe, politischer Urteilsfähigkeit und 
verantwortlichem Handeln in einer pluralistischen Gesellschaft zu befähigen. Eine 
Umbenennung in Elisabeth-Selbert-Gymnasium verstärkt diesen programmatischen 
Anspruch inhaltlich und symbolisch zugleich. Elisabeth Selbert steht exemplarisch für
demokratische Aushandlungsprozesse, für den Vorrang des Rechts und für die 
Wirksamkeit politischer Beteiligung. Ihr Wirken macht deutlich, dass Demokratie 
nicht abstrakt ist, sondern von engagierten Bürgerinnen und Bürgern konkret 
gestaltet wird.
 
Ihr Wirken ist parteiübergreifend anerkannt und fester Bestandteil der 
demokratiegeschichtlichen Erinnerungskultur der BRD.
 
Elisabeth Selberts besonderer Beitrag zur Geschichte der BRD liegt in der 
maßgeblichen Durchsetzung von Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und 
Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese Norm besitzt Verfassungsrang und gehört zu 
den grundlegenden Strukturprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Sie prägt bis heute Gesetzgebung, Rechtsprechung und gesellschaftliche 
Entwicklungen in der Bundesrepublik.
 
Sie stellt eine inspirierende Persönlichkeit dar, deren Lebenswerk junge Menschen 
ermutigt, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.
 
Exemplarische Möglichkeiten der Implementierung im Schulalltag:
- jährlicher Grundgesetz-/Demokratietag (Schwerpunkt Art. 3 GG)
- Debattierformate zu Gleichheit, Freiheit, Antidiskriminierung
- Kooperationen mit Justiz, Stadtarchiv, Gedenkstättenarbeit, Frauen-/ 
Demokratieinitiativen
 
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Namensänderung keine Bedenken.

Beratungsverlauf (3)

29.01.2026 Bezirksvertretung 8
TOP 6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2026 Schulausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 42 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/001/2026
Typ
Beschlussvorlage
Datum
18.12.2025
Erstellt
18.12.2025 13:36