3475/2024
Zweckverband "Naturpark Rheinland" hier: Wahl eines Mitglieds
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Beschlussvorlage Rat
3347 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 3475/2024 Freigabedatum 03.12.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweckverband "Naturpark Rheinland" hier: Wahl eines Mitglieds Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat wählt als von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln folgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“: 1. Mitglied Frau Melanie Ihlenfeld (von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln) 2. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge- hörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. 3. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- ter*innen der Stadt Köln in die Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“. Die Zweck- verbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Köln vier Vertreter*innen in die Verbandsversammlung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist eine Stellvertre- terin bzw. ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter*innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Zu den Vertreter*innen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein- schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vor- geschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen. In der Ratssitzung vom 10.12.2020 wurde vom Rat, als von der Oberbürgermeisterin vorge- schlagener Bediensteter, Herr Manfred Kaune gewählt (2603/2020). Herr Kaune ist zwischenzeitlich aus der Verwaltung ausgeschieden. Daher ist die Position des 1. Mitgliedes in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“ va- kant und es bedarf einer Nachbesetzung. Da Frau Ihlenfeld die Nachfolgerin von Herrn Kaune als Leiterin des Grünflächenamtes ist, wird sie für die Position des 1. Mitglieds in der Ver- bandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“ vorgeschlagen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Die- ser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3475/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.12.2024
- Erstellt
- 04.11.2024 11:21