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3475/2024

Zweckverband "Naturpark Rheinland" hier: Wahl eines Mitglieds

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 17.6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3347 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 3475/2024 
Freigabedatum 
03.12.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweckverband "Naturpark Rheinland"  
hier: Wahl eines Mitglieds  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat wählt als von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt 
Köln folgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark 
Rheinland“: 
1. Mitglied 
Frau Melanie Ihlenfeld 
(von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln) 
 
2. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge-
hörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des 
Zweckverbandes gewählt werden. 
 
3. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
ter*innen der Stadt Köln in die Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance 
Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“. Die Zweck-
verbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des 
Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. 
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Köln vier Vertreter*innen in 
die Verbandsversammlung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist eine Stellvertre-
terin bzw. ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre 
Stellvertreter*innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für 
deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt.  
Zu den Vertreter*innen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein-
schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vor-
geschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen.  
In der Ratssitzung vom 10.12.2020 wurde vom Rat, als von der Oberbürgermeisterin vorge-
schlagener Bediensteter, Herr Manfred Kaune gewählt (2603/2020). 
Herr Kaune ist zwischenzeitlich aus der Verwaltung ausgeschieden. Daher ist die Position des 
1. Mitgliedes in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“ va-
kant und es bedarf einer Nachbesetzung. Da Frau Ihlenfeld die Nachfolgerin von Herrn Kaune 
als Leiterin des Grünflächenamtes ist, wird sie für die Position des 1. Mitglieds in der Ver-
bandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“ vorgeschlagen. 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, 
die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Die-
ser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 
10.37).

Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
TOP 17.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3475/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2024
Erstellt
04.11.2024 11:21