RR 2/2023
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 9. Sitzung am 09.12.2022
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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 9. Sitzung am 09.12.2022)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 2/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 09.02.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 3. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 9. Sitzung am 09.12.2022 Vorschlag: Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift der 9. Sitzung. Erläuterungen: Anlage(n): 1. TOP 03 Niederschrift mit Anlagen
Sitzungsvorlage RR (TOP 03 Niederschrift mit Anlagen)
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Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 9. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am Freitag, dem 9. Dezember 2022, von 10:07 Uhr bis 12:08 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitz: Rainer Deppe (CDU) Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 2 – Tagesordnung und Beschlüsse 1 Feststellung der Tagesordnung 9 Die Tagesordnung wird festgestellt. 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 8. Sitzung am 26.08.2022 9 Drucksache Nr. RR 35/2022 Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Ergebnis seiner achten Sitzung am 26.08.2022 einstimmig. 3 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 09.12.2022 9 4 Um-/Nachbesetzungen 9 Drucksache Nr. RR 33/2022 Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: a) Katrin Feldmann (GRÜNE) scheidet als stimmberechtigtes Mitglied aus dem Braunkohlenausschuss aus. Der Regionalrat beruft auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Daniel Reinartz als Nachfolger in den Braunkohlenausschuss. Katrin Feldmann (GRÜNE) scheidet zudem als stimm - berechtigtes Mitglied aus der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen (KRS), der Kommission Rheinisches Revier und der Kommission für Digitalisierung aus. Der Regionalrat beruft Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) als Nachfolger in die KRS und Daniel Reinartz (GRÜNE) als Nachfolger in die Kommission Rheinisches Revier und die Kommission für Digitalisierung. b) Peter Deckers (Handwerkskammer) scheidet als stimm - berechtigtes Mitglied aus dem Braunkohlenausschuss aus. Der Regionalrat beruft auf Vorschlag der Handwerks kammern Georg Stoffels als Nachfolger in den Braunkohlenausschuss. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 3 – c) Denise Abe (GRÜNE) scheidet als stimmberechtigtes Mitglied aus der Kommission Regionale 2025 aus. Der Regionalrat beruft Manfred Waddey (GRÜNE) als Nachfolger in die Kommission Regionale 2025. d) Elena Witzel (DIE LINKE./Volt) scheidet als beratendes Mitglied aus der Verkehrskommission und als stellvertretendes beratendes Mitglied aus der Unterkommission Rhein-Berg und der Unterkommission Ville -Eifel aus. Der Regionalrat beruft Andrea Browers (DIE LINKE./Volt) als Nachfolgerin in die genannten Kommissionen. e) Der Regionalrat beruft Franz Gasper (CDU) als beratendes Mitglied in die Verkehrskommission. f) Herr Daniel Reinartz wird Nachfolger von Frau Katrin Feldmann (DIE GRÜNEN) als stimmberechtigtes Mitglied im Regionalrat. g) Herr Rainer Röhr wird Nachfolger von Herrn Helmut Keischgens (FW) als stimmberechtigtes Mitglied im Regionalrat. Herr Keischgens (FW) scheidet zudem als stellvertretendes beratendes Mitglied aus der Verkehrskommission und der Unterkommission Ville -Eifel und al s beratendes Mitglied aus der Kommission Rheinisches Revier aus. h) Frau Gabi Mayer (SPD) scheidet als stimmberechtigtes gewähltes Mitglied aus dem Regionalrat aus. i) Herr Thomas Schauf (CDU) scheidet als stimmberechtigtes Mitglied aus der Kommission für Digitalisierung aus. j) Herr Stefan Kämmerling (SPD) scheidet als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied aus der Kommission Rheinisches Revier aus. k) Frau Pabsch- Rother (Geologischer Dienst) scheidet als beratendes Mitglied aus dem Braunkohlenauschuss aus. Nachfolger wird Herr Prof. Dr. Roland Strauß. l) Frau Brigitte Scholz (Stadt Köln) scheidet als beratendes Mietglied aus dem Regionalrat aus. Nachfolger wird Herr Andree Haack (Stadt Köln). 5 Bericht der Autobahn GmbH 11 Der Regionalrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 4 – 6 Beschlussfassung: Vorbereitungen zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Drucksache Nr. RR 36/2022 6.1 Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 07.12.2022: Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln 16 Drucksache Nr. RR 49/2022 Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat nimmt den Sachstandsbericht der Regional - planungsbehörde zur räumlichen Steuerung der Erneuerbaren Energien im Regionalplan Köln zur Kenntnis. 2. Der Regionalrat beschließt, einen sachlichen Teilplan Erneuer - bare Energien zum Regionalplan Köln aufzustellen, der alle rechtlich und regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region Köln festlegt. Die gemäß Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2021 vorgesehenen textlichen Regelungen im Entwurf zur Neuauf - stellung des Regionalplans Köln werden in den sachlichen Teilplan integriert. 3. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, mit den Vorarbeiten zur Aufstellung eines sachlichen Teilplans zu beginnen. 4. In dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien sind die geeigneten Standorte von bestehenden und geplanten Flächen für Windenergie zu erfassen und darzustellen. Entsprechend der LANUV-Studie sind die neuen Flächen größer 5 ha für Windenergie für einen Beschluss auszuweisen. Bereits jetzt sollen die bestehenden FNP -Ausweisungen für Windenergie der 99 Kommunen erfasst und zur Grundlage für den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien gemacht werden – soweit möglich und sinnvoll. 5. Die Landesplanungsbehörde wird aufgefordert, möglichst alle bestehenden WEA -Einzelanlagen und kommunale Konzen- trationszonen gemäß § 4 Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzurechnen und diese nach Möglichkeit in das Konzept der neuen regionalplanerischen Vorranggebiete zu integrieren. 6. Auch bisher bestehende Anlagen und zukünftig geplante, weitere erneuerbare Energi en (Photovoltaik, Floating PV, Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 5 – Wasserkraft, Biogasanlagen, Geothermie usw.) sowie Speicher- anlagen sind zu berücksichtigen, sofern sie raumbedeutsam sind. 7 Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben“ gem. § 38a LPlG NRW 18 Drucksache Nr. RR 48/2022 Der Regionalrat beschließt die in der Anlage der Drucksache aufgeführten abgestimmten Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben gemäß § 38a Landesplanungsgesetz NRW einstimmig. 8 36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teil- abschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier, Stadt Bergheim-Niederaußem. 19 hier: Feststellungsbeschluss Drucksache Nr. RR 37/2022 Der Regionalrat fasst bei Enthaltung der Fraktion der FREIEN WÄHLER ansonsten einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E.) und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Planung (vgl. Planunterlage Teil F.) zur Kenntnis. 2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken zurück. Der Regionalrat schließt sich den regionalplanerischen Bewer - tungen in der Planbegründung (Planunterlage Teil B.) – in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) und der Öffentlichkeits - beteiligung (Planunterlage Teil F.) – an und macht sie sich zu eigen. 3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW die Feststellung der 36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, in der Fassung der anliegenden Planunterlage (Stand: Feststellungs - beschluss). 4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Feststellung der vorbezeichneten Änderung der Landespla - nungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzu - zeigen. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 6 – 9 Priorisierung der Maßnahmen „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millionen € Gesamtkosten“ (UAII a) für 2023 21 Drucksache Nr. RR 45/2022 Der Regionalrat beschließt einstimmig den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen „Um - und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millionen € Gesamtkosten“ (UA II a) für das Jahr 2023. 10 Priorisierung der Maßnahmen "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen" (UA II r) für 2023 21 Drucksache Nr. RR 46/2022 Der Regionalrat beschließt gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./Volt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für das Jahr 2023. 11 Förderung des kommunalen Straßenbaus 2023 21 Drucksache Nr. RR 43/2022 Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag für das Programm „Kommunaler Straßenbau 2023" einstimmig und nimmt die Übersichtsliste der bisher angemeldeten Fördermaßnahmen zur Kenntnis. 12 Erhöhung der Obergrenze von 3 Millionen € im UA-II-a-Bauprogramm 22 Drucksache Nr. RR 42/2022 Der Regionalrat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Das Land NRW wird aufgefordert, das UA -II-a-Bauprogramm an die allgemeine Baupreisentwicklung anzupassen und die Obergrenze der Finanzmittel pro Bauprojekt von derzeit 3 Millionen € zu erhöhen. 13 Gemeinsame Erklärung der Regionalräte Köln und Düsseldorf zur Interna- tionalen Bau- und Technologieausstellung (IBTA) im Rheinischen Revier 22 hier: Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung Drucksache Nr. RR 34/2022 Der Regionalrat bestätigt die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung ein- stimmig. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 7 – 14 Anträge 14.1 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vom 27.10.2022 aus der Verkehrskommission am 18.11.2022 22 Drucksache Nr. RR 41/2022 Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Die Regionalniederlassungen des Landesbetriebs Straßen.NRW Rhein-Berg und Ville- Eifel werden gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zwischen Kraftfahrzeug und Radverkehr an Kreuzungen und Einmün- dungen auf Landesstraßen machbar sind – Radverkehrswege hier beispielsweise mit roter Farbe zu markieren. 2. Die Regionalniederlassungen des Landesbetriebs Straßen.NRW Rhein-Berg und Ville- Eifel werden weiterhin gebeten, in Zusammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden zu prüfen, ob an bestimmten Einmündungen oder Kreuzungen die Vorfahrtssituation so geändert werden kann, dass auch der geradeaus fahrende Fahrradverkehr vorfahrtsberechtigt wird und abbiegende Kraftfahrzeuge Vorfahrt gewähren müssen. 3. Die Regionalniederlassungen werden gebeten, diese Maßnah - men kurzfristig umzusetzen. 15 Anfragen 15.1 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2022: Konsequenzen aus dem Ausbleiben des Agger-Niederschlags-Abfluss- Modells (NAM) für die Sicherheit der Bewohner des Aggertals 233 Drucksache Nr. RR 40/2022 16 Mitteilungen 16.1 Mitteilungen der Bezirksregierung 23 16.2 Förderprogramm Nahmobilität 2023 24 Drucksache Nr. RR 39/2022 Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 16.3 Förderung des kommunalen Straßenbaus – Mittelabfluss 2021 24 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 8 – Drucksache Nr. RR 44/2022 Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 16.4 Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes NRW: Aktueller Bericht 24 Drucksache Nr. RR 38/2022 Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 16.5 Freistellung von Bahnbetriebszwecken – Bericht über die Stellung- nahmen der Bezirksregierung im Jahr 2022 25 Drucksache Nr. RR 47/2022 16.6 Mitteilungen des Vorsitzenden 25 * * * Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 9 – 1 Feststellung der Tagesordnung Vorsitzender Rainer Deppe begrüßt die Anwesenden und gedenkt zu Beginn des verstorbe- nen Karl Schavier. Sodann stellt er die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungswünsche zur Tagesordnung ergeben sich nicht. Die Tagesordnung wird festgestellt. 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 8. Sitzung am 26.08.2022 Drucksache Nr. RR 35/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Ergebnis seiner achten Sitzung am 26.08.2022 einstimmig. 3 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter- zeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 09.12.2022 Vorsitzender Rainer Deppe benennt Daniel Reinartz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 4 Um-/Nachbesetzungen Drucksache Nr. RR 33/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: a) Katrin Feldmann (GRÜNE) scheidet als stimmberechtigtes Mitglied aus dem Braunkohlenausschuss aus. Der Regionalrat beruft auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Daniel Reinartz als Nachfolger in den Braunkohlen- ausschuss. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 10 – Katrin Feldmann (GRÜNE) scheidet zudem als stimmberechtigtes Mitglied aus der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen (KRS), der Kom- mission Rheinisches Revier und der Kommission für Digitalisierung aus. Der Regionalrat beruft Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) als Nachfolger in die KRS und Daniel Reinartz (GRÜNE) als Nachfolger in die Kommission Rheinisches Revier und die Kommission für Digitalisierung. b) Peter Deckers (Handwerkskammer) scheidet als stimmberechtigtes Mitglied aus dem Braunkohlenausschuss aus. Der Regionalrat beruft auf Vorschlag der Handwerkskammern Georg Stoffels als Nachfolger in den Braunkohlenaus- schuss. c) Denise Abe (GRÜNE) scheidet als stimmberechtigtes Mitglied aus der Kom- mission Regionale 2025 aus. Der Regionalrat beruft Manfred Waddey (GRÜNE) als Nachfolger in die Kommission Regionale 2025. d) Elena Witzel (DIE LINKE./Volt) scheidet als beratendes Mitglied aus d er Ver- kehrskommission und als stellvertretendes beratendes Mitglied aus der Un- terkommission Rhein-Berg und der Unterkommission Ville-Eifel aus. Der Re- gionalrat beruft Andrea Browers (DIE LINKE./Volt) als Nachfolgerin in die genannten Kommissionen. e) Der Regionalrat beruft Franz Gasper (CDU) als beratendes Mitglied in die Ver- kehrskommission. f) Herr Daniel Reinartz wird Nachfolger von Frau Katrin Feldmann (DIE GRÜNEN) als stimmberechtigtes Mitglied im Regionalrat. g) Herr Rainer Röhr wird Nachfolger von Herrn Helmut Keischgens (FW) als stimmberechtigtes Mitglied im Regionalrat. Herr Keischgens (FW) scheidet zudem als stellvertretendes beratendes Mitglied aus der Verkehrskommis- sion und der Unterkommission Ville-Eifel und als beratendes Mitglied aus der Kommission Rheinisches Revier aus. h) Frau Gabi Mayer (SPD) scheidet als stimmberechtigtes gewähltes Mitglied aus dem Regionalrat aus. i) Herr Thomas Schauf (CDU) scheidet als stimmberechtigtes Mitglied aus der Kommission für Digitalisierung aus. j) Herr Stefan Kämmerling (SPD) scheidet als stellvertretendes stimmberechtig- tes Mitglied aus der Kommission Rheinisches Revier aus. k) Frau Pabsch-Rother (Geologischer Dienst) scheidet als beratendes Mitglied aus dem Braunkohlenauschuss aus. Nachfolger wird Herr Prof. Dr. Roland Strauß. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 11 – l) Frau Brigitte Scholz (Stadt Köln) sc heidet als beratendes Mietglied aus dem Regionalrat aus. Nachfolger wird Herr Andree Haack (Stadt Köln). 5 Bericht der Autobahn GmbH Willi Kolks (Autobahn GmbH) trägt anhand seiner Präsentation vor, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist. Stefan Götz (CDU) begrüßt den Überblick über die Vorgänge im gesamten Regierungsbezirk und fragt nach dem angekündigten Konzept zu PV- Anlagen an Autobahnen und Autobahn- raststätten. Willi Kolks (Autobahn GmbH) räumt ein, bislang gebe es noch kein Gesamtkonzept, sondern Pilotprojekte an verschiedenen Stellen in der Bundesrepublik. Aktuell bereite die Autobahn GmbH aufgeständerte PV-Anlagen an der Rampe einer Tank - und Rastanlage vor, also quasi eine Überdachung. Pilotprojekte gebe es auch zu Lärmschutzwänden. Auf Gr undlage der ge- wonnenen Erfahrungen werde die Autobahn GmbH ein Konzept erstellen. Vorsitzender Rainer Deppe moniert, man spreche also immer noch über den bereits seiner- zeit mitgeteilten traurigen Stand. Norbert Spinrath (SPD) unterstreicht die Bedeutung der Mobilität in der Ballungsregion und stellt Versäumnisse der Vergangenheit bei der Pflege der Infrastruktur fest. Seiner Ansicht nach brauche es für die Beschleunigung andere methodische Ansätze bei der Baustellenplanung, zumal nach der Wiedervereinigung Autobahnen deutlich schneller errichtet worden seien. So- dann spricht er das neue Teilstück der A44 am Tagebau und die baulichen Fehler geschuldeten erheblichen Beeinträchtigungen unter Windbelastung an, sodass die Autobahn schon bei stär- kerem Wind für Lk w oder sogar komplett gesperrt werde. Trotz des erhellenden Gutachtens vor einigen Wochen gebe die Autobahn GmbH nun aber sogar noch ein neues Gutachten in Auftrag, was ihn verärgere, um damit die Frage der Verursachung zu klären und die Kostentra- gungspflicht dem Bergbautreibenden zuzuweisen, obwohl das vorliegende Gutachten dies längst hinreichend belege. Willi Kolks (Autobahn GmbH) erläutert, für das angesprochene Teilstück liege die Zuständig- keit bei Krefeld, sodass er die Frage dorthin weiterleite. Willi Kolks (Autobahn GmbH) beantwortet die Frage zum A44-Windgutachten im Nachgang zu der Sitzung wie folgt: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 12 – Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Die Autobahn GmbH hat in Zusammenarbeit mit RWE im April dieses Jahres ein Windgutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll Aussagen über die Notwendigkeit, die Verortung und die Ausgestaltung möglicher Windabweiser geben. Mit der Fertigstellung wird im Frühjahr 2023 gerechnet. Es ist geplant, die Ergebnisse dann öffent- lich zu kommunizieren. Ein weiteres Gutachten von Seiten der Autobahn GmbH gibt es nicht. Über ihr Baustellenmanagement könne die Autobahn GmbH Baumaßnahmen sehr schnell re- alisieren, wenn er etwa an die A61 denke, wo man sie aufgrund der Sperrung in eine Fahrtrich- tung deutlich schneller habe umsetzen können. Eine grundsätzliche Bauzeit rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche scheitere auch an der Bauindustrie, der die Fachkräfte dafür fehl- ten. Auch könnte sie die dafür erforderlichen Fachkräfte nicht das ganze Jahr über beschäftigen und müsste sie deshalb in der Winterzeit freistellen. Wohl aber arbeite man rund um die Uhr an Wochenenden bei kleineren Baumaßnahmen. Manfred Waddey (GRÜNE) fragt mit Blick auf die Rahmedetalbrücke nach möglichen zukünf- tigen Problemen großer Talbrücken im Regierungsbezirk und nach der Sanierung der Brücke in Untereschbach. Willi Kolks (Autobahn GmbH) erläutert, auch im Regierungsbezirk Köln gebe es größere Tal- brücken, die die Autobahn GmbH nach den Erfahrungen mit der Rahmedetalbrücke sehr genau beobachte, sodass er keinen zweiten so gravierenden Fall befürchte. Wohl aber bestehe ein ernstes Problem bei der Haarbachtalbrücke bei Aachen, weshalb die Befahrung der A544 im kommenden Jahr unmöglich werde. Die Infrastruktur befinde sich insgesamt in einem ernsten Zustand. In Untereschbach werde man im Frühjahr nächsten Jahres zuerst ein Nottraggerüst, dann eine Behelfsfahrbahn und abschließend ein Ersatzbauwerk errichten. Die A4 könne dabei dauerhaft unter Verkehr bleiben. In der nächsten Woche gebe es einen großen Termin mit den Trägern öffentlicher Belange, nach dem man auch die Öffentlichkeit über die konkreten Maß- nahmen informieren wolle. Reinhold Müller (FDP) befürchtet erhebliche Probleme durch den Ausweichverkehr, insbe- sondere im Zusammenhang mit der Haarbachtalbrücke, wo man 50.000 Fahrzeuge auf zwei sowieso schon stark belastete Ausweichstrecken umleiten müsse. In Untereschbach wolle man die Brücke nun also offensichtlich doch unter laufendem Verk ehr ersetzen. Auch bittet er um Bestätigung, dass die Lärmschutzwand in Engelskirchen 2024/2025 errichtet werde. Willi Kolks (Autobahn GmbH) bestätigt, auf der A4 werde es keine längeren Einschränkungen geben. Für die Lärmsanierungsmaßnahme im Bereich Engelskirchen müsse man zunächst das Bauwerk Werthsiefen verstärken, womit man in diesem Jahr begonnen habe und wofür man etwa zwei Jahre brauchen werde, sodass die Verstärkung Anfang 2024 fertig sein dürfte und man im Anschluss mit der Lärmsanierung beginnen könne, planmäßig mithin im Jahr 2024. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 13 – Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) wirft die Frage auf, ob man das wenige vorhandene Per- sonal angesichts des Fachkräftemangels nicht besser an Ersatz - und Erhaltungsmaßnahmen anstatt an in der Öffentlichkeit höchst umstrittenen Projekten arbeiten lassen sollte wie etwa der Rheinspange oder der A565, zumal Autobahnausbauten für noch viel mehr Verkehr sorg- ten. Willi Kolks (Autobahn GmbH) bestätigt den Personalmangel, sodass man Erhalt vor Neubau priorisiere. Es gebe nur eine relativ überschaubare Anzahl von Bedarfsplanprojekten ohne Be- zug zu konkreten Bauwerken oder Ersatzbauwerken wie beispielsweise die Rheinspange. Dort bestehe ein nachgewiesener Verkehrsbedarf, und sie entfalte eine besondere Relevanz für das Verkehrsnetz, da man die Rheinbrücke Rodenkirchen und die Friedrich- Ebert-Rheinbrücke in Bonn neu bauen müsse, was zu Einschränkungen führe, die die Rheinspange auffangen könnte. Bert Justus Moll (CDU) fragt nach den Chancen für den politisch geforderten Radschnellweg im Zusammenhang mit dem sechsstreifigen Ausbau der A565 zu einer Stadtautobahn, zumal der Tausendfüßler für den Schwerlastverkehr nicht mehr zur Verfügung stehe. Willi Kolks (Autobahn GmbH) räumt ein, dieses Projekt werde von Euskirchen betreut, sodass er die Fragen im Nachgang beantworten wolle. Willi Kolks (Autobahn GmbH) beantwortet die Frage im Nachgang zu der Sitzung wie folgt: Die Autobahn GmbH hat gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 ausschließlich den Auftrag zum sechsstreifigen Ausbau der A5 65 zwischen dem AK Bonn- Nord und der AS Bonn- Ende- nich, darunter auch den Ersatzneubau des sog. Tausendfüßlers. Ein „Radschnellweg“ wäre eine Maßnahme des Landes NRW sowie der Stadt Bonn. Dies ist im Straßenwegegesetz verankert. Hans Josef Dederichs (GRÜN E) hält es für bedenklich, dass der Regionalrat zur A44n keine vernünftige Aussprache führen könne. Sollte es dort im nächsten Jahr noch immer keinen Fort- schritt geben, möge Willi Kolks seine Kollegen aus Krefeld mitbringen, um dem Regionalrat die Gründe für die Verzögerung ausführlich darzulegen, was Willi Kolks (Autobahn GmbH) zusagt. Bodo Jakob (SPD) spricht die Ausfahrt Wermelskirchen und die Sanierung der dortigen Brücke an, wodurch ein kompletter Ortsteil von Wermelskirchen abgeschnitten werde, sodas s man nach den bisherigen Verzögerungen nicht bis Ende 2023 warten könne. Willi Kolks (Autobahn GmbH) räumt eine sehr unglückliche Kommunikation ein. Zwar hätte die Gewölbebrücke über die A1 bei Wermelskirchen schon im Juli letzten Jahres saniert werden Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 14 – sollen, aber wegen der Unwetterkatastrophe die Umfahrungsstrecken nicht mehr zur Verfü- gung gestanden, sodass der Beginn der Sanierung in die Mitte dieses Jahres verschoben wor- den sei. Nach dem Abfräsen der ersten Fahrtrichtung habe die beauftragte Baufirma darüber hinaus Differenzen zu den Bestandsunterlagen festgestellt und die Baustelle erst einmal still- gelegt, wodurch sich die Bauzeit um zwei bis drei Monate verlängere. Die Autobahn GmbH unternehme alles in ihrer Macht Stehende, um die Arbeiten der Baufirma zu beschleunigen, die die Baumaßnahme allerdings ursprünglich für das letzte Jahr eingeplant habe, was sie die Au- tobahn GmbH nun in harten Verhandlungen spüren lassen. Würde man der Baufirma kündigen, könnte man nach seiner Einschätzung keine Beschleunigung für die Baumaßnahme erreichen. Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) möchte wissen, wer das Konzept für PV-Anlagen an Au- tobahnen in welchem Zeitraum erarbeite und ob man dabei auch an Brücken denke. Willi Kolks (Autobahn GmbH) antwortet, das Konzept werde von der Berliner Zentrale der Autobahn GmbH als nachgeordnetem Bereich des Bundesverkehrsministeriums bearbeitet, das auch die Finanzmittel für konkrete Projekte bereitstelle. Im Vergleich zum Ausland gebe es in Deutschland besondere Fragen im Zusammenhang mit PV-Anlagen etwa zu ihrem Betrieb, weil die Autobahn GmbH keine Gewinne erzielen dürfe. Deshalb denke man gegenwärtig darüber nach, PV-Anlagen auf Tunneln zu errichten, um mit ihrem Strom direkt die Beleuchtung und die Lüfter zu betreiben. Private müssten die Anlagen an den Autobahnen unter Verkehr errich- ten, was besondere Herausforderungen mit sich bringen würde. Bei den Brücken stelle sich die Frage nach dem Schutz vor Vandalismus. Manches, was auf den ersten Blick leicht aussehe, erweise sich als also als kompliziert in der Umsetzung. Rolf Beu (GRÜNE) sieht den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, gegebenenfalls die gesetzli- chen Vorgaben zu ändern, denn bei der Autobahn GmbH handele es sich letztlich nur um eine ausführende Behörde. Früher hätten sich Bürger gegen konkrete Baumaßnahmen gewendet, nun aber beispielsweise etwa sogar der Rat der Stadt Leverkusen. Auch die Rheinspange treffe nicht gerade auf die Begeisterung der meisten betroffenen Gemeinden. Wenn er Willi Kolks richtig verstehe, müsse man sie aber zuerst bauen, um anschließend die Friedrich-Ebert-Brücke und die Rheinbrücke Rodenkirchen zu ersetzen. Durch den Bau am Endenicher Ei werde der Verkehr mitten durch die Stadt laufen, die das gar nicht verkraften könne, was die Autobahn GmbH aber vermutlich gar nicht betrachte. Willi Kolks (Autobahn GmbH) bestätigt, man wolle erst die Rheinspange und dann in den 30er-Jahren die beiden anderen Brücken bauen. Die Frage nach dem Endenicher Ei beantworte er im Nachgang. Willi Kolks (Autobahn GmbH) beantwortet die Frage zum Endenicher Ei im Nachgang zu der Sitzung wie folgt: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 15 – Die verkehrlichen Auswirkungen der Baumaßnahme werden möglichst gering gehalten: Wäh- rend der im August 2023 beginnenden Bauphase bis zur voraussichtlichen Fertigstellung des Ersatzneubaus Endenicher Ei (A565/B56) im Mai 2027 wird es 14 Vollsperrungen geben. Dann ist die komplette AS Endenich mit einer Dauer von jeweils max. einer Woche gesperrt. Ein ab- gestimmter Rettungsweg wird freigehalten. Zudem werden die nördlichen Rampen des Brü- ckenbauwerks über das gesamte Jahr 2025 und die südlichen Rampen über das Jahr 2024 ge- sperrt sein. Thorsten Zimmermann (IHK Köln) möchte wissen, warum man eine Sperrung bei dem Ersatz der Haarbachtalbrücke keinesfalls durch eine Behelfsbrücke vermeiden könnte. Die IHK ver- lange eine regelmäßige Evaluierung des von der Autobahn GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen erstellten Umleitungskonzepts unter Einbindung der Unternehmerschaft sowie insbesondere der IHK Aachen. Willi Kolks (Autobahn GmbH) erläutert, mit dem Bau des Projekts wolle die Autobahn GmbH im Herbst nächsten Jahres beginnen und rechne mit einer Bauzeit von 22 Monaten. Ursprüng- lich sei eine Behelfsbrücke geplant gewesen, die die Bauzeit aber deutlich verlängert hätte, was das Bauwerk aufgrund seiner massiven Schäden nicht aushalten würde. Verkehrskonzepte und Verkehrsführungen unterlägen bei allen Projekten stets einem Monitoring. Die Planungen wür- den zu Beginn mit allen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Ergäben sich im Laufe der Baumaßnahme gute Gründe für eine Änderung, werde die Autobahn GmbH sie selbstverständ- lich aufgreifen. Susanne Lo Cicero -Marenberg (Städteregion Aachen) betont, die Verkehrslenkungskon- zepte seien keineswegs mit der Stadt Aachen oder der Städteregion Aachen abgestimmt wor- den; tatsächlich gebe es bislang nur eine Pressemitteilung der Autobahn GmbH. Willi Kolks (Autobahn GmbH) erkennt darin kein Problem, weil die Baustelle erst im Herbst nächsten Jahres eingerichtet und man bis dahin sicher noch zusammenfinden werde. Der Regionalrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 6 Beschlussfassung: Vorbereitungen zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneu- erbare Energien Drucksache Nr. RR 36/2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 16 – 6.1 Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 07.12.2022: Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln Drucksache Nr. RR 49/2022 Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) fordert, Geothermie müsse risikofrei erfolgen. Bernd Roland Essler (AfD) fragt nach den Folgen, wenn der Konsens mit den Kommunen zum Windenergieausbau nicht erreicht werde. Stefan Götz (CDU) stellt klar, am Ende entscheide der Regionalrat über nicht ausgeräumte Einwendungen und Bedenken. Bernd Roland Essler (AfD) befürchtet einen Konflikt mit dem grundgesetzlich geschützten Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Stefan Götz (CDU) hält hier zuerst die Landesregierung für gefragt, die den LEP unter Berück- sichtigung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts anpassen werde. Thorsten Konzelmann (SPD) sieht eine sehr gute Grundlage für die schwierigen inhaltlichen und räumlichen Diskussionen, für die der Regionalrat heute einen Grundsatzbeschluss fassen müsse. Konfliktsituationen ließen sich bei einem so wichtigen Thema niemals ausschließen, die der Regionalrat allerdings auch schon von anderen Themen kenne. Reinhold Müller (FDP) gibt zu bedenken, bislang lägen noch nicht alle erforderlichen gesetz- lichen Regelungen vor, sodass die Bezirksregierung den Beschluss des Regionalrats brauche, um weiterarbeiten zu können. Gegebenenfalls müsse man ihn später an die gesetzlichen Vor- gaben anpassen. Rolf Beu (GRÜNE) unterstreicht, der Gesetzgeber habe noch viele Hausaufgaben zu erledigen. Der Regionalrat müsse stets zwischen den verschiedensten Kriterien abwägen. Der Beschluss- vorschlag enthalte, was man zum jetzigen Zeitpunkt als richtig ansehen könne. Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) erkennt keine Probleme, die man nicht ausräumen könne, wenn die Rechtsstaatlichkeit geachtet werde. Vorsitzender Rainer Deppe berichtet von einer Veranstaltung von Ministerin Neubauer und Minister Liminski mit den Bezirksregierungen und Regionalräten, um Probleme und Fragen zu erörtern. Der Beschluss bestätige den Vortrag des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln, der ein höheres Tempo des Landes insbesondere beim Teilplan Erneuerbare Energien des LEP Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 17 – erwarte. Auf den j etzt zu ermittelnden Grundlagen könne man Anfang des Jahres mit dem Entwurf des LEP das informelle Verfahren beginnen, um nach seiner Rechtskraft schnell das formelle Verfahren einzuleiten. Viele rechtliche Probleme müssten allerdings auf einer anderen Ebene geklärt werden als beim Regionalrat. Zum Jahresende werde es wohl einen Planungs- leitfaden zu den Regeln für die Übergangsphase geben, um einen Stillstand aufgrund der Zu- ständigkeitsverlagerung zu vermeiden. Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk appelliert, den Druck für die Einhaltung des Zeitplans hochzuhalten, zumal erfahrungsgemäß immer alles länger dauere als geplant. Jedenfalls habe man nicht die Zeit, auf die LEP -Planung bis zum Frühjahr 2024 zu warten, sondern müsse die Regionalplanung auf der Grundlage eines halbwegs qualifizierten Entwurfs harmonisieren. An der aufgestellten Zeitplanung des Landes äußert er Zweifel. Man dürfe die Zeitplanung für die Regionalplanänderung auf keinen Fall verändern, denn es bestehe der ausdrückliche Wille, er- neuerbare Energien und insbesondere Wind über den sachlichen Teilplan bei der Regionalpla- nung in keiner Weise zu verzögern. Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat nimmt den Sachstandsbericht der Regionalplanungsbehörde zur räumlichen Steuerung der Erneuerbaren Energien im Regionalplan Köln zur Kenntnis. 2. Der Regionalrat beschließt, einen sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln aufzustellen, der alle rechtlich und regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region Köln festlegt. Die gemäß Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2021 vorgesehenen textlichen Regelungen im Entwurf zur Neuaufstel- lung des Regionalplans Köln werden in den sachlichen Teilplan integriert. 3. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, mit den Vorarbei- ten zur Aufstellung eines sachlichen Teilplans zu beginnen. 4. In dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien sind die geeigneten Stand- orte von bestehenden und geplanten Flächen f ür Windenergie zu erfassen und darzustellen. Entsprechend der LANUV- Studie sind die neuen Flächen größer 5 ha für Windenergie für einen Beschluss auszuweisen. Bereits jetzt sollen die bestehenden FNP-Ausweisungen für Windenergie der 99 Kommu- nen erfasst und zur Grundlage für den sachlichen Teilplan Erneuerbare Ener- gien gemacht werden – soweit möglich und sinnvoll. 5. Die Landesplanungsbehörde wird aufgefordert, möglichst alle bestehenden WEA-Einzelanlagen und kommunalen Konzentrationszonen gemäß § 4 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 18 – Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzurechnen und diese nach Möglich- keit in das Konzept der neuen regionalplanerischen Vorranggebiete zu integ- rieren. 6. Auch bisher bestehende Anlagen und zukünftig geplante, weitere erneuer- bare Energien (Photovoltaik, Floating PV, Wasserkraft, Biogasanlagen, Ge- othermie usw.) sowie Speicheranlagen sind zu berücksichtigen, sofern sie raumbedeutsam sind. 7 Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben“ gem. § 38a LPlG NRW Drucksache Nr. RR 48/2022 Vorsitzender Rainer Deppe teilt mit, der Beschlussvorschlag sei bereits wie vom Gesetzgeber verlangt mit dem Regionalrat Düsseldorf abgestimmt, der darüber voraussichtlich in der nächs- ten Woche beschließen werde. Manfred Waddey (GRÜNE) moniert, durch die Intervention aus Düsseldorf werde der Katalog beinahe beliebig, weshalb man möglicherweise über genauere Zweckbindungen nachschärfen müsse. Michael Frenzel (SPD) zeigt sich über die gemeinsamen Kriterien der Regionalräte froh, um die für den Strukturwandel benötigten zusätzlichen Flächen bereitzustellen. § 38a beziehe sich im Wesentlichen auf die von der Taskforce genannten Flächen, sodass ihn das Verfahren für weitere Flächen interessiere, wie man damit umgehe, dass Kommunen Ansiedlungsinteressen auf bereits für den endogenen Bedarf festgestellten Flächen äußerten, wenn es dort bereits für den Strukturwandel wichtige Ansiedlungen gebe. Jedenfalls dürfe man keine falschen Anreize schaffen, indem man landesbedeutsame Anwendungen verhindere, weil es sich um bereits en- dogen im Bedarf angerechnete Flächen handele. RBD’in Petra Hoff (Bezirksregierung) stellt klar, § 38a beziehe sich nicht nur auf die von der Taskforce empfohlenen Flächen, sondern die 36. Änderung des Regionalplans Köln gründe auf § 38a. Um welche weiteren Flächen es sich handele, werde man im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans erfassen, bewerten und mit dem Regionalrat beschließen müssen. Reinhold Müller (FDP) bezeichnet die Einigung mit Düsseldorf als den kleinsten gemeinsa- men Nenner, wobei die meisten Projekte im Zuständigkeitsbereich des Regionalrats Köln lägen, dem es also obliege, hier zu steuern. Es bleibe jedenfalls zu begrüßen, dass man sich mit Blick auf Jackerath nun auf gemeinsame Kriterien verständigt habe. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 19 – Thorsten Zimmermann (IHK Köln) gibt zu bedenken, der Kohleausstieg schon im Jahr 2030 verkürze den Zeitraum, neue Arbeitsplätze zu schaffen und dem Abbau von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken. Im Reviervertrag hätten sich alle Akteure der Region und die Landesregie- rung dazu bekannt, auch zusätzliche regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen be- reitzustellen. Darüber hinaus müsse auch eine ausreichende Zahl von Gewerbeflächen unter 5.000 m² geschaffen werden, um Handwerksbetrieben und Gewerbebetrieben E ntwicklungs- perspektiven zu bieten. Insofern begrüße er den Beschlussvorschlag zwar, aber bislang sei noch nicht viel geschehen. Die Neuaufstellung des Regionalplans werde zeitlich nicht ausreichen, sondern man müsse möglichst rasch zu neuen Flächen kommen, um die große Herausforde- rung gemeinsam meistern zu können. AD Daniel Lüngen (Bezirksregierung) ergänzt, es gehe nicht nur um die Einigung mit Düs- seldorf, sondern nach langem Ringen im Hintergrund auch um die Einigung mit der Landes- planungsbehörde. Der Regionalrat beschließt die in der Anlage der Drucksache aufgeführten abge- stimmten Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben gemäß § 38a Landesplanungsgesetz NRW einstimmig. 8 36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Kö ln, Teilabschnitt Re- gion Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und in- dustrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Re- vier, Stadt Bergheim-Niederaußem. hier: Feststellungsbeschluss Drucksache Nr. RR 37/2022 Stefan Götz (CDU) spricht von einer Meisterleistung der Bezirksregierung, das Verfahren in vier Monaten durchzubringen, womit sie belege, dass sie bei einem dringenden Projekt von regionaler Bedeutung entgegen der vielfach geäußerten Befürchtung, solche Verfahren dauer- ten im Regierungsbezirk Köln stets sehr lange, sehr zügig arbeite. Auch die anderen Beteiligten hätten an einem Strang gezogen, was nun auch die anderen Akteure vor Ort tun müssten, damit der Strukturwandel gelinge. Thorsten Konzelmann (SPD) schließt sich dem Lob von Stefan Götz an. Manfred Waddey (GRÜNE) weist darauf hin, die Geschwindigkeit hänge auch mit der Um- widmung eines bestehenden GIB anstelle einer planerischen Freifläche zusammen. Deshalb möge man den Schwerpunkt darauf legen, frei werdende GIB -Flächen so schnell wie möglich Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 20 – umzuwidmen. Allerdings komme der Regionalrat nur zum Zuge, wenn eine Zweckbindung ent- stehe oder entfalle, denn andernfalls liege die Zuständigkeit bei den Kommunen, die die Po- tenziale möglichst schnell nutzen sollten. Vorsitzender Rainer Deppe erinnert an das Gerichtsurteil, nach dem die Fläche formal eine Grünfläche gewesen sei, faktisch allerdings selbstverständlich nicht. Sie sei also schon umfas- send untersucht gewesen, aber man dürfe den Einsatz der Bezirksregierung nicht unters chät- zen. Deshalb danke er allen Beteiligten vom Regierungspräsidenten über die Hauptdezernentin bis hin zum gesamten Dezernat. Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) appelliert an die Kommune, ein europäisches Unterneh- men anzusiedeln, dessen Cloud oder Hyperscaler für die Region noch viel interessanter seien als die eines nichteuropäischen Unternehmens. Viele Unternehmen und Behörden suchten händeringend nach Cloud -Lösungen, die nicht auf amerikanischen Servern lägen und keine Verbindung zu amerikanischen Rechenzentren hätten. Reinhold Müller (FDP) unterstreicht, es handele sich um ein wichtiges Signal an die Region zur Schaffung von Arbeitsplätzen und für Veränderungen. Mit der Taskforce könne man also beschleunigen und erhöhe den Druck auf die Kommunen, dies ebenfalls zu tun, die mitziehen müssten, um den Strukturwandel insbesondere mit Blick auf den vorgezogenen Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 zu bewältigen. Der Regionalrat fasst bei Enthaltung der Fraktion der FREIEN WÄHLER ansonsten einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E.) und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Planung (vgl. Plan- unterlage Teil F.) zur Kenntnis. 2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken zur ück. Der Regio- nalrat schließt sich den regionalplanerischen Bewertungen in der Planbe- gründung (Planunterlage Teil B.) – in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungs- verfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planunterlage Teil F.) – an und macht sie sich zu eigen. 3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW die Feststellung der 36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilab- schnitt Region Köln, in der Fassung der anlieg enden Planunterlage (Stand: Feststellungsbeschluss). Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 21 – 4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Feststellung der vorbezeichneten Änderung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen. 9 Priorisierung der Maßna hmen „Um - und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millio- nen € Gesamtkosten“ (UAII a) für 2023 Drucksache Nr. RR 45/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat beschließt einstimmig den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millionen € Gesamt- kosten“ (UA II a) für das Jahr 2023. 10 Priorisierung der Maßnahmen "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen" (UA II r) für 2023 Drucksache Nr. RR 46/2022 Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) erinnert an den abgelehnten Ant rag ihrer Fraktion, in dem sie auf die jahrelange Vernachlässigung der Interessen der nicht motorisierten Verkehrs- teilnehmer hinweise. Eine Bürgerinitiative verfolge die Sicherheitsbelange der Menschen, die die Straße überqueren oder am Wald entlangfahren müssten. Leider werde darüber im Regio- nalrat nur diskutiert, aber nichts umgesetzt, zumal es sich um einen recht kurzen Weg handele, der auch nur 150.000 € kosten würde. Dabei hätte auch Straßen.NRW auf die Kommune zuge- hen können. Abschließend äußert sie die Hoffnung, dass sich diesbezüglich im Nachgang noch etwas tue. Der Regionalrat beschließt gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./Volt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen Radwegebau an beste- henden Landesstraßen“ (UA II r) für das Jahr 2023. 11 Förderung des kommunalen Straßenbaus 2023 Drucksache Nr. RR 43/2022 (keine Wortmeldung) Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 22 – Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag für das Programm „Kommu- naler Straßenbau 2023" einstimmig und nimmt die Übersichtsliste der bisher an- gemeldeten Fördermaßnahmen zur Kenntnis. 12 Erhöhung der Obergrenze von 3 Millionen € im UA-II-a-Bauprogramm Drucksache Nr. RR 42/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Das Land NRW wird aufgefordert, das UA-II-a-Bauprogramm an die allgemeine Baupreisentwicklung anzupassen und die Obergrenze der Finanzmittel pro Bau- projekt von derzeit 3 Millionen € zu erhöhen. 13 Gemeinsame Erklärung der Regionalräte Köln und Düsseldorf zur Internationalen Bau- und Technologieausstellung (IBTA) im Rheinischen Revier hier: Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung Drucksache Nr. RR 34/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat bestätigt die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung einstimmig. 14 Anträge 14.1 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 27.10.2022 aus der Verkehrskommission am 18.11.2022 Drucksache Nr. RR 41/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Die Regionalniederlassungen des L andesbetriebs Straßen.NRW Rhein- Berg und Ville-Eifel werden gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesse- rung der Verkehrssicherheit zwischen Kraftfahrzeug - und Radverkehr an Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 23 – Kreuzungen und Einmündungen auf Landesstraßen machbar sind – Radver- kehrswege hier beispielsweise mit roter Farbe zu markieren. 2. Die Regionalniederlassungen des Landesbetriebs Straßen.NRW Rhein- Berg und Ville-Eifel werden weiterhin gebeten, in Zusammenarbeit mit den Stra- ßenverkehrsbehörden zu prüfen, ob an bestimmten Einmündungen oder Kreuzungen die Vorfahrtssituation so geändert werden kann, dass auch der geradeaus fahrende Fahrradverkehr vorfahrtsberechtigt wird und abbie- gende Kraftfahrzeuge Vorfahrt gewähren müssen. 3. Die Regionalniederlassungen werden gebeten, diese Maßnahmen kurzfristig umzusetzen. 15 Anfragen 15.1 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2022: Konsequen- zen aus dem Ausbleiben des Agger-Niederschlags-Abfluss-Modells (NAM) für die Sicherheit der Bewohner des Aggertals Drucksache Nr. RR 40/2022 Manfred Waddey (GRÜNE) zeigt sich mit der Beantwortung nicht zufrieden, die nicht konkret ausführe, wie die offensichtlich notwendige Erarbeitung eines Niederschlags-Abfluss-Modells beschleunigt und die ebenfalls notwendige und seit fünf bis sechs Jahren überfällige Überprü- fung der Anlagen im Hinblick auf die Sicherheit endlich stattfinden könne. Er möchte wissen, wie die Bezirksregierung als obere Wasserbehörde zur Beschleunigung beitrage oder ob das Ministerium als oberste Wasserbehörde tätig werden müsse. HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) sagt zu, mit Dezernat 54 Kontakt aufzunehmen, um von dort eine Antwort zu erhalten. Antwort der Bezirksregierung Köln auf die Frage von Herrn Manfred Waddey (GRÜNE): Eine Abstimmung mit dem Umweltministerium ist zwischenzeitlich erfolgt. Das MUNV hat vor- geschlagen, mit dem Aggerverband unter Einbeziehung des Umweltministeriums ein Gespräch zum Fortgang des Niederschlags-Abfluss-Modells der Agger zu führen. 16 Mitteilungen 16.1 Mitteilungen der Bezirksregierung Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk informiert, in der vorletzten Woche habe er einen Er- lass des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums erhalten, im Zusammenhang mit der Rodung und der Räumung von Lützerath das Notwendige zu veranlassen und darüber den Häusern zu berichten. Persönlich verfüge er als ehemaliger Angehöriger des Bauministeriums Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 24 – über Erfahrung mit der Räumung des Hambacher Forstes. Vorgestern habe die Bezirksregie- rung den Landrat des Kreises Heinsberg angewiesen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die letztlich die Stadt Erkelenz erlassen müsse. Dabei handele es sich um ein ordnungsbehördliches Vorgehen; die weiteren Schritte blieben abzuwarten. Wie in der Presse zu lesen sei, werde es im neuen Jahr zum Einsatz kommen, weil die Rodungs- periode Ende Februar ende. Mit Blick auf die Situation vor Ort werde es sich gewiss um einen sehr komplexen Einsatz handeln. Das zuständige Polizeipräsidium Aachen verfüge – gewisser- maßen „leider“ – über Erfahrungen mit der Räumung des Hambacher Forstes. Er sagt die wei- tere Informierung über relevante Ereignisse zu und hoffe auf einen möglichst sachlichen, fach- lichen und fairen Umgang, weil das Thema wenigstens vor Ort schon hinreichend emotio - nalisiert werde. Sodann stellt sich Mathis Busch (Bezirksregierung) als neuer Dezernent für das Dezernat 32 vor. 16.2 Förderprogramm Nahmobilität 2023 Drucksache Nr. RR 39/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 16.3 Förderung des kommunalen Straßenbaus – Mittelabfluss 2021 Drucksache Nr. RR 44/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 16.4 Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes NRW: Aktueller Bericht Drucksache Nr. RR 38/2022 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 9.12.2022 – 25 – 16.5 Freistellung von Bahnbetriebszwecken – Bericht über die Stellungnahmen der Bezirksregierung im Jahr 2022 Drucksache Nr. RR 47/2022 Manfred Waddey (GRÜNE) erinnert an die bisherige Erfahrung, dass das Eisenbahnbundes- amt Entwidmungen trotz bestehender Bedenken zustimme. Vorliegend äußere der NVR und damit auch die Bezirksregierung Bedenken gegen zwei Verfahren. Er möchte wissen, ob über diese beiden Verfahren mittlerweile entschieden worden sei. Vorsitzender Rainer Deppe sagt die Beantwortung im Nachgang zu und regt eine Initiative zur Veränderung der gesetzlic hen Grundlagen an, um dem regionalen Votum ein stärkeres Gewicht beizumessen. Antwort der Bezirksregierung Köln auf die Frage von Herrn Manfred Waddey (GRÜNE): Im Freistellungsverfahren Overath-Heiliger ist der Freistellungsbescheid des EBA am 01. April 2022 ergangen. Im Freistellungsverfahren Köln- Vingst liegt der Bezirksregierung noch kein Freistellungsbe- scheid vor. 16.6 Mitteilungen des Vorsitzenden Vorsitzender Rainer Deppe dankt für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im zurück- liegenden Jahr. Im nächsten Jahr erreiche die Regionalplanung ihre entscheidende Phase. Ab- schließend wünscht er gesegnete Weihnachtstage. gez. Rainer Deppe gez. Daniel Reinartz (Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln) Niederlassung Rheinland 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 09. Dezember 2022 Sitzung am 09. Dezember 2022 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 2 Remscheid Leverkusen Overath Sankt Augustin Köln BonnWeilerswist Düren ❹ ❶ ❷ ❸ AUßENSTELLE KÖLN + EUSKIRCHEN ▪ Außenstelle Köln ▪ 4 Geschäftsbereiche ▪ 4 Baubüros ▪ 8 Autobahnmeistereien ▪ Außenstelle Euskirchen ▪ 2 Geschäftsbereiche ▪ 1 Projektbüro Unsere Standorte- Die Außenstelle Köln Die Außenstelle Euskirchen 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 3 Organisation: Außenstellen Köln und Euskirchen Außenstelle Köln Leitung Willi Kolks GB Bau & Erhaltung Andreas Zenz GB Betrieb & Verkehr Bernd Bartelt GB Rheinbrücken Nicole Ritterbusch GB Planung Friederike Schaffrath Außenstelle Euskirchen Leitung Athanasios Mpasios GB Bau & Erhaltung Helmut Frings GB Planung Martin Zielenbach Niederlassung Rheinland Direktion Thomas Ganz Außenstelle Essen Leitung Mario Korte 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 4 1. Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes A. Bauwerke B. Strecke 2. Schaffung von zusätzlichen LKW-Stellplätzen, Elektromobilität, … 3. Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen mit dringenden Ersatzneubauten 4. Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen Prioritäten der Autobahn GmbH Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 1. A3 Gesamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) 2. A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze 3. A4 Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS Merheim 4. A59 Grundhafte Erneuerung AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o) 5. A61 Deckensanierung AK Kerpen – AS Bergheim Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen mit dringenden Ersatzneubauten 1. A1 A-bei-Lev 2. A3 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) 3. A4plus 4. A4/A555 Umbau AK Köln-Süd 5. A59 AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage 6. A565 Tausendfüßler 7. A565 6-streifiger Ausbau AK Bonn-Nord bis AS Bonn Beuel mit Neubau der Rheinbrücke Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen 1. A1 Lückenschluss 2. A4/A44/A544 – Umbau AK Aachen 3. A553 Rheinspange Agenda 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 5 1. A3 Gesamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) 2. A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze 3. A4 Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS Merheim 4. A59 Grundhafte Erneuerung AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o) 5. A61 Deckensanierung AK Kerpen – AS Bergheim Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 6 A3 Erhaltungsmaßnahme in der Umsetzung: Ausbau AS LEV-Opladen – AK Hilden (o) Abschnitt 1: AS Opladen – AD Langenfeld Stand: Abgeschlossen in I/2017 – II/2018 Abschnitt 2: AD Langenfeld – AK Hilden Stand: im Bau Zeitrahmen: seit III 2018 – IV. Quartal 2022 Abschnitt 3: AS Solingen Stand: in Vorbereitung Zeitrahmen: Baubeginn ab II. Quartal 2023 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 7 A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze Abschnitt 1: AD Heumar- AS Rösrath Stand: 2 Ersatzneubauten vorgezogen im Bau Zeitraum: ab 2024 Abschnitt 2: AS Rösrath - AS Lohmar Stand: Planungen laufen Zeitraum: Baubeginn nicht vor 2026; Koordination mit Nachbarabschnitten Abschnitt 3: AS Lohmar – AK BN/Siegburg Stand: Im Bau Zeitraum: Bauende 2023, nachgelagerte Arbeiten bis 2028 Abschnitt 4: AK BN/Siegburg - AS Siebengebirge Stand: Planungen laufen Zeitraum: Baubeginn vorlaufender Arbeiten Ende 2022 Abschnitt 5: AS Siebengebirge – AS Bad Honnef/Linz Stand: Planung erfolgt zeitversetzt, Verstärkung Logebachtalbrücke in Planung Zeitraum: Koordinierung mit Abschnitt 4 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 8 Erhaltungsmaßnahmen A4 AS K-Merheim bis AK K-Ost, Grundhafte Erneuerung Stand: Im Bau, in mehreren Abschnitten Zeitrahmen: Seit IV 2020 – IV 2028 A4 AS K-Merheim bis AS Untereschbach , Grundhafte Erneuerung Stand: In Vorbereitung, in mehreren Abschnitten Zeitrahmen: Baubeginn ab 2023 A4 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 9 4. Sitzung der Verkehrskommission Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln am 08. April 2022 | 10 A59 Grundhafte Erneuerung AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o) Stand: Bauvorbereitung Zeitraum: Beginn Ausschreibung 3. Quartal 2023 A61 Deckensanierung AK Kerpen – AS Bergheim AS Bergheim bis AK Kerpen, beide FR, II - VI BA. Fahrbahnsanierung Abschnitt FR Venlo: Stand: Abgeschlossen in IV 2022 Abschnitt FR Koblenz: Stand: In Ausschreibung Zeitrahmen: Baubeginn Sommer 2023 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 11 1. A1 A-bei-Lev 2. A3 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) 3. A4plus 4. A4/A555 Umbau AK Köln-Süd 5. A59 AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage 6. A565 Tausendfüßler 7. A565 6-streifiger Ausbau AK Bonn-Nord bis AS Bonn Beuel mit Neubau der Rheinbrücke Wichtige Bedarfsplan- maßnahmen mit dringenden Ersatzneubauten 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 12 A-bei-LEV Abschnitt 1: A1 – 8-streifiger Ausbau von AS K-Niehl bis AK LEV-West, inkl. Ersatzneubau Rheinbrücke Leverkusen Stand: Im Bau Zeitraum: Fertigstellung FR Trier bis 2023, Gesamtfertigstellung 2027 Abschnitt 2: A1 – 8-streifiger Ausbau von AK LEV-West bis AK LEV Stand: Verifizierung der Variantenabwägung, anschließend Vorbereitungen für Vorentwurf Zeitraum: Abschließende Variantenabwägung bis Anfang 2023, Vorentwurf bis 2026 Abschnitt 3: A3 – 8-streifiger Ausbau AS LEV-Zentrum bis AS LEV-Opladen Stand: Verifizierung der Variantenabwägung, anschließend Vorbereitungen für Vorentwurf Zeitraum: Abschließende Variantenabwägung bis Anfang 2023, Vorentwurf bis 2026 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 13 A3 Planungsmaßnahme: 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) im Vorgriff Stand: Vorplanung abgeschlossen, Machbarkeitsstudie TSF liegt vor Zeitrahmen: Vorentwurf 2024 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 14 A4 A4plus Ausbauvorhaben 8-streifiger Ausbau AK K-Süd bis AK K-Gremberg mit Neubau der Rodenkirchener Brücke Stand: Vorplanung läuft; Zeitrahmen: Anfang 2023: Festlegung der Vorzugsvariante A4/A555 Umbau AK Köln-Süd Ausbau Autobahnkreuz Stand: Vorplanung läuft; Planung in Koordinierung/ Abhängigkeit zu A4plus 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 15 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 16 A59 Sechsstreifiger- bzw. Achtstreifiger Ausbau AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage Abschnitt 1: AD K-Porz – AS Flughafen Stand: Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2018, Beschluss beklagt - 2 Klagen anhängig Zeitrahmen: Vereinfachtes Planänderungsverfahren, Einreichung II. Quartal 2023 Abschnitt 2: AS Flughafen – TR Liburer Heide Stand: Genehmigter Vorentwurf vom 20.08.2019, vorgezogener Ersatzneubau AS Porz-Wahn fertig Zeitrahmen: Warten auf Vorzugsvariante Rheinspange A553, anschl. Anpassung Vorentwurf, Anschluss L82n berücksichtigen Abschnitt 3: TR Liburer Heide – AD St.Augustin/West Stand: Vorplanung inkl. Neubau Siegbrücke Zeitrahmen: Vorbereitung der Vergabe zur Überarbeitung Vorplanung inkl. Machbarkeitsstudie Neubau der Siegbrücke Abschnitt 4: AD St. Augustin/West - AD BN-Nordost Stand: Planfeststellungsverfahren Zeitrahmen: 2. Deckblattverfahren läuft, Baubeginn Ende 2026 A565 Tausendfüßler 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 17 6-streifiger Ausbau der A 565 incl. Ersatzneubau von 3 Bauwerken Stand: Einleitung Planfeststellung: 11.08.2020 Offenlage Planfeststellung: 10.09.2020–09.10.2020 Offenlage Deckblatt: 12.09.2022–11.10.2022 Kommunikation über „bonnbewegt.“ Zeitrahmen: Baubeginn 2025 A565 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 18 6-streifiger Ausbau AK BN-Nord bis AS BN-Beuel mit Neubau der Rheinbrücke Friedrich-Ebert-Brücke Stand: Vorbereitung der Vergabe zur Variantenuntersuchung; Zwangspunktanalyse und Grundlagenermittlung Zeitrahmen: Koordination mit der Rheinspange 553 und Umbau AK Bonn-Nord 1. A1 Lückenschluss 2. A4/A44/A544 – Umbau AK Aachen 3. A553 Rheinspange Wichtige Bedarfsplan- maßnahmen 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 19 A1 Lückenschluss Kelberg–Blankenheim Abschnitt 1: AS Blankenheim – AS Lommersdorf Stand: Der Abschnitt befindet sich im Planfeststellungsverfahren Zeitraum: vorgesehene Fertigstellung des Deckblattes in II. Quartal 2023 Abschnitt 2: AS Lommersdorf – AS Adenau Stand: Für die optimierte Linie wird der Vorentwurf erarbeitet Zeitraum: Fertigstellung VE bis in II. Quartal 2023 Abschnitt 3: AS Adenau – AS Kelberg Das Planfeststellungsverfahren wird durch die NL West durchgeführt. Stand: Einleitung Planfeststellung 05/2018 Offenlage 23.07. – 22.08.2018 Zeitraum: Planfeststellungsbeschluss 2023 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 20 Umbau AK Aachen Ausbau Autobahnkreuz Abschnitt 5: AK Aachen Stand: Bereits unter Verkehr Zeitraum: Verkehrsfreigabe AK 12.11.2022 Abschnitt 6.2: A44 Stand: Im Bau Zeitraum: 6-streifiger Ausbau A 44 AK AC – AS Broichweiden IV. Quartal 2024 A4/A44/A544 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 21 Neubau einer Rheinquerung Stand: Vorplanung läuft Zeitrahmen: Aufstellung der Unterlagen für Linienbestimmung I. Quartal 2023 A553 Rheinspange 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 2/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 27.01.2023 13:20