3776/2023
Beantwortung der Anfrage AN/1956/2023 der Fraktion Die PARTEI betreffend den Diebstahl der Skulpturen des Märchenbrunnens im Stadtpark Mülheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2669 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3776/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Beantwortung der Anfrage AN/1956/2023 der Fraktion Die PARTEI betreffend den Diebstahl der Skulpturen des Märchenbrunnens im Stadtpark Mülheim Text der Anfrage: 1. Wird das Sicherheitskonzept bei der Restauration historischer Bauwerke wie Brunnen in Zukunft auf das Metalldieb:innen (m/w/d) -Risiko angepasst? Wäre es in Zukunft z. B. nicht klüger, derartige Gegenstände an einem anderen Ort sicherer aufzubewahren (z.B. in den dunklen Kellern des Stadtarchives)? 2. Warum wurde der Lagerort ausgewählt, da doch schon Metalldiebe:innen den nahegelege- nen Schifffahrtsbrunnen plündern wollten und das Umfeld des Wiener Platzes nicht gerade als frei von Kriminalität bezeichnet werden kann (siehe auch diverse Einbrüche und Einbruchsver- suche bei der ebenfalls nahe gelegenen Stadthalle)? 3. War für diesen Fall bei der Stadt oder dem beauftragten Unternehmen eine Versicherung mit der Diebstahlrisikoabsicherung beauftragt und in welcher Höhe sind die Skulpturen versi- chert? 4. Was wird mit dem Brunnen geschehen, wenn die Skulpturen nicht wieder auftauchen? 5. Wäre es im Falle des nicht Wiederauffindens wirtschaftlich sinnvoller gewesen, den Brun- nen abzureißen und die Bronzeskulpturen selber als Altmetall zu verkaufen? (Ja oder Nein reicht) Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Grundsätzlich gibt es kein Sicherheitskonzept bei Restaurierungsmaßnahmen historischer Bauwerke. Es kommt leider immer wieder zu Metalldiebstählen, dies aber auch unabhängig von Restaurierungsmaßnahmen. Am Brunnen Groß St. Martin ist eine kleine Bronzeplastik gestohlen worden und es wurden auch schon Düsenkränze aus Bronze entwendet. Zukünftig wird die Verwaltung mit diesem Thema bei der Planung und Durchführung von Restaurie- rungsarbeiten sensibler umgehen. Zu 2.) Die Skulpturen waren innerhalb des Bauzauns in einem Container ohne Fenster eingelagert, so dass es keinen direkten Zugang zum Container gegeben hat. Der Schifffahrtsbrunnen wurde lediglich umgeworfen, aber es wurde nichts entwendet. Zu 3.) Die städtischen Brunnenanlagen sind nicht versichert. Die Verwaltung nimmt den aktuellen Diebstahl zum Anlass, in Absprache mit dem Rechts- und Versicherungsamt erneut zu prüfen, 2 ob und zu welchen Bedingungen eine Versicherung der städtischen Brunnenanlagen möglich und wirtschaftlich ist. Zu 4.) Der Märchenbrunnen im Stadtpark Mülheim wird auch ohne die entwendeten Skulpturen wie- der in Betrieb genommen. Zu 5.) Nein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3776/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.01.2024
- Erstellt
- 15.11.2023 13:48