0243/2019
CDU-Anfrage aus der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 12.11.2018 zum aktuellen Stand der Planungen für die Interimsbegegnungsstätte in Meschenisch
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2597 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/11 Vorlagen-Nummer 0243/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 CDU-Anfrage aus der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 12.11.2018 zum aktuellen Stand der Planungen für die Interimsbegegnungsstätte in Meschenisch 1) Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Stellungnahme der Verwaltung: Ein Ziel des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist die Umsetzung einer Begegnungsstätte in Meschenich. Um den Zeitraum bis zur dauerhaften Lö- sung zu überbrücken, wurde das Konzept einer Interimslösung entwickelt. Dafür hat die Stadt Köln eine Machbarkeitsstudie vergeben, die insbesondere die Frage eines geeigneten Standortes in den Mittelpunkt stellte. Für eine kurzfristige Nutzung eignet sich eine der untersuchten Flächen. Mit Blick auf den weiteren Programmzeitraum empfiehlt die Stadt Köln die Bündelung der Res- sourcen auf die Umsetzung der dauerhaften Begegnungsstätte. Nach intensiver Standortrecher- che prüft die Verwaltung derzeit noch einen Standort für deren Einrichtung, der in vorgenannter Machbarkeitsstudie nicht Prüfgegenstand war. 2) Wann werden die Akteure vor Ort, die viel Zeit investiert haben, über das Ergebnis in- formiert? Stellungnahme der Verwaltung: In Gesprächen mit Akteuren vor Ort wurde die Ansiedlung einer Begegnungsstätte auf dem städtischen Gelände des Kinder- und Jugendzentrums in Meschenich angeregt. Dieser Standort wird derzeit als Potentialfläche für die dauerhafte Begegnungsstätte und eine Erweiterung des Kinder- und Jugendzentrums untersucht. Sobald belastbare Ergebnis- se vorliegen, werden Politik und Öffentlichkeit hierüber informiert. 3) Warum wurde seitens der Liegenschaft der Ankauf der Immobilie den politischen Gre- mien noch nicht vorgelegt? Stellungnahme der Verwaltung: Der Ankauf eines Grundstücks / einer Immobilie ist aufgrund der laufenden Abstimmungen zur Standortfrage noch nicht möglich. Falls ein Ankauf erforderlich ist, wird die Stadt Köln alle notwendigen Schritte einleiten. Aufgrund der für die Förderantragstellung unerlässlichen Vorplanung zur Maßnahme sowie des circa einjährigen Prüfzeitraums des Antrags durch das Land ist der Bau der Begegnungsstätte nicht vor 2022 zu erwarten. 4) Wie wird weiter verfahren? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung arbeitet weiter intensiv an der Standortsuche für die dauerhafte Begegnungsstätte. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird hierüber infor- miert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0243/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 17.01.2019 15:34