3825/2018
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP im Gesundheitsausschuss am 27.11.2018 (AN/1584/2018) „Antrag für mobile Drogenkonsumräume“
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
4260 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 21.11.2018 3825/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 27.11.2018 Mobiles Drogenhilfeangebot Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie FDP stellen mit Nr. AN/1584/2018 am 09.11.2018 einen gemeinsamen Antrag für die Sitzung des Gesundheitsausschus- ses am 27.11.2018, mit dem die Verwaltung wie folgt beauftragt werden soll: „Solange keine fester Standort für einen Drogenkonsumraum in der Umgebung Neumarkt ge- funden und betrieben wird, ist in Zusammenhang mit den örtlichen Trägern der Drogenhilfe ein Konzept für die Nutzung einer mobilen Einrichtung gemäß dem im Ausschuss vorgestellten Berliner Modell zu entwickeln. Dabei soll das bestehende Konzept zur Drogenhilfe (Vorlagen-Nr. 4340/2016) an die geänder- ten Rahmenbedingungen angepasst werden. Für die mobile Einrichtung sind für zwei als Drogenkonsumraum und Beratungsraum nutzbare Fahrzeige entsprechende Angebote einzuholen. Ebenso sollen Angebote für den notwendigen Umbau eingeholt werden. Ist ein fester Standort für einen Drogenkonsumraum in der Umgebung Neumarkt gefunden und installiert, sind die Fahrzeige für andere Hot Spots des öffentlichen Drogenkonsums, wie z. B. in Kalk und Mülheim, einzusetzen.“ Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Aus Sicht der Verwaltung sprechen folgende Argumente für Drogenkonsummobile als Zwischenlö- sung bis zur Inbetriebnahme eines regulären Drogenkonsumraums gemäß der Verordnung des Lan- des NRW zum Betrieb von Drogenkonsumräumen: Die Aussicht auf eine zeitnahe Möglichkeit der Beschaffung und Inbetriebnahme ge- eigneter Fahrzeuge. Es werden alle Lösungen in Betracht gezogen, die es der Verwaltung ermöglichen, an zentraler Stelle ein geeignetes und niederschwelliges Angebot für den Drogenkonsum zu schaffen und gleichzeitig die Belange der Gewerbetreibenden und Anwohner/innen zu berücksichtigen Eine grundsätzlich positive Haltung des Polizeipräsidenten zu dieser mobilen Zwi- schenlösung wurde dem Beigeordneten in einem Gespräch am 12.11.2018 signalisiert. Aus gesundheitsfachlicher Sicht sind jedoch folgende kritischen Argumente ebenfalls zu bedenken: Das Platzangebot eines Drogenkonsummobiles ist beschränkt auf max. drei bis vier Plätze für den gleichzeitigen injizierenden Konsum Das in Berlin eingesetzte Fahrzeug (umgebauter Mercedes Sprinter) bietet keine Sani- tärräume und keine Aufenthaltsmöglichkeit. Das Fehlen von Sanitärräumen und Toilet- 2 ten in den Drogenkonsummobilen bedeutet eine gravierende Einschränkung für die Mitarbeitenden sowie auch für die Konsumierenden selbst. Eine Entlastung des öffent- lichen Raumes wird demzufolge nicht im erwünschten Umfang erfolgen. Ein eventuell nur geringer oder gar ausbleibender Erfolg hinsichtlich einer Entlastung des öffentlichen Raums könnte die öffentliche Haltung gegen Drogenkonsumräume und damit Vorbehalte gegen die dauerhafte Ansiedelung eines Drogenkonsumraumes stärken. Die inhalative Konsumform wird zunehmend praktiziert und würde mit einem auf den ausschließlich injizierenden Konsum ausgelegten Drogenkonsummobil nicht berück- sichtigt werden können. Für den Einsatz in Berlin wird gerade ein Fahrzeug mit inhala- tiver Konsummöglichkeit umgebaut. Die Zahl der Konsumplätze reduziert sich dabei. Fazit: Die Einrichtung eines festen niederschwelligen Drogenhilfeangebots mit Drogenkonsumraum in ei- nem Gebäude in Neumarktnähe bleibt prioritäres Ziel der Verwaltung und darf durch den Betrieb von Drogenkonsummobilen nicht verlangsamt werden. Die Verwaltung wird deshalb unvermindert Energie in die weitere Planung und Inbetriebnahme eines solchen niederschwelligen Drogenhilfeangebots mit Drogenkonsumraum investieren. Zusammenfassend sieht die Verwaltung ein Überwiegen der kritischen Argumente gegenüber Dro- genkonsummobilen, versteht aber den Handlungsdruck und wird bei politischer Beschlussfassung die vorbereitenden Schritte zur Inbetriebnahme von Drogenkonsummobilen (inkl. Prüfung der Genehmi- gungsfähigkeit durch die Bezirksregierung nach Landesverordnung) unverzüglich planen und umset- zen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3825/2018
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2018
- Erstellt
- 20.11.2018 07:58